Integrationsprojekte - Überweisung der Fördermittel
Das Förderungsansuchen des Vereins wird von der Abteilung Integration und Diversität (MA 17) hinsichtlich formaler, inhaltlicher und finanzieller Kriterien geprüft und den beschlussfassenden Gremien der Stadt Wien (Gemeinderat) vorgelegt.
Bei Genehmigung einer Förderung erhält der Verein eine schriftliche Verständigung der MA 17 über Höhe und Verwendungszweck der Förderung sowie die damit verbundenen Förderrichtlinien. Diese Verständigung wird in zweifacher Ausführung zugeschickt. Als Einverständniserklärung mit den Förderrichtlinien wird ein Exemplar vom Verein unterschrieben an die MA 17 zurückgeschickt. Danach wird die zugesagte Förderung beziehungsweise der erste Teilbetrag (bei Förderungen über 50.000 Euro) auf das Vereinskonto überwiesen. Die überwiesenen Mittel sind auf verzinste Konten zu legen und die angefallenen Zinsen in der Abrechnung zu berücksichtigen.
Während der Projektlaufzeit
Die MA 17 behält sich vor, stichprobenartig vor Ort Einschau in die entsprechenden Unterlagen (zum Beispiel Buchungsunterlagen - Originalbelege) zu nehmen beziehungsweise sich auch vor Ort von der Leistungserbringung zu überzeugen, zum Beispiel durch Besuch der Veranstaltungen.
Der Verein ist verpflichtet, bei allen Publikationen und öffentlichen Darstellungen, die mit dem geförderten Projekt beziehungsweise der geförderten Einrichtung im Zusammenhang stehen, auf die Förderung durch die Stadt Wien/Magistratsabteilung 17 hinzuweisen und der MA 17 je zwei Exemplare sämtlicher Publikationen (zum Beispiel Plakate, Programme, Folder), die mit dem geförderten Projekt beziehungsweise der geförderten Einrichtung im Zusammenhang stehen, als Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
Bei Änderungen in der Planung - schriftlich melden
Auch wenn Sie für Ihren Förderungsantrag alles gut geplant haben, kann es sein, dass Sie Änderungen vornehmen wollen oder müssen, zum Beispiel Terminverschiebungen, Ortswechsel, Änderung der Zielgruppe oder des Leistungsangebots. In diesem Fall muss die MA 17 unverzüglich und schriftlich informiert werden.
Mögliche Rückzahlung der Fördermittel
Bitte beachten: Die MA 17 muss auch eine bereits gewährte Subvention zurückfordern, wenn sie nicht so verwendet wurde, wie es im Antrag eingereicht wurde, bei Doppel- beziehungsweise Überförderungen oder wenn eine andere Bedingung für die Gewährung der Förderung nicht erfüllt wird, zum Beispiel wenn vorgesehene Informationen nicht vollständig und zeitgerecht gegeben werden oder Berichte und Leistungsnachweise nicht erbracht werden.
Verantwortlich für diese Seite:Goran Novakovic (Magistratsabteilung 17)
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