Frauenförderung

Frauenförderung soll die Chancen von Frauen in männerdominierten Berufen sowie in höherwertigen Positionen erhöhen. Nachweislich wurden in der Vergangenheit vorwiegend Männer gefördert. Eine befristete Bevorzugung von Frauen gilt nicht als Diskriminierung von Männern, sofern Frauen ebenso qualifiziert sind.

Frauenförderung ist Teil des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes (W-GBG) sowie Teil der EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Sie ist ein "Reparaturinstrument" zur Beseitigung der Benachteiligung von Frauen. Viele Chancen wurden bereits eröffnet. Zum Beispiel arbeiten Frauen als Pionierinnen in bisherigen klassischen Männerberufen, wie bei der Wiener Berufsfeuerwehr, bei der Straßenreinigung oder bei der Bestattung. Frauen stehen auch in Leitungs- und Entscheidungspositionen "ihre Frau" und sind so Vorbilder für weitere engagierte Kolleginnen.

Durch die Beschäftigung mit neuen Arbeitsbereichen setzen Frauen neue Maßstäbe und regen zum Umdenken an. Wichtig ist, dass Frauen mit Selbstvertrauen und Entschlossenheit ihre Chancen nutzen. Zudem müssen Männer das neue Miteinander annehmen und dadurch ebenfalls neue Chancen und Lebensbereiche nutzen.

Gleichstellungsprogramm

Das Gleichstellungsprogramm löst die Frauenförderungspläne ab. Es ist ein wesentliches Instrument zur Beseitigung von Benachteiligung von Frauen und zielt auf einen Ausgleich von bestehender struktureller und organisatorischer Ungleichbehandlung ab.

Weiterführende Informationen

  • Gender Equality - EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Englisch)
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