Frauenförderungspläne

Frauenförderung und Gleichbehandlung sind wichtige Prozesse, an denen ständig gearbeitet werden muss. Dazu gehört die innere Bereitschaft jeder und jedes Einzelnen, Frauen und Männern die gleichen Chancen und Rechte einzuräumen.

Der Frauenförderungsplan (§ 38 Wiener Gleichbehandlungsgesetz - W-GBG) ist ein gesetzlich verankertes Instrument mit klaren Zielen und Vorgaben für Frauenförderung und zur Herstellung von Chancengleichheit. Er ist ein wesentliches Instrument zur Beseitigung von Benachteiligung und Unterrepräsentanz von Frauen als Bedienstete der Gemeinde Wien.

Der Frauenförderungsplan besteht aus neun Teilen. Für jede Geschäftsgruppe sowie die Magistratsdirektion existiert ein maßgeschneiderter Plan.

Erster Frauenförderungsplan

Der erste Frauenförderungsplan wurde für die Zeit vom 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2002 erlassen. Er enthält zahlenmäßige Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in Dienststellen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind sowie in höherwertigen Verwendungen (Funktionen).

Frauenförderungsplan neu - Vorschlag

Die Wiener Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (WAG) hat laut Wiener Gleichbehandlungsgesetz (W-GBG) den Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Magistratsdirektor einen Vorschlag für die neuen Frauenförderungspläne vorgelegt.

Der Vorschlag beinhaltet einen Maßnahmenkatalog mit Zielen und Strategien zur Umsetzung der Frauenförderung und Gleichbehandlung in den einzelnen Dienststellen sowie zahlenmäßige Zielvorgaben für die Berufsgruppen.

Ziele

Folgende Ziele sollen mit der Umsetzung dieses Frauenförderungsplanes erreicht werden:

  • Anerkennung der Frauen als gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt
  • Diskriminierungsfreies Arbeitsfeld für Frauen und Männer
  • Gestärkte berufliche Identität und gesteigertes Selbstbewusstsein von Frauen
  • Chancengleichheit für Frauen und Männer bei allen Bildungs- und Förderungsmöglichkeiten
  • Erhöhter Frauenanteil in allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen (Einreihung), in denen eine Unterrepräsentanz (Frauenanteil unter 50 Prozent) besteht
  • Erhöhter Frauenanteil in Führungspositionen
  • Anerkennung der Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern
  • Gleichbehandlung bei der Bewertung von Tätigkeiten und damit verbundenen Entlohnungsanteilen (zum Beispiel Zulagen und Nebengebühren)
  • Strategisches Vorgehen zur Optimierung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
  • Gleichberechtigte Präsenz der Frauen in allen Entscheidungsstrukturen

Der Frauenförderungsplan richtet sich in Folge an die Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeberin Stadt Wien, insbesondere an Bedienstete, die maßgeblich Einfluss auf Personalangelegenheiten oder Regelungen gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Die Führungskräfte aller Ebenen haben nach Maßgabe der Vorgaben in den Frauenförderungsplänen auf die Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation und Benachteiligung von Frauen hinzuwirken.

Die Vorgaben im Frauenförderungsplan können im Rahmen einer ökonomischen Verwaltungsreform auch als Mittel zur Steigerung der Effizienz (zum Beispiel die nachhaltige Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Potenzials) gesehen werden.

Verantwortlich für diese Seite:
Mag.a Elisabeth Assmair (Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten)
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