Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bei der Stadt Wien

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine klare Grenzüberschreitung und eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Als Bedienstete oder Bediensteter der Stadt Wien müssen Sie sich nicht damit abfinden, sexuell belästigt zu werden.

Hilfe für Betroffene

Wenn Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz bei der Stadt Wien sexuell belästigt oder wegen Ihres Geschlechts diskriminiert fühlen, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an:

Die Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen beraten und unterstützen Sie. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie handeln nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Wenn Sie möchten, können Sie bei der Beratung auch anonym bleiben.

Auch wenn Sie Zeugin oder Zeuge einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz geworden sind, können Sie sich beraten und informieren lassen, wie Sie sich verhalten sollten.

Broschüre "Das absolute NO GO: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"

Die Stelle der Gleichbehandlungsbeauftragten hat die Broschüre "Das absolute NO GO: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" herausgegeben. Sie erfahren darin, was alles als sexuelle Belästigung gilt, was dagegen unternommen werden kann und finden Kontaktdaten von weiteren Beratungsstellen. Die Broschüre bietet auch Orientierung für Führungskräfte und erklärt, wie sich diese im Anlassfall verhalten sollten.

Broschüre herunterladen (465 KB PDF)

Sie können die Broschüre auch kostenlos im Broschürenbestellservice anfordern.

Was ist sexuelle Belästigung?

Rote Tasse mit Aufschrift

Sexuelle Belästigung ist jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das die betroffene Person als unerwünscht, unangebracht oder anstößig empfindet und das diese in ihrer Würde verletzt. Es ist immer eine Grenzüberschreitung, unabhängig davon, ob die Belästigung durch Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte oder Dritte - zum Beispiel Patientinnen oder Patienten, Kundinnen oder Kunden -, beziehungsweise offen oder heimlich erfolgt.


Beispiele für sexuelle Belästigung sind unter anderem:

  • Schlüpfrige Witze, anzügliche Bemerkungen, offensives Thematisieren des sexuellen Verhaltens im Privatleben
  • Sexuelle Forderungen
  • Körperliche Zudringlichkeiten, zum Beispiel Begrapschen, sonstige unerwünschte Berührungen, erzwungene Küsse, Nötigung zu sexuellen Handlungen oder - auch versuchte - Vergewaltigung
  • Pin-up-Fotos als Bildschirmschoner oder Poster
  • Videos, E-Mails, SMS und Ähnliches mit sexuellem Bezug
  • Anstarren, "Ausziehen" mit den Blicken, Entblößen

Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?

Meist kommt die Belästigung für die Betroffenen unerwartet und überraschend, eine spontane Gegenreaktion ist daher oft nicht möglich.

Wichtig ist, Ihrem Gefühl zu vertrauen. Machen Sie höflich, aber bestimmt darauf aufmerksam, dass Sie dieses Verhalten nicht möchten - sofern Ihnen das möglich ist. Wenn Sie sich weiterhin belästigt fühlen:

  • Kündigen Sie weitere Schritte an, wenn die Belästigung nicht aufhört.
  • Schreiben Sie möglichst genau auf, was passiert ist und was gesagt wurde - mit Datum, Uhrzeit, Ort und Personen, die das bestätigen können.
  • Heben Sie mögliche Beweise, wie E-Mails oder Chats, unbedingt auf.
  • Lassen Sie sich beraten.
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