Definition von Gewalt gegen Frauen

Sexuelle, körperliche und psychische Gewalt ist ein massiver Verstoß gegen das Recht auf Leben, Freiheit und Würde. Sie ist ein Angriff auf die körperliche und seelische Unversehrtheit der Opfer. In den meisten Fällen wird Gewalt von Männern gegen Frauen und Kinder ausgeübt. Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Straftat. Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür. Die Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden. Die Opfer müssen unterstützt und geschützt werden. Gewalt an Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Es betrifft Frauen und Mädchen jeden Alters, unabhängig von Herkunft, sozialer Schicht, Kultur oder Bildungsstand. Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!

Beijing-Deklaration

Der Begriff "Gewalt gegen Frauen" bezeichnet jede Handlung geschlechterbezogener Gewalt, die einer Frau körperlichen, sexuellen oder psychischen Schaden oder Leid zufügen kann. Er beinhaltet auch die Androhung derartiger Handlungen, Nötigung oder willkürliche Freiheitsberaubung in der Öffentlichkeit oder im Privatleben.

Formen von Gewalt gegen Frauen

  • Körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt in der Familie, Misshandlungen von Frauen, sexueller Missbrauch von Mädchen in der Familie, Gewalt im Zusammenhang mit der Mitgift, Vergewaltigung in der Ehe, Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane und andere traditionelle, für die Frau schädigende Praktiken, Gewalt außerhalb der Ehe und Gewalt im Zusammenhang mit Ausbeutung
  • Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt in der Gemeinschaft, so auch Vergewaltigung, Missbrauch, sexuelle Belästigung und Einschüchterung am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen et cetera, Frauenhandel und Zwangsprostitution
  • Vom Staat ausgeübte oder geduldete körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt, wo immer sie auftritt

Weiterführende Informationen

Erklärung von Beijing - 4. Weltfrauenkonferenz 1995

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Frauenabteilung der Stadt Wien (Magistratsabteilung 57)
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