K.O. Tropfen - Strafrechtliche Verfolgung der Täter

Wenn Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen, beachten Sie folgende Punkte:

  • Handeln Sie so schnell wie möglich! Fahren Sie in ein Krankenhaus oder lassen Sie sich mit der Rettung in ein Krankenhaus führen. Informieren Sie das Rettungs- oder Krankenhauspersonal über Ihren Verdacht. Lassen Sie sich im Krankenhaus Blut- und Harnproben abnehmen. Diese werden toxikologisch untersucht und bieten somit einen möglichen Beweis in einem Strafverfahren.
  • K.O. Tropfen lassen sich im Körper nur kurz nachweisen – ein Nachweis ist im Blut bis etwa sechs Stunden und im Harn bis etwa zwölf Stunden nach der Verabreichung möglich. Die Die Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57) rät aber auf jeden Fall auch nach dieser Zeit zu einer Blut- und Harnuntersuchung im Krankenhaus, da in der verabreichten Drogenmischung möglicherweise auch Substanzen enthalten waren, die längere Zeit nachweisbar sind.
  • Sprechen Sie mit Freundinnen oder Freunden, die mit Ihnen unterwegs waren. Möglicherweise haben diese Beobachtungen gemacht, die sie als Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei aussagen können.
  • Ein Gedächtnisprotokoll von den Ereignissen, an die Sie sich noch erinnern können, kann für zukünftige Vernehmungen hilfreich sein. Auch mögliche Zeuginnen und Zeugen sollten ein Gedächtnisprotokoll verfassen.
  • Wenden Sie sich an eine Frauenberatungsstelle oder Opferschutzeinrichtung, um sich psychologisch unterstützen und bei allen weiteren Schritten rechtlich beraten zu lassen.

Wenn Sie das Gefühl oder die Gewissheit haben, Opfer von sexualisierter und/oder körperlicher Gewalt geworden zu sein, beachten Sie darüber hinaus folgende Punkte:

  • Vor der ärztlichen Untersuchung und Spurenabnahme nicht duschen!
  • Kleidung, die Sie zum Tatzeitpunkt getragen haben nicht waschen!
  • Bewahren Sie Ihre Kleidung am besten in einem sauberen Papiersack auf. Werfen Sie Kleidung auf keinen Fall weg, auch nicht, wenn sie beschädigt oder schmutzig ist – es handelt sich um wichtige Beweisstücke!

Unterstützung bei einer Anzeige erhalten Sie beim 24-Stunden Frauennotruf.

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Frauenabteilung der Stadt Wien (Magistratsabteilung 57)
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