K.O. Tropfen - Prävention und Verhaltensregeln

Da Betroffenen meist jegliche Erinnerung fehlt, haben sie oft Bedenken, sich jemandem anzuvertrauen. Viele Frauen fürchten darüber hinaus, dass ihnen nicht geglaubt wird, ihnen hoher Alkoholkonsum unterstellt wird oder man ihnen Vorwürfe macht.

Für Betroffene ist es sehr belastend, mit den Gedächtnislücken und der bleibenden Unsicherheit zu leben und Fantasien über das Geschehene zu haben. Die folgenden Tipps und Verhaltensregeln sind kein 100-prozentiger Schutz, können aber dazu beitragen, im Nachtleben und auf privaten Partys sicherer unterwegs zu sein:

  • Denken Sie daran, dass die Täter sowohl Fremde, neue Bekanntschaften, aber auch vermeintliche Freunde sein können.
  • Getränke nie unbeaufsichtigt stehen lassen!
  • Vereinbaren Sie mit Freundinnen und Freunden, gegenseitig auf Ihre Getränke aufzupassen.
  • Nehmen Sie keine offenen Getränke von fremden Personen an.
  • Nehmen Sie Getränke-Einladungen nur an, wenn Sie den Weg des Glases von der Schank bis in Ihre Hand verfolgt haben.
  • Vereinbaren Sie Blind Dates oder Internet-Verabredungen immer an öffentlichen Orten, die Sie gut kennen und informieren Sie eine Vertrauensperson.
  • Vertrauen Sie Ihrem Instinkt! Wenn Sie sich in einem Lokal oder auf einer privaten Party nicht wohl fühlen, gehen Sie lieber.
  • Wenden Sie sich im Fall von plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung an eine Vertrauensperson und bitten Sie diese, bei Ihnen zu bleiben.
  • Wenn Sie allein unterwegs sind und Hilfe brauchen, wenden Sie sich an das Barpersonal.
  • Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter 133 oder die Rettung unter 144.
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen K.O. Tropfen verabreicht wurden, zögern Sie nicht und haben Sie keine Scham. Sie tragen keinerlei Schuld! Handeln Sie schnell, bevor die volle Wirkung der Substanzen einsetzt.
  • Auch wenn Sie die verbotenen Substanzen freiwillig eingenommen haben, machen Gewalt- oder Sexualtäter sich strafbar.

Wenn Sie als dritte Person etwas Verdächtiges beobachten

  • Informieren Sie die betreffende Person umgehend über Ihre Beobachtung.
  • Informieren Sie das Barpersonal beziehungsweise die Polizei.
  • Lassen Sie eine Person, die sich eigenartig verhält, niemals alleine!
  • Wenn sie nicht mehr ansprechbar oder bewusstlos ist, rufen Sie sofort die Rettung.
  • Beachten Sie, dass eine Frau unter dem Einfluss von K.O. Tropfen auf außenstehende Personen wie unter starkem Alkoholeinfluss oder aufputschenden Drogen wirken kann.
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Frauenabteilung der Stadt Wien (Magistratsabteilung 57)
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