Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung

Zur Beratung der Wiener Landesregierung in Angelegenheiten, die behinderte Menschen betreffen, ist seit dem Jahr 1986 beim Amt der Wiener Landesregierung eine Interessenvertretung (IV) der Menschen mit Behinderung eingerichtet.

Die IV - ein Gremium von Expertinnen und Experten

Die IV ist ein Gremium von Expertinnen und Experten, das seine gesetzliche Grundlage in § 38 des Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) hat.

Anhörungsrecht zur Förderung der Rechte und Interessen behinderter Menschen

Die IV ist bei allen wichtigen Angelegenheiten, die Rechte und Interessen von behinderten Menschen berührenden, anzuhören. Die IV ist zum Beispiel in die Entwicklung von Gesetzes- oder Verordnungsänderungen oder politischen Programmen, die für behinderte Menschen relevant sind, einzubinden. Aber auch bei anderen Maßnahmen (zum Beispiel beim Ausbau von Behindertenparkplätzen oder der barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Flächen etc.) ist die IV anzuhören und einzubinden.

Vorschlagsrecht zur Förderung der Rechte und Interessen behinderter Menschen

Die IV kann aber auch von sich aus Vorschläge zur Förderung der Rechte und Interessen der behinderten Menschen machen. Die IV kann etwa auf Barrieren oder Mängel hinweisen und Vorschläge für deren Beseitigung machen oder notwendige Gesetzesänderungen anregen.

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