Eingetragene Partnerschaften in Wien

Händchenhaltendes Paar

Seit 1. Jänner 2010 haben mehr als 500 schwule und lesbische Paare in Wien die Möglichkeit genutzt, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen. Für alle, die den "Bund fürs Leben" eingehen wollen, ist damit nicht nur eine erhöhte Rechtssicherheit verbunden. Die Wünsche nach Emotionalität und einem unvergesslichen Erlebnis stehen auch bei lesbischen und schwulen Paaren im Vordergrund.

Wien bietet einen festlichen Rahmen

In Wien haben Paare die Möglichkeit, ihre Verpartnerung im besonders feierlichen Rahmen zu erleben. Überall dort, wo in Wien geheiratet werden kann, können sich Paare auch verpartnern.

Neben den Amtsräumen der Servicestelle für eingetragene Partnerschaften stehen für eine Verpartnerung in einem würdevollen Rahmen auch die Trauungssäle der Standesämter und die Festsäle der Amtshäuser zur Verfügung. Einigen Paaren wurden ihre Urkunden auf Wunsch auch in einem besonders festlichen Rahmen an einer der mehr als 40 zur Verfügung stehenden Traumlocations überreicht.

Per Antrag ist es zudem möglich, eine Location selbst vorzuschlagen. Sind die notwendigen Genehmigungen vorhanden, zeigen sich die Standesbeamtinnen und -beamten auch hier flexibel.

Ein ganz besonderer Tag

Festliche Verpartnerungs-Zeremonie

Großer Wert auf Gleichbehandlung wird auch bei der Zeremonie gelegt. Die Frage "Willst du...", der Tausch der Ringe und der Kuss sind Fixpunkte, die auch von homosexuellen Paaren immer gewünscht werden. Diese sind im Gesetzestext zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zwar nicht vorgesehen, aber auch nicht verboten. Diese Unklarheit in der Formulierung wird in Wien positiv ausgelegt.


Thomas Hie, Standesbeamter in Wien Innere Stadt und Beamter der Bezirkverwaltungsbehörde:

Jeder hat das Recht, diesen Tag als ganz besonderen Tag zu erleben. Schließlich geht es um Gleichbehandlung, und es ist eine große Verantwortung für uns Standesbeamte, dafür zu sorgen, dass es ein unvergesslicher Tag für das Paar wird – unabhängig von deren sexueller Orientierung.

Trauzeugen sind nicht verpflichtend. Aber auch hier überwiegt der Wunsch nach Gleichstellung: Die meisten homosexuellen Paare wollen auf Trauzeugen nicht verzichten.

Von der persönlichen Betreuung "schwer begeistert"

Das war auch bei Andy Salamon und Marko Dominik nicht anders. Hier wurden gleichzeitig auch zwei Nationen - Marko ist Slowene und hat seine Heimat für seine große Liebe verlassen - im Rahmen einer gefühlvollen Zeremonie zusammengeführt. Das frisch vereinte Paar zeigte sich über die persönliche Betreuung im Standesamt, das auch als Bezirksverwaltungsbehörde agiert, und die individuellen Worte ihres Standesbeamten "schwer begeistert". "Das haben wir von einem Beamten nicht erwartet. Von trockenem Magistrat keine Spur".

Bildergalerie

Andy Salamon und Marko Dominik ermöglichten wien.at einen exklusiven Einblick in ihr Hochzeitsalbum:

Paar vor dem Stephansdom
Standesbeamter mit Bräutigam beim Hochzeitswagen
Festliche Verpartnerungs-Zeremonie
Paar bei der Verpartnerungsfeier
Ringtausch bei der Verpartnerungsfeier
Küssendes Bräutigam-Paar bei der Verpartnerungsfeier

"Verpartnerungsstadt" Wien

Wien ist inzwischen das Bundesland, in dem mit Abstand am meisten Verpartnerungen stattfinden. Denn das Wiener Angebot entspricht den Wünschen vieler schwuler und lesbischer Paare nach einer feierlichen und würdevollen Verpartnerung.

Allein im heurigen Jahr haben sich bis Mitte August 150 Paare zu diesem Schritt entschlossen. Der Trend des Vorjahres - 2010 gab es in Wien 365 Verpartnerungen - setzt sich damit fort. Die beliebtesten Verpartnerungsmonate 2011 waren Mai mit 39 Eintragungen und Juni mit 25 eingetragenen Partnerschaften.

Auch bei Personen aus anderen (Bundes-)Ländern erfreut sich Wien als "Verpartnerungs-Stadt" großer Beliebtheit. Über 100 Personen aus den Bundesländern haben sich seit 1. Jänner 2010 in Wien verpartnert.

Mängel des Gesetzes zur eingetragenen PartnerInnenschaft

In einigen Bereichen - etwa beim Adoptions- oder Namensrecht - schreibt das Gesetz die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare fort. So bleibt es gleichgeschlechtlichen Partnerinnen und Partnern verwehrt, einen gemeinsamen "Familiennamen" zu tragen, ihnen ist nur ein "Nachname" bestimmt. Außerdem dürfen gleichgeschlechtliche Partnerinnen und Partner, die einen Doppelnamen annehmen, diesen nicht wie Eheleute durch einen Bindestrich verbinden.

Wiener Stadträtin Frauenberger:

Diese Bestimmungen sind diskriminierend und durch nichts zu begründen. Gleichgeschlechtlich Liebende werden durch diese Regelungen gezwungen, ihre sexuelle Orientierung mit dem Namen öffentlich zu machen.

Außerdem dürfen gleichgeschlechtliche Paare keine (Stief)-Kinder adoptieren. Auch die Möglichkeiten der medizinisch unterstützten Fortpflanzung bleiben ihnen per Gesetz verwehrt. Politisches Ziel bleibe daher die vollkommene Gleichstellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften mit der Ehe.

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