Wiener Landtag 21. Wahlperiode 26. Sitzung vom 23. November 2023 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-1256028-2023-KVP/LM) entfällt S. 3 2. Anfrage (FSP-1260504-2023-KSP/LM) S. 3 3. Anfrage (FSP-1393890-2023-KFP/LM) S. 6 4. Anfrage (FSP-1397324-2023-KVP/LM) S. 8 3. AST-1405273-2023-KNE/AL; ASTTH- 1412333-2023-KNE/ALTH: Aktuelle Stunde zum Thema "Unser Glaube heißt Demokratie: In Wiens Schulen muss die wehrhafte Demokratie hochgehalten werden!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 11 Abg. Maximilian Krauss, MA S. 12 Abg. Felix Stadler, BSc, MA S. 13 Abg. Harald Zierfuß S. 14 Abg. Petr Baxant, BA S. 15 Abg. Stefan Berger S. 16 Abg. Thomas Weber S. 17 StRin Mag. Judith Pühringer S. 18 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 19 Abg. Safak Akcay S. 20 4. Mitteilung des Einlaufs S. 20 5. Umstellung der Tagesordnung S. 21 6. LG-739114-2023; P 3: Erlassung des Wiener Wohnbeihilfegesetzes - WrWbG sowie Änderung des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 und des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG (Beilage Nr. 20/2023) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál S. 21 Rednerin bzw. Redner: Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 21 Abg. Georg Prack, BA S. 22 Abg. Georg Niedermühlbichler S. 23 Abstimmung S. 24 7. LG-384606-2023; P 4: Bauordnungsnovelle 2023 (Beilage Nr. 21/2023) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál S. 24 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 24 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 28 StR Peter Kraus, BSc S. 30 Abg. Dr. Peter Sittler S. 33 Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS S. 36 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 37 Abg. Georg Prack, BA S. 39 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 41 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 45 Abg. Mag. Heidemarie Sequenz S. 46 Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia S. 47 Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál S. 48 Abstimmung S. 49 8. LG-1352963-2023-LAT; P 8: Aufhebung des Kulturförderungsbeitragsgesetzes 2000 (Beilage Nr. 27/2023) Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 50 Redner: Abg. Markus Ornig, MBA S. 50 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 51 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 51 Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke S. 51 Abstimmung S. 51 9. 1309577-2023-GGK; P 6: Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft für das Jahr 2022 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 51 Abstimmung S. 51 10. LG-554308-2023; P 5: Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes (Beilage Nr. 17/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 51 Abstimmung S. 51 11. PGL-1365737-2023-LAT; P 9: Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien (Beilage Nr. 28/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 52 Abstimmung S. 52 12. LG-1387546-2023-LAT; P 10: 3. Dienstrechts-Novelle 2023 (Beilage Nr. 29/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 52 Redner: Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc S. 52 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 52 Abstimmung S. 52 13. LG-331357-2023; P 1: Änderung des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes - WLBG (Beilage Nr. 19/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 52 Rednerin bzw. Redner: Abg. Mag. Barbara Huemer S. 53 Abg. Kurt Wagner S. 53 Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 54 Abstimmung S. 54 14. LG-1317328-2023-LAT; P 2: Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG) (Beilage Nr. 24/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker S. 54 Rednerin bzw. Redner: Abg. Wolfgang Seidl S. 54 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 55 Abg. Viktoria Spielmann, BA S. 55 Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 57 Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS S. 58 Abg. Georg Prack, BA S. 59 Abstimmung S. 61 15. LG-1343655-2023-LAT; P 7: Änderung des Wiener Museumsgesetzes - Wr. MuG (Beilage Nr. 25/2023) Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler S. 62 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Stefan Berger S. 62 Abg. Thomas Weber S. 63 Abg. Mag. Ursula Berner, MA S. 64 Abg. Mag. Laura Sachslehner, BA S. 65 Abg. Jörg Neumayer, MA S. 66 Abstimmung S. 67 (Beginn um 9.02 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Die 26. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Al-Rawi, Holawatsch, Keri, Mahdalik, Samel und Stark. Zeitweise entschuldigt sind die Abgeordneten Arsenovic, Aslan, Bakos, Emmerling, Laschan, Novak, Öztas und Reindl. Die 1. Anfrage (FSP-1256028-2023-KVP/LM) wurde von Abg. Keri gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Die Bundesregierung stellt den Ländern auf Grund einer 15a-B-VG-Vereinbarung insgesamt 12 Mio EUR für die Jahre 2023 bis 2027 als Zweckzuschuss für Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung. Wien erhält 21,74 Prozent vom Gesamtbudget, wovon mindestens 80 Prozent für Maßnahmen zum Ausbau an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und Betreuungsleistungen verwendet werden sollen, maximal 20 Prozent für Maßnahmen zum Erhalt des bestehenden Angebotes. Wie ist der Status quo und der zeitliche sowie finanzielle Ausbauplan betreffend die Frauen- und Kinderplätze in Schutzunterkünften in Wien?) Da Frau Abg. Keri entschuldigt ist, entfällt gemäß § 34 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Beantwortung dieser Anfrage. Die 2. Anfrage (FSP-1260504-2023-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Fitzbauer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. [Der Wiener Landwirtschaftsbericht, welcher im Landtag am 23. November 2022 diskutiert wurde, spricht davon, dass bis 2025 durch die Maßnahmen des Strategieprozesses (Zukunft Stadtlandwirtschaft Wien 2025) der Bio-Standort Wien auf Platz Nummer "EINS" in Bezug auf Produktion und Konsum von Biolebensmittel vorrücken soll und damit das Bundesland Salzburg mit derzeit 57 Prozent Biofläche überholen soll. Welche Maßnahmen wurden seitdem gesetzt, um dieses Bundesländerranking anzuführen?] Ich ersuche den Herrn Stadtrat um Beantwortung der Frage. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Landtags! Liebe Frau Abg. Fitzbauer! Wunderschönen guten Morgen! Der Ausbau der Biolandwirtschaft ist, wie ja in der Frage richtig vermerkt, ein erklärtes Ziel der Wiener Stadtregierung. Es geht uns darum, eine regionale, ökologische, klimaschonende Produktionsweise, wie sie eben der biologische Landbau repräsentiert, als wichtigen Beitrag zu stärken und auszubauen. Das ist ein Beitrag zur Klimaanpassung und zu unseren Wiener Klimaschutzzielen, vor allem aber auch ein Beitrag zur Lebensqualität der Wiener Bevölkerung. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer, die in ihrem Strategieprozess ein gleiches Ziel verfolgt - "Zukunft Stadtlandwirtschaft Wien 2025" - ist es unser Ziel, ausgehend von einem sehr guten Standpunkt und einer sehr, sehr guten Position, noch zuzulegen und Erster in Österreich zu sein. Diesbezüglich sind wir wirklich sehr erfolgreich mit unseren Bemühungen. Die Wiener Biolandwirtschaft hat sich gut entwickelt. Schauen wir ein bisschen zurück: 2010 gab es in Wien 30 Biobetriebe, die eine Fläche von rund 1.400 ha biologisch bewirtschaftet haben. 10 Jahre später waren es - wie man im Wiener Landwirtschaftsbericht nachlesen kann - bereits 83 Betriebe, die 2.000 ha, das sind mehr als 30 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Wien, nach den Kriterien und Auflagen des biologischen Landbaus bewirtschaftet haben. Wir sind also bereits jetzt im Spitzenfeld mit Salzburg und dem Burgenland, und es freut mich auch sehr, dass man, während früher ausschließlich Ackerbaubetriebe biologisch gewirtschaftet haben, mittlerweile sagen kann, dass wirklich in allen klassischen Produktionszweigen der Wiener Landwirtschaft, also in den Bereichen Ackerbau, Gartenbau, Weinbau sowie Imkerei, Biolandbau zu finden ist, und das in einer beträchtlichen Größenordnung. Die Stadt Wien unterstützt das intensiv. Welche sind unsere wesentlichen Maßnahmen? - Zum einen erfolgt die Förderung der Biobetriebe zunächst natürlich zentral über die Bereitstellung der Landesfördermittel aus dem Wiener Agrarbudget. Die Wiener Biobetriebe erhalten Zahlungen beziehungsweise Prämien im Rahmen der gemeinsam finanzierten, mehrjährig wirksamen ländlichen Entwicklungsprogramme von EU, Bund und Land. Das ist an sich natürlich eine ausgesprochen wichtige Maßnahme, die auch die biologische Landwirtschaft fördert. Die Wiener Biobetriebe erhalten im Rahmen dieser Programme jährlich zirka eine halbe Million Euro. Ergänzend dazu hat Wien seit 2016 zusätzlich ein spezifisches Bioförderungsprogramm, und zwar erstens landesspezifisch und zweitens biospezifisch, aufgelegt. Dabei geht es ganz besonders um die Umstiegsförderung von Betrieben, was eine ausgesprochen erfolgreiche Förderung ist, die sehr gut von den Bäuerinnen und Bauern angenommen wird. Mit unserem "Wiener Bio-Aktionsprogramm 2022" haben wir im Vorjahr diese wirksame Umstiegsförderung ergänzt, und zwar durch die Unterstützung von bestehenden Biobetrieben, damit diese gut arbeiten können und auch wirtschaftlich stabil aufgestellt sind. Das ist eine Förderung für bestehende Biobetriebe mit jährlich maximal 250.000 EUR in den Bereichen Produktionstechnik, Direktvermarktung, Beratung. Abschließend möchte ich an dieser Stelle noch sagen, weil das etwas ist, worauf wir gemeinsam sehr gut zurückschauen und auch stolz sein können, dass natürlich auch der stadteigene Forst- und Landwirtschaftsbetrieb Vorreiter dieser Entwicklung ist. Wir bewirtschaften über 2.000 ha auf stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen, und zwar tun wir das im biologischen Anbau. Damit ist die Stadt Wien eine der größten Biobäuerinnen Österreichs. Weniger bekannt ist vielleicht, dass wir als Stadt mit ersten Versuchen, Biolandbau zu betreiben, 1970 begonnen haben. Die Stadt Wien ist also absolute Pionierin, wenn es um biologische Landwirtschaft geht. Wir haben auch jahrzehntelang bewiesen, dass wir uns in diesem Bereich selbst weiterentwickeln wollen, dass wir mit wissenschaftlichen Erkenntnissen arbeiten, als Beispiel nenne ich unsere Kooperation mit der Bio Forschung Austria. Damit übernehmen wir in Österreich seit Jahrzehnten eine Vorbildfunktion. Wichtig in diesem Zusammenhang ist mir, dass die besten Fürsprecherinnen und Fürsprecher für landwirtschaftliche Arbeit natürlich die Produkte der landwirtschaftlichen Arbeit sind. Deshalb bin ich stolz auf die neue stadteigene Marke "Wiener Gusto" die seit 2022 unser aller Einkaufsmöglichkeiten bereichert. Diese Marke "Wiener Gusto" schafft Bewusstsein für Bioprodukte. Es könnte kein besseres Beispiel dafür geben, als wenn man das Produkt selbst in der Hand hat. Es sind dies hochqualitative Produkte. Uns ist wichtig, dass sie auf möglichst vielen Wiener Tellern landen. Deswegen haben wir auch Wert auf eine leistbare Preisgestaltung und auf ein breites Produktsortiment gelegt. Geboten werden Linsen, Erdäpfel, Kichererbsen, Biosoja, Biofleisch, und so weiter, und es wird an der Produktpalette auch laufend weitergearbeitet. Wir sind davon seit Stunde null überzeugt. Ein Ansporn, quasi Rückenwind und ein weiterer Beitrag zur Erreichung des Ziels 1 beim Bundesländer-Ranking ist natürlich die aktuellste, höchste Auszeichnung, die der Biobetrieb der Stadt Wien bekommen hat. Erst kürzlich wurden wir mit "Wiener Gusto" zur besten Biostadt der EU ausgezeichnet. Das ist ein gutes Beispiel für ein wirklich erfolgreiches Produkt beziehungsweise für viele erfolgreiche Produkte, vor allem aber für die Biolandwirtschaft in Wien. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Fitzbauer. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ilse Fitzbauer (SPÖ): Vielen Dank, Herr Landesrat, für die ausführliche Beantwortung. Ich meine, dass Sie meine Zusatzfrage punktuell bereits fast beantwortet haben. Ich stelle diese aber trotzdem, vielleicht können Sie uns vertiefende Informationen zukommen lassen: Welche Maßnahmen werden bei der bewussten Förderung von biologischer landwirtschaftlicher Produktion in Wien gesetzt, um den Anteil biologischer Lebensmittel auch überall dort, wo dies möglich ist für die Stadt, also in stadteigenen Betrieben zu steigern? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Nachfrage. Ich habe den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden. Ich kann mich jetzt kürzer halten als bei der ersten Antwort. So viele Anfragen sind es aber heute nicht. Jedenfalls kann ich zu den umfassenden Schritten der Förderung, die die Stadt Wien setzt, sehr gerne noch etwas dazusagen, was den Konsum betrifft. Es geht ja nicht nur darum, die landwirtschaftliche Produktion und die Bäuerinnen und Bauern, die Gärtnerinnen und Gärtner, die Winzerinnen und Winzer zu unterstützen. Irgendjemand muss deren Produkte ja auch kaufen, und daher hat die Stadt Wien natürlich auch eine sehr große Rolle als Einkäuferin selber. Dieser Rolle auf vielen Ebenen sind wir uns bewusst. Es geht aber natürlich um den Konsum von Biolebensmitteln. In den Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Senioren- und Seniorinnenwohnhäusern in Wien werden täglich hunderttausende Menschen verköstigt, und wenn wir eine klare Positionierung für Produkte aus regionalem und saisonalem biologischem Anbau vornehmen, können wir diese Institutionen als Partner für den Biolandbau gewinnen. Die zentrale strategische Basis dafür ist das ÖkoKauf-Wien-Papier. Dabei geht es um genau diesen Ankauf von Lebensmitteln und Speisen durch die Stadt Wien. Weiters nenne ich den Lebensmittelaktionsplan. Wir sind ja heute im Landtag, und der Landtag hat den Wiener Lebensmittelaktionsplan im Jahr 2020 beschlossen. Das kann man als direkte Umsetzung der "Farm to Fork"- Strategie in Wien sehen und begreifen, also als unser Bekenntnis, klar auch mit dem Instrument der Bioquoten zu arbeiten. Mit diesen Instrumenten, die ich gerade geschildert habe, kann man etwa auch mit den städtischen Kantinen, et cetera arbeiten, und ich glaube, wir haben da in den letzten Jahren wirklich unglaublich viel erreicht. Erst kürzlich hat Herr VBgm Wiederkehr die neuen Ausschreibungen für Schulen und Kindergärten sozusagen erledigt. Diese Ausschreibung ermöglicht Bioquoten von bis zu 70 Prozent, und da sind wir Europa-weit wirklich einzigartig. Stichwort Europa: Wir wollen natürlich betreffend die Förderung vom biologischen Landbau auch eine politische Lobby sein. Als Stadt, die diesbezüglich so viel tut, können wir das ganz gut, und so wurde im Jahr 2018 unter der Mitwirkung der Stadt Wien das Organic Cities Network Europe mitbegründet. Das OCN ist ein Zusammenschluss von Städten, die so wie Wien das Ziel haben, hochwertigen Bioanbau zu unterstützen. Dieses steht für städtische Ernährungssysteme, für Stadt-Umland-Vernetzungen, für Themen wie Ernährungssicherheit, und so weiter und ist daher auch eine wichtige Säule der Implementierung der "Farm to Fork"-Strategie in ganz Europa. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Guggenbichler. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die Ausführungen. Sie haben sehr viel geredet über Biolandwirtschaft in Wien und gesagt, dass diese schon seit 1970 wirtschaftlich sehr gut gelaufen ist. Das konnte man vermutlich vor mittlerweile 50 Jahren nur dann machen, weil man die Finanzen der Stadt hinter sich hatte! Immerhin ist das aber erwähnenswert. Sie haben gerade auch angesprochen, dass Sie bei diversen Klimanetzwerken sind, Städtebündnissen, et cetera sind. Wenn man sich diese Städtebündnisse anschaut, bei denen Sie auch eingezahlt und Veranstaltungen finanziert haben, dann sieht man, dass diese auch ganz skurrile Forderungen stellen wie zum Beispiel, dass man nur ein bis zwei Mal im Jahr neue Kleidung kaufen darf, dass man kein Fleisch essen soll, et cetera. Hier in Wien wird aber auch selbst Fleisch produziert. Wie bringen Sie diese Städtebündnisse und Klimabündnisse mit Ihrer eigenen Produktion von Fleisch in Einklang? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Zunächst möchte ich sagen: Die Verzichtsdiskussionen könnte man einfach auf die Art und Weise führen, dass man sagt: Verzichten wir auf die Dinge, die blöd sind! - Blöd ist zum Beispiel ein Überkonsum an industriell produziertem Fleisch. Genau dafür steht aber auch "Wiener Gusto", nämlich erstens dafür, dass Fleisch unter Bedingungen, die tierfair und eben biologisch sind, produziert werden kann, und zweitens dafür, dass das auch im Einklang zu unserer Umwelt- und Klimapolitik steht. Nehmen wir als Beispiel den Lainzer Tiergarten. Dort werden Rinder für die Weidehaltung eingesetzt. Das ist sehr wichtig, um die Weideflächen und Wiesenflächen offen zu halten, und das ist ein bestmögliches Beispiel dafür, dass man zum Beispiel Rinder an sich nicht verteufeln kann und soll. Das wäre ja absurd! Und genau in dieser Hinsicht arbeitet auch ein Biobetrieb. Die Rinder, die dort zum Einsatz kommen, werden dann zu Biorindfleisch von "Wiener Gusto". Last but not least gehört natürlich ein Wildmanagement zur resilienten Forstwirtschaft dazu. Wenn wir Quellschutzwälder haben, dann müssen wir die Quellschutzwälder auf eine Art und Weise bewirtschaften, dass der Boden sicher ist und die Quellen bestmöglich schützt. Dazu gehört Wildmanagement. Und was ist naheliegender, als dieses hochqualitative Fleisch auch sinnvoll als "Wiener Gusto"-Produkt zu vermarkten? Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Pipal-Leixner. Ich erteile das Wort. Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA (NEOS): Guten Morgen, Herr Landesrat! Welche Maßnahmen werden, abgesehen von den eigenen Einrichtungen der Stadt Wien, die Sie schon erwähnt haben, gesetzt, um im Bereich der Gastronomie den Bioanteil zu erhöhen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich habe jetzt einerseits die Maßnahmen der Förderung und andererseits die entsprechenden Maßnahmen über den Konsum genannt. Die Maßnahmen, die wir in die Hand nehmen können, um dafür zu sorgen, dass es auch in der Gastronomie Biopionierinnen und -pioniere gibt, sind natürlich genauso zentral und auch eine echte Säule unserer Politik. Wir haben das Programm "Natürlich gut essen" schon vor langer Zeit als Co-Finanzierungsangebot für Wiener Gastronominnen und Gastronomen ins Leben gerufen, um sie dabei zu unterstützen umzusteigen. - Die Voraussetzung für ein Bronzesiegel ist 30 Prozent Bioanteil, die Voraussetzung für ein Goldsiegel ist 90 Prozent, und dieses hat die überwiegende Anzahl der teilnehmenden Betriebe. Daran sieht man, dass sich auch in der Wiener Gastronomie wirklich viel verändert hat, und ich spreche jetzt von Spitzengastronomie bis zum Würstel- oder Kebapstand. Da hat sich wirklich einiges getan. Es freut mich sehr, dass wir aktuell daran arbeiten, dieses sehr erfolgreiche Projekt auch auf verarbeitende Betriebe auszuweiten. Dieses Programm befindet sich derzeit in der Pilotphase. Verarbeitungsbetriebe werden beim Umstieg auf Bio unterstützt und inhaltlich beraten. Die Zertifizierungskosten werden gestützt, und damit können wir auch in diesem Bereich viel weiterbringen. Im Rahmen des Programmes "Natürlich gut essen" werden Gastronomiebetriebe auch aufgefordert, aktiv gegen die Lebensmittelverschwendung vorzugehen. Es ist dies also wirklich eines der Erfolgsprogramme. Besonders freut mich, dass ich den "Bio-Oscar" entgegennehmen durfte, also den Preis für die beste Biostadt Europas, übrigens gemeinsam mit meiner Kollegin Lhptm-Stv.in Astrid Eisenkopf für die beste Bioregion, nämlich das Burgenland. Österreich hat da insgesamt sehr viel zu bieten. Dabei wurde auch ein Wiener Gasthaus ausgezeichnet, nämlich die Luftburg als bester Biogastronomiebetrieb Europas. - Wie man sieht, tragen unsere wirklich umfassenden Programme auch Früchte. Herr Kolarik hat bei der Preisverleihung auch gesagt, dass ihn die Stadt bei seinen Vorhaben - er ist da der absolute Pionier - unterstützt hat, und er ist daher das beste Testimonial für unser "Natürlich gut essen"-Programm. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Otero Garcia. Ich erteile das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für Ihre Ausführungen zu dem, was die Stadt Wien schon seit Jahren beziehungsweise Jahrzehnten im Bereich der Biolandwirtschaft tut, und auch für die Schilderung der aktuellen Entwicklungen. All das ist durchaus sehr positiv. Sie haben selbst gesagt, dass biologische Landwirtschaft nicht nur für die Biodiversität und für die Gesundheit der Menschen gut ist, sondern dass es dabei auch um eine Klimaschutzfrage geht. Eine weitere klimarelevante Frage im Bereich der Landwirtschaft ist auch, mit welchen Energieträgern unsere Glashäuser beheizt werden. Sie wissen ja, dass der Wiener Gartenbau hauptsächlich mit Gas arbeitet. Im letzten Landwirtschaftsbericht stand die Energiekrise ebenfalls im Vordergrund. Auch dort wurde das als Problem erwähnt. Wir haben vor einem Jahr hier einen Antrag gestellt, dass Sie ein Konzept für klimaneutralen Gartenbau in der Stadt vorlegen sollen. Dieser Antrag wurde hier mit der Begründung abgelehnt, dass Sie diesbezüglich eh so viel tun. Deswegen möchte ich nachfragen, was sich seit einem Jahr in diesem Bereich getan hat, um den Gartenbau in Wien klimaneutral zu gestalten. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke für die Frage. Zuerst möchte ich Ihnen einmal absolut recht geben, dass die Energieausstattung, aber insbesondere natürlich die Energiepreise für die StadtgärtnerInnen - ich meine jetzt nicht die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der MA 42, sondern die Gärtner und Gärtnerinnen, die das Gemüse anbauen - eine riesengroße Herausforderung darstellen. Dabei geht es vor allem um das Beheizen der Glashäuser mit Gas oder auch mit Fernwärme. Da gab es starke Kostensteigerungen, das braucht man gar nicht wegreden, im Gegenteil - das ist eine riesengroße Herausforderung. Das wiederum war die Basis dafür, dass seitens der Landwirtschaftskammer und der Stadt sehr viele Gespräche gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten, die betroffen sind, geführt wurden. Diese wollen auch selber neue Wege gehen. Einerseits brauchen sie die Stadt als Partnerin, wenn es darum geht, die Preisgestaltung erträglicher zu machen. Andererseits geht es auch um das Beschreiten neuer Wege etwa in Form von Geothermie oder CO2- Rückgewinnung, Man braucht in der Glashauslandwirtschaft nämlich auch CO2 für die Pflanzen, und es gibt viele Betriebe, die sich mit Neuerungen beschäftigen, da werden gerade viele Aktivitäten gesetzt. Ich möchte daher an dieser Stelle noch einmal hervorstreichen, dass es eine wirklich ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer gibt, die bereit ist, in dieser Hinsicht auch neue Wege zu gehen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 5. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Olischar. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich möchte den Bogen sozusagen wieder zurück spannen zu den Produkten, die Sie vorher genannt haben, und auch konkret zur Marke "Wiener Gusto". Sie haben auch schon die Rolle der Landwirtinnen und Landwirte und insbesondere "Wiener Gusto" erwähnt. Sie haben auch die Möglichkeiten gelobt, die die Stadt hat, und wie die Entwicklung im Zusammenhang mit den Produkten war. Auch haben Sie gesagt, dass Sie über die Preisgestaltung entsprechend vorgehen können, um diese Produkte auch auf den Markt zu bringen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wieso Sie mit der Marke, mit einem gewissen Budget, mit einem Hebel, den die Stadt Wien hat, aber auch mit diesen Produkten per se in direktem Konkurrenzkampf mit den heimischen Landwirtschaftsbetrieben stehen, wieso Sie da eine Konkurrenzhaltung einnehmen und diesen so eigentlich das Leben doch ein bisschen schwerer machen, als es notwendig wäre? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Diese Analyse, die der Frage zu Grunde liegt, teile ich absolut nicht! Zuerst möchte ich sagen, dass der größte Hebel, den die Stadt finanziell hat, natürlich über die Förderung der Landwirtschaft eingesetzt wird. Ich habe das am Beginn ausgeführt. Das geschieht durch die verschiedenen Förderprogramme, die wir haben. Zweitens möchte ich sagen, dass der Land- und Forstbetrieb der Stadt eben ein Betrieb ist und daher auch "Wiener Gusto" im Sinne eines Betriebs geführt werden muss, sich also nach betrieblichen Kriterien selbst wirtschaftlich tragen muss. Drittens möchte ich aber sagen, dass sich die Stadt Wien - das war immer so, und das ist jetzt ganz besonders so - als Partnerin und als Mitkämpferin der Wiener Betriebe begreift. Und das ist auch der Grund, warum wir bei der "Stadternte Wien" gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer daran arbeiten, dass Wiener Produkte einen Markt finden und dabei eine größtmögliche Zahl von Konsumentinnen und Konsumenten überzeugen können. Ich glaube überhaupt nicht, dass eine breitere Vielfalt an Wiener Produkten letztlich dazu beiträgt, dass irgendjemand anderer darunter leidet. Vielmehr wird ein Beitrag dazu geleistet, dass Wiener Produkte saisonal, regional, biologisch und in bester Qualität angeboten und verkauft und auch von Wienerinnen und Wienern gekauft werden. Wenn man also glaubt, dass da nicht genug Platz für die Wiener Bäuerinnen und Bauern ist, weil die Stadt Wien - übrigens so wie in den letzten Jahrzehnten auch, die Stadtlandwirtschaft gibt es seit vielen, vielen, vielen Jahrzehnten - eigene Produkte produziert, dann ist man wirklich auf dem Holzweg! Es geht hier um eine Partnerschaft und um ein Stärken Wiener landwirtschaftlicher Produkte und Wiener Landwirtinnen und Landwirte, und die Stadt Wien ist seit jeher ein stolzer Teil davon. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Anfrage (FSP-1393890-2023-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Wie viele der Mindestsicherungsbezieher in Wien haben aktuell mit Stichtag 31. Oktober 2023 die österreichische Staatsbürgerschaft?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die immer wieder gestellte Frage, wie viele Mindestsicherungsbezieher in Wien aktuell - diesfalls mit Stichtag 31. Oktober - die österreichische Staatsbürgerschaft haben, erinnert mich irgendwie fast an eine tibetanische Gebetsmühle. Ich habe diese zuletzt schriftlich von Ihnen bekommen, und ich habe sie - daran darf ich erinnern - am 28. Juli 2023 beantwortet. Damals habe ich Ihnen schon geschrieben, dass wir - wie Sie wissen, wie Sie gut wissen, wie Sie sehr, sehr gut wissen, wie mir auch aus den Diskussionen im Ausschuss bekannt ist - regelmäßig Berichte der zuständigen Magistratsabteilung 40 veröffentlichen. Sie wissen, dass wir monatliche Berichte, quartalsweise Berichte und jährlich umfassende Berichte über den gesamten Vollzug der Wiener Mindestsicherung veröffentlichen. Ich habe Ihnen das am 28. Juli geschrieben, und ich habe Ihnen auch geschrieben, dass logischerweise, wie in jedem Berichtswesen auf der ganzen Welt, zwischen Monats-, Quartals- und Jahresberichten der Detaillierungsgrad unterschiedlich hoch ist. Außerdem habe ich Ihnen damals auch geschrieben, dass Sie diesen Jahresbericht im Internet herunterladen können. Darüber hinaus habe ich Ihnen damals auch geschrieben, dass der Bericht über das Jahr 2022 im Herbst präsentiert wird. In der Zwischenzeit haben wir bekannterweise den Herbst fast hinter uns, und ich darf daran erinnern, dass dieser Bericht am 30. August 2023 online gestellt worden ist und dass Sie Ihre unglaubliche Neugierde hinsichtlich dieser Fragestellung schon längst befriedigen hätten können. Diese Neugierde hätten Sie übrigens auch im Quartalsbericht, der nach Abschluss des Quartals und nach Auswertung der Daten im September ebenfalls online gegangen ist. Auch dort können Sie die Beantwortung dieser Frage finden: Mit September waren 59.863 Personen, die asylberechtigt und subsidiär schutzberechtigt waren, in der Mindestsicherung, insgesamt waren es 133.138. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg. Seidl. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke für die doch sehr ausführliche Beantwortung. Es stimmt schon beziehungsweise glaube ich Ihnen jetzt halt einmal, dass Sie mir am 28. Juli schriftlich geantwortet haben. Wie aber hätten Sie die Frage, wie viele Personen aktuell mit Stichtag 31. Oktober 2023 die österreichische Staatsbürgerschaft haben, am 28. Juli beantworten können?! Das wäre mir rätselhaft gewesen! Das war am 28. Juli tatsächlich nicht möglich, und das wäre aktuell für mich nirgendwo erkennbar, egal, welchen Quartalsbericht oder welchen Monatsbericht ich mir ansehe. Den Bericht von Ende Oktober gibt es noch nicht, soviel ich weiß, und somit wissen wir noch immer nicht, wie viele österreichische Staatsbürger aktuell die Wiener Mindestsicherung beziehen. Sie haben jetzt gerade gesagt, wie viele Personen asylberechtigt und subsidiär schutzberechtigt sind. Das ist richtig. Und alle anderen hätten dann Ihrer Meinung nach die österreichische Staatsbürgerschaft. - Sie wissen ganz genau, dass dem nicht so ist! Es gibt sehr viele Personen, die eben nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, sondern EU-Bürger sind. Deshalb noch einmal ganz konkret meine Frage: Wie viele Personen beziehen mit Stichtag 31. Oktober 2023 in Wien Mindestsicherung und haben die österreichische Staatsbürgerschaft? - Punkt. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich kann es zum 97. Mal beantworten. Sie werden sich gedulden müssen, bis die entsprechenden Statistiken ausgewertet und vorgelegt werden. Bei allem Respekt: Der 31. Oktober als Stichtag für die Verwaltung liegt noch nicht einmal einen Monat zurück. Wenn Sie aber wissen wollen, wie viele es insgesamt sind, dann schlage ich doch vor: Nehmen Sie die Daten von September! Das ist noch nicht so lange her. Vergleichen Sie September mit August und Juli, oder vergleichen Sie das mit den Vorjahresdaten! All das liegt ganz offen und transparent vor Ihnen, und dann werden Sie draufkommen: Jessas na! Um Gottes Willen! So schnell verändert sich das gar nicht! Ich kann nur empfehlen, sich auf die vorgelegten Berichte zu beziehen. Und ich sage es ganz offen: Nur, damit das sozusagen noch schneller geht, werde ich keine Sonderauswertung in Auftrag geben. Die Magistratsabteilung 40 behandelt den Vollzug hinsichtlich der Mindestsicherungsbezieher in einer riesigen Dimension hochprofessionell. Sie hat eine festgelegte Routine, wann sie ihre Berichte vorzulegen hat, und tut das in einer Deutlichkeit und Präzision, die man an vielen anderen Stellen durchaus vermissen könnte. Ich wüsste also nicht, warum ich auf Zuruf nun auch noch sagen soll: Macht jetzt noch schnell eine Sonderauswertung! (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es gibt da ein gesetzliches Recht!) Es gibt ein gesetzliches Recht in der Hinsicht, dass der Aufwand, um dieses zu befriedigen, nicht überbordend ist. Und es ist klar, dass, wenn ich jetzt eine Auswertung über die Daten Ende September und Ende Oktober anordne, das ein überbordender Aufwand ist. Da müssen die Mitarbeiter am Wochenende und Tag und Nacht durcharbeiten. Und bei allem Respekt gesagt: Der Mehrwert der Information geht jedoch gegen null. (Zwischenruf von Abg. Stefan Berger.) Geh bitte! Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg. Spielmann. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Vielen Dank für die Beantwortung. Ich finde es auch immer wieder sehr amüsant: Wirklich jedes Mal, in jeder Landtagssitzung, kommt eine dieser Fragen! Und der Hintergrund ist, glaube ich, allen klar. Weil Sie wieder einmal rassistische Politik machen wollen. Wir sind froh, dass wir das in Wien nicht so machen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Jetzt ist Fragestunde! Halten Sie sich an die Stadtverfassung!) Ich hätte noch eine Frage zum Thema Mindestsicherung beziehungsweise eher zum Mindestsicherungsgesetz. Ich weiß, das weicht jetzt ein bisschen ab, es geht aber trotzdem um die Wiener Mindestsicherung. Durch die Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes vom 10.6.22 ist es ja möglich geworden, dass die sogenannte Wohnkostenpauschale abgegolten werden kann und diese Leistungen zur Unterstützung beziehungsweise Deckung der Wohnkosten um bis 30 Prozent erhöht werden können. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom März 2023 gesagt, dass es diesen Sachleistungszwang auch in dieser Form nicht mehr geben muss, sondern dass auch Geldleistungen ausgezahlt werden können. Wir wissen natürlich, wie sich der Wohnungsmarkt in Wien jetzt entwickelt und dass es wirklich sehr schwierig für Armutsbetroffene gerade ist, günstigen Wohnraum zu finden, prinzipiell eh für alle, aber für Armutsbetroffene natürlich um einiges mehr. Deshalb unsere Frage vor allem angesichts der horrenden Wohnungspreise, die es mittlerweile in Wien gibt: Warum nützt Wien bei der Wiener Mindestsicherung nicht diesen maximalen Handlungsspielraum aus, der vom Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ja prinzipiell möglich ist? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Grundsätzlich muss ich festhalten: Wir nutzen diesen Spielraum schon die ganze Zeit aus. Dieser ist nicht im Pflichtteil, sondern er ist im Kann-Teil, und Sie wissen, dass es da um die Hilfe in persönlichen Lebenslagen geht, und dort nutzen wir diesen Spielraum freilich in vielen Fällen vollständig aus. Bekanntlich haben wir gerade vor Kurzem eine Veränderung und Weiterentwicklung bei der Wohnbeihilfe. Wie ich Ihnen im Ausschuss das letzte Mal schon gesagt habe, werden wir im Mindestsicherungsvollzug parallel dazu fahren. Ich habe gestern den Entwurf für die Novelle fürs Begutachtungsverfahren unterschrieben, so wie wir das im letzten Ausschuss besprochen haben. Ich bitte also für ein paar Tage um ein bisschen Geduld: Dann wird das Thema draußen sein zur Begutachtung. Wir werden natürlich im Vollzug der Mindestsicherung mit dem Modell gleichschalten, das wir jetzt in der Wohnbauförderung eingeführt haben. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Frau Abg Korosec. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann! (Zwischenrufe.) Ach so, Entschuldigung! (Heiterkeit und Zwischenrufe.) Guten Morgen, Herr Landesrat! Laut Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist die Auszahlung von Mindestsicherung an ausreisepflichtige Fremde untersagt. Im Wiener Gesetz ist das explizit überhaupt nicht angeführt. Daher meine Frage: Wie ist die Regelung bei den Wiener Behörden? Wird hier etwas ausbezahlt beziehungsweise wie viel wird ausbezahlt? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Wir können gerne das Wiener Mindestsicherungsgesetz lesen. Darin gibt es ganz restriktive und sehr präzise Regelungen über die Frage, wer bezugsberechtigt ist und wer nicht. Um den allgemeinen Mythos einmal ganz allgemein zu beantworten: Nein. Man kann nicht nach Wien kommen, einen Antrag stellen und Sozialhilfe bekommen. Klar ist, dass es in dem Gesetz ein Aufenthaltsgebot gibt, wenn man das so ausdrücken will. Das ist so wie in ganz Österreich. Und selbstverständlich gibt es vor allem eine Bevorzugung von Menschen, die auf dem Arbeitsmarkt bereits Geld verdient haben und zum Beispiel arbeitslos geworden sind. Bekannterweise sind der überwiegende Teil der Bezieher von Mindestsicherung - wenn wir die Kinder, die Pensionisten und die behinderten Menschen weglassen, also all jene, die nicht in der Lage sind, am Arbeitsmarkt teilzuhaben - die Menschen, die einen Arbeitslosengeldbezug haben oder Lohn beziehungsweise Gehalt verdienen, davon aber zu wenig haben, unter den Grenzen der Mindestsicherung liegen und daher Aufstocker sind. Das ist Ihnen ja bekannt, das ist keine Neuigkeit. Um also den Mythos zu zerstreuen: Nein. Man kann nicht nach Wien kommen, einen Antrag stellen und sein Geld mit dem Touristenvisum bekommen. Das ist nicht möglich. Es braucht eine ordentliche Aufenthaltsberechtigung, es braucht eine Arbeitsberechtigung, und es braucht auch den Nachweis, dass man schon gearbeitet hat, wenn man nicht österreichischer Staatsbürger ist. Das ist völlig klar. Das ist unverändert. Das können wir gerne gemeinsam im Wiener Mindestsicherungsgesetz nachlesen. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 4. Anfrage (FSP-1397324-2023-KVP/LM) wurde von Herrn Abg. Dr. Wölbitsch-Milan, MIM an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gestellt. (In der Sitzung des Wiener Gemeinderates am 18. Oktober 2023 wurde der Bericht der Untersuchungskommission betreffend "Missstände bei der Wahrnehmung der Eigentümerrechte und der Ausübung der Anteilsverwaltung des Bürgermeisters und des Finanzstadtrates bei der Wien Energie GmbH beziehungsweise der Wiener Stadtwerke GmbH, der Behebung von Liquiditätsengpässen des Unternehmens durch die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegenden Organe sowie damit im Zusammenhang stehende Verfügungen im Rahmen der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister" zur Kenntnis genommen. Eine der wesentlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht betraf die Weiterentwicklung der landesgesetzlichen Rahmenbedingungen der Untersuchungskommissionen. Wie ist der aktuelle Stand der legistischen Vorbereitungen für eine entsprechende Novelle der Wiener Stadtverfassung betreffend eine Reform der Verfahrensregelungen der Untersuchungskommissionen?) Peter Hacker ist fertig. (Zwischenrufe und Heiterkeit.) Bitte, Herr Landesrat. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: So fertig schaut er gar nicht aus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter! Bei einem ähnlichen Thema habe ich an selber Stelle schon einmal freundlich, aber bestimmt angemerkt, dass die vorliegende Anfrage die Landesgesetzgebung betrifft und daher bekanntlich der Landtag und nicht ein einzelner Landesrat zuständig ist. Ich bin aber selbstverständlich bereit, wenn es Vorschläge und Entwicklungen gibt, die auf Klub- und Landtagsebene besprochen werden, meinen Beitrag dazu zu leisten, allfällige Änderungen, die in diesem Zusammenhang erfragt werden, in eine legistische Form zu gießen. In diesem Sinn möchte ich kurz auf die Frage antworten, vor allem mit einem Hinweis darauf, dass viele Bestimmungen betreffend die UK bekanntlich erst vor Kurzem geändert worden sind. Ziel bei diesen Änderungen war eine klare Stärkung wichtiger Kontrollinstrumente. Klar ist aber, so wie bisher auch: Wenn es neue Vorschläge beziehungsweise Vorschläge gibt, die auch im Zusammenhang mit der gerade abgelaufenen UK diskutiert werden, dann muss man diese natürlich auch sorgfältig auf rechtliche Machbarkeit prüfen. Das auch deshalb, weil der Wiener Landtag auf Grund der Kompetenzen, die ihm nach der Bundesverfassung eingeräumt werden, grundsätzlich eine ganz andere Ausgangssituation hat, als es vergleichsweise beim Nationalrat auf Bundesebene der Fall ist. Bei einer Reform müssen genau diese Grundsätze bedacht werden. Wir sind diesbezüglich ja an die Vorgaben der Bundesverfassung gebunden. Wie gesagt: Erkenntnisse einer Untersuchungskommission an sich sind natürlich zuerst einmal dahin gehend interessant, ob es zum eigentlichen Untersuchungsgegenstand Erkenntnisse gibt. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine durchgeführte Untersuchungskommission bei vielen in diesem Haus auch Vorschläge entstehen lässt, wie die Untersuchungskommission an sich geregelt beziehungsweise besser geregelt werden soll. Das finde ich auch richtig und wichtig. Wie bereits gesagt: Es steht diesem Haus nicht an, darüber auch nach Ablauf der Untersuchungskommission zu diskutieren. Ich habe den Eindruck, diese Diskussion ist allerdings bereits umfassend im Gang. Wenn diese umfassende Diskussion nach rechtlicher Prüfung in entsprechende Vorschläge mündet, dann werde ich selbstverständlich meinen Beitrag dazu leisten, das auch in guter Form in dieses Haus zu bringen. Im UK-Abschlussbericht, der am 18.10. debattiert wurde, ist verschriftlicht, dass sich einige Schlussfolgerungen auch für die Regierungsfraktionen SPÖ und NEOS ergeben haben, nämlich bestimmte Empfehlungen im Zusammenhang mit einer Reformierung der Untersuchungskommission. Und wie ich vernommen habe, gibt es auch ein klares Bekenntnis, diese Vorhaben rasch anzugehen. Einige Punkte sind ja bereits in den Novembersitzungen auf der Tagesordnung. Gestern wurde zum Beispiel die Präzisierung des Interpellationsrechts recht intensiv diskutiert. Einiges davon, wie der Corporate Governance Kodex, ist bereits in Bearbeitung. Ich habe die Information, dass auch Themen hinsichtlich der Konkretisierung der Aufgaben des Schiedsgremiums, der Fristen und Abläufe und der vorzeitigen Auflösung der UK in Arbeit sind. Diese werden ganz sicherlich in bewährter Art und Weise auf Klubebene verhandelt und mit allen Parteien vorbesprochen werden, und wenn es dann so weit ist, dann darf ich der Landesrat sein, der das als Berichterstatter hier ins Haus bringen wird. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn Abg Dr. Wölbitsch-Milan, MIM. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Vielleicht war es auch ein bisschen naiv, zu glauben, dass ein Landesrat für Demokratie, der auch immer wieder auf Veranstaltungen auftritt und Enqueten zu diesem Thema veranstaltet, auch dazu eine Meinung hat, wenn es um die Stärkung von demokratischen Rechten in dieser Stadt geht. So. Sie haben jetzt eh Ihre Meinung und Ihre Einstellung dazu kundgetan. Sie haben aus meiner Sicht aber natürlich auch die sehr wichtige Rolle, hier gewisse Dinge anzustoßen, denn wenn Sie Demokratiestadtrat sind, dann ist das aus meiner Sicht auch mit einer gewissen Aufgabe verknüpft. Sie haben gesagt, dass schon Diskussionen in Gang sind. Ich kenne in diesem Zusammenhang bis dato nur parlamentarische Diskussionen. Auf uns ist hier noch niemand zugegangen, um etwas konkret zu verhandeln. Aber vielleicht können Sie diesbezüglich auch auf die Mehrheitspartei einwirken, zu der Sie ja einen ganz guten Draht haben, damit man diese Gespräche jetzt vielleicht einmal anstößt. Das wäre auch in Ihrem Sinne als Demokratiestadtrat. Meine Frage, sehr konkret: Ein untragbarer Zustand, der sich bei der derzeitigen Regelung der Untersuchungskommission gezeigt hat, war, dass wir als Untersuchungskommission einstimmige Beweisanträge beschließen können, das heißt, dass wir Stellen in der Stadt dazu auffordern können, uns Unterlagen zu liefern, dass diese aber schlicht und einfach zurückschreiben können: Wir liefern euch diese nicht. Punkt. - Und da ist eigentlich nichts passiert. Da bislang eine entsprechende Aufklärung nicht möglich war, alle drei unabhängigen Vorsitzenden das allerdings auch entsprechend kritisiert haben, nun meine Frage an Sie: Ist es aus Ihrer Sicht ein tragbarer Zustand, dass derzeit in der U-Kommission angeforderte Akten ohne Konsequenz schlicht und einfach nicht geliefert werden? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Grundsätzlich erhebt sich die Frage, ob es rechtlich geboten beziehungsweise rechtlich möglich ist, einer bestimmten Anforderung oder einem bestimmten Auftrag der Untersuchungskommission entgegenzutreten. Ich meine, dass die Mitglieder der Landesregierung und natürlich auch der Herr Bürgermeister gut beraten sind, zuerst einmal eine rechtliche Prüfung abzuwarten und das dann auf Basis des Ergebnisses dieser rechtlichen Prüfung handzuhaben. Das ist meiner Meinung nach ein richtiger, sinnvoller und auch vernünftiger Vorgang. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Guggenbichler. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat. Ich war ja bei der Untersuchungskommission mit dabei, und Herr Wölbitsch war dort auch sehr intensiv tätig. Bevor diese Untersuchungskommission eingerichtet wurde, haben die NEOS ja gesagt, dass sie ein tolles Demokratiepaket gemacht haben, dass alles jetzt sehr transparent ist und die Minderheitenrechte gestärkt sind. Leider Gottes mussten wir allerdings im Rahmen der Untersuchungskommission erfahren, dass das ein transparenzpolitischer Bauchfleck der NEOS war, sie wurden offensichtlich von der SPÖ über den Tisch gezogen. Das ist halt so. Wenn man im Landtag nur eine Sektion und keine eigene Partei ist, dann muss man offensichtlich auch mit dieser Kritik leben! Wir mussten in der Untersuchungskommission miterleben - wie auch schon angesprochen wurde -, dass wir eigentlich betreffend Wien Energie untersuchen wollten, in die Wien Energie aber nicht hineinfragen durften. Wir haben erleben dürfen, dass das "unverzüglich" drei Monate dauert. Wir haben hören dürfen, dass ganz Europa gewusst hat, dass man eine Energiekrise hat, nur der Bürgermeister nicht, denn sonst hätte er die Notkompetenz nicht ziehen müssen. Bei meiner Frage geht es jetzt darum, dass wir als Mitglieder - wie schon angesprochen - Unterlagen einstimmig anfordern und diese einfach nicht bekommen. Für Transparenz ist zwar ein anderer zuständig, ich frage jetzt aber Sie als Landesrat für Demokratie, denn auch das ist wichtig im Zusammenhang mit Interpellationsrechten, Fragerechten, et cetera: Was werden Sie persönlich tun, um diesen Missstand aufzuheben? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich habe das vorhin weggelassen, weil das von Kollegen Wölbitsch eigentlich keine Frage war, sondern ein Eingangsstatement, möchte ich etwas, was eigentlich eine relative Banalität ist, in diesem Haus in diesem Zusammenhang auch noch einmal sagen: Ich weiß nicht, wie Sie das sehen, aber auf Grund meiner bescheidenen verfassungsrechtlichen Expertise sehe ich meine Rolle als Landesrat und Landesregierungsmitglied der Legislative nachgeordnet. Und wenn in diesem Haus Regelungen betreffend die UK oder was auch sonst immer gemacht werden, dann ist es natürlich meine Aufgabe, diesen Regelungen zu folgen. Es besteht für mich aber auch die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass diese in legistisch einwandfreier Form, unterstützt durch die Dienststellen der Stadt, hier in dieses Haus kommen. Das betrifft natürlich auch jede einzelne Regelung im Zusammenhang mit der UK, etwa betreffend Aktenlieferungen, oder was auch immer. Ich bin jetzt - puh - seit zwei Jahrzehnten in diesem Haus und habe in dieser Zeit erlebt, dass es im Hinblick auf die UK ausschließlich Verbesserungen gegeben hat, etwa im Hinblick auf Minderheitenrechte, auf Transparenz beziehungsweise im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit der Untersuchungskommission. Und ich kann jetzt nur zurückgeben, dass das ausschließlich auf Grund der Debatten hier im Haus geschehen ist, auch auf Grund des Drucks der Kritik der Oppositionsparteien unterschiedlicher Art in zwei Jahrzehnten. Das hat sich aber auch auf Grund von Vorhaben der Regierungsparteien ergeben. Vieles davon wurde in den jeweiligen Regierungsprogrammen oder als Erkenntnis der UK festgehalten. Das ist auch jetzt so, und insofern ist es mein bester Beitrag dazu, meine Rolle bestmöglich wahrzunehmen, nämlich dafür zu sorgen, dass diese vielen Erweiterungen, Erneuerungen, Reformen so schnell wie möglich in dieses Haus kommen und zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Ich mache das als Berichterstatter gern, und ich bin überzeugt davon, dass Sie das bestmöglich mit bester Energie ausverhandeln. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Abg. Ellensohn. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat! Ich glaube, wir sind uns einig, dass alle GemeinderätInnen, die gesamte Regierung und die Verwaltung ein Interesse daran haben müssen, dass die demokratischen Regeln entsprechend formuliert sind und dann auch umgesetzt werden. Jetzt komme ich noch einmal auf die Aktenlieferung zu sprechen: Es stimmt. Ich würde sagen, dass es bei jeder Änderung der Regeln der Untersuchungskommission der letzten Jahre immer einen Schritt in die richtige Richtung gegeben hat. Was wir nicht erwartet haben, ist, dass bestehende Regeln im Vollzug geändert werden. Es hat noch nie, bei keiner UK in den letzten 20 Jahren, das stattgefunden, was jetzt stattgefunden hat, dass nämlich die Verwaltung entschieden hat: Wir liefern einfach keine Unterlagen, wenn wir nicht möchten. Und diejenigen, die etwas sagen könnten, weil sie mit Weisungsrecht ausgestattet sind, nämlich einerseits StR Hanke und andererseits der Herr Bürgermeister, haben das nicht gemacht. Damit hat offensichtlich die Politik nicht gerechnet. Ich habe nicht damit gerechnet. Und bei der letzten Änderung der UK hat man das auch nicht aufgegriffen, weil wir gewohnt sind, dass, wenn in die Untersuchungskommission einen Antrag stellt - einstimmig - und alle Fraktionen etwas möchten, das auch geschieht. Jetzt schaut es so aus, und ich glaube, wer auch immer von der Verwaltung zuhört, wird sagen: "Na die sind lustig! Das muss der besser wissen! Das machen wir auch nicht nach Gefühl! - Es schaut aber so aus, als ob die Verwaltung die Politik düpieren könnte und einfach tut, was sie will, und dass niemand von der Politik, der die Möglichkeit dazu hat, eingreift. Das ist ein Punkt, der auch von den drei Vorsitzenden der Untersuchungskommission so gesehen wurde. Das ist wie mit dem "unverzüglich". Es geht jetzt darum, ob Sie sich in der Landesregierung und so wie hier ein paar GemeinderätInnen dafür einsetzen, dass diese Regelungen klargestellt werden. Ich glaube ja sowieso nicht - das sage ich jetzt fast schon als Entschuldigung dazu -, dass die Verwaltung einfach macht, was sie will und niemand mit Ihnen darüber geredet hätte und das nicht halb im Auftrag passiert. Das wäre nämlich wirklich ein Wahnsinn! Wenn wir davon ausgehen müssen, dass wir beschließen können, was wir wollen, und es quasi daneben eine Regierung gibt, die macht, was sie will, dann wäre das ja tatsächlich Irrsinn. Das glaube ich nicht. Ich glaube, dass die eh auf Zuruf das Entsprechende getan haben. Meine Frage: Gehören die Regeln nach Ihrer Meinung geändert oder nicht? Dass sie nicht geändert werden sollen, würde bedeuten, dass wir das nächste Mal Anträge beschließen können und das vollkommen blunzn ist, weil irgendwo jemand sitzt und sagt, dass er keinen Bock hat, etwas zu liefern, und das dann gilt. Sollen diese Regeln nach Ihrer Meinung geändert werden? Und wenn Sie sagen, dass Sie nicht zuständig sind: Würden Sie uns 100 GemeinderätInnen die Empfehlung geben, dass wir die Regeln ändern, damit das dann auf den Weg gebracht werden kann? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Zunächst kann ich den Blick auf eine solche Verwaltung, die hier irgendwelche Dinge verunmöglicht, so nicht teilen. Meines Wissens und meinem Verständnis nach handelt es sich bei den diskutierten Dingen ausschließlich um juristische Fragen, die den wichtigsten Experten in diesem Haus, nämlich dem Verfassungsdienst, gestellt wurden, und um deren Einschätzung. Es geht da sehr wohl um die rechtliche Einschätzung der geltenden Bestimmungen, und zwar nicht nur betreffend die Wiener UK oder die Untersuchungsausschüsse, sondern auch betreffend die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene. Ich meine, alle Regeln sollen in diesem Haus gemeinsam diskutiert werden, so wie es bis jetzt der Fall ist. Das findet ja auch gerade statt, und wenn es eine Änderung dazu gibt - ich sage es gerne noch einmal -, dann unterstütze ich diese mit heißem Herzen, damit sie dieses Haus gut passieren kann. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die Fragestunde ist damit beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der NEOS-Rathausklub hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Unser Glaube heißt Demokratie: In Wiens Schulen muss die wehrhafte Demokratie hochgehalten werden!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte die Erstrednerin, Frau Abg. Bakos, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Wertes hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher hier im Haus wie auch vor den Bildschirmen. "Niemals wieder!" - "Niemals wieder!" ist ein Appell, der sich in unserer gemeinsamen Geschichte verankert hat. "Niemals wieder!" ist aber auch ein Versprechen, unserer historischen Verantwortung gerecht zu werden. "Niemals wieder!" ist aber genauso auch ein Appell, uns stets gegen Hass, gegen Hetze, gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit entgegenzusetzen. In den letzten Wochen hat man aber auf der ganzen Welt und auch in Europa, in Österreich und damit auch in Wien ein bisschen den Eindruck gehabt, dass dieses Versprechen, dieser Appell, dieser Auftrag zu bröckeln beginnen könnte. Wir blicken seit einigen Wochen, seit dem Terror am 7. Oktober von Seiten der Hamas gegen Israel, mit Schock, mit sehr viel Trauer und sehr viel Sorge auf die aktuellen Geschehnisse im Nahen Osten. Und dieser Hass breitet sich auch bei uns auch auf unseren Straßen aus. Denken wir etwa an teils antisemitische Demonstrationen auf unseren Plätzen. So wurden zum Beispiel auf dem Ballhausplatz oder auch beim Denkmal für die Opfer der NS-Militärjustiz sehr bewusst antisemitische Parolen skandiert. Es wird aber auch an Wiens Schulen leider teils gefährliches Gedankengut geteilt, und es passieren dort sogar Gewalttaten. Die Bildungsdirektion Wien hat sofort nach dem 7. Oktober reagiert. Sie hat die Schulen Wiens genau aus diesem Grund, weil man sofort gesehen hat, wie aktuell das ist und wie wichtig es ist, auch an den Schulen zu reagieren, mit entsprechendem Unterrichtsmaterial, vor allem mit Informationen, die die Pädagoginnen und Pädagogen unterstützen sollen, versorgt. Diese Unterlagen zum Thema Völkerrecht, Krieg, Terror und Antisemitismus wurden den Pädagoginnen und Pädagogen von Seiten der Bildungsdirektion angeboten, weil es so wichtig ist, angesichts der weltpolitischen Ereignisse und Kriege eine seriöse, ernsthafte und vor allem natürlich altersgerechte und entwicklungsgerechte Befassung im Unterricht an den Wiener Schulen möglich zu machen. Auch wenn die Lage an den Schulen in Wien sehr unterschiedlich ist: Ganz klar ist, dass die Pädagoginnen und Pädagogen sehr stark gefordert sind, und deshalb möchte ich gleich zu Beginn ein großes Dankeschön an all diese engagierten Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch an die Bildungsdirektion für das schnelle Reagieren aussprechen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Die massive Steigerung antisemitischer Vorfälle und Anschläge - ich möchte jetzt allein an den Brand im jüdischen Teil des Wiener Zentralfriedhofes erinnern - ist schlicht erschreckend. 78 Jahre nach Ende des Holocausts, 85 Jahre nach Ende der Novemberpogrome, deren wir erst diesen Monat gedacht haben, gehört der Ausruf "Du Jude!" nach Untersuchungen zu den häufigsten Beschimpfungen auf deutschen Schulhöfen. 85 Jahre nach Ende der Novemberpogrome trauen sich jüdische Schülerinnen und Schüler auch in Österreich und auch in Wien teilweise nicht, ihren jüdischen Glauben nach außen zu tragen und offen darzulegen aus Angst vor Repressalien und vor Gewalt. Von Ausrufen wie "From the river to the sea!" bis hin zu wirklich sehr demokratiegefährdenden islamistischen Propagandavideos auf TikTok, die geteilt werden und die eine massive Reichweite haben, ist alles dabei. Wir sehen aber auch andere Abwertungen und Herabwürdigungen und eklatante Probleme mit Wertehaltungen. Junge Männer wollen Frauen vorschreiben, was sie zu tragen haben und wie sie sich zu kleiden haben. Schüler und Schülerinnen sind offen homophob. Andere Schülerinnen und Schüler reagieren daraufhin wiederum mit Abwertungen auf Grund der Herkunft und des Glaubens der jeweils anderen rassistisch. Ich bin da ganz ehrlich: Das macht mir und - wie ich glaube - uns allen riesengroße Sorgen. Wir dürfen weder in Wien noch sonst irgendwo anders Antisemitismus, Übergriffe, das Infragestellen des Existenzrechtes Israels beziehungsweise sämtliche andere gruppenbezogene menschenfeindliche Abwertungen zulassen. Wir müssen hier wirklich ganz konsequent auf diese Dinge antworten, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Da reicht es jetzt natürlich nicht, einfach nur zu sagen: Wir haben das jetzt auch verurteilt und damit ist es von der Tagesordnung. Nein! Es müssen nun Taten und konsequente Antworten für sich sprechen, und das tun sie in Wien. Mit Programmen wie "Respekt: Gemeinsam stärker" oder den Wiener Bildungschancen halten wir ein breites Angebot gerade auch im Bereich der Extremismusprävention bereit. Es gibt zum Beispiel auch die Hotline für Pädagoginnen und Pädagogen betreffend Gewalt an Schulen über die Schulkooperationsteams der MA 11. Das ist aber noch nicht genug, und deshalb tut Wien mehr, ob mit der Aufstockung der Antigewalttrainings oder mit dem Ausbau von Eingreifteams in der Schulsozialarbeit, die genau dann kommen, wenn es zu brenzligen Situationen kommt. Ferner nenne ich den Ausbau der interkulturellen Teams, auch im Rahmen der Schulsozialarbeit, oder aber auch den verstärkten Ausbau von Time-out-Möglichkeiten. Diesfalls können Schülerinnen und Schüler, wenn sie auffällig werden, eine kleinere Förderklasse besuchen, wo sie intensivst betreut werden. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das kommt aber ein bisschen spät!) Ich bin aber auch zutiefst davon überzeugt, dass die Eltern verstärkt in die Pflicht und in Verantwortung genommen werden müssen. Wenn es nämlich zu Suspendierungen kommt, dann muss es klarerweise ein Gespräch mit den Eltern geben, und wenn das nicht funktioniert, dann muss auch klar sein, dass dieser Fall an die Kinder- und Jugendhilfe wandert, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS.) Das sind die konsequenten Antworten. Wir sehen die Probleme - ich habe das in diesem Haus schon sehr oft gesagt - und wir handeln im Rahmen unserer Möglichkeiten. Ich bin aber zutiefst davon überzeugt, dass wir nur dann, wenn alle politischen Ebenen zusammenarbeiten, die Veränderung herbeiführen können, die wir gerade auch angesichts der aktuellen Geschehnisse so dringend brauchen. Das ist - und da möchte ich ganz klar auch an den Bund appellieren - zum Beispiel der bundesweite Chancenindex. Es ist nämlich klar - das haben wir auch in diesem Haus schon oft gesagt -, dass man doch nicht eine Schule in Favoriten oder Floridsdorf mit einer Schule in einer Kärntner Gemeinde oder wo auch immer vergleichen kann, weil es jeweils unterschiedliche Herausforderungen gibt. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Und warum gibt es diese Herausforderungen?) Das ist das eine. - Der absolute "game changer" wäre aber etwas anderes, und diesbezüglich möchte ich wirklich an den Bund appellieren, wobei das wirklich nicht aus parteipolitischem Kalkül geschieht, sondern weil ich zutiefst davon überzeugt bin. Wenn man nämlich derzeit mit Pädagoginnen und Pädagogen spricht, dann sagen sie vor allen Dingen, dass es unbedingt demokratiepolitische Grundkenntnisse für Schülerinnen und Schüler bräuchte, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den NEOS.) Warum ist es gut, in einer Demokratie zu leben? Was haben wir alle davon? Was habe ich als junger Mensch ganz individuell davon, dass wir in einer Demokratie leben? - Diese Fragen - davon sind wir zutiefst überzeugt - müssen in einem eigenen Unterrichtsfach behandelt werden, und zwar in einem Unterrichtsfach innerhalb einer Stundentafel, die ausreichend zeitliche Ressourcen und ausreichend Möglichkeiten für diese Auseinandersetzung bietet. Die Vorteile eines solchen Schulfaches liegen auf der Hand, nämlich die kritische Reflexion des eigenen Standpunkts, den man vor sich hertreibt, weil man es auf TikTok irgendwo gesehen hat. Es geht aber auch um das konstruktive Diskutieren dieser unterschiedlichen Perspektiven und das Verständnis der Perspektive des anderen. Genau das würden wir jetzt so dringend brauchen! (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Darüber hinaus trägt das natürlich auch dazu bei, Radikalisierung, Extremismus oder Autoritarismus auch zu mindern, indem die Werte von Freiheit, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden. Es geht darum, jungen Menschen näher zu bringen, was Pluralismus für unser Zusammenleben bringt, warum es wichtig ist, dass es die Gewaltenteilung gibt, warum ist es wichtig, dass es die Presse- und Meinungsfreiheit gibt. Die jungen Menschen sollen Antworten auf die Fragen erhalten: Wie macht es sich in meinem Alltag bemerkbar, wenn ich zum Beispiel auf eine Demonstration gehe? Wie ist das für mich spürbar? Welche Vorteile hält all das bereit? - All das, sehr geehrte Damen und Herren, muss man früh erlernen, weil dieses Wissen nicht sozusagen vom Himmel herabkommt. Das ist sehr wichtig, damit unsere liberale Demokratie wehrhaft bleibt. (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Was verstehst du unter Wehrhaftigkeit? Erkläre das einmal!) Es geht darum, dass jeder Schüler und jede Schülerin eine glasklare Antwort auf die Fragen finden: Warum leben wir in einer Demokratie? Was habe ich individuell davon? Wir werden den Nahostkonflikt - ich glaube, das wissen wir alle - hier nicht lösen. Was wir aber tun können, ist, unsere Schülerinnen und Schüler in ihren demokratiepolitischen Kenntnissen zu stärken, damit "Niemals wieder!" nicht nur ein Appell, ein Versprechen, ein Auftrag bleibt, sondern all das auch wirklich gelebt wird und erhalten bleibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke. Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Maximilian Krauss gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zur Selbstanklage kommen möchte, welche Frau Bakos hier von sich gegeben hat, in der sie alles kritisiert hat, was in Wiener Schulen und im Wiener Bildungssystem passiert, möchte ich noch ein paar Worte zum Titel dieser Aktuellen Stunde sagen. - Wenn Sie hier allen Ernstes schreiben "Unser Glaube heißt Demokratie", dann sage ich: Nein! Mein Glaube ist christlich und katholisch, meine präferierte Staatsform ist aber die Demokratie. Da besteht ein wesentlicher Unterschied! Diese präferierte Staatsform, die wir alle bevorzugen sollten, wird von Ihnen gefährdet, indem sie seit Jahren und Jahrzehnten hundertausende illegale Einwanderer, Islamisten und Gegner genau dieser Demokratie ins Land locken. Und ich meine: Solange Sie eine dermaßen absurde und demokratiegefährdende Politik betreiben, sollten Sie sich derartige Titel von Aktuellen Stunden sparen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Sie sprechen dann weiter davon, dass unsere Demokratie wehrhaft sein muss. Das haben Sie mehrfach betont, ohne in irgendeiner Weise auszuführen, was das für Sie bedeuten soll! - Da muss man ganz klar festhalten, dass diejenigen, die sich in dieser Stadt, in unseren Schulen und in unseren Kindergärten nicht mehr wehren können, die Kinder sind, die unter den Zuständen leiden, die dadurch entstanden sind, dass Sie zehntausende beziehungsweise hundertausende illegale Einwanderer, darunter radikale Islamisten ins Land geholt haben, weshalb Pädagogen oft verzweifelt sind und in Scharen aus Wiener Kindergärten und Schulen flüchten, weil sie mit diesen Zuständen nichts mehr zu tun haben wollen. Nicht dagegen wehren können sich auch die Eltern der Kinder, deren Kinder einen Kindergarten, eine Volksschule beziehungsweise Wiener Pflichtschule besuchen, wo kein Mensch Deutsch spricht, wo die Schülerinnen verschleiert sind und das Ganze überhaupt nichts mehr damit zu tun hat, was Wiener Schulen einmal ausgemacht hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Wir haben in Wien im 21. Bezirk, im 10. Bezirk beziehungsweise mittlerweile in Wahrheit schon fast überall die entsprechenden Probleme. Wir sprechen ja nicht nur von vereinzelten Brennpunktschulen, sondern wir haben fast überall schon Anteile von Schülern mit nichtdeutscher Umgangssprache im hohen Prozentbereich liegen. Im Hinblick darauf hat meine Vorrednerin gesagt, dass wir in Wien im Hinblick darauf natürlich andere Voraussetzungen und andere Schwierigkeiten haben als beispielsweise in Kärnten in kleinen Gemeinden. - Wenn Sie nun schon einmal in der Lage sind, festzustellen, dass es in Wien andere Probleme gibt als in kleinen Gemeinden in Kärnten, dann frage ich Sie: Warum ist das so? Ist das so, weil in Kärnten die Kinder grundsätzlich friedfertiger sind als in Wien oder weil Kärnten ein ländlicheres Bundesland ist als Wien? - Nein. Der Unterschied besteht darin, dass in Kärnten in den Schulen und Kindergärten nicht jeder zweite Schüler muslimischen beziehungsweise oft auch islamistischen Hintergrund hat und weil in Kärnten noch in vielen Gemeinden eine Kultur und Leitkultur vorherrschen, die Sie in Wien längst zerstört haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Auch heute kann man aktuell in der "Kronen Zeitung" wieder lesen, was sich in Wiens Kindergärten und Wiens Schulen abspielt und was dort an der Tagesordnung ist. Da geht es nicht um kleine Ausreißer und Einzelfälle: Kinder spielen Hinrichtung. Oder: Ein Mädchen hört Musik und wird vom Mitschüler aufgefordert, diese abzuschalten, da Musik "haram" ist. Ein anderes Mädchen - eines der noch wenigen christlichen Kinder in der Klasse - bekreuzigt sich. Daraufhin sagt der muslimische Mitschüler zu ihr, dass sie sofort damit aufhören soll, weil das ein Zeichen des Teufels ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben mit Ihrer Einwanderungspolitik dafür gesorgt, dass nicht nur unsere Leitkultur zusehends aus unserer Stadt verdrängt wird, sondern Sie haben sogar bewirkt, dass Christenverfolgung in unseren Schulen ansteht. Jetzt tun Sie aber so, als ginge es Ihnen darum, die Demokratie zu retten. Das ist wirklich mehr als heuchlerisch und absurd! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Wenn Sie sagen, dass Sie den Ausführungen in der "Kronen Zeitung" keinen Glauben schenken und Sie nur andere Zeitungen lesen, dann lesen Sie doch Berichte von jemandem, der sicher nicht der FPÖ nahesteht, nämlich von Herrn Glattauer, der Ihnen allen ein Begriff sein wird und der in wöchentlichen Kolumnen darüber schreibt, was sich in unseren Kindergärten und an unseren Schulen abspielt und welche massiven Probleme es gibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Probleme liegen auf der Hand und die Lösungsvorschläge von uns Freiheitlichen auch. Wir brauchen endlich eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre. Wir brauchen eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Antisemitismus und Gewalt. Wir brauchen endlich Erziehungscamps. Wir brauchen Streichungen von Familienbeihilfen und Sozialbeihilfen für Eltern von Kindern, die sich antisemitisch oder islamistisch äußern. Wenn Sie nämlich diese Kuschelpolitik gegenüber Islamismus und Antisemitismus nicht endlich einstellen, dann werden sich die Probleme nur noch weiter verschärfen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stadler. Ich erteile es ihm. Abg. Felix Stadler, BSc, MA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Stadler! Sind Sie für Israel oder für Palästina? - Das ist wahrscheinlich eine der häufigsten Fragen, die ich in den letzten Wochen in der Schule gestellt bekommen habe. Oder ich höre den Kommentar: Nein! Auf diese Bank setze ich mich nicht, Herr Stadler, die ist mit einem Regenbogen angemalt, das ist grauslich. Solche Fälle hatten wir schon vergangenes Jahr, und solche Fälle haben wir auch heuer schon öfter gehabt. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Ich komme schon noch zu Ihnen, keine Sorge! Die Zwischenfälle oder die Vorkommnisse an unserer Schule, die wir in den letzten Wochen hatten, nämlich antisemitische Vorfälle, homophobe Vorfällen und auch Fälle von Frauenfeindlichkeit, haben uns die letzten Wochen vielleicht fast mehr beschäftigt als Bruchrechnen oder Englisch- und Deutschunterricht. Das ist ein riesiges Problem an Wiener Schulen, und ich möchte dieses auch nicht kleinreden, und ich möchte auch nicht wegschauen. (Abg. Stefan Berger: Das haben Sie aber jahrelang gemacht!) Wenn Sie von der FPÖ sich jetzt hier herstellen und so tun, als würden Sie die Demokratie verteidigen und als wären Sie die Partei der Gleichstellung, dann ist das im besten Fall lächerlich! (Beifall bei GRÜNEN und NEOS.) Ihre Partei ist durchdrungen von antisemitischen Einzelfällen. Ihre Partei ist durchdrungen von Queer- Feindlichkeit. Ihre Partei ist durchdrungen vom Wunsch nach einer illiberalen Demokratie. Ihr Parteivorsitzender hat Orbán als Vorbild. Sie stimmen hier gegen jede LGBTQ-Förderung. Und Sie zeigen hier auch jedes Mal Ihr antiquiertes Frauenbild. Wenn Sie sich dann hier herstellen und die Demokratie und Gleichstellung verteidigen, dann ist das absolut lächerlich! (Beifall bei GRÜNEN und NEOS. - Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Phrasendrescherei!) Aber nun zurück zu sinnvolleren Themen als FPÖ-Forderungen, wenn es um Demokratiebildung geht. Ich glaube, es ist wichtig, einen schmalen Grat zu erwischen zwischen dem Verteufeln des Problems, dem Betrachten von Schulen, als wären sie der Hort der Gewalt, und dem Wegschauen. Auch an den nachfolgenden Kollegen und die Kollegin von der ÖVP gerichtet: Schulen in Wien sind nicht ein Ort der Eskalation von Gewalt. Bei uns gibt es natürlich Probleme, es gibt Suspendierungen und es gibt Gewaltfälle. Wir haben aber über 200 Schultage im Jahr, wir haben in Wien über 100.000 Schülerinnen und Schüler an mehreren 100 Schulen. Wenn da einmal eine Suspendierung stattfindet, dann sage ich: Jede Suspendierung ist eine zu viel, und jedes Gewaltvorkommen ist eines zu viel. Aber 90 Prozent unserer Zeit als Lehrerinnen und Lehrer verbringen wir mit 95 oder 99 Prozent der Kinder in 90 Prozent der Schulen in normalen Unterrichtsstunden, in denen wir unterrichten und mit den Kindern arbeiten, in denen die Kinder friedlich sind und friedlich miteinander umgehen. Wenn dann so getan wird, als wären die Volksschulen ein Hort der Gewalt beziehungsweise ein Ort der Eskalation von Gewalt, dann ist das absolut letztklassig und ist im Hinblick auf die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die diese Arbeit jeden Tag leisten, nicht wertschätzend. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Mäßigen Sie sich ein bisschen! Wer sind Sie, dass Sie so mit anderen reden?) Ein zweiter Punkt betreffend etwas, das wir auf jeden Fall brauchen, und da stimme ich auch mit Kollegin Bakos überein und auch mit dem Titel. (Weiterer Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Ja. Sie sind ein Meister im Pöbeln! Hören Sie doch jetzt einmal zu, wenn irgendjemand anderer etwas sagt! Ich habe es von Ihnen gelernt. Natürlich brauchen wir an unseren Schulen Demokratiebildung, und natürlich müssen wir selbstbewusst und aktiv diese demokratischen Werte, die Werte der Gleichberechtigung und die Werte unserer freien und liberalen Demokratie, hier verteidigen. Ich bin ich mir allerdings nicht sicher, ob ein zusätzliches Fach die Lösung ist. Ich glaube, es geht eher darum, wie stark wir eine Änderung der Wertehaltung und eine Änderung des Selbstbewusstseins sozusagen nach vorne stellen. Ich glaube nicht, dass durch zusätzlich Fächer alle Probleme gelöst werden können. Wenn die Forderung nach einem zusätzlichen Fach umgesetzt wird, dann ist es meistens eine sehr langwierige Sache, bis das eingeführt ist und bis entschieden ist, wer das unterrichtet, wann das unterrichtet wird und wie der Lehrplan ausschaut. Ich glaube, so viel Zeit haben wir gar nicht. Es geht eher darum, in den schon bestehenden Fächern, die es ja gibt, nämlich in den Fächern Geschichte und Politische Bildung die Demokratiebildung viel verstärkter anzugehen, selbstbewusster anzugehen, aktiver anzugehen und natürlich auch normative Werte, die wir hier haben, vehement zu vertreten. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich bin aber nicht naiv und möchte auch dazusagen. Wir haben auch gute Erfahrungen bei uns in der Schule gemacht, zum Beispiel mit dem Einladen der Grätzlpolizei, die zeigen kann, dass es auch Grenzen gibt, was überhaupt legal ist und was wir hier machen können. Wir gehen das Ganze also nicht naiv an, sondern es geht uns um Prävention und darum, mit der Grätzlpolizei zusammenzuarbeiten und Grenzen aufzuzeigen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist es auch - das hat Kollegin Bakos schon richtigerweise angesprochen -, den Kindern die hier sind, eine Identifikationsmöglichkeit mit der Stadt und mit dem Land zu geben. Ganz oft erfahren unsere Kinder auch an den Schulen Rassismus und Diskriminierung, und die realen Diskriminierungserfahrungen, die diese Kinder haben, kann man nicht ganz einfach wegwischen. Es geht also auch darum, unseren Schülerinnen und Schülern Identifikationsmöglichkeiten mit der Stadt und mit dem Land zu geben. Es geht also absolut um Demokratiebildung und Wertevermittlung. Man darf nicht wegschauen, sondern man muss genau hinschauen. Und wir dürfen nicht so tun, als wären die Schulen einfach nur ein Hort der Gewalt. - Danke sehr (Beifall bei GRÜNEN und NEOS:) Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Zierfuß. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Fünf Minuten sind kurz. Trotzdem versuche ich, das Gewaltproblem an Wiens Schulen zu skizzieren und auf die Intention der NEOS einzugehen. Ich glaube, was man außer Streit stellen muss, ist, dass Gewalt an Wiener Schulen massiv zunimmt. Das schildern uns die Betroffenen, nämlich Lehrer, Eltern, Direktoren und Schüler. Und wenn Sie, Herr Kollege Stadler, vorhin gesagt haben, dass all das an den Schulen nicht so schlimm ist, dann möchte ich allein aus den Gesprächen der letzten zwei Wochen ein paar Punkte zitieren. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Er hat genau das Gegenteil gesagt!) "Man hat mir gesagt, dass es an meiner Schule das Problem nicht gibt." "Es ist letztes Jahr nur fünf bis sechs Mal die Polizei gekommen." - Es gibt Schulen in Wien, in denen jede Woche die Polizei kommt. Es ist richtig, dass dort nicht jeden Tag eine Suspendierung ausgesprochen wird. Trotzdem ist, wenn die Polizei so häufig dort ist, das Empfinden aller Betroffener an der Schule nicht gut. Im Hinblick darauf setzen wir uns dafür ein, dass ein entsprechendes Problembewusstsein herrscht, dass wir flächendeckende Gewaltprävention haben und dort echte Maßnahmen im Sinne der Betroffenen, die unschuldig sind, gesetzt werden. (Beifall bei der ÖVP.) Und es geht nicht nur um das Gefühl, sondern das lässt sich natürlich auch in Zahlen messen. Suspendierungen oder Anzeigen stehen an der Spitze des Ganzen, und die betreffenden Zahlen steigen deutlich. Wenn sich die Zahl der Anzeigen allein von einem Schuljahr auf nächste vervierfacht, wenn sich die Zahl der Suspendierungen innerhalb eines Schuljahrs verdoppelt, dann muss uns das zu denken geben. Ich sage nicht, dass diese Stadtregierung gar nichts macht, ich glaube aber, dass angesichts der Zahlen sehr wohl nicht einmal mehr SPÖ und NEOS bestreiten können, dass viel zu wenig passiert. Es werden Projekte genannt, in deren Rahmen zehn Schulen begleitet werden, und diese sind teilweise auch sehr gut. Das ist richtig. Und ich finde es auch gut, dass zehn weitere Schulen begleitet werden. Wenn aber in 4 Jahren nur 20 Schulen abgeholt werden, dann frage ich: Was ist mit den anderen 128 Schulen, die an diesem Projekt nicht teilnehmen können? - Es braucht also natürlich flächendeckende Gewaltprävention. Die Ursachen sind vielschichtig. Am Ende des Tages ist Gewalt ein Symptom für viele Probleme, etwa auch, dass Kinder nicht lernen, ihre Konflikte verbal auszutragen und sich gescheit zu artikulieren. Und damit sind wir schon beim Thema Bildungs- und Integrationsversagen. Ich möchte es nur kurz umreißen, weil wir darüber ohnedies sehr häufig diskutieren. Wir haben 10.000 außerordentliche Schüler an Wiens Schulen, die zum Schulantritt so schlecht Deutsch können, dass sie dem Regelunterricht nicht folgen können. Von diesen sind 60 Prozent hier geboren, und 80 Prozent waren mindestens 2 Jahre im Kindergarten. - Ich meine, es ist vollkommend absurd, wenn wir es nicht schaffen, dass Kinder, die hier geboren werden, aufwachsen und hier in den Kindergarten und in die Schule gehen, ausreichend Deutsch lernen, um dem Regelunterricht folgen zu können! (Beifall bei der ÖVP.) Der Herr Stadtrat ist leider heute nicht da, aber er hat schon gestern in der Fragestunde damit begonnen - und das ist ja auch heute wieder der Fall -, das Problem wegzuschieben und die Verantwortung dafür wegzuschieben. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Das stimmt ja nicht!) Ihr Lösungsvorschlag im Hinblick auf jahrzehntelanges Integrationsversagen, jahrzehntelanges Bildungsversagen und jahrzehntelang mangelnde Gewaltprävention an den Schulen ist: Nun ja, sollen doch die anderen dort im Bund ein Fach für politische Bildung einführen, und dann wird es an den Wiener Schulen keine Gewalt mehr geben. Ist das euer Ernst? Meint ihr das wirklich ernst? Glaubt ihr, dass damit entsprechende Probleme gelöst werden können? Sie setzten punktuell Maßnahmen, Sie setzen punktuell an einigen Schulen Maßnahmen. Das finde ich gut. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Es gibt an allen Schulen Hotlines, nicht nur an einigen Schulen!) Gibt es an jeder Schule gerade jetzt Gewaltprävention in Wien? - Nein! Das gibt es nicht! Und deswegen setzen wir uns dafür ein, dass sich das verändert! (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf von Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.) Nein, denn die Angebote sind teilweise ausgebucht! Das muss ausgeweitet werden, wir wollen das an allen Schulen. Wir finden es gut, wenn politische Bildung ausgeweitet wird. Ich glaube aber nicht, dass das jetzt die eierlegende Wollmilchsau ist, um die Konflikte zu lösen. Es gibt viele Fälle an Wiener Schulen, an denen politische Konflikte und auch Demokratieverständnis problematisch sind, und auf diese Weise werden nicht alle Probleme gelöst werden. Stellen Sie das also nicht so dar! Wenn ein ehrliches Problembewusstsein seitens der Stadtregierung da ist und ein ehrliches Interesse besteht, dieses Problem zu lösen, anstatt nur die Verantwortung abzuschieben, dann führen Sie jetzt in Ihrem Verantwortungsbereich flächendeckend an allen Schulen Gewaltprävention ein! Fordern Sie nicht von anderen, dass sie irgendetwas tun, und kündigen Sie nicht nur wieder weitere Runde Tische an! - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Baxant. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Petr Baxant, BA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorerst möchte ich mich einmal bei unserem Koalitionspartner, den NEOS, dafür bedanken ... (Abg. Maximilian Krauss, MA. ... dass sie alles machen, was Sie wollen!) Du bist ja so lustig! - Ich bedanke mich bei den NEOS, dass sie heute die Aktuelle Stunde dafür aufgewendet haben, dass wir uns mit Themen beschäftigen, die meiner Meinung nach eigentlich die grundsätzlichsten überhaupt sind, nämlich: Wie kommen wir gemeinsam zu unseren gemeinsamen Regeln? Wer übernimmt welche Funktionen in unserer Demokratie? Wie kommen wir zu Übereinkünften? Wie führen wir miteinander Diskurse und Gespräche? All das ist Demokratie und Demokratiekultur. Wenn wir jetzt über Gewalt an Schulen und Integration reden, könnte ich jetzt natürlich polemisch sein. Ich meine aber, dass das ein tolles und wertvolles Thema ist. Ich will mich jetzt nicht ausführlich über diejenigen beschweren, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten auf Bundesebene für Einwanderung, Integrationspolitik, Bildung, und so weiter zuständig waren. (Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Es waren ausschließlich FPÖ- und ÖVP-Minister! Das ist jetzt aber wurscht, bitte streiten wir nicht und seien wir nicht polemisch, wenn es um ein so schönes Thema geht! Weiters finde ich auch den Titel super und sehr interessant. Auch ich bin Christ wie Kollege Krauss, auch mein Glaube ist das Christentum. Ich meine aber, Glaube ist wesentlich mehr als nur religiöser Glaube. Ich glaube an etwas, was in der Zukunft sein könnte, was heute aber noch nicht ist. Das ist im Grunde Glaube. Ich übersetze das manchmal mit Vision. Die wehrhafte Demokratie kenne ich eigentlich aus der Schweiz. Dort sind quasi jeder Bürger und jede Bürgerin bis an die Zähne bewaffnet, um die eigene Demokratie vor dem Ausland zu beschützen. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Ich lebe in Europa und gehe mit ein bisschen offenen Augen durch die Welt. Die wehrhafte Demokratie sehe ich auch so, wie sie Kollegin Bakos geschildert hat, nämlich dass in einer solchen Demokratie sich jeder Bürger und jede Bürgerin bis zu den Kindern damit identifiziert, was wir da täglich leben. Es geht darum, dass man schon ein Kind oder SchülerIn fragen kann, was es bringt, in einer Demokratie zu leben und welche konkreten Vorteile das jeweils hat. Im Hinblick darauf meine ich, dass es super wäre, wenn wir mehr als fünf Minuten Zeit dafür hätten, denn das ist eine unglaublich wichtige Diskussion! Warum empfinden so viele junge Menschen keine so große Wertschätzung für die Demokratie? Wieso ist diese für sie nicht so wertvoll? - Ich glaube, das hat mit sehr vielen anderen Effekten und Bereichen der Politik zu tun. Ich nenne als Beispiel die Sozialpolitik, welche Teilhabe Menschen an der Gesellschaft nicht nur demokratiepolitisch, sondern auch sozialpolitisch haben. Es geht darum, welche Visionen und Träume man für sein Leben hat und inwiefern man sich selbstverwirklichen kann. Und im Hinblick darauf müssen wir einfach sagen, dass wir immer noch in einem Land leben, in dem sehr viele junge Menschen mit dem Bewusstsein aufwachsen: Ich habe in der Zukunft nicht so viele tolle Selbstverwirklichungspotenziale für mein Leben. Ich sehe das nicht so. Wir alle, wir, die wir hier sitzen, diese 100 Personen haben ein Privileg. Wir können uns in unserem Beruf selbstverwirklichen. Sehr viele Menschen haben dieses Privileg nicht. Sie können sich im Beruf nicht selbstverwirklichen. Sie müssen sich dann zum Beispiel in der Freizeit selbstverwirklichen. Das heißt, diese Themen, mit denen wir uns befassen müssen, sind unglaublich wichtig. Ich habe nur mehr eineinhalb Minuten, deswegen möchte ich jetzt noch auf etwas ganz Wichtiges eingehen: Wir wollen, dass möglichst alle Menschen die Demokratie wertschätzen. Es gibt da allerdings die These, dass es zum Beispiel integrationspolitisch negative Effekte auf die Wertschätzung von Demokratie und Rechtsstaat gibt. Ich meine, es wäre wichtig, das zu diskutieren: Stimmt diese These? Kann man das wissenschaftlich quasi abstützen oder nicht? Jedenfalls wäre es wert, darüber zu diskutieren. Dafür haben wir heute aber viel zu wenig Zeit! Das Wichtigste für mich ist überhaupt, dass wir uns überlegen, ob wir das, was wir wertschätzen, nämlich die Demokratiestruktur, auch in die Zukunft retten und quasi hinüber transferieren können. In der österreichischen Verfassung steht im Art. 1 - und ich meine, damit müsste jede Demokratiebildung in jedem Kindergarten und an jeder Schule beginnen: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." So. Gehen wir jetzt bitte alle in uns und überlegen uns, ob das wirklich so ist! - Deswegen finde ich den Diskurs, für den wir jetzt auch keine Zeit mehr haben, die repräsentative Demokratie um plebiszitäre Instrumente zu erweitern, unglaublich wichtig, damit wir diesem Anspruch, der im Art. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes steht, auch gerecht werden. (Abg. Stefan Berger: Es geht halt nichts weiter!) Ja. Es geht nichts weiter, weil wir uns ständig polemisch mit Gewalt an Schulen beschäftigen, wenn es um Demokratie geht. Es geht nichts weiter, obwohl ihr in den letzten Jahren beziehungsweise fast schon Jahrzehnten für Integrationspolitik, Schulpolitik und Bildungspolitik zuständig seid! Das könnte ich jetzt landauf, landab diskutieren. Das bringt aber überhaupt nichts. Ich bin schon am Ende. Es gibt noch unglaublich viel zu tun. Demokratie als Fach an der Schule wäre super! Das wird aber unsere Probleme langfristig nicht lösen. Wir müssen es, glaube ich, wieder mit dem Anspruch vom Bruno Kreisky angehen: Wir müssen die gesamte Gesellschaft mit Demokratie durchfluten. Wir müssen den Menschen Zeit geben, sich mit Demokratie zu befassen. Wir arbeiten etwa im Petitionsausschuss daran. Wer hat dafür aber wirklich Zeit? - Deswegen ist zum Beispiel die Arbeitszeitverkürzung eine direkte Maßnahme zur Erhöhung der Demokratiewertschätzung. (Zwischenruf von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Ja, natürlich! Wir hier haben Zeit, uns damit zu befassen. Ein Mensch der ... Präsident Ernst Woller (unterbrechend): Bitte zum Schlusssatz zu kommen! Abg. Petr Baxant, BA (fortsetzend): Ein Mensch, der 40 oder 50 Stunden arbeitet und nachher noch für seine Kinder sorgen muss, kann sich nicht mit Petitionen, und so weiter befassen. Das heißt: Demokratie hat auch sehr viel damit zu tun, wie wir unsere Wirtschaft, unseren Arbeitsmarkt, und so weiter, und so fort gestalten. Das ist ein breites Feld, wofür fünf Minuten leider nicht ausreichen. Ich danke aber für dieses Thema. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Berger. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat, der jetzt auch zu uns gestoßen ist! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Sitzungssaal und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja. Ich habe durchaus mit Interesse den Titel dieser heutigen Aktuellen Stunde gelesen. Man merkt natürlich auch, wenn der eine oder andere vielleicht versucht, hier auch die FPÖ zu kritisieren oder zu attackieren. Beim Linksblock, NEOS, SPÖ und GRÜNEN, liegen die Nerven mittlerweile ziemlich blank. Politisch ist man, glaube ich, mit dem Latein ziemlich am Ende im Hinblick darauf, was sich aktuell insbesondere an Wiener Pflichtschulen seit dem 7. Oktober dieses Jahres abspielt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sage ich jetzt insbesondere an die Adresse von Rot, Grün und Pink: Das, was Sie in den letzten Jahren hier herbeigeführt haben, fliegt Ihnen mittlerweile zum Teil wirklich um die Ohren! (Beifall bei der FPÖ.) Immer, wenn es in den vergangenen Jahren um das Thema Antisemitismus insbesondere hier in diesem Saal gegangen ist, haben wir, so wie auch heute, stets das Reflexartige gesehen: Da wird die FPÖ kritisiert, da werden wir von der FPÖ als Hetzer, als Rassisten und alles Mögliche denunziert. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hätten Sie in den vergangenen Jahren doch Ihren Blick wirklich dort hin gerichtet, wo Antisemitismus in dieser Stadt passiert, nämlich insbesondere im islamischen und islamistischen Bereich. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia.) Nein! Nicht hier herzeigen! Das geschah etwa bei der SPÖ-Alsergrund, wo Vorfeldorganisationen auf Grund antisemitischer Umtriebe aufgelöst werden müssen. Hätten Sie das beachtet, dann wäre uns diese Situation hier wahrscheinlich erspart geblieben, und dann würden Sie jetzt auch nicht vor den Scherben Ihrer jahrelangen und jahrzehntelangen Integrations- und Zuwanderungspolitik stehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Faktum ist, dass auf Grund der aktuellen weltpolitischen Ereignisse an Wiener Schulen der Unterricht de facto zum Teil nicht möglich ist, weil das insbesondere für jene mit Migrationshintergrund aus islamischen Ländern derzeit das Thema Nummer 1 ist. Denen ist vollkommen egal, ob Mathe, Biologie, Deutsch oder sonst irgendetwas auf dem Stundenplan steht. Die sind bis in die Haarspitzen elektrisiert und politisch motiviert. Und all das, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir jenen zu verdanken, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten alles nur schöngeredet haben! - Jetzt ist die Stunde gekommen, zu der Sie sich bei denjenigen, die kritisiert, die Finger in die Wunden gelegt und gesagt haben, dass hier etwas auf uns hereinbricht und all das noch ein böses Ende haben wird, eigentlich entschuldigen sollten, nämlich insbesondere bei den Freiheitlichen, die in der Vergangenheit nicht davor zurückgeschreckt sind, heiße Eisen anzufassen! (Beifall bei der FPÖ.) Schlussendlich ist es nämlich Tatsache: Es sind viel zu viele in viel zu kurzer Zeit zu uns gekommen, die keine Integrationsbemühungen an den Tag legen mussten, von denen Sie keine Integrationsbemühungen abverlangt haben. Worum ist es nämlich unterm Strich gegangen - wie man hier auch immer wieder hört: Es ist einzig und allein Ihr Ziel, Wien möglichst schnell zur Zweimillioneneinwohnerstadt zu machen, um möglichst viele davon aus Ihrer Sicht zu - unter Anführungszeichen - Stimmvieh zu machen! Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren: Sie können sich anschnallen, wenn all jene, die hier auf die Straßen gehen und ihre antisemitische Propaganda vor sich hertragen, einmal wahlberechtigt sind! Die werden nicht in Ihren Reihen sitzen, das sage ich Ihnen ganz offen. Die werden ihre eigenen Bewegungen starten, und dann geht die Post erst so richtig ab! (Beifall bei der FPÖ.) Etwas noch, insbesondere an die Adresse der NEOS. Diesen Herrschaften können Sie nicht mit Sozialarbeitern begegnen, indem Sie Ihre Regenbogenteppiche oder -prospekte hier ausbreiten. Diese Herrschaften lachen die Sozialarbeiter aus! Und insbesondere, weil Herr Kollege Baxant vorher die wehrhafte Demokratie und Bruno Kreisky angesprochen hat: Vollkommen richtig! Wir brauchen nicht zwingend ein eigenes Schulfach. Es würde schon genügen, wenn insbesondere an Wiener Schulen die Verfassung gelebt wird, denn all das, das wehrhafte Demokratie und geistige Landesverteidigung betrifft, finden wir unter anderem im Art. 9a unseres Bundes-Verfassungsgesetzes. Und ich darf Ihnen an dieser Stelle schon ankündigen, nachdem die NEOS jetzt angesichts des Titels dieser Aktuellen Stunde beginnen, sich aus dem Fenster zu lehnen: Wir werden in den nächsten Sitzungen Anträge folgen lassen, mit denen diese wehrhafte Demokratie auch tatsächlich sichergestellt wird. Wir werden schauen, wie das tatsächlich an den Wiener Schulen praktiziert und gelebt wird, denn es bringt das beste Unterrichtsfach mit irgendeinem symbolischen Charakter nichts! Vielmehr muss das tatsächlich auch inhaltlich im Unterricht gelebt werden, und das erwarten wir uns. Diesbezüglich werden wir Freiheitliche Sie mit Sicherheit in den nächsten Sitzungen vor uns hertreiben, das kann ich Ihnen versprechen! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Liebe Gäste im Stream! Ja. Mein Glaube heißt Demokratie. Religion ist Privatsache und hat hier nichts verloren. Unser Glaube heißt Demokratie, und wenn wir über Demokratie reden, dann ist 2023 - wie ich meine - ein besonderes Jahr, um über Demokratie zu reden. Heuer ist das 175-jährige Jubiläum der Märzrevolution von 1848. Und wenn man sich mit der Märzrevolution von 1848 und mit Demokratie beschäftigt, dann sieht man, dass die Märzrevolution nicht nur der Grundstein für die Demokratie war, der in Österreich gelegt worden ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben erstmals gewählt. Es kam erstmals zu einer Verfassung. Bei der Beschäftigung mit der Märzrevolution zeigt sich aber auch, wie mühsam der Weg zur Demokratie war, in wie vielen kleinen Schritten Demokratie nach Österreich gekommen ist und wie zerbrechlich Demokratie ist. Es hat nach der Märzrevolution 12 Jahre gedauert, bis es erstmals demokratische Zugeständnisse gegeben hat. Es hat 19 Jahre nach der Märzrevolution gedauert, bis es so etwas wie Grundrechte, Gewaltenteilung und politische Parteien gegeben hat. Und es hat 40 Jahre gedauert, bis es das Wahlrecht für alle männlichen Staatsbürger gegeben hat, und dann noch weitere 11 Jahre bis zum Jahr 1918, bis es das noch heute in seinen Grundzügen geltende Wahlrecht für Männer und Frauen gegeben hat. Wir NEOS haben dieses Jahr 1848 heuer entsprechend gefeiert und gewürdigt. Wir haben dieses Jahr aber nicht nur gefeiert und gewürdigt, sondern wir haben auch sehr oft daran erinnert, wie hart diese demokratischen Errungenschaften erkämpft werden mussten. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Demokratie gerade in ihren Anfängen wie in vielen anderen Staaten dieser Welt nicht in einem großen Schritt gekommen ist, sondern dass es viele kleine Schritte waren und Zentimeter für Zentimeter den anderen abgerungen werden musste. Und genau so, wie Demokratie in vielen Staaten und so auch in Österreich nicht in einem großen Schritt gekommen ist, sondern Zentimeter für Zentimeter, Schritt für Schritt erkämpft wurde, genau so stirbt die Demokratie meist auch in vielen Staaten, nämlich zentimeterweise, Schritt für Schritt, in vielen kleinen Schnitten. Genau deshalb ist die Behandlung dieses Themas heute in der Aktuellen Stunde notwendig. Genau deshalb ist das wichtig, denn die liberale Demokratie sollte eigentlich ein Band sein, das uns alle hier herinnen vereint. Wir müssen unsere liberale Demokratie immer wieder vermitteln, erklären, aber auch ganz deutlich gegen ihre Feinde verteidigen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und ÖVP. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wie machen wir das?) Wie machen wir das? - Das ist recht einfach erklärt: Dafür haben die Schulen eine ganz zentrale Bedeutung. Die Schulen müssen Bastionen unserer Demokratie werden. Die Schulen sind Orte, wo unsere grundlegenden Freiheitsrechte gelehrt und erlernt werden müssen, denn unsere Freiheitsrechte sind die Basis für unser Zusammenleben in Österreich. In den Schulen muss die Demokratie wehrhaft gemacht werden, und damit es gelingt, Schulen vor Hass, Hetze und Fake News zu schützen, muss die Demokratie auf den Stundenplan. - Dolores Bakos hat eine Fülle von Maßnahmen erklärt, die wir gesetzt haben. Herr Zierfuß! So gibt es zum Beispiel die Hotline. Alle Lehrerinnen und Lehrer können sich an diese Hotline wenden, da gibt es sofort und akut Hilfe. Ich wiederhole: Es braucht dieses Schulfach "Das Leben in einer Demokratie" rasch, ohne lange darüber zu reden, denn wir müssen als österreichische Gesellschaft rascher sein als die Extremisten und radikale Strömungen, die sich über TikTok rasch an unseren Schulen ausbreiten. Herr Kowarik! Das ist die Antwort: Es muss in jeder Schule und überall in diesem Land ganz klar sein: Wir leben in einem Rechtsstaat. Wir leben in einer Demokratie. Die Spielregeln unseres Zusammenlebens werden ausschließlich auf rechtsstaatliche Weise erstellt. Keine Religion in Österreich steht über dem Rechtsstaat. Mann und Frau sind gleich und mit Respekt zu behandeln. Wir tolerieren in Österreich Glauben und Vielfalt in der Lebensform. Religiöse Herabwürdigungen oder LGBTIQ-Feindlichkeit werden in unserer freien Gesellschaft nicht geduldet. Wie jemand liebt und glaubt, ist Privatsache in diesem Land. Wir müssen auch ganz klar die Grenzen unserer Toleranz aufzeigen: Keine Toleranz der Intoleranz! Wir müssen unsere Demokratie gegen alle extremistischen Feinde beschützen. Keine Toleranz der Intoleranz! Es gilt, hier eine ganz klare Linie zu ziehen. Menschen, die in Österreich eine neue Heimat suchen und nicht bereit sind, die Grundwerte unserer liberalen Demokratie vollständig anzunehmen, sind in Österreich nicht willkommen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau StRin Mag. Pühringer, und ich erteile ihr das Wort. Bitte. (Zwischenrufe bei der ÖVP. - Rufe und Gegenrufe.) Darf ich um ein bisschen Ruhe ersuchen, Frau StRin Mag. Pühringer ist am Wort. StRin Mag. Judith Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen am Livestream! Ich danke für diese Aktuelle Stunde mit diesem Thema. "Demokratie ist im Grunde die Anerkennung, dass wir, sozial genommen, alle füreinander verantwortlich sind." Das sagt Heinrich Mann, ein Schriftsteller, der es wissen muss, weil er unglaublich viele politische System erlebt hat, angefangen von der Kaiserzeit über die Weimarer Republik über die Nazi-Diktatur bis zum Exil in den USA, der am längsten bestehenden Demokratie der Welt. Österreich ist ein demokratisches Land, und Wien ist eine demokratische Stadt. Das ist ein zentrales, wichtiges Gut, das wir alle verteidigen müssen. Diesbezüglich müssen wir wehrhaft bleiben. Warum? - Weil Demokratien zersetzt beziehungsweise zerstört werden können. Das zeigt unter anderem auch die spannende Ausstellung hier bei uns im Rathaus in der Wienbibliothek mit dem Titel "Die Zerstörung der Demokratie, Österreich, März 1933 bis Februar 1934". Ich kann Ihnen den Besuch dieser Ausstellung sehr empfehlen. - Wir müssen daher alle unablässig dafür arbeiten, füreinander verantwortlich zu sein, und das gilt natürlich ganz besonders für die Schulen, für die Kinder und Jugendlichen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Die nächste Generation, also junge Menschen in Wien müssen, egal, woher sie kommen, egal, welche Sprache beziehungsweise Sprachen sie sprechen, Demokratiewissen nicht nur erwerben, sondern sie müssen Demokratie in der Wirklichkeit in unserer Stadt jeden Tag erleben dürfen, um sich als WienerInnen, als BewohnerInnen und als Teil unserer Stadt zu fühlen. Wir müssen dafür sorgen, dass sie Wien mitgestalten können und wollen und dass Wien die Stadt ist und bleibt, in der sie gesehen und gehört werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Wie schon einige Vorredner und Vorrednerinnen vor mir bin ich auch kein großer Fan eines eigenen Fachs "Demokratie". Es gibt bereits ein Fach, das "Geschichte und politische Bildung" heißt. In diesem Fach können wir also Demokratiebildung machen, indem wir entsprechende Schwerpunkte setzen. Ich glaube, wir müssen in Wirklichkeit den gesamten Bereich der Schule mit Demokratie fluten. Wenn wir Demokratie in der Schule vorleben, wenn wir vorzeigen wollen, dass Chancen tatsächlich gerecht verteilt werden, dann werden wir Demokratie in der Schule tatsächlich fluten. Dann brauchen wir kein eigenes Unterrichtsfach. Wie ist es denn mit den Chancen in den Schulen? - Die Chancen sind extrem ungerecht verteilt. Schlechte Chancen in der Bildung werden immer noch vererbt. Wir haben ein extrem ungerechtes Bildungssystem, in dem fehlende Chancen immer noch weitervererbt werden. Ist das demokratisch? - Nein! Ist das die Demokratie, die wir unseren Kindern vorleben wollen? - Nein! Ist das die Demokratie, die die jungen Menschen prägen soll? - Nein. Liebe FPÖ! Sie geben einem großen Teil der Kinder und Jugendlichen in unseren Schulen permanent das Gefühl, dass sie nicht dazugehören. Kinder werden beschämt und bloßgestellt. (Abg. Stefan Berger: 80 Prozent der außerordentlichen Schüler sind 2 Jahre lang in den Kindergarten gegangen Das müssen Sie wirklich hinterfragen!) Sie stellen Kinder regelmäßig bloß, indem Sie ihnen erläutern, ob sie zu Wien gehören oder nicht, indem Sie Listen von Kindern mit Migrationsgeschichte vorlesen. Sie stellen Kinder bloß. Sie beschämen Kinder, und Sie geben ihnen permanent das Gefühl, nicht dazuzugehören. (Abg. Stefan Berger: Das ist Ihre grüne Interpretation!) Das ist demokratiefeindlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, und das werden wir ganz sicher nicht zulassen! (Beifall bei den GRÜNEN.) Wenn wir von Wehrhaftigkeit sprechen, dann dürfen wir genau das nicht zulassen! Dann dürfen wir nicht zulassen, dass Sie Räume aufmachen, indem Sie Kinder beschämen und ihnen zeigen, dass sie nicht dazugehören, denn genau in diesen Räumen entsteht Hass. In diesen Räumen entsteht Gewalt. In diesen Räumen entsteht Menschenverachtung. Das werden wir nicht zulassen! Wehrhaftigkeit in einer Demokratie heißt, gegen jede Form der Diskriminierung, gegen jede Form von Hass, gegen jede Form von Sexismus, gegen jede Form von Antisemitismus, aber auch gegen jede Form von Verachtung von armutsbetroffenen Menschen durch ein Klima sozialer Kälte aufzustehen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei den GRÜNEN.) Zur Demokratiekompetenz in Zeiten wie diesen gehört gerade auch das Thema Medienbildung. Das wissen wir alle. Es ist extrem wichtig, Jugendliche auch dort zu erwischen, wo sie sind, nämlich online und auch dort ganz klar gegen Gewalt, gegen Rassismus, gegen Hass aufzustehen. Dazu braucht es ExpertInnen. Dazu braucht es Online- Sozialarbeit. Und ich bin sehr froh, dass wir GRÜNE auf Bundesebene ein großes Paket mit einem Budget von 800 Millionen EUR jedes Jahr für Extremismusprävention geschnürt haben. Es wurden bereits 4.000 Workshops gebucht, in Wirklichkeit ist alles ausgebucht. Wir brauchen noch viel mehr davon. Es gibt 1 Million EUR für die Aufstockung von Trauma-Therapieplätzen. Es gibt eine neue Anlaufstelle für Extremismus. Es gibt Prävention auch im Sport. Ich bin sehr froh, dass es diese wichtigen Maßnahmen beim Bund gibt, und ich bin auch sehr froh, dass diese in Wien umgesetzt werden. Ich komme schon zum Ende, Wir müssen gerade in der Schule handeln. Wir müssen die notwendige Fürsorge, und darin besteht Demokratie letzten Endes, füreinander walten lassen, und das allerdings nicht nur in der Schule. Eine wehrhafte Demokratie braucht uns alle. Wir können unsere Demokratie nur gemeinsam schützen, und dafür braucht es vor allem jeden Tag eine wachsame und aufrechte Haltung in gemeinsamer Verantwortung. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Hungerländer, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Auch ich schließe mich dem Dank an. Ich finde es wichtig und gut, dass dieses Thema in diesen Landtag behandelt wird, wenn auch leider nur in einer Aktuellen Stunde mit fünf Minuten Redezeit. Nichtsdestotrotz ist das ein wichtiges Thema, und es ist schön, dass wir hier darüber sprechen. Trotzdem hat mich der Titel "Unser Glaube heißt Demokratie" einigermaßen verwundert. Jetzt verstehe ich, worauf Sie hinaus wollen, und ich komme am Ende meiner Rede dazu. Jetzt halte ich ganz grundlegend fest: Wir haben eine Trennung von Glauben beziehungsweise Religion und Staatsform. Diese Trennung ist gut. Diese Trennung hat sich in einer jahrhundertealten Geschichte und auf Grund vieler Lehren etabliert, die wir aus dieser Geschichte gezogen haben. Und ich glaube, es ist in zweifacher Hinsicht falsch - ich komme noch einmal darauf zurück -, diesen Bezug zwischen Glauben und Staatsform wiederherzustellen. Meine Damen und Herren! Demokratie ist kein Wert an sich. Wenn das so dargestellt wird, dann beweist sich die Oberflächlichkeit Ihrer säkularisierten Denkweise. Demokratie ist kein Wert an sich. Demokratie ist eine Herrschaftsorganisationsform. Demokratie ist die Art, wie Macht in einem Gemeinwesen verteilt wird, nämlich nach Mehrheitsverhältnissen unter einem Minderheitenschutz. Wir sind uns jetzt einig, dass wir in dieser Art der Machtverteilung nach Mehrheitsverhältnissen leben wollen, und wir sind uns einig, dass wir diese Art der Machtverteilung schützen wollen. Aber dazu müssen wir uns fragen: Welche Voraussetzungen braucht eine Gesellschaft, damit sie Demokratie erstens hervorbringt und zweitens langfristig halten kann? Wir fragen also nach den Voraussetzungen und nicht nach dem Ergebnis. Ich schlage vor, dass wir in diesem Zusammenhang eine Analogie zum Böckenförde-Theorem herstellen. Wer sich mit Rechtsphilosophie auseinandersetzt, kennt dieses. Das ist ein sehr bekanntes Theorem, und es lautet folgendermaßen: "Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selber nicht garantieren kann." Und das Gleiche, meine Damen und Herren, gilt für die Demokratie, weil der freiheitliche, säkularisierte Staat ist ein demokratischer Staat. Und was heißt das umgesetzt? Die Demokratie lebt von Voraussetzungen, die sie selber nicht garantieren kann, meine Damen und Herren. Eine zulässige Analogie, weil freiheitliche, säkularisierte Staaten ebenso wie Demokratien Ergebnisse von Wertehaltungen sind und nicht Wertehaltungen an sich. Was wir uns also fragen müssen, als nächste Frage: Welche Geisteshaltungen sind es also, die wir tatsächlich schützen müssen? Welche Voraussetzungen müssen wir schützen, damit wir die Demokratie bewahren können? Das ist die nächste Frage. Und auch da hat Böckenförde, er wurde nämlich darauf angesprochen in einem Interview, gesagt: "Die freiheitliche Ordnung braucht ein verbindendes Ethos, eine Art des Gemeinsinns. Die Frage ist dann: Woraus speist sich dieses verbindende Ethos? Von der gelebten Kultur. Wenn man dann weiterfragt: Worauf basiert diese gelebte Kultur? Da sind wir dann in der Tat bei Quellen wie Christentum, Aufklärung und Humanismus." Geschätzte Damen und Herren von den NEOS! Ihre Oberflächlichkeit in der Denkweise und in der Analyse reicht für eine Kampagne, nämlich die aktuelle Kampagne der NEOS. Aber sie reicht nicht, um die Grundlagen der Demokratie zu schützen. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Bravo!) Weil Sie verstehen müssen, dass wir Grundlagen vermitteln müssen. Und was können diese Grundlagen sein? Zu diesen Grundlagen gehört die unantastbare Menschenwürde, die bei Menschen - wie ich -, die dem katholischen Glauben anhängen, aus der Ebenbildlichkeit des Menschen Gottes entsteht. Es geht um die unantastbare Menschenwürde, wenn wir das säkularisiert ausdrücken. Wir glauben an ein Menschenbild, das auf hellenistischem, christlichem, jüdischem Boden gewachsen und durch die Aufklärung gegangen ist. Wir glauben an die Freiheit des Individuums. Wir glauben an Meinungsfreiheit und Gewissensfreiheit. Wir glauben an Minderheitenrechte, die sind in einer Demokratie sehr wichtig. Wir glauben an die Trennung von Staat und Religion. Wir glauben an einen Ausgleich in Kompromissen. Wir glauben an die Errungenschaften der europäischen Kulturgeschichte. Deshalb, weil wir als Kulturgemeinschaft an all diese Voraussetzungen glauben, haben wir die Demokratie entwickelt, und weil wir hier an diese Voraussetzungen glauben, wollen wir in Demokratien leben. Das sind die Voraussetzungen und Grundlagen, die wir vermitteln müssen, anstatt einer Worthülse "Demokratie". (Beifall bei der ÖVP.) Es wurde hier immer wieder das Wort "wehrhafte Demokratie" angesprochen. Das ist ein Terminus technicus: Eine wehrhafte Demokratie hat Institutionen, die sie verteidigt, zum Beispiel den Verfassungsschutz, zum Beispiel die Möglichkeit, Demokratiefeinde zu verbieten. Die Institutionen sind aber auch nur ein Ergebnis einer Mehrheitsfindung. Eine Institution trägt sich ja nicht selbst. Die Institution ist so lange da, so lange die demokratisch gewählte Mehrheit sagt: Wir wollen, dass diese Schutzinstitutionen da sind. Das heißt also: Die einzige Möglichkeit, dass wir langfristig ein demokratisches System schützen und weitertragen, besteht darin, dessen Grundlagen zu vermitteln. Das ist die einzige Werthaltung. Das müssen wir gegen anderslautende Werthaltungen verteidigen, die irgendwann einmal in anderen Herrschaftsorganisationsformen enden würden. Ich appelliere an eine Tiefgründigkeit in Ihrem Denken, auch wenn es säkular ist, und bitte, nicht in dieser Oberflächlichkeit zu verharren und nicht die Begriffe "Glaube" und "Demokratie" zusammenzuwürfeln! (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Das ist auch nicht gemeint!) Ich kann Ihnen nämlich sagen: Wenn der Glaube an Demokratie das Alternativangebot an gläubige Menschen sein soll - etwa, weil wir über den Islam geredet haben, an gläubige, radikalisierte Muslime -, dann wird das nicht funktionieren. Das ist das Problem. Das ist die Oberflächlichkeit in Ihrem Denken! (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Akcay, und ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Safak Akcay (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Für mich ist wichtig, dass wir durch persönlichen Kontakt den Zusammenhalt stärken, Vorurteile abbauen und so Solidarität wachsen lassen. Wichtig ist mir aber auch, dass eine sachorientierte Debatte über Integration und Migration geführt wird. Unser Ziel ist es nämlich, meine Damen und Herren, eine vernünftige und lösungsorientierte Integrationspolitik zu betreiben, die das Gemeinsame vor das Trennende stellt. Alle WienerInnen, die in Wien leben, sollen gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung und guter Arbeit sowie zu einem existenzsichernden Einkommen und zu angemessenem Wohnraum haben. Der Integrationsmonitor 2023, dessen Ergebnisse diese Woche präsentiert wurden, zeigt eigentlich einen Fortschritt, aber natürlich auch Herausforderungen für unsere Stadt. Wir erleben in Wien eine besondere Vielfalt von 180 verschiedenen Staatsangehörigkeiten. Jeder 2. Wiener hat Migrationshintergrund, und 34 Prozent der Bevölkerung haben ausländische Staatsbürgerschaft. Die Zuwanderung, meine Damen und Herren, führt auch dazu, dass die Wiener Bevölkerung jünger wird. Mit einem Durchschnittsalter von 41 Jahren ist Wien sozusagen das jüngste Bundesland Österreichs. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Was bedeutet das? Was schließen Sie daraus?) Der nächste Vorteil ist, dass auch das Bildungsniveau der WienerInnen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Um weiterhin die beste Bildung für alle Kinder zu ermöglichen, setzt die Stadt Wien weiterhin einen verstärkten Schwerpunkt - wie vorhin schon erwähnt wurde - betreffend die Bereiche Antisemitismus, Antirassismus und Elternbildung. Insbesondere geht es dabei natürlich um Schnittstelle Schule, SchülerInnen und Eltern. Menschen mit Migrationshintergrund, meine Damen und Herren, sind in Bezug auf ihre Entlohnung schlechtergestellt, und zwar auf allen Bildungsniveaus. Das löst auch aus, dass durch schlechtere Jobs und weniger Lohn auch ein schlechteres Gesundheitsempfinden gegeben ist. Und Frauen mit Migrationshintergrund, meine Damen und Herren, sind hier doppelt benachteiligt. WienerInnen mit Migrationshintergrund steht auch weniger Wohnraum in Quadratmetern zu teuren befristeten Mieten zur Verfügung. Ein positives Ergebnis, das ich unterstreichen möchte, wurde in diesem Zusammenhang aber auch geliefert: Das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und Nichtzugewanderten funktioniert dort sehr gut, wo sie auf ihre eigenen Erfahrungen bauen können. Im Bezirk sind es 58 Prozent Zufriedene, in der Nachbarschaft zwei Drittel, das sind 66 Prozent, die das Zusammenleben in Wien sehr beziehungsweise ziemlich gut finden. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: In welchem Bezirk?) Die Einbürgerungsrate bleibt nämlich niedrig in unserer Stadt, Österreich ist eines der Schlusslichter im EU- Vergleich, und Wien verzeichnet weniger als 1 Prozent, genau gesagt 0,70 Prozent Einbürgerungsrate. Im Vergleich dazu sind es in Schweden 10 Prozent. Festzuhalten ist aber auch, dass über 10 Prozent der Drittstaatsangehörigen in Wien mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Jahren auf Grund zu niedriger Haushaltseinkommen von der Einbürgerung ausgeschlossen sind. Wo ist da die Demokratie, meine Damen und Herren? Die Mehrheit der WienerInnen ist für die Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsrechtes. 68 Prozent der WienerInnen sind für die automatische Einbürgerung bei der Geburt. (Zwischenruf von Abg Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Meine Damen und Herren! Das wäre so wichtig, denn jeder dritte Wiener darf nicht wählen! Schämt euch! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Unter den jungen WienerInnen ist der Anteil der Nichtwahlberechtigten besonders hoch, und, und, und. Wir sehen, dass wir das entsprechende Werkzeug haben und viele Maßnahmen langsam greifen. Wir sind auf dem richtigen Weg, haben aber noch viele Herausforderungen zu bewältigen. (Zwischenruf von Abg. Mag. Caroline Hungerländer.) Integration ist ein Prozess, der uns immer begleiten wird. Und wir brauchen keine Angst vor Vielfalt zu haben, meine Damen und Herren, denn wir arbeiten stets daran, diese Vielfalt als Merkmal einer starken Gesellschaft weiter zu stärken. Das sehen wir als Chance, dass unsere Gesellschaft zusammenwächst, wovon alle profitieren. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien vier, des Grünen Klubs im Rathaus zwei schriftliche Anfragen eingelangt sind. Die Abgeordneten Mautz-Leopold, Rychly, Aichinger, Vasold und Konrad haben am 30. Oktober 2023 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes eingebracht, Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zugewiesen. Die Abgeordneten Schmid, Samel, Neumayer, Berger-Krotsch und Weber haben am 6. November 2023 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Novellierung des Wiener Museumsgesetzes eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zugewiesen. Die Abgeordneten Stürzenbecher, Novak, Weninger, Schober, Emmerling, Ornig und Weber haben am 8. November 2023 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Aufhebung des Kulturförderungsbeitragsgesetzes 2000 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke zugewiesen. Die Abgeordneten Abrahamczik, Taucher, Meidlinger, Weninger, Konrad haben am 15. November 2023 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend ein Gesetz, mit dem die Dienstordnung 1994 - 62. Novelle zur Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994 - 70. Novelle zur Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995 - 69. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz - 24. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995 - 43. Novelle zur Pensionsordnung 1995 und das Wiener Bezügegesetz 1995 - 20. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995 geändert werden, 3. Dienstrechtsnovelle 2023, eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 3, 4, 8, 6, 5, 9, 10, 1, 2 und 7 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. - Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen. Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem ein Gesetz über die Gewährung von Wohnbeihilfe - Wiener Wohnbeihilfengesetz - WrWbG erlassen wird und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 sowie das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG geändert werden. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Gaál, und ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzesentwurf. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Arapovic, und ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Landeshauptmann-Stellvertreterin! Liebe und werte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuschauerInnen! Herzlich willkommen! Ich möchte gleich am Anfang als Erstrednerin betonen, dass uns in der Stadt Wien tatsächlich ein bedeutender Schritt bei der strukturellen sozialen Absicherung von Wienerinnen und Wienern gelungen ist. Die Wohnbeihilfe Neu ist unsere Antwort auf die steigenden und herausfordernden Lebenshaltungskosten der Wienerinnen und Wiener. Was bedeutet das? Was haben wir jetzt gemacht? Was beschließen wir heute? - Wir beschließen eine massive Aufwertung der Fördergelder. Bisher waren 60 Millionen EUR für die Wohnbeihilfe vorgesehen, mit heutigem Beschluss erhöhen wir dieses Budget auf 150 Millionen EUR. Und nicht nur das, sondern auch der Kreis der bisherigen Bezieherinnen und Bezieher wird durch andere Berechnungsmodelle und -methoden massiv erweitert, außerdem werden auch die Einzelbezüge für einen Haushalt für eine Person erhöht. Einerseits ist das wirklich etwas, was Wienerinnen und Wiener, die auf die Wohnbeihilfe angewiesen sind, spüren werden. Andererseits ist das aber auch eine berechenbare Hilfe, auf die man sich jeweils im Monat verlassen kann und die man in seine Lebenskosten mit einberechnen kann. Die Wohnbeihilfe ist tatsächlich ein wichtiges Auffangnetz für all jene, die in unserer Stadt von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, und für all jene, die es aus eigener Kraft - sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder auch auf Grund persönlicher Umstände - nicht schaffen, sich angemessenen Wohnraum zu leisten. Daher ist es absolut notwendig, dass wir auch diese Wohnbeihilfe an die Herausforderungen unserer Zeit anpassen, was uns heute wirklich gelungen ist. (Beifall bei den NEOS.) Eine der grundlegenden Änderungen ist nicht nur, dass das Budget, wie vorhergesagt, auf 150 Millionen erhöht wird, sondern dass auch alle Wohnungen in Zukunft gleich behandelt werden, ungeachtet dessen, ob man in einem geförderten Wohnbau wohnt oder eine Wohnung auf dem freien Mietmarkt bezieht. Des Weiteren wird für die Berechnungen auch auf die Personenanzahl Rücksicht genommen werden. Die Mindestwohnungsgröße wird auf 60 m² angehoben, um sicherzustellen, dass diejenigen Personen, die in kleineren Wohnungen wohnen, nicht durch die Berechnungsmethoden benachteiligt werden. Die Sonderzahlungen - und das ist wirklich wichtig für all jene, die auch erwerbstätig sind - werden in Zukunft nicht in der Berechnung berücksichtigt, nämlich das 13. und 14. Gehalt, weil diese ziemlich stark ins Gewicht fallen. Daher werden diese jetzt aus den Berechnungsmethoden herausgenommen, was wirklich wichtig ist, damit man jetzt nicht nur auf Grund dessen, dass man irgendwie einer Arbeit nachgeht, benachteiligt wird. Was für mich auch ganz wichtig ist, ist, dass die monatlichen Höchsteinkommen nicht mehr niedrig angesetzt, sondern deutlich angehoben werden, was an das Mindestsicherungsgesetz in Wien angepasst wird, und darüber hinaus wird auch die Wohnbeihilfe in Zukunft an den steigenden Richtwertmietzins angepasst. Das heißt, da ist kein Deckel drauf, sondern es gibt eine jährliche Anpassung und dadurch auch eine wesentliche Änderung, über die ich wirklich sehr glücklich und zufrieden bin. Daher möchte ich auch hier betonen, dass wir durch diese Änderungen in der Fortschrittskoalition zeigen, dass wir die Wienerinnen und Wiener nicht mit diesen Herausforderungen im Alltag alleine lassen, sondern darauf schauen, dass sie hier gut abgeholt, gut unterstützt werden und für die Zukunft auch diese sichere und verlässliche Beihilfe beziehen können, und bin recht froh, dass wir das heute im Landtag beschließen werden. - Danke vielmals. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Prack zu Wort gemeldet, und ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst haben wir uns beim Vorlegen des Entwurfs der Wohnbeihilfe sehr gefreut, dass der Wertverlust der Wohnbeihilfe mit März 2024 endlich ausgeglichen wird. Wir haben da ja eine Dringliche Anfrage an den Bürgermeister verfasst, vor einem Jahr an der gleichen Stelle zum Thema gemacht, wir haben auch ein Modell für ein grünes Wohngeld vorgestellt. Wir haben das in einer Aktuellen Stunde noch einmal diskutiert und begrüßen, dass es nun endlich zur Reform kommt. 150 Millionen statt bisher 48 Millionen pro Jahr zeigt, wie weit der Prozess der Entwertung der Wohnbeihilfe vorangeschritten war. Damit wir uns nicht in die Taschen lügen: Was wir heute beschließen, ist eigentlich im Wesentlichen eine Reparatur, eine Reparatur, die wir zugegebenermaßen auch früher schon machen hätten können, auch in unserer Regierungszeit, daher richte ich diese Kritik jetzt nicht nur an die jetzige Regierung, sondern auch an die vorigen Regierungen. Wir stellen also mit dem heutigen Beschluss den Zustand von 2008 wieder her, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Was ist passiert? Die Ausgaben für die Wohnbeihilfe waren 2008 zirka bei 92 Millionen EUR und sind dann bis zum Jahr 2022, wo wir die letzten Zahlen haben, auf 48 Millionen gesunken. Wenn man jetzt Inflation und Bevölkerungswachstum berücksichtigen würde, dann hätten sie 2022 bei zirka 145 Millionen EUR liegen müssen. Wenn man jetzt also die Inflation für 2023 mitberücksichtigt, dann sind wir wahrscheinlich sogar ein bisschen über den 150 Millionen EUR, die jetzt veranschlagt werden. Die Zahl der BezieherInnen ist massiv gesunken, von 58.000 Personen im Jahr 2008 auf 38.000 Personen im Jahr 2021 - das sind die letzten Zahlen, die mir vorliegen -, und eigentlich müsste sie aber auf Grund des Bevölkerungswachstums mittlerweile bei 67.000 Personen in etwa liegen. Das heißt, es sind zirka 29.000 Personen, die 2008 noch anspruchsberechtigt waren. Wenn man jetzt annimmt, dass 2008 ähnliche Rahmenbedingungen geherrscht haben, haben die, die 2008 noch Anspruch hatten, 2021 den Anspruch schon verloren gehabt. Die Inflation hat zu einer kalten Progression aus der Wohnbeihilfe geführt, immer weniger WienerInnen haben immer weniger Wohnbeihilfe bekommen. Auch 2023 werden die Ausgaben und die Zahl der BezieherInnen noch sinken, weil die Reform ja erst ab dem 1.3.2024 wirkt. Es ist also ein Paradoxon, dass gerade in Zeiten massiver Probleme mit den Wohnkosten die Ausgaben für die Wohnbeihilfe und die Zahl der BezieherInnen massiv sinken. Es geht ja nicht um die Leistung der Leistung wegen, es geht um die Menschen, die auf die Leistung angewiesen waren und auf diese angewiesen sind, um die Probleme und die Menschen, die quasi mit einer schleichenden Entwertung ihrer Wohnbeihilfe Probleme mit den Wohnkosten bekommen haben. Nun haben wir uns nach Vorliegen des Begutachtungsentwurfs die Frage der Absicherung gegen Teuerung natürlich genau angesehen, und siehe da, auch die neue Wohnbeihilfe ist nicht umfassend gegen Teuerung abgesichert. Die Leistung wird wieder Jahr für Jahr gekürzt werden, wenn auch langsamer als bisher, das gebe ich gerne zu. Im Bereich des anrechenbaren Wohnaufwandes war durch die Anknüpfung an den Richtwert schon bisher eine Absicherung gegen Teuerung gegeben. Zu begrüßen ist, dass die neue Betriebskostenpauschale, die auch beim anwendbaren Wohnaufwand liegt, ebenfalls gegen Inflation abgesichert wird, also da anknüpft. Im Bereich des zumutbaren Wohnaufwandes schafft die Wohnbeihilfe Neu mit der Anknüpfung dieser Null-Zumutbarkeitsgrenze an die Mindestsicherung, das ist die Einkommensgrenze, bis zu der kein Wohnungsaufwand zumutbar ist, zumindest auf dieser Ebene eine Inflationsanpassung. Wo sie fehlt, das ist für diese Zumutbarkeitsstufen darüber. Da fehlt der Teuerungsausgleich, das führt dazu, dass inflationsbedingt steigende Nominaleinkommen erneut zu einem schleichenden Wertverlust der Wohnbeihilfe beitragen. Das heißt, es werden wieder weniger WienerInnen weniger Wohnbeihilfe bekommen. Die schleichende Kürzung der Ausgaben wird zwar gedämpft sein, aber sie wird nicht abgeschafft. Und das, sehr geehrte Damen und Herren, ist trotzdem noch zu kritisieren. Wir bringen dazu einen Abänderungsantrag ein, auch vor dem Hintergrund, dass wir es auf Bundesebene jetzt geschafft haben, Sozial- und Familienleistungen an die Inflation anzupassen und dieser schleichende Wertverlust eben nicht mehr da ist auf Bundesebene. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang ja auch an den SPÖ-Bundesparteitag erinnern, wo man eine Teuerungsbremse in der Bundesverfassung gefordert hat. Es ist schon skurril, dass man es dann trotz mehrfacher Hinweise - und so etwas kann ja passieren, aber wir haben im Ausschuss, wir haben in Presseaussendungen darauf hingewiesen - nicht schafft, diese Teuerungsabsicherung vollständig herzustellen. Die Reform der Wohnbeihilfe, das muss man Ihnen halt schon auch sagen, ist der vorläufig letzte Akt eines langen Scheiterns bei einer Zusammenführung von einer Wohn- und Mietbeihilfe. Das ist jetzt nichts, was ich der Wohnbaustadträtin hinter mir alleine vorwerfe, sondern da müssten ja mehrere zusammenwirken, auch der Sozialstadtrat hätte da etwas zu tun. Aber dass wir es nicht schaffen, zwei Leistungen, von denen niemand da draußen, der sie nicht bezieht, sagen kann, was ist der Unterschied und was ist jetzt Mietbeihilfe und was ist jetzt Wohnbeihilfe und für was bin ich anspruchsberechtigt, zusammenzuführen und einen One Stop Shop zu schaffen, das ist schon ein Scheitern, wo ich sage, sehr geehrte Damen und Herren, da muss man irgendwann einmal hinschauen und das zusammenbringen, dass da nicht mehr zwei Stellen zuständig sind. (Beifall bei den GRÜNEN.) Auch nach dieser Reform müssen die Hilfesuchenden herausfinden, bei welcher Stelle der Antrag zu stellen ist, die Wohnbeihilfe bleibt bei der MA 50, die Mietbeihilfe bleibt bei der MA 40, und das kann insbesondere bei häufig wechselnden Bezügen ein Problem darstellen. Also wenn der Mindestsicherungsbezug endet, weil man ein Erwerbseinkommen über der Mindestsicherung hat, dann muss man Wohnbeihilfe beantragen, weil der Anspruch auf Mietbeihilfe wegfällt. Bei temporären Beschäftigungsverhältnissen kann so ein Leistungswechsel relativ häufig notwendig werden. Das führt dazu, dass man wegen dem Fehlen eines einheitlichen Wohngelds immer wieder bei zwei verschiedenen Magistratsabteilungen einen völlig neuen Bescheid erwirken muss. Wäre das zusammengeführt, dann müsste man die Änderung der Höhe des Einkommens bekannt geben, so muss man einen völlig neuen Bescheid erwirken. Und diese Zweigleisigkeit, sehr geehrte Damen und Herren, ist verwaltungsökonomisch nicht intelligent und sie ist auch nicht bürgerInnenfreundlich. (Beifall bei den GRÜNEN.) Also im Sinne der Menschen, die rasch und unkompliziert Unterstützung brauchen, ist es überfällig, das zusammenzuführen. Ein weiterer Kritikpunkt, den ich noch nennen will, ist, der Fokus der Wohnbeihilfe Neu liegt sehr stark auf der Unterstützung von Einpersonenhaushalten, lässt aber die Armutsgefährdung von Haushalten mit Kindern und insbesondere alleinerziehenden Haushalten nicht ausreichend berücksichtigt. Warum ist das so? Es gibt zwar bei dieser Null-Zumutbarkeitsgrenze natürlich wieder eine Anknüpfung an die Größe der Haushalte, aber die Zumutbarkeitsstufen sind für alle Haushaltsgrößen gleich. Was bedeutet das? Das bedeutet eine Schlechterstellung von Mehrpersonenhaushalten gegenüber Einpersonenhaushalten. Wenn man immer über Kinderarmut und die soziale Schlechterstellung von Alleinerziehenden redet, dann muss man das, finde ich halt, bei solchen Gesetzesvorhaben auch ausreichend berücksichtigen und adressieren, und nicht jedes Mal dann wieder sehr stark den Einpersonenhaushalt im Fokus haben. Es ist ein zweiter Punkt, wo das so ist, es gibt einen Mindestwert für die anrechenbare Wohnnutzfläche von 60 m². Grundsätzlich eine gute Konstruktion, auch, wie das jetzt gemacht ist, aber der gilt wiederum für alle Haushaltsgrößen. Das heißt, der ist nicht angepasst an die Haushaltsgröße, das benachteiligt natürlich auch wieder Mehrfamilienhaushalte deutlich gegenüber Einpersonenhaushalten. Kinderarmut können wir nur wirksam bekämpfen, wenn wir die besondere Situation dieser Haushalte mit Kindern auch bei allen unseren Maßnahmen berücksichtigen, und da greift dieses Reformvorhaben ein bisschen zu kurz, sehr geehrte Damen und Herren (Beifall bei den GRÜNEN.) Ein weiterer Punkt, der schon bisher kritisch zu sehen war, der Zugang für Menschen in Ausbildung, insbesondere Lehrlinge, Studierende war eh schon immer schwer und wird durch den vorliegenden Entwurf noch einmal erschwert. Ein Beispiel, das ich hier nennen möchte, ist, bisher war es möglich, dass man Wohnbeihilfe auch dann bezieht, wenn man in den zehn Jahren vor Bezug der Wohnbeihilfe irgendwann einmal durchgehend dieses Mindesteinkommen erreicht hat, das notwendig ist, um Wohnbeihilfe zu erzielen und aktuell nicht über das Mindesteinkommen verfügt. Diese Ausnahmeregelung, diese Konstruktion fällt, und das ist halt zum Beispiel für Studierende, die erwerbstätig waren und jetzt ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, um ihr Studium abschließen zu können, ein Problem. Oder nehmen Sie auch das Beispiel von einer Altenpflegerin, die vielleicht auf Diplompflegerin umschult, ihre Arbeitsleistung reduzieren muss, um diese Ausbildung zu machen, und dann zeitweilig nicht auf das Mindesteinkommen kommt und damit um die Wohnbeihilfe umfällt, weil wir diese Regeln nicht mehr haben. Also auch hier wäre noch Verbesserungsbedarf. Dann ein Punkt, der mir auch noch wichtig ist: Es gab in der bisherigen Wohnbeihilfe Regelungen für besonders begünstigte Personen, die konnten den Wohnungsaufwand bei der Berechnung fiktiv um 20 Prozent reduzieren. Diese Regelung wird ersatzlos gestrichen, und davon betroffen sind unter anderem Menschen mit Behinderung und auch Haushaltsgemeinschaften mit einem behinderten Kind. Dass diese Regelungen ersatzlos entfallen, senkt halt die Treffsicherheit der Leistung. Last but not least, die Kollegin Arapovic sieht das anders, in den Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf wurde immer wieder angesprochen, dass MieterInnen in Baugruppen vom Anspruch auf Wohnbeihilfe ausgeschlossen sind, wenn das Haus als Heim erreichtet wird. Wir werden uns jetzt anschauen, wie der Vollzug ist, die Regelung ist ja nicht neu, und insofern glaube ich schon, dass die Baugruppen auch Erfahrung mit diesem Problem haben. Wenn es so sein sollte, dass der Vollzug hier jetzt anders ist, dann soll es mich freuen, ansonsten ist auch hier noch was zu tun. Also es gibt nach dem heutigen Beschluss einiges zu tun, bei der Inflationsanpassung, bei der Zusammenführung von Wohn- und Mietbeihilfe, bei der Unterstützung von Mehrpersonenhaushalten, wir anerkennen aber, dass jetzt eine wichtige Reparatur vorgenommen wird und werden im Gegensatz zu unserem Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen hier und heute zustimmen, weil es ein wichtiger, richtiger Schritt ist, das jetzt zu erhöhen. Und ein wesentlicher Punkt, den ich auch noch erwähnen will, im Ausschuss ist auch angesprochen worden, dass man sich vorstellen kann, das, falls es zu einem Verlust durch Inflation kommt, auch wieder anzupassen, daran werden wir Sie jedenfalls erinnern, sollte es soweit sein. - Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic und Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Niedermühlbichler zu Wort gemeldet, und ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizebürgermeisterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, lieber Georg Prack, du hast jetzt die Rede sehr spannend aufgebaut, das Schönste ist am Schluss gekommen, nämlich, dass ihr diesem Gesetz zustimmen werdet. Das freut mich sehr, da es ja wirklich eine große Verbesserung ist, manche würden vielleicht sagen, auch ein großer Wurf. Die Kollegin Arapovic hat mir schon einiges vorweggenommen, daher möchte ich grundsätzlich sagen, dass wir uns natürlich zur sozialen Absicherung der Menschen in Wien bekennen, aber ich glaube, wir sind uns alle einig, dass das Ziel eigentlich sein müsste, möglichst wenige Menschen würden diese Unterstützung vom Staat oder den Kommunen benötigen. Nun ist es aber so, dass die Mieten ja automatisch an die Inflation angepasst werden und in der Vergangenheit wurden - was ja zu vielen Problemen und gewaltigen Mieterhöhungen geführt hat -, und andererseits, wir sehen das ja jetzt bei den aktuellen Lohnverhandlungen, werden ArbeitnehmerInnen gebeten, ein bisschen genügsamer zu sein, weil sonst die sogenannte Lohnpreisspirale die Inflation wieder anheizen würde - spannend, dass aber niemand von einer Mietpreisspirale berichtet oder redet, insofern hätten wir auch da Handlungsbedarf. Aber es ist so, wie es ist, wir müssen mit den Gegebenheiten umgehen und daher eben diese Wohnbeihilfe Neu. Es wurde ja schon wirklich viel gesagt, was das betrifft, dass natürlich jetzt viel mehr BezieherInnen hier in den Genuss kommen, dass die Einkommensgrenzen auch deutlich angehoben wurden. Ich möchte aber zum Kollegen Prack noch etwas bezüglich der nichtdurchgehenden Inflationsanpassung sagen. Du hast das eh sehr gut ausgeführt, aber ich möchte schon hier noch einmal festhalten, die Null-Zumutbarkeit wird indexiert - das hast du ja auch gesagt -, aber es geht um diese Zumutbarkeitsstufen, die 250 EUR gestaffelt sind. Und das ist uns jetzt nicht passiert, sondern in Wirklichkeit hat man einfach gesagt, weil es einfacher ist, lassen wir diese runden Beträge, aber es wurde auch festgehalten, dass zirka alle 2 bis 3 Jahre hier eine Anpassung auch über eine Gesetzesnovelle passieren soll. Warum haben wir uns für diesen Weg entschieden? Weil natürlich der Unterschied ein sehr geringer ist. Würde das inflationsangepasst, wären das bei einer Inflation in der Höhe von 5 Prozent - was ja hoffentlich auch wieder sinkt - und eben zu erwartenden Lohnsteigerungen im Jahr 2024 2 EUR, im Jahr 2025 rund 4 EUR, 2026 8 EUR. Das heißt, es würde hier wirklich ein kleiner Betrag sein, wo wir eben der Meinung sind, dass wir mit diesen runden Beträgen von 250 EUR, die wir dann vielleicht auf 270 EUR anpassen, einfach besser arbeiten können. Du hast es auch schon gesagt, aber ich glaube, das ist der Kollegin Arapovic noch einmal wichtig zu betonen, natürlich sind die MieterInnen in Baugruppen nicht von diesem Gesetz oder von der Möglichkeit ausgenommen. - Es freut mich, dass wir heute hier dieses Gesetz, das ganz, ganz wichtig ist für viele Menschen in Wien, um sich das Leben auch wieder leisten können, einstimmig beschließen werden, und ich bedanke mich auch dafür (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat auf das Schlusswort verzichtet. Damit kommen wir nun zu den Abstimmungen, und ich darf zunächst über den Abänderungsantrag zur Postnummer 3 abstimmen lassen. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit den Stimmen der GRÜNEN gegen ÖVP, FPÖ, NEOS, SPÖ nicht die notwendige Mehrheit. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist so einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen. Wir haben dann noch einen Resolutionsantrag, eingebracht seitens der GRÜNEN, Wohnbeihilfereform reparieren. Wer für diesen Antrag ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der GRÜNEN gegen ÖVP, FPÖ, Klubunabhängig, NEOS und findet nicht die notwendige Mehrheit. Ich schlage vor, die zweite Lesung zu dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch hier kann ich die Einstimmigkeit feststellen und das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert werden - Bauordnungsnovelle 2023. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Lhptm-Stv.in Gaál. Ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Herr Präsident! Ich bitte auch zu diesem Gesetzesentwurf um Zustimmung, vielleicht schaffen wir es ja auch einstimmig. Danke schön. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik, und ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann- Stellvertreterin! Ich habe vorher den Bürgermeister gesehen - nicht mehr da! Meine Damen und Herren! Wir verhandeln eine umfangreiche Gesetzesänderung, und zwar geht es, wie eh schon eingeleitet vom Herrn Präsident, um den Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz und das Wiener Garagengesetz geändert werden, eben die Bauordnungsnovelle 2023. Ich habe schon gesagt, grundsätzlich eine umfangreiche Gesetzesänderung, allerdings, und das ist auch kein Geheimnis - haben wir auch schon öfters angeführt -, fehlen uns einige Sachen drinnen, die wir gerne auch mitbehandelt hätten oder die uns sehr wichtig sind. Wir haben das auch ursprünglich vielleicht anders aufgefasst, dass mit dieser Novelle wirklich fast alles neu geregelt wird, was eben ansteht. Wir nehmen es zu Kenntnis, dass manche Sachen nicht Eingang gefunden haben in die Novelle, das finden wir schade, ich werde dann später auch noch näher darauf eingehen. Was steht also alles drin, worum geht's in der Novelle? Nachdem ich der Erste in der Rednerliste bin, werde ich vielleicht ganz kurz ausführen, was die Schwerpunkte dieser Novelle sind, nachdem es die Frau Berichterstatterin nicht gemacht hat. Es geht um - stichwortmäßig, also ich lese Ihnen jetzt nicht das ganze Gesetz vor, da würde ich noch länger dastehen - Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum - nennen es die Erläuternden Bemerkungen -, also Stichwort Kurzzeitvermietung. Es geht um die Erweiterung der Regelungen zur Erhaltung von Gebäuden, die vor 1.1.1945 errichtet wurden, Schutz des Bestandes. Es geht um die Umsetzung der im Managementplan UNESCO-Welterbe vorgesehene Änderungen, Verfahrensbeschleunigungen und Verfahrensvereinfachung - wir werden sehen, dass das vielleicht nicht ganz so gelungen ist -, Umsetzung der im Fachkonzept Polyzentrales Wien vorgesehenen Änderungen in der Bauordnung, Erweiterung des Schutzes der Straßenbäume, Dekarbonisierung und Gebäudesanierung, Erleichterung für Fassaden- und Dachbegrünung, Verbesserung im Umgang mit Niederschlagswässern, Regenwassermanagement, Erleichterung für Photovoltaikanlagen, Anpassung der Stellplatzverpflichtung, Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 69 - Stichwort Klimawandel -, Ressourcenschonung, Entsiegelung, Erweiterung der Einrichtung für Fahrräder und E- Mobilität, Umsetzung der Ergebnisse der Evaluierung der Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau" und dann noch Umsetzung diverser EU-Richtlinien. - Also sehr viel. Wie ist das aus unserer Sicht gelungen? Ich glaube, es ist immer notwendig, eine differenzierte Sichtweise auf die Gesetzesnovelle beziehungsweise auf das vorliegende Aktenstück zu werfen. Insgesamt gesagt, ist es auch kein Geheimnis, dass wir bis jetzt nicht zugestimmt haben und auch nicht zustimmen werden. Wir erkennen manche Regelungstatbestände, die gut gefunden wurden. Ich werde auch darauf hinweisen, das muss man ja, wie gesagt, differenziert sehen, aber manches halten wir für überschießend oder auch für ungenügend geregelt. Vor welcher Situation stehen wir? Wir ändern die Bauordnung, das ist ja eine der wichtigsten Materien, die dem Landesgesetzgeber zugeordnet ist, also das ist eine der wesentlichen Gesetzesmaterien für uns als Landtag. Wir stehen vor der Situation in Wien, dass die Gemeinde wächst. Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, ich lasse mich jetzt nicht ein auf die Diskussion, die eine Diskussion wert wäre, aber Tatsache ist, Wien wächst. Ich glaube, zwei Millionen haben wir schon erreicht, und es ist kaum erkennbar, dass sich dieser Entwicklungstrend umkehrt. Wie gesagt, ob das gescheit ist, sei dahingestellt. Inwieweit man das steuern kann, sei auch dahingestellt, aber man könnte es schon steuern, aus meiner Sicht, zumindest in gewisser Weise, aber das ist jetzt nicht das Thema. Aber das ist nicht unwichtig als Grundlage dafür, wie sollen wir unsere Regeln finden, wie sollen wir unsere Bauordnung gestalten? Die Flächen in Wien werden auch nicht mehr, auch das ist klar. Wir können nicht mehr Fläche irgendwo heraus, vom Mond herunterholen, das geht nicht. Eingemeinden wäre eine Möglichkeit, aber da spielen, glaube ich, die anderen Gemeinden nicht mit - ist auch die Frage, ob es gescheit ist. Aber gehen wir einmal davon aus, dass der Bestand der Stadtgemeinde Wien so bleibt, wie er ist, dann wird der Platz nicht mehr, um es einmal salopp darzustellen. Auch vor diesem Problem stehen wir - Problem unter Anführungszeichen -, vor dieser Herausforderung stehen wir. Wir stehen auch vor der Herausforderung, und das ist auch kein Geheimnis, haben wir auch schon öfters hier besprochen, dass die Baukosten steigen und dass es nicht einfacher wird, die notwendige Wohnbauleistung auf den Weg zu bringen. Ich brauche da keine entsprechenden wirtschaftlichen Ausführungen machen, das wissen Sie alle, wir stehen vor dem Problem, dass Kredite teurer werden, dass Baukosten auf Grund der Inflation steigen und dass das Leben insgesamt, auch in Österreich, in Wien teurer wird. Mit diesen Voraussetzungen - Gemeinde wächst, es kommen immer mehr Menschen zu uns, unterm Strich brutto gesehen - einhergehen muss wahrscheinlich, wenn wir diese Herausforderungen meistern wollen, eine Wohnbauleistung, die auch dementsprechend nicht hinten nachhängt, sonst haben wir ein Problem, sonst wird der Druck auf den Wohnungsmarkt, der eh schon groß ist teilweise - zugegeben nicht so groß wie in anderen Metropolen, auch das kennen wir, das Thema - auch in Wien noch größer. Ich glaube, das merkt man auch, da gilt es zu reagieren, und da gilt es auch, die notwendigen Lösungen in unserer Bauordnung zu finden. Dass das mit dieser Bauordnungsnovelle nicht ganz gelungen ist, darf ich gleich am Beginn einmal aus unserer Sicht darstellen. Es gibt sehr viele Bemühungen, die wir erkennen in dieser Bauordnung. Wir erkennen die Bemühungen in Sachen Klimawandelanpassung, da ist einiges geschehen, zugegebenerweise, nicht alles ganz glücklich geschehen, aber trotzdem die Tendenz erkennen wir und anerkennen wir. Wir erkennen auch die Bemühungen und Versuche, eben in Sache Kurzzeitvermietung hier eine Regelung zu treffen, die war tatsächlich womöglich nicht ganz befriedigend. Hier hätten wir sicher eine andere Regelung gefunden, ist teilweise aus meiner Sicht ein bisschen überschießend oder trifft fast die Falschen. Irgendwie muss man es regeln, dass erkennen wir an, das ist eine Möglichkeit, das zu regeln, Details hätten wir vielleicht anders geregelt. Wir befürworten auch die neuen Regeln zur Stellplatzverpflichtung, das darf ich hier auch sagen, das ist eine Lösung, mit der wir sehr gut leben können. Wir zumindest. Dieses Zonenmodell, das auch, glaube ich, oftmals von uns gefordert und auch oft dargelegt wurde, wie das funktionieren könnte. Könnte mir vorstellen, dass diese Regeln, die jetzt in der Bauordnung Eingang finden, klug sind, das sage ich auch dazu, das kann man so machen. Aber! Jetzt kommt natürlich alles das, was wir vielleicht vermissen in der Bauordnungsnovelle oder was wir anders geregelt hätten haben wollen. Das Stichwort war schon Verfahrensvereinfachung. Also, um mehr Bauleistung auf den Weg zu bringen, ist natürlich ein wesentliches Element, das Bauen einfacher zu machen. Das heißt jetzt nicht, dass man alles zulässt, was gewollt ist, das wollen wir natürlich auch nicht, aber ich glaube, dass wir gerade, was die Bauordnung betrifft und was die Beanspruchung der zuständigen Behörde betrifft, Nachholbedarf haben und Verfahrensvereinfachungen hier vielleicht zu wenig Eingang gefunden haben. Es sind ein paar Punkte angeführt, ich habe es auch schon im Ausschuss gesagt, zum Beispiel der Entfall der Verpflichtung zur Vorlage von Teilungsplänen in Papier im Grundabteilungsverfahren. Das ist jetzt keine wirklich große Revolution, sage ich, das wird es eh fast nicht mehr geben. Also, jetzt muss man es nicht mehr machen, die Verpflichtung fällt weg. Ja, aber das ist jetzt nicht die große Verfahrensvereinfachung. Es stehen noch ein paar Punkte da. Dem gegenüber stehen, und das sehen wir zumindest so, einige Aufgaben im Zusammenhang mit diversen Themenbereichen, die jetzt neu eingeführt werden, die die Behörde tatsächlich belasten wird. Und der MA 37 ist es teilweise auch zugestanden in den Erläuternden Bemerkungen, dass da ein Mehraufwand notwendig sein wird. Ich glaube, das ist klar, das wird keiner abstreiten, dass das gerade für die MA 37 eine Riesenaufgabe sein wird. Also, es wird auch noch mehr Komplexität in der Bauordnung sein, einfacher ist sie nicht geworden. Und das ist ja auch eine laufende Kritik nicht nur von uns, dass man, wenn man mit der Bauordnung arbeiten will, sich dann schon sehr in diese Sache vertiefen muss. Was nun einmal Natur der Sache ist, eine Bauordnung kann nicht ganz einfach sein, aber man könnte sicher das eine oder andere einfacher regeln oder versuchen, auch Verfahrensvereinfachungen durchzuführen. Da sehen wir keinen Schwerpunkt in dieser Novelle, und das tut uns leid. Ich habe auch schon gesagt, es gibt für Bauwerber sicherlich mehr Aufwand in Zukunft in diversen Bereichen. Das trägt nicht dazu bei, dass Baukosten weniger werden, das ist auch klar. Je mehr Verfahrensschritte, durch die man durchgehen muss, wenn man sich mit der Behörde auseinandersetzen muss, insbesondere in Bereichen, die uns als Stadt Wien wichtig sein müssten und die auch immer angeführt werden, was zum Beispiel Verdichtung von innerstädtischem Wohnraum betrifft, also da ist auch tatsächlich kein Stoß in diese Richtung gegangen. Auch bei der letzten Novelle habe ich mir das erlaubt anzumerken, da haben wir diese Verdichtung auch eher erschwert, als dass wir es erleichtert haben. Aber ich habe schon versucht, darauf hinzuweisen, wir haben begrenzten Platz und brauchen - und das ist ein Stichwort, das war schon eines der Lieblingsthemen des Kollegen Chorherr - die Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich. Das ist eine Sache, die uns beschäftigen muss, die natürlich immer nicht ganz einfach ist, wissen wir auch. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Erfolgt laufend!) - Bitte? (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Erfolgt laufend!) Die teilweise erfolgt, aber wir werden damit nicht auskommen, wenn es so weitergeht, aus meiner Sicht. Also, hier hätten wir uns ein bisschen mutigere Regelungen gewünscht, der Aufwand bei Baubehörden zum Beispiel zur ganzen Regelung Kurzzeitvermietung. Das ist eine Möglichkeit, die man finden muss. Die Regeln sind schön, aber gerade Leute, die sich eine Anlegerwohnung geschaffen haben, die betreuen und dort mit den eigenen Händen sozusagen dort hingehen und die Handtücher austauschen und putzen, und so weiter, die trifft man am meisten, Große können es sich vielleicht noch eher richten. Aber auch dieser Aufwand für die Baubehörde ist kein unbeachtlicher. Es gibt Regelungen, wo versucht wurde, die Versiegelung hintanzuhalten. Kann man machen, man muss es aber nicht so machen aus meiner Sicht. Es ist jetzt ein bisschen überschießend und es wird ein Problem sein, teilweise im Kleingartenbereich, wir haben ja diese Regelung ähnlich nicht nur in der Bauordnung, sondern auch im Wiener Kleingartengesetz. Auch da wird jetzt dem Kleingärtner vorgeschrieben, was darfst du und was darfst du nicht, und zwar ziemlich genau. Ob das jetzt wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, wage ich zu bezweifeln. Und es wird vielleicht auch ein Problem geben für manche Kleingärtner, weil das Ganze von heute auf morgen passiert. Es ist schon klar, es hat bisher auch schon Regelungen gegeben, die werden jetzt quasi konkretisiert, wenn man so will, aber es gibt viele, die bis jetzt davon ausgegangen sind, dass gärtnerische Gestaltung eben auch anders ausschauen kann und die sich vielleicht nicht mit Verfassungsgerichtshof-Entscheidungen bis ins letzte Detail auseinandergesetzt haben. Also, es hat hier Spielraum gegeben, sage ich einmal, jetzt wird der immer kleiner. Für viele wird das womöglich ein böses Erwachen sein. Das halten wir für überschießend. Das hätte man auch anders regeln können, man hätte eine Übergangsfrist oder sonst irgendwas machen können. Das fehlt mir. Auch die Regelungen des Bauwerksbuchs gibt es ja schon, jetzt werden sie auch auf den Bestand übergewälzt. Da gibt es eine Übergangsfrist. Auch das macht das Bauen nicht einfacher, macht es für die Liegenschaftseigentümer nicht einfacher. Wir haben auch, was der Stadt Wien offensichtlich sehr wichtig war, die Erhaltungspflicht von Gebäuden, die vor dem 1.1.45 errichtet worden sind. Das ist uns allen ein Anliegen in gewisser Art und Weise, aber auch da hat man vielleicht ein bisschen überschossen. Ich darf da nur als konkretes Beispiel anführen - das habe ich mir aufgeschrieben, ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, denn das mache ich auch ganz gerne hin und wieder - den § 85 Abs. 5 neu. Da wird normiert wie schon bisher, dass die Errichtung eines Gebäudes in einer Schutzzone und im Bereich des UNESCO-Weltkulturerbes - kommt jetzt neu dazu - in das Stadtbild einzuordnen ist. Okay, soll so sein. Dies gilt sinngemäß bei Änderungen bestehender Gebäude. Und jetzt die Erneuerung: In Schutzzonen - soll so sein -, im Bereich der UNESCO-Welterbe-Stätten - das ist beides klar einzugrenzen, das ist beides klar zu definieren, aber jetzt kommt es und der nächste Halbsatz ist nicht unentscheidend - und an deren Erhaltung in Folge ihrer Wirkung auf das örtliche Stadtbild ein öffentliches Interesse besteht. - Das habe ich vergessen zu sagen: Bei Gebäuden, die vor dem 1.1.45 errichtet worden sind, gibt es jetzt eben auch Einschränkungen: an deren Erhaltung in Folge ihrer Wirkung auf das örtliche Stadtbild ein öffentliches Interesse besteht. - Es steht nix da, was das öffentliche Interesse ist. Es wird eine relativ unklare Bestimmung ins Gesetz reingeschrieben, aber nicht erklärt, was bedeutet das jetzt. Der Rechtsanwender wird sozusagen ein bisschen hilflos gelassen. Das hätte man auch anders regeln können. Wer wird das machen? Die zuständige Magistratsbehörde fürs Stadtbild, würde ich sagen. Die wird sagen, das geht, das geht nicht. Ich hätte es gerne als rechtsstaatlich denkender Mensch den dem Recht Unterworfenen vorab schon gesagt, auf was musst du dich einlassen, auf was musst du aufpassen. Also eine Regelung ist dann gut, wenn sie klar ist und wenn sie dem Rechtsanwender vorgibt, auf was Acht zu nehmen ist. Das fehlt uns, als Beispiel, was überschießend oder nicht ganz richtig gelöst wurde. Was fehlt uns noch, vielleicht jetzt weniger im Text, sondern was hätten wir noch gerne gehabt? Ich darf das hier auch anbringen, ich habe es eh auch schon öfters angebracht, aber was ist uns Freiheitlichen wichtig, was sehen wir jetzt überhaupt nicht abgebildet in der Bauordnungsnovelle? Jetzt sind wir wieder bei der Rechtsstaatlichkeit. Ein generelles Problem - ich habe es, glaube ich, auch auf diesem Platz hier schon einmal gesagt -, wir haben eine Flächenwidmung oder wir geben uns Regeln der Flächenwidmung, und diese Flächenwidmung spiegelt die Ziele der Bauordnung grundsätzlich wider, zumindest im Text in der Bauordnung, aber in der tatsächlichen Umsetzung hinken wir nach. Der Magistrat braucht aus unserer Sicht viel zu lange, um die bestehenden Flächenwidmungen entsprechend anzupassen und neu zu überarbeiten. Das dauert ziemlich lang. Da gibt es Nachholbedarf. Und da muss auch die Bauordnung darauf reagieren, aus meiner Sicht. Es gibt - auch ein altes Problem, das wir schon oft angesprochen haben, ich darf darauf hinweisen, wir werden vielleicht dann nächste Woche noch einmal darauf hinweisen in meinem Redebeitrag zum Budget - städtebauliche Verträge. Jetzt haben wir den Rechnungshofbericht, der das auch ganz klar - braucht man nicht einmal zwischen den Zeilen lesen - sagt, hoheitliche Aufgaben sind hoheitliche Aufgaben, und die Stadt Wien als Träger von Privatrechten sind voneinander zu trennen. Muss so sein. Bei den städtebaulichen Verträgen haben wir das eben vermischt. Das ist systemwidrig aus meiner Sicht. Die Flächenwidmung ist eine generelle Norm, ist an die Allgemeinheit gerichtet. Mit dieser Verknüpfung, mit diesen städtebaulichen Verträgen holen wir uns einen Bauwerber schon mit rein und regeln mit dem schon Sachen. Wie gesagt, alle, die es interessiert, sollen das bitte nachlesen im aktuellen Bundesrechnungshofbericht zur Flächenwidmung in Wien. Da stehen auch andere interessante Sachen drinnen. Das ist jetzt nicht Sache der Bauordnung. Die Stadt delegiert also die städtische Verpflichtung der Infrastrukturerschaffung, nämlich der Grünflächenschaffung und Bildung von Freizeiteinrichtungen. Hier delegiert man an Private. Das halte ich nicht für ganz richtig, es gibt auch andere Möglichkeiten, man könnte eine Infrastrukturabgabe einführen. Das gibt es in anderen Kommunen, wo klare Richtwerte definiert sind - wenn, dann -, und da braucht man nicht privatwirtschaftlich und hoheitlich vermischen. Also da gibt es - und ich glaube, wir sind ja auch nicht die Einzigen, die kritisieren - Nachholbedarf. Hätten wir gerne gehabt, vielleicht kommt es noch irgendwann einmal anders. Wir werden darauf hinweisen. Auch ein Thema der Rechtsstaatlichkeit, auch schon öfters angeführt, Kollege Pawkowicz hat sich mit diesem Thema auch schon erfreut, Nachbarschaftsrechte. Auch das ist eine Sache, wir wollen die Nachbarrechte gekoppelt haben auch an die jeweilige Bauhöhe, also an die Bauklassen, dass das nicht darübergestülpt ist, sondern wir haben das zum Beispiel auch beim Heumarkt erlebt, wenn das eigene Grundstück eine gewisse Entfernung vom Grundstück hat, um das es geht, und eine öffentliche Straße dazwischen ist, dann kommt man fast nie darauf hin, auch wenn das Gebäude, das da gebaut wird, noch so hoch ist und mich natürlich beeinträchtigt. Also, auch hier gibt es noch Nachholbedarf aus unserer Sicht. Da gibt es einige Beispiele, die ich jetzt nicht aufzähle, wo das eben leider Gottes ein Problem gewesen ist. Maßvolle Verdichtung habe ich schon gesagt. Da fehlen mir auch Ideen dazu, die in dieser Bauordnung Eingang finden. Vielleicht wird das, Hoffnung darf man niemals aufgeben, in dieser Periode wird es sich nicht mehr ausgehen, in einer weiteren Periode endlich einmal angegangen. Auch die Schutzzäune, die hätte ich beinahe vergessen. Wir haben ja auch eine Regelung in § 8 Abs. 1 Bauordnung: Bausperren. Viele Gebiete der Stadt Wien sind mit Bausperren belegt. Was hat das zur Konsequenz? Wir hier werden nicht mehr gefragt, wenn es um was geht, sondern der Magistrat entscheidet nach Stellungnahmen des Ausschusses. Wobei, der Ausschuss entscheidet auch nicht, er gibt nur eine Stellungnahme ab. Der Magistrat entscheidet. Das ist jetzt auch nicht das, was ich mir als Gemeinderat vorstelle, da möchte ich schon im Wesentlichen festlegen, im Sinne der Flächenwidmung der Bebauungspläne, was dort geschehen soll, und dass nicht nur ich gefragt werde sozusagen im Ausschuss, dem ich gar nicht angehöre, aber das gehört schon zur Kernkompetenz des Gemeinderates. Hier sehen wir auch ein Problem. Und das ist kein Problem, das nur teilweise auftritt, sondern in sehr vielen Gebieten war das Thema und ist es noch immer ein Thema. - Ja, das war sozusagen mein Wunsch ans Christkind, auch wenn wir noch nicht Weihnachten haben, darf ich das trotzdem mitteilen. Zum Gesetzeswerdungsverfahren: Also, es wurde groß angekündigt von der Frau Stadträtin, von der Frau Vizebürgermeisterin und von der Koalition, dass dieses Gesetzgebungsverfahren angegangen wird. Das ist in Ordnung, dass man da rechtzeitig drauf schaut, dass da alle mitmachen können. Es hat diese Enquete gegeben, war auch nicht uninteressant, war halt keine Einbindung des politischen Mitbewerbers, wir haben fünf Minuten dann noch am Schluss reden dürfen. War nicht uninteressant, sage ich trotzdem dazu. Wir hatten die Gespräche auch mit der Frau Stadträtin, dafür darf ich mich auch von diesem Platz hier ausdrücklich bedanken. Eine Minisache hat sogar Eingang gefunden, die ich damals angesprochen habe. Also, das dürfen wir durchaus hervorstreichen, dass hier offene Ohren auch für Sachen sind, die vielleicht ins Detail gehen und jetzt keine politischen, sondern verfahrenstechnische Sachen waren. Also, das hat es gegeben, dafür sag' ich Danke. Bei künftigen Novellen würde es mich freuen, wenn man bei Problemen, die ich zuletzt angesprochen habe, konkreter noch in direkte Gespräche geht. Würde uns freuen. Ein Thema war auch das Begutachtungsverfahren, das muss ich hier natürlich auch anbringen. Wir haben die kuriose Situation gehabt, wofür die Frau Stadträtin jetzt nur ein bissel was konnte, es hat einen Erlass der Magistratsdirektion gegeben, dass es eben ein externes Begutachtungsverfahren gibt und dass Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren nur dann veröffentlicht werden, wenn diejenigen Stellen zurückschreiben, die auch eingeladen wurden. Nach innen ist klar, der Magistrat oder Stellen der Magistratsdienststellen werden angefragt, was meint die MA 37 dazu, wenn es die MA 64 gestaltet, was meint die MA 19 dazu, und so weiter, und so fort. Extern sagt man, irgendwelche Institutionen, die nicht mit der Stadt Wien übereinstimmen, weiß ich, große Interessensvertretungen, und so weiter, und so fort werden angefragt, und wenn die, die sozusagen direkt eine Anfrage kriegen, jetzt zurückschreiben, hat man das dann auch veröffentlicht. Nicht veröffentlicht wurden bis jetzt in Begutachtungsverfahren Stellungnahmen von Sonstigen. Es hat gerade bei der Bauordnung, glaube ich, über 100 Stellungnahmen gegeben (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: 162!) 162 sagt die Frau Kollegin, danke. Also das hat viele Leute interessiert. (Abg. Mag. Josef Taucher: 163!) Also wir rätseln noch, wie viele es wirklich waren. Aber was man damit ausdrücken kann, es hat ein großes Interesse gegeben, sich mitzuteilen, was ja auch schön ist und was gut ist und Sinn des Begutachtungsverfahrens ist und sein muss. Sinn eines Begutachtungsverfahrens ist aber auch, dass dann diejenigen, die es entscheiden müssen, nämlich wir 100 unter anderem, das auch sehen können, und dass wir in diese Stellungnahmen zum Begutachtungsverfahren auch Einsicht nehmen und uns mit dem auch auseinandersetzen können. Das war bisher nicht vorgesehen, ist jetzt geändert worden. Das freut mich, und ich nehme das auch als einen gewissen Erfolg auf meine Kappe, dass wir lästig genug waren, bei der letzten Bauordnungsnovelle und auch bei dieser Bauordnungsnovelle - ich hatte Unterstützung, gebe ich zu -, dass wir das jetzt durchgesetzt haben, dass grundsätzlich alles veröffentlicht wird, außer jemand sagt, nein, ich will nicht, dass es veröffentlich wird, weil sonst gebe ich keine Stellungnahme im Begutachtungsverfahren ab - was wahrscheinlich nie vorkommt. Also hurra, der Erlass wurde geändert. Meine Damen und Herren, ich werde noch aufmerksam den Diskussionen meiner Nachredner folgen und mich vielleicht noch einmal melden, aber insgesamt dürfen wir mitteilen, dass wir erkennen, dass manche Themen, die der Stadtregierung und der Koalition wichtig waren, abgebildet sind. Wir sehen jedoch einige Sachen, die wir in dieser Bauordnung vermissen. Wir sehen einige Sachen, die überschießend geregelt sind, die nicht wirklich dem Rechtsanwender helfen, wir sehen einige Sachen, die das ganze Verfahren verkomplizieren und die Komplexität der Bauordnung weiter fortschreiben, daher werden wir dieser Bauordnungsnovelle nicht zustimmen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Arapovic zu Wort gemeldet, und ich erteile ihr das Wort. Bitte sehr. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Herr Präsident! Werte Landeshauptmann-Stellvertreterin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Kowarik, nach der Bauordnung ist vor der Bauordnung, also all das, was Sie jetzt eingebracht haben, heben Sie sich gut auf, denn ich bin mir ganz sicher, dass wir uns in naher Zukunft irgendwann einmal, vielleicht sogar in der übernächsten Legislaturperiode wieder mit der Bauordnung beschäftigen werden, und da kann man das sicher alles gut einbauen. Nach Ihrer Rede, muss ich ehrlich sagen, wäre es wirklich schön, wenn Sie mitgehen würden, denn ich sehe jetzt nicht so die gravierenden Gründe, warum die Novellierung der Bauordnung nicht von der Seite der FPÖ unterstützenswert wäre. Aber gut, natürlich ist es Ihnen frei zur Wahl, ob Sie da mitgehen oder nicht. So hätte man vielleicht eine Einstimmigkeit geschafft, vielleicht mit der ÖVP gemeinsam, aber sei es drum. Ich muss ehrlich sagen, ich freue mich heute außerordentlich, dass wir die neue Bauordnung 2024 beschließen werden, denn diese Novellierung ist ein Meilenstein, vielleicht noch besser gesagt, ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigeren, grüneren und lebenswerteren Zukunft in unserer Stadt. Der Prozess der Novellierung der Bauordnung hat vor knapp über einem Jahr begonnen, und zwar mit der Fachenquete, mit einem Austausch von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und der Politik. Hier haben wir die Herausforderungen und Ziele unserer Zeit im Zusammenhang mit den Bauvorschriften diskutiert. Und dieser fachliche Austausch war sehr wertvoll und wir haben auch sehr viele positive Rückmeldungen dazu bekommen, denn er hat auch als eine wichtige Grundlage für große Teile der heutigen Entscheidungsfindung beigetragen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ich muss noch einmal betonen, wie wichtig das ist, denn die Novellierung, die uns jetzt vorliegt, ist tatsächlich das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit und eines gemeinsamen Engagements für unsere bessere Zukunft von vielen Beteiligten aus unterschiedlichsten Bereichen. Und sie steht auch für unsere Verantwortung gegenüber kommenden Generationen und für unseren Einsatz für eine ökologische Zukunft, aber auch für die sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Jetzt komme ich einerseits zu den einzelnen Themenbereichen, die die Bauordnung behandelt, andererseits werde ich nicht alle aufzählen, denn das würde einfach zu lange dauern, wir haben auch viele Nachrednerinnen und Nachredner, und ich gehe davon aus, dass das eine oder andere Thema noch näher behandelt wird. Als Erstes geht es um die Entsiegelung der Flächen. Wo die FPÖ sagt, ihnen ist es zu viel, sagen wir, nein, das ist gerade richtig und ganz, ganz wichtig. Dann geht es um den Schutz der Bäume, dann geht es um die Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen, dann geht es um die Dekarbonisierung, die Begrünung von Fassaden, den Schutz von Bestandsgebäuden vor den Abbrüchen. Und das alles sind nicht nur Worte auf dem Papier, sie sind ein Bekenntnis zu unserer Verantwortung gegenüber unserer Umwelt, gegenüber unserer Geschichte, gegenüber unserer Zukunft und für die kommenden Generationen. Die Entscheidung, Flächen, die bei Zu- und Umbauten und umfangreichen Sanierungen als G - Garten - gewidmet werden, wenn mehr als 25 Prozent vom Gebäudevolumen betroffen sind, zu entsiegeln, ist ein Symbol für unseren Willen, die Natur in die zubetonierten Innenhöfe unserer Stadt zurückzuholen, um so die Umwelt zu schützen und das Mikroklima zu verbessern. Auch die konkrete Definition der Bebauungsbestimmungen, gärtnerische Ausgestaltung, wo wir festgeschrieben haben, dass zwei Drittel dieser Fläche unversiegelt bleiben müssen, ist ein wichtiger Beitrag dazu. Auf dem verbleibenden Drittel können dann noch die Zufahrten, Abstellplätze oder ähnliche Zubauten errichtet werden, aber zwei Drittel der gärtnerisch ausgestalteten Fläche müssen in Zukunft unversiegelt sein. Das heißt, das ist tatsächlich ein Aus für diese Gärten des Grauens, wir kennen alle diese Fotos und wir wollen sie einfach in dieser Stadt nicht mehr haben, weil sie keinen Beitrag zu unserer Stadt leisten. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Kurt Wagner und Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold.) Darüber hinaus geht es auch um die Bauplätze im Wohngebiet und gemischten Baugebiet, wo zumindest 40 Prozent der Grundstücksfläche vor jeglicher unterirdischer Bebauung freizuhalten sind. Das hat es bisher auch in dieser Deutlichkeit nicht gegeben. Und dann geht es einfach darum, dass das Niederschlagsgewässer besser versickern kann, dass wir auch den Grundwasserspiegel anheben können. Außerdem haben wir das erste Mal in die Bauordnung hineingenommen - und ich glaube, die GRÜNEN habe das auch sehr positiv hervorgehoben -, dass die Niederschlagsgewässer auf einem Grundstück zu versickern haben. Das heißt, wir führen sie nicht in den Kanal ab und belasten so den Kanal, sondern sie versickern auf dem Grundstück beziehungsweise können auch weiteren Nutzungen zugefügt werden, wie zum Beispiel der Bewässerung oder WC-Spülung oder was auch immer. Der Schutz von Bäumen mag auf den ersten Blick eine sehr einfache Maßnahme sein, aber das ist wirklich ein Akt der Anerkennung für diese großen Riesen, die einen wirklich wichtigen Beitrag in unserer Stadt leisten. Sie sind nicht nur Spender von Schatten und Sauerstoff, sondern sie sind auch Hüter der Biodiversität und Zeugen unserer Geschichte. Deswegen sind der Baumschutz und der Erhalt und die Erweiterung der grünen Infrastruktur nun Ziel bei der Festsetzung und Änderung von Flächenwidmungen, das heißt, in den Flächenwidmungen nehmen wir einfach Rücksicht auf den Baumbestand, was wirklich wichtig ist. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Marina Hanke, BA und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Des Weiteren geht es um die Verpflichtung für die Installation von PV-Anlagen, da wird mein Kollege Gara noch näher darauf eingehen, aber das ist auch ein Zeichen für die richtige Vorgangsweise beziehungsweise wie wir die Dekarbonisierung auch in der Stadt umsetzen wollen. Es gilt einfach, unseren Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu leisten und wir setzen hier auf die erneuerbaren Energien. Das nächste Thema, Fassadenbegrünung, mag vielleicht in erster Linie irgendwie als eine ästhetische Zielsetzung verstanden werden, aber die Fassadenbegrünungen haben tatsächlich eine tiefgehende Wirkung. Erstens schützen sie das Gebäude, also es ist eine gute Isolierung von Bestand, und zweitens geht es auch darum, dass die Hitzeinseln in der Stadt reduziert werden und des Weiteren die Artenvielfalt mitten in der Stadt gesteigert wird. Da geht es auch um kleinere Maßnahmen, die tatsächlich wichtig sind, vielleicht am Anfang auch klein erscheinen, aber letztendlich in der Ausführung wichtig sind. Wir haben jetzt die Auskragtiefe von den Rankhilfen auf 20 cm erhöht und für die ersten 3 Obergeschoße - und da komme ich zu Ihnen, Herr Kowarik - sind sie bewilligungsfrei, das ist dann wieder eine Vereinfachung des Verfahrens. (Beifall bei den NEOS.) Aber nicht nur die Fassaden, sondern auch die Dächer wollen wir begrünen, denn da ist auch irrsinnig viel Potenzial dahinter. Bisher ist es möglich, dass der oberste Gebäudeabschluss um 30 cm angehoben werden kann, wenn aus bestimmten Gründen beim Dachgeschoßausbau die Dächer auch gedämmt werden müssen. Wir sagen, wenn diese Dächer dann auch begrünt werden, darf, kann man diesen obersten Gebäudeabschluss noch um weitere 15 cm anheben. Das heißt, ich habe dann 45 cm Fläche für die Begrünung, wo ich auch wirklich eine sinnvolle Begrünung umsetzen kann. Der nächste Punkt ist zum Beispiel der Schutz von Gebäuden vor Abbrüchen. Und das ist jetzt nicht nur ein Akt des Bewahrens, sondern es ist auch tatsächlich ein Versprechen für die Zukunft. Die Bestandsgebäude, ganz besonders die aus der Gründerzeit, erzählen die Geschichte eines in dieser Stadt noch nie dagewesenen Wachstums von Wien und sie verdienen es, geschützt und bewahrt zu werden. Aber nicht nur aus diesen baukulturellen Gründen, möchte ich wirklich betonen, sondern es geht wirklich auch darum, dass wir jetzt aus Gründen der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung, also sprich, graue Energie, das tun müssen. Das ist wirklich am Puls der Zeit. Und deswegen sollen jetzt nicht nur die Abbrüche von den Gebäuden in den Schutzzonen - ich glaube, das ist ein Antrag der ÖVP -, sondern auch von allen Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden, erschwert werden. Da geht es einfach darum, dass es in der Zukunft keine Abbruchreife geben soll, die durch die Vernachlässigung herbeigeführt wurde. Zu diesem Zwecke haben wir in der Bauordnung auch festgeschrieben, dass der bestehende Niederschlagswasserschutz - das ist recht technisch, aber ganz wichtig - erst dann abgetragen werden muss, wenn es einen Ersatz dafür gibt, und das betrifft aber auch die leerstehenden Gebäude. Also es geht jetzt nicht darum, dass ich ein Gebäude leer kriege und es verfallen lasse, sondern ich muss auch ein leerstehendes Gebäude in Zukunft vor den Schäden des Niederschlagswassers schützen, was wirklich ganz wichtig ist. Außerdem soll auch das Bauwerksbuch so geführt werden, dass ich nachweise, dass ich meinen Wartungspflichten in Zukunft nachkomme und dass es hier keine herbeigeführte wirtschaftlich Abbruchreife, wie man das nennt, durch die Vernachlässigung des Gebäudes gibt. (Beifall bei den NEOS.) Dann gibt es auch andere kleinere Punkte und größere Punkte, die wir in der Bauordnung geändert haben, ich gehe nur oberflächlich darauf ein, aber sie beinhalten wirklich viel. Es geht auch in die Richtung der Nachverdichtung. Bisher war es nicht möglich, wenn ich ein Dachgeschoß ausbaue, dort eine Büronutzung hineinzubringen, und das haben wir jetzt geändert. Warum? Weil dadurch viele Dachbauten auch durch diese Zusatznutzung ausgebaut werden können und wir diese Nachverdichtung auch in die Stadt hineinbringen beziehungsweise ermöglichen. Dann geht es auch um den § 69, der ganz wichtig ist. Das kennen unsere Bezirksrätinnen und Bezirksräte, ich kenne das aus meiner Zeit als Bezirksrätin, da geht es um die Ausnahme von den Bebauungsbestimmungen, wodurch ich, wenn ich bestimmte Kriterien erfülle, die bestehenden Bebauungsbestimmungen ausreizen beziehungsweise auch darüber hinaus bauen kann. Jetzt haben wir in diesen Paragraphen auch hineingenommen, dass bestimmte Abweichungen auch dann möglich sind, wenn sie dauerhaft dem Klimaschutz oder der Klimawandelanpassung dienen. Das ist wirklich ganz wichtig für die Bestandsbauten. (Beifall bei den NEOS.) In Bezug auf die städtebaulichen Verträge haben wir NEOS in der letzten Legislaturperiode auch als Oppositionspartei immer darauf gepocht, dass sie transparenter werden. Jetzt ist das auch gesetzlich verankert, die städtebaulichen Verträge werden mit ihren haupt- und maßgeblichen Inhalten auch auf der Homepage der Stadt Wien veröffentlicht, und dieser Zugang wird in Zukunft auch barrierefrei sein. Die weiteren Themen sind Stellplatzverpflichtungen, die Gestaltung von Parkplätzen, Vorschriften zur Dekarbonisierung und der Schutz des Welterbes, um nur einige Punkte dieser Bauordnung hier zu erwähnen. Ich gehe, wie gesagt, nicht darauf ein. Ich möchte aber wirklich sagen, dass diese Novellierung insgesamt ein Zeichen unserer Entschlossenheit ist, die Verantwortung für unsere Umwelt und für kommende Generationen wahrzunehmen. Sie markiert auch wirklich einen Wendepunkt auf unserem Weg zu einer nachhaltigeren, lebenswerteren und klimaneutralen Stadt. Das muss ich hier wirklich betonen: Ich feiere das gemeinsam mit vielen, die hier mitgewirkt haben. Nun mache ich einen Punkt und gehe nur kurz auf die Anträge der ÖVP ein. Weil das Angebot, hier zuzustimmen, auch an die FPÖ gerichtet wurde, kann ich das genauso an die ÖVP richten, weil wir viele Themen, die auch Sie in Ihren Anträgen ansprechen beziehungsweise fordern, tatsächlich umgesetzt haben. Es gibt in Bezug auf die städtebaulichen Verträge auch Forderungen, die auf die Transparenz abzielen. Das haben wir schon eingebaut. Das wäre zum Beispiel ein Punkt, der hier abgehandelt wurde. Dann geht es auch um den Bestandschutz. Ich kann nur darauf verweisen, dass wir in § 2 Abs. 4, § 7 Abs. 1a, § 67 Abs. 2, § 69 Abs. 1 Z 5, § 85 und in vielen anderen Paragraphen darauf eingehen. Abgesehen davon haben wir auch den UNESCO-Welterbe-Schutz viel stärker in die Bauordnung eingebracht und darin verankert. Dadurch sollte eigentlich auch diese Forderung der ÖVP abgedeckt werden. Dann geht es zum Beispiel auch um diesen Punkt: Wenn es um Klimaschutz und lebenswerte Stadt geht, wird gefordert, dass thermische Sanierungen im Altbau schneller in die Umsetzung kommen. Ja, einerseits ist es ein Thema der Bauordnung. Das haben wir auch vor. Schauen Sie sich bitte § 118 Abs. 3 an! Da geht es einerseits darum, dass bei Neu-, Zu- und Umbauten bei Veränderungen, die mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle betreffen, auf alternative Energieheizsysteme zu setzen ist. Andererseits ist aber, wenn ich mich richtig erinnere, auch unsere Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung, die wir in einem der nächsten Landtage beschließen werden, gerade in der öffentlichen Auflage. Da ist wirklich auch sehr viel drinnen, was das Thema der Sanierung und der Anreizschaffung für die Sanierung von Bestand betrifft. Dann geht es in dem Antrag auch um den achtsamen Umgang mit Grünflächen und darum, dass die massive Versiegelung verhindert wird. Ich möchte auch auf § 69 Abs. 6 verweisen, wo es darum geht, dass wir anhand einzelner Punkte darüber, was eben dazuzählt und was nicht, die gärtnerische Ausgestaltung näher definieren. Das ist wirklich ganz gut aufgezählt worden. Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, sich das anzuschauen, weil ich glaube, dass das in diesem Paragraphen wirklich gut abgedeckt worden ist, was auch im Sinne der ÖVP ist. Dann geht es auch um die landwirtschaftlichen Flächen und diesen effektiven Schutz der landwirtschaftlichen Flächen. Erst gestern haben wir auch den AgSTEP 2025 beschlossen. Von daher ist das eigentlich auch schon beinhaltet. Diesen AgSTEP 2025 haben Sie auch mitgetragen. Er wurde auch mit der Landwirtschaftskammer abgestimmt. Von daher sollte das, glaube ich, eigentlich so passen. Dann geht es jetzt auch um den Wohnbau in der bebauten Stadt. Es sind nur noch zwei, drei Punkte, dann bin ich eh gleich fertig. Worum geht es da? - Ja, der Ersatzflächenausgleich für Ausnahmen in Wohnzonen soll für neugeschaffene Wohnflächen im gleichen Bezirk sein. Das ist genau so in der neuen Bauordnung umgesetzt worden. Dann geht es auch um eine Forderung, dass in Wohnzonen keine touristischen Kurzzeitvermietungen möglich sein werden. Das ist tatsächlich so: Die Wohnzone ist von diesen Kurzzeitvermietungen auch schon vorher ausgeschlossen worden. Wir haben das jetzt nicht geändert. Von daher ist das auch ein Punkt. Dann gibt es auch noch einen letzten Punkt: Die Forderung nach der Sanierung der Wiener Gemeindebauten. Da muss ich Sie enttäuschen. Das ist nicht das Thema der Bauordnung. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist StR Kraus zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. StR Peter Kraus, BSc: Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin - heute! Zur Bauordnungsnovelle: Die Bauordnung ist ja eines der zentralen Gesetze hier bei uns in der Stadt. Ich habe angesichts meines fortgeschrittenen Alters (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) schon einige dieser Novellen miterleben dürfen und freue mich insofern, als ich hier heute wieder zur Bauordnung reden kann, weil ich wirklich davon überzeugt bin, dass sie ganz, ganz zentral für unsere Stadt ist - nämlich in zweierlei Hinsicht. Wenn wir uns einerseits die Klimakrise und die Auswirkungen der Klimakrise anschauen, die wir in der Stadt spüren, dann ist die Bauordnung eines der zentralen Gesetze und einer der zentralen Hebel, die wir haben. Wenn es andererseits um das Thema Leistbarkeit und die massive Teuerung geht, die wir jetzt auch in den letzten Monaten gespürt haben, dann manifestiert sich das in Städten und in einer Stadt wie Wien natürlich ganz speziell beim Thema Wohnen. Insofern ist auch da die Bauordnung einer der zentralen Hebel. Bevor ich auf die konkreten Bauordnungsthemen eingehe, vielleicht ein paar Themen oder Herausforderungen, die ich aus meiner Sicht sehe und auf die wir bei allen Änderungen und Novellen der Bauordnung Rücksicht nehmen müssen: Das ist im Bereich Klimaschutz natürlich das Thema Emissionen. Wir wissen, dass ein Drittel der Treibhausgasemissionen in Wien - Daumen mal Pi - aus dem Gebäudesektor kommt. Von diesem Drittel betreffen 90 Prozent die Gasheizungen, mit denen wir unsere Wohnungen und Gebäude in Wien heizen. Insofern ist jede Anstrengung, die wir unternehmen, um aus Öl und Gas und aus dieser fossilen Abhängigkeit herauszukommen, ein Befreiungsplan und ein Befreiungsschlag, der für Wien wichtig ist, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Der zweite Teil betrifft die Klimawandelanpassung. Unsere Stadt ist in einer anderen Zeit für ein anderes Klima gebaut worden. Wir spüren die Auswirkungen der Erderhitzung in dieser Stadt. Wir spüren sie an heißen Sommertagen. Wir spüren sie in Tropennächten. Wir spüren sie durch die Trockenheit. Wir spüren sie durch Starkwetterereignisse, die bedeuten, dass es an manchen Tagen sehr, sehr, sehr viel mehr und an sehr vielen Tagen sehr, sehr, sehr viel weniger regnet. Es sind also lauter Veränderungen, auf die die Infrastruktur dieser Stadt auch Antworten finden muss. Der dritte Punkt betrifft die Mobilität. Eine intelligente Stadtplanung und auch eine intelligente Bauordnung können den Bedarf an unterschiedlichen Mobilitätsformen beeinflussen, weil die gebaute Infrastruktur und die gebaute Stadt auch darüber entscheiden, wie sich Menschen in unserer Stadt fortbewegen, wie wir von A nach B kommen und wie lange die Wege sind, die wir zurücklegen müssen. Aufbauend auf all diese Herausforderungen: Was sind die Antworten der Bauordnung und auch konkret dieser Bauordnungsnovelle? - Ich beginne einmal beim Klimaschutz. Auch das ist ein Thema, das ja schon in vielen Novellen der Bauordnung laufend Thema war und bei dem laufend Themen gefunden wurden. Ich erinnere mich: Im November 2022 haben wir als GRÜNE zum Beispiel thematisiert, dass gerade angesichts der hohen Abhängigkeit von Gas die Themen Klimaschutz, Ausstieg aus Gas und Wärmeversorgung in unserer Stadt ein ganz zentraler Bestandteil dieser Novelle sein müssen. Ja, da gibt es ganz wichtige Punkte, die jetzt in diesem Entwurf oder in dieser Vorlage auch drinnen sind: Die Fernwärmegebiete, die ja auf der Logik der Energieraumplanung aufbauen, wo wir schon vor einigen Jahren auch die räumliche Logik in die Energieversorgung und die Dekarbonisierung eingebaut haben, die Ausweitung des Solarstandards, wo wir vor ein paar Jahren in einem ersten Schritt begonnen haben, die Solarverpflichtung oder den Solarstandard für Gebäude einzuführen, damit der Schritt für Schritt ausgeweitet wird, oder auch das ganze Thema Ressourcenschonung, Stichwort Kreislaufwirtschaft. Da muss ich ehrlich sagen: Ja, das sind richtige Schritte. Ich glaube, in dem Bereich sind wir noch am Anfang. Da muss noch vieles folgen - nicht nur von Stadtseite. Da erwarte ich mir beispielsweise auch von Entwicklerinnen und Entwicklern in Wien wirklich mehr Innovation und wirklich mehr Überlegungen, wenn es darum geht, die Ressourcen, die wir in der gebauten Stadt schon haben, nicht einfach nur abzureißen und dann ein neues Gebäude hinzustellen. Das ist in sehr vielen Fällen das Einfachste und das Modell, nach dem wir es immer gemacht haben. Wenn wir aber auch hinsichtlich der CO2-Bilanz wirklich zu einer Ressourcenschonung kommen wollen - ein gebautes Gebäude hat sehr viel gebundene Emissionen und sehr viel gebundenes CO2 -, dann brauchen wir da viel, viel mehr Innovation und viel, viel mehr Lösungen - nicht nur in der Bauordnung, sondern auch seitens der Entwicklerinnen und Entwickler, um im Gebäudebereich wirklich zu einer Kreislauffähigkeit zu kommen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich nehme bei all diesen Bereichen nur exemplarisch Punkte heraus, weil ich glaube, dass die Bauordnung sehr umfassend ist und wir noch weitere RednerInnen haben, die auch sehr konkrete Themen ansprechen. Ich erlaube mir aber, hier Themen herauszunehmen. Im Bereich Klimawandelanpassung - ich habe es schon vorhin gesagt - geht es darum, die Stadt auf die Erderhitzung vorzubereiten. Unsere Stadt ist in einer anderen Zeit zu einem anderen Klima gebaut worden. Insofern ist beispielsweise die Überarbeitung der Flächenwidmungskategorie G - was bedeutet gärtnerisch auszugestaltende Fläche - auch etwas, das wir hier mit Anträgen in den vergangenen Monaten schon thematisiert haben, und ein richtiger Schritt. Das Thema der Versickerung von Regenwasser - Kollegin Arapovic hat es in Ihrer Wortmeldung vorhin auch angesprochen: Ja, das ist ein richtiger Schritt. Auch da muss, glaube ich, in den nächsten Jahren viel mehr folgen, wenn ich nur daran denke, welche Regenmengen wir jetzt eigentlich zu bewältigen haben. Kann der Kanal das überhaupt noch schaffen? Wie hoch werden die Spitzen, und wie trocken werden die Zeiten zwischen den Spitzen? Das sind also viele Themen, die uns noch beschäftigen werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Schritt nicht ein richtiger und wichtiger ist. Der dritte Bereich ist die Mobilität. Wie wir eine Stadt bauen und wie eine Stadt geplant ist, entscheidet zu einem großen Ausmaß darüber, wie sich die Menschen in unserer Stadt fortbewegen, und entscheidet auch das Mobilitätsverhalten in der Stadt. Zum einen betrifft das Angebote in den Gebäuden, die eben auch in der Bauordnung geregelt sind. Welche Radabstellmöglichkeiten sind bei Gebäuden vorzusehen? Auch das war in den letzten Jahren ja immer wieder ein Thema. Es betrifft aber natürlich auch das große Thema der Stellplatzverpflichtung und das Garagengesetz. Da zuerst einmal das Positive: Ja, ich finde es wichtig, dass wir dabei eine neue Logik, nämlich die Logik des Zonenmodells, einführen. Ich finde, das ist auch im Hinblick auf die noch weiteren Verbesserungen und weiteren Adaptierungen in den nächsten Jahren richtig. Ich finde aber, es geht - das sage ich schon ganz offen - in der Wirkung der Schwellenwerte oder der Zielwerte, der Prozentwerte nicht weit genug. Ich bin nämlich der Meinung, wir müssen die Stellplatzverpflichtung - also die Verpflichtung, Parkplätze zu errichten, wenn man ein Gebäude errichtet, um das kurz zu übersetzen - nicht nur bauplatzspezifisch denken, sondern auch aus anderen Perspektiven, nämlich zum einen planerisch und zum anderen ökonomisch. Was meine ich mit planerisch? - Wir haben im Mobilitätsbereich als Stadt Klimaziele - im Klimafahrplan und in der Smart City Strategie. Wir haben also auch für den Mobilitätsbereich Klimaziele, die im Wesentlichen sagen: Wir wollen weniger Individualverkehr in dieser Stadt. Wir wissen eben, dass die gebaute Infrastruktur - also so, wie wir unsere Stadt bauen: Straßen, Plätze, öffentlicher Raum, aber auch Infrastruktur wie Garagen oder Stellplätze - bestimmt, wie sich Menschen in dieser Stadt fortbewegen. Gleichzeitig sehen wir: Wir haben eine rückläufige Motorisierung in Wien. Das heißt, immer weniger Menschen besitzen und verwenden ein Auto, um damit in der Stadt unterwegs zu sein - relativ, also anteilig an der Bevölkerung, in sehr vielen Bezirken in dieser Stadt aber auch absolut, beispielsweise im 20. Bezirk. Den nehme ich immer, weil ich dort einmal als Bezirksrat politisch aktiv war. Im 20. Bezirk haben wir in den Jahren seit 2010 trotz eines Bevölkerungswachstums eine Abnahme von PKW um 1.686. Das heißt, es wohnen dort mehr Menschen, aber es gibt immer weniger Autos. In ganz vielen anderen Bezirken, vor allem in den Innergürtelbezirken, haben überhaupt nur 30 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner ein Auto. Das ist also ein Motorisierungsgrad von unter 30 Prozent. Im 6. Bezirk sind es 28 Prozent. Eigentlich müssen ja dieser Trend zur zurückgehenden Motorisierung, aber auch unser Ziel in der Mobilität die Grundlage dafür sein, wie und ob wir Stellplätze errichten. Wir sehen gleichzeitig, dass beispielsweise Projekte wie der Nordwestbahnhof im 20. Bezirk dabei sehr viel höhere Werte ansetzen und dass auch in den Zonenplänen, die jetzt vorgeschlagen sind, sehr viel höhere Werte angesetzt sind als die, die wir einerseits im Mobilitätstrend sehen und die wir andererseits als Ziel eigentlich erreichen wollen. Darum geht mir dieser Teil im Stellplatzregulativ leider nicht weit genug. (Beifall bei den GRÜNEN.) Das Ganze kann man jetzt natürlich auch ökonomisch betrachten, weil Stellplätze in der Errichtung extrem teuer sind. Das kann pro Stellplatz schon einmal 40.000 bis 45.000 EUR an Baukosten bedeuten, vor allem dann, wenn ein hohes Stellplatzregulativ dazu führt, dass man zusätzliche Geschoße unterirdisch errichten muss. Das droht übrigens auch beim Nordwestbahnhof, einem Planungsgebiet, das sehr nahe an der Donau ist. Dadurch ist der Grundwasserspiegel recht hoch. Wenn das Stellplatzregulativ dort sehr hoch ist und man Grünbereiche nicht unterbauen darf - was wir ja auf Grund der Versickerungsmöglichkeiten eigentlich wollen -, dann bedeutet das: Man muss auf dem bebauten Bereich weiter in die Tiefe gehen. Jedes Geschoß weiter in die Tiefe - vor allem, wenn es Grundwasserthemen gibt - bedeutet extrem hohe Baukosten. Ich glaube, alle, die sich mit dem Thema beschäftigen, haben schon einmal mit Bauträgern geredet - ich rede da jetzt gar nicht von den privaten, sondern auch von den gemeinnützigen - und wissen, was gemeinnützige Bauträger hinsichtlich Garagenbau sagen, nämlich, dass das sehr, sehr hohe Baukosten sind, die die Leistbarkeit von Wohnen einfach zusätzlich erschweren. Insofern ist ein hohes Stellplatzregulativ auch ein Teuerungsfaktor und macht Wohnungen in dieser Stadt teuer, sehr geehrte Damen und Herren (Beifall bei den GRÜNEN.) Braucht es insgesamt Garagen- und Stellplätze? - Ja, ich glaube, es wäre auch nicht die richtige Lösung, zu sagen, von heute auf morgen stellen wir den Garagenbau in Wien ein und es braucht in überhaupt keinem Fall mehr Garagen. Ich glaube aber, wir müssen die Logik, die wir derzeit im Garagengesetz haben, auf den Kopf stellen. Das Zonenmodell ist schon einmal richtig. Ich glaube, wir müssen sie insofern auf den Kopf stellen, wie das beispielsweise Hamburg vor einigen Jahren gemacht hat. Die haben dort gesagt: Wir stellen in diesem Zonenmodell eine Obergrenze her, wie viele Stellplätze maximal errichtet werden dürfen. Die sind im Einklang mit den Mobilitätszielen, mit der Infrastruktur vor Ort und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vor Ort. Ich glaube, wir müssen dahin gehend mehr daran denken, dass wir die Infrastruktur an unsere Ziele und an die ökonomische Leistbarkeit angleichen. Das fehlt mir noch. Sie können sich aber sicher sein: Wir werden da in den nächsten Jahren sicher dran bleiben, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ein Punkt in dem Bereich, bei dem sich in den letzten Tagen ja auch etwas bewegt hat oder bei dem sich auch heute, glaube ich, noch etwas bewegen wird, ist das Thema der Ausgleichszahlung. Da bin ich wirklich froh, dass es heute noch einen Abänderungsantrag geben wird und wir hier noch eine kleine Schraube drehen können. Insgesamt könnte man es sich als Oppositionspartei bei der Bauordnung natürlich leicht machen. Also, man kann es sich als Oppositionspartei eigentlich immer leicht machen, denn irgendetwas, was nicht weit genug geht, wird man immer finden. Das ist dann der Grund, warum man am Ende nicht zustimmt, und das könnte das Ende der Auseinandersetzung mit einer Materie gewesen sein. Das ist aber nicht mein Zugang. Das ist auch nicht unser Zugang als GRÜNE, vor allem nicht bei einem so zentralen Gesetz und bei einem so zentralen Thema wie der Bauordnung, bei der es um Klimaschutz und Leistbarkeit in dieser Stadt geht. Darum haben wir GRÜNE uns in den letzten Monaten und Jahren als Abgeordnete - auch unsere drei Bezirksvorsteher - auch bei der Enquete über Stellungnahmen sehr intensiv in die Erarbeitung der Bauordnung eingebracht. Darum haben wir auch in der Öffentlichkeitsarbeit - auch über unsere Kampagne "Zu Hause zu Teuer", die gerade läuft - immer wieder Themen in der Öffentlichkeit thematisiert, die auch die Bauordnung betreffen, bei denen wir finden: Da braucht es eine breite Debatte, da braucht es Verbesserungen. Darum haben meine Kolleginnen und Kollegen auch weitere Anträge gestellt, die nicht von der Bauordnungsnovelle umfasst sind, die aber aus meiner Sicht wichtige Themen sind, an denen wir weiterarbeiten müssen. Ich bin ja ein unglaublicher Optimist und hoffe noch immer, dass es eine breite Zustimmung zu diesen Anträgen gibt. Sollte das nicht so sein, bin ich mir sicher, dass das Punkte sind, bei denen wir heute einfach auch klar machen: Es gibt Themen, da wünschen wir uns eine weitere Bearbeitung. Dazu wünschen wir uns weitere Debatten. Darum haben wir in den letzten Tagen auch sehr gute und konstruktive Gespräche geführt. Darum haben wir in den letzten Tagen auch noch den einen oder anderen Antrag verhandelt. Darum werden wir heute als GRÜNE der Bauordnungsnovelle auch zustimmen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Dipl.- Ing. Selma Arapovic.) Ich habe es schon angesprochen: Es gibt heute auch zwei Abänderungsanträge von GRÜNEN, NEOS und SPÖ, die einerseits die Fahrlässigkeit bei den Abbrüchen betreffen, um da sozusagen noch einmal eine Schraube zu drehen, und andererseits - ich habe es vorhin schon erwähnt - die Ausgleichabgaben hinsichtlich des Stellplatzregulativs. Insgesamt möchte ich mich - das muss ich wirklich sagen - für diese wirklich guten konstruktiven Gespräche bedanken - nicht nur zu den Anträgen, sondern insgesamt zur Bauordnung und zu Themen, die drinnen sind oder vielleicht noch nicht drinnen sind, und zu Themen, die gar nicht die Bauordnung betreffen, beispielsweise dazu, wer die Gutachter bei der wirtschaftlichen Abbruchreife beauftragt und wie man in Zukunft sicherstellen kann, dass nicht die Leute, die abbrechen wollen, die sind, die auch die Gutachter beauftragen, sondern dass das auch die Stadt macht. Es sind also viele Themen und viele gute Gespräche. Damit bin ich eigentlich abschließend beim Danke. Ich möchte nämlich zuerst einmal den Expertinnen und Experten im Magistrat und in der Stadt danken. Ich habe, wie gesagt, schon einige Bauordnungsnovellen mitbekommen. Ich weiß, was das für ein Riesending ist, das auch seitens der Abteilungen und seitens der Magistratsdirektion zu planen und zu koordinieren ist. Ein großer Dank also an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ExpertInnen im Magistrat für ihre Arbeit, die sie dort geleistet haben. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic, Abg. Mag. Josef Taucher und Abg. Gabriele Mörk.) Ich möchte mich auch bei der Stadtregierung bedanken, allen voran bei der StRin Gaál für die konstruktiven Gespräche und auch für die Bereitschaft, sich zu bewegen, miteinander zu reden und immer Lösungen zu finden. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Am Ende bin ich wirklich froh, dass wir nicht nur die Abänderungsanträge, sondern hier auch ein gemeinsames Abstimmungsverhalten gefunden haben. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dipl.- Ing. Selma Arapovic, Abg. Mag. Josef Taucher und Abg. Gabriele Mörk.) Da kann man klatschen, finde ich. Ja. Am Ende sei mir auch noch erlaubt: Ich möchte mich auch bei meinem Team bedanken. So eine Bauordnung ist ein Riesending, vor allem, wenn man eine Fraktion ist, bei der das ein Abgeordneter, ein Klubdirektor und Jurist und eine Referentin betreuen. Die machen ja nebenbei auch noch andere Sachen. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ach so?) Da gab es sehr viele nächtliche Stunden, in denen man dann auch Anträge geschrieben hat. Da gab es sehr viele Zusammenfassungen der 163 Stellungnahmen. Die haben da also wirklich Großartiges geleistet. Abschließend darum auch ein großes Danke an mein Team. Ich bin wirklich sehr froh, dass wir dieser Bauordnung heute mit all diesen Änderungen und mit all diesen Gesprächen zustimmen können. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist Abg. Sittler zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, bitte. Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Novelle der Bauordnung. Nach der kleinen Novelle im Jahr 2001 war ich am Anfang durchaus positiv gestimmt, weil ich mir gedacht habe: Ja, da kann man im Zuge dieser umfangreicheren Reform, die alle Jahre kommt, auch gemeinsam Lösungen finden, weil ja die Bauordnung und das Thema Bauen in dieser Bauordnung jeden und jede betreffen, weil Wohnen etwas ist, das alle betrifft, und weil natürlich jeder auch ein Dach über dem Kopf haben möchte. Wenn aber Kollegin Arapovic meint: Sind es jetzt Meilensteine, oder sind es nur wesentliche Bausteine? (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Beides!) Für uns sind es maximal Bausteine, auf jeden Fall kein Meilenstein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Diese Bauordnungsnovelle ist nicht mutig. Es wurde auch nichts weggestrichen. Weniger zu verbieten und mehr zu erlauben, wäre ein Ziel gewesen. Das hat nicht stattgefunden. Ein wenig irritiert mich schon, dass in einer Presseaussendung der Stadtregierung angesprochen wird, dass das bei der Enquete, die schon angesprochen wurde, ein umfangreicher Dialog unter Einbeziehung aller politischen Parteien war. Wo da mit fünf Minuten Redezeit die große Einbeziehung war, sei dahingestellt. Wir haben es heute schon gehört: Das war ein zweitägiges Fachseminar. Wenn ich ein Fachseminar besuchen will, gehe ich zu einem Seminaranbieter, aber eine Einbindung der Opposition ist das auf jeden Fall nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Die Punkte hätten auch eingebracht werden sollen!) Danke, Frau Kollegin Arapovic, dass Sie mir das sagen: Die Punkte hätten eingebracht werden sollen. - Wir haben Punkte eingebracht. Ganz konkret ein Beispiel: die städtebaulichen Verträge. Das Büro der Frau Landeshauptmann- Stellvertreterin hat uns eingeladen, da Punkte einzubringen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das ist ja der Transparenzpartei auch so wichtig!) Was genau ist bei dieser Enquete nicht auf der Tagesordnung gestanden und wurde diskutiert? - Die städtebaulichen Verträge. Da war nichts dabei. Da ist nachher gekommen, dass wesentliche Inhalte veröffentlicht werden. Kollegin Olischar wird noch darauf eingehen. Was dann wesentliche Inhalte sind, wird man dann wahrscheinlich noch sehen. Die Begutachtung ist ein nächstes Thema, eine Begutachtung eines Gesetzes in der Sommerzeit. Ja, im Sommer hat man auch anderes zu tun. Es geht ja auch nicht darum, dass die Opposition natürlich auch im Sommer arbeitet, keine Frage. Es ist aber eine Begutachtung, bei der auch Institutionen, Vereine und jede Menge andere Personen eine Stellungnahme abgeben können. Da muss man dann schon sagen: Wie ist denn das mit diesen Stellungnahmen? Auch das Thema der Veröffentlichung dieser Stellungnahmen ist schon angesprochen worden. Das ist ganz spannend, weil es auch schon Thema war. In drei Stufen ist da beantwortet worden: Zuerst die, die eingeladen wurden, das heißt, all die Institutionen, die mit der Bitte um eine Stellungnahme angeschrieben wurden. Die, die eine abgegeben haben, sind veröffentlicht worden. - Spannend. Ich meine, die Technische Universität ist wirklich eine wichtige Institution, aber die haben gleich drei Institute, und es sind dann auch gleich alle drei Institute veröffentlicht worden. Andere, die auch eine Stellungnahme abgegeben haben, sind nicht veröffentlicht worden. Auch da hat es unterschiedliche Stufen gegeben. Es hat welche gegeben, die haben eine Stellungnahme abgegeben und sind in einer Welle Anfang Oktober veröffentlicht worden. Da waren dann auf einmal ein paar mehr da. Dann hat es welche Ende Oktober gegeben. Da sind noch einmal zwei dazugekommen. Ganz spannend ist, weil es für uns nicht nachvollziehbar war, warum es veröffentlicht wird. Wir haben dann in dieser Anfragebeantwortung mitgekriegt: Na ja, die, die sich dann quasi aufgeregt haben oder gesagt haben, sie wollen veröffentlicht werden, sind dann veröffentlicht worden. In Summe habe ich 46 Stellungnahmen in der Beantwortung oder auch in den Unterlagen gefunden. Irgendwo habe ich jetzt in der Diskussion gehört, es waren 63. Auf jeden Fall wurden zirka 20, die eingeschickt haben, nicht veröffentlicht, was nicht wirklich transparent ist, was jetzt aber, wie wir gehört haben, in Zukunft hoffentlich geändert wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Was macht die Bauordnung? - Sie macht das Bauen teurer, aber nicht einfacher und nicht schneller. Lassen Sie mich auf ein paar Punkte in diesen Regelungen eingehen! Der Schutz der Gründerzeithäuser: Das ist natürlich immer eine Abwägung zwischen der Wirtschaftlichkeit und den Optionen für eine Sanierung und dem Abbruch. Dieser Schutz der Altbauten ist natürlich zu begrüßen. Es fehlen aber - und da schaue ich insbesondere die NEOS an, die immer für diese sind - nachvollziehbare und transparente Kriterien. Genau diese fehlen. Was sind die Kriterien, die eine Abbruchreife begründen? Es muss auch möglich sein, dass städtebauliche Missstände, wie zum Beispiel irgendwelche niedrigen baufälligen Bauten, die zum Beispiel auch in der Bauflucht hervorragen, aus objektiven Gründen erneuert und optimiert werden. Das tut auch dem Stadtbild gut. Es wurde eine Wahrung des Erscheinungsbildes verabsäumt. Wenn doch ein Gebäude abgerissen wird, wurde verabsäumt, dass die Wahrung des Erscheinungsbildes tatsächlich stattfindet. Das kennt man aus anderen Städten, wo die Fassade wirklich erhalten bleibt. Das findet bei uns nur sehr selten statt. Was ist schützenswert? - Das lässt sich daraus nicht erklären. Das ist das Gutdünken des Magistrats. Welche Objekte machen auch städtebaulich Sinn? - Dass es womöglich eine dichtere Bebauung gibt. Es möge Stellen geben - da kann ich Ihnen durchaus Beispiele aufzählen -, wo es in der Stadt auch Sinn macht, wenn das Gebäude nicht wirklich eine schöne Fassade hat und dann auch mehr Wohnraum geschaffen werden könnte. Da fehlt es aber an der Transparenz der Entscheidungen, meine Damen und Herren. Ich komme zu den GRÜNEN-Anträgen. Ich war sehr überrascht. Weil Kollege Prack jetzt dasitzt: Die GRÜNEN waren anfänglich wie auch die anderen Oppositionsparteien sehr vehement gegen diese Bauordnungsnovelle und haben in letzter Sekunde umgeschwenkt. Aus unserer Sicht spannend ist jetzt ... (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ist ja auch etwas geändert worden!) - Ja, dass Ihr das als Regierungspartei positiv findet, ist schon spannend. (Zwischenruf von Abg. Viktoria Spielmann, BA.) Ja, den Dialog hätten wir uns auch gewünscht. Wir haben einmal ein Gespräch gehabt. An dieser Stelle sei also gesagt: Danke, dass es diese Gespräche gegeben hat. Von unserer Seite waren es ein paar zu wenig. Es sind im kleinen Rahmen auch ein paar Änderungen hineingekommen. Das muss man auch sagen. (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic - erheitert: Ja!) Nur, im Großen und Ganzen - es ist auch schon angesprochen worden - ist die Bauordnungsnovelle nicht unser Ding. Dementsprechend werden wir auch nicht zustimmen. Dazu komme ich aber noch. Zu den GRÜNEN-Anträgen: Ich war, wie gesagt, überrascht, dass die jetzt dann doch zustimmen. Von den zwei Anträgen, die von der Stadtregierung und den GRÜNEN gemeinsam kommen werden, betrifft einer die Verringerung der Ausgleichsabgabe für die Stellplätze. Dem werden wir zustimmen. Das ist sinnvoll. Beim zweiten Antrag aber, bei der Einbindung der Fahrlässigkeit, habe ich mich schlau gemacht - ich bin kein Jurist -, was mit Fahrlässigkeit gemeint sein könnte. Da gibt es eine grobe und eine leichte Fahrlässigkeit. Das lernt man im Studium. Ich bin, wie gesagt, kein Jurist. Ich habe es mir nur einmal angeschaut. Leicht fahrlässig ist ein Verhalten, wenn auch einem sorgfältigen Menschen ein solcher Fehler gelegentlich passiert. In diesen Fällen ist ein Schadenseintritt meist nicht so leicht vorhersehbar. Auch einem durchschnittlich aufmerksamen Menschen könnte ein derartiger Fehler passieren. Jetzt geht es aber darum, dass Dinge, die passieren könnten - weil ja nicht unterschieden wird, ob leicht oder grob fahrlässig -, eben in diese Wirtschaftlichkeitsberechnung hineinkommen. Die Besitzer von Altbauten werden da - ich komme noch zu anderen Punkten - ganz massiv gegängelt. Ich habe auch schon gestern in meiner Rede gesagt: Bei anderem, bei Kleingärten, sieht man es nicht so eng. Die Besitzerinnen und Besitzer von Altbauten, die Wohnraum zur Verfügung stellen und sowieso schon mietenreguliert sind, werden hier weiter drangsaliert und zu weiteren Einschränkungen gezwungen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Diese Pauschalunterstellung, dass Altbaubesitzerinnen und -besitzer Objekte immer gleich abreißen wollen, kann man aus meiner Sicht so nicht stehen lassen, meine Damen und Herren. Die Stadt muss nachverdichtet werden. Seitdem ich hier im Gemeinderat bin, kommt es fast so gut wie in jeder meiner Reden vor, dass Nachverdichtung ganz wesentlich ist. Die Stadt entwickelt sich weiter. Die Stadt hat die zwei Millionen Einwohner überschritten. Wohnraum wird immer wichtiger. Ich glaube, auch die Presseaussendungen der Gemeinnützigen in letzter Zeit, dass diese sich auf Grund der steigenden Finanzierungskosten immer schwieriger dazu in der Lage sehen, Wohnraum zu schaffen, ist ein Alarmsignal. In dieser Bauordnung sehe ich aber nichts, was dazu beiträgt, dass da weiter nachverdichtet wird. Es ist auch schon angesprochen worden. In den letzten Jahren sind Neubauprojekte meistens am Stadtrand erfolgt. Das Wachstum war auf der grünen Wiese. Die Potenziale im Bestand werden viel zu wenig ausgeschöpft. Ein Beispiel dazu wäre, insbesondere bei der Überbauung von Einzelhandelsimmobilien und Supermärkten zu schauen, dass die nicht mit einem Stock stehen bleiben und dort ein riesiger Parkplatz ist, sondern dass dort auch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird - auch bei den bestehenden. Da wären durchaus Anreize notwendig, ebenso eine Prioritätenliste für die Weiterentwicklung der Bestandstadt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Was aber nicht sein kann, dazu gibt es ein aktuelles Beispiel aus Favoriten. Ich und wir von der Volkspartei sind immer für die Nachverdichtung, weil das im innerstädtischen Bereich ganz wesentlich ist. Was nicht sein darf, sind Gegenden, wo man eine Neufestsetzung des Bebauungsplans macht und dort in einem Gebiet, wo daneben kleine Bauten sind, eine Bauklasse VI vorsieht, sodass sich die Bevölkerung dort massiv aufregt, weil eben Bauklasse VI geplant ist, zehnstöckige Gebäude. Ich verstehe, dass man dort nachverdichtet. Das ist ganz wichtig. Machen wir aber bitte kein Basarprinzip, bei dem man so hoch anfangt und dann irgendwann einmal - ach so, wir haben die Bürgerinitiativen gehört - auf einmal heruntergeht, sondern machen wir gleich korrekte Vorschläge und verdichten gleich sinnvoll, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Die Schutzzonen sind ein wichtiges Instrument der Flächenwidmung. Da fehlen aber klare Vorgaben, wann eine Schutzzone verhängt wird, damit es eben zu keinen Interpretationsspielräumen und zu mangelnder Kontrolle kommt. Wie wird sichergestellt, dass in der Schutzzone das Stadtbild und das Ensemble geschützt sind? Wieder ein Beispiel aus Favoriten, meinem Heimatbezirk: In der Friedhofstraße war die Bevölkerung groß aufgeregt, als Pläne aufgetaucht sind, weil das in der Bezirksvertretung nicht aufgeschlagen ist. Wir hier haben es diskutiert, aber die Bevölkerung und auch die Bezirksvertretung sollten eingebunden sein, weil es ganz wesentlich ist, dass auch die Menschen vor Ort, die sich auskennen und wissen, was dort ins Stadtbild passt und was nicht, mitreden können, meine Damen und Herren. Wir fordern deshalb einen Schutzzonenkataster und eine Inventarisierung des historischen Ensembles auch zur Beurteilung von Bauvorhaben innerhalb dieser Schutzzonen. Das Thema Balkone: Die Corona-Krise, die Pandemie, hat gezeigt, dass Freiraum immer wesentlicher wird. Seit 2014 sind Balkone auch straßenseitig erlaubt, natürlich auch innen. Es gibt aber sehr oft Probleme mit dem Baumbestand. Wir hören von Betroffenen sehr oft, dass gerade in den straßenabgewandten Bereichen kein Anbau eines Balkons möglich ist, wenn dort ein Baum steht. Auch das sehe ich jetzt in der Bauordnung zum Beispiel nicht so drinnen. Ein großer Punkt ist die Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau". Auch das ist etwas, was bei dieser Enquete von den Experten teilweise diskutiert wurde. Wir als Opposition waren da ja zum Zuhören verdammt. Wir haben zuhören können und haben gehört, was vielleicht kommt. Das ist auch kein Thema in der Bauordnung. Da ist in einer Seitenregelung geregelt, dass bei größeren Flächen zwei Drittel für den geförderten Wohnbau zur Verfügung stehen sollen. Das ist 2018 eingeführt worden. Es steht auch drinnen, dass das evaluiert werden soll. Es hat geheißen: Ja, es gibt eine Evaluierung, aber nur prozessual. Wie kann ich etwas beurteilen, wenn ich keine Evaluierung haben? Da ist die Zeit schon gekommen, aber es gibt keine Evaluierung. Eine Maßnahme anschauen und beurteilen, ob die gut ist, kann man nur anhand von Fakten. In die wurden wir als Opposition auf jeden Fall noch nicht eingebunden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Auch die Altbauten sind schon angesprochen worden. Das Bauwerksbuch ist die Verpflichtung, sich auch Bauten vor 1945 anzuschauen. Wie ist der jetzige Bestand? Wie ist das weiterentwickelt worden? Was wurde gemacht? Welche Maßnahmen und Instandhaltungen wurden gesetzt? Das ist quasi ein Pickerl für die Gebäude. Sie tragen nicht dazu bei, dass der Altbau gefördert wird. Sie tragen nicht dazu bei, dass in dem Bereich auch mehr leistbares Wohnen entsteht, weil der Altbau eh schon mit einem gedeckelten Mietzins ausgestattet ist und man nicht mehr verlangen darf. Auf die Altbaubesitzerinnen und -besitzer kommen aber mehr Belastungen zu. (Heiterkeit bei Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Deswegen fordern wir, wie ich schon gesagt habe, mehr Transparenz in der Bauordnung. Die NEOS sind eine Partei, die für Transparenz steht. Sie feiern sich hier ab. Die Transparenz merke ich hier nicht, insbesondere bei den städtebaulichen Verträgen oder bei den Schutzzonen. Klarere und verständlichere Formulierungen haben nicht Einzug gefunden, ebenso wenig mehr Mitbestimmungsrechte der Bezirke oder das leistbare Wohnen. Ich habe es schon gesagt: Das Bauen wird mit dieser Bauordnungsnovelle sicher nicht billiger. Der Erhalt des historischen Erbes ist teilweise so, aber sehr überschießend, und die intensivere Koordination und Kommunikation gehören gewaltig verbessert. Das merken insbesondere die, die dann wirklich mit dem Magistrat beim Thema Bauen zu tun haben. Insgesamt sollte Bauen mit einer Novelle billiger werden. Mit dieser Novelle tut es das nicht, meine Damen und Herren. Wir von der Volkspartei werden hier nicht zustimmen. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste ist Frau Abg. Karner-Kremser zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS (SPÖ): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Frau stellvertretende Landeshauptfrau! Hohes Haus und all jene, die Interesse an der Bauordnung haben und uns via Livestream verfolgen! Wenn ich so in den Raum schaue, merke ich: Wir müssen ein bisschen etwas tun, um hier alle dazu zu bringen, die Begeisterung für die Bauordnung zu teilen. Jetzt probiere ich es einmal von meiner Seite. Schauen wir einmal, ob es mir gelingt! (Heiterkeit bei Abg. Mag. Dolores Bakos, BA, und Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) - Okay, da habe ich schon ein, zwei, drei oder vier. Ich möchte ganz voran einen Dank setzen. Ich bin ja Krankenschwester und komme aus einer Lebenssituation, die das Arbeiten mit und an den Menschen betrifft und eigentlich wenig das Ringen und Feilschen um Worte. Ich möchte der MA 64 und allen voran der Abteilungsleiterin Pass-Dolezal danken. Ich kenne jemanden, der einen anderen Doppelnamen hat, in dem auch Dolezal drinnen ist. Darum bitte ich jetzt um Entschuldigung, dass es nicht gleich flüssig über die Lippen gekommen ist. Ich möchte aber ihr und ihren MitarbeiterInnen von hier aus ein ganz großes Danke senden, weil es auch mir als juristischem Laien - Herr Kowarik und auch Herr Kollege Stürzenbecher tun sich da leichter - Spaß gebracht hat, hier an dieser Bauordnungsnovelle zu arbeiten und auch um Worte zu ringen und zu feilschen. Wenn Sie sagen, es ist da und dort nicht einfacher geworden: Vielleicht ist es da und dort auch nicht einfacher geworden. Was es aber auf jeden Fall geworden ist: Es ist klarer geworden. Es geht hier nicht nur darum, dass sich Experten damit beschäftigen, denn tatsächlich war es ja eine große Enquete. Es gab sehr großes Interesse daran, Stellungnahmen einzubringen, mitzuwirken und sich auch da und dort gegen den einen oder anderen durchzusetzen. Man sieht auch in der Diskussion, die wir hier führen: Allen Herren recht getan - das geht nicht. Das geht sich nicht aus. Wenn so viele Expertisen und so viele Player mit dabei sind, dann geht es auch da und dort einmal in einer Annahme völlig diametral auseinander. Dann muss man eben auch die politische Willensbildung setzen, da und dort eben auch richtungsweisend zu sein. Ja, es war auch mit den NEOS und gemeinsam mit meiner Kollegin Arapovic da und dort ein Ringen. Es war ein Geben und Nehmen, manchmal ein Schieben und Zerren, aber wir sind zu einem wirklich guten Konsens gekommen, den wir auch gerne hier hereintragen und bei dem wir eben auch darum werben, dass Sie heute hier mitstimmen. Wir sind jetzt bei den Vorrednern schon sehr ins Detail gegangen. All jene, die nachlesen wollen, können das ja auch gerne tun. Wenn aber Herr Kollege Sittler zum Beispiel vorhin darüber spricht, dass wir strengere Regelungen für den Erhalt der schützenswerten Gebäude haben: Das haben wir bewusst, ja. 2018, als wir die Vorregelungen getroffen haben, haben wir schon auch gesehen, dass es da und dort zu Abbrüchen gekommen ist und es da und dort immer noch das Problem gibt, dass eben diese Wohnhäuser, die ja dazu gedacht sind, dass sie Mieter aufnehmen, das nicht in diesem Ausmaß tun, sondern dass darauf da und dort nicht mehr Rücksicht genommen wird. Da wird ein Dach nicht mehr gedeckt oder ein Leck nicht mehr ausgebessert, oder da und dort hätte man sogar gerne, dass die Mieter hinauskommen, und ein Haus wird so vernachlässigt, dass man es dann auch abreißen kann. Da mag es strenger geworden sein - aber zu Recht, weil wir die Gründerzeithäuser erhalten wollen. Wir wollen auch tatsächlich durchsetzen, dass ein Abriss nur im allernotwendigsten Fall stattfindet. (Zwischenruf von Abg. Dipl.- Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Wenn Sie dieses Gebäudepickerl ansprechen: Das hat es auch schon vorher gegeben. Es geht nur darum, dass man konsequent damit umgeht und konsequent diesen regelmäßigen Gebäude-Check machen soll. Das gibt es eigentlich schon seit 2014. Wenn wir über die Kurzzeitvermietungen sprechen und Herr Kowarik von einem spricht, der sich eine Anlegerwohnung geleistet hat und die halt jetzt gern vermieten möchte, dann sehe ich das politisch ganz anders. Denn ich sage, die Wohnungen in dieser Stadt sollen dazu da sein, um übers Jahr hinweg Leuten ein Heim zu geben und nicht 20 verschiedenen Leuten einen Urlaub in dieser wirklich wunderschönen Stadt zu gewährleisten. Wir brauchen diesen Wohnraum für Menschen, die hier in Wien leben und arbeiten wollen. Deswegen habe ich jetzt für die Anlegerwohnungen nicht das riesengroße Mitleid und kann das auch nicht in diesem Ausmaß nachvollziehen, sondern ich sage: Wohnungen in Wien sollen dazu da sein, dass in ihnen auch gelebt und gearbeitet wird. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.) Um hier aber doch eine Lösung zu finden, sind wir eben auf diese Kurzzeitvermietungsmöglichkeit gekommen, die auch ein Homesharing für bis zu 90 Tage im Jahr bietet. Die Reform der Stellplatzverpflichtung ist ein Punkt, bei dem wir uns auch ein bisschen von den GRÜNEN unterscheiden. Wir sagen, es gibt einfach Menschen in der Stadt - die junge Generation oder Leute, die so um die 30 sind -, von denen haben immer weniger Leute einen Führerschein. Es haben immer weniger Leute ein eigenes Fahrzeug. Das ist im 6. Bezirk auch einfacher als in den Außenbezirken, wo es da und dort die Verbindungen noch nicht in dem Ausmaß gibt, in dem man sie vielleicht braucht, um die Kinder in die Schule zu bringen, um ein Kleinkind zu versorgen, um den Wochenendeinkauf zu machen oder was auch immer. Da stehen wir auf dem Standpunkt, dass man die Menschen hinführen muss und es keinen Sinn hat, die Parkplätze ratzfatz wegzurationalisieren, wenn die Bevölkerung noch nicht dort ist, um das mitzutragen. Das muss im Gleichklang und Schritt für Schritt funktionieren. Deswegen steht das so drinnen, wie es drinnensteht, und ist Ihnen vielleicht nicht genug. Das bedeutet aber nicht, dass es nie so sein wird, dass wir mehr und mehr hin zu weniger Individualverkehr gehen und zu einem größeren öffentlichen Ausbau und auch öffentlicher Nutzung. Wenn Sie davon sprechen, dass da und dort auch zu wenig für den getan worden ist, der die Bauordnung nur in ganz kleinen Bereichen braucht, weil er vielleicht ein E-Auto hat oder dort nur einen Ladepunkt braucht: Dort sind wir sehr wohl darauf eingegangen und haben mehr geschaffen. Wir haben Qualitätskriterien für Fahrradabstellplätze geschaffen, die auch für jeden Einzelnen, der mit dem Fahrrad unterwegs ist, vielleicht eine Verbesserung gegenüber dem bringt, wie es jetzt ist. Wir haben die Energieraumpläne in die Bauordnungsnovelle hineingenommen, bei denen ich glaube, dass sie einen sehr wichtigen Punkt darstellen. Denn mit der Bauordnungsnovelle 2018 wurde die Möglichkeit zur Erlassung von Energieraumplänen geschaffen, in deren Grenzen bei der Beheizung und Warmwasseraufbereitung eines Neubaus nur hocheffiziente alternative Systeme zum Einsatz kommen dürfen. Für die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes ist es wichtig, zu wissen, wo in Wien gesichert mit Fernwärme zu rechnen ist. Zu diesem Zweck sollen in Energieraumplänen Gebiete ausgewiesen werden, in denen Fernwärme vorhanden ist oder zu einem per Verordnung festgelegten Zeitpunkt vorhanden sein wird. Ich glaube, dass das ein ganz wesentlicher Punkt für all jene ist, die sich mit neuen Heizformen auseinandersetzen oder auch neu bauen. Es gibt massive Erleichterungen bei den Dekarbonisierungsmaßnahmen. Es gibt im Photovoltaikbereich Erleichterungen im Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz, die nun auch in der Bauordnung entsprechende Maßnahmen folgen lassen. Es gibt Erleichterungen bei der Bewilligungspflicht in dem einen oder anderen Bereich. Es gibt verbesserte Rahmenbedingungen für die Ausstattung von Parkplätzen in Gewerbegebieten mit Photovoltaik. Auch da wird die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Photovoltaikanlagen anzubringen. Zur Definition der gärtnerischen Ausgestaltung: Als wir anfangs darüber gesprochen haben, habe ich mir auch überlegt, ob ich jetzt wirklich jemandem sagen muss, dass er nicht nur 1, sondern 2 Bäume haben soll, oder dass es ab 200 m² 1 Baum sein muss. Gibt es den nicht eh sowieso? Ich bin dann einfach bewusster durch meinen Bezirk gegangen und habe mir angeschaut, wie denn Gärten so ausschauen. Da ist mir schon auch aufgefallen, in wie vielen Gärten der Bereich, wo man sein Fahrzeug abstellt, oder die Terrasse wirklich lückenlos gepflastert ist, sodass dazwischen nicht ein einziger Grashalm wachsen kann. Es stimmt: Wenn ich meine Terrasse von Unkraut befreie, habe ich auch manchmal das Gefühl, ich hätte sie am liebsten asphaltiert - und zwar alles, weil ich mich nicht mehr damit beschäftigen will. Das ist aber der falsche Weg. Ich glaube, diese Definitionen, die wir auch bei der gärtnerischen Ausgestaltung geschaffen haben, führen einfach dazu, dass man darüber nachdenkt und sich überlegt: Müssen es wirklich so viele Quadratmeter sein? Geht es auch geringer? Das legen wir jetzt fest. Ich glaube nicht, dass wir damit jetzt wirklich jemanden in die Pflicht nehmen, wenn wir sagen: Ab 200 m² muss jetzt auch 1 Baum gepflanzt werden. Denn wenn ich durch den Bezirk gehe und mir die Gärten anschaue, hat jeder einen Baum. Es ist festgemacht, um es auch festzustellen und zu sagen: So wünschen wir uns das für die Zukunft. Ich glaube nicht, dass es ein Riesenproblem für die Einzelnen ist, die da und dort ihren Garten auch neugestalten wollen. Ich glaube, dass wir in dieser Bauordnungsnovelle sehr vieles geschafft haben. Manche Dinge, die auch Sie angesprochen haben, Herr Sittler, haben wir einfach nicht mitgenommen, weil so eine Bauordnungsnovelle - das hat wieder Herr Kollege Kraus formuliert - eine Riesensache ist. Es war aber auch nicht die letzte. Bei der nächsten werden - so nehme ich an - andere Themen zur Bearbeitung kommen. Ich nehme an, irgendwann einmal auch die städtebaulichen Verträge. Das heißt, wir haben uns ein großes Ding vorgenommen, das wir heute hier präsentieren. Ich werbe noch einmal um Zustimmung. Ich freu' mich sehr, dass wir im Dialog eine Möglichkeit gefunden haben und sich auch die GRÜNEN wiederfinden. Ansonsten lade ich alle anderen Parteien ein, auch hier mitzugehen. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Johann Arsenovic.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist Abg. Gara zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landeshauptmann- Stellvertreterin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Die Bauordnung ist ein ganz, ganz zentrales Element für die Energiewende. Ich glaube, dass wir in dieser Bauordnung sehr wichtige Regelungen geschaffen haben, die diese Energiewende auch vorantreiben. Das ist eine der zentralen Aufgaben, denn wir wissen, dass die Gebäude eine ganz wesentliche Rolle in der Treibhausgasbilanz spielen und dass die Gebäude - vor allem die gebaute Infrastruktur - der zentrale Hebel sind, um hier auch zu gestalten. Vor diesem Hintergrund sind es zwei wichtige Aspekte, die uns ein großes Anliegen waren, nämlich auf der einen Seite die Dekarbonisierung und auf der anderen auch die Klimawandelanpassung, denn wir leben in einer Stadt, die sich auch auf Grund der klimatischen Anforderungen ständig verändert. Das sind sehr wichtige Parameter. Hier ist einiges gelungen. Natürlich ist das eine Novelle der Bauordnung. Viele andere Dinge kommen. Es ist aber wichtig, einmal diese Stellschrauben auch in dieser Richtung zu setzen. Ich möchte mich zuallererst auch bei den vielen MitarbeiterInnen und ExpertInnen in den verschiedensten Magistratsabteilungen bedanken, weil das eine sehr komplexe Materie ist. Diese komplexe Materie braucht sehr viele Menschen, die zusammenarbeiten. Ein herzliches Dankeschön also dafür. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ich denke, dass auch der Partizipationsprozess bei der Gestaltung dieser Bauordnung sehr beispielhaft ist. Wir haben vor einem Jahr mit einer Fachenquete damit gestartet. Ja, bei dieser Komplexität der Themen können in einer Fachenquete natürlich nicht alle Themen mit derselben Intensität diskutiert werden. Das ist schon klar. Ich glaube aber, dass damit der Anstoß gegeben wurde, dass sich sehr, sehr viele Menschen einbringen konnten. Man sieht ja auch an den 163 Stellungnahmen, dass sehr viele gute Ideen von vielen Leuten gekommen sind und wir wirklich versucht haben, sehr viele dieser Dinge hier auch bestmöglich zu berücksichtigen. Das finde ich sehr gut. Lassen Sie mich auf ein paar Punkte eingehen, die gerade auch vor diesem Hintergrund der Energiewende, glaube ich, sehr wesentlich sind, zum einen im Bereich der Photovoltaik! Natürlich möchten wir Dachflächen so weit wie möglich nutzen, denn es geht ja hier auch um die bebaute Stadt. Wir wollen ja nicht quasi versiegeln, sondern Gebäude zu Kraftwerken machen. Da ist einiges entrümpelt worden, was die Bewilligungspflichten für PV-Anlagen betrifft - ein ganz, ganz wichtiger Aspekt. Damit ist es einfach einfacher, solche Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, auf den Fassaden, et cetera zu errichten. Das Zweite ist, dass auch die PV-Verpflichtung ausgeweitet, also de facto verdoppelt, wurde. Was aber fast noch viel wichtiger ist: Dass auch Ersatzflächen zu schaffen sind, wenn man sagt, man kann das auf gewissen Gebäuden nicht errichten, was manchmal auch wirklich verständlich ist, weil die Dachflächen gewisse Anlagen auch nicht hergeben. Dafür braucht es dann entsprechende Ersatzflächen, die woanders zu errichten sind. Das ist wichtig. Das war bis dato eine Lücke, die wir damit geschlossen haben. Ich möchte auch betonen, dass Wien bei all diesen Photovoltaikverpflichtungen doch deutlich vorausgeht. Wir haben uns ja schon angeschaut, wie das in den anderen Bundesländern geregelt ist. Wir haben keine vergleichbaren Dinge in Niederösterreich, in Oberösterreich, et cetera. Das heißt, Wien geht da deutlich voraus. Auch die Errichtung von PV-Flächen auf den Flugdächern bei Parkplätzen wird erheblich erleichtert - ein ganz, ganz wichtiger Punkt, gerade auch für die Parkplätze. Das ist ja schon verbaute, versiegelte Fläche. Eine Doppelnutzung dieser Flächen ist ein Gebot der Stunde. Das wird mit dieser Bauordnung entsprechend erleichtert. Vielleicht ganz kurz zum Thema Nachverdichtung, weil das vorhin vom Kollegen Sittler gekommen ist: Selbstverständlich plant man überall dort, wo es jetzt einstöckige Supermarktgebäude gibt, dass die natürlich auch entsprechend verdichtet werden und man dort auch weitere Flächen baut. Nur ist das ein Thema der Bebauungsbestimmungen und nicht der Bauordnung und daher auch hier nicht zu regeln. Das nur ganz kurz als Anmerkungen dazu. Zum Thema Dekarbonisierung: Ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt, der hier auch festgehalten ist, ist das Thema der Herstellung von Erdwärmesonden außerhalb von Schutzgebieten und auch von Gebieten mit Bausperren und dass diese bewilligungs- und anzeigefrei sind. Denn wenn wir in der verdichteten Stadt diese Dekarbonisierung schaffen wollen, ist das Thema der Erdwärmesonden ein ganz, ganz wesentliches. Da braucht es ein entsprechendes Zusammenspiel, damit die Dinge auch im öffentlichen Raum herstellbar sind und das auch möglichst einfach passiert. Diese klare Regelung in dieser Richtung ist extrem wichtig, ebenso natürlich die Rechtsgrundlage für Fernwärmegebiete. Das ist ja keine Anschlussverpflichtung an Fernwärme. Das ist ganz wichtig zu betonen. Es ist aber für die Planung des Energiesystems wichtig, weil man zumindest weiß, wann wo ein Fernwärmegebiet ausgebaut wird und welche Möglichkeiten man hat, sich dann entsprechend anzuschließen oder nicht. Das war in der Vergangenheit immer ein sehr großes Thema, weil Hausbesitzer, die Interesse gehabt hätten, sich anzubinden, einmal auch in die Vorleistung gehen müssen. Das ist natürlich extrem teuer und aufwändig. Bei der Planung eines Umstiegs auf ein anderes Energiesystem ist es deutlich besser, wenn diese Gebiete entsprechend ausgewiesen sind. Auch das ist also ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Ich komme vielleicht auch zum Antrag der GRÜNEN zum Thema der Ausweitung der Energieraumplanung auf den Bestand. Das ist ein Antrag, den ich in der Opposition auch sehr oft gestellt habe, weil das natürlich auch sehr wichtig ist - auch für den Bestand. Man muss da nur eines klipp und klar sagen: Das würden wir ja wahnsinnig gerne tun. Der Bund hätte es uns auch wirklich erleichtert, dass wir das tun können, wenn das Erneuerbare-Energien- Wärme-Gesetz - ich weiß natürlich, wer da nicht zugestimmt hat - auch ganz klar gesagt hätte: Gasthermen haben auch im Bestand mit 2040 ein Ende. Leider hat sich Ihr Koalitionspartner, die ÖVP, massiv dagegen gewehrt, was ich eigentlich nicht verstehe, weil auch die Wirtschaft großes Interesse hat. Die wollen Klarheit. Die wollen wissen, bis wann man eine Technologie verwenden kann. Sehr viele Immobilienentwickler sagen: Wenn man die Klarheit hat, ist es überhaupt kein Problem. Man kann es planen, man kann es damit auch entsprechend finanzieren. Diese Unklarheit, die wir jetzt haben, macht es für Wien natürlich wahnsinnig schwer. Das ist auch ein massiver Dämpfer für unser Vorhaben, in dieser Richtung zu wirken. Das heißt, wir werden uns da etwas einfallen lassen müssen. Wir waren mit dieser Bauordnungsnovelle natürlich in der Hoffnung, dass der Bund da zu einer klaren Regelung kommt. Darauf konnten wir uns leider Gottes nicht verlassen. Das ist natürlich ein sehr, sehr großer Wermutstropfen und macht es deutlich schwerer. Für uns ist aber natürlich vollkommen klar, dass der Bestand mit den 500.000 bis 600.000 Gasheizungen ein ganz zentraler Punkt in der Dekarbonisierung ist und wir jetzt eine Konstruktion finden müssen, die auch rechtlich hält. Das ist nämlich der springende Punkt, weil da ja auch noch andere Gesetzesmaterien eingreifen, auch das Mietrechtsgesetz, et cetera. Wir brauchen da also eine saubere Lösung, die auch Rechtssicherheit gibt und auch planbar ist. Wir können hier keine Husch-Pfusch-Lösung machen. Daher ist es wirklich notwendig, sich jetzt genau anzusehen, wie das möglich ist. Das machen auch die ExpertInnen in den Magistratsabteilungen. Wir haben dazu ja auch eine eigene Gruppe, die sich genau mit dem Thema "Raus aus Gas" beschäftigt, um eine Lösung zu finden, wie wir auch beim Bestand klare Spielregeln definieren und neue Möglichkeiten haben, sodass wir die Energieraumplanung in Zukunft auch beim Bestand - natürlich entsprechend planbar, das sage ich immer dazu - machen können. Ich habe es auch gestern gesagt: Die liberale Schweiz, also auch Zürich, geht ganz klar in diese Richtung, weil für viele klar ist, dass schon mit der Tatsache, dass im Neubau keine Gasheizungen mehr erlaubt sind, die Gasheizungen aussterben werden. Das ist klar, das ist damit determiniert - auch auf Bundesebene. Das muss man dazusagen. Daher wäre eine klare Regelung auf Bundesseite für Wien absolut hilfreich. Es ist wirklich ein Trauerspiel, dass man das nicht ernsthaft angeht. Insgesamt möchte ich also sagen, dass wir mit der Bauordnung hier, glaube ich, sehr wichtige Schritte gemacht haben und diese natürlich auch weiter entsprechend verfolgen werden. Ich möchte auch nicht auf alle anderen Details eingehen, die meine Kollegin Selma Arapovic schon zuvor ausgeführt hat. Ich bedanke mich wirklich bei allen handelnden Personen und finde es auch sehr gut, dass auch von Seiten der Opposition, also auch von den GRÜNEN, eine Zustimmung erfolgen wird. Vielleicht gibt es auch noch von der anderen Seite der Opposition Überlegungen, dem doch auch entsprechend zuzustimmen, weil ich glaube, dass da sehr viele Forderungen drinnen sind, die auch wir schon in der Opposition verlangt haben. Vor diesem Hintergrund ersuche ich auch für dieses Poststück um Zustimmung. - Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Prack. Ich erteile es ihm. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vizebürgermeisterin! Wenn man die wichtigsten Gesetzesvorhaben im Bereich Wohnen dieser Legislaturperiode alle gleichzeitig bringt, dann muss man sich mehrere Reden von mir anhören. Wir beschäftigen uns seit zwei Jahren hier im Haus mit der jetzt vorliegenden Bauordnungsnovelle, und auch wenn uns jetzt diese Reform an einigen Stellen nicht weit genug geht, handelt es sich um einen großen Schritt in die richtige Richtung. Daher möchte ich mich als Erstes bei der Frau Vizebürgermeisterin bedanken, die dafür gesorgt hat, dass sich auch Vorschläge der Opposition in diesem Entwurf wiederfinden, beim Büro der Vizebürgermeisterin, das ein sehr weitreichendes Gesetzesvorhaben immer professionell und freundlich gemanagt hat, bei den vielen ExpertInnen in der Stadt aus den verschiedensten Fachbereichen - da war viel interdisziplinäre Zusammenarbeit nötig. Ich möchte mich aber auch bedanken bei den vielen ExpertInnen, die diese Novelle von außen mit ihren Vorschlägen begleitet haben, die uns Vorschläge gemacht haben, die im Begutachtungsverfahren Vorschläge eingebracht haben. Kollege Gara hat schon gesagt, es waren über 150 Stellungnahmen, es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung geworden, und deshalb werden wir dieser Novelle auch zustimmen. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.) Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die mein Kollege Peter Kraus noch nicht angesprochen hat. Ein wichtiges Anliegen, durchaus auch in der Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Bauordnungsnovelle, war die Bekämpfung von Wohnraub, die Umwandlung von Wohnungen in Tourismusappartements, die leistbaren Wohnraum raubt. Das ist aus unserer Sicht nicht einzusehen, wir haben uns als öffentliche Hand etwas dabei gedacht, wenn wir Wohnraum widmen. Niemand würde auf die Idee kommen, dass es erlaubt ist, in einem Park ein Wohnhaus zu errichten, aber in vielen Wiener Wohnhäusern werden in Wohnungen kleine Beherbergungsbetriebe eingerichtet, und dem müssen wir einen Riegel vorschieben, weil wir uns etwas dabei gedacht haben, wenn wir Wohnraum widmen. Diese Bauordnung macht in diesem Bereich wichtige Schritte. Das ist der Grund, Herr Kollege Sittler, warum wir zustimmen. Was sind diese wichtigen Schritte? Ich möchte sie noch einmal darstellen. Das Erste ist, dass zum ersten Mal auch außerhalb von Wohnzonen die Umwandlung von Wohnungen in Tourismusappartements auf 50 Prozent begrenzt wird. Wir hätten uns, gebe ich gern zu, einen höheren Prozentsatz gewünscht, der einen höheren Schutz garantiert, weil 50 Prozent Wohnungen, die umgewandelt werden können, immer noch recht viel ist. Aber es ist ein erster Schritt, der sehr wichtig ist - vor allem im Zusammenhang mit der zweiten Regelung, die getroffen wird, nämlich einer Bewilligungspflicht, die eine Befristung von maximal 5 Jahren vorsieht. Das schränkt die Problematik der 50 Prozent schon wieder ein bisschen ein, denn wenn sich etwas zuspitzt in einer bestimmten Region, kann man mit diesen befristeten Bewilligungen auch wieder dagegen vorgehen und kann sagen: Okay, da gibt es jetzt eine stärkere touristische Belastung für ein Gebiet, man widmet eine Wohnzone und lässt diese Befristungen auslaufen, und dann müssen diese Tourismusappartements wieder zurückgewidmet werden in Wohnungen. Dritter Punkt: Die Ausnahmebewilligung in Wohnzonen für die Schaffung von Ersatzwohnraum. Derzeit kann man Wohnungen in gewerbliche Appartements umwandeln, wenn man ausreichend Ersatzwohnraum in räumlicher Nähe schafft. Derzeit ist dazu vorgesehen, dass man jeden Wohnraum in räumlicher Nähe angeben kann. Da haben wir dann sehr krasse Beispiele aus dem 1. Bezirk, wo leistbare Altbauwohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, abgetauscht werden mit einem Dachgeschoßausbau, wo die günstigste Wohnung 1,2 Millionen EUR im Eigentum kostet. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache. Da wird jetzt vorgesehen, dass die Wohnungen hinsichtlich der Wohnungsgröße, Ausstattung und der durchschnittlich fiktiv erzielbaren Miete gleichwertig sein müssen. Damit sind solche Absurditäten in Zukunft nicht mehr möglich. Wir hätten uns gewünscht, dass man diese Ersatzwohnraumregelung gänzlich streicht, aber das jetzt ist ein guter Schritt. Ganz wichtig und auch ein Antrag, den wir vor zwei Jahren schon gestellt haben: Es wird die datenschutzrechtliche Grundlage für einen strukturellen Austausch zwischen Baubehörde und Abgabenbehörde geschaffen. Damit kann man in Zukunft kontrollieren, ob es Umgehungskonstruktionen gibt, ob eine Zweckentfremdung vorliegt, also ob gegen dieses Gesetz verstoßen wird. Bis jetzt war die Baubehörde in Wirklichkeit immer auf Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung angewiesen, was die Bekämpfung der Zweckentfremdung deutlich erschwert hat, das heißt, es ist eine Arbeitserleichterung für die Baubehörde, es ermöglicht die Aufsicht und die Kontrolle viel besser. Das ist übrigens auch eine Empfehlung des Rechnungshofes gewesen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Was würden wir uns wünschen? Grundsätzlich in diesem Bereich die Ausdehnung von Wohnzonen zu überlegen und zu überlegen, ob man in Wohnzonen diese 20 Prozent-Regel für die Tourismusappartements endgültig abschafft, weil das immer wieder zu Problemen führt. Wir bringen diesbezüglich auch einen Beschlussantrag ein. Aber insgesamt ist das jetzt ein recht wichtiger Schritt. Ein weiteres wichtiges Anliegen war uns die Bekämpfung von Abrissspekulation. Wir müssen den Altbau schützen, weil er architektonisch wertvoll ist, weil er leistbar ist und weil Abriss auch klimaschädlich ist. Die vorliegende Novelle setzt auch diesbezüglich richtige Maßnahmen. Das Wichtigste ist wahrscheinlich die Einschränkung der wirtschaftlichen Abbruchreife. Jetzt müssen sich die Eigentümer von alten Häusern öffentliche Fördermittel, die sie verwenden können, wirtschaftliche Ertragsoptimierungspotenziale, anrechnen lassen. Was heißt das? Ich kann nicht sagen: Ich habe die Wohnungen in den letzten zehn Jahren leerstehen lassen und habe deshalb keine Erträge gehabt. Sondern: Wenn ich sie vermieten hätte können, dann muss ich mir auch das anrechnen lassen. Damit kann ich die wirtschaftliche Abbruchreife viel, viel schwieriger erlangen, denn da geht es immer darum, dass es wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist, ein Gebäude zu erhalten. Das Wichtigste ist vielleicht, dass, wenn der Eigentümer des Gebäudes seine Erhaltungspflicht vernachlässigt, die Schäden, die dadurch entstehen, nicht mehr berücksichtigt werden in dem Gutachten zur Abbruchreife. Das darf dann nicht eingerechnet werden in die wirtschaftliche Darstellbarkeit. Wir haben jetzt noch festgestellt, dass der Fahrlässigkeitsbegriff schon genügt, deshalb auch der Abänderungsantrag. Das wird jedenfalls helfen, die wirtschaftliche Abbruchreife deutlich, deutlich zu erschweren. Und zwar auch im Zusammenhang mit einer anderen Übereinkunft, die wir auch erzielen konnten in Gesprächen, nämlich: Dass in Hinkunft die Stadt die Gutachten für die wirtschaftliche Abbruchreife in Auftrag gibt und nicht mehr, wie bisher, die Bewilligungswerber. Weil es natürlich absurd ist, wenn der, der abbrechen will, das Gutachten in Auftrag gibt, das dann feststellt, ob abgebrochen werden kann oder nicht. Das war bisher der Standard. Da hat es einzelne Gutachter, Gutachterinnen gegeben, hört man, die das immer wieder relativ einfach zur Verfügung gestellt haben. Natürlich ist das geprüft worden, aber wenn schon während des Gutachtens das Haus teilweise mitzerstört wird, weil man so ins Haus eingreift, um etwas zu begutachten, dann ist am Ende trotzdem eine wirtschaftliche Abbruchreife entstanden. Diese Form der Gutachten gehört der Vergangenheit an. Jetzt beauftragt die Stadt, die ein Interesse daran hat, dass der Gebäudebestand erhalten bleibt. Das ist nicht in der Bauordnungsnovelle enthalten, das ist eine verwaltungsrechtliche Entscheidung, aber das ist auf jeden Fall auch eine sehr, sehr gute Nachricht für den schützenswerten Altbau, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.) Ich erwähne noch eine Monsteraufgabe, die überhaupt nicht so intensiv erwähnt worden ist: Das Ausrollen des Bauwerkbuchs auf die Bestandsgebäude. Das ist wirklich eine horrende Aufgabe, die da jetzt bevorsteht für die Behörden, und ich bin gespannt, ich halte das grundsätzlich für eine sehr sinnvolle Maßnahme, aber das wird noch einiger Aufwand sein. Was hätten wir uns mehr gewünscht? Wir finden, man muss die wirtschaftliche Abbruchreife generell abschaffen. Wie kann man das tun? Aus unserer Sicht könnte man ein öffentliches Interesse an leistbarem Wohnbau einerseits, am Schutz der Gebäude, die vor 1945 erbaut sind, und am Klimaschutz andererseits in der Bauordnung verankern, so wie wir das öffentliche Interesse am Stadtbildschutz in der Bauordnung verankert haben. Was würde das bringen? Wir könnten dann auch wie beim Schutz des öffentlichen Stadtbilds argumentieren, warum wir zum Beispiel mit einem Kreislaufwirtschaftsfonds oder mit dem Altstadterhaltungsfonds Deckungsfehlbeträge übernehmen. Damit hätten wir diese eigentumsrechtliche Schwierigkeit, die es zugegebenermaßen gibt, weil man jemanden nicht dazu zwingen kann, gegen die wirtschaftliche Vernunft Gebäude zu erhalten, weg. Wir haben dieses Interesse, dass Gebäude erhalten bleiben, weil beim Abriss immer sehr viel graue Energie verloren geht. Es ist in den Gebäuden viel graue Energie gespeichert, der Neubau ist in der Regel immer klimaschädlicher als die Sanierung und die Erhaltung. Diesen Blick würden wir uns wünschen, dazu gibt es auch einen Beschluss- und Resolutionsantrag. Das ist wohl etwas, was wir für die nächsten Novellierungen der Bauordnung mitnehmen müssen. Ein Punkt, den ich auch noch ansprechen will: Im Rahmen der Novelle 2018 ist die Widmungskategorie eingeführt worden, auch die war Thema bei der Enquete, die Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau", Gemeinde in dem Fall - und ein Punkt, der diskutiert worden ist bei der Enquete, war, dass es sinnvoll wäre, im Rückblick gesehen, die Anwendungsschwelle für die Widmungskategorie herabzusenken, was die Quadratmeteranzahl betrifft, weil wir dann auch stärker im bestehenden Gebäudebereich bei Höherwidmungen eine Anwendung der Widmungskategorie haben könnten. Das ist zugegebenermaßen auch nicht direkt Bauordnungsbereich, aber es ist in der Enquete diskutiert worden, es sollte in die Planungsgrundlagen einfließen. Ich habe auch den Eindruck, dass es da durchaus Offenheit gibt. Wir bringen diesbezüglich einen Beschlussantrag ein und würden uns über Zustimmung freuen. Schade finden wir, dass die Stellplatzverpflichtung nicht weiter reduziert wird oder gänzlich entfällt. Das ist schon erwähnt worden. Ich möchte es noch einmal aus dem Blickwinkel des leistbaren Wohnens erwähnen. Die Stellplatzverpflichtung macht das Wohnen teuer, und gerade in Zeiten von steigenden Baukosten sollten wir genau auf die Bauträger hören. Viele Gemeinnützige und der Gemeinnützigkeitsverband haben immer wieder gesagt: Bitte reduziert diese Stellplatzverpflichtung, wir haben sehr viele leerstehende Garagen und diese Stellplatzverpflichtung trägt nicht dazu bei, dass wir leistbaren Wohnraum erstellen können. Da gibt es weiterhin viel zu tun. (Beifall bei den GRÜNEN.) Die Ausweitung der Energieraumplanung auf den Bestand - das steht nämlich so in den erläuternden Bestimmungen, als würde das schon kommen - ist im Moment das Ausweisen von Fernwärme und Fernwärmeausbaugebieten für die Bestandsstadt. Das ist wichtig, weil es eine wichtige Vorleistung für die Energieraumplanung im Bestand ist. Es wird aber weitere Schritte brauchen. Auch das ist bei der Enquete angesprochen worden, dass wir das als Wien durchaus machen können, das hat auch die zuständige Fachabteilung bestätigt. - Das werden die wirklich dringlichen nächsten Schritte sein: Einerseits dieses Ausweisen der Fernwärme und Fernwärmeausbaugebiete schnell anzugehen, damit man die Grundlage hat für die Energieraumplanung im Bestand, um dann wieder Dinge zu ermöglichen. Insgesamt erfolgen viele wichtige Schritte in die richtige Richtung. Deshalb ist diese Bauordnungsnovelle durchaus eine gute Nachricht für die Stadt. Ich möchte enden mit einem Satz, den alle, die sich mit Bauordnungsnovellen in dieser Stadt beschäftigen, sehr gut kennen: Nach der Bauordnungsnovelle ist vor der Bauordnungsnovelle. (Abg. David Ellensohn: Und umgekehrt auch!) In diesem Sinne, vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar, und ich erteile es ihr. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frau Landeshauptmann- Stellvertreterin! Ich nehme mir jetzt ganz kurz das Recht heraus, etwas Ungewöhnliches zu machen, nicht nur als Rednerin, sondern auch als Rednerin einer anderen Fraktion. Ich darf Herrn Alexander Pawkowicz bei uns begrüßen. Hallo, schön, dass du da bist bei deinem Leibthema, der Bauordnung! (Heiterkeit bei der Rednerin. - Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.) Die lässt dich offensichtlich auch nicht außerhalb deiner gemeinderätlichen Tätigkeit zufrieden, also schön, dass du der Debatte lauschst! Wir haben schon gehört, die Bauordnung ist ein sehr umfangreiches Thema, ein sehr komplexes Thema, es sind sehr, sehr viele Disziplinen, die da mithineinspielen, und ich möchte heute in meinem Redebeitrag mit der Taschenlampe auf die für mich besonders stadtplanerisch relevanten Themen hinleuchten und ein bisschen näher darauf eingehen. Mein Kollege Peter Sittler hat schon den Prozess an sich angesprochen. Wir haben auch schon mehrfach im Zuge der Erstellung der Novelle Kritik geübt, und es haben auch schon Vorredner erwähnt: Die Bauordnung ist jetzt nicht irgendein Dokument, sondern es ist ein wesentliches Instrument für die Bau- und für die Stadtplanungspolitik und bietet ganz, ganz viele Grundlagen beziehungsweise auch Rahmenbedingungen, wie sich die Stadt in Zukunft gestalten soll. Der Prozess hat einige Zeit gedauert, Zwischenergebnisse wurden medial immer wieder abgefeiert und präsentiert. Bis wir dann die Dokumente oder die Informationen bekommen haben, sind oft wieder ein, zwei Tage oder Wochen vergangen. - Das ist nur ein Puzzlestein in diesem gesamten Prozess, wo uns - Peter Sittler hat es schon erwähnt -, der politische Dialog und auch die Zusammenarbeit abgegangen sind, und wo man auch gemerkt hat, gewisse Dinge werden auf der Check-Liste zwangserfüllt, damit sich keiner aufregen kann, aber schlussendlich haben wir uns nicht so gefühlt, als wäre eine ernst gemeinte Einbindung gewollt gewesen. Aber wir haben natürlich die Chance genutzt, als Oppositionspartei - wie wir uns und unsere Arbeit verstehen - dort, wo die Möglichkeiten waren, uns auch einzubringen. Peter, du hast es vorher erwähnt, im Vorfeld der Enquete waren die politischen Fraktionen eingeladen, Themen auch anzumelden, die für uns Schwerpunkte sind, die für uns wesentlich sind, die wir diskutiert haben wollen, wo wir Herausforderungen sehen. Das haben wir getan. Wir haben nicht gesagt: Ja geh, kommt's, da muss man eh nichts machen, wir stimmen dagegen beziehungsweise die Regierung macht eh, was sie will. Sondern: Wir haben das schon ernst genommen und haben uns von Anfang an auch bemüht, uns entsprechend einzubringen. Themen, die wir eingebracht haben, sind dann bei der Enquete nicht diskutiert worden beziehungsweise wenn, dann nur in einem sehr kleinen Rahmen. Auch Ideen, die wir bei vielen Sitzungen im Vorfeld eingebracht haben, in Form von Anträgen oder Diskussionsbeiträgen, haben nicht wahnsinnig viel Niederschlag gefunden. Zuletzt haben wir auch offiziell die Möglichkeit genutzt, eine Stellungnahme mit unseren Punkten einzubringen, auch das wurde schon erwähnt. Das heißt, wir haben uns wirklich bemüht, Themen, Punkte, Lösungsvorschläge einzubringen und gestaltend tätig zu sein. Niederschlag gefunden hat das leider nicht. - Das war nur das Prozessuale generell, sage ich jetzt einmal. Auf die Inhalte komme ich erst noch. Das finden wir natürlich sehr schade und das ist auch ein großer Grund, warum wir der Bauordnungsnovelle heute nicht zustimmen werden, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Zum Inhaltlichen konkret: Festzuhalten ist, dass die Bauordnung aus unserer Sicht um zahlreiche Themen und Informationen aufgeblasen wurde. Reformen hingegen bleiben aber aus. Das macht die Bauordnung noch komplexer, noch undurchsichtiger und noch unleserlicher. Nicht nur wir hätten uns eine Entwirrung, eine Entbürokratisierung und eine umfassende Reform gewünscht, das war auch der Wunsch von vielen Expertinnen und Experten und von vielen Stakeholdern - die umfassenden Stellungsnahmen wurden schon erwähnt, 163, ich habe ein paar mitgenommen, die auch, wenn man sie sich durchliest, einen Gesamttenor ergeben. Immer wieder wird erwähnt, dass neugeschaffene Regelungen zu einem viel höheren Verwaltungsaufwand führen, dass Widersprüchlichkeiten drin sind, auf die ich nachher noch eingehen werde, und dass der Wunsch da ist, dass für die Bauordnung eine grundsätzliche Neukonzeption im Sinne der Vereinfachung, der eindeutigeren Bestimmungen gemacht wird. Das wurde hier verabsäumt, sehr geehrte Damen und Herren! Das finden nicht nur wir schade, sondern offensichtlich auch sehr viele Expertinnen und Experten, Stakeholder aus der Branche, die ja auch tagtäglich mit diesem Instrument tatsächlich arbeiten müssen. Für die ist das eine ganz wesentliche Veränderung, die sich maßgeblich auf ihr alltägliches Tun auswirkt, und das ist schon bemerkenswert, wie oft das in Stellungnahmen erwähnt wird. Das ist schade, dass das nicht gemacht wurde seitens der Stadtregierung. (Beifall bei der ÖVP.) Ich habe auch die Widersprüchlichkeiten schon kurz angesprochen. Widersprüchlichkeiten, die mittlerweile auftreten, die wir schon seit Längerem beobachten, wenn es vor allem um die Ziele innerhalb der Bauordnung geht, aber auch, wenn es um Themen geht, wo auch unterschiedliche Magistratsabteilungen tagtäglich in ihrer Arbeit damit befasst sind. Ich gebe ein kurzes Beispiel, das immer wieder kommt: Die MA 19, die grob für die Ortsbildsicherung zuständig ist, vis-à-vis die MA 21, die für Stadtentwicklung zuständig ist - der Schutz des Ortsbildes parallel zur Weiterentwicklung und zur Schaffung von Wohnraum auf der anderen Seite stehen natürlich ständig in einem sehr engen Spannungsfeld. Diese Widersprüchlichkeiten beispielsweise aufzulösen, wäre wesentlich und wichtig. Nicht nur neue Inhalte in eine Bauordnung hineinzupacken, sondern sich wirklich eine umfassende Reform zu überlegen, diese Widersprüchlichkeiten auch aufzulösen, das wäre ganz wichtig, sehr geehrte Damen und Herren. Ja, es gibt durchaus Ergänzungen und Anpassungen, die in der Novelle drin sind, die wir gut finden. Aber schlussendlich können wir bei der Abstimmung insgesamt nur mit Ja oder Nein abstimmen, wissen wir. Wir werden die Novelle ablehnen, wie gesagt, nicht nur, was das Prozessuale betrifft, sondern auch ganz konkret auf Grund von inhaltlichen Punkten. Da möchte ich die Überschrift "Transparenz, Nachvollziehbarkeit" voranstellen. Unter diesen Gesichtspunkten ist uns zu wenig weitergegangen. Ein Thema, das heute viel zu kurz gekommen ist, aber ein so wesentliches ist, und das eines ist, das wir schon seit Jahren als Problemfeld orten, kritisieren, darauf aufmerksam machen, dass etwas getan werden muss, sind die städtebaulichen Verträge. Das war vor gar nicht allzu langer Zeit auch ein großes Thema, das den NEOS wahnsinnig wichtig war. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Jetzt nicht mehr!) Ich frage mich, was damit passiert ist. Denn in dieser Novelle der Bauordnung hat nicht wahnsinnig viel Gewicht bekommen, wie man sie künftig gestalten soll. Kurz zur Erinnerung: Das sind privatrechtliche Verträge zwischen der Stadt Wien und Bauträgern beziehungsweise Investoren. Was wir an dieser Stelle inhaltlich kritisieren, ist, dass es keine Nachvollziehbarkeit gibt, wie so ein städtebaulicher Vertrag überhaupt zustande kommt und dann in weiterer Folge, wie er ausgestaltet ist. Nach welchen Kriterien wird hier ein Vertrag verhandelt? Ich erinnere mich noch gut - das war damals eine Anfragebeantwortung, noch von der StRin Vassilakou, wenn ich mich recht entsinne -, ich weiß nicht, wie es mittlerweile gehandhabt wird, aber damals war die Frage unsererseits: Wann kommt es denn überhaupt zu einem städtebaulichen Vertrag? Die Antwort war: Wenn der zuständige Bedienstete das Gefühl hat, es würde Sinn machen, im Zuge eines Projektes einen städtebaulichen Vertrag zu machen, dann werden einmal Verhandlungen eingeleitet und wenn das Vis-à-vis, der Private, grundsätzlich Interesse hätte, dann werden die Verhandlungen auch intensiviert. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht unsere Vorstellung, wie solche Verträge zustande kommen, in einer Branche, wo ganz viele verschiedene Interessen aufeinanderkommen, wo es ständig um wahnsinnig viel Geld geht, das ist nicht die Sensibilisierung und die sensible Herangehensweise in der Stadtplanung, die wir uns wünschen! (Beifall bei der ÖVP.) In der vorliegenden Bauordnungsnovelle sollen, Zitat, "wesentliche Inhalte künftig der städtebaulichen Verträge", Zitat Ende, online veröffentlicht werden. Es wird auch in Stellungnahmen von den Stakeholdern darauf Bezug genommen, dass sich die Stadt da wahnsinnig viel Spielraum offen lässt. Die Interpretation davon ist immens, sehr geehrte Damen und Herren. Das lässt keine große Hoffnung, dass sich da auch etwas in Richtung Transparenz und Nachvollziehbarkeit bewegt. Was die rückwirkende Veröffentlichung betrifft - ich glaube, da brauchen wir überhaupt nicht darüber zu diskutieren -, das wird alles wahrscheinlich eher nur in die Zukunft gerichtet werden. Aber wie gesagt, es bleiben viele Fragen unbeantwortet: Wann wird der eingesetzt? Wie läuft der Prozess ab? Nach welchen Kriterien werden Leistungspflichten des Bauträgers bewertet? Warum gibt es keine finanziellen Richtwerte für die Erbringung von Leistungen, die herangezogen werden? Warum werden betroffene Bezirke nicht mit einbezogen, die das Grätzl oder den Ort, wo sich etwas entwickelt, besser kennen als die meisten, die vielleicht hier sitzen und dann damit auch arbeiten sollen? Was ich besonders spannend finde, ist, dass die vielen Fragen, die ich jetzt kurz aufgelistet habe, Themen sind, zu denen ich im aktuellen Regierungsprogramm von SPÖ und NEOS folgende Zeilen gefunden habe auf Seite 200 - es geht um die städtebaulichen Verträge -, ich zitiere: "Diese Verträge sollen weiterhin in dieser Form unter Einbeziehung der Bezirksvertretungen zum Einsatz kommen. Um die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz dieser Verträge zu verbessern, sollen ein Leitfaden und Kriterienkatalog zu diesen Verträgen erstellt werden," (Abg. Dipl.- Ing. Selma Arapovic: Nicht in der Bauordnung, das ist ja Stadtplanung!) "die BauträgerInnen und InvestorInnen als Grundlage zur Verfügung stehen und nachvollziehbar veröffentlich werden." Weder die Bezirke sind mitbehandelt noch Leitfaden, Kriterienkataloge. Und wenn Sie sagen: Ja, das hat jetzt mit der Bauordnung per se nichts zu tun (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Ja, das ist so!) - nicht böse sein, Sie stopfen so viel in die Bauordnung hinein und dann erwähnen Sie städtebauliche Verträge mit einem Satz? Es tut mir leid, um das diplomatisch zu sagen, das ist mehr als dürftig, was Sie diesbezüglich abgeliefert haben, es tut mir leid. (Beifall bei der ÖVP.) Noch dazu: Vor - ich weiß nicht - einer halben Stunde, als der Kollege Gara hier am Rednerpult gestanden hat und eine Brandrede auf die Planbarkeit gehalten hat, muss ich mir schon die Frage stellen, wo die Planbarkeit bei Investoren, bei Projektentwicklern und Privaten ist, wenn es um städtebauliche Verträge geht. Ich weiß nicht, ob diese Planbarkeit nur selektiv anwendbar ist oder ob das nicht eher ein Credo sein sollte, wie man generell Instrumente in der Bauordnung in der Stadtplanung behandelt, sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Das sind Äpfel und Birnen!) Das wäre, glaube ich, schon der wesentliche Ansatz, wenn man die Planbarkeit in dem Fall so voranstellt, dann sollte sie sich auch durchziehen und nicht nur bei vereinzelten, ausgewählten Punkten vorkommen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Der Schutz des Weltkulturerbes - da haben wir uns bei der kurz vor der Novelle angepassten Änderung gefreut, dass der Schutz des Welterbes in die Ziele aufgenommen wurde. Wir hoffen auch sehr, dass dieser Schutz nachhaltig Niederschlag findet, wenn es darum geht, in die Praxis zu kommen. Das ist auch wieder nicht Teil der Bauordnung, da wird oft auf den Managementplan verwiesen - wir schaffen uns nebenbei 100.000 andere Instrumente, die aber dann - das ist ja das große Problem - keine Verbindlichkeit haben, weil sie keine Rechtsform in dem Sinn haben -, wird also auf den Managementplan verwiesen, als Instrument, als - eben - Plan, wie man den Schutz des Weltkulturerbes künftig in der Stadt praktizieren möchte. Da werden wir uns wahrscheinlich nicht einig sein, ich habe ein etwas anderes Verständnis von einem Instrument in dieser Form oder in dem Kleid, das es jetzt sein soll. Denn ich verstehe Maßnahmen, als messbar und auch vergleichbar zu definieren. Das mag jetzt vielleicht ein bisschen technisch sein, aber im Managementplan sind ganz, ganz viele Maßnahmen einfach nur Ziele. Da werde ich in drei, fünf Jahren nicht messbar sagen können, ob ich tatsächlich etwas dafür getan habe, das Weltkulturerbe entsprechend zu schützen, sondern da finden sich so Formulierungen wie "mehr Kommunikation mit der Bevölkerung" als Maßnahme. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Das ist in meinem Verständnis nach ein Ziel, sehr geehrte Damen und Herren. Eine Maßnahme wäre: Halbjährliche Veranstaltung, eine neue Web-Seite mit den Informationen zum Abrufen - tak, tak, tak, tak. Das kann ich im Nachhinein messen, ob das erledigt wurde, ob da ein Hakerl gemacht werden konnte und ob das beigetragen hat, das Ziel zu erreichen. Das findet sich leider in ganz, ganz vielen Instrumenten der Stadt immer wieder - diese Vermischung von Zielen und Maßnahmen. Da würde ich mir wünschen, dass wir nicht mehr so schwammig unterwegs sind in der Stadt, sondern dass man planbar und klarer formuliert. Das Thema Weltkulturerbe werden wir sicher noch einmal an dieser Stelle diskutieren. Das bringt mich zum nächsten Punkt, der auch in der Bauordnung drin ist, den wir hier auch gefühlt seit Ewigkeiten diskutieren, zumindest tue ich es. Und zwar ist das der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung, der ja auch in der Bauordnung definiert ist. Der Fachbeirat ist ein Gremium - für alle, die noch nicht damit zu tun hatten. Wie sich dieses Gremium zusammensetzt, ist in der Bauordnung entsprechend geregelt. Diese Disziplinen, die dort nominiert oder festgelegt sind, kommen anlassbezogen zusammen, um Stellungnahmen beispielsweise zu Projekten, Entwicklungsgebieten oder zu einzelnen Projekten, et cetera abzugeben. Diese Stellungnahmen kommen dann auch oft in den Ausschuss, quasi als Akt, um die Meinungsbildung der Abgeordneten entsprechend zu unterstützen. Dieser Fachbeitrat könnte einen enormen Mehrwert bringen. Nur leider wurde auch hier - nicht nur beim Weltkulturerbe, sondern zusätzlich zum Thema Klima und Umweltschutz - einfach ein zusätzlicher Kopf, so nenne ich es jetzt einmal, in dieses Gremium hineingeschrieben. Man hat verabsäumt, sich diesen Fachbeirat konkret anzusehen, zu überlegen: Ist dieses Gremium, so wie es ist, wirksam, effizient, bringt es das, was wir uns erwarten? Nein, man hat wieder einfach nur etwas oben draufgestülpt, ohne sich anzuschauen: Können wir besser werden? Nicht nur wir kritisieren das jetzt und auch in der Vergangenheit, auch der Rechnungshof hat sich in seinem jüngsten Bericht auf die Rolle des Fachbeirates bezogen. Das zeigt ganz klar auf, dass es auch problematische Naheverhältnisse, wirtschaftliche Naheverhältnisse einzelner Mitglieder mit der Stadt gibt. Das meine ich damit, dass man sich überlegen muss: Wie kann ich dieses Gremium besser aufstellen, sodass Transparenz umgesetzt wird, Nachvollziehbarkeit und auch das Gremium im besten Sinne arbeiten kann? Wir haben immer schon gefordert, dass dieser Fachbeirat umfassend reformiert werden muss. Es gibt auch schon Vorbilder, zum Beispiel in Salzburg. Man kann sich da durchaus, glaube ich, Ideen holen und einfach ein bisschen über den Tellerrand schauen. Was macht Salzburg? Die haben für jene Mitglieder, die während ihrer Funktionsperiode dem Fachbeirat angehören, ein Verbot ... Wie sagt man? (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Ein Verbot während der Zeit ... ein Ausübungsverbot.) - Bitte was? Ein Ausübungsverbot, ja, aber vor allem, wenn es um Aufträge im Zuge der Stadt geht, nicht ein komplettes Verbot. Ein Architekt kann keine Aufträge der Stadt abwickeln für die Dauer der Periode. Das haben wir in Wien schon. Da kommen immer wieder Situationen, wo ich hoffe, sie erklären sich befangen, die Sitzungen sind ja nicht öffentlich. Aber da gibt es tatsächlich Mitglieder des Fachbeirates, die in einem Auftragsverhältnis - Auftragsverhältnis war das Wort, das ich gesucht habe - mit der Stadt stehen und die irgendwie ihre Projekte in die Sitzung des Fachbeirates zur Bewertung und Beurteilung bekommen. Das geht sich irgendwie nicht aus. Da hätte ich mir auch gewünscht, dass die NEOS ein bisschen mehr dahinter sind, denn das würde eigentlich auch ihrer - unterstelle ich ihnen - Vorstellung von Transparenz und auch von Unvereinbarkeit entsprechen, dieses Thema zu entwirren und auch Reformen zu machen. Gleichzeitig ist aber natürlich auch - so wie in Salzburg - eine Aufwandsentschädigung zu gewähren während der Funktion. Denn die Mitglieder machen das, wie gesagt, ehrenamtlich und neben ihrem Brotberuf und Auftragsverbot. Unsere Idee wäre auch gewesen, einen jährlichen Bericht vom Fachbeirat im zugehörigen Ausschuss zu diskutieren, das einzuführen, um hier den Austausch und die Weiterentwicklung dieses Gremiums zu forcieren. Ein Thema ist die Fassaden- und Dachbegrünung. Da kann ich kurz ein bisschen loben. Die Errichtung von Fassadenbegrünungen wird durch die Novelle erleichtert. In der ursprünglichen Version durften Systeme bis zu 20 cm über die Baufluchtlinie ragen. Da gab es dann im Vorfeld Austauschgespräche, und es wurden diese Werte angepasst, sodass das jetzt ein bisschen großzügiger gestaltet ist, damit aus unserer Sicht sowohl thermische Sanierung sowie die Aufbauten bei Dachbegrünungen nochmals adaptiert und erleichtert werden. Das begrüßen wir, das finden wir super. Aber wenn man sich diese Riesennovelle anschaut, ist das ein kleiner Baustein in einem Detailierungsgrad, der besonders klein ist. Warum ich das jetzt erwähne, dieses Thema Fassadenbegrünung beziehungsweise auch diese kleine Adaptierung: Wie gesagt, wir begrüßen diese Änderungen, diese Adaptierungen, aber das ist auch wieder ein Beispiel, das mir zeigt, dass umfangreiche Lösungen ausgeblieben sind. Wir haben einen Leitfaden Fassadenbegrünung, auch außerhalb der Bauordnung, der bezieht sich hauptsächlich auf den Neubau. Die großen Herausforderungen, wie wir auch schon in Vorreden gehört haben, zu den unterschiedlichsten Themen, die Herausforderungen, die wir in der Stadt haben, sind im Bestand zu finden, vor allem, wenn es um Begrünung und um Hitze geht. Hier sind Lösungen natürlich immer schwierig und eine Herausforderung. Ich glaube, es wäre dringend notwendig, dass man sich wirklich diese einzelnen großen Themenbereiche ansieht, die versucht zu entwirren, die versucht zu entbürokratisieren, die einer Reform unterzieht. Damit man nicht Lösungen verkompliziert, aufwändiger macht, die sich vielleicht sogar schlussendlich im Widerspruch befinden. Das würden wir uns wünschen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auch kurz auf die Metaebene zu gehen, wenn es um Instrumente der Stadtplanung geht. Denn die Bauordnung ist ja schlussendlich auch eines der Instrumente. Ich möchte kurz die Stellungnahme der BOKU, des Instituts für Raumordnung, Umweltplanung und Bodenordnung herausnehmen, die für mich eine total spannende und auch bestätigende Schlussbemerkung formuliert. Und zwar würden sich die wünschen: aufeinander abgestimmte, verbindliche, strategische Planung. Das klingt sperrig, aber es ist in Wahrheit etwas, was ich mir auch schon seit Langem wünsche - dass wir nicht nur einzelne Instrumente haben, sondern dass wir auch mehrere Planungsebenen haben, dass die einen anderen Charakter bekommen, eine Verbindlichkeit, dass auch zusätzlich Bedarf besteht, Instrumente zu schaffen, die eben einen strategischen, verbindlichen Charakter haben. Das gebe ich als Wunsch mit: Sich die Stadtplanung diesbezüglich genau anzusehen, Instrumente zu evaluieren, den Mut zu haben, Reformen zu machen, zu schauen: Bringt das, was wir tun, auch wirklich etwas. Peter Sittler hat es vorhin angesprochen, konkret bei der Widmung "Geförderter Wohnbau". Das würde ich mir bei so vielen Instrumenten wünschen. Hochhauskonzept - ist das überhaupt klar, was wir hier wollen? Meine Behauptung ist: Nein. Aber das gilt bei ganz, ganz vielen anderen Instrumenten genauso, und das wäre wichtig, dass es eine umfassende Reform gibt, nicht nur, was die Bauordnung betrifft, sondern dass man sich wirklich die Stadtplanung, die strategischen Ebenen, die Instrumente genau anschaut, aufeinander abstimmt, Widersprüchlichkeiten ausräumt und so für mehr Planbarkeit und für mehr Verbindlichkeit sorgt, sehr geehrte Damen und Herren. Abschließend (Heiterkeit bei der Rednerin. - Beifall bei der ÖVP) - ja, danke - möchte ich noch ganz kurz Bezug darauf nehmen, was Peter Kraus vorhin gesagt hat zum Thema Mobilität. Du hast das Stellplatzregulativ angesprochen. Peter, du hast es, glaube ich, schon gesagt - dem Antrag, den ihr einbringt bezüglich Stellplätze, werden wir auch zustimmen. Aber eines möchte ich schon erwähnen, weil ich glaube, dass es wichtig ist zur Versachlichung der Debatte, weil bei euch immer sehr stark das Argument kommt: Das Stellplatzregulativ muss adaptiert werden. Aus meiner Sicht ist nicht der einzige Faktor dafür, ob wir Autos in der Stadt haben oder nicht, wie viele Parkplätze wir in der Stadt haben oder nicht. (StR Peter Kraus, BSc: Das habe ich auch nicht behauptet!) Wenn wir uns da einig sind, finde ich das super, weil nicht die Frage ist, ob ein Mensch ein Auto besitzt, ob man einen Parkplatz hat oder nicht. Ja, es ist ein Faktor, der helfen kann, etwas attraktiver oder unterstützender zu definieren, aber du hast auch Zahlen erwähnt, was die Entwicklung der Autobestände in den Innenstadtbezirken betrifft. Ja, die stimmen. Diese Tendenzen, diese Zahlen sehen wir auch so. Vor allem in den Innergürtel-Bezirken nehmen die Autos ab, aber in den Außenbezirken nehmen sie umgekehrt zu. Die Anzahl der Zulassungen ist insgesamt in Wien seit 2001 um 13 Prozent gestiegen. Wir reden nicht von Neuzulassungen, sondern wir reden von Zulassungen insgesamt, und das ist - gerade in Zeiten der Teuerung - ein Faktor, den man nicht außer Acht lassen darf. Wenn man sich ansieht, dass die Zahl der Zulassungen steigt, dann löst das zumindest bei mir die Frage aus: Warum ist das so? Warum setzen so viele Menschen noch auf das Auto? Wenn man sich die Verkehrsströme und Entwicklungen ansieht, dann sieht man: Die Außenbezirke stehen vor ganz anderen Herausforderungen als die Innenbezirke, und aus meiner Sicht ist nicht die Frage, ob ich dort Stellplätze wegstreiche oder Regulative einziehe oder verändere. Das hat ganz, ganz viel mit der Attraktivität des Grätzls zu tun. Habe ich die Infrastruktur vor Ort, die ich brauche? Es hat auch ganz maßgeblich damit zu tun, wie gut der öffentliche Verkehr ausgebaut ist. Diese Dinge dürfen in der Mobilitätsdebatte nicht vergessen werden, sehr geehrte Damen und Herren. Wenn wir diese Debatte sachlich und nicht ideologisch führen wollen, dann wäre mir wichtig, dass man sich diese Zahlen, diese Umstände, diese Kriterien gut anschaut, um das in einer Entscheidungsentwicklung mit einzubeziehen, damit wir die besten Möglichkeiten, die beste Attraktivität für diese Stadt, für die Bevölkerung schaffen können. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Stürzenbecher, und ich erteile es ihm. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau stellvertretende Landeshauptfrau! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen wirklich großen Wurf, nämlich eine Reform der Bauordnung. Die Bauordnung ist für uns als Landesgesetzgeber insofern schon etwas Besonderes, als dass sie - meiner Ansicht nach - das wichtigste Gesetz ist, das wir überhaupt als Landesgesetzgeber behandeln können. Wir haben ja eine Kompetenzaufteilung in der Gesetzgebung in unserem Bundesstaat, nach der der Schwerpunkt doch beim Bund liegt. Die Landesgesetzgebung ist eher schmal und die Bauordnung da so ziemlich das Wichtigste, sicher wichtiger als das Tanzschulgesetz, das wir beispielsweise auch haben. (Heiterkeit bei StR Peter Kraus, BSc.) So gesehen, ist es natürlich für mich und für uns und für meine Fraktion sehr wichtig, dass wir bei diesem wichtigen Gesetzesvorhaben geschaut haben, dass wir eine größere Mehrheit haben als nur die beiden Regierungsparteien, und es freut mich besonders, dass wir im Dialog mit der Grünen Fraktion und nach Änderungen, die wir auf deren Vorschlag hin vorgenommen haben, jetzt doch eine große Mehrheit haben werden, die diesem Gesetz zustimmt. Bedauerlich ist, dass die ÖVP nicht zustimmen kann und auch die FPÖ, das ist halt so, aber es ist doch erfreulich, dass wir voraussichtlich eine sehr große Mehrheit dafür haben werden, wobei ich auf einige ganz wenige Punkte - damit ich es nicht zu sehr in die Länge ziehe - eingehen möchte, die auch von der FPÖ vorgebracht worden sind, von denen ich nicht meine, dass sie stichhaltig sind. Zum Beispiel eben diese Änderung, die der Kollege Sittler kritisiert hat, mit dem fahrlässig - dass der Hauseigentümer dafür verantwortlich ist, dass sein Haus immer in gutem Zustand ist, und wenn das nicht der Fall ist, kann es eine Verwaltungsübertretung sein. Wir haben jetzt festgeschrieben, dass das auch fahrlässig geschehen kann, wobei die leichte Fahrlässigkeit meiner Ansicht nach kein stichhaltiges Argument war. Ich will jetzt aber keine juristische Debatte führen, sondern eher eine praktische. Ich finde, es ist ein bisschen lebensfremd, wenn man hergeht und sagt, na ja, es kann ja dem Hauseigentümer passieren, dass das Haus irgendwie verkommt. Also, das passiert nicht einfach. So wie bei einer leichten Fahrlässigkeit irgendwo etwas passieren kann, kann das nicht passieren. Dem Hauseigentümer, der auch noch von der Hausverwaltung unterstützt wird, muss man schon zumuten können, dass er einen gewissen Sachverstand hat und dass es dann nicht einfach passiert, dass das Haus verkommt und dann diese Verwaltungsübertretung greift. Insofern war dieses Argument von Kollegen Sittler nicht stichhaltig. Zu Kollegin Olischar, die sich auch sehr intensiv mit der Materie beschäftigt hat, was sehr erfreulich ist: Ich weiß nicht, ob das gerechtfertigt ist, dass sie ihren Fokus in dem Ausmaß auf die städtebaulichen Verträge gelegt hat. Natürlich kann man auch die städtebaulichen Verträge in einer Bauordnung mitbehandeln, und wir haben ja auch beispielsweise die Pflicht zur Veröffentlichung der wesentlichen Inhalte von städtebaulichen Verträgen auf der Homepage der Stadt Wien drin - also ein Teilaspekt ist mitberücksichtigt. Aber ich glaube, die Bauordnung grundsätzlich hat nicht als Kernelement die städtebaulichen Verträge in all ihren Details zu regeln. Man kann sie theoretisch auch darin mitregeln, aber es ist nicht ein Kernelement der Bauordnung, sondern die Bauordnung hat eben ganz andere sehr wichtige Gesichtspunkte, die diesmal geregelt worden sind, deshalb meine ich nicht, dass es gerechtfertigt ist, mit dem Argument "zu wenig zu städtebaulichen Verträgen" nicht zuzustimmen. Aber es ist Ihre Entscheidung, ob Sie zustimmen oder nicht, insofern will ich mich da nicht zu viel aufregen. Die vorgebrachten Argumente scheinen mir nicht wirklich zwingend zielführend, das möchte ich schon betonen. Sonst, würde ich sagen, ist - durchaus in der Tradition des Wohnbauausschusses und des Wohnbauressorts - auch diese Bauordnung sehr, sehr gut vorbereitet worden. Man hat heute schon mehrfach diese Enquete erwähnt und auch die doch hohe Anzahl von Stellungnahmen - 163 -, auf die teilweise durchaus eingegangen worden ist. Ich kann ja nicht auf jede eingehen, aber dort, wo es sehr gute Gründe gegeben hat, hat man dann auch noch Veränderungen vorgenommen, und, so gesehen, ist das jetzt wirklich ein großer Wurf. Meine Kollegin Karner-Kremser hat schon zu sehr vielen wichtigen Teilen dieses Gesetzes Stellung genommen, deshalb kann ich mich jetzt auf wirklich ganz wenige konzentrieren, zu denen ich noch etwas hervorheben möchte. Besonders wichtig, weil 2018, als wir damals novelliert haben, die Bauordnung noch unzureichend war, war die Regulierung von Kurzzeitvermietungen. Das haben wir damals auf die Wohnzonen beschränkt, und jetzt gehen wir doch deutlich darüber hinaus, was ich für sehr wichtig halte - diese Bestimmung, dass es keine Einschränkung von Homesharing gibt für bis zu 90 Tage im Jahr, aber dass dann bei über 90 Tagen eine sehr strenge Eingrenzung gegeben ist für darüberhinausgehende Kurzzeitvermietungen. Das scheint mir sehr wichtig, weil es eben nicht sein soll, dass Wohnraum durch diese Kurzzeitvermietungen entzogen wird, wobei wir das berühmte Beispiel der Studentin haben, die ihre Privatwohnung in den Sommerferien für ein paar Wochen vermieten will - das geht vollkommen problemlos. Aber es soll nicht dauerhaft und über längere Zeit Wohnraum durch diese Form entzogen werden, und insofern, meine ich, haben wir nun sehr gute Regelungen. Was in Zeiten der Klimakrise natürlich ganz wichtig ist, sind auch alle Bestimmungen über die Dekarbonisierung, die ich jetzt auch nicht im Detail darlegen möchte. Aber nur, um ihre Wichtigkeit hervorzustreichen, weil wir durch die Klimakrise und durch die Klimaerhitzung wirklich in allen unseren Gesetzen und vielen unseren Maßnahmen fachübergreifend immer wieder die Verpflichtung haben, einerseits den CO2-Ausstoß zu vermindern, aber andererseits auch den Teil der Klimakrise, den es gibt, wenigstens abzufedern, also einerseits beizutragen, dass man es, soweit es geht, verhindert, aber andererseits auch, weil man das nicht voll verhindern wird können, die Lebensmöglichkeit trotz Klimakrise zu erleichtern und zu verbessern - da scheint mir die Entsiegelung ganz, ganz wichtig, und da gibt es wirklich sehr, sehr viel, was uns gelungen ist. Die Definition der gärtnerischen Ausgestaltung ist, glaube ich, im Gesetzestext sehr gut gelungen und praxisnah, dann die weitere Reduktion ober- oder unterirdischer Versiegelung beziehungsweise Bebauung und dann auch die Ausweitung der Baumpflanzungsverdichtung und der Gartengestaltung. Die Entsiegelung von Innenhöfen haben wir auch sehr gut geregelt. Da haben wir ein großes Potenzial zur Entsiegelung im dichtbebauten Gebiet, gerade bei Innenhöfen, weil wir Betonwüsten in Grünoasen umwandeln wollen. Diesbezüglich gibt es sehr, sehr viele Bestimmungen, die ich jetzt nicht im Detail aufzähle, die diesem Ziel dienen - auch die Erleichterungen für Fassaden und Dachbegrünungen bei den weiteren Maßnahmen zur Stärkung der Grüninfrastruktur, und vieles andere mehr, was schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt wurde. Zum Schluss noch - weil von der ÖVP auch kritisiert worden ist, die Verfahrensvereinfachung sei nicht ausreichend: Erstens, muss ich sagen, haben wir wirklich - und da ich schon länger in diesem Haus bin, kann ich das mit Fug und Recht sagen - bei allen Novellen bisher sehr weitgehende Schritte der Verfahrensvereinfachung vorgenommen und auch umgesetzt. Das heißt, das Verfahren insgesamt in der Bauordnung ist um vieles besser, als es früher war, das ist immer besser geworden. Bei jedem Schritt macht man weitere dazu, und auch jetzt ist dieser Weg der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung fortgesetzt worden durch Erweiterung auch des Katalogs der Bewilligungsreihen und bloß anzeigepflichtiger Bauvorhaben. Ich glaube, das ist auch eine sehr, sehr wichtige Sache, die zu Recht einen Applaus verdient. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Mag. Bettina Emmering, MSc.) Wobei insgesamt diese Bauordnungsnovelle einen Applaus verdient - herzlichen Dank allen, die da mitgewirkt haben - im Büro der Stadträtin und natürlich der Frau Vizelandeshauptfrau persönlich, aber auch im Ressort und auch den vielen Expertinnen und Experten, die da mitgewirkt haben, und auch der Opposition, die jetzt teilweise zustimmt - herzlichen Dank dafür und Danke auch dafür, dass wir eine so geordnete und sehr zivilisierte Debatte darüber führen konnten und heute hier führen und dass wir mit großer Mehrheit diese wichtige neue Bauordnung beschließen können. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic.) Präsident Ernst Woller: Bevor ich die nächste Wortmeldung erteile, teile ich mit, dass die Frau Abg. Klika seit 13.30 Uhr entschuldigt ist. - Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Sequenz, und ich erteile es ihr. Abg. Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE): Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Frau Landesrätin, liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch die ZuseherInnen am Livestream begrüße ich ganz herzlich! In meiner Rede werde ich unseren Antrag begründen, den gesetzlichen Zwang zu beenden, um weiterhin teure, leerstehende Garagen und Parkplatzasphaltwüsten zu errichten. Ich bin damit nicht alleine, diese Forderung erheben die Wirtschaftskammer Wien, "Friday for Future", der Kollege Gara hat vor einigen Jahren einen Antrag dazu gestellt und viele Kommunen in Deutschland haben das schon umgesetzt. Ganz kurz nur eine Replik auf die Kollegin Olischar - sie ist jetzt leider nicht da -, die sich eine sachliche Debatte gewünscht hätte. Ja, genau das will ich auch, eine sachliche Debatte und dass wir in dieser Frage auf Verkehrsplaner und auf Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen hören, das ist ganz, ganz, ganz dringend notwendig. (Beifall bei den GRÜNEN.) Die Stellplatzverpflichtung ist ein Relikt der Vergangenheit. Sie geht auf die Reichsgaragenordnung aus dem Jahr 1939 zurück, also auf eine Zeit, wo das Ziel war, den Motorisierungsgrad der Bevölkerung zu steigern. Ich glaube, etwas, das so lange aus dieser Zeit fortbesteht, kann man jetzt schön langsam angehen zu verändern. Leider - das haben einige schon erwähnt - bleibt diese Stellplatzverpflichtung in der vorliegenden Novelle bestehen. Das Zonenmodell ist ein Schritt in die richtige Richtung, das sage ich auch ganz ehrlich, aber die Zahlen sind viel zu hoch, das heißt, diese Bauordnung setzt strukturell die falschen Anreize. Das klingt jetzt sehr legistisch - was heißt das? Mein Mobilitätsverhalten, die Wahl des Verkehrsmittels, hängt sehr, sehr eng damit zusammen, welche Struktur ich am Quellort und welche Struktur ich am Zielort vorfinde. Falle ich von meinem Wohnzimmer direkt in die Garage und in das Auto und an meinem Zielort vom Auto ins Büro, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich einen PKW wähle, sehr hoch. Das meine ich mit falschen strukturellen Anreizen. Warum ist die Stellplatzverpflichtung so wichtig für den Klimaschutz und die Verkehrswende? Da sind einmal die baulichen Maßnahmen, die verändert gehören. Das heißt, dass ich Wohnbau und Garagenbau trenne, zum Beispiel durch die Errichtung - das passiert schon teilweise -, dass ich Garagen, Sammelgaragen am Rande eines Quartiers errichte und nicht, dass ich mit dem Lift vom Wohnzimmer direkt in die Garagen fahren kann. Alle Symptome, die wir haben beim Fließverkehr, einen Stau zum Beispiel, sind eigentlich Sekundärfolgen davon, wie viele und wo ich Parkplätze errichte. Deswegen ist eine Stellplatzverpflichtung eine ganz, ganz einschneidende Maßnahme in der Verkehrspolitik. Warum ist es auch eine einschneidende Maßnahme in der Wohnbaupolitik? - Weil so ein Garagenplatz sich mit 25.000 bis 45.000 EUR zu Buche schlägt, und das zahlen alle - alle Menschen, die in diese Wohnhausanlage ziehen, auch solche, die keinen PKW besitzen. Ich habe kürzlich mit einer Dame gesprochen, die in einem neuerrichteten Quartier in der Donaustadt in der Nähe des Gewerbeparks wohnt, die noch nie in ihrem Leben ein Auto besessen hat, und sie muss für die Garage zahlen! So weit geht das. Wenn sie mit Bauträgern, vor allem jenen, die im sozialen Wohnbau tätig sind, sprechen, stöhnen die. Sie haben hohe Grundstückskosten, sie haben hohe Baukosten, sie haben hohe Zinsen, und dann kommen noch die Kosten für diese teuren Garagen dazu, die eine Wohnung massiv verteuern. Ich weiß nicht, 45.000 EUR im Jahr. Für manche Leute sind das für eine Wohnung zwei Jahresgehälter. Das muss man sich einmal vorstellen, welche Beträge das sind. Außerdem ist es unfair und unsozial. Denn je weniger Einkommen eine Bevölkerungsgruppe hat, desto eher ist es so, dass diese Menschen keinen PKW besitzen. Das heißt, diese Menschen sind dann doppelt belastet. Mit einem Wort: Viele Garagenplätze bedeuten teure Wohnungen - ein sehr, sehr einfacher Schluss. Ich habe jetzt gerade noch gegoogelt: Bei den gemeinnützigen Wohnbauträgern stehen 10.000 Parkplätze leer - 10.000 Parkplätze! Ich kann nur meine Genossenschaft als Beispiel nehmen, wo man gar nicht im öffentlichen Raum parken kann, weil das auf der Platte ist, dort hängt seit 25 Jahren ein Plakat: Parkplätze zu vermieten. Was man jetzt gemacht hat: Man vermietet an Pendler und zieht damit den ganzen Verkehr nach Wien herein und in unsere Wohngegend. Man vermietet diese leerstehenden Garagenplätze, deren Errichtung mit sehr, sehr vielen Steuergeldern auch noch gefördert wurden, an Niederösterreicher, die dafür dort in Niederösterreich noch eine Förderung bekommen, dass sie in Wien den Garagenplatz zahlen. Ich denke, das ist eine sehr, sehr rückwärtsgewandte Verkehrspolitik. (Beifall bei den GRÜNEN.) Nur so als Nebensatz: Dabei, etwas zu bauen, was ich nicht brauche, wird auch wahnsinnig viel graue Energie erzeugt - die Energie, die ich für die Errichtung eines Gebäudes brauche. Das kommt dann noch dazu. Ich habe schon gesagt, das Zonenmodell ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Zahlen sind zu hoch, und - was nicht nur uns aufgefallen ist - wenn Sie in den Medien die Kommentare dazu lesen: Es werden auch die Ausbaupläne der Wiener Linien nicht berücksichtigt. Wenn man sich zum Beispiel die Karte anschaut, wie das farblich eingezeichnet ist, dann wird der U5-Ausbau noch nicht berücksichtigt. Das sind ja Dinge, die fix geplant sind und auch entstehen werden. Manche Zahlen sind überhaupt sehr unlogisch. Wenn ich zum Beispiel im Stadterweiterungsgebiet Nordwestbahnhof doppelt so viele Parkplätze pro Quadratmeter habe, als in Rothneusiedl geplant werden sollen, dann ist das auch nicht logisch, wo dort sogar angeblich die U-Bahn hinkommen soll. Last but not least: So viele Stellplätze führen sehr oft zu unattraktiven Erdgeschoßzonen, weil dort die Garagen hineinkommen statt einem Geschäftslokal, das ein Grätzl belebt. Ich habe schon gesagt, andere Städte sind da weiter, Hamburg hat schon vor zehn Jahren unter einer SPD-Alleinregierung das Stellplatzregulativ abgeschafft und fährt damit sehr gut oder hat in bestimmten Quartieren eine Obergrenze eingeführt. Der Grund, den sie dafür nennen, war ganz klar: Das senkt die Baukosten und das senkt die Mieten und den Preis für eine Wohnung für die BürgerInnen, wenn ich sie kaufe. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wie teuer sind die Mieten in Hamburg? - Abg. Wolfgang Irschik: ... weniger Einnahmen!) Fazit: Weniger Parkplätze heißt weniger Beton, weniger Asphalt, weniger Baukosten, geringere Mieten und heißt mehr Chancengleichheit auch für den öffentlichen Verkehr. Sie sehen: Klimaschutz und leistbares Wohnen geht sehr eng Hand in Hand, und die Abschaffung dieser Stellplatzverordnung ist eigentlich eine klimasoziale Maßnahme, und ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand gegen so etwas etwas einzuwenden hätte. Damit bin ich am Ende, danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Dipl.-Ing. Otero Garcia, und ich erteile es ihr. Abg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute schon gesagt, dass wir dieser Bauordnungsnovelle zustimmen werden, und ich möchte mich natürlich auch dem Dank meiner VorrednerInnen anschließen. Was den Prozess betrifft bei den MitarbeiterInnen und natürlich auch, was die Einbeziehung mancher Punkte betrifft, die wir einbringen. Ich möchte meine Rede heute dazu nutzen, einen Antrag zu begründen, den ich einbringe, nämlich zur Einführung einer strategischen Planungsgrundlage für die Begrünung von öffentlichen Flächen. Wir stehen in Wien vor zwei Jahrhundertaufgaben: Die erste Aufgabe ist, diese Stadt klimaneutral zu gestalten, und die zweite Jahrhundertaufgabe ist die Anpassung an den Klimawandel. Es ist leider so, dass die verantwortungslose Politik der letzten Jahrzehnte weltweit und das Niederknien vor der Fossillobby dazu geführt haben, dass unsere Situation die ist, dass sich die Erderwärmung nicht mehr aufhalten lässt und dass wir die Erde und unsere Städte an den Klimawandel anpassen müssen. Das heißt auch, dass wir diese Stadt, die sich sehr erhitzen wird, anpassen müssen. Ich weiß nicht, wie Sie persönlich die letzten Hitzewellen empfunden haben. Ich hatte das Vergnügen, vor drei Jahren hochschwanger im Sommer eine Hitzewelle zu erleben, und ich sage Ihnen, das war kein Zuckerschlecken. Ich wohne in der Nähe des Yppenplatzes, und es war wirklich körperlich sehr, sehr anstrengend, als Schwangere diese Phase zu überstehen. Ich bin nicht die einzige Frau, die während des Sommers schwanger war oder ein Kind bekommen hat, es sind tausende Frauen davon betroffen, und wenn wir davon sprechen, dass die Klimafrage eine soziale Frage ist und dass der Schutz vor Hitze eine soziale Frage ist, dann ist das keine leere Phrase, da geht es um Menschen. Da geht es um die Gesundheit und um die Lebensqualität von Menschen, und deswegen ist die Anpassung an den Klimawandel eine Verantwortung, die diese Stadt übernehmen muss. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir wissen, dass nicht alle Menschen gleich betroffen sind von der Klimaerwärmung, von der Erhitzung der Stadt. Insbesondere vulnerable Gruppen sind besonders betroffen, da geht es eben um Schwangere, es geht um Säuglinge, es geht um ältere Menschen, es geht um Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Es geht um wohnungslose Menschen, und es geht auch um Menschen, die kein Wochenendhäuschen haben, die keinen Garten haben, die sich keine Klimaanlage leisten können. Also noch einmal: Die Klimafrage, die Anpassungsfrage ist eine soziale Frage, und die Antwort heißt: begrünen, begrünen, begrünen. Deswegen ist es sehr begrüßenswert, dass es in dieser Novellierung Verbesserungen und Erleichterungen gibt für Fassadenbegrünungen, für Dachbegrünungen und auch eine Präzisierung, was die gärtnerische Ausgestaltung betrifft. Wir müssen aber sagen, dass das natürlich Maßnahmen sind, die den privaten Bereich betreffen, die vor allem den Neubau betreffen. Wir werden nicht darum herumkommen, den öffentlichen Raum zu transformieren und umzugestalten. Es wird sich anders nicht ausgehen. Diese Stadt muss begrünt werden, und zwar radikal, und das geht sich leider nicht aus nur mit Maßnahmen im privaten Bereich. Wien rühmt sich sehr gerne damit, dass wir einen Grünanteil von 50 Prozent haben. Das ist zwar sehr schön, nur leider wird dabei immer verschwiegen, dass ein großer Teil davon der Wienerwald ist und landwirtschaftliche Flächen in Außenbezirken. Wenn man genauer hinschaut, dann wissen wir, dass es Bezirke und Gegenden gibt, wo der Grünraumanteil nicht einmal 4 Prozent betrifft und es ganze Straßenzüge gibt, wo es keinen einzigen Baum gibt. Es gab im Jänner eine Studie in "The Lancet", in der die Empfehlung ausgesprochen wird, dass Städte 30 Prozent ihrer Fläche beschatten müssen, um möglichst viele Hitzetote zu verhindern, und aus der hervorgeht, dass dieser Anteil in Wien nur 15 Prozent umfasst. Das heißt, wir müssen diesen Anteil in Wien verdoppeln, damit wir die Lebensqualität und die Gesundheit der Menschen in dieser Stadt gewährleisten können - auch in Zukunft. Ich möchte noch einmal auf etwas zurückgehen, was LR Czernohorszky zu Beginn dieser Legislaturperiode einmal in einem Interview gesagt hat. Er hat gesagt: Jedes Mal, wenn eine Straße aufgebrochen wird, wird die Straße gleich neu gestaltet. Ich muss leider sagen, dass wir davon wenig sehen, dass wir zahlreiche Beispiele und Belege dafür haben, dass das eben nicht passiert, dass genau das Gegenteil passiert. Das ist sehr schade, weil uns hier eine Chance entgeht, möglichst ressourcenschonend und kosteneffizient Entsiegelungsmaßnahmen umzusetzen und Bäume zu pflanzen. Deswegen noch einmal: Es ist eine Jahrhundertaufgabe, und es muss koordiniert passieren, weil ein bisserl da, ein bisserl dort, alles so auf Objektebene, das wird sich einfach nicht ausgehen. Wir haben das bei den Energieraumplänen in der Wärmewende erkannt, dass wir quartiersweise denken und planen müssen, dass wir uns zum Beispiel anschauen müssen: Wo gibt es Fernwärme? Was gibt es für Infrastruktur? Genau dieses Vorgehen brauchen wir jetzt bei den Anpassungsmaßnahmen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Es gibt viele Menschen, die sich zu Recht Bäume wünschen in der Stadt, und ich glaube, viele stellen sich das sehr einfach vor - ah, cool, ich grabe da jetzt ein Loch und setze einen Baum. Das ist leider nicht so einfach in der Stadt. Bäume zu pflanzen, ist durchaus sehr komplex, da braucht es Platz, und ich weiß nicht, ob Sie wissen, wie viele Bäume in Ihren Bezirken nicht gepflanzt werden konnten, weil irgendein Rohr, irgendeine Leitung oder so etwas im Weg gestanden ist. Deswegen müssen wir auch den Untergrund betrachten bei der Begrünung - weil diese Bäume natürlich nicht einfach so wachsen können. Die brauchen eine Bewässerung, die brauchen eine Infrastruktur, die brauchen Platz für die Wurzeln ... (Zwischenruf.) Genau, Wurzelraum. Das heißt, wir brauchen ein Planungsinstrument, das sich quartiersweise anschaut: Wie können wir diese Begrünung vorantreiben, wie können wir Wasserkreisläufe schließen, wie können wir gewährleisten, dass wir Regenwasser auch im öffentlichen Raum nutzen können, dass wir Grauwasser im öffentlichen Raum nutzen können? Wie können wir diese Gelegenheit nutzen, dass die Fernwärme ausgeweitet wird, dass wir die Straßen aufbrechen werden für die Erweiterung der Fernwärme, wie können wir das zusammendenken? Genau das muss koordiniert ablaufen, und deswegen stellen wir heute auch diesen Antrag - dass es ein strategisches Planungsinstrument dafür gibt, weil es leider nicht ausreichen wird, dass wir uns auf den privaten Bereich fokussieren. Ich möchte noch einmal betonen, wie wichtig es ist, zu sagen, dass die Klimafrage eine soziale Frage ist. Wer möchte, dass in Wien zukünftige Generationen - und zwar alle in Wien - eine hohe Lebensqualität genießen, der setzt jetzt den Grundstein dafür, dass diese Stadt radikal begrünt wird. Deswegen ersuche ich um Unterstützung für unseren Antrag. Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen, und ich darf die Frau Berichterstatterin um ihr Schlusswort ersuchen. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Sehr geehrte Damen und Herren! Der heutige Landtag zeigt, wie zukunftsorientierte Wohnpolitik funktioniert, einerseits mit der Wohnbeihilfe Neu, die wir vor Kurzem gemeinsam beschlossen haben, und andererseits jetzt gleich mit der Wiener Bauordnung. - Eine Bauordnung, die - es wurde heute mehrfach erwähnt - wirklich konkrete Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit bietet, Stichwort leistbares Wohnen, Stichwort Klimaschutz, Stichwort Altbauschutz. Die Entstehungsgeschichte zu dieser Bauordnungsnovelle war eine Premiere, und ich finde - das wird Sie jetzt nicht sonderlich überraschen -, es war eine gelungene. Der Startschuss war eine Enquete dazu, eine Enquete, bei der die Opposition miteingeladen war, sie war in der Schlussrunde in eine Diskussion involviert. Aber es war der Oppositionspartei zum Beispiel auch möglich, Expertinnen und Experten zu nennen für das weitere Programm - Alexander Pawkowicz war zum Beispiel mit dabei -, um wirklich eine breite Sichtweise für uns alle zur Verfügung zu stellen. Es war ein Versuch, etwas Neues zu machen, und ich bleibe dabei, es war ein sehr, sehr gelungener Versuch. An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an die 120 Beteiligten, die da immerhin mit dabei waren, allen voran an meine Ausschussvorsitzende Waltraud Karner-Kremser, die mich während des ganzen Prozesses intensiv unterstützt hat - da bin ich krankheitsbedingt ausgefallen und sie ist für mich spontan eingesprungen -, danke vielmals dafür. Ein großes Dankeschön auch an den Koalitionspartner, liebe Selma, vielen Dank, es war eine intensive Diskussion, wir haben mitunter auch diskutiert (Heiterkeit bei Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic), aber wir sind, glaube ich, auf ein wirklich gutes Endprodukt gekommen, und ich weiß diese offene Zusammenarbeit sehr zu schätzen. Danke schön auch an die GRÜNEN, ich möchte nicht verhehlen, dass ich mich sehr freue, dass ihr heute bei dieser Bauordnungsnovelle mitgeht und eure Zustimmung zu diesem Gesamtwerk gebt. Auch wenn man in der Debatte gehört hat, dass wir generell nicht immer überall Übereinstimmungen haben - das wäre auch ein bisschen seltsam -, habe ich doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Eindruck gewonnen, dass wir uns in vielen Teilen doch sehr nahe sind. Auch das betrachte ich als sehr, sehr positiv. Wenn Kritik kam, dann kam sie konstruktiv und respektvoll, und das weiß ich sehr zu schätzen. Zu guter Letzt ein großes Dankeschön an mein Team in meinem Büro und an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Stadt, die den Entwicklungsprozess zu dieser Bauordnung mit ihrem unglaublichen Know-how begleitet haben, allen voran die MA 64. Das war mir wirklich eine große Freude und Ehre, mit Ihnen zusammen diese Bauordnungsnovelle zu entwickeln, denn ich bin wirklich zutiefst davon überzeugt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir ein zeitgemäßes, innovatives Gesetzeswerk präsentiert haben. Vielen lieben Dank. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über diese Gesetzesvorlage. Es liegen mir zwei Abänderungsanträge vor, die ich zuerst abstimmen lasse. Der erste Abänderungsantrag von SPÖ, GRÜNEN und NEOS zu § 60 Abs. 1 betreffend Abbruch von Gebäuden. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist mit den Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS beschlossen und findet daher Eingang in das Gesetz. Der zweite Abänderungsantrag, ebenfalls eingebracht von SPÖ, GRÜNEN und NEOS, betrifft § 54, das ist das Thema der Stellplatzvorschreibung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem zweiten Abänderungsantrag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Wir sitzen im toten Winkel!) - oh, Entschuldigung - und ÖVP beschlossen. Entschuldigung, ich habe nicht ganz durch den Schall geschaut, der Winkel ist schlecht. Ich komme daher zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage in erster Lesung inklusive der zwei beschlossenen Abänderungsanträge. Wer diesem Gesetz in erster Lesung seine Zustimmung gibt, ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS beschlossen. Es gibt jetzt einen Zusatzantrag der GRÜNEN betreffend Gewährleisten von Baumreihen bei Ermöglichung von Vorbauten. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Zusatzantrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist nur von den GRÜNEN unterstützt und daher nicht ausreichend und nicht beschlossen. Es liegen weiters zehn Beschluss- und Resolutionsanträge von ÖVP und GRÜNEN vor. Ich lasse den ersten abstimmen, in der DigiPol ist das Antrag Nummer 4.3 betreffend Änderung der Bauordnung, Erhalt der Geschichte unserer Stadt. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Nur ÖVP, FPÖ und der Abg. Kieslich, ist daher nicht ausreichend unterstützt. Der zweite Beschluss- und Resolutionsantrag, DigiPol Nummer 4.4, betreffend Änderung der Bauordnung, mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, eingebracht von der ÖVP. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, FPÖ und dem Abg. Kieslich und somit nicht ausreichend unterstützt. Der Beschluss- und Resolutionsantrag DigiPol Nummer 4.5 betreffend Änderung der Bauordnung, mehr Wohnraum in der bebauten Stadt, eingebracht von der ÖVP. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, FPÖ und dem Abg. Kieslich (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) und GRÜNEN - Entschuldigung, danke für die Unterstützung. Ist aber trotzdem nicht ausreichend unterstützt. Antrag 4.6 der DigiPol betreffend Änderung der Bauordnung, Klimaschutz und lebenswerte Stadt, eingebracht von der ÖVP. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, GRÜNEN, FPÖ und dem Abg. Kieslich und daher nicht ausreichend unterstützt und nicht angenommen. Wir kommen zum Beschluss- und Resolutionsantrag DigiPol Nummer 4.7, eingebracht von den GRÜNEN betreffend Stellplatzverpflichtung abschaffen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur unterstützt von den GRÜNEN und daher nicht ausreichend unterstützt. Beschluss- und Resolutionsantrag DigiPol Nummer 4.8 betreffend Klimawandel - Anpassungsmaßnahmen brauchen eine strategische Planungsgrundlage für den öffentlichen Raum, eigebracht von den GRÜNEN. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, GRÜNEN, FPÖ und dem Abg. Kieslich und daher nicht ausreichend unterstützt. Beschluss- und Resolutionsantrag 4.10, eingebracht von den GRÜNEN betreffend Anwendungsschwelle für Widmungskategorien "Geförderter Wohnbau" senken. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur unterstützt von den GRÜNEN und daher nicht ausreichend unterstützt. Beschluss- und Resolutionsantrag 4.11, eingebracht von den GRÜNEN betreffend Ausweitung der Energieraumplanung auf den Bestand. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ausschließlich unterstützt von den GRÜNEN und daher nicht ausreichend unterstützt. Beschluss- und Resolutionsantrag DigiPol Nummer 4.12, eingebracht von den GRÜNEN betreffend besseren Schutz von Wohnungen vor Zweckentfremdung innerhalb und außerhalb von Wohnzonen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist nur unterstützt von den GRÜNEN und daher nicht ausreichend unterstützt. Beschluss- und Resolutionsantrag DigiPol Nummer 4.13, eingebracht von den GRÜNEN betreffend öffentliches Interesse an Klimaschutz und leistbarem Wohnraum in der Bauordnung verankern. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ausschließlich unterstützt von den GRÜNEN und damit nicht ausreichend unterstützt. Wir kommen nun zur zweiten Lesung. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen daher zur zweiten Lesung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz inklusive der beiden Abänderungsanträge in zweiter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von SPÖ, GRÜNEN und NEOS. Damit ist auch die zweite Lesung mehrheitlich beschlossen. Postnummer 8 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000 aufgehoben wird. Ich darf den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR KommR Peter Hanke, ersuchen, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich ersuche um Zustimmung! Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet, zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Ornig, MBA, und ich erteile es ihm. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtrat oder Landesrat heute! Seit 1972 gibt es den Kulturschilling, seit 1998 gibt es die GIS und seit 2000 gibt es den Kulturförderungsbeitrag beziehungsweise das Kulturförderungsbeitragsgesetz, das wir heute aufheben. Was bedeutet das konkret? Wir werden die GIS-Landesabgabe in Wien nicht mehr einheben, wir verzichten somit auf 40 Millionen EUR pro Jahr. Wir entlasten die Wienerinnen und Wiener somit mit 40 Millionen EUR pro Jahr, das sind 70 EUR pro Haushalt pro Jahr - oder wie es der Herr Bundeskanzler sagen würde: 47 vollwertige Mahlzeiten bei McDonald's. (Beifall bei den NEOS. - Abg. Mag. Manfred Juraczka: Begeisterung in den Reihen der NEOS.) Ja, dass Sie bei Entlastung nicht begeistert sind, wundert mich nicht, Sie zeigen es im Bund ja gut vor, wie man nicht entlastet, sondern einfach nur schön ein bisschen Helikoptergeld verteilt. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Habe ich Ihnen ein Steckerl zugeworfen!) Es gab aber natürlich Bedenken von Seiten der GRÜNEN, die ich durchaus verstehe - die 40 Millionen fehlen dann ja in der Kultur! Was natürlich nicht passiert ist, wir haben uns das in der Stadtregierung sehr, sehr gut angesehen, die Kultur verliert natürlich kein Geld in den nächsten beiden Jahren, ganz im Gegenteil. Das Kulturbudget wird um 25 Prozent pro Jahr aufgestockt, und ich finde, auch das ist einen Applaus wert. (Beifall bei den NEOS.) Was wir gemacht haben, ist nicht selbstverständlich. Es gibt noch Bundesländer, die nach wie vor diese GIS- Landesabgabe einheben, das Burgenland, Kärnten, Tirol. Salzburg hat sich zumindest durchgerungen, 2024 für ein Jahr auszusetzen, da gilt es, zu schauen, wie es weitergeht, und in der Steiermark hat man eine Kultur- und Sportförderung neu eingeführt, die aber mittlerweile von unseren Kollegen in der Steiermark an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet wurde, weil es auch dort massive Bedenken gibt, ob das nicht vielleicht verfassungswidrig ist. Das heißt, es bleibt, darauf zu warten, ob die Steiermark vielleicht auch so schlau ist, wie wir es in Wien sind. (Beifall bei den NEOS.) Dass das Ganze zustande gekommen ist, war, um es ganz ehrlich zu sagen, ein durchaus sehr harter Ritt. Ich sehe jetzt nicht genau den Gesichtsausdruck des Herrn Landesrates hinter mir, aber wenn er lächelt, ist er mit dem Ergebnis zufrieden. Ich sehe ihn nicken (sich in Richtung Amtsf. StR KommR Peter Hanke wendend), also ist er mit dem Ergebnis zufrieden. Ganz, ganz herzlich möchte ich mich natürlich beim Stadtratbüro des Stadt- und Landesrats Hanke bedanken, denn es war wirklich viel Arbeit, da hinzukommen, und, wie gesagt, ein wilder Ritt, aber wir sind jetzt auf einem schönen, hohen Berg, schauen in ein grünes Tal mit viel Sonnenschein (Heiterkeit bei Abg. Mag. Manfred Juraczka.) und freuen uns sehr, die Wienerinnen und Wiener durch diese Maßnahme entlastet zu haben. Ich möchte aber noch darauf hinweisen: Wir haben die Wiener Unternehmen bei der Luftsteuer entlastet, wir haben die Wiener Eltern beim Geld für das Mittagessen entlastet - jedes Kind kriegt in Wien jetzt auch ein warmes Mittagessen in der Schule - und last but not least machen wir heute auch bei der Wohnbeihilfe ganz neue Rahmenbedingungen, die auch wiederum den Menschen in dieser Stadt helfen werden. Das heißt, wir in der Fortschrittskoalition entlasten. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Die Versozialisierung der NEOS.) Wir schauen auf die Menschen, darauf können wir stolz sein! Vielen Dank! (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Stürzenbecher, und ich erteile es ihm. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nicht wirklich überraschend hat mein Vorredner schon das Wesentliche gesagt, deshalb kann ich mich kurz halten. Wir haben heute hier eine Gesetzesvorlage, mit der wir das Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000 aufheben. Das heißt, diese Summe, die genannt worden ist und die bisher aufgeteilt worden ist zu 37 Prozent für Neue Medien, 19 Prozent für Theater, 15 Prozent für Stadtteilkultur und Interkulturalität und 12 Prozent für das kulturelle Erbe - wobei hier insbesondere der Altstadterhaltungsfonds genannt werden soll -, die wird jetzt eingespart. Wie mein Vorredner richtig gesagt hat, wird die bisher zweckgewidmete Landesabgabe zwar abgeschafft, die Leistungen aber für Kultur und Altstadterhaltung bleiben aufrecht und werden aus dem Allgemeinen Budget finanziert. Ich glaube, das ist eine sehr gute Lösung. Es ist eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, und ich ersuche Sie, dieser Gesetzesaufhebung zuzustimmen. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist noch Herr Abg. Dipl.-Ing. Margulies, und ich erteile es ihm. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Ich mache es nicht lang. Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte mich eigentlich gar nicht zu Wort melden, aber eine ganz kurze Anmerkung zu den Wortmeldungen, insbesondere der von Kollegen Ornig über die Schwierigkeiten und die Arbeit, die hinter der Aufhebung dieses Gesetzes standen. Wir heben dieses Gesetz mit Ende Dezember auf. Es wäre mit Ende Dezember so oder so ausgelaufen, weil die Grundlage für dieses Gesetz einfach gefehlt hat, weil es die GIS-Gebühr nicht mehr gegeben hat. In dem Sinn war es eine Selbstverständlichkeit. Das entspricht auch dem, was wir gefordert haben. (Abg. Markus Ornig, MBA: Seid ihr in Tirol in der Regierung? Ist es da auch selbstverständlich?) Gleichzeitig lobe ich an dieser Stelle, dass das Geld nicht eingespart wird bei der Kultur, sondern dass man hoffentlich die Ausgaben für die Kultur noch weiter steigern kann, damit wir das kulturelle Leben in Wien auch weiterhin so erfolgreich führen können. Ich danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht mehr vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich euch richtig deute, ist das Wichtigste gesagt: Kulturbudget ist gerettet. In der Form darf ich um Zustimmung ersuchen. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Manfred Juraczka. - Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über diese Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenso einstimmig so beschlossen. Ich komme daher zur Abstimmung in der zweiten Lesung. Wer für das Gesetz ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist wieder einstimmig. Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 6 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft für das Jahr 2022. Die Wiener Umweltanwältin Iris Tichelmann ist leider erkrankt und daher entschuldigt. Ich darf den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, ersuchen, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich wünsche von dieser Stelle aus der Umweltanwältin gute Besserung und darf, glaube ich, im Namen von uns allen - es waren ja auch einige beim Bäumepflanzen dabei - der Umweltanwaltschaft alles Gute zu ihrem 30-jährigen Bestehen wünschen. (Allgemeiner Beifall.) Um Zustimmung bitte ich auch. Präsident Ernst Woller: Das ist beendet. Ich bitte nun jene Mitglieder des Wiener Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht der Wiener Umweltanwaltschaft für das Jahr 2022 zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierhaltegesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor. Ich komme daher zur Abstimmung in erster Lesung. Wer für dieses Gesetz ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN und NEOS so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen und ersuche alle Damen und Herren, die dem zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig, ich gehe daher so vor. Wer für das Gesetz in zweiter Lesung stimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Zustimmung von SPÖ, GRÜNEN und NEOS. Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung so beschlossen. Postnummer 9 betrifft die Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gemäß § 129 der Wiener Stadtverfassung. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den Amtsf. StR Mag. Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages in Wien ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ und NEOS und so in erster Lesung beschlossen. Ich glaube, da brauchen wir keine zweite Lesung, sehe ich gerade. Also, es ist so beschlossen. Postnummer 10 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995 und das Wiener Bezügegesetz 1995 geändert werden. Das ist die 3. Dienstrechtsnovelle 2023. Berichterstatter hierzu ist der Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich ersuche ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ing. Guggenbichler, MSc, und ich erteile es ihm. Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute am späteren Vormittag hatten wir das Verlangen der NEOS "Unser Glaube heißt Demokratie". Wir haben lange darüber diskutiert. So weit dürfte es mit dem Glauben nicht her sein, zumindest ist er schnell verflogen. Weil wir es im Ausschuss auch schon angesprochen haben: Es ist nicht sehr demokratiepolitisch toll und angenehm, Initiativanträge zu stellen für Sachen, die in Begutachtung hätten gehen können, schnell vor einer Landtagsitzung einen Ausschuss zusammenzuwurschteln und dann ein Gesetz abstimmen zu lassen. So weit her dürfte es mit eurem Demokratieverständnis nicht sein und Sie wissen auch ganz genau, dass Sie das anders ... (Abg. Mag. Josef Taucher: Aber das ist der Alltag ... kein Lernerfolg?) Ich sage Ihnen noch einmal, Herr Taucher, wenn Sie eine Aktuelle Stunde über Demokratie machen und über den Glauben an Demokratie machen und stundenlang darüber reden und dann am Ende des Tages (Abg. Mag. Josef Taucher: Kein Lernerfolg?) eine parlamentarische Unart leben, am gleichen Tag, dann muss es auch möglich sein, dass man Ihnen das in dieser Form sagt. Das wissen Sie auch ganz genau. Es hat uns jedoch nicht daran gehindert, uns für dieses Gesetz vorzubereiten. Wir werden - so wie heute schon gesagt - das Gesetz ablehnen, werden einen Abänderungsantrag einbringen. Ich ersuche Sie, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen und das Gesetz abzulehnen. Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ. - Abg. Mag. Josef Taucher: Hörst, lernen tust nichts, ich sag dir's!) Präsident Ernst Woller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ganz kurz möchte ich für alle, die heute Früh nicht bei unserem Ausschuss dabei waren, einberichten, dass zu dem Thema des Initiativantrags auch die Abteilungsleiterin der MA 2 sehr umfassend Stellung genommen hat, auch noch einmal bekräftigt hat, dass es ihr selber sehr lieb und recht gewesen wäre, das auf einem normalen Gesetzwerdungsweg zu beschließen, dass es allerdings - als Beispiel wurden mehrere Dinge genannt, dazu gehört auch die Reparatur der Vordienstzeitenregelungen auf Grund eines EU- Erkenntnisses -, nicht anders möglich war, weil die Vorlage vom Bund erst im Oktober gekommen ist. Das zur Begründung für diesen Initiativantrag. Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für die kurze Debatte. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara.) Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Es liegt ein Abänderungsantrag der FPÖ vor. Wer diesem Abänderungsantrag zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ausschließlich unterstützt von FPÖ und dem Abg. Kieslich und daher nicht ausreichend unterstützt. Ich bitte nun jede Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und NEOS so beschlossen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Wer dem zustimmt, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen damit zur zweiten Lesung der Gesetzesvorlage. Wer dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen möchte, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist wieder unterstützt von SPÖ, ÖVP, GRÜNEN und NEOS und damit auch in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Amtsf. StR Hacker. Ich ersuche ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Ich darf ersuchen, die vorgelegte Änderung des Leichen- und Bestattungsgesetzes zu debattieren und anschließend zuzustimmen. Vielen herzlichen Dank! Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Gibt es dagegen einen Einwand? - Das ist nicht der Fall, daher gehe ich so vor. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mag. Huemer, und ich erteile es ihr. Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Von der Wiege bis zur Bahre ist der Aufgabenbereich des Landes Wien, und ich möchte kurz sagen, warum ich mich zum Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz zu Wort gemeldet habe. Der Novelle werden wir zustimmen, wenngleich ich persönlich schon ein bisschen Bedenken habe, ob diese Regelung zum Thema Privatbegräbnis mit Aschenbestattung - wo darf man eine Urne aufstellen - tatsächlich nicht zu restriktiv ist. Aber wir werden sehen, wie das in der Praxis ankommt. Jedenfalls werden wir zustimmen. Ich bringe aber heute hier für meine Fraktion auch einen Abänderungsantrag ein, weil wir glauben, dass in dieser Novelle eine Chance verpasst wurde, etwas zu bereinigen, was eigentlich heutzutage in anderen Gesetzen schon State of the Art ist. Und hier als ein gewisses Versäumnis noch so ist. Und zwar geht es zum einen um eine Inkonsistenz im Gesetz. Da wird nämlich geredet von Angehörigeneigenschaft - ich weiß, das ist alles sehr technisch - und auf der anderen Seite von Familieneigenschaften. Das gehört eigentlich gleich verwendet. Das andere ist, dass es nach wie vor eine Unterscheidung gibt zwischen verheirateten Paaren, verpartnerten Lebensgemeinschaften - die werden im Gesetz berücksichtigt -, und Lebensgemeinschaften, die keine rechtlichen Titel haben. Das sind mittlerweile 19 Prozent der Haushalte in Wien, und das ist eigentlich schon ganz schön viel. Diese Personengruppe wird aus dieser Möglichkeit ausgeschlossen, sofern man ein Grundstück hat, Angehörige - den Partner, die Partnerin oder überhaupt Eltern - am eigenen Grundstück zu begraben. Das ist in anderen Gesetzen heutzutage nicht mehr so. Landes- und bundesgesetzliche Materien berücksichtigen diese normalen Lebensgemeinschaften mittlerweile. Wir glauben, dass es die Chance gegeben hätte, auch im Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz dieser wachsenden Realität gerecht zu werden, und deswegen haben wir heute einen Abänderungsantrag eingebracht, der genau diese Gleichstellung ermöglicht. Ich ersuche um Zustimmung, weil ich glaube, Sie wollen auch nicht, dass nichteheliche Lebensgemeinschaften benachteiligt bleiben. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wagner, und ich erteile es ihm. Abg. Kurt Wagner (SPÖ): Herr Landesrat, geschätzte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich mich mit der Gesetzesvorlage ein bisschen näher beschäftige, weil ich glaube, es betrifft jeden - ich hoffe zwar, noch längere Zeit nicht, aber die Angehörigen werden sicher irgendwann einmal davon betroffen sein. Punkt 1 - ich sage jetzt nur die Änderungen: Die Lagerung von Verstorbenen nach der Totenbeschau, das ist § 10. Derzeit besteht eine Frist für die Lagerung von Verstorbenen in Kühlanlagen bis zur Bestattung. Dies führt in der Praxis zu sehr langen Lagerungen, weshalb in der Novelle eine Frist von vier Wochen normiert werden soll. Dabei werden jedoch zwei Ausnahmen festgelegt. Das ist jetzt auch drin. Die Frist läuft nicht bis zur Identifikationsfeststellung des Verstorbenen und bei einer Thanatopraxie. Wenn Sie nicht wissen, was das ist: Das ist, wenn sich jemand einbalsamieren lassen möchte, nachdem er verstorben ist. Zweitens die Enterdigung bei Verstorbenen mit übertragbaren Krankheiten, das sind § 18 und § 30 - das Ziel der Neuregelung ist die Erleichterung der Zusammenarbeit der Friedhöfe und der MA 15. Aktualisiert wird, welche Verstorbenen mit übertragbaren Krankheiten jedenfalls einer Feuerbestattung bedürfen, das ist § 30. Weiters wird die Frist für die Untersagung der Enterdigung von einer Woche auf drei Tage verkürzt, um hier diesen Prozess in § 18 zu beschleunigen. Punkt 3, Bestattungsarten: Die derzeit erlaubten Bestattungsarten Erd- und Feuerbestattung werden nicht ausgeweitet. Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung im Gesetz. Punkt 4, Privatbegräbnisstätten gemäß § 25: Das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz trifft bewusst unterschiedliche Bestimmungen für Bestattungsanlagen, Urnenhaine oder Friedhöfe und für Privatgrabstätten. Privatgrabstätten stellen den Ausnahmezustand dar, das äußere Erscheinungsbild einer Bestattungsanlage darf dabei nicht erreicht werden. Bestattungsanlagen müssen darüber hinaus verschiedene Voraussetzungen erfüllen, wie die richtige Flächenwidmung, sanitäre Anlagen, Aufbahrungsräume, et cetera. Derzeit besteht keine präzise Rechtsgrundlage für Privatbegräbnisstätten zur Bestattung von Leichenaschen, weshalb mit der Novelle eine Präzisierung der Regelung betreffend Privatbegräbnisstätten zur Bestattung zur Leichenasche erfolgen soll. Die neue Regelung nominiert drei Voraussetzungen. Es muss sich um ein nicht öffentlich zugängliches Privatgrundstück handeln, der Eigentümer des nicht öffentlich zugänglichen Privatgrundstückes und die verstorbene Person müssen nahe Familienangehörige sein und der dritte Punkt: Pro Grundstück darf jeweils eine Privatbegräbnisstätte errichtet werden. Somit wird in dieser Novellierung sichergestellt, dass die Bestattung auf einem Privatgrundstück nur der privaten Beisetzung im engsten Familienkreis und nicht einem wirtschaftlichen Nutzen dienen soll. Weiters wird mit der Regelung klargestellt, dass die Errichtungsbewilligung einer Privatbegräbnisstätte mit dem Tod des Bewilligungsinhabers erlischt. Damit kann mit dem Tod des Bewilligungsinhabers keine weitere Bestattung von Leichenasche bewilligt werden. Bereits bestehende Leichenasche bleibt davon allerdings unberührt. Punkt 5, Aufbewahrung von Urnen außerhalb einer Bestattungsanlage, das ist im Gesetz § 25: In der Praxis wird die Aufbewahrung von Urnen nur in Wohnstätten bewilligt. Dies wird durch die Novelle gesetzlich geregelt. Weiters besteht Unklarheit darüber, von wem die Kosten für die Bestattung der Asche zu tragen sind, wenn der Bewilligungsinhaber verstorben ist und es keine Erben gibt. Durch die Novelle wird geregelt, dass in diesen Fällen diese Kosten nun vom Liegenschaftseigentümer oder vom Wohnungseigentümer zu tragen sind. Punkt 6, Auflassung einer Privatbegräbnisstätte gemäß § 35: Die Auflassung ist im Magistrat anzuzeigen. Wenn der Bewilligungsinhaber der Privatbegräbnisstätte verstirbt, führt dies in der Praxis zu Unklarheiten, von wem die Auflassung anzuzeigen ist und wer die Kosten trägt. Durch die Neuregelung trifft die Verpflichtung die Verlassenschaft. Wenn diese der Verpflichtung nicht nachkommt, geht diese auf den Grundeigentümer über. Auch die Kosten sind von der Verlassenschaft zu tragen. Sofern keine Erben vorhanden sind, geht die Kostentragung ebenfalls auf den Grundeigentümer über. Das ist die Präzisierung und Erklärung zu der Gesetzesnovelle. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, und ich hoffe, wir brauchen es noch lange nicht. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile dem Berichterstatter das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Es gibt einen Abänderungsantrag, der aus technischen Gründen schwer durchgeführt werden kann. Bitte, verlangt von mir jetzt nicht die juristische Feinspitzerklärung, warum das so ist, ich gebe zu, dass das mein Wissen über Gesetzeswerdung definitiv übersteigt. Aber wie im Vorfeld besprochen, halte ich den Vorschlag per se für gescheit, und ich werde den Auftrag geben, den nach dieser Sitzung noch einmal einarbeiten zu lassen entlang der Linie, die das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch vorgibt. Ich halte das für sehr vernünftig und bitte daher, dem Gesetzesvorschlag in der jetzigen Fassung zuzustimmen, und ich mache dieses Versprechen im vollen Wissen, was es bedeutet, daher auch von diesem Sitz aus. Danke schön. (Beifall bei SPÖ, GRÜNEN und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich mitteilen, dass Frau Abg. Mag. Nittmann ab 15 Uhr entschuldigt ist. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Es liegt ein Abänderungsantrag der GRÜNEN vor, den ich zuerst abstimmen lasse. Ich ersuche all jene Abgeordnete, die diesem Abänderungsantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist ausschließlich unterstützt von den GRÜNEN und daher nicht ausreichend unterstützt. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen von SPÖ, GRÜNEN, NEOS, FPÖ und von Abg. Kieslich so in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich gehe daher so vor. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von SPÖ, GRÜNEN, NEOS, FPÖ und von Abg. Kieslich und somit auch in zweiter Lesung beschlossen. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz geändert wird. Berichterstatter hierzu ist der Amtsf. StR Hacker, und ich erteile ihm das Wort. Berichterstatter Amtsf. StR Peter Hacker: Wir legen eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes vor, von der wir nicht sagen können, dass wir damit eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes reparieren - denn das steht uns allen miteinander nicht zu -, aber die Konsequenzen reparieren wir. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, die nachvollziehbar ist und die auch erwartbar war. Aber die Bedeutung ist, dass kinderreiche Familien 100 EUR Mindestsicherung weniger Grenzwert haben, und das gehört aus meiner Sicht sozialpolitisch saniert, und daher gibt es also einen - wie ich finde - auch juristisch sehr kreativ gelungenen Vorschlag. Ich ersuche um entsprechende Debatte und um Zustimmung. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen, wenn es dagegen keinen Einwand gibt. - Ich sehe keinen Einwand, daher gehe ich so vor. Die Debatte ist eröffnet, zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Seidl, und ich erteile es ihm. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat, meine Damen und Herren! Ja, kreativ wird das Gesetz jetzt, da bin ich sogar bei Ihnen. Aber im Gegensatz zu Ihnen sehe ich das schon ein wenig anders. Denn warum müssen wir uns da heute mit dem Gesetz wieder einmal befassen? - Weil der Verfassungsgerichtshof im März 2023 gesagt hat, das Wiener Mindestsicherungsgesetz ist verfassungswidrig. Das sagt übrigens nicht nur der Verfassungsgerichtshof, das sagt auch der sozialdemokratische Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz in jedem Bericht. Im heurigen Jahr hat er es - ich möchte es dann auch ganz gerne vielleicht kurz vorlesen - schon relativ scharf formuliert, weil es doch einfach nicht sein kann, dass wir seit 1.1.2020 ein Gesetz in Wien haben, von dem wir alle wissen, dass es nicht verfassungskonform ist, und es scheint anscheinend nicht zu funktionieren, dass man dieses Gesetz so aufstellt, dass der Verfassungsgerichtshof sagt: Okay, jetzt ist es euch endlich gelungen! Schauen wir einmal, wie lange das jetzt noch weitergeht, denn auch mit dieser Reparatur gelingt es noch immer nicht, dieses Wiener Mindestsicherungsgesetz verfassungskonform aufzustellen. Ich hätte da zumindest drei Punkte, die jedenfalls nicht verfassungskonform sind, die es eigentlich - wie gesagt - seit 1.1.2020 sein sollten. Vielleicht nur ganz kurz - ich habe versprochen, ich werde es nicht allzu lange machen, aber wenn man die Möglichkeit hat, zum Wiener Mindestsicherungsgesetz zu sprechen, dann muss man schon auch ein paar Zahlen nennen: Aktuell haben wir 133.731 Bezieher der Wiener Mindestsicherung. Ich mache jetzt einen Vergleich zu 2011. Warum mache ich den Vergleich zu 2011? - Seit Ende 2010 darf ich hier im Haus sein und habe als Sozialsprecher immer auch die Mindestsicherung in Wien begleitet. Damals hatten wir de facto genauso viele Bezieher. Der Unterschied zu damals ist nur: Damals haben wir für das Ganze 300 Millionen EUR gebraucht - ist ja das schon ein Wahnsinn, ein unglaublicher Betrag -, heute brauchen wir 1 Milliarde EUR, und zwar Jahr für Jahr, Tendenz weiter steigend, und das auf Grund der Tatsache, dass anscheinend der Herr Landesrat nicht zusammenbringt, mit seinen Juristen ein Gesetz so aufzustellen, dass es verfassungskonform ist. (Abg. Viktoria Spielmann, BA: Was ist die Alternative?) Das ist der Grund, warum die Wienerinnen und Wiener heute jeden 14. Euro, den wir in der Stadt Wien einnehmen, ausgeben müssen für die Wiener Mindestsicherung. Warum ist das so? - Ich wollte heute Früh in der mündlichen Fragestunde erfragen, wie viele der 133.731 Bezieher der Wiener Mindestsicherung noch die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Die Antwort bekomme ich nicht vom Herrn Stadtrat (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Doch, doch!), weil er sagt: Das geht nicht, ich kann heute, am 23.11., nicht erfragen, wie viel das per Stichtag 31.10. sind, das wäre zu aufwändig! Jetzt gibt es für mich die Möglichkeit, zu denken, okay, es gibt wahrscheinlich nicht mehr viele, das wissen wir ja sowieso, dass das eine schrumpfende Minderheit ist, die Österreicher, die Mindestsicherung beziehen. Oder Sie sind mittlerweile so schlecht aufgestellt, dass Sie das - ich weiß nicht - noch mit Karteikarten zusammensuchen müssen. Normal wäre das, würde ich meinen, mit einem Knopfdruck und mit einer Auswertung in einer Excel-Datei relativ schnell herausfindbar. Jetzt wissen wir, SPÖ und Excel, das passt irgendwie nicht zusammen, das funktioniert nicht. (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.) Also werden wir halt weiter warten müssen. Irgendwann einmal werden wir vielleicht die Zahl bekommen, wir werden sie anfragen, jetzt in schriftlicher Art und Weise. Schauen wir, was da herauskommt. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Da hat der Herr Landesrat ja zum Glück zwei Monate Zeit, vielleicht findet er irgendeinen Excel-Kundigen, der ihm das auswerten kann, wie viele Österreicher heute noch Mindestsicherung erhalten. Ja, meine Damen und Herren, wir werden diese Gesetzesreparatur heute aus einem ganz bestimmten Grund ablehnen, denn dieses Gesetz ist noch immer nicht verfassungskonform, und ich bin der Meinung, einem Gesetz, das heute noch nicht verfassungskonform ist und auch mit einer Adaptierung nicht verfassungskonformer wird, können wir nicht zustimmen, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank. (Abg. Georg Prack, BA: Was sind jetzt die drei Punkte?) Wenn Sie möchten, gebe ich Ihnen dann gern die Information, was es für insgesamt fünf ... (Abg. Georg Prack, BA: Drei haben Sie gesagt!) Ich gebe Ihnen ganz gern die ersten drei Möglichkeiten - drei habe ich mit! (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abg. Mag. (FH) Konrad, und ich erteile es ihm. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes, die eine Neuerung für Alleinerziehende und Paare mit Kindern mit sich bringt. Der Herr Landesrat hat schon angesprochen, diese Novelle beruht auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, das den bisherigen Mindeststandard für Paare aufhebt, was für 13.000 Paarhaushalte eine Kürzung von rund 105 EUR pro Monat bedeuten würde. Dreiviertel dieser Haushalte sind Familien mit minderjährigen Kindern, die von einer solchen Kürzung natürlich gerade in Zeiten wie diesen besonders betroffen wären. Wir wissen aus diversen wissenschaftlichen Studien, dass Alleinerziehende und Mehrkindfamilien eine deutlich höhere Armutsbetroffenheit ausweisen als andere Haushalte. Daher ist es, denke ich, gut und wichtig, diese negativen Auswirkungen dieses Erkenntnisses auf Haushalte mit Kindern abzufedern, und das tun wir mit einem Eltern-Familienzuschlag, der den Verlust von 105 EUR nun mit 95 EUR pro Monat kompensiert. Diese Regelung kommt nun eben auch einer weiteren besonders armutsgefährdeten Gruppe zu Gute, nämlich Alleinerziehenden. Auch sie erhalten mit dieser Maßnahme 48 EUR pro Monat zusätzlich. Wir sehen aus Studien, dass Einkommensverluste bei Familien einen direkten Einfluss auf die Kinder haben, das betrifft dann Essen, das betrifft dann Bildung, das betrifft soziale Teilhabe, das betrifft Kleidung und hat damit unmittelbare Auswirkungen auf Gesundheit und auch auf die künftige Entwicklung dieser Kinder. Von daher halte ich diese Neuerung, die wir heute hier vorschlagen, sozialpolitisch für sehr vernünftig, um armutsgefährdete Gruppen in diesen finanziell herausfordernden Zeiten zu unterstützen, insbesondere auch deshalb, als dieser Eltern-Familienzuschlag für die Stadt Wien keine Mehrkosten verursacht. Daher bitte ich um Zustimmung für diese sinnvolle Maßnahme. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Spielmann zu Wort gemeldet, und ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Lieber Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen und alle ZuschauerInnen vor dem Livestream! Vielleicht noch ein paar Worte, ich muss es leider immer wieder machen, weil immer wieder die gleichen Diskussionen hier herinnen sind. Herr Kollege Seidl, ich finde es sehr interessant, dass ausgerechnet die FPÖ über Verfassungskonformität spricht, wenn ich mir anschaue, was Ihr Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das schwarz-blaue Armutsförderungsgesetz angerichtet hat, und dementsprechend können wir nur froh sein, dass der Verfassungsgerichtshof das aufgehoben hat (Abg. Wolfgang Seidl: Dann ändert es!) und dass wir im rot-grünen Wien einen anderen Weg gegangen sind, nämlich Leute nicht im Stich zu lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Kurt Wagner und Abg. Katharina Weninger, BA. - Abg. Wolfgang Seidl: Dann ändert es!) Heute wird über das Wiener Mindestsicherungsgesetz gesprochen beziehungsweise dieses novelliert. Normalerweise ist es ja so, dass wir uns doch sehr einig sind zwischen SPÖ, NEOS und GRÜNEN, aber heute können wir dieser Novelle leider nicht zustimmen, und ich werde auch noch ausführen, warum wir dieser Novelle heute leider nicht zustimmen können. Warum gibt es also diese Novelle? Durch das Erkenntnis des VfGH vom März 2023 wurde der § 8 Abs. 2 Z 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz aufgehoben, und ich möchte ein bisschen erklären, um was es da geht, weil es natürlich alles sehr technische Ausführungen sind, aber ich glaube, es ist gerade für Armutsbetroffene in Wien wichtig, zu verstehen, was da jetzt gerade passiert. Was hat dieser Paragraph also geregelt? Er regelt den bisherigen Mindeststandard für Paare von 75 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Da das unter Schwarz-Blau beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz eben leider niedrigere Höchstsätze für Paare und Familien vorsieht, nämlich nur 70 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes, wurde der Paragraph leider aufgehoben. Es ist kein Geheimnis, denke ich, dass alle sozialpolitisch bewegten Menschen natürlich schmerzen muss, dass es hier zu einer Kürzung kommt, denn was bedeutet das konkret? Es kommt zu einer Kürzung von zirka 105 EUR bei Erwachsenen, die mit anderen Personen in einer Ehe, Eingetragenen PartnerInnenschaft oder Lebensgemeinschaft leben. Davon sind - das lässt sich auch dem Antrag entnehmen - zirka 13.000 Paare mit und ohne Kinder betroffen. Was regelt jetzt die rot-pinke Novelle? Das erste Mal vorweg, super! Nämlich sieht das Sozialhilfe- Grundsatzgesetz vor, dass man eine höhere Leistung für Menschen mit Beeinträchtigungen auszahlen kann. Wir finden das natürlich gut, dass Menschen mit Beeinträchtigungen mit diesen 75 Prozent weiterhin den gleichen Satz bekommen. Was wird jetzt noch geregelt? Zur Abfederung der Kürzung sollen Paare mit Kindern, davon sind 10.000 Paare betroffen, einen Elternzuschlag von 47,41 EUR pro Erwachsenenperson erhalten. Für die 3.000 Paare ohne Kinder, und das ist leider das Schlimme daran, gibt es allerdings keine Lösung. Dabei wird im Antrag vor allem die Kostenneutralität positiv hervorgehoben, wenn man mit den Einsparungen durch die Kürzungen quasi die Zuschläge finanzieren kann. Was ist jetzt unser grüner Zugang dazu, was sagen wir? Prinzipiell muss man sagen, wir anerkennen natürlich, dass die Stadt Wien und LR Hacker sich bemüht haben, eine Lösung für diese schmerzliche Kürzung des schwarz- blauen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz-Vermächtnisses zu finden, aber wir können eben einer Novelle, die keine politische Lösung für den Ausgleich von Kürzungen bei zirka 3.000 Paaren ohne Kinder anbietet, nicht zustimmen. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen, aber 105 EUR führt bei Menschen, die eh schon sehr, sehr wenig haben und für sozial benachteiligte Menschen wirklich dazu, dass quasi jeder Euro weniger zu einer veritableren Krise führen kann, und auch der sogenannte Elternzuschlag als Ausgleich greift für uns zu kurz. Was es braucht, sind echte Reformen statt Flickwerk und rein kostenneutrale Lösungen, wir brauchen eine erhöhte Kindermindestsicherung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNRN sowie von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM und Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Bevor ich noch einmal auf die inhaltlichen Kritikpunkte eingehe oder sage, was wir besser gemacht hätten, möchte ich noch einmal wiederholen, was ich hier eh schon öfter gesagt habe, ich finde es leider sehr schade, dass wir immer wieder mit Initiativanträgen konfrontiert sind. Mir ist natürlich bewusst, dass gewisse gesetzliche Änderungen sehr schnell vollzogen werden müssen, weil es auch Vorgaben vom Bund gibt, aber es wäre trotzdem sehr wichtig, wenn wir endlich wieder zu dieser Kultur zurückkommen könnten, wo wir ordentliche Begutachtungsverfahren machen, da ich davon überzeugt bin, dass Gesetze wesentlich besser werden, wenn soziale Organisationen drüberschauen können, wenn Menschen, die mit den Armutsbetroffenen arbeiten, ihren Senf dazugeben und das Gesetz besser machen können. Und deswegen hoffen wir, dass diese Unkultur endlich aufhört, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN) Warum greift der Elternzuschlag für uns als Wiener GRÜNE zu kurz? Es braucht eben eine echte, nachhaltige Lösung, denn jedes vierte Kind in Wien ist arm oder von Armut gefährdet, und da müssten doch bei einer sozialdemokratisch geführten Stadtregierung trotzdem auch alle Alarmglocken schrillen. Zu Recht sagt zum Beispiel Andi Babler, ihr Parteichef, dass wir alles tun müssen, um Kinderarmut zu beenden und eine Kindergrundsicherung einzuführen. Da stehen wir natürlich Seite an Seite. Am Rathaus hängt gerade auf Grund des Tags der Kinderrechte eine Fahne, wo draufsteht, dass Wien die Stadt der Kinderrechte ist. Und da frage ich mich schon, warum kann man nicht im Einflussbereich der Stadt Wien, wo es eine ganz klare progressive Mehrheit gibt, endlich die Kindermindestsicherung so anheben, dass sie tatsächlich zu einer Grundsicherung wird. Ich verstehe es einfach nicht, und da müssen wir wirklich dringend handeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ja, das ist möglich, auf Grund der Aufhebung der im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz festgelegten degressiv gestaffelten Höchstsätze für minderjährige Kinder, durch die Entscheidung vom 12. Dezember 2019 können die Bundesländer diese Leistungshöhen frei bestimmen. Wenn es also wirklich ein Anliegen ist, dann sollte man diesen gesetzlichen Handlungsspielraum auch wirklich ausschöpfen. Wir schlagen daher vor, und deswegen haben wir auch einen Antrag eingebracht, die Bemessungsgrundlage für minderjährige Kinder in Bedarfsgemeinschaften von 284,48 EUR auf sozusagen die Mindestschwelle bei der EU, die Armutsgefährdungsschwelle anzuheben, und das wären 418 EUR in diesem Fall. Der Zuschlag bei den Eltern orientiert sich lediglich an der Zahl der anspruchsberechtigten Personen, nicht an der Anzahl der Kinder. Nachdem sich der Zuschlag für Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern nicht an der Zahl der Kinder, sondern eben an der Zahl der anspruchsberechtigten Personen in der Bedarfsgemeinschaft orientiert, wird die Differenz zwischen Armutsgefährdungsschwelle und tatsächlicher Unterstützungsleistung mit jedem weiteren minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft natürlich größer, das ist eh klar. Um nochmal auf den wichtigsten Punkt einzugehen, die Kürzung bei den Paaren ohne Kinder könnte man zum Beispiel auch anders ausgleichen. Ich habe das heute in der Fragestunde eh schon erwähnt, es ist nämlich so, die Änderungen beim Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sehen vor, dass ortsbedingte höhere Wohnkosten über die Wohnkostenpauschale abgegolten werden können. Konkret können die Bundesländer in ihren Ausführungsgesetzen vorsehen, dass die Sozialhilfeleistungen zur Abgeltung von Wohnkosten um bis zu 30 Prozent erhöht werden können. Und vor allen Dingen hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis von 2023 auch gesagt, dass es eben diesen Sachleistungszwang nicht unbedingt geben muss, dass er als unsachlich verfassungswidrig aufgehoben werden kann und man stattdessen eine Geldleistung auszahlen könnte. Deswegen haben wir auch diesen Antrag eingebracht, und darauf wird dann mein Kollege Georg Prack noch stärker eingehen, dass wir endlich die Mietbeihilfe reformieren und Leistungen auszahlen können, die wirklich bei der Deckung der Wohnkosten unterstützen. Noch einmal zusammengefasst, Wien kann und muss in Zeiten der Teuerung bei der Wiener Mindestsicherung noch besser sozial abfedern, aus unserer Sicht. Wir müssen mehr Geld in die Hand nehmen und dafür den vollen Handlungsspielraum ausnützen, den das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ermöglicht, und zwar eben durch drei konkrete Vorschläge, die wir als Antrag eingebracht haben: Die Erhöhung der Kindermindestsicherung, eine gerechte Form der Mietbeihilfe und die Erhöhung der Unterstützung der Deckung von Wohnkosten. Was es aus unserer Sicht natürlich langfristig braucht, und ich glaube, da sind wir uns wieder sehr einig, ist, ist, dass es eine generelle Reform des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes geben muss, das wirklich armutsfeste Mindeststandards definiert und nicht Höchstgrenzen einzieht oder irgendwelche Deckelungen, denn jeder Mensch hat ein Recht auf soziale Sicherheit. - Danke vielmals. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bevor ich dem Herrn Abg. Wölbitsch-Milan das Wort erteile, begrüße ich recht herzlich eine Delegation aus dem Villacher Gemeinderat bei uns auf der Besuchergalerie. Herzlich Willkommen im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.) Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über eine Novelle des Mindestsicherungsgesetzes, die über einen Initiativantrag den Weg hier herein gefunden hat. Dem zugrunde liegt - das ist ja auch schon angesprochen worden - ein Sozialhilfe- Grundsatzgesetz auf Bundesebene, und das haben wir gemeinsam damals mit der FPÖ beschlossen, mit zwei Zielen. Das eine war, ein gerechtes Verhältnis herzustellen zwischen allen jenen, die ein Sozialsystem erhalten und finanzieren - laut Pressebericht von vor 3 Wochen sind das, wenn man es ein bisschen zuspitzt, 20 Prozent, die dieses System im Moment erhalten -, und auf der anderen Seite Menschen, die aus diesem System Leistungen beziehen müssen, die in eine Schieflage geraten und danach aufgefangen werden müssen. - Das war das eine Ziel, dass das natürlich, was sozial gerecht ist, dann von Partei zu Partei unterschiedlich in der Bewertung ist, ist vollkommen klar. Das zweite Ziel war, die Mindestsicherung als Pull-Faktor zu regulieren. Und da beginnt einmal die Diskussion, glaubt man überhaupt, dass die Mindestsicherung ein Pull-Faktor ist? Wir glauben daran, es gibt auch Vertreter anderer Parteien, die daran glauben, wenn ich an Sepp Schellhorn denke, der ja auch ein gutes Beispiel geliefert hat, von Mitarbeitern von ihm, die nach Wien gegangen sind und ihm gesagt haben, sie tun das deshalb, weil hier die Sozialleistungen höher sind als bei ihm im Betrieb und daher lieber ein Arbeitsverhältnis eintauschen gegen - zugespitzt - die Mindestsicherung in Wien. Das waren die zwei Gründe, warum wir ein neues Sozialhilfe-Grundsatzgesetz auch im Bund beschlossen haben. Jetzt hat die SPÖ auf Bundesebene das gemacht, was ihr natürlich zusteht, sie ist vor den Verfassungsgerichtshof gegangen. Einige Elemente dieses Gesetzes hat der Verfassungsgerichtshof aufgehoben, aber - und das ist halt unsere Kernbotschaft - der größte Teil davon ist weiterhin aufrecht und ist daher eigentlich auch seitens der Stadt Wien umzusetzen. Das heißt, wir befinden uns eigentlich laufend - und wir haben das immer wieder hier thematisiert - in einem offenen Verfassungsbruch. Und jetzt verstehe ich schon, es gibt es halt Dinge, die kann man nachvollziehen als Oppositionspartei, und Dinge, da ist man halt dagegen, es gibt aber eine Mehrheitsentscheidung, und aus meiner Sicht, so wie wir das ja dann auch respektieren müssen, muss man das auch auf Bundesebene respektieren. In diesem Grundsatzgesetz waren auch viele Dinge, die wir immer wieder diskutieren, auch schon enthalten, nämlich spezielle Schwerpunkte für vulnerable Gruppen, auf der einen Seite Alleinerzieher - ist schon erwähnt worden - und auf der anderen Seite zum Beispiel auch Menschen mit Behinderung. Und das Ziel war anscheinend - Motive der SPÖ weiß am besten die SPÖ -, dieses Gesetz halt jetzt über einen anderen Weg irgendwie auszuhebeln. Man hat eine Novelle erlassen, die jetzt wiederum vom Verfassungsgerichtshof, aber diesmal gegenüber einer SPÖ- geführten Regierung aufgehoben wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, nein, so geht es nicht. Gescheit wäre es wahrscheinlich gewesen, oder sinnvoll - aber als Opposition ist man immer super schlau, das gebe ich auch zu -, alle an einen Tisch zu holen und zu sagen, okay, jetzt machen wir es wirklich gescheit und jetzt probieren wir, ein Gesetz aufzustellen, das wirklich hält. Und jetzt behaupte ich einmal, wir wären wahrscheinlich gesprächsbereit gewesen, darüber zu diskutieren, wo wir immer Schwerpunkte setzen, innerhalb des Reglements oder innerhalb des Gesetzes, was will man hier speziell bewirken. Nur, dazu hätte man uns auch einbinden müssen. Jetzt sage ich noch nicht, dass wir uns vielleicht einig geworden wären, denn wir hätten natürlich schon auf eines gepocht, und das wäre vielleicht das trennende Element gewesen, nämlich dass dieses Gesetz auch verfassungskonform umgesetzt wird, auch in Teilbereichen, die heute noch nicht angesprochen wurden, nämlich dass subsidiär Schutzberechtigte in Wien die volle Mindestsicherung erhalten können, was aus unserer Sicht dem Grundsatzgesetz widerspricht. Aber man hätte zumindest darüber diskutieren können. Und was mir schon auch zuwiderläuft - und ich habe es gestern auch schon gesagt -, ist, 50 Prozent der Gesetze, die wir heute beschließen, kommen per Initiativantrag herein. Jetzt haben wir heute auch schon gehört, warum das so ist, für das eine oder andere Gesetz gibt es einen guten Grund. Okay, mehr als die Hälfte der Gesetze, die wir im Landtag in der letzten Zeit beschlossen haben, kommen per Initiativantrag. Und da gibt es Thematiken, die sind ein bisschen weniger komplex oder die sind sehr dringlich, das kann man vielleicht auch noch argumentieren, aber in dem Fall, glaube ich, wäre es wert gewesen, auch auf Grund der Komplexität und auch auf Grund der Thematik, einen breiteren Einbindungsprozess zu starten, an dem wir zumindest teilgenommen hätten. Das heißt nicht, dass man am Ende auf das gleiche Ergebnis kommt. Wenn man ein Gesetz oder eine Initiative will, die auf breiten Beinen steht, dann muss man die Opposition auch entsprechend einbinden. Das ist hier nicht passiert, und deshalb werden wir dieser Novelle auch nicht zustimmen. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Florianschütz zu Wort gemeldet, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte ZuschauerInnen im Internet! An und für sich handelt es sich bei der vorliegenden Materie, und da möchte ich meine Vorredner ein bisschen ausbessern, um keine so wahnsinnig komplexe Materie, sondern es geht um die Frage, wie bekämpfen wir Armut. Da man ja Bezug nehmen soll auf Wortmeldungen im Plenum, mache ich das jetzt auch gleich, also die Frage, dass durch Einbindung der Opposition eine allfällige Zustimmung wahrscheinlich geworden wäre, da habe ich so meine Zweifel. Schlicht und einfach, das glaube ich Ihnen nicht, dass es Ihnen um Armutsbekämpfung geht. Es geht Ihnen da um irgendetwas anderes, das ich nicht ganz nachvollziehen kann, denn theoretisch sind Sie ja Christlich-Sozialer. Wie auch immer, der Wunsch, eingebunden zu sein, ist jedenfalls ein legitimier, den ich ja auch unterstütze, und darum glaube ich, dass wir so oder so im Dialog zu dieser Frage bleiben sollten, meine Damen und Herren. Das Zweite ist, weil jetzt jemand gesagt hat, dieses Gesetz wird deshalb gemacht, um ein Gerichtsurteil zu heben: Meine Damen und Herren, dieses Gesetz wird gemacht, um Armut zu bekämpfen, und um nichts anderes geht es bei diesem Gesetz. Wie ist die Ausgangslage gewesen? Es wurde ja heute schon angeführt, die bisherige Rechtslage vor dem genannten Gerichtsurteil war, dass in einer Bedarfsgemeinschaft 2 Mal 75 Prozent des Richtsatzes an Erwachsene ausgezahlt worden sind. Und das Gerichtsurteil besagt - und daran halten wir uns natürlich -, dass 2 Mal 70 Prozent ausgezahlt werden. Das ist ein Verlust von 10 Prozent oder ungefähr 105 EUR pro Monat in dieser Bedarfsgemeinschaft. Unabhängig von Kindern, wohlgemerkt, ist das für die Bedarfsgemeinschaft mit 2 erwachsenen Menschen ein Verlust von 105 EUR. Jetzt kann man sagen, was sind schon 105 EUR? Es gibt eine OGM-Umfrage, die Ihnen allen über das Internet auf der Web-Seite der MA 40 zugänglich ist, und diese besagt, dass 96 Prozent der Haushalte mit Mindestsicherung sich mit einer Minderung ihres Haushaltseinkommens von 100 EUR schwer oder sehr schwer täten. Und, meine Damen und Herren, das mag manchen in diesem Raum wenig erscheinen, aber 100 EUR sind, wenn man am unteren Rand der Gesellschaft lebt, viel Geld. Jetzt kritisiere ich nie Gerichtsurteile, denn Gerichtsurteile sind Gerichtsurteile, aber ich bedanke mich beim Herrn Landesrat, dass dir ein Weg eingefallen ist, das zu kompensieren. Denn da geht's ja darum, dass man den Menschen, wenn auch nicht ganz 100-prozentig, aber mit 95 EUR diesen Verlust ausgleicht, und leider auf Grund des Urteils auch nicht allen, aber zehntausenden, die in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern leben. Meine Damen und Herren, das ist ein großer Schritt, und dafür muss man dankbar sein, und ist ein Beitrag, Armut zu bekämpfen. Ein noch viel größerer Beitrag ist es, über diesen Kinderanteil, der neu eingeführt wird, diese 47,50 EUR, grob gesagt, die an jeden Erwachsenen im Haushalt bezahlt werden, in dem Kinder leben, erfolgt einerseits die Kompensation bei Haushalten mit 2 Erwachsenen. Und bei Haushalten mit einem Erwachsenen führt das zu einer Verbesserung der Situation, denn die kriegen ja dann 100 Prozent vom Richtsatz und die 47,50 EUR, grob gesagt, dazu. Das heißt, es handelt sich um eine Verbesserung für 9.600 Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher in Wien. Das sind die, die die wahrscheinlich schwierigsten Bedingungen im Leben haben. Und noch einmal, herzlichen Dank dafür, dass diese in diesem Gesetz auf diese Art und Weise berücksichtigt worden sind, denn so stelle ich mir eigentlich vor, wie Sozialpolitik betrieben werden sollte, meine Damen und Herren. Weil da heute diskutiert worden ist, nach dem Motto, man muss und man sollte, und da geht's mir jetzt ausnahmsweise nicht um die Verfassungskonformität, da geht's mir um das reale Leben der Menschen: Die von mir zitierte Studie sagt das ja wieder aus, Haushalte mit Mindestsicherung sparen bei den Grundbedürfnissen, jetzt schon, und wenn man ihnen was kürzt, noch mehr. Was sind diese Grundbedürfnisse der Menschen? Meine Damen und Herren, das ist Essen und Heizen. Es beginnt jetzt gerade die kalte Jahreszeit, darum betone ich noch einmal, Essen und Heizen. Wir müssen, dazu sind wir letztendlich verpflichtet, und das ist dann wahrscheinlich der Unterschied, ich als Sozialdemokrat und meine KollegInnen aus meiner Fraktion der Sozialdemokraten sind dafür gewählt worden, Armut zu bekämpfen und Gerechtigkeit zu erzeugen. Gemeinsam mit unserer Koalitionspartnerin machen wir das hier, und das ist in Ordnung, das ist unser Ziel, und da bedanke ich mich auch bei der Koalitionspartnerin für die traute Zusammenarbeit, liebe Freunde. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich weiß schon, das ist jetzt nicht so ein mitreißendes Thema, die Sitzung ist lang, das Thema ist nicht besonders prickelnd, Armut ist nicht schön, aber trotzdem muss man darüber reden. Denn wer, wenn nicht wir, sollte etwas dagegen unternehmen? Auf Teile der Opposition kann man sich da nicht verlassen, da ist man dann verlassen als armer Mensch, wenn man sich immer noch an ein unsoziales Sozialhilfe-Grundsatzgesetz klammert und es mit Zähnen und Klauen verteidigt. Ich habe das einmal bei der Volksanwaltschaft - da war eine Diskussion - gesagt, man kann auf der einen Seite schon sagen, dass man Zweifel hat oder glaubt, dass sich die Wiener Landesregierung oder der Wiener Landtag nicht buchstabengenau an das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hält, das kann man leicht dadurch beheben, indem man das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ändert und ein besseres Sozialhilfe-Grundsatzgesetz macht, das sozial ausgewogener ist. Und das muss ja wohl das Ziel der Sache sein, und das diskutieren wir dann im nächsten Jahr anlässlich einer Wahl. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Auch gegen Verfassungsbruch?!) - Ich argumentiere dafür, dass ein schlechtes Gesetz auf Bundesebene verbessert wird, und wenn Sie jetzt immer noch hergehen und dieses unsoziale Bundesgesetz mit Zähnen und Klauen verteidigen, das richtet sich von selber, Herr Klubobmann. (Zwischenruf von Abg. Mag. Manfred Juraczka.) - Das ist nicht zu beklatschen, das ist traurig, ernsthaft, das ist traurig. Wissen Sie, jedes Mal wenn ich Sie bei so etwas erwische, werden Sie unruhig. Ich habe Sie erwischt, und Sie werden unruhig. Der Vergleich macht mich halt sicher. Aber ich will das jetzt nicht in die Länge treiben, wir können das jetzt weiterspielen, mache ich aber gar nicht, denn es gibt ja Leute, die wollen nach Hause kommen. Nur zum Abschluss noch: Wahr ist, dass wir in vielen Bereichen gemeinsame Ziele haben. Wahr ist, dass wir eine gemeinsame Grundhaltung haben. Wahr ist, dass wir eine soziale Grundhaltung haben - nicht wörtlich und identisch, aber das geht schon ungefähr in dieselbe Richtung. Und daher ist es wahrscheinlich ein progressives Projekt, Armut zu bekämpfen, ohne Zweifel, aber, da soll man sich dann nicht gegeneinander ausspielen. Was ich ein bisserl - gelinde - unlauter finde, ist, dass die eine Hälfte sagt, in Wien wird das Geld hinausgeschmissen für die armen Leute. In dem Zusammenhang: Arm ist arm und Wiener ist Wiener! Die Idee, das dann abzumessen, wo ist der geboren und welche Staatsbürgerschaft er hat, halte ich für unlauter, eigentlich halte ich es für rassistisch, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. David Ellensohn.) So machen wir das nicht in Wien, sondern Mensch ist Mensch, und dabei soll es dann bitte auch bleiben. Aber was auch nicht geht, ist, dass man hergeht und sagt, auf der Bundesebene geht nichts weiter, obwohl man Beiträge leisten könnte, und dann sagt, aber die Stadt Wien und das Land Wien soll es machen, wenn doch eine bundesweite Regelung, siehe Mietzinsbremse, naheliegend wäre. In dem Antrag, den Sie eingebracht haben, fordern Sie für alle in Österreich lebenden Kinder das Niveau der Mindestsicherung. Das ist Ihre Position der Sozialdemokratie. Helfen Sie meinem Bundesparteivorsitzenden, unterstützen Sie Andi durch einen Antrag im Nationalrat, wo das drinnensteht, und ich verbürge mich, mit meiner Fraktion zu reden, dass die diesem Antrag zustimmen würde. Aber das ist keine Wiener Angelegenheit, für alle in Österreich lebenden Kinder eine Verbesserung zu erzeugen, das ist eine Sache des Bundesgesetzgebers, und gerüchteweise, meine Damen und Herren, so sehr wir manchmal verbündet sind, sitzen Sie ja in der Bundesregierung. Das heißt, Sie haben einen direkten Zugang, wie Sie das machen könnten. Aber damit will ich es bestehen lassen, das Gesetz, das hier vorliegt, ist ein sehr sozial ausgewogenes Gesetz, ist ein notwendiges Gesetz, es kompensiert und gleicht Nachteile aus, die für viele WienerInnen entstanden wären. Leider nicht für alle, für Erwachsene ohne Kinder war das nicht so leicht sanierbar, aber ich habe mir vom Herrn Stadtrat erzählen lassen - wir reden ja des Öfteren miteinander, dankenswerterweise -, dass wir das in petto behalten. Wir wollen natürlich möglichst rasch das insgesamt ausgleichen und insgesamt verbessern, am besten durch eine Änderung eines unsozialen Bundesgesetzes, meine Damen und Herren. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Thomas Weber.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Prack zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. - Ich gebe gleichzeitig bekannt, dass der Herr Abg. Kowarik ab 15.30 Uhr entschuldigt ist. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg, die Obergrenzen des schwarz-blauen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes sind Ausdruck eines Kampfes gegen Arme, statt eines Kampfes gegen Armut, und wenn wir eine parlamentarische Mehrheit in diesem Land haben, die diesen Kampf gegen Arme beenden will, dann werden wir an vorderster Front dabei sein, um dieser Mehrheit zum Durchbruch zu verhelfen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Und, Herr Kollege Seidl, in diesem Zusammenhang würde es mich schon interessieren, was Sie da jetzt im Ausschuss und hier von der Verfassungswidrigkeit in weiteren drei Bestimmungen schwadronieren. Sie sagen das immer und nennen dann keine Punkte. Das finde ich schwierig in einer Diskussion, um es quasi harmlos zu sagen, denn offensichtlich können Sie die Punkte nicht nennen, sonst kommen Sie heraus und nennen Sie diese Punkte. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich möchte aber auch sagen, da das der Kollege Florianschütz gerade wieder angesprochen hat, die Bundesregierung hat die Ausgleichszulage jetzt mehrere Jahre hintereinander deutlich über der Inflation angehoben. Was heißt das? Damit sind die Obergrenzen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes deutlich nach oben verschoben worden. Geht uns das zu langsam? Auf jeden Fall! Kann man behaupten, die Bundesregierung hat in Sachen sozialer Absicherung nichts weitergebracht? Nein, kann man nicht, das wäre aus meiner Sicht auch völlig falsch. Genauso, wie die GRÜNEN in Wien sehr lange lobbyieren mussten für die höchste Kindermindestsicherung in allen Bundesländern, haben die GRÜNEN im Bund die Obergrenzen der Sozialhilfe real deutlich nach oben verschoben, nicht nur inflationsbereinigt, und die Sozial- und Familienleistungen endlich an die Teuerung angepasst, nämlich laufend. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich komme zum vorliegenden Antrag. Wir anerkennen die Bemühungen, die Verluste, die für Bedarfsgemeinschaften durch die Umsetzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes entstehen, abzufedern. Allerdings wurde aus unserer Sicht nicht die beste Lösung gewählt und es wurden die Spielräume, die das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz durchaus auch bietet, nicht ausgenutzt. Und so kommt es am Schluss dazu, dass einige Gruppen tatsächlich gröbere Leistungskürzungen vor sich haben. Ziel, muss ich schon sagen, war hier offenbar eher eine kostenneutrale Lösung denn die beste Lösung im Kampf gegen Armut. Und das liegt wahrscheinlich auch ein bisschen daran - der Kollege Klubobmann von der ÖVP hat es schon angesprochen -, dass wieder einmal eine durchaus weitreichende Änderung des Mindestsicherungsgesetzes als Initiativantrag eingebracht worden ist. Wir kennen das schon ein bisschen aus dem Sozialressort, ordentliche Gesetzgebungsverfahren sind, Herr Stadtrat, eher die Ausnahme in den letzten Jahren gewesen. Jetzt ist das in einem oder anderem Fall schon erklärbar, aber bei allem Verständnis, das VfGH-Erkenntnis ist im März vorgelegen, da ist ein Überraschungsangriff per Initiativantrag im November wirklich nicht notwendig. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir haben im Sozialbereich viele ExpertInnen, zum Beispiel in den ArbeiterInnenkammern, in den NGOs, die sicher zu solchen Gesetzgebungsverfahren wichtige Inputs liefern könnten. Und wenn man das machen würde, würde man am Ende vielleicht auch eine noch bessere Lösung finden. Dass es anders ginge, haben die Gesetze gezeigt, die wir jetzt gerade vom Wohnbauressort hier im Haus verhandelt haben. Da haben bei beiden Gesetzen, zu denen ich gesprochen habe, ausführliche Begutachtungsverfahren stattgefunden, und bei der Bauordnungsnovelle ist es noch zu deutlichen Veränderungen zum Erstentwurf gekommen. Was ist unsere Kritik konkret? Der Zuschlag für die Bedarfsgemeinschaften mit Kindern knüpft an den anspruchsberechtigten Volljährigen an und nicht an der Zahl der Kinder. Das heißt, egal, ob in der Bedarfsgemeinschaft ein oder fünf Kinder zusammenleben, der Zuschlag bleibt gleich, die Zahl der Kinder bleibt unberücksichtigt. Die Lösung verfolgt wohl die Logik, den Verlust für zwei Erwachsene mit einem Kind fast vollständig zu kompensieren. Diese Logik ist aber insofern nicht logisch, weil die Neuregelung ja mit der Kompensation eines Sonderbedarfs auf Grund von minderjährigen Kindern im Haushalt argumentiert wird. Und dieser Sonderbedarf, sehr geehrte Damen und Herren, wächst natürlich mit der Zahl der Kinder. Dieses Argument hat der Verfassungsgerichtshof nicht zuletzt 2019 gebracht, als er die gestaffelten Obergrenzen für Kinder aufgehoben hat. Die vorliegende Lösung benachteiligt Alleinerziehendehaushalte gegenüber Bedarfsgemeinschaft mit Kindern. Mit der vorliegenden Lösung werden Mehrkindhaushalte gegenüber Einkindhaushalten benachteiligt. Alleinerziehendehaushalte, Mehrkinderhaushalte, das sind genau die Haushalte, die besonders stark armutsgefährdet sind. Was wäre also unser Vorschlag? Knüpfen wir an die Zahl der Kinder an statt an die Zahl der Erwachsenen in der Bedarfsgemeinschaft. Das wäre im Sinne der Armutsbekämpfung sinnvoll, weil wir besonders betroffene Zielgruppen, Alleinerziehende-, Mehrkindhaushalte besonders unterstützen würden. Zweiter Kritikpunkt: Die Lösung über einen Zuschlag führt dazu, dass die Personen, die über ein Einkommen über dem Richtsatz, aber unter dem Zuschlag verfügen, um den Zuschlag umfallen. Oder einfach gesagt, die Menschen mit Erwerbseinkommen knapp über der Mindestsicherung bekommen keinen Zuschlag, weil sie keinen Anspruch auf Mindestsicherung haben, weil sie ja über dem Richtsatz sind. Sie werden also schlechter gestellt als MindestsicherungsbezieherInnen. Ich weiß, das ist ein bisschen kompliziert. aber das kann für einen Alleinerziehendenhaushalt eine Schlechterstellung bis zu 47 EUR bedeuten und für eine Bedarfsgemeinschaft sogar eine Schlechterstellung bis zu 94 EUR. Diese Unterscheidung, sehr geehrte Damen und Herren, ist einfach durch nichts zu rechtfertigen. Was wäre also unser Vorschlag? Eine Erhöhung des Richtsatzes für die minderjährigen Kinder auf die Armutsgefährdungsschwelle, das würde 133,12 EUR mehr pro Kind pro Monat bedeuten, damit wäre der Verlust für die Bedarfsgemeinschaften mehr als kompensiert. Wir hätten damit eine Lösung, die an der Zahl der Kinder und nicht an der Zahl der Erwachsenen anknüpft und damit Alleinerziehendehaushalte und Mehrkindhaushalte besonders unterstützt. Wir hätten eine Lösung, die über einen höheren Richtsatz jene Gruppen einschließt, die mit der jetzigen Lösung ausgeschlossen wären. Wir hätten eine Lösung, die der Kindergrundsicherung ziemlich nahekommt, die die Sozialdemokratie überall fordert, nur nicht in Wien, wo sie es umsetzen kann. Und wir hätten damit eine Lösung, die Rechtssicherheit herstellt, denn die Richtsätze für minderjährige Kinder sind nach oben hin offen, seit der Verfassungsgerichtshof 2019 die gestaffelten Kindersätze aufgehoben hat. Und das meine ich, wenn ich sage, nutzen wir die Spielräume des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes aus. Das ist übrigens keine ausgefeilte Umgehungskonstruktion - weil das irgendwann einmal so im Ausschuss gefallen ist -, das zielt einfach auf die Bekämpfung eines besonders dramatischen Aspekts von Armut ab, auf die Bekämpfung von Kinderarmut. Dritter Kritikpunkt: Für Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder ist keine Lösung gefunden worden, sie verlieren 105 EUR - das ist eh schon erwähnt worden - pro Monat. Ausnahmen sind, und da ist sozusagen eine gute Lösung gefunden worden, lediglich die BezieherInnen von Dauerleistungen. Auch hier muss man Ihnen einfach vorwerfen, dass Sie die Spielräume des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes nicht ausnützen. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem März 2023 ist durchaus zu akzeptieren, aber man sollte halt nicht nur dort hinschauen, wo man Dinge umzusetzen hat, die Leistungen reduzieren, sondern man sollte auch dort hinschauen, wo das Erkenntnis neue Spielräume eröffnet hat. Und dieses Erkenntnis hat insofern neue Spielräume eröffnet, als der Sachleistungszwang für die Abdeckung von erhöhtem Wohnraumbedarf aufgehoben wurde. Die Konsequenz ist ein erhöhter Spielraum im Bereich der Mietbeihilfe für MindestsicherungsbezieherInnen, und da könnte man in sehr vielen Fällen auch diese Verluste wieder deutlich überkompensieren. Ich höre heute Früh im Rahmen der Fragestunde sehr wohlwollend, dass da jetzt was auf dem Weg ist, ich bin gespannt auf den Begutachtungsentwurf. Der Wohnbedarf kann laut Sozialhilfe-Grundsatzgesetz neben der Miete nämlich auch regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Hausrat, Heizung, Strom, sonstige allgemeine Betriebskosten und Abgaben berücksichtigen, und die Richtsätze für die Mindestsicherung dürfen um bis zu 30 Prozent überschritten werden. Derzeit wird in Wien bei der Mietbeihilfe die Bruttomiete berücksichtigt, der Spielraum für eine Unterstützung bei hohen Energie- und Wohnkosten wäre also durchaus groß und vorhanden. Über die Reform der Wohnbeihilfe haben wir heute schon ausführlich diskutiert, aber ich möchte sie jetzt noch einmal kurz ansprechen. MietbeihilfebezieherInnen werden auf Grund der neuen Regelungen bei der Wohnbeihilfe und weil es kein gemeinsames Wohngeld gibt, im Moment - jetzige rechtliche Lage -, deutlich schlechter gestellt. Was heißt das an einem Beispiel? Ein Einpersonenhaushalt mit Erwerbseinkommen, sagen wir, einen halben Euro über der Mindestsicherung, 40 m²-Gemeindebauwohnung, Richtwertzins, bekommt Wohnbeihilfe in der Höhe von 220 EUR. Ein Einpersonenhaushalt mit Mindestsicherungsbezug in derselben Wohnung bekommt eine Mietbeihilfe derzeit in der Höhe von 3,39 EUR. Das heißt, dem Mindestsicherungshaushalt steht trotz gleichem Einkommen, trotz gleicher Kosten um 217 EUR pro Monat weniger zur Verfügung, 2.600 EUR im Jahr. Und da ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass der Erwerbseinkommenshaushalt hier auch ein 13., 14. Gehalt hat. Das heißt, da entsteht eine deutliche Ungleichbehandlung, die auf jeden Fall anzugehen ist. Was wäre unser Vorschlag? Berücksichtigen wir bei der Mietbeihilfe nicht nur die Bruttomieten, sondern auch die regelmäßigen Aufwendungen für Hausrat, Heizung, Strom, sonstige allgemeine Betriebskosten und Abgaben. Wir hätten damit eine Lösung, die die Bedarfsgemeinschaften ohne minderjährige Kinder besserstellt, wir hätten eine Lösung, die die Mietbeihilfe wieder an das Niveau der Wohnbeihilfe heranführt. Wir hätten eine Lösung, die insbesondere bei stark gestiegenen Energie- und Wohnkosten hilft. Und wir hätten eine Lösung, die auch Rechtssicherheit herstellt. Der Herr Stadtrat hat das im Ausschuss angesprochen, er hat es auch heute wieder angesprochen, es gibt ein Nachziehen bei der Mietbeihilfe. Ich hoffe im Sinne der Betroffenen, dass das jetzt sehr schnell geht. Zusammengefasst: Die Kürzungen müssen Sie wegen eines höchstgerichtlichen Erkenntnisses umsetzen. Wir anerkennen den Versuch, die Kürzungen teilweise abzufedern, aber Sie nutzen Spielräume, die sinnvoll ausnutzbar wären, im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz nicht, und deshalb werden wir dem Initiativantrag auch nicht zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Es gibt dazu keine weitere Wortmeldung, und der Herr Berichterstatter hat auf sein Schlusswort verzichtet. Damit kommen wir nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit Stimmen der SPÖ und NEOS gegen ÖVP, FPÖ, Klubunabhängigen und GRÜNE die Mehrheit, und damit ist dieses Gesetz in erster Lesung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über Beschluss- und Resolutionsanträge, deren liegen sechs Stück vor. Der erste Antrag, eingebracht von der FPÖ, mit dem Titel Verfassungsschutzgesetz. Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Das hat nur die Zustimmung der FPÖ und Klubunabhängig und findet damit nicht die ausreichende Mehrheit. Zweiter Antrag, ebenfalls eingebracht von der FPÖ, mit dem Titel Anpassung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes und der 15a B-VG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, bitte um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der FPÖ und Klubunabhängig nicht beschlossen, findet nicht die Mehrheit, und daher ist dieser Resolutionsantrag ebenfalls abgelehnt. Antrag Nummer 3, ebenfalls eingebracht von der FPÖ, keine Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechtes. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Findet die Zustimmung bei Freiheitlich, Klubunabhängig, sonst nicht, findet daher nicht die ausreichende Mehrheit und ist abgelehnt. Antrag Nummer 4, eingebracht von den GRÜNEN, Kinderarmut in Wien beenden, soziale Absicherung durch eine armutsfeste Mindestsicherung. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die GRÜNEN und sonst niemand. Damit findet auch dieser Antrag nicht die notwendige Mehrheit und ist daher abgelehnt. Antrag Nummer 5 mit dem Titel Reform der Mietbeihilfe. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist Zustimmung der GRÜNEN und sonst niemand. Damit findet dieser Antrag auch nicht die entsprechende Mehrheit und ist abgelehnt. Und Antrag Nummer 6 betreffend Personalnot in der sozialen Arbeit, Aufstockung FH-Studienplätze. Wer dafür ist, bitte ich um Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Stimmen der Freiheitlichen, Klubunabhängig, SPÖ, NEOS und GRÜNEN gegen die ÖVP. Dieser Antrag hat die ausreichende Mehrheit und ist somit angenommen. Damit schlage ich vor, die zweite Lesung zu dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Damit bitte ich jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung von SPÖ und NEOS die ausreichende Mehrheit. Dieser Antrag ist damit mehrstimmig beschlossen, und das Gesetz ist somit in zweiter Lesung angenommen worden. Postnummer 7 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, mit dem die Museen der Stadt Wien als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet und deren Organisation, Betrieb und Erhaltung geregelt werden - Wiener Museumsgesetz - Wr. MuG, geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf. StRin Kaup- Hasler, und ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler: Einen schönen guten Tag, ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Berger, und ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zu einer Novelle des Wiener Museumsgesetzes, die im Wesentlichen ein paar Punkte zum Inhalt hat, wie es grundsätzlich auch im Akt beschrieben steht. Es geht im Wesentlichen um eine Änderung hinsichtlich einer Modernisierung der Organisationsstruktur, mehr Transparenz und Kontrolle. - Werden wir dann sehen, wie das tatsächlich dann gelebt wird. - Es soll ein mindestens fünfjähriges Finanzierungsübereinkommen geben, in Zukunft eine Aufwertung des Kuratoriums zu einem verantwortlichen Aufsichtsrat, wie es auch geschrieben steht. Die Festsetzung des Leitungsorgans soll in Zukunft auch gesetzlich tatsächlich so verankert sein, wie es faktisch auch schon vorhanden ist, als zweiköpfiges Direktorenteam. Für uns sind die Punkte so weit so gut. Diese Novelle ist ein Initiativantrag, denn, so wie es auch begründet steht, es handelt sich hierbei um Änderungen, die sowohl dem aktuellen rechtlichen als auch organisatorischen Zeitgeist entsprechen und daher grundsätzlich als unstrittig zu werten sind. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Herr Kollege Wölbitsch - er ist aktuell nicht da - hat ja grundsätzlich gestern, glaube ich, auch schon die Zahl von Initiativanträgen erwähnt, die alleine in dieser Periode von Seiten der rot-pinken Stadtregierung eingebracht wurden. Das sind bis dato recht viele, ein paar Dutzende, deutlich mehr als in der vergangenen Periode. Scheint wahrscheinlich die Handschrift der NEOS zu sein, hier kein Begutachtungsverfahren durchzuführen, sondern schlichtweg Nägel mit Köpfen zu machen. Das ist, glaube ich, nicht der Zugang zu Transparenz, den Sie in der Vergangenheit versprochen haben. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, so unstrittig ist diese Novellierung offensichtlich doch nicht, denn niemand geringerer als die ARGE, die Arbeitsgemeinschaft der Wiener Bezirksmuseen hat sich, wie mir zugetragen wurde, an die Regierungsfraktionen gewandt, an diejenigen Antragsteller, die diese Novellierung hier durchpeitschen und eben offensichtlich rechtlich Fakten schaffen wollen. Denn wie man vernehmen kann, waren diese Arbeitsgemeinschaft und die Wiener Bezirksmuseen oder die handelnden Personen sehr verwundert darüber, dass sie nicht über diese geplante Novellierung informiert wurden, dass es eben kein Begutachtungsverfahren gibt, wo die Arbeitsgemeinschaft die Möglichkeit hätte, grundsätzlich öffentlich Stellung zu nehmen. Diese Arbeitsgemeinschaft hat offensichtlich auch erst durch Zufall erfahren, dass es diesen Initiativantrag gibt. Konkret geht es der Arbeitsgemeinschaft hier um zwei Punkte, die strittig sind, und das, obwohl grundsätzlich diese Arbeitsgemeinschaft sehr wohl in, wie mir beschieden wurde, auch guten Gesprächen mit der Stabsstelle Bezirksmuseen im Wien Museum ist, und es grundsätzlich bei der Verhandlung einer Absichtserklärung, eines sogenannten Memorandums of Understanding, auch offensichtlich Gespräche mit dem Büro der Frau Stadträtin gegeben hat und genau die strittigen Punkte mehr oder weniger ohnehin zugesichert worden sind - ja, das klammern wir fürs Erste einmal aus -, wo es insbesondere eben um diese Inventarisierung und Eigentumsverhältnisse geht. Genau diese beiden Punkte sind aber jetzt auch in dieser Novelle vorhanden und sollen mehr oder weniger rechtlich bindend beschlossen werden. Das ist nicht im Sinne der handelnden Personen der Wiener Bezirksmuseen, und dementsprechend haben wir auch hier - und ich werde es dann physisch einbringen, weil wir abgewartet haben, ob von Seiten der Regierungsfraktionen noch irgendwelche Änderungen vorgenommen werden - einen Antrag auf Absetzung dieses Geschäftsstückes vorbereitet beziehungsweise werden diesen einbringen. Sollte dieser Antrag nicht ausreichend unterstützt werden, dann haben wir zwei Beschlussanträge vorbereitet, die die entsprechenden Änderungswünsche hier vorsehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, und insbesondere als Appell an die Regierungsfraktionen und auch an die Frau Landesrätin zu verstehen, stimmen Sie dem zu, denn ich sage Ihnen an dieser Stelle auch schon ganz offen: Diese Vorgangsweise oder so, wie wir Kenntnis über diese Umstände erlangt haben, erinnert mich durchaus zum Teil auch an die mittlerweile leider gelebte Praxis im Bereich der Kultur und Wissenschaft in Wien, nämlich, dass Mandatare oder der Ausschuss oder das politische Entscheidungsgremium grundsätzlich Themen, Maßnahmen oder dergleichen aus den Medien erfahren, oder, weil wir schon beim Thema Museen in Wien sind, den Medien mehr Information zukommt, als de facto den politischen Entscheidungsträgern im entsprechenden Ausschuss gewährt wird. Ich erinnere mich da an das Pratermuseum, das war für den Ausschuss sehr, sehr knapp gehalten, die größte Tageszeitung in Österreich hatte Visualisierungen, die hatte Exposés und alles Mögliche, die waren informativ sehr, sehr gut aufgestellt. Also, wenn es zum Teil so ist, dass ich mehr Informationsgehalt aus einer Tageszeitung habe, was die Geschäftsstücke anbelangt, dann scheint hier doch etwas im Argen zu liegen. Meine Damen und Herren, das ist, glaube ich, nicht der offene und ehrliche Umgang, den man mit Menschen wählen sollte, die über Jahre und Jahrzehnte hindurch wirklich auch mit viel Arbeit, mit viel Fleiß, mit Zeit, mit Energieaufwand auch ehrenamtlich hier Museen am Laufen gehalten haben, sie bestmöglich nach bestem Wissen gepflegt und gehegt haben. Dass man hier so mit diesen Herrschaften umgeht, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist doch sehr irritierend, das ist, glaube ich, nicht sonderlich emphatisch, es ist, glaube ich, unterm Strich auch nicht sehr gescheit. Deswegen, meine Damen und Herren, stimmen Sie diesem Absetzungsantrag zu, gehen wir noch einmal über diesen Initiativantrag beziehungsweise über die Novellierung drüber, nehmen wir da auch alle aus den Wiener Bezirksmuseen mit und gestalten das im Sinne der Stadt und insbesondere im Sinne des Erhalts der Geschichte dieser Stadt, die sich ja nun einmal auch sehr stark in den einzelnen Wiener Bezirken widerspiegelt. Das waren ja zum Teil früher Vororte, wo sich, wie der Kollege Weber auch heute erwähnt hat, insbesondere während der Revolution 1848 auch sehr viel abgespielt hat. Das ist ja auch sozusagen der Grundstein der freiheitlichen Parteigeschichte, also, da rennen Sie bei mir offene Türen ein, und es wäre sehr schade, wenn man hier verbrannte Erde hinterlässt, statt die Leute auf jeden Fall mit ins Boot zu nehmen und sie nicht vor den Kopf zu stoßen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Weber zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Geschätzter Landtag! Wir sprechen heute über das Wiener Museumsgesetz. Und wenn wir am Karlsplatz kurz verweilen und uns dort das schlummernde Wien Museum, das Anfang Dezember eröffnet wird, ansehen, dann ist es evident, warum wir jetzt über das Wiener Museumsgesetz sprechen müssen, denn genauso, wie das Haus Wien Museum, also das kulturelle Gedächtnis unserer Stadt, in wenigen Tagen neu eröffnet wird und renoviert und auf neue Beine gestellt wurde, ist es jetzt wichtig, dass wir das rechtliche Fundament für das Wien Museum auf neue Beine stellen, dass wir die Organisationsvorhaben, die Ablauforganisation, die Aufbauorganisation, aber auch die Finanzstruktur des Wien Museums auf neue Beine stellen. Und genau das passiert mit der Novelle des Wiener Museumsgesetzes. Wir haben einige Punkte schon gehört, es wird die zukünftige Finanzierung adaptiert auf ein fünfjähriges Finanzierungsabkommen, es wird - ganz wichtig - das Kuratorium zu einem vollwertigen Aufsichtsrat aufgewertet, das Leitungsorgan wird festgeschrieben, die Museumsverordnung tritt außer Kraft und wird durch flexiblere Statuten ersetzt, und auch die Eigentumsverhältnisse der Sammelobjekte der Bezirks- und Sondermuseen werden im Gesetz verankert. Ich möchte auf das eingehen, was der Herr Kollege Berger in den Raum gestellt hat, nämlich, dass es im Vorfeld ja auch seitens der ARGE Wiener Bezirksmuseum eine Stellungnahme oder Einwände oder Vorbehalte gegeben hat, die sich, glaube ich, wenn man sich in der Tiefe mit dem Thema beschäftigt, alle relativ auflösen und auch erklären lassen. Erstens einmal wird angeführt - ich glaube, Kollege Berger hat es auch angeführt - das Thema der Fachaufsicht über die Bezirksmuseen. Es wird hier kritisiert, dass die Bezirksmuseen unter eine Fachaufsicht gestellt werden und dass diese Fachaufsicht jetzt im Wiener Museumsgesetz geregelt wird. Dazu muss man aber sagen, dass diese Fachaufsicht ganz genau so, wie sie jetzt in das Wiener Museumsgesetz aufgenommen wird, jetzt schon ganz genau so in der Wiener Museumsverordnung festgeschrieben ist. Diese Museumsverordnung tritt aber außer Kraft, wird ersetzt durch die Statuten, daher muss diese Fachaufsicht jetzt, weil es die Museumsverordnung nicht mehr gibt, wo das ganz genau so geregelt wird, in das Gesetz geschrieben werden. Und natürlich bleibt mit dieser Fachaufsicht auch die Autonomie der Wiener Bezirksmuseen erhalten, die sind davon überhaupt nicht betroffen. Was mich aber wundert, ist, dass in der Diskussion überhaupt nicht angeführt wird, dass es jetzt im Zusammenhang mit der Fachaufsicht einen wesentlichen Schritt gibt, der eine Verbesserung für die Bezirksmuseen ist, nämlich, und das steht ja auch in der Novelle vom Wiener Museumsgesetz drinnen, dass die Bezirksmuseen jetzt sozusagen den Rechtsanspruch haben, dass das Wien Museum sie dann unterstützt, wenn sie das wollen. Das ist also eine wesentliche Verbesserung der Situation der Wiener Bezirksmuseen. Ich fasse den Punkt also noch einmal zusammen: Die Fachaufsicht, die hier kritisiert wird, die steht mit Stand heute schon in der Wiener Museumsverordnung. Diese Museumsverordnung wird außer Kraft genommen, durch Statuten ersetzt, und daher wird die Fachaufsicht eins zu eins, wie sie jetzt besteht, in das neue Wiener Museumsgesetz aufgenommen, hier gibt es keine Veränderung. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Zweiten ist in der Stellungnahme das Thema der Eigentumsverhältnisse hier in den Raum gestellt, wo angedeutet wird, dass es unklare Eigentumsverhältnisse an den Sammelobjekten gäbe, die in den Wiener Bezirksmuseen ausgestellt sind. Das ist interessant, denn wenn man hier geschichtlich zurückgeht, findet man zwei Sachen: Erstens findet man einen Erlass der Stadt Wien zur Förderung der Wiener Bezirksmuseen aus 1936. Und in diesem Erlass der Stadt Wien ist ganz klar geregelt, dass alle Stücke, die in den Wiener Bezirksmuseen ausgestellt werden, mit Ausnahme von privaten Leihgaben, die treuhändig übergeben werden, in das Eigentum der Stadt Wien übergehen. Und zweitens, was mich an der Stellungnahme der ARGE der Wiener Bezirksmuseen sehr wundert, in der Satzung der ARGE der Wiener Bezirksmuseen aus dem Jahr 1982 steht genau das so drinnen, was heute im Wiener Museumsgesetz steht, dass alle Sammelobjekte, die in den Wiener Bezirksmuseen ausgestellt werden, in das Eigentum der Stadt Wien übergehen, mit Ausnahme der treuhändig zur Verfügung gestellten privaten Leihgaben. Das muss auch so sein, das ist seit 1982 so, das ist heute so, die Regelung, die heute in der Novelle der Wiener Bezirksmuseen niedergeschrieben wird, unterscheidet sich durch nichts inhaltlich von der Satzung der ARGE der Wiener Bezirksmuseen aus dem Jahr 1982, es gibt hier keine inhaltliche Veränderung. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dr. Gerhard Schmid.) Daher, muss ich ehrlich sagen, verstehe ich die Anträge, die hier gestellt werden, nicht, denn sie greifen ins Leere. Es gibt hier keine Verschlechterung, ganz im Gegenteil, es gibt nur eine Verbesserung, nämlich mit der Verpflichtung des Wien Museums, den Wiener Bezirksmuseen zur Seite zu stehen. Und auf das Argument, das noch gekommen ist, was das Thema Initiativantrag versus Begutachtung betrifft, war das eine sehr bewusste Entscheidung, das so zu machen. Das war deshalb eine sehr bewusste Entscheidung, weil man auch dazusagen muss, das Gesetz, das wir heute hier behandeln, betrifft lediglich die Organisation und die Arbeit des Wien Museums, des Museums der Stadt Wien, das hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, und deshalb war das eine sehr bewusste Entscheidung, dass wir das auch auf diese Art und Weise machen. Ich bitte Sie also angesichts dieser Tatsachen, die ich gerade ausgeführt habe - keinerlei Verschlechterung, es wird eigentlich nur das geregelt, was mit Stand heute schon geregelt ist -, um Zustimmung zur Novelle Wiener Museumsgesetz, und ich freue mich sehr auf die Eröffnung des Wien Museums, wir werden bei der Kulturbudgetdebatte noch Möglichkeiten haben, die Eröffnung des Wien Museum zu feiern. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Berner, und ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE): Schönen Nachmittag, sehr geehrte Damen und Herren im Livestream! Ich habe hier keine Zahl, aber ich glaube, das ist normal. Sehr geehrte Damen und Herren und intersexuelle Personen im Livestream! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute den - ich weiß jetzt nicht, wie vielten - Gesetzestext. Da wird alles schon ein bisschen schwieriger. Ich werde es aber trotzdem noch einmal zusammenfassen. Sie werden von mir nicht viel Neues hören. Nur eines aber, damit man das am Anfang gleich hört: Auch wir werden gegen dieses Museumsgesetz stimmen. Das hat drei Gründe. Der erste ist die unklare Regelung bezüglich der Wiener Bezirksmuseen. Der zweite ist der Umbau von einem bisherigen Kuratorium in einen Aufsichtsrat jetzt. Der dritte sind Intransparenzen bei Bestellungen und Vergütungen genau dieses Aufsichtsrates - zumindest so, wie wir das verstehen. Vielleicht haben wir nicht alles in dem Sinne verstanden, wie Sie das gemeint haben. Zuerst möchte ich aber noch kurz etwas anderes zum Thema der Eigentumsverhältnisse und der Debatte im Zusammenhang mit den Bezirksmuseen und den Eigentumsverhältnissen beantworten. Nachdem ich selbst fünf oder sechs Jahre - ich weiß es jetzt nicht genau - ein Bezirksmuseum in Wien geleitet habe, glaube ich, dass ich mich da ein bisschen auskenne, was die Bedürfnislagen und auch die Schwierigkeiten sind. Schon damals - das ist lange her, das war, bevor ich im Gemeinderat war - ging die Debatte bei diesen Eigentumsverhältnissen nicht darum, wem es gehört, sondern darum, dass da schon seit Jahren eine Inventarisierung stattfinden soll, damit alle auf alle Gegenstände zugreifen können oder zumindest wissen, was wo liegt. Da ist die Frage: Wer macht diese Inventarisierung? Wird da, wenn das jetzt in den Besitz des Wien Museums geht, wirklich eine Inventarisierung stattfinden oder nicht, oder wird es so passieren, wie wir das zumindest als Information im Ausschuss bekommen haben, dass wieder die Bezirksmuseen für die Inventarisierung zuständig sind, der Besitz aber beim Wien Museum ist? Um solche Debatten geht es. Das war die Herausforderung. Bis jetzt haben die Digitalisierung und die Inventarisierung der Gegenstände der Bezirksmuseen Wien noch nicht stattgefunden. Es gibt aber ein großes Bedürfnis danach. Aus diesem Wunsch ist das entstanden. Ich werde aber jetzt noch einmal zu diesem Brief der ARGE der Wiener Bezirksmuseen zurückgehen. Den hat sie offensichtlich an alle politischen Vertreterinnen und Vertreter geschrieben. Damit wir hier nicht nur Stille Post spielen, habe ich diesen Brief hier und würde ihn gerne einmal vorlesen, damit alle wissen, was das Problem ist. Mein Eindruck ist: Zwei sprechen vom Gleichen, nämlich die KollegInnen der MA 7 oder des Wien Museums - wer immer die Gesetzesvorlage verhandelt hat - und die Kollegen von der ARGE Wiener Bezirksmuseen. Ich würde das gerne hier vorlesen, damit alle wissen, wovon wir sprechen. Also, das ist jetzt ein Zitat: "Wir sind sehr verwundert darüber, dass wir nicht über die geplante Novellierung des Wiener Museumsgesetzes und die uns betreffenden Änderungen informiert und im Begutachtungsverfahren nicht zu einer Stellungnahme eingeladen wurden. Wir haben durch Zufall erfahren, dass diesbezüglich bereits am 12.10.2023 ein Initiativantrag eingebracht wurde und die Beschlussfassung für den 22.11. geplant ist. Dies umso mehr, als wir unmittelbar davon betroffen sind und rechtlich bedenkliche Passagen enthalten sind. Wir führen derzeit gute Gespräche" - das sagt Kollegin Brigitte Neichl von der ARGE Wiener Bezirksmuseen - "mit der Stabsstelle Bezirksmuseen im Wien Museum. Der Abschluss eines Memorandum of Understanding steht unmittelbar bevor. Auf Anregung aus dem Büro der Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler Anfang Oktober 2023 haben wir die Punkte Inventarisierung und Eigentumsverhältnisse aus den Verhandlungen ausgeklammert, um sie erst danach zu besprechen und eine Lösung in beiderseitigem Einverständnis zu finden." Das ist genau der Punkt, worüber sie sich aufregen: Zuerst haben sie es aus den Gesprächen herausgenommen und plötzlich finden sie es im Gesetz wieder. "Genau jene beiden Punkte finden sich jetzt aber im Initiativantrag betreffend eine Novellierung des Wiener Museumsgesetzes und sollen damit ohne jegliche Einbeziehung der ARGE rechtlich bindend beschlossen werden." (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Sind jetzt auch schon rechtlich bindend!) "Dies ist nicht im Sinne der ARGE und der von ihr vertretenen Bezirks- und Sondermuseen. Laut Vorstandsbeschluss vom 14.11.2023 bringen wir daher die Stellungnahme zur Kenntnis." Ich lese jetzt nicht die ganze Stellungnahme vor, denn das waren die wesentlichen Eckdaten. Ich finde es einfach schade, wenn man ein Gesetz plant, ohne mit allen Stakeholdern zu reden. Weil ich auch mit Frau Neichl geredet habe, habe ich den Eindruck, es ist nicht so, dass die Bezirksmuseen total gegen eine Restrukturierung sind, schon gar nicht, seit es die neue Präsidentin der ARGE gibt. Es heißt Präsidentin bei der ARGE. Frau Neichl ist sehr kompromissbereit und sieht auch ein Bedürfnis der Bezirksmuseen, sich auch zu verändern. Sie sieht das und macht das auch gerne. Sie fühlen sich aber extrem vor den Kopf gestoßen. Ich finde es schade, so viele ehrenamtliche MitarbeiterInnen in dieser Stadt mit einem Gesetzesvorschlag derart vor den Kopf zu stoßen. Ich weiß nicht, warum man in einer Stadt, die angeblich transparent und offen ist, so agieren muss. Dann haben wir noch zwei Kritikpunkte. Der eine ist, dass das bisherige Kuratorium durch einen Aufsichtsrat ersetzt wird. Bisher waren im Kuratorium zwei externe WissenschaftlerInnen vertreten. Die werden jetzt nicht mehr drinnen sein. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Dafür gibt es einen neuen CEU-Lehrgang!) - Das ist schön, wenn es einen CEU-Lehrgang gibt, aber das ist vielleicht nicht das Gleiche, wie wenn der Aufsichtsrat auch dort hinsieht, was in dem Museum passiert, oder? Die VertreterInnen für diesen Aufsichtsrat werden von den verschiedenen Organen der Stadtverwaltung genannt, also von der Amtsführenden Stadträtin oder dem Amtsführenden Stadtrat für Kultur und dem Kulturamt, der Finanzverwaltung, dem Magistratsdirektor, dem Betriebsrat und der Personalvertretung. Nach dem alten Museumsgesetz musste der Landesregierung bisher jeweils ein Dreiervorschlag für die Personen vorgelegt werden. Das ist jetzt gefallen. Es gibt keinen Dreiervorschlag mehr. Es steht auch nicht mehr im Gesetz drinnen, wie dann letztlich die Landesregierung entscheiden soll, welche Personen da drinnen sind. Ich gehe davon aus, dass es einen Vorschlag gibt und dass über den ohne Diskussionsmöglichkeit entschieden wird. Das ist ein Ablauf, der ein bisschen intransparent ist. Den finden wir nicht so toll. Deshalb werden wir dem nicht zustimmen. Dann ist auch die Vergütung des Aufsichtsrates intransparenter. Das Kuratorium wurde im alten Museumsgesetz nach dem Beamtengehaltsschema vergütet. In der Novellierung soll der Aufsichtsrat aber im Einvernehmen der zuständigen Stadträtin mit der Finanzverwaltung der Stadt Wien vergütet werden. Details dazu - wie, in welcher Höhe und nach welchen Kriterien - gibt es nicht. Die Auskunft im Ausschuss war: Das wird nach Marktlage sein. Das kann jetzt alles sein. Ich finde, das ist ein bisschen unklar. Weil es also insgesamt einige Fragen bezüglich der Transparenz gibt, einige Fragen bezüglich der Bestellungsvorgänge offen sind und auch die Rolle der ARGE der Wiener Bezirksmuseen und überhaupt der Bezirksmuseen im Verhältnis zum Wien Museum nicht so richtig geklärt ist, werden wir dieser Gesetznovelle leider nicht zustimmen. - Herzlichen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Sachslehner zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Laura Sachslehner, BA (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt von meinen Vorrednern schon sehr viel gesagt worden, auch sehr viel Richtiges. Deshalb möchte ich mich kurz fassen. Wir werden dem vorliegenden Poststück ebenfalls nicht zustimmen. Es gibt einige Punkte, die wir kritisieren. Ich möchte mich aber auch auf die Bezirks- und Sondermuseen konzentrieren, denn wir haben es schon oft diskutiert, und ich habe es hier und auch im Ausschuss schon oft angesprochen. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass diese ewigen Lippenbekenntnisse der Regierungsfraktionen zu den Bezirksmuseen einmal auch tatsächlich gestimmt hätten. Jedes Mal versichert man uns, wie wichtig uns die Bezirksmuseen sind und wie wichtig die Autonomie der Bezirksmuseen angeblich auch für die Stadträtin ist. Dann sieht man dieses Poststück, diesen Initiativantrag, heute und sieht, dass das leider ein Offenbarungseid ist und dass dem in Wirklichkeit nicht so ist. Denn anstatt mehr Autonomie für die Bezirksmuseen gibt es jetzt am Ende des Tages weniger. (Abg. Thomas Weber: Falsch!) Wo ursprünglich niemals von einer Eingliederung gesprochen wurde, gibt es jetzt plötzlich nur vage Phrasen. - Herr Kollege Weber, wenn Sie der Meinung sind, dass das alles falsch ist und es die Autonomie der Bezirksmuseen, die Ihnen so wichtig ist, eh gibt, dann schreiben Sie es doch einfach hinein! Es hindert Sie ja niemand daran, das festzuhalten. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Thomas Weber: Falsch! Lesen Sie die Gesetzesvorlage!) Ja, danke, Herr Kollege. (Abg. Thomas Weber: Lesen Sie die Kommentierung des Gesetzes!) Ich habe das jedenfalls ausführlich gelesen. Es ist nun einmal so, dass es nicht deutlich drinnensteht. (Abg. Thomas Weber: Da steht es drinnen!) Dieses ewige Versprechen, dass es damit angeblich mehr Rechtssicherheit geben würde: Genau das Gegenteil ist der Fall. Es gibt für die Betroffenen - das sagen die Bezirks- und Sondermuseen selbst - am Ende mehr Fragezeichen als vorher. (Abg. Thomas Weber: Es ist falsch!) Das zweite große Problem ist auch schon angesprochen: das Thema der Eigentumsrechte. Man könnte, wenn man es überspitzt formuliert, den vorliegenden Entwurf auch als Enteignung der Bezirksmuseen bezeichnen. (Abg. Thomas Weber: Das ist falsch! Lesen Sie die ...) Wenn wir jetzt aber einmal versuchen, es uns sachlich anzuschauen und nicht überspitzt zu formulieren (Abg. Petr Baxant, BA: Mission Impossible!) - ich versuche. Ihnen ja in dieser Sache wirklich entgegenzukommen -, dann muss man sich anschauen: Warum hat man, wenn es angeblich tatsächlich darum geht, einfach nur die Eigentumsrechte zu klären, dann, wie es die Frau Kollegin von den GRÜNEN angesprochen hat, die Inventarisierung nicht schon längst gemacht? Wenn Sie angeblich mit den Bezirksmuseen seit Jahren eh schon so super zusammenarbeiten und alles so super läuft, wieso gibt es dann keine Inventarisierung? Wieso sind die Eigentumsrechte nicht geklärt? Wieso halten Sie es dann für notwendig, das jetzt so niederzuschreiben? Das ist am Ende des Tages eine Verhöhnung der Ehrenamtlichen, die Tag für Tag in diesen Bezirksmuseen arbeiten und jetzt wieder vor vollendete Tatsachen gestellt werden. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Thomas Weber: Ihre Rede ist eine Verhöhnung!) Eines möchte ich dazu schon noch sagen, um nur noch einmal darzustellen, wie das wirklich abgelaufen ist. Die Kollegin hat den Brief der ARGE vorhin auch vorgelesen, das heißt, ich muss nicht mehr darauf eingehen. Wir haben im Ausschuss explizit nachgefragt, ob denn wirklich mit den zuständigen betroffenen Stellen gesprochen wurde. Es wurde uns seitens der Verantwortlichen ganz deutlich versichert, dass mit allen betroffenen Stellen und den Bezirksmuseen ausführlich gesprochen wurde und alle in den Prozess mit eingebunden wurden (Abg. Thomas Weber: Eben!), nur, damit dann wenige Tage später das Schreiben von der ARGE kommt, dass dem angeblich nicht so war. Da fragt man sich natürlich schon: Sind wir da im Ausschuss etwa mutwillig angelogen worden? (Abg. Thomas Weber: Uh!) Das kann man ja fast nicht glauben. Das würde ja sonst überhaupt nicht passieren. Wenn man sich dann das Schreiben der ARGE auf die Frage hin durchliest, dass in den Verhandlungen zu diesem Memorandum of Understanding eben vereinbart wurde, dass man zuerst nicht über die Eigentumsverhältnisse spricht, nur. damit man die ARGE dann später mit diesem Antrag vor vollendete Tatsachen stellt, dann ist das wirklich ein schlechter Stil und an Respektlosigkeit nicht zu überbieten. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Thomas Weber: Gibt es jetzt Fragen oder nicht? Das ist ein Widerspruch!) Abschließend noch ein Satz zu den Bezirksmuseen grundsätzlich: Frau Landesrätin - Sie sitzen jetzt hinter mir -, es gibt bei den Bezirksmuseen wirklich einiges zu tun. Wir müssen uns um eine ordentliche Finanzierung kümmern. Wir müssen mit diesem Kaputtsparen aufhören. Wir müssen die einzelnen Objekte zum Teil wirklich großflächig sanieren. Wir müssen schauen, dass die Bezirksmuseen barrierefrei werden. Womit wir aber wirklich aufhören müssen, ist das ständige Beschneiden der Bezirksmuseen und ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Neumayer. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Jörg Neumayer, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Wir haben das ja gelernt: Man spricht über andere Abgeordnete nicht so, als ob sie lügen würden, sondern dass sie in die Debatte hier vielleicht die Unwahrheit einfließen lassen würden, liebe Frau Kollegin, oder sich vielleicht einfach inhaltlich nicht mit der Thematik auseinandergesetzt haben. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Josef Taucher.) Ich möchte mich zu Beginn einfach einmal ganz herzlich bei allen Ehrenamtlichen aus 23 Wiener Bezirksmuseen für ihre tatkräftige Arbeit über Jahre und Jahrzehnte, teilweise sieben Tage die Woche, teilweise am Wochenende und in ihrer Pension, bedanken, um mit ganz viel Herzblut diese Schätze aus unseren Bezirken in der ganzen Stadt zugänglich zu machen und auch für die Wienerinnen und Wiener aufzubewahren. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Ursula Berner, MA.) Ich möchte mich aber auch ganz herzlich bei der engagierten Leitung des Wien Museums bedanken, die sich in den letzten Jahren so intensiv um eine Professionalisierung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Bezirksmuseen bemüht hat. Denn es geht schon auch darum, dass wir diese Schätze der Wienerinnen und Wiener über die Generationen auch in Zukunft ordentlich inventarisieren lassen und die Eigentumsverhältnisse ordentlich klären. Ich möchte mich hier vor allem bei unserer Frau Landesrätin ganz herzlich bedanken, die das aus der politischen Perspektive angegangen ist und sich hier ihrer Verantwortung und der Verantwortung für die Schätze innerhalb der Stadt Wien bewusst ist. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Mag. Mag. Julia Malle.) Nicht nur, dass du dir dessen bewusst bist, sondern du warst ja allein in den letzten Monaten auch schon in drei Bezirksmuseen und hast dir vor Ort angesehen, was dort für Schätze sind. In den vierten kommst du noch. Ich weiß, dass du auch schon längst in anderen Bezirksmuseen warst. Das heißt, du verfolgst diesen Prozess auch persönlich. Du begleitest diesen Prozess auch persönlich. Das macht einen gravierenden Unterschied. Einige der Punkt wurden schon genannt. - Danke, lieber Thomas, für die Ausführungen dazu, was in diesem Gesetz nun wirklich behandelt wird und was nicht. - Ich möchte das auch zu Beginn noch einmal klarstellen: Es handelt sich um eine Novellierung des Gesetzes. Dabei ist der Initiativantrag ein ganz ordentliches Mittel. Das wissen alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses. Darum verstehe ich diese gekünstelte Aufregung nicht. (Abg. Stefan Berger: Aber nicht die Betroffenen!) - Herr Kollege Berger schreit gerade herein: Aber scheinbar wissen die Betroffenen das nicht. Herr Kollege Berger, Sie sind ebenso Mandatar, das heißt, Sie könnten uns hier helfen, mit allen Beteiligten das Gespräch zu führen, wie wir es schon in den letzten eineinhalb Jahren gemacht haben. (Abg. Stefan Berger: Rufen Sie das ... an und sagen Sie, wir möchten einen Initiativantrag gemeinsam!) Sie haben hier unnötig die Menschen verunsichert, was Sie sich vorwerfen lassen können. (Anhaltende Zwischenrufe von Abg. Stefan Berger. - Zwischenruf von Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch. - Zwischenruf von Abg. Mag. Laura Sachslehner, BA.) Ich glaube, diese Aufregung unterstützt genau das, was ich gerade gesagt habe: Es wäre eigentlich hilfreich gewesen, Unsicherheiten aus der Welt zu schaffen, anstatt Unsicherheiten zu schüren. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Es hat in den vergangenen eineinhalb Jahren viele Gespräche gegeben. Zu guter Letzt konnten diese unterschiedlichen Gespräche auch zu einer Klarheit und zu einem guten Austausch führen. (Abg. Mag. Laura Sachslehner, BA: Welche Klarheit?) Erst vergangenen Montag hat zwischen der ARGE und der Geschäftsgruppe - Frau Berner, ich glaube, da sind Sie noch nicht ganz im Bilde - ein sehr konstruktives Gespräch stattgefunden, in dem auch für alle Beteiligten klar war: Die bereits 1936 festgeschriebene Inventarisierung muss jetzt ordentlich vonstattengehen. (Abg. Stefan Berger: Vor drei Tagen und jedes Mal ...) Dafür ist in diesem Gesetz jetzt erstmals auch festgeschrieben, dass das Wien Museum da auch unterstützen muss. (Abg. Mag. Laura Sachslehner, BA: Welche Unterstützung?) Das ist nämlich der Perspektivenwechsel: Es ist nicht nur die Pflicht der Bezirksmuseen seit Jahrzehnten, die Inventarisierung ordentlich zu machen, sondern es ist auch die Verpflichtung des Wien Museums, dabei zu unterstützen. Damit sind wir einen Riesenschritt weiter, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich glaube, auch für die Vertreterin der ARGE, Frau Neichl, war es ein sehr konstruktives Gespräch. Es war ein positives Auseinandergehen. Ich möchte mich an dieser Stelle vor allem bei ihr persönlich bedanken. Denn genau das ist die Art und Weise, aufeinander zuzugehen, statt sich nur vom politischen Gegner verunsichern zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.) Schauen wir uns noch einmal an, wozu es dieses Gesetz überhaupt braucht! Ich glaube, das ist den meisten hier in diesem Raum auch bewusst. Dieses Gesetz ist 2002 aus der damaligen Ausgliederungssituation aus der Stadt Wien heraus zustande gekommen. Wir sind im Jahr 2023 mit komplett anderen Rahmenbedingungen vertraut. - Gerade Sie müssten das unterstützen, was wir hier wollen: auch eine ordentliche zeitgemäße Kontrolle. Auch dafür, Herr Berger, vielen herzlichen Dank, dass Sie das schon angeführt haben. (Abg. Stefan Berger: Papier ist geduldig!) Ich danke Ihnen, dass Sie noch einmal hinausrufen. Ich habe es zwar leider nicht verstanden, aber ich möchte jetzt eher auf das Finanzielle kommen. Wir haben jetzt die Möglichkeit, dass parallel zu dem Gesetz das Finanzierungsabkommen ordentlich vonstattengeht. Früher war es so, dass alle fünf Jahre das Gesetz hat verändert werden müssen, um die Finanzierung zu sichern. Das ist einfach nicht zeitgemäß. Die Frau Kulturstadträtin hat das Budget verdoppelt. Es gibt jetzt zum einen das Arbeitsbudget für die Bezirke, wie Sie wissen, und zum anderen Sonderbudgets, wenn es in den einzelnen Bezirksmuseen auch Sonderinvestitionen braucht. Es gibt junge Nachwuchskuratorinnen und -kuratoren, die vor Ort in den Bezirksmuseen helfen. Bezüglich der Kontrolle, des Aufsichtsrats und der Satzungen: Es stimmt, es gab früher in diesem Kuratorium einiges an historischem Personal. Das ist auch großartig. Die haben über Jahre sehr gut unterstützt. Wir müssen uns jetzt nur vor Augen führen, wie professionell das Wien Museum an sich aufgestellt ist. Wir haben dort wissenschaftliches Personal. Wir haben dort Historikerinnen und Historiker. Dementsprechend ist es auch gut, dass die inhaltliche Arbeit direkt im Wien Museum gemacht wird. Auf der anderen Seite muss man sich klar vor Augen führen: Nur ein ordentlicher Aufsichtsrat ist zeitgemäß, um eine ordentliche Kontrolle und eine echte Kontrollfunktion zu liefern. Die Zusammensetzung ist genau dafür ausgerichtet und erfolgt auch analog zu anderen ähnlichen Einrichtungen. Die Satzung geht über mehrere Tische und wird dann auch final durch die Frau Kulturstadträtin - in dem Fall die Landesrätin - abgenommen. Dementsprechend gibt es mehrere Schritte der Kontrolle. In der Gebarung haben wir mehr Flexibilität, wie das eine zeitgemäße moderne Einrichtung auch braucht, die natürlich auch in der Lage sein muss zu wirtschaften. Wir haben da einen viel realitätsnäheren Zugang. Auf der anderen Seite haben wir aber eine zeitgemäße Aufsichtsratskontrolle. Über die Vergütung wurde gesprochen. Ganz klar: Wir haben hier Vergütungsmodelle in der Stadt. Hier wird analog anderen Beteiligungen in der Stadt nachgegangen. Vielleicht kann ich damit auch ein bisschen mehr Klarheit hineinbringen. Wir haben da auch die Doppelspitze abgebildet, die bereits gelebte Realität ist - zum einen in der künstlerischen Leitung/Direktion und zum anderen in der Finanzschiene. Bezüglich der Sammelobjekte - damit komme ich auch schon zum Ende - ist das Wichtigste, dass wir dabei zu einer Rechtssicherheit und zu einer nachhaltigen Lösung kommen. Darum freue ich mich auch, dass zwischen allen Beteiligten diese Lösungen gefunden werden können und sich niemand alleine fühlt. Ganz im Gegenteil: Es geht dabei darum, zu unterstützen und diese Schätze unserer Stadt für die Ewigkeit zu bewahren. Zusammenfassend: Das, was sich jetzt gezeigt hat - ich bitte Sie eher um eine Aufklärung als um eine Verunsicherung -, ist, dass wir den Bezirksmuseen helfen. Wir sind froh, dass wir dabei auch mit Frau Neichl in einem engen Austausch stehen und gemeinsam genau daran arbeiten. Es geht uns darum, dass alle Beteiligten ihre Arbeit weiter machen können. Wir sind wahnsinnig stolz auf das, was wir hier in Wien haben. Das ist einzigartig in Europa. Es geht darum, dass die Sammelobjekte nachhaltig geschützt sind - die, die im Eigentum der Stadt Wien sind, und auch die Leihgaben - und dass sie immer inventarisiert sind. Wir verdoppeln das Geld. Wir setzen auf eine zeitgemäße Kontrolle und haben festgehalten, dass das Wien Museum ab jetzt auch wirklich verpflichtet ist, die 23 Museen beziehungsweise die 23 Bezirke in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. In diesem Sinne bitte ich auch um Unterstützung des Gesetzes. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Martina Ludwig-Faymann: Bravo! Danke!) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat auf das Wort verzichtet. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Ich darf, bevor wir zum Gesetz kommen, über den Antrag auf Absetzung abstimmen lassen. Wer für den Antrag auf Absetzung des Geschäftsstückes ist, den darf ich um ein Zeichen der Zustimmung bitten. - Mit den Stimmen der ÖVP, der FPÖ und des Klubunabhängigen findet dieser Absetzungsantrag nicht die ausreichende Mehrheit. (Abg. Ernst Woller: Zu wenig!) Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit den Stimmen der SPÖ und der NEOS die ausreichende Mehrheit. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Wir haben zwei Resolutionsanträge. Der erste Antrag beschäftigt sich mit der Fachaufsicht über die Wiener Bezirks- und Sondermuseen. Wer diesen Antrag unterstützen möchte, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Mit der Zustimmung der ÖVP, der Freiheitlichen und des Klubunabhängigen findet dieser Antrag nicht die ausreichende Mehrheit und ist damit abgelehnt. Der zweite Antrag betrifft die räumliche und sachliche Ausstattung der Museen der Stadt Wien. Wer diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. - Mit den Stimmen der ÖVP, der Freiheitlichen und des Klubunabhängigen findet auch dieser Antrag nicht die notwendige Mehrheit und ist damit abgelehnt. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der NEOS und der SPÖ die Mehrheit. Damit ist dieses Gesetz in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss um 16.23 Uhr.) Landtag, 21. WP 23. November 2023 26. Sitzung / 2 Landtag, 21. WP 23. November 2023 26. Sitzung / 3 Landtag, 21. WP 23. November 2023 26. Sitzung / 4