Wiener Landtag 21. Wahlperiode 25. Sitzung vom 19. Oktober 2023 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde S. 3 (FSP-1263303-2023-KGR/LM) 1. Anfrage S. 3 (FSP-1130658-2023-KVP/LM) 2. Anfrage S. 5 (FSP-1260480-2023-KSP/LM) 3. Anfrage S. 8 (FSP-1124922-2023-KFP/LM) 4. Anfrage S. 11 Redner zur Geschäftsordnung: Abg. David Ellensohn S. 13 Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 13 Abg. Mag. Josef Taucher S. 13 Abg. Kilian Stark S. 14 Abg. Erich Valentin S. 14 (FSP-1263302-2023-KGR/LM) 5. Anfrage S. 14 3. AST-1270815-2023-KFP/AL; ASTTH- 1276320-2023-KFP/ALTH: Aktuelle Stunde zum Thema "Staatsbürgerschaft als Privileg darf nicht durch den Wiener SPÖ-Weg des Verscherbelns entwertet werden!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Maximilian Krauss, MA S. 16 Abg. Mag. Dolores Bakos, BA S. 18 Abg. David Ellensohn S. 19 Abg. Hannes Taborsky S. 19 Abg. Dr. Mireille Ngosso S. 20 StR Dominik Nepp, MA S. 21 Abg. Thomas Weber S. 22 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 23 Abg. Mag. Laura Sachslehner, BA S. 23 Abg. Jörg Neumayer, MA S. 24 4. Mitteilung des Einlaufs S. 25 5. Umstellung der Tagesordnung S. 25 6. LG-2129874-2022; P 4: Änderung der Wiener Stadtverfassung, des Wiener Bedienstetengesetzes und Wiener Parteienförderungsgesetzes 2013, Erlassung des Stadtrechnungshofgesetzes, Wiener Akademienförderungsgesetzes 2024 und Wiener Parteiengesetzes (Beilage Nr. 22/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 25 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 25 Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc S. 27 Abg. David Ellensohn S. 29 Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA S. 30 Abg. Barbara Novak, MA S. 32 Abg. Mag. Ulrike Nittmann S. 33 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 34 Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies S. 35 Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 36 Abg. Ing. Christian Meidlinger S. 37 Abstimmung S. 39 7. LG-2365102-2022; P 2: Änderung des Wasserversorgungsgesetzes - WVG (Beilage Nr. 13/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 39 Abstimmung S. 39 8. 17016-2023-GGK; P 3: Bericht über die im 1. Halbjahr 2023 abschließend behandelten Petitionen Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 39 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Stefan Berger S. 40 Abg. Thomas Weber S. 42 Abg. Dr. Jennifer Kickert S. 44 Abg. Sabine Keri S. 46 Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold S. 47 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 48 Abg. Julia Klika, BEd S. 49 Abg. Mag. (FH) Susanne Haase S. 50 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 51 Abstimmung S. 51 9. LG-746120-2020; P 1: Änderung des Wiener Aufzugsgesetzes 2006 - WAZG 2006 (Beilage Nr. 16/2023) Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál S. 51 Abstimmung S. 51 (Beginn um 9.01 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie nun ersuchen, die Plätze einzunehmen. Die 25. Sitzung des Wiener Landtages ist damit eröffnet. Entschuldigt sind ganztägig die Abgeordneten Abrahamczik, Arnoldner, Aslan, Berner, Hungerländer und Sequenz. Zeitweise entschuldigt sind Dipl.-Ing. Al-Rawi ab 16.30 Uhr, Abg. Baxant ab 16 Uhr, Abg. Berger-Krotsch von 9 bis 10.30 Uhr, Abg. Florianschütz von 9 bis 11, Abg. Gremel von 11.30 bis 14 Uhr, Abg. Grießler ab 13.30 Uhr, Abg. Laschan von 11.30 bis 13.30 Uhr, Abg. Mörk von 9 bis 10.30 Uhr, Abg. Samel von 9 bis 11 Uhr, Abg. Schober ab 15 Uhr und Abg. Vasold von 9 bis 12 Uhr. Wir kommen nun zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-1263303-2023-KGR/LM) wurde von Abg. Kunrath gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Die MA 35 informiert auf wien.at über die notwendigen Schritte zur Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Nach der Klärung grundsätzlicher Voraussetzungen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft wird darauf verwiesen, einen Erstberatungstermin online zu buchen. Der nächste freie Termin hierfür ist mit Stand 11. Oktober 2023 der 2. April 2024. Dass das Erstinformationsgespräch keine verpflichtende Voraussetzung für die Antragstellung auf die österreichische Staatsbürgerschaft darstellt, wird nicht erwähnt. Diese fehlende wesentliche Information führt dazu, dass ab dem Zeitpunkt des Wunsches, einen Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen, bis zur tatsächlichen Antragstellung mehrere Monate verstreichen. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass zur notwendigen Beschleunigung der Staatsbürgerschaftsverfahren auf der Website der MA 35 ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass das Erstinformationsgespräch keine verpflichtende Voraussetzung für die Antragstellung darstellt?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Schönen guten Morgen und vielen Dank für die Anfrage! Es ist tatsächlich so, dass ein Staatsbürgerschaftsverfahren auf unterschiedliche Wege eingeleitet werden kann. Es ist auch möglich, per Post, E-Mail oder Einwurf in den Amtsbriefkasten die Anträge einzureichen. Was dann allerdings notwendig ist, ist ein persönlicher Termin, der ja auch gesetzlich vorgesehen ist. Daher gibt es entweder den persönlichen Einreichtermin, oder die Anträge werden postalisch per E-Mail oder durch Einwurf abgegeben, um dann im Nachhinein einen persönlichen Termin auszumachen. Wir raten deshalb zu einem Beratungstermin, weil die Gesetzeslage, wie du weißt, ja sehr kompliziert ist und bei einer einfachen Abgabe per E-Mail oder Post oder Einwurf in den Briefkasten oft die Gefahr gegeben ist, dass viel zu wenige Unterlagen mitgegeben werden. Das heißt, ein persönlicher Austausch ist fürs Einreichen sehr zentral. Hier gibt es entweder die Möglichkeit, sich selbst zu informieren oder Informationsveranstaltungen, die wir ja neu eingeführt haben, über das Beratungszentrum für MigrantInnen in Anspruch zu nehmen. Insgesamt ist es tatsächlich so, dass aktuell die Wartezeit auf den Beratungstermin zirka ein halbes Jahr ist, wir haben aber in den letzten Monaten die Anzahl der Beratungstermine massiv erhöht. Wir haben mit einem Pilotprojekt begonnen, mit dem Beratungszentrum für MigrantInnen, haben da sehr gute Erfahrungen zu diesen Beratungsterminen gemacht und haben jetzt die Anzahl der Beratungstermine massiv um 125 Prozent erhöht. Das heißt, jetzt gibt es 1.350 Beratungstermine pro Monat. Das ist massiv angehoben, weshalb ich auch davon ausgehe, wenn die Nachfrage nicht noch weiter steigt, dass auch die Wartezeit für die Beratungstermine in den nächsten Monaten wieder leicht sinken wird, weil wir mit diesen angebotenen Terminen etwas über der Nachfrage sind. Wir haben neben dieser Erhöhung der Beratungstermine um 125 Prozent in den letzten Monaten auch das Angebot der Antragstermine schrittweise ab Herbst 2023 massiv erhöht, nämlich um 140 Prozent, weil dies auch notwendig ist, weil wir eben in die Zukunft planen müssen. Diese Termine sind bereits buchbar. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt sind es deutlich mehr Termine, hoffentlich auch mehr Termine, als die Nachfrage ist, damit auch in diesem Bereich die Nachfrage sinkt. Auf der Web-Seite der Stadt Wien wird auch darauf hingewiesen, dass, wenn der Antrag so abgegeben wird, per Post, E-Mail oder Einwurf in den Amtsbriefkasten, im Nachhinein ein persönlicher Termin stattfinden muss. Wir sind aber sehr darum bemüht, das Informationsangebot der MA 35 laufend zu erweitern. Wir haben ein eigenes Redaktionsteam in der Abteilung installiert, um die ganze Web-Seite auch neu zu schreiben, einfacher zu schreiben und für die Antragsstellerinnen und Antragsteller serviceorientierter zu gestalten. Da ist die Textpassage, auf die Sie sich in der Anfrage beziehen, auch dabei, nämlich eine Präzisierung, dass hier auch ohne Antragstermin abgegeben werden kann. Wir werden allerdings die Information dazu geben, dass die Unterlagen dafür vollständig vorbereitet werden sollen, um nicht das Verfahren für beide Seiten, nämlich für Behörde und AntragstellerInnen, zu verzögern, denn ein unvollständiger Antrag kann für beide Seiten wesentlich mehr Aufwand bedeuten. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Ich möchte auch für das Protokoll noch mitteilen, dass Frau Abg. Vasold nicht entschuldigt ist und an der Sitzung teilnehmen wird. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kunrath gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Irgendwie sind wir bei der Frage aneinander vorbeigegangen. Manchmal passiert das, das kann schon einmal vorkommen. Mir geht es nämlich um zwei Dinge. Das eine ist eine klare Verkürzung der Antragstellung, denn das, was derzeit passiert, ist, dass auf der offiziellen Website der Stadt Wien nicht ersichtlich ist, dass man gleich direkt einen Antrag stellen kann. Jetzt hast du gerade gesagt, na ja, das möchtet ihr möglicherweise umstellen. Das freut mich, wenn meine Initiative auch bei der Regierung ankommt. Das Zweite ist, dass ich wirklich auch bedauernd finde, dass das ja eine wesentliche Problematik mit sich bringt, nämlich eine deutliche Verlängerung der Antragstellung. Ich möchte nämlich heute einen Antrag zur Staatsbürgerschaft stellen, kriege derzeit einen Erstantragstermin mit März, April des nächsten Jahres. Das ist ein bisschen länger als das halbe Jahr, aber immerhin. Bis vor Kurzem war es sogar der Herbst des nächsten Jahres. Dann muss ich einmal warten, bis der Erstantragtermin ist. Das heißt, die Behörde schiebt nach eurem offiziellen Papier ein halbes Jahr auf, damit ich überhaupt den Antrag stellen kann. Und das ist das, was mich irritiert. Deswegen meine Zusatzfrage: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, werden Sie dafür Sorge tragen, dass die Antragsformulare für die österreichische Staatsbürgerschaft direkt auf der Website herunterladbar sind, so die Verfahren wesentlich früher starten können und somit die Einhaltung der sechsmonatigen Entscheidungspflicht, die ja derzeit oft nicht eingehalten wird - das ist ja ein Problem, warum dann die Menschen sich bei uns melden -, durch die Behörde wieder gewährleistet werden kann? Präsident Ernst Woller: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Aus meiner Sicht bin ich genau darauf eingegangen, was die Frage war, nämlich ob die Information zur Verfügung gestellt wird, dass Anträge auch abseits eines Beratungstermins abgegeben werden können. Die Antwort ist: Ja. Die rechtliche Möglichkeit gibt es, und die textliche Präzisierung wird auf der Website noch vorgenommen werden. Ich finde es aber nicht gut, weil viele einfach den Antrag, auch wenn er irgendwo zu finden ist, nicht so abgeben werden, dass er korrekt abgegeben worden ist, denn die Anzahl der Unterlagen, die vorzulegen sind, sind je nach Fall so komplex und so unterschiedlich, dass es ohne persönliche Beratung einfach schwierig ist. Das heißt, ich werde weiter darauf hinwirken, dass wir die Beratungsangebote ausbauen und nicht die Leute animieren, alles sofort abzugeben, denn dann beginnt vielleicht das Verfahren, schneller zu laufen, aber die Probleme entstehen dann im Verfahren selber, wenn die Dokumente beim Abgeben einfach unvollständig sind. Das heißt, mein Ansatz ist nicht, die Leute zu motivieren, alles sofort abzugeben, auch wenn es möglich ist, sondern eine gute Beratung zu bekommen und dafür die Ressourcen aufzubauen. Das heißt, wir haben dazu die Kooperation mit dem Beratungszentrum massiv ausgebaut. Wir haben jetzt die Anzahl der Beratungstermine verdoppelt. Wir haben auch die Anzahl der Einreichungstermine massiv erhöht, und mein Ansatz ist, wenn das nicht ausreicht - wir haben gute Prognosen, die indizieren, dass es vermutlich auf hohem Niveau bleiben wird, - dann müssen wir die Kapazitäten weiter ausbauen. Das heißt, ich möchte auf der Seite ansetzen und nicht die Beratungsleistung für die Kundinnen und Kunden verschlechtern und damit die Behördenerfahrung verschlechtern. Mein Ansatz ist, Verfahren zu beschleunigen und entsprechende Termine anzubieten. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Taborsky gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, ich bin ganz anderer Ansicht als Sie. Ich glaube, dass wir grundsätzlich irgendwann im 21. Jahrhundert anlangen müssen. Der Bund hat das durch Digitalisierungsprojekte vorgemacht, wie zum Beispiel bei Steuerausgleichen im Finanzministerium, wo man direkt einbringen kann. Ein Steuerverfahren ist nicht unbedingt das einfachste Verfahren, und die Menschen schaffen das ganz gut und bekommen dann eine sofortige Erledigung, weiters bei Planbescheinigungsverfahren, wo wir in der Zwischenzeit eine Durchlaufdauer von zwei Wochen haben und uns nur auf jene Fälle beschränken, die auch kompliziert sind. Ich glaube, wenn man sagt, man muss mit jedem Menschen, der etwas einbringt, ein Gespräch führen, werden Sie nie eine vernünftige Verfahrensdauer und Bearbeitungsbeschleunigung zusammenbekommen, denn das wird nicht so funktionieren. Sie beschränken sich in Ihrer Argumentation auch auf jene Menschen, die offensichtlich ein Problem haben, das Ding zu erfassen, die Dinge abzugeben. Das kann schon sein, dass das so ist, aber wir sollten nicht auf jene vergessen, die das sehr gut beherrschen und ihre Dokumente auch entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorlegen können. Da stellt sich wirklich die Frage, warum die dann sechs Monate oder ein Dreivierteljahr auf einen Termin warten sollen, also das kann mir keiner vernünftig erklären. Deswegen meine Frage: Werden Sie dafür sorgen, dass die Digitalisierung und ein modernes Kundenservice bei Ihrer Behörde Einzug halten, damit auch eine Verfahrensbeschleunigung für jene Menschen gegeben ist, die durchaus in der Lage sind, die gesetzlichen Hürden von sich aus zu umschiffen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Noch einmal die Präzisierung: Jeder, der die Dokumente vollständig beisammen hat, kann abgeben, auch wenn er oder sie glaubt, sie vollständig beisammen zu haben. Aber so einfach, wie Sie es darstellen, ist es nicht. Ich weiß nicht, ob Sie sich den Staatsbürgerschaftsakt und ein Verfahren einmal genau angeschaut haben, was da alles einzureichen ist, mit Wohnortbestätigungen der vergangenen Jahre bis zu Lohnzetteln bis zu Strafregisterbescheinigungen und 20 weiteren Dokumenten. Es ist tatsächlich ein nicht einfaches Verfahren, was auch bewusst vom Bundesgesetzgeber so vorgesehen ist. Auf Ihre zweite Frage zu einer weiteren Digitalisierung kann ich zweierlei antworten. Erstens arbeiten wir massiv daran, die Möglichkeiten der Digitalisierung auch in der MA 35 zu nützen, beispielsweise indem wir jetzt zum Glück auch mit letztem Jahr auf einen elektronischen Akt umgestiegen sind, der die Voraussetzung für weitere Digitalisierungsschritte ist. Meine mittelfristige Vision ist eine Echtzeitdarstellung für die Antragstellerinnen und Antragsteller, nämlich eine volldigitalisierte Behörde, wo man digital in Echtzeit in Kommunikation mit der Behörde sein kann. Dafür gibt es aber zwei Voraussetzungen. Die erste muss die Behörde selber schaffen, da bin ich verantwortlich. Die zweite ist aber eine bundesgesetzliche Verunmöglichung. Durch die jetzige gesetzliche Bestimmung kann es nämlich gar keinen vollständig digitalen Aktenverlauf geben, weil es gesetzliche Bestimmungen gibt, beispielsweise der persönlichen Antragstellung, des persönlichen Vorsprechens. Da ist ein reiner digitaler Prozess rechtlich gar nicht möglich. Wenn Sie so stark dafür sind - das bin ich auch -, dann setzen wir uns bitte gemeinsam dafür ein, dass diese Prozesse im Bundesgesetz so verändert werden, dass wir den vollen Nutzen der Digitalisierung auch in Wien verwenden können. Abseits der gesetzlichen Regelung, wie eingereicht werden muss, geht es auch darum, ob wir überhaupt im Verfahren selber in Echtzeit mit den KundInnen digital kommunizieren können und darüber auch gerne Gespräche mit dem Innenministerium führen, denn da gibt es auch sehr unterschiedliche und nicht nur unterstützende Ansichten zu dieser Thematik. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wir von Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, auch von meiner Seite. Die MA 35 beschäftigt uns ja wirklich schon seit sehr, sehr vielen Jahren. In zahlreichen Stadtrechnungshofberichten, Volksanwaltschaftsberichten wurde immer wieder auf die Missstände in dieser Behörde hingewiesen. Jetzt ist nicht nur die Verfahrensdauer ein Punkt, sondern auch der Bereich der Mitarbeiter, wo wir gesehen haben, dass es Verbesserungsbedarf gibt, zum einen, wie Sie ja auch des Öfteren schon erläutert haben, im Prozessablauf. Wir haben auch einen Sicherheitsdienst zur Lotsung des Kundenverkehrs, aber auch für die Sicherheit hier beschlossen und auch - soweit ich mich richtig erinnern kann, war das im Kalenderjahr 2022 - die Aufnahme von 95 neuen Mitarbeitern. Da würde mich interessieren, inwiefern die jetzt bereits fixfertig eingeschult sind, aber auch, wie viele Mitarbeiter wiederum seit dem Jahr 2022 bis heute die MA 35 verlassen haben. Wie wir ja wissen, ist es um die Mitarbeiterzufriedenheit in dieser Behörde nicht allzu gut bestellt, und da hätte ich gerne nähere Informationen dazu. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Sehr gerne, denn im Reformprozess der MA 35 sind die von Ihnen angesprochenen zwei Themen ganz wichtige Ziele und Indikatoren, nämlich die Verfahrensdauer zu senken und die Reduktion der MitarbeiterInnenbelastung, um Fluktuation der MitarbeiterInnen zu verringern. Ich beginne mit der Senkung der Verfahrensdauer: Da ist es bereits gelungen, seit Beginn der Periode im Median die Verfahrensdauer um 40 Prozent zu senken, das heißt, wir sehen im Median eine um 40 Prozent beschleunigte Verfahrensdauer. Das ist schon einmal ganz gut, da geht es in die richtige Richtung. Es liegt aber auch noch einiges vor uns, weil es auch je nach Bereich sehr, sehr unterschiedlich ist. Wir sehen aber in vielen Bereichen ganz, ganz deutliche Fortschritte, vor allem für die Antragstellerinnen und Antragsteller, insbesondere deshalb, weil auch die Serviceorientierung durch telefonische Servicecenter, aber auch ein Ticket-System erhöht worden ist, sodass es auch raschere Rückmeldungen gibt. Das Thema MitarbeiterInnen ist mir ein großes Anliegen, weil es eine große Herausforderung ist. Erstens die vielen Anträge, über 150.000 im Jahr, und zweitens oft sehr sensible Bereiche, wo es für Menschen auch darum geht, ob sie nach Österreich kommen können oder nicht, ob sie hier bleiben dürfen oder nicht, ob sie einen Aufenthaltstitel bekommen, um genau zu sein. Das ist dann oft auch für MitarbeiterInnen keine einfache Situation. Wir haben insgesamt in der MA 35 eine etwas erhöhte Fluktuation der MitarbeiterInnen im Vergleich zum gesamten Magistrat, das stimmt. Diese Tendenz ist allerdings auch sinkend, insbesondere seit der Aufnahme der neuen MitarbeiterInnen. Wir haben da alle Dienstposten, soweit es geht, bis auf die natürlichen Abgänge über Krankenstände, Schwangerschaften oder Sonstiges, aufnehmen können und sehen, dass die Fluktuation sinkt. Da gibt es den Indikator, wie viele Personen aus der Gesamtabteilung pro Jahr wechseln. Dabei ist das Ziel, auf ungefähr 15 Prozent Fluktuation pro Jahr zu kommen. Dort sind wir noch nicht ganz, aber wir senken die Fluktuation von Jahr zu Jahr und haben auch eine Befragung der MitarbeiterInnen durchgeführt, wo wir sehen, dass die Identifikation mit der MA 35 relativ gut ist und der Wille da ist, auch gemeinsam Verbesserungsanstrengungen zu unternehmen. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 1. Anfrage beantwortet. Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP-1130658-2023-KVP/LM). Sie wurde von Abg. Wölbitsch-Milan an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtet. (Ende April 2023 wurde in einer Aussendung seitens der Rathauskoalition bekräftigt, dass angesichts der Erfahrungen mit der Ausübung des Notkompetenzrechtes des Herrn Bürgermeisters, insbesondere betreffend seine Notverfügung vom 15. Juli 2022, eine Reform der Bestimmungen der in der Wiener Stadtverfassung verankerten Notkompetenzrechte insbesondere des Bürgermeisters und des Stadtsenates, aber auch anderer Organe, angedacht und in Vorbereitung sei. Wie ist der aktuelle Stand der legistischen Vorbereitungen für eine entsprechende Novelle der Wiener Stadtverfassung betreffend eine Reform besagter Notkompetenzbestimmungen?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg. Wölbitsch-Milan! Bevor ich mit meiner Beantwortung beginne, möchte ich vorab die Gelegenheit nutzen, anlässlich der gestrigen beendeten Untersuchungskommission einmal allen Mitgliedern, den Vorsitzenden und den StellvertreterInnen für die geleistete Arbeit Danke zu sagen und meinen großen Respekt zu zollen. Es ist viel, viel Energie und viel, viel Zeit in diese Arbeit geflossen, und dafür mein Dankeschön. Auch zunächst, bevor ich beginne, möchte ich darauf hinweisen, dass der Gegenstand der Anfrage im Kern ja jene Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung sind, die die Notkompetenz regeln, zum einen die Notkompetenz des Bürgermeisters, zum anderen die Notkompetenz des Stadtsenates, also die §§ 92 und 98 Wiener Stadtverfassung. Wie das so in der Natur der Sache ist, kann eine Änderung dieser Bestimmungen daher auch nur der Wiener Landtag als Gesetzgeber vornehmen und nicht ich als hier befragter amtsführender Landesrat. Ich bin ja der Vollziehung zuzurechnen, insofern möchte ich gerne der Form halber bemerken: Die vorliegende Anfrage betrifft die Gesetzgebung und ist daher vom Interpellationsrecht nicht umfasst. Aber jetzt, wo ich schon einmal hier stehe, gerne ein paar Bemerkungen von meiner Seite, zuerst einmal zur derzeitigen Regelung: Es handelt sich bei den in der Wiener Stadtverfassung geregelten Notkompetenzen, einerseits den Stadtsenat betreffend, andererseits den Bürgermeister betreffend, wie Sie wissen, um kein Wiener Spezifikum. Vergleichbare Regelungen gibt es im Gemeinde- und Stadtrecht aller übrigen acht Bundesländer. Die Notwendigkeit solcher Regelungen auf Gemeindeebene ist an sich anerkannt, unumstritten und erforderlich, damit eine Gemeinde rasch Entscheidungen treffen kann. Der Wiener Stadtsenat nach § 98 Wiener Stadtverfassung und der Bürgermeister der Stadt Wien nach § 92 Wiener Stadtverfassung haben für Notsituationen und dringliche Fälle, und zwar nur dann, die Möglichkeit, Entscheidungen zur Abwehr von Krisen, Engpässen und Notsituationen zu treffen. Von diesem Recht der Notkompetenz wurde während der Energiekrise und der extremen Preisschwankungen an den Energiebörsen Gebrauch gemacht - das ist ja allgemein bekannt -, und zwar genau so, wie von der Wiener Stadtverfassung vorausgesetzt. § 92 - im gegenständlichen Fall, um den es geht - Wiener Stadtverfassung berechtigt den Bürgermeister, bei dringlichen Fällen in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich eines Gemeinderatsausschusses, des Stadtsenats oder des Gemeinderates fallen, unter seiner Verantwortung Verfügungen zu treffen, wenn die Entscheidung dieser Gemeindeorgane ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann. Die Ausübung des Notkompetenzrechts unterliegt nach der geltenden Rechtslage strengen Voraussetzungen, die im Falle der Entscheidung in der Energiemarktkrise selbstverständlich samt und sonders eingehalten worden sind. Der Bürgermeister hat richtig und rechtskonform gehandelt. Jetzt fragen Sie mich, was ich an Änderungen im Lichte der Untersuchungskommission tun werde. Im Hinblick auf die gestern im Wiener Gemeinderat beendete Untersuchungskommission - ich sage noch einmal: gestern beendete Untersuchungskommission - ist erstens einmal in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass dem Bericht an den Wiener Gemeinderat zur Folge die Untersuchungskommission ein Fehlverhalten bei der Ausübung von Notkompetenzen nicht habe feststellen könne. Allein die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" werfe, so die Untersuchungskommission weiter, vor allem in der tagungsfreien Zeit Fragen auf. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es gibt keine tagungsfreie Zeit!) Wie ich informiert worden bin, wird daher, wie übrigens auch schon im Endbericht der Untersuchungskommission angekündigt, zum Zweck der begrifflichen Klärung der unterschiedlichen Definitionen der Zeithorizonte im Zusammenhang mit der nachträglichen Genehmigung der unterschiedlichen Notkompetenzen, die die Wiener Stadtverfassung vorsieht, auf Klubebene eine Arbeitsgruppe eingerichtet, und der Begriff soll präzisiert werden. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Wölbitsch gestellt, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Herr Stadtrat, ich finde es ein bissel sonderbar, dass der Stadtrat für Demokratie seine Anfragebeantwortung zuerst mit einer Belehrung beginnt und sich dann anscheinend auch unsere Frage nicht genau durchgelesen hat, denn sie bezieht sich natürlich auf die Vorbereitung, und ich hoffe schon, dass Sie als Regierungsmitglied Gesetzesmaterien vorbereiten und vordiskutieren, so wie Sie es auch immer wieder tun, die dann in diesem Hause meistens beschlossen werden. Daher vielleicht noch einmal meine Frage oder Zusatzfrage: Sie haben als Rathauskoalition selbst angekündigt, dass sie das überarbeiten wollen. Da gibt es zumindest das Commitment der NEOS, bei der SPÖ bin ich mir auch nach Ihrer Beantwortung jetzt nicht so sicher, aber wenn Sie immer wieder auf Veranstaltungen große Reden für mehr Demokratie schwingen, nehme ich auch an, dass es in Ihrem Interesse ist, hier etwas zu tun. Daher meine Frage: Wird es diese Arbeitsgruppe - oder wie auch immer Sie das als Koalition erarbeiten - geben und wird die Opposition dazu eingeladen werden? Es geht ja schließlich bei einer Untersuchungskommission auch darum, wie mit der Opposition umgegangen wird, weil die Untersuchungskommission natürlich für die Opposition das wichtigste Instrument ist. (Abg. Dr. Andreas Höferl: Wir sind die Gesetzgeber!) Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich entnehme Ihrer Frage und Ihrer Nachfrage einen gewissen Frust über die Untersuchungskommission und den Fortgang, da kann ich Ihnen jetzt nicht weiterhelfen. Ich kann Ihnen nur sagen, ich nehme Sie sehr, sehr ernst, und in dem Endbericht der Untersuchungskommission ist genau das verankert gewesen, was ich vorhin erzählt habe oder von dem ich vorhin berichtet habe, nämlich die Tatsache, dass es in der Ausübung der Notkompetenz kein Fehlverhalten gab und dass es ganz besonders, was die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" betrifft, eine Arbeitsgruppe auf Klubebene geben soll. Da beziehe ich sehr gerne noch einmal die Antwort auf die Frage in die Erörterung ein: Die Klubebene ist auch die, die zuständig ist, weil es nämlich dem Landtag obliegt, Vorschläge zu machen. Selbstverständlich werde ich meinen Beitrag dazu leisten, allfällige Vorschläge, die der Landtag macht, dann auch in ligistische Form zu bringen und hier vorzulegen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Kowarik gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Landesrat, wenn wir schon dabei sind, die Stadtverfassung zu zitieren: Das mache ich immer sehr gerne, wie vielleicht in diesem Haus bekannt ist. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, bitte!) Sie haben von tagungsfreier Zeit gesprochen. Das gibt es nicht im Gemeinderat. § 21 Abs. 1: "Der Gemeinderat tritt zusammen, sooft es die Geschäfte erfordern." Vielleicht ist Ihnen das Büchel bekannt - wenn nicht, es ist zwar schon ein bissel in die Jahre gekommen, aber noch immer ganz gut. Es gibt eine Fußnote 1 zu genau dem Paragraphen, den ich Ihnen vorgelesen habe: Anders als beim Landtag gibt es beim Gemeinderat keine sitzungs/tagungsfreie Zeit. - Das nur zu Belehrung. Ich gebe Ihnen nur mit, es gibt keine tagungsfreie Zeit. Sooft es die Geschäfte erfordern, muss eine Sitzung einberufen werden. Das war übrigens auch eine Kritik an den Herrn Bürgermeister, dass er das nicht gemacht hat. Zweitens: Ich habe eigentlich gedacht, dass wir uns in diesem Haus schon auf eines geeinigt haben, und zwar sind das Fragen zur Gesetzeswerdung oder zu Gesetzesvorhaben dieser Regierung. Wenn da jedes Mal die Antwort kommt, wir sind nicht zuständig, das geht mich nichts an, das ist nur der Landtag und die Landesregierung hat damit nichts zu tun, ist das erstens falsch - ich werde es gleich vorlesen - und zweitens bleibt dann nicht mehr sehr viel für die Frage, die Interpellation der Abgeordneten über. Ich glaube, das haben wir auch schon öfters behandelt. Es überrascht mich, dass das hier wieder als Argumentation vorgebracht wird, etwas nicht beantworten zu wollen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aber er ist zuständig für Demokratie!) Sie haben es ja dann trotzdem gemacht, aber der Zugang ist falsch. § 25 Abs. 1 unserer Stadtverfassung sieht sogar vor, und zwar in Abs. 1, dass die Landesregierung bei der Gesetzeswerdung tätig wird. Das sollte eigentlich auch selbstverständlich sein, dass man das weiß: Die Gesetzesvorlagen sind vom zuständigen Mitglied der Landesregierung in der Landesregierung einzubringen und von dieser nach Vorberatung dem Präsidenten des Landtages zu übermitteln. Die Landesregierung hat also natürlich etwas damit zu tun, und auch das zuständige Mitglied der Landesregierung hat etwas damit zu tun. Darum sind Sie heute von der ÖVP gefragt worden, nehme ich an. Es gibt also eine Kompetenz ... Präsident Ernst Woller (unterbrechend): Herr Abgeordneter, Sie reden schon über zwei Minuten und haben noch keine Frage gestellt. Sie haben noch zehn Sekunden Zeit, eine Frage zu stellen. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. Auch für mich gilt die Stadtverfassung, Sie haben selbstverständlich recht. Welche Vorstellung haben Sie persönlich zu einer Änderung dieser Vorgaben, nämlich Unverzüglichkeit? Da werden Sie vielleicht in Ihrer Tätigkeit als Landesregierungsmitglied schon Überlegungen dazu haben. Die würden mich interessieren. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich darf vielleicht ganz kurz zu den 98 Prozent des Beitrags Stellung nehmen, die keine Frage waren, aber auch da bin ich sehr gerne da, um Ihnen weiterzuhelfen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ah!) Dort, wo ich die Stadtverfassung zitiert habe, habe ich auch die Paragraphen der Stadtverfassung dazugesagt. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern können, Sie können das sehr gerne nachlesen. Dort, wo ich die Ergebnisse der Untersuchungskommission zitiert habe, habe ich die Ergebnisse der Untersuchungskommission zitiert, die gestern hier im Gemeinderat diskutiert worden sind. Und genau die Ergebnisse der Untersuchungskommission schlagen vor, dass es eine Erörterung über dieses Begriffsverständnis gibt. Diese Erörterung warte ich sehr gerne ab, weil es natürlich Sinn macht, auf Ergebnisse der Untersuchungskommission zu reagieren und nicht auf das, was man gerade irgendwie selbst interessant findet. Dann werden wir darüber in diesem Haus weiter beraten, und ich werde sehr, sehr gerne hier Rede und Antwort stehen. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat, da kann ich jetzt gut anschließen. Sie sind Landesrat und Sie sind Sozialdemokrat. Sie zitieren jetzt den Bericht der Untersuchungskommission, als wäre das ein neutraler Bericht. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, stimmt!) Sie zitieren den Bericht der Sozialdemokratie, um zu sagen, dass aus Sicht der SPÖ in der UK nichts passiert ist, zum Beispiel Unverzüglichkeit. Woher kenne ich das? - Moment, Kleingartenbericht, machen wir auch intern. Jetzt ernsthaft: In der Untersuchungskommission hat die Stellvertretende Vorsitzende Jesionek gesagt, das steht natürlich nicht im SPÖ-Bericht der UK, dass sie unter "unverzüglich" ganz etwas anderes versteht als der Herr Bürgermeister, die SPÖ, diese Orwell'sche Deutung, dass "unverzüglich" jetzt sieben Wochen bedeutet. Die gehört in Wien nur der SPÖ. Kein einziger Mensch außerhalb des Rathaus-SPÖ-Teils glaubt, dass "unverzüglich" sieben Wochen bedeutet. Ich glaube, das war die Frage, die vorhin gestellt worden ist. Die stelle ich jetzt auch: Wenn Sie in diesem Prozess einer Änderung des Begriffs "Notkompetenz" nach §§ 92, 98, in dem Fall 92, beteiligt sein sollten: Glauben Sie, dass man "unverzüglich" von den sozialdemokratischen 50 Tagen etwas verkürzen könnte, und haben Sie einen anderen Begriff, der näher bei der unabhängigen Richterin Jesionek liegt als beim SPÖ-UK-Bericht? Präsident Ernst Woller: Ich bitte, um Beantwortung. Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Verzeihung, dass ich nicht für die Vorsitzende der Untersuchungskommission oder für irgendjemanden sonst reden kann, sondern als der, der ich bin. Deswegen habe ich auch als der, der ich bin, nämlich als Landesrat oder auch als Sozialdemokrat darauf geantwortet, bekanntlich in der Form, wie ich geantwortet habe, auch wenn Sie damit nicht zufrieden sind. Zu meiner Rolle in so einem Prozess: Ich sage es gerne noch einmal. Wir haben heute auch solche Regelungen hier noch in der Landtagssitzung. Wenn es eine Materie ist, um die sich die Abgeordneten des Hauses, unterstützt von den Klubs, sehr intensiv kümmern, sie ausverhandeln und ein Ergebnis vorlegen, dann finde ich das richtig und wichtig und nehme diese Ergebnisse selbstverständlich ernst, was im Gegenzug bedeutet, dass ich darauf auch warte und diese nach Möglichkeit begleite. Insofern ist es jetzt nicht meine Rolle, einen Beitrag dazu zu leisten, sondern es wird meine Rolle sein, dann bei allfälligen Ergebnissen aus dem Prozess dafür zu sorgen, dass es hier dem Haus vorgelegt wird und in legistischer Form beschlossen werden kann. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 2. Anfrage beantwortet. Die 3. Anfrage (FSP-1260480-2023-KSP/LM) wurde von Herrn Abg. Schulz gestellt und ist an die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Innovation, Stadtplanung und Mobilität gerichtet. (Wir feiern jetzt im Oktober den "Jahrestag" der Machbarkeitsstudie zur verkehrsberuhigten Inneren Stadt. Diese Studie haben Sie, Frau Stadträtin, im Oktober 2022, also ziemlich genau vor einem Jahr, gemeinsam mit dem Bezirk präsentiert. Die Realisierung dieses Meilensteines im Sinne einer noch nie da gewesenen Verkehrsberuhigung hängt aktuell von einer Änderung der StVO, einer Gesetzesbestimmung auf Bundesebene, ab. Gäbe es mitunter alternative Maßnahmen, die auf Wiener Ebene bzw. Landesebene realisiert werden könnten?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen wunderschönen guten Morgen von meiner Seite! Ja, über 950 Tage ist es her, dass ich das erste Mal an die Frau Bundesministerin für Verkehr geschrieben habe, dass wir gerne eine bundespolitische Änderung in der Straßenverkehrsordnung hätten, als Grundlage dafür, die verkehrsberuhigte Innere Stadt umzusetzen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die ist ja nicht zuständig! Das ist der Nationalrat!) - Sie wissen schon, dass es Regierungsvorlagen gibt. Ich bin mir sicher, das haben Sie schon einmal gehört. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Erklären Sie das Ihrem Landesrat!) Sie waren, glaube ich, schon einmal in der Bundesregierung, da haben Sie das ganz bestimmt schon einmal gehört. Natürlich hätte ich auch dem Herrn Nationalratspräsidenten schreiben können, aber das wäre wahrscheinlich sportlich sinnlos gewesen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das war die Argumentation Ihres Vorredners.) - Es tut mir leid, ich habe vorhin, ehrlich gesagt, getratscht und nicht zugehört. Ich gebe das jetzt zu, deswegen seien Sie so lieb und lassen Sie mich in meiner Anfragebeantwortung fortsetzen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Wie in der Schule!) Was wir brauchen, ist also eine Regierungsvorlage, auf die wir übrigens heute noch immer warten. Das ist auch etwas, was mich ein bisschen irritiert. Sie haben 13 Beschlüsse hier in diesem Haus im Gemeinderat gefasst, die wir an die Bundesministerin geschickt haben, es gibt mehrere Beschlüsse der Landesverkehrsreferentenkonferenz, einen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz, zahlloses Beschlüsse der Bezirksvorstehung Innere Stadt. Die Antworten waren immer so: Ja, wir schauen uns das einmal an. Ich meine, nur, damit ich es in Erinnerung rufe: Es handelt sich dabei um das größte Verkehrsberuhigungsprojekt Österreichs. Wir könnten schon fertig sein, hätte die Ministerin rasch genug reagiert. Warum eine grüne Ministerin dieses Projekt über 950 Tage verhindert, indem Sie den Passus in der Straßenverkehrsordnung nicht als Regierungsvorlage an den Nationalrat schickt, kann ich mir bis zum heutigen Tag nicht erklären. Wir haben letzten Freitag dann wieder einmal eine Pressekonferenz zu diesem Thema gemacht. Es gibt ja eine sehr breite Parteieneinigung, übrigens auch mit den GRÜNEN in der Inneren Stadt und logischerweise der ÖVP und den NEOS. Das Spannende war, die PK war vorbei, und es kam eine Eilmeldung vom "Kurier", ja, die Verkehrsministerin wird jetzt eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung machen. Ich habe mich kurz gefreut, aber ich bin, glaube ich, einfach schon zu lange im Geschäft und habe mir gedacht: Warten wir einmal ab, was denn in dieser Novelle steht. Das Spannende ist jetzt, bis zum heutigen Tag habe ich sie nicht bekommen, weil offensichtlich das, was der "Kurier" bekommt, die Stadt Wien nicht bekommt. Warum kann das so sein, habe ich mich gefragt. Wenn die Ministerin ein reines Herz hätte, dann hätte sie uns zumindest den Entwurf einmal schicken können, damit wir uns das anschauen und dann beurteilen, denn der Teufel liegt im Detail und im Kleingedruckten. Ich glaube, das wissen wir alle. Ist die Novelle überhaupt geeignet, unser Vorhaben der Stadt, das wir sehr transparent auf den Tisch gelegt haben, umzusetzen? Ich erinnere Sie nur daran, es hat in der Inneren Stadt eine parteiübergreifende Arbeitsgruppe gegeben, die über eineinhalb Jahre an diesem Modell gearbeitet hat. Erich Valentin war so lieb und hat mich in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Man hat sich dann, glaube ich, auf ein sehr, sehr gutes Projekt geeinigt, das immerhin über 15.000 PKW- Einfahrten pro Tag in die Innere Stadt verhindern würde. Das ist also schon ein Megading. Warum die GRÜNEN da nicht aufgejubelt haben und sofort die StVO-Novelle als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht haben - auch diese Möglichkeit gibt es ja, Herr Abgeordneter -, ist mir bis heute ein Rätsel geblieben, wo sich doch die Frau Ministerin immer so für Verkehrsberuhigung ausspricht. Offensichtlich gibt es da aber selektive Verkehrsberuhigung, und das gilt anscheinend nur für die Stadtstraße, aber für die Innere Stadt gilt das nicht. Dann gab es Datenschutzbedenken. Da haben wir gesagt, okay, das verstehen wir, geben wir doch gemeinsam ein Gutachten in Auftrag. Dann haben wir gemeinsam mit dem Städtebund, weil sehr viele Städte auf diese Gesetzesänderung warten, dem Klimaministerium und der Stadt Wien dieses Datenschutzgutachten in Auftrag gegeben. Das war letztes Jahr im Juni fertig. Es waren sehr renommierte Professoren, die gesagt haben, ja, natürlich ist das möglich, weil - und da wird es spannend - das passiert ja in Österreich schon jeden Tag. Das passiert bei der Vignettenkontrolle, das passiert bei der Geschwindigkeitskontrolle. Überall da wird das eingesetzt, was wir für die Innere Stadt gerne hätten. Ich fasse zusammen: Auf der Autobahn ist es kein Problem, warum sollte es dann im 1. Bezirk ein Problem sein? Das ist jetzt eine sehr unjuristische Zusammenfassung von mir, aber das ist im Wesentlichen die Quintessenz des Gutachtens gewesen, und praktischerweise haben die Herren Professoren sogar schon eine Formulierung gehabt, was man in die StVO-Novelle reinschreiben hätte können. Das heißt, nicht mehr viel Arbeit für das Ministerium, man nimmt das aus dem Gutachten, schreibt es rein. Passiert ist nichts. Zwei StVO-Novellen hat es in dieser Zeit gegeben, und da war das nicht enthalten. Ich frage mich, warum. Die Frage konnte mir bisher noch keiner beantworten. Es gibt irgendwelche Ausflüchte, ja, wir prüfen noch, blablabla. Ich kann nur sagen, offensichtlich gibt es den politischen Willen nicht. Jetzt ist dann letzte Woche angeblich der Entwurf zu einer Novelle da. Ich sage, angeblich, weil wir seit Freitag versuchen, diesen Entwurf zu bekommen. Es ist uns bisher nicht gelungen. Was ich spannend finde: Ich verstehe ja, dass man es mit dem Koalitionspartner besprechen will, aber dass man es dem "Kurier" schickt, bevor man es dem Koalitionspartner schickt, finde ich interessant. Das würde in Wien nicht passieren, kann ich Ihnen sagen. Da wären die NEOS zu Recht angefressen auf uns. Wir arbeiten so nicht, wir schicken es zuerst dem Koalitionspartner und wenn wir uns geeinigt haben, schicken wir es dann dem "Kurier". (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Welche Zeitung präferieren Sie?) Im Bund läuft es offensichtlich anders, da schickt man es nur dem "Kurier" und dann dem Koalitionspartner, aber den Hauptbetroffenen schickt man es nicht. Wir haben jetzt das Klimaschutzministerium in den letzten Tagen - man muss schon fast sagen - gestalkt und sind dann darüber informiert worden, dass wir diesen Entwurf nicht bekommen werden. Das macht mich natürlich ein bisschen skeptisch, denn, wie gesagt, wenn der Entwurf dafür geeignet ist, dass wir in Wien unser Projekt, das wir sehr transparent in einer Vierparteienarbeitsgruppe, wo auch die GRÜNEN dabei waren, wo großer Konsens darüber geherrscht hat, was man will, auf den Tisch gelegt haben und wenn man das damit eins zu eins umsetzen kann: Was spräche dann dagegen, das der Stadt Wien zu übermitteln? Da würde es von unserer Seite ja nur Applaus und Unterstützung für die Frau Ministerin geben. Es wird aber geheimgehalten. Die GRÜNEN werden ja nicht müde, sich als Transparenzpartei zu bezeichnen, in dem Fall offensichtlich Transparenz nur in Richtung einer Tageszeitung, aber nicht in Richtung der Stadt Wien. Das nehmen wir zur Kenntnis, aber das nährt natürlich, wie soll ich sagen, eine gewisse Skepsis in mir, dass da möglicherweise noch die eine oder andere Klausel in diesem Gesetzentwurf drinnensteht, die es uns möglicherweise verunmöglicht, dieses Jahrhundertprojekt in der Inneren Stadt umzusetzen. Das bedrückt mich sehr, denn wir haben da jetzt schon wirklich viel Arbeit hineingesteckt. Ich glaube, es wäre auch wirklich ein tolles Projekt, und ich finde es schade, dass wir da nicht Unterstützung vom Klimaministerium bekommen. Und ich finde es schade, dass so viel Zeit verplempert worden ist. Wir könnten schon fertig sein, und all das verhindert eine grüne Ministerin, die an sich für Verkehrsberuhigung ist. "I don't get it." (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Danke. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Irschik gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Irschik (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Stadträtin! Es vergeht ja fast kein Plenartag, wo das Thema nicht kommt. Ein Mal ist es im Gemeinderat, ein Mal ist es im Landtag, ein Mal ist es eine Anfrage, einmal ist es ein Antrag. Es wird dann schwierig, eine Zusatzfrage zu stellen. Da gibt es die - wie nennt sich das - "Neuigkeiten aus dem Alten Rathaus", mit Fotos. Da sind Sie drauf, Frau Stadträtin, der Bezirksvorsteher des 1. Bezirks, der Präsident der Wirtschaftskammer Walter Ruck. Wir bauen alles zurück, wir brauchen das, und sowieso, und überhaupt. Warum brauchen wir das Ganze? - Den Autoverkehr und den Parkplatzdruck zu reduzieren, dadurch mehr Ruhe, bessere Luft, mehr Platz, und so weiter, und so fort. Ich habe es gestern schon gesagt, ich war vor 40 Jahren Polizeischüler im berühmten Schulwachzimmer Am Hof. Da konnte man eigentlich nicht mehr durchfahren. Das geht zurück auf Bgm Leopold Gratz: Zufahren ja, Durchfahrt nein. Es ist immer mehr erschwert worden. Jetzt habe ich eine generelle Parkraumbewirtschaftung, ich habe die Kurzparkzonen für die Einkaufs- und Geschäftsstraßen. Jetzt weiß ich nicht, was man da reduzieren will. Wer darf zufahren? - Die Wirtschaft, Gott sei Dank, die Lieferanten, die Handwerker - lebensnotwendig. Das ist doch das teuerste Pflaster in Wien: Kärntner Straße, Graben, Kohlmarkt. Was Teureres gibt es gar nicht mehr, vergleichbar mit der Getreidegasse in Salzburg. Gott sei Dank fahren die noch zu. Und wer fährt schon freiwillig in den 1. Bezirk? Das können ja nur ein Gast, ein Kunde, ein zahlender Gast und ein zahlender Kunde sein. Und wenn die einmal ausbleiben, dann bin ich gespannt, was dann passiert. Kann sich der Bezirk dann von den Anrainern erhalten? Bringen die diesen Umsatz, der für die Wirtschaft und somit für uns alle lebensnotwendig ist? Daher meine Frage, sehr geehrte Frau Stadträtin: Was erwarten Sie sich durch diese gesamten Maßnahmen in Zukunft für eine wirtschaftliche Entwicklung? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Zunächst einmal muss ich sagen, es tut mir ehrlich leid, dass wir Sie mit dem Thema langweilen müssen. Ich hätte lieber gehabt, wir machen das einmal, die Ministerin macht die StVO-Novelle, und wir setzen das um. Das wäre zwar auch nicht in Ihrem Sinn gewesen, aber dann hätten wir nicht schon 13 Anträge im Gemeinderat haben müssen. Wir haben dieses Thema eigentlich sehr, sehr intensiv untersucht, denn das war ja auch der Wunsch dieser sehr breiten Koalition im 1. Bezirk, der Ihre Fraktion bedauerlicherweise nicht angehört. Wir hätten es gerne gehabt, Sie in dieser Frage auch im Boot zu haben. Es sind doch 15.700 Kfz-Einfahrten weniger pro Werktag, das ist also schon eine sehr substanzielle Summe. Ehrlich gesagt, ich habe genauso reagiert wie Sie. Ich habe gesagt: Wer fährt eigentlich noch mit dem Auto in den 1. Bezirk? Er ist so gut öffentlich erschlossen, man kann auch so gut zu Fuß hingehen, dass es die Notwendigkeit eigentlich fast nicht mehr gibt. Aber offensichtlich sind es doch noch mehr, als wir beide gedacht haben. Noch dazu gibt es ja über 5.000 Garagenplätze. Das heißt, es gibt ja die Möglichkeit, im 1. Bezirk auch zu parken. Das wird auch in Zukunft so sein. Na ja, zahlen muss man in der Kurzparkzone auch. Für Anrainerinnen und Anrainer wird es ja weiterhin die Möglichkeit einer Zufahrt geben, ebenso für Handwerker, Lieferdienste, und so weiter. Es ist ein sehr umfassendes Konzept, deswegen erwarte ich mir wirtschaftlich auf jeden Fall keine Nachteile, ganz im Gegenteil: Wir sehen das ja in ganz Europa. Es gibt kaum noch große Städte, wo man mit dem Auto überhaupt ins Zentrum fahren kann. Den Trend gibt es ja seit vielen Jahren, und ich glaube, es ist höchste Zeit, dass Wien da auch entsprechend ins nächste Jahrtausend kommt, nachdem der Versuch in der letzten Regierungsperiode ja gescheitert ist, wo man das mit Tafeln machen wollte, weil die Polizei, wie ich finde, sehr verständlicherweise gesagt hat: Okay, Gedankenlesen können sie jetzt noch nicht, und das ist unvollziehbar für sie, denn wenn einer reinfährt, die Polizei kontrolliert, und er sagt, ich fahr jetzt schnell in eine Garage, dann kann die Polizei nur aha sagen. Es ist völlig nachvollziehbar für mich, dass das so nicht kontrollierbar ist. Deswegen ist es ja auch in allen anderen europäischen Städten so, dass es dort kamerabasierte Kontrollsysteme gibt. Die sind auch in der Europäischen Union und für die gelten auch gleich wie in Österreich die entsprechenden Datenschutzbestimmungen. Ich denke mir, was in anderen europäischen Städten möglich ist, soll nun auch endlich in Wien möglich sein. Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Stark gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Kilian Stark (GRÜNE): In dieser Debatte, die hier schon so viel Polemik an den Tag legt, seien mir nur drei Punkte vergönnt. Sie haben von einem reinen Herz gesprochen. Von einer Stadträtin, deren Vorgehen der Stadt Wien den Preis für die Mauer des Schweigens auf Grund des Umgangs mit öffentlichen Studien gewonnen hat, brauchen wir uns keine Belehrungen hinsichtlich der Transparenz anhören. (Beifall bei den GRÜNEN.) Der zweite Punkt: Zwei Unwahrheiten haben Sie hier gesagt. Es gibt leider keine tatsächliche Berichtigung, aber hier kann ich das kurz nutzen. Sie haben behauptet, dass der "Kurier" den Entwurf hat. Das ist falsch, das wird auch nirgendwo geschrieben. Selbstverständlich hat der Koalitionspartner diesen Entwurf. Ich würde sehr gerne sehen, wenn Sie uns Ihre Entwürfe schicken, bevor Sie sie mit dem Koalitionspartner abgestimmten hätten. (Abg. Ing. Christian Meidlinger: Vielleicht kriegen wir es ja von der ÖVP! - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Nein, haltet uns da raus!) Dann könnten wir die Gesetze und Konzepte dieser Stadt auch besser verbessern. (Beifall bei den GRÜNEN.) Eine zweite Unwahrheit haben Sie gesagt. Sie haben behauptet, wir könnten schon fertig sein. Letztes Jahr im Sommer hat es diese Studie gegeben, jetzt gibt es einen Entwurf. Anstatt sich zu freuen, behaupten Sie, Sie könnten schon fertig sein. Das ist falsch. Ihre eigene Machbarkeitsstudie sagt, Sie brauchen ein Jahr für die Vergabe, zwei Jahre für den Aufbau. Selbstverständlich könnten Sie nicht fertig sein. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Aber beschleunigen tut ihr es auch nicht!) Und in dieser Periode geht sich Ihr Konzept nicht mehr aus. Die Frage des Kollegen war allerdings, was Sie tun können. Diese Frage haben Sie nicht beantwortet. Allerdings erwarte ich mir bei der Polemik in dieser Debatte auch keine Antwort, so wie Sie sie gestern schon nicht beantwortet haben. Dementsprechend ziehe ich meine Frage zurück. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Wir kommen damit zur 3. Zusatzfrage. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Ich will antworten!) - Ach so. Willst du schon etwas beantworten? Okay. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Es wurde keine Frage gestellt. Ja, ja, okay. (Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Natürlich hast du die Möglichkeit. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Entschuldigung, Herr Abgeordneter, Sie haben geredet, also wird mir auch die Möglichkeit gegeben, auf Ihre Rede zu antworten. (Abg. David Ellensohn: Keine Frage - keine Antwort!) Nein, entschuldige. Entweder Sie stellen in der Fragestunde eine Frage, dann kann ich antworten, aber Sie können ja nicht eine tatsächliche Berichtigung in der Fragestunde machen. So gut kenne ich die Geschäftsordnung auch. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Anhaltende Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) - Ja, macht eine Präsidiale. Präsident Ernst Woller: Ich stelle jetzt einmal fest: Wenn Herr Abg. Stark bei einer vorbereiteten Rede, die er am Zettel hat, schon die Absicht hat, keine Zusatzfrage zu stellen, dann soll er sich überhaupt nicht für eine Zusatzfrage melden. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag. Barbara Huemer: Das ist eine Unterstellung! - Weitere Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Die Fragestunde ist dazu da, dass Zusatzfragen gestellt werden und nicht Diskussionsbeiträge gemacht werden. In diesem Sinne hat selbstverständlich die Frau Amtsführende Stadträtin das Recht ... (Abg. David Ellensohn: Nein ...) - Herr Klubobmann Ellensohn, bitte mäßigen Sie sich. Sie sind nicht zu Wort gemeldet. (Zwischenruf von Abg. David Ellensohn.) Ein Zwischenruf ist ein Zwischenruf und keine Wortmeldung. (Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM. - Abg. Mag. Josef Taucher: Weil Sie nichts zusammenbringen!) Das Wort hat selbstverständlich die Frau Amtsf. StRin Sima. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Offensichtlich muss das ja mitten ins grüne Herz getroffen haben, wenn sich der Abgeordnete über meine Wortmeldung so echauffieren kann. (Abg. Barbara Novak, MA: Offensichtlich!) Soweit ich mich erinnern kann, wird Wien immer wieder von Transparency International zur transparentesten Stadt gewählt. Oder habe ich das falsch in Erinnerung gehabt? Also so schlecht können wir daher nicht liegen. (Beifall bei der SPÖ.) Jetzt noch zu Ihrer Rechnung, die Sie angestellt haben: 930 Tage ist es her, dass wir es das erste Mal gefordert haben. Jetzt geben wir der Ministerin gerne ein paar Wochen dafür, dass das dann umgesetzt wird, aber in 900 Tagen wäre sich schon einiges an Umsetzung ausgegangen. Wir könnten schon dabei sein, das jetzt baulich zu installieren. Die Vergabe wäre über die Bühne gegangen, wir wären mitten im Umsetzungsprozess und hätten das in dieser Legislaturperiode noch geschafft, wenn Ihre Fraktion auch auf Bundesebene nicht dieses Jahrhundertprojekt verhindert hätte. Das ist nicht etwas Polemisches, sondern das ist die Wahrheit, die Ihnen offensichtlich weh tut. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Olischar gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Frau Landesrätin! Vielleicht kann ich wieder ein bisschen zur Versachlichung beitragen. Wir haben jetzt schon sehr viel über das Projekt "Innenstadt" per se gesprochen, das wir selbstverständlich auch, wie Sie schon erwähnt haben, unterstützen. Jetzt wäre mein Verständnis von einer Verkehrs- und Planungsstadträtin natürlich, dass jetzt einerseits natürlich dieses Projekt per se ein sehr großes, wichtiges ist, das man sich genau anschaut, das aber natürlich auch über die Grenzen hinausstrahlt und Bedeutung hat beziehungsweise die Innere Stadt per se ja auch für Wien eine ganz besondere Bedeutung hat und nicht nur für den Bezirk selber steht. Jetzt ist meine Frage, da ja auch der Wunsch, den wir teilen, ist, die Fahrten zu reduzieren, aber trotzdem die Erreichbarkeit in die Innere Stadt gut zu gewährleisten und auch die Wirtschaft, et cetera und die Lebensqualität hochzuhalten: Welche Begleitmaßnahmen, die quasi über die Grenzen der Inneren Stadt hinausgehen, sind denn mit diesem Projekt verbunden? Gibt es da zusätzliche Öffi-Ausbaupläne, die das Projekt unterstreichen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Natürlich haben wir uns in der Studie auch sozusagen Folgewirkungen angesehen. Das war ja auch von den angrenzenden Bezirken ein wichtiger Wunsch. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, zusätzliche Öffis: Also viel Platz sehe ich da nicht mehr, weil wir schon ein derart dichtes Öffi-Netz um den 1. Bezirk herum haben, dass es hier wirklich eine sehr, sehr gute Versorgung gibt. Natürlich muss man sich aber Maßnahmen anschauen, wie zum Beispiel zusätzliches Anrainerparken, weil natürlich die Sorge ist, dass es ein gewisses Überschwappen vielleicht dann über den Ring hinaus in die Nachbarbezirke gibt. Das heißt, wie kann man diese Zone herum dann besonders schützen, auch die Anrainerinnen und Anrainer dort? Das ist jetzt einmal eine Idee, die es gibt, aber wie gesagt, wir haben das auch sehr intensiv mit der Studie betrachtet und werden da alle Maßnahmen, die vorgeschlagen sind, auch mit den benachbarten Bezirken dann noch einmal diskutieren. Aber wir müssen zuerst einmal wirklich den Entwurf kennen, weil ich leider eine gewisse Skepsis habe, ob das, was da drinnensteht, auch tatsächlich geeignet ist, unser Modell umzusetzen. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet. Die 4. Anfrage (FSP-1124922-2023-KFP/LM) wurde von Herrn Abg. Seidl gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Im Oktober 2022 hatte sich der Bund mit den Ländern darauf geeinigt, die Zuverdienst-möglichkeit für jene Vertriebenen, die sich in der Grundversorgung befinden, von 110 EUR plus maximal 80 EUR pro Familienmitglied auf die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 EUR anzuheben. Vier Bundesländer - Niederösterreich, Kärnten, Salzburg und Tirol - haben diese noch nicht umgesetzt, unter anderem weil das zu einer Ungleichbehandlung unter den Schutzsuchenden führt. Warum hat Wien diese Anhebung der Zuverdienstmöglichkeit umgesetzt?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Sie stellen mir die Frage, warum wir die Anhebung der Zuverdienstmöglichkeit in Wien umgesetzt haben. Die Antwort ist ziemlich leicht: Auf Vorschlag des Innenministeriums haben wir einen Beschluss am 25. November 2022 in der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz gefasst und auf der Grundlage dieses Beschlusses haben wir es umgesetzt. Präsident Ernst Woller: Ist das jetzt beantwortet? Das habe ich jetzt nicht ganz mitbekommen. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, die Frage lautet, warum hat Wien die Anhebung umgesetzt, und ich habe die Frage beantwortet. Präsident Ernst Woller: Okay, dann kommen wir zur 1. Zusatzfrage. Sie wird von Abg. Seidl gestellt, und ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Herr Präsident! Danke, Herr Landesrat! Ja, die Frage wurde in aller Kürze beantwortet. Jetzt gehe ich einmal davon aus, und ich glaube, da sind wir uns relativ einig, dass die Regelung jetzt insgesamt nicht allzu sehr gelungen ist, weil sie auf der einen Seite unglaublich schwierig durchzusetzen ist und auch jemandem wahnsinnig schwierig zu erklären ist. Jetzt gibt es den Vorschlag von Ihnen, so habe ich das vernommen, dass man seitens des Fonds Soziales Wien das auf der Homepage so zu erklären versucht, dass es halt jeder versteht. Das wird jetzt in den nächsten Tagen angeblich online gestellt. Jetzt meine Frage: Wissen Sie schon, wann wir das so weit haben werden? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Es wird so rasch wie möglich umgesetzt. Für die Kompliziertheit bin ich nicht verantwortlich. Sie wissen, die Grundversorgung vollziehen wir auf der Grundlage einer 15a-Vereinbarung, auf der Grundlage der Verantwortung des Bundes. Der Innenminister hat sich das so gewünscht und hat das so vorgeschlagen, und es gab keine Alternative dazu, außer abzulehnen, und deswegen haben alle zugestimmt, übrigens inklusive der FPÖ - wir sind ja da mehrere Fraktionen in der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz. Darum haben wir zugestimmt und setzen es jetzt um. Da gibt es viele komplizierte Dinge in der Grundversorgung, deswegen bin ich ja froh, dass es uns gelungen ist, jetzt eine eigene Vereinbarung über ein Realkostenmodell zu treffen, einmal als Probelauf für die Bundeshauptstadt. Aber in dem Fall, finde ich, gibt es keine Alternative. Wenn der Minister das so vorschlägt, haben wir zugestimmt, und daher müssen wir es umsetzen. Ja, es ist kompliziert, es ginge alles viel einfacher. Meiner Meinung nach kann man darüber nachdenken, wozu die Ukraine-Geflüchteten überhaupt in der Grundversorgung sind. Ich bin ja der Meinung, dass man auch diese Frage diskutieren muss, weil an sich in der Richtlinie der Europäischen Union etwas anderes drinnensteht. Aber, soll mir recht sein. Das sind alles Fragen, die wir meiner Meinung nach hier im Landtag nicht klären können, sondern die Anfrage ist bitte allenfalls im Parlament zu stellen. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Schönen guten Morgen, danke für die Beantwortung, Herr Landesrat! Ich glaube, wir sollten uns alle darüber einig sein, dass das eine wichtige Maßnahme für diese geflüchteten Menschen aus der Ukraine für die Integration am Arbeitsmarkt ist. Insofern finden wir das natürlich gut und unterstützenswert. Jetzt wollte ich noch einmal fragen, denn laut FSW-Bericht befanden sich mit Stand September 2023 32.280 Menschen in der Grundversorgung, davon 16.280 UkrainerInnen. Da sieht man schon, dass es einfach einen sehr hohen Anteil an Geflüchteten aus der Ukraine gibt, und 52 Prozent davon, wenn ich richtig informiert bin, sind Frauen. Deswegen ist es auch eine wichtige Maßnahme für Frauen und Kinder. Und jetzt wollte ich fragen, wie viele in den nächsten Monaten diese Zuverdienstgrenze Ihrer Meinung nach in Anspruch nehmen werden, die Kalkulationsgrundlage sozusagen. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich kann Ihnen jetzt keine genaue Zahl nennen. Für die Zuverdienstgrenze, die der Innenminister vorgeschlagen hat, gibt es meines Wissens gar keine Kalkulation, sondern das war ein politischer Vorschlag von ihm. Auf welcher Grundlage, kann ich einfach nicht beantworten, weil ich es wirklich nicht weiß. Meines Wissens gibt es keine Kalkulation im Sinne des Wortes dazu, sondern es war ein Vorschlag von ihm und wir haben einfach zugestimmt, ganz offen und ehrlich gesagt, weil wir immer der Meinung sind, die Zuverdienstgrenzen sollten höher sein. Hier haben wir wenigstens das Tabu gebrochen, dass nicht jeglicher Zuverdienst sofort die ganze Grundversorgung streicht oder in Frage stellt. Wenigstens darauf haben wir uns dann geeinigt. Das war der eigentliche Inhalt der Diskussion, dass wir hier eine Ausschleifregelung machen und nicht eine Stopplinie einziehen. Daher bin ich froh, dass wir wenigstens das erreicht haben, ganz offen und ehrlich gesagt. Wie viele Leute, kann ich Ihnen wirklich nicht beantworten, das kann man aber gerne nachreichen. Richtig ist, wie Sie sagen, dass extrem viele Frauen dabei sind, noch dazu sehr viele Frauen in ungewohntem Ausmaß, die auch nicht nur ihre eigenen Kinder mit haben, sondern auch die Kinder einer Freundin, einer Bekannten, einer Verwandten. Deswegen haben wir ja so extrem viele Kinder, und die Summe all derer, die dann wirklich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, steht ja in Wirklichkeit in einer Disrelation. Normalerweise sind wir es gewöhnt, dass mehr Menschen in arbeitsfähigem Alter da sind, und das ist bei den Ukraine-Flüchtlingen nicht der Fall. Trotzdem bin ich froh, dass es gelingt, zumindest schrittweise gelingt, mehr von denen, die das wollen und auch können, auch in den Arbeitsprozess zu bringen. Da sind wir leider ein bisschen schleppend bei uns im Land. Andere Länder zeigen, dass das viel schneller gehen könnte, aber ich bin nicht ganz unzufrieden. In der Pflege weiß ich die Zahl auswendig, da ist es uns wenigstens gelungen, 300 UkrainerInnen, überwiegend Frauen, dafür zu gewinnen, in der Pflege zu arbeiten. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Greco gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Dr. Katarzyna Greco, MIEM (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Zum Thema Asyl- und Flüchtlingskonferenz: Es gab ja eine bundesländerübergreifende am 20. September, wenn ich mich nicht irre, bei der fünf Asylbeauftragte der Bundesländer teilnehmen konnten. Die haben sich einstimmig gegen freiwillige Arbeit von Asylwerbern ausgesprochen, sondern gesagt, es sollten die Asylwerber auch verpflichtend gemeinnützige Arbeit in den Gemeinden verrichten. Sie haben sich vehement dagegen ausgesprochen und darauf auf die Möglichkeit der freiwilligen Arbeit auf Gemeindeebene hingewiesen. Jetzt wissen wir, dass die Freiwilligkeit nicht immer so angenommen wird, wie es angenommen werden könnte. Allein in Oberösterreich sind es lediglich 200 Asylwerber, die diese freiwillige Arbeit verrichten. Meine Frage an Sie ist, ob Sie wissen, wie die Situation hier in Wien ist, ob Sie hier eine Zahl kennen. Danke schön. Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: An sich widerspricht sich schon per se, freiwillige Arbeit messen zu wollen. Es ist also Arbeit, die man messen kann, oder es ist eine freiwillige Tätigkeit, die sich dann grundsätzlich der Messung und der Messungsfähigkeit entzieht. Das liegt schon in der Natur der Sache. Faktum ist, wenn man in Wiener Flüchtlingseinrichtungen geht, sieht man, dass in jeder Flüchtlingseinrichtung die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Pflege der Einrichtung, an der Reinigung der Einrichtung, am Kochen in der Einrichtung, an der Kinderaufsicht, am Nachhilfegeben, et cetera mithelfen. Freiwillige Tätigkeit ist da also quer durch. Ich halte das einfach auch für völlig asynchron zu den Werten unserer Gesellschaft, um die geht es ja angeblich immer, dass man Menschen zwingen soll, kostenlos zu arbeiten. Ich kann den Sinn nicht verstehen. Ich bin sehr einverstanden, dass Flüchtlinge arbeiten gehen, und aus meiner Sicht so rasch wie möglich. Ich halte das für einen Strukturfehler und Konstruktionsfehler, dass wir Flüchtlinge zunächst zwingen, jahrelang fernzuschauen und nichts zu tun, um uns nachher aufregen zu können, dass sie nichts arbeiten. Ich bin der Meinung, dass man Flüchtlingen sofort den Zugang zum Arbeitsmarkt oder zur Lehre oder zur Ausbildung in den Berufen, die sie können und die sie mögen, geben sollte. Das würde uns wahrscheinlich auch bei der Situation am gesamten Arbeitsmarkt beim Fachkräftemangel helfen. Aber ich halte überhaupt nichts davon, dass man Menschen zwingt, arbeiten gehen zu müssen. Ich glaube, dass Zwangsarbeit irgendwie in dem Land schon abgeschafft ist. Wenn wir wollen, dass Flüchtlinge verstehen, wie die Mechanismen in unserer Gesellschaft funktionieren, dann sollte man sie nicht zwangsweise arbeiten lassen. Das machen wir ja sonst auch nicht. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Mir liegen nun zwei Wortmeldungen zur Geschäftsordnung vor. Herr Abg. Ellensohn zur Geschäftsordnung. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Geschäftsordnung, zu Anfragen und warum es da beinahe eine Spur eskaliert: In § 32 - mündliche Anfragen ist nämlich nicht nur geregelt, was der Fragesteller oder die Fragestellerin zu tun hat, es ist auch geregelt, was der Antwortende oder die Antwortende zu tun hat. Jeder Landtagsabgeordnete kann eine Frage stellen - das wissen wir. Im 2er steht, § 32 Z 2: "Der Befragte oder sein Vertreter" - das ist nicht gegendert hier, also die Befragte in dem Fall - "ist verpflichtet, die Anfragen mündlich in derselben öffentlichen Sitzung, in der sie aufgerufen werden, zu beantworten." Das ist im Übrigen nicht passiert. Schrägerweise stellt die Sozialdemokratie der Sozialdemokratin eine Frage, und nicht einmal die wird beantwortet. Dann kommt aber: Ist der Befragten die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich - das war der Fall -, so hat sie dies in der Beantwortung zu begründen. Wenn LRin Sima die Fragestunde und die Geschäftsordnung ernst nimmt, müsste sie nahezu jedes Mal herauskommen und sagen: Ich werde diese Frage nicht beantworten. Das kann ich nicht, warum auch immer, und begründen und dann sagen: Aber ich habe fünf Minuten Zeit für eine Polemik gegen die Umweltministerin. Will das jemand hören? - Da würde unsere Fraktion sagen: Nein, das interessiert uns nicht, das haben wir schon 100 Mal gehört, fertig. Deswegen kommt die Aufregung. Ob man dann bei einer Fragestunde, wenn man keine Frage gestellt kriegt, eine Antwort geben kann, die nicht gestellt wurde, hängt wahrscheinlich mit der Logik zusammen: Da ich nicht einmal die eigene Fraktionsfrage beantworte - das haben Sie nämlich nicht gemacht ... (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Also das ist so peinlich!) Nein, Sie haben nicht einmal die Frage der SPÖ beantwortet. Nur, das ist ja bei Ihnen wurscht, denn bei Ihnen erfährt keiner, was mit der Notkompetenz wird, bei Ihnen erfährt niemand etwas von den Kleingärten, und bei Ihnen kriegt auch da herinnen keiner eine Antwort. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg. Mag. Josef Taucher: Was hat denn das mit der Geschäftsordnung zu tun?) Es ist mir ja auch wurscht, wie die SPÖ intern mit der SPÖ umgeht. Das ist Ihr Problem, aber hier gibt es eine Geschäftsordnung, und die gilt es einzuhalten, und die gilt für alle in diesem Raum. Kilian Stark hat einfach am Ende gesagt, ich habe keine Frage. Das darf er. Er darf aufstehen und etwas sagen und sich wieder hinsetzen. Das darf er. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: In der Fragestunde muss man eine Frage stellen!) Nicht an die Geschäftsordnung gehalten hat sich, nämlich an den § 32 Z 2, die Landesrätin. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Zur Geschäftsordnung gemeldet ist Herr Klubobmann Wölbitsch. Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Ich möchte vielleicht auch wieder ein bisschen Sachlichkeit hineinbringen. Meine große Bitte: Vielleicht können wir uns auch in einer Präsidiale darüber austauschen. Die Fragestunde ist für uns natürlich eines der wichtigsten parlamentarischen Mittel. Warum? - Weil wir auch spontan Fragen stellen dürfen, auf die der Herr Stadtrat oder die Frau Stadträtin vielleicht nicht umfassend vorbereitet ist, aber wo es zumindest die Möglichkeit der Interaktion gibt. Jetzt verstehe ich schon, wenn provokante Fragen gestellt werden, dass man auch provokante Antworten bekommt. Aber wenn man eine normale Anfrage stellt - jetzt muss ich unsere Anfrage heute nehmen -, an den Herrn Demokratiestadtrat eigentlich eine ganz normale Frage stellt, die am Beginn mit einer Belehrung und dann extrem präpotent beantwortet wird, dann, finde ich, ist das nicht sehr dienlich für die Demokratie in unserer Stadt. Es gibt sehr viele positive Beispiele, weil er mir gegenübersitzt, sei auch das einmal erwähnt. Der Herr Finanzstadtrat gibt jetzt zwar nicht immer Auskünfte, die sehr in die Tiefe gehen oder die alles beantworten, was wir gerne beantwortet hätten, aber er macht es zumindest recht charmant und auch sehr wertschätzend für die Demokratie und die Oppositionsparteien. Ich würde schon alle ersuchen, die hier vorne stehen und Fragen beantworten müssen, dass sie das auch so tun, dass es der Demokratie in dieser Stadt dienlich ist. Ich würde mir wünschen, dass wir das bitte bei der nächsten Präsidiale besprechen, wie mit Anfragen umgegangen wird. Wenn Anfragen schon schriftlich ewig lange dauern oder dann oft nicht beantwortet werden, dann ist die Fragestunde für uns ein wesentliches Element und gehört auch entsprechend wertgeschätzt. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN. - StR Dominik Nepp, MA: Markus, du sitzt da falsch! Du gehörst dort rüber!) Präsident Ernst Woller: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Taucher. Abg. Mag. Josef Taucher (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren, zur Geschäftsordnungsdebatte: Ich schließe mich Markus Wölbitsch an, Sachlichkeit in die Debatte zu bringen. Wir reden zu § 32 der Geschäftsordnung des Wiener Landtages Abs. 4, wie man Anfragen zu beantworten hat. Da ist wenig definiert. Die Frau Stadträtin oder hier unsere Frau Landesrätin hat eindeutig die Frage beantwortet, die von unserer Fraktion gestellt wurde. (Abg. Kilian Stark: Nein!) Und wie sie eine Frage versteht und auch antwortet, obliegt der Frau Landesrätin. Auch bei der Zusatzfrage von Ihrer Fraktion hat sie natürlich ganz genau und feinfühlig herausgehört, was die wirkliche Frage war, und hat diese wirkliche Frage dann auch beantwortet. Wir haben das alles verstanden. Gerne können wir uns in der Präsidiale über diesen Geschäftsordnungspunkt einmal unterhalten, der nicht näher definiert ist. Und ob die Frau Stadträtin charmant oder sehr charmant antwortet, das liegt auch in ihrer Entscheidung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Zur Geschäftsordnung gemeldet hat sich Abg. Stark. Ich erteile ihm das Wort. (Abg. Kurt Wagner: Das Gscheiterl muss schon wieder reden!) Abg. Kilian Stark (GRÜNE): Ich möchte das nicht unnötig in die Länge ziehen. Ich möchte nur schon klar machen, worum es hier geht, weil Kollege Taucher hier entweder nicht zugehört hat oder die Frage nicht gelesen hat oder eine Interpretation der Realität hat, die einfach nichts mit der Allgemeinheit zu tun hat. (Abg. Kurt Wagner: Das ist schon wieder eine Unterstellung!) Ich möchte nur in Erinnerung rufen - ich weiß, es ist schon einige Minuten her - die Frage des Kollegen Schulz von der SPÖ nach den alternativen Maßnahmen, die die Stadt Wien treffen kann. Dazu hat es nicht einen Kommentar gegeben. Das heißt, die Frage wurde nicht beantwortet, und es wurde auch nicht begründet, warum sie nicht beantwortet wurde. (Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima: Das stimmt ja nicht!) Und das ist hier leider Gottes nicht das erste Mal. Auch gestern wurden unsere beiden Fragen - ich weiß, es ist ein anderes Gremium - nicht beantwortet. Danke. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP. - StR Dominik Nepp, MA: Eine neue Allianz!) Präsident Ernst Woller: Zur Geschäftsordnung gemeldet hat sich Herr Abg. Valentin. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Erich Valentin (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich kurz fassen und einmal festhalten, ich denke mir, die Fragestunde ist nicht dazu geeignet, einen politischen Diskurs, eine Debatte, wie wir sie bei Poststücken haben, wie wir sie bei Mitteilungen haben, durchzuführen. Die Fragestunde ist in der Geschäftsordnung eingerichtet worden, um darüber hinaus den Amtsführenden dieser Stadt sowohl auf Gemeinderatsebene als auch auf Landtagsebene zu den Fragen, die die Fragesteller als aktuell und wissenswert sehen, Fragen zu stellen. Wir haben heute hier erlebt, dass eine Beantwortung dazu verwendet worden ist, um eine Debatte zu führen, und dazu ist das Instrument der Fragestunde nicht geeignet. Jetzt zu dem Tatsächlichen, weil Kollege Stark es gesagt hat: Es obliegt vor allem dem Fragesteller, ob er oder sie der Meinung ist, dass die Frage ordnungsgemäß beantwortet ist, denn ich unterstelle jedem Fragesteller, jeder Fragestellerin, dass ein ehrliches Anliegen dahinter ist. Ich habe seitens des sozialdemokratischen Fragestellers nicht vernehmen können, dass er mit der Beantwortung der Frage unzufrieden war. (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Das darf er ja nicht laut sagen! - Abg. Mag. Josef Taucher: O ja, er kann alles laut sagen!) - Wir sind jetzt schon wieder in Befindlichkeitsdebatten, die ich heute gerade versuche zu vermeiden. Ich darf Ihnen jetzt auch mitteilen, da ich genauso wie Sie hier gesessen bin, als die Amtsführende Landesrätin die Frage beantwortet hat (Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Holen wir uns das Protokoll und ...): Sie hat über Alternativen berichtet, indem sie beispielsweise gesagt hat, das Aufstellen von Tafeln wäre keine Alternative gewesen. Sie hat lang und breit erklärt, warum die Polizei sinnvollerweise ihr auch erklärt hat, dass das keine Strategie sein kann. Es wurde zumindest nach meinem Empfinden der Aspekt der Alternative also durchaus gründlich bearbeitet. (Beifall bei der SPÖ.) Ich würde noch einmal den Appell richten, die Fragestunde als das zu verwenden, was sie ist, eine Fragestunde und nicht ein Diskurs über ein Poststück, eine Mitteilung oder etwas Ähnliches. Ich danke. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies: Dass die Regierung die Opposition belehrt!) Präsident Ernst Woller: Danke. Wir werden dieses Thema bei der nächsten Präsidiale besprechen. Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP-1263302-2023-KGR/LM). Sie wurde von Herrn Abg. Margulies gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke gerichtet. [Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen gab es lange Zeit ein Übereinkommen zwischen Ländern und Gemeinden, auf eine Veränderung des vertikalen Verteilungsschlüssels von 68 Prozent (Bund) - 20 Prozent (Land) - 12 Prozent (Gemeinde) auf 60:25:15 zu drängen. Die diesbezügliche Notwendigkeit wurde durch Studien von Städtebund und KDZ hinreichend untermauert. Damit sollten rund 8,5 Mrd EUR seitens des Bundes zu Ländern und Gemeinden transferiert werden. Mit dem jetzt bekannt gegebenen Verhandlungsergebnis mit Mehreinnahmen von rund 3,5 Mrd EUR statt 8,5 Mrd EUR reduziert sich der finanzielle Spielraum Wiens gegenüber der ursprünglich als unbedingt notwendig aufgestellten Forderung um rund 1,2 Mrd EUR. In welchen Bereichen werden sich die Mindereinnahmen in der Höhe von 1,2 Mrd EUR bei allen WienerInnen bemerkbar machen?] Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten Morgen! Ich werde mich bemühen, euch allen gerecht zu werden. Wahrscheinlich wird es nicht gelingen, aber die Bemühung ist jedenfalls von meiner Seite gegeben. Ich danke für die Frage. Ja, es ist richtig, wir haben als Finanzlandesräte im November letzten Jahres ein Positionspapier unter allen Ländern erarbeitet und abgestimmt, wo wir einen vertikalen Verteilungsschlüssel fordern, der von dem abweichend ist, den wir bis dato gesehen haben. In der Frage steht auch genau der neue Schlüssel, 60, 25, 15, Bund, Land und Gemeinden. Ich möchte das jetzt auch nicht in die Länge ziehen, wir wissen, warum wir das fordern, weil die Abgaben- und die Ausgabendynamik eine andere geworden ist und weil sich auf Seiten der Länder und der Gemeinden einfach Schwerpunkte in diesen letzten Jahren herauskristallisiert haben, die auch zu finanzieren sind. Deshalb ist es wichtig, dass man in dieser Republik geschlossen eine gemeinsame Sichtweise hat. Es ist auch so, dass sich auf der anderen Seite einnahmenseitig vieles verschoben hat. Die ökosoziale Steuerreform, die Abschaffung der kalten Progression hat zu Milliardenreduzierungen geführt und führt dazu, dass es damit auch Budgets gibt, die anders aussehen, als es uns allen recht wäre. Ich darf aber ganz konkret zur Beantwortung kommen. Ja, wir haben einen Kompromiss gefunden. Ich sage, es ist ein Kompromiss, es ist nicht eine Veränderung, wie wir alle wissen, des vertikalen Verteilungsschlüssels geworden, sondern es ist eine Mischung von Problemlösungen geworden, die immerhin eine Verbesserung ermöglichen, und es ist ein politischer Kompromiss. Ich glaube, es sind damit wichtige Themen zumindest einmal angerissen, sie sind in dem Sinn nicht befriedigend für Länder und Gemeinden ausfinanziert. Deshalb erlaube ich mir, ganz klar zu sagen, wir werden natürlich alles, was an Leistungen in dieser Stadt erbracht wird, nicht zurückfahren. Wir werden hier unseren hohen Standard behalten und eines machen müssen, was wirklich schmerzhaft ist. Wir werden die Finanzierung selbst zu stemmen haben. Und wenn wir sie in Zeiten wie diesen selbst stemmen müssen, bedeutet das, wir werden Fremdmittel aufnehmen müssen, und das ist natürlich unbefriedigend. Das wäre bei einem Verteilungsschlüssel im vertikalen Bereich, so wie wir ihn gefordert hätten, ein Stück weit anders ausgefallen. Ich gehe aber davon aus, und das glaube ich auch, dass wir zwar mit dem Zukunftsfonds eine interessante und gute Weiterentwicklung sehen, zu der wir auch stehen, am Ende muss aber auch bei einer nächsten Verhandlungsrunde um den Finanzausgleich die Frage des vertikalen Verteilungsschlüssels Berücksichtigung finden und auch nicht nur berücksichtigt, sondern auch umgesetzt werden. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Wie wäre es mit sparen?) Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Margulies gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Stadtrat, ich bedanke mich für die Antwort! Ich entnehme, es wird eigentlich keine Einsparungen geben, auch wenn es 1,2 Milliarden EUR weniger sind, als man ursprünglich wollte. Jetzt wollte ich aber auf die Unterscheidung hin. Das eine ist ein Positionspapier. Es ist ja vollkommen klar, dass man sich mit einem Positionspapier, mit dem man in Verhandlungen geht, nicht hundertprozentig durchsetzt. Das ist jedem klar. Gleichzeitig gibt es aber natürlich umfassende Studien vom KDZ und auch vom Städtebund dazu, die genau diese Veränderung des vertikalen Verteilungsschlüssels untermauern, bei an sonstiger wirklich unglaublich schwieriger Finanzierungslage für Länder und Gemeinden. Gefühlsmäßig kann man da nicht einfach auf 5 Milliarden in 1 Jahr oder auf 20 Milliarden in einer Finanzausgleichsperiode verzichten, ohne dass sich etwas ändert. Oder haben sich KDZ und Städtebund bei der Erstellung ihrer Studien auch etwas geirrt, sodass es tatsächlich leichter möglich ist, für Länder und Gemeinden mit dem jetzt ausgemachten Finanzausgleich und mit dem jetzt ausgemachten Verteilungsschlüssel auszukommen? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Ich weiß nicht, ob einer der Partner die absolute Wahrheit und Weisheit für sich gepachtet hat. Es kann schon sein, dass es von jeder Seite eine Auslegungsbandbreite gibt. Dennoch glaube ich, dass der Mittelbedarf gegeben ist. Das sieht man ja auch bei den unterschiedlichsten jetzt schon vorliegenden Budgets für das nächste und das übernächste Jahr. Man sieht, was auf Seiten des Bundes fehlt, man sieht, wie schwierig es für Länder und Gemeinden ist, die Budgetierung und die Finanzierung der nächsten Jahre in Angriff zu nehmen. Das ist ein Gesamtbild, das sich derzeit quer über diese Republik zeigt. Es ist immerhin gelungen - und das halte ich als eine sehr, sehr wichtige Maßnahme -, dass wir in wesentlichen Bereichen der Pflege und der Gesundheit eine Möglichkeit der Valorisierung gefunden haben und zusätzlich zur Valorisierung eine zweiprozentige Erhöhung ab dem Jahr 2025. Das zeigt immerhin, dass wir Kostensteigerungen, die dort klarerweise kommen werden, ein Stück weit abfedern können. Das halte ich für einen guten Kompromiss, der da verhandelt wurde, und zeigt, dass wir wirklich intensiv über diese letzten zehn Monate verhandelt haben. Aber ja, es ist ein Kompromiss, und nein, es ist leider Gottes noch nicht dort, wo ich es persönlich in meiner Verantwortung gerne gehabt hätte. Aber das ist reale Politik, und in der Form hat man sich eben verständigt. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Juraczka gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Nachdem der Hauptfragesteller in seiner Frage die budgetären Auswirkungen eines aktuellen Ereignisses, in dem Fall konkret den Abschluss der Finanzausgleichsverhandlungen, abgefragt hat, erlaube ich mir auch, die Auswirkungen eines ganz aktuellen Ereignisses auf das Wiener Budget abzufragen, nämlich der Hebung der Vergabe der Wien Arena. Wir haben ja jetzt in der Wien Holding bereits zwei Ausschreibungen, die sozusagen "on hold" sind, wo es wohl zeitliche Verzögerungen geben wird. Meine Frage richtet sich bei beiden, nämlich bei der Vergabe des Busterminals als auch bei der gestern gehobenen Vergabe der Wien Arena: Können Sie schon einschätzen, welche finanziellen Auswirkungen das hat? Wie wird die weitere Vorgangsweise sein? Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung! Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Kollege, die Antwort ist eine, die wir im Lichte der schwierigen Entwicklung auch wirtschaftlich zu sehen haben. Es ist richtig, es gibt da oder dort mit Investoren, die in dieser Situation vor eine neue Situation gestellt sind, eine Vielzahl an Themen, die zu bearbeiten sind. Wir haben diesen sprunghaften Anstieg der Finanzierungskosten allesamt in der Europäischen Union zu verdauen. Wir wissen, was in den letzten eineinhalb Jahren in einer Rasanz zu einem Leitzinssatz von 4,5 Prozent geführt hat, also eine unglaubliche Entwicklung, die nicht absehbar war. Wir sehen, dass in Teuerungsthemen derzeit eine unglaubliche Herausforderung zu sehen ist. Wir sehen auch, dass wir natürlich mit der Covid-Thematik Verspätungen zu akzeptieren haben, die das Wirtschaften nicht leichter macht und die insbesondere Großprojekten natürlich zusetzt, weil viele Kalkulationsgrundlagen zu überarbeiten sind. In der direkten Frage, wo es jetzt um das Thema der WH-Arena geht und wo gestern das Verwaltungsgericht die letzte Phase der Ausschreibung aufgehoben hat, muss man prinzipiell sagen, dass das jetzt nicht ein total ungewöhnlicher Vorgang ist. Sie wissen es, wir wissen es, das Verwaltungsgericht hat öfters solche Themen zu beurteilen. Jetzt hat man, glaube ich, in einer soliden Betrachtung sich anzusehen, warum denn das so gewesen ist und natürlich daraus auch Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich gehe derzeit davon aus, dass die Wien Holding, die dieses Projekt ja über hat, uns einen entsprechenden klaren Vorschlag in der nächsten Woche vorlegen wird und damit klar macht, wie die Projektrealisierung aussieht. Aber ja, es ist natürlich ärgerlich, denn es bedeutet einen Zeitverzug. Wenn eine zusätzliche neue Ausschreibung zu erfolgen hat, ist davon auszugehen, dass das eine mehrmonatige Thematik betrifft. Das möchte ich jetzt einmal genau geprüft wissen, um auch informiert zu sein, und würde Sie dann auch hier am Laufenden halten. Präsident Ernst Woller: Ich danke für die Beantwortung. Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Nittmann gestellt. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ): Sehr geehrter Herr Landesrat! Guten Morgen auch von meiner Seite! Ich komme wieder zu den Finanzausgleichsverhandlungen zurück. Die sind ja noch nicht abgeschlossen, aber in der Parlamentskorrespondenz liest man, dass es eine grundsätzliche Einigung gibt und der Finanzminister sagt, erstmals konnten die Finanzausgleichsverhandlungen auch an Reformen und Ziele geknüpft werden. Meine Frage: Welche Reformen und Ziele haben Sie für die Stadt Wien verhandelt, und wie soll dann die laufende Evaluierung dieser Ziele und Reformen aussehen? Präsident Ernst Woller: Ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Es gibt insbesondere in dem Bereich der Zukunftsthematik, wo wir Umweltfragen, Klimafragen, Wohnfragen, Sanierungsfragen geklärt haben, dass es um eine Verbesserung der Infrastruktur gehen soll, dass es um eine Unterstützung in den Themen der Elementarpädagogik gehen soll, eine klare Zielsetzung, einfach in der Quantität, eine Unterstützung den Ländern zu geben. In dem Bereich der Pflege und in dem Bereich der Gesundheit gibt es ja jetzt noch abschließende Positionspapiere, um hier im Detail klar zu machen, wie weit auch eine Überprüfung möglich sein kann. Dass es natürlich mit Zielen verbunden ist, gerade im Spital, im ambulanten Bereich, wo wir versuchen, doch eine Verbesserung klar zu erzielen, ist gegeben. So wie Sie es aber richtig ausgeführt haben, haben wir jetzt einmal den Grundsatzbeschluss. Jetzt geht es im Detail noch einmal darum, im Pflege- und Gesundheitsbereich nachzuschärfen. Diese Arbeit wird in diesen Tagen und Wochen getan. So gesehen bin ich zuversichtlich, dass wir Ihnen dann in einem vernünftigen Zeitraum auch eine klare Antwort geben können. Präsident Ernst Woller: Ich bedanke mich für die Beantwortung. Die Fragestunde ist damit erledigt. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Wiener Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Staatsbürgerschaft als Privileg darf nicht durch den Wiener SPÖ-Weg des Verscherbelns entwertet werden!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Maximilian Krauss, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin überrascht, dass die Reihen der SPÖ zu dieser Aktuellen Stunde so leer sind, denn es war ja die SPÖ, die uns veranlasst hat, den Titel dieser Aktuellen Stunde so zu benennen, denn am Wochenende haben wir ja gehört, dass Sie als SPÖ-Wien Anträge an Ihren hohen Bundesparteitag, an den Genossen Babler stellen, dass es endlich auch Bundeslinie der SPÖ werden soll, dass die Staatsbürgerschaften noch schneller vergeben werden können, dass man sie noch schneller herschenken kann. Das ist offenbar das, was Sie hier als SPÖ beschließen wollen, was Sie auf Ihrem eigenen Parteitag beschließen wollen. Und jetzt wollen Sie nicht einmal in der Aktuellen Stunde darüber diskutieren, sondern schwänzen sie zum großen Teil. Das ist ja wirklich mehr als bezeichnend. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Wir haben ja gestern im Gemeinderat darüber gesprochen und auch einen parteiübergreifenden Konsens gefunden, dass Antisemitismus auf das Entschiedenste abzulehnen ist. Wenn wir aber jetzt analysieren, woher dieser Antisemitismus auf Wiens Straßen in den vergangenen Wochen gekommen ist, dann ist die Ursache eindeutig der politische Islam, und die Ursache dessen ist die illegale, die unkontrollierte Massenzuwanderung und die damit eingehende Islamisierung unserer Stadt und unseres Landes, für die Sie politisch verantwortlich sind. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, woher kommt der politische Islam, der sich hier breit macht, der Islamismus, der sich in Parallelgesellschaften immer weiter etabliert hat und weiter etabliert und auch dort frei ausgelebt werden kann? - Dieser politische Islam wird von Zuwanderern aus dem außereuropäischen Raum nach Österreich, nach Wien, nach Europa gebracht. Sie kommen aus Syrien, aus Afghanistan, aus Nordafrika, aus dem arabischen Raum, aus Palästina, und Sie wollen genau diesen Zuwanderergruppen, in denen Antisemitismus und politischer Islam massiv überrepräsentiert ist, die Staatsbürgerschaft jetzt noch schneller nachwerfen. Das ist ein politischer Skandal! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) All das ist ja objektiv messbar, nicht nur in Kriminalitätsstatistiken, sondern auch seit gestern, weil wir nun, vom Innenministerium verhängt, die zweithöchste Terrorwarnstufe haben. Das heißt, man geht offiziell von einer konkreten Gefährdungslage und von erhöhter Anschlagsgefahr in Österreich aus. Während wir antisemitische Demonstrationen in Wien von Vertretern des politischen Islam haben, während eine konkrete Gefährdungslage und erhöhte Anschlagsgefahr in Wien und in Österreich herrschen und während immer mehr Menschen sich in Wahrheit nur sichere Grenzen und keine weitere Zuwanderung wünschen, während all diese Dinge messbar sind, wollen Sie noch mehr Zuwanderung, wollen Sie die Staatsbürgerschaft noch schneller herschenken, wollen Sie auf Ihrem eigenen Parteitag beschließen, dass jeder hier ab dem Tag 1 alles bekommen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die Nationalratswahl nächstes Jahr. Es ist kein Zufall, dass wir in Umfragen bei mittlerweile über 30 Prozent liegen, während Sie mit ihrem Kommunisten-Babler abgeschlagen auf Platz 3 sind. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich. - Abg. Mag. Josef Taucher: Du bist so kreativ!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Bekenntnisse von Ihnen, dass Sie alles gegen Antisemitismus in Wien tun wollen, sind in Wahrheit nur Lippenbekenntnisse und sind in Wahrheit nichts wert, denn würde Ihnen der Schutz der Menschen, die hier bei uns leben, ein echtes Anliegen sein, dann würden Sie nicht auf Biegen und Brechen versuchen, immer mehr Menschen nach Österreich zu locken, die oftmals eben genau antisemitische Haltungen vertreten, die oftmals islamistische Tendenzen aufweisen und die oftmals Gewalttaten und Terror nach Österreich und nach Europa gebracht haben. Ich erinnere hier an die Attentäter von Bataclan, die als Islamisten und als Flüchtlinge illegal eingereist sind, ich erinnere an vorgestern, an den Attentäter in Brüssel, der als Asylant aus Tunesien gekommen ist und dann als U-Boot in Europa gelebt hat. Ich gehe auch nicht davon aus, dass der Kriminelle, der vorgestern ein koscheres Geschäft in Wien unter dem Allahu-akbar-Ruf die Scheibe eingeschlagen hat, ein autochthoner Österreicher war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese falsche Zuwanderungspolitik muss nicht morgen beendet werden, sie muss heute beendet werden. Wir brauchen eine Abschottung vor Zuwanderung aus islamistischen Communities, und wir brauchen rigorose Abschiebungspolitik, und das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie tun. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage das in aller Deutlichkeit: Unsere Staatsbürgerschaft ist ein extrem hohes Gut, das man sich auf allen Ebenen verdienen muss, auf sozialer Ebene, indem es eine Selbstverständlichkeit sein muss, dass, wenn man hier herkommt, die Sprache erlernt, man auch nicht dafür 1.000 geförderte Kurse in Anspruch nehmen muss. Nein, das ist eine absolute Bringschuld, dass man das von selbst tut. Man muss unser Wertesystem nicht nur akzeptieren, sondern auch respektieren und danach leben. Dazu gehört bei islamischer Zuwanderung auch, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit bei weiblichen islamischen Zuwanderinnen wäre, dass sie ihr Kopftuch abnehmen, weil wir hier in einer westlichen Welt christlich-jüdisch- abendländischer Prägung leben und keine Islamisierung wollen. Das wäre eine Selbstverständlichkeit. Genau wie es eine Selbstverständlichkeit wäre, dass wir endlich ein Kopftuchverbot im gesamten öffentlichen Dienst beschließen müssten, um dieser Islamisierung auch in diesem Bereich endlich einen Riegel vorzuschieben. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist auf wirtschaftlicher Ebene eine Selbstverständlichkeit, dass man, wenn man in dieses Land kommt, versucht, fleißig zu sein, man versucht, sofort einen Arbeitsplatz zu finden, man versucht, sich einzubringen, und nicht das passiert, was wir in jeder Statistik lesen, nämlich dass immer gewisse Zuwanderergruppen nicht nur im Kriminalitätsbereich, sondern auch im Bereich der Arbeitslosigkeit, der Sozialleistungsempfänger, der Mindesthilfen massiv überrepräsentiert sind. Aber die Wahrheit ist ja, dass Sie all das gar nicht stört, die Wahrheit ist, dass Sie all das wollen, dass Sie all das fördern, weil Sie billige Wählerstimmen wollen. Ihnen sind die Massenzuwanderung und die damit einhergehenden Probleme nicht nur egal, Sie finden sie gut, weil Sie hoffen, dass Sie billiges Wählerklientel einbürgern. Dann nehmen Sie gerne auch Antisemitismus auf Wiens Straßen in Kauf, wenn es eben eine Begleiterscheinung ist, und das ist ein Wahnsinn. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Wie Sie die Menschen mit Geldgeschenken nach Wien gelockt haben, zeigt ja jede Statistik. Zwei Drittel aller Mindestsicherungsbezieher in Wien haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, über 50 Prozent davon sind Asylanten. Wenn Sie das mit anderen Bundesländern vergleichen, dann sind das Wahnsinnszahlen. In allen acht anderen Bundesländern gibt es kombiniert nicht einmal ähnlich viele Mindestsicherungsbezieher wie allein in Wien. Und all das ist kein Zufall, weil Sie eben genau dieses System über Jahre gefördert haben: Mindestsicherung, eine Wohnung, Geldleistungen und am Ende die Staatsbürgerschaft und im Austausch dafür die SPÖ wählen. Das ist Ihr System des Bevölkerungsaustausches. Das ist Ihr System, Geldleistungen, die von Österreichern und von fleißigen Zuwanderern erwirtschaftet werden, an Scheinasylanten zu verschenken, und das ist das System, das bald abgewählt werden wird. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es stellt einem wirklich die Haare auf, wenn ob all dieser Probleme, die wir in Wien, in Österreich und in Europa haben, Sie jetzt ernsthaft als SPÖ-Wien an den Bundesparteitag herantreten und dort fordern, dass die Staatsbürgerschaft noch leichter verschenkt werden soll, und wenn wir ja auch leider eine Bundesregierung haben, die hier in den vergangenen Jahren auch nichts gegen die Massenzuwanderung unternommen hat, sondern ganz im Gegenteil auch der ÖVP-Innenminister leider dafür verantwortlich ist, dass allein im vergangenen Jahr über 100.000 Asylanten über die Grüne Grenze gekommen sind. Dann ist das natürlich ein unangenehmes Zusammenspiel vieler negativer Faktoren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen einen völligen Asylstopp. Wir dürfen nicht mehr darüber diskutieren, ob die Obergrenze 10.000, 20.000, 50.000 oder 100.000 ist. Die Obergrenze ist null. Dass das alles völlig menschenrechtskonform möglich ist, zeigen viele andere EU-Staaten. Wenn Sie nicht nur Ungarn herannehmen wollen, nehmen Sie die Slowakei, nehmen Sie Slowenien, nehmen Sie andere Nachbarstaaten, nehmen Sie Kroatien, schauen Sie etwas weiter in den Südosten, nehmen Sie Serbien. Dort gibt es keine Asylwerber. Und warum gibt es keine? - Weil sie dort nicht ab Tag 1 mit Geldgeschenken überhäuft werden, mit Gratiswohnungen überhäuft werden, um dann von Ihnen als billiges Stimmvieh verwendet zu werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein völliger Asylstopp ist das Gebot der Stunde. Einwanderung unter dem Deckmantel des Asyls komplett abzustellen, ist das Gebot der Stunde und eine völlige Kehrtwende in der Abschiebungspolitik, in dem auch andere Länder, wie beispielsweise Syrien und Afghanistan zu sicheren Drittländern erklärt werden. Wir brauchen diese Kriminellen hier nicht! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Für weitere Wortmeldungen bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächste Rednerin hat sich Frau Abg. Bakos zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihr. Bitte. Abg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS): Herr Präsident! Werter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, auch mir stellt es nach dieser Rede die Haare auf. Deshalb vorweg: Diese populistischen Hasstiraden, die wirklich nur eines bezwecken - und das wissen Sie ja auch ganz genau -, nämlich Hetze und Spaltung, sind schäbig, sind unredlich und abzulehnen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - StR Dominik Nepp, MA: Geh, bitte!) Sie haben de facto eigentlich allen Menschen, die StaatsbürgerInnen werden wollen, unterstellt, dass sie IslamistInnen sind und dem politischen Islam angehören. (StR Dominik Nepp, MA: Ja, großteils!) Es wird Sie sicherlich nicht überraschen, das ist ein Weltbild, wo ich eigentlich überhaupt keine Worte dazu habe. Es wird Sie sicherlich auch nicht überraschen, dass wir selbstverständlich ein anderes Menschenbild haben, nämlich dass es etwas Schönes, etwas Positives ist, wenn Menschen sich dazu entschließen, Österreicherinnen und Österreicher werden zu wollen, wenn sie nach einem Integrationsprozess sich dazu entschließen (StR Dominik Nepp, MA: Den gibt es nicht!), sich auch nach außen zu diesem Land zu bekennen und wenn eben nach Ende dieses Integrationsprozesses die Verleihung der Staatsbürgerschaft ansteht. Davon kann man sich auch ein schönes Bild machen, nämlich bei der feierlichen Verleihung der Staatsbürgerschaft, die sehr regelmäßig stattfindet. (StR Dominik Nepp, MA: Wo keiner Deutsch spricht!) Dort habe ich noch niemanden von Ihnen gesehen. Man sieht es in diesen stolzen und glücklichen Gesichtern, wie stolz diese Menschen sind, dass sie jetzt endlich Österreicherinnen und Österreicher sind. Ich kann Ihnen das nur empfehlen, es findet demnächst wieder statt. Vielleicht sieht man ja jemanden von Ihnen dort, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Ich werde versuchen, ein bisschen mehr Sachlichkeit und vor allen Dingen Fakten hier einzubringen. Wenn die FPÖ sagt, dass man die Staatsbürgerschaft nicht verscherbelt sollte, na ja, da kann ich nur entgegenhalten: Österreich ist mit einer Einbürgerungsrate von 0,6 Prozent eines der absoluten Schlusslichter. (StR Dominik Nepp, MA: Großartig! Wir müssen auf null kommen!) Unter verglichenen 52 Staaten sind nur noch die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien vor Österreich und noch restriktiver, wenn es um die Erlangung der Staatbürgerschaft geht. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Diese 0,6 Prozent müssen weg!) Das heißt, wo liegen denn eigentlich die Probleme? Es gibt Bestimmungen im Staatsbürgerschaftsgesetz und bei den Vorgaben an den Vollzug, die genau das Gegenteil sind, die nämlich die Integration hinsichtlich der Erlangung der Staatsbürgerschaft, nämlich dieses finale Schlusslicht, das eben am Ende steht, worauf sich Menschen freuen, worauf Menschen hinarbeiten, erschweren, weil es die Bestimmungen gibt, die wie aus der Zeit gefallen scheinen, weil es vor allen Dingen bürokratische Hindernisse sind, die eben nicht in eine moderne, eine globalisierte Welt passen. Ich möchte einige hier auch aufzählen. Man kann sich nämlich zum Beispiel fragen, ob es noch zeitgemäß ist, wenn für die Berechnung des Lebensunterhaltes, je nach Lebenslage, je nach Einkommensquelle, dieses so dermaßen kompliziert ist, dass AntragstellerInnen schon an dieser bürokratischen Hürde scheitern, etwa, wenn zum Beispiel nach dem Sozialhilfebezug des WG-Mitbewohners gefragt wird, mit dem man einmal für sechs Wochen vor sechs Jahren irgendwann einmal in einer Wohngemeinschaft zusammengelebt hat. Welchen Sinn macht das? Überhaupt keinen. Es ist aber nur absurd. (StR Dominik Nepp, MA: Sie erhalten Mindestsicherung!) Und daran scheitern Antragstellerin und Antragsteller, weil es diese Vorgaben gibt. Man kann sich auch fragen, ob es überhaupt noch zeitgemäß ist, wenn es im Staatsbürgerschaftsrecht etwa die Voraussetzung gibt, dass AntragstellerInnen maximal 20 Prozent der für die Einbürgerung notwendigen Wartezeit sich im Ausland aufgehalten haben dürfen, und zwar keinen einzigen Tag mehr. (StR Dominik Nepp, MA: Alle einbürgern! Großartig!) Erklären Sie das Erasmus-Studierenden, die dann zurückkommen, einen Tag zu viel im Ausland waren und dann der Antrag abzuweisen ist, sie keine Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden können. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Ein Student hat eh viel Zeit!) Wie absurd ist das, sehr geehrte Damen und Herren? (Beifall bei NEOS und SPÖ. - StR Dominik Nepp, MA: Das sind die 100.000 Erasmus-Studenten aus Afghanistan!) Über diese Probleme sollten wir sprechen. Man kann sich genauso verwundert fragen, ob es noch zeitgemäß ist, wenn man wegen ein Mal Falschparken nie die Staatsbürgerschaft bekommen kann (StR Dominik Nepp, MA: Ja!) und das diesen gesamten Integrationsprozess zum Scheitern bringt. All diese bürokratischen Hürden, die mit einer schier endlosen Komplexität dieser Bestimmungen einhergehen, müssen - und das ist auch ein Appell an den Bund - noch einmal einem Realitäts-Check unterzogen werden, und zwar bitte einem Realitäts-Check aus dem Jahr 2023 und nicht aus dem Jahr 1899, wenn es geht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ja, die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, keine Frage, aber nicht ein vermeintliches Verscherbeln ist hier das Problem, worüber wir sprechen sollten, sondern vor allen Dingen ein veraltetes, ein nicht mehr zeitgemäßes, nicht ins 21. Jahrhundert passendes Staatsbürgerschaftsrecht. Vielen Dank. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn, und ich erteile es ihm. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Staatsbürgerschaftsrecht hat es ja nicht seit Hunderten von Jahren gegeben, das ist ja eigentlich ein relativ neues Konzept in der Menschheitsgeschichte, das sich erst durch die Nationalstaatenherausbildung etabliert hat, im 19. Jahrhundert in die Gesetzestexte gekommen ist, dann ein Rechtsbündel bedeutet hat, so etwas wie Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichheit bei der politischen Beteiligung, Gleichheit beim Zugang zur Grundsicherheit oder zur Bildung. Das war kein linearer Prozess, denn Frauen und Gleichberechtigung hat schon eine Spur länger gedauert, bis alleine das Wahlrecht gekommen ist. Dann hat es bei den Rechten immer wieder Rückschläge gegeben, vor allem, wie die Zuwanderung überall ein bisschen mehr geworden ist und die Menschen sich halt mehr durch die verschiedenen Länder bewegt haben. Jetzt haben wir in Österreich in diesem Jahrhundert in dem Bereich nahezu ausschließlich bei Gesetzen Verschärfungen, und zwar egal, ob die SPÖ mit der ÖVP regiert hat oder die ÖVP mit der FPÖ. Aktuell haben wir gerade die erste Regierung in dem Jahrhundert, die keine Verschlechterungen gebracht hat in diesem Bereich. Das klingt ja eh wenig, denn keine Verschlechterung ist immer die Unterkante bei allem, aber das muss man ja fast schon als Erfolg feiern. Ich erinnere nur, die SPÖ und das Fremdenrechtspaket 2011, eine Verschärfung nach der anderen beschlossen, Kabinett Kanzler Faymann. Es ist schön, wenn wir heute andere Mehrheiten finden. Es ist ganz einfach: Wenn in einem Staatsgebiet viele Leute wohnen und ganz, ganz viele keine Rechte haben, dann ist es irgendwann einmal keine Demokratie mehr. (StR Dominik Nepp, MA - in Richtung ÖVP: Das ist Ihr Koalitionspartner!) Mit welchem Recht kann man Menschen von Teilhabe ausschließen, wenn sie viele, viele Jahre in einem Land leben, da arbeiten und sonst nichts anstellen und, und, und? Wie soll das gehen? Wieso kann man das verteidigen? Da gibt es einen Satz dazu: Wenn man den Zugang zur Staatsbürgerschaft für ansässige EinwanderInnen nicht öffnet, dann verwandelt sich irgendwann unsere Demokratie zu einer Tyrannei von denen, die alles bestimmen dürfen, und einem großen Teil der Bevölkerung - in Wien mittlerweile ein Drittel -, die nicht mitbestimmen dürfen. Es hat eh eine wahnsinnige Dynamik und es schaut so aus - sagen wir einmal so -, in der progressiven Hälfte sehen das eh alle anders. Da wird es dringend notwendig sein, dass wir in dieser Frage einen Schulterschluss zusammenbringen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich möchte es einmal mit ein paar Zahlen belegen. Ich habe da einen sehr schönen Folder im grünen Archiv ausgegraben, der ist 31 Jahre alt, 1992. (Der Redner hält den angesprochenen Folder in die Höhe.) Da hatten wir rund um Verkehrspolitik die Idee, eine Volksbefragung in Wien zu machen. Erstens schaut er noch relativ upgedatet, modern aus, würde ich sagen, aber inhaltlich: Freie Fahrt für Bim und Bus, grüne Welle für Straßenbahn und Bus überall oder 24-Stunden-Betrieb auf den wichtigsten Verkehrsachsen. Da steht sogar die U-Bahn schon drinnen, die dann viel später gekommen ist, verkürzte Intervalle, flächendeckendes Radverkehrsnetz. Leider liest sich manches so - ich weiß ja, wie das die zehn Jahre in der Regierung war -, dass wir es noch immer fordern könnten. Wir sind also für weniger Dienstwagen für die SpitzenbeamtInnen, und so weiter, und so weiter. Das war 1992. Damals mussten wir dafür 56.000 und ein paar Unterschriften sammeln. Damals haben in Wien 1,5 Millionen Menschen gewohnt. Jetzt möchten wir wieder gerne eine Volksbefragung machen, "Zu Hause zu Teuer", weil die Wohnungen zu teuer sind. Da haben wir eine Menge Forderungen drinnen, ein paar, die wir hier drinnen ändern könnten, zum Beispiel hätten wir gerne eine Leerstandsabgabe. Das hat unser Wohnsprecher Georg Prack schon öfter ausgeführt. Jetzt müssen wir wie viele Unterschriften sammeln? - Wieder 56.000, gleich viele Unterschiften wie 1992. Jetzt kommt aber die andere Zahl: Heute wohnen wieder 2 Millionen Menschen in Wien. Vor 30 Jahren waren es fast genau 1, 5 Millionen. Es wohnt also ein Drittel mehr Leute hier, 500.000 Menschen mehr. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Das sind 25 Prozent!) Und wenn man jetzt sagen könnte, es sind einfach die Gleichen geblieben, müsstest du schon sagen, es sind 500.000 Menschen mehr, und kein einziger Mensch davon darf das unterschreiben, als ob es egal wäre, was die Miete oder Energiekosten zahlen, als ob es die nicht interessieren würde. Diese Demokratie funktioniert nicht, wenn so viele Leute draußen sind. Wenn wir nicht schaffen, die Rechte zum Mitbestimmen von der Staatsbürgerschaft zu entkoppeln, dann muss man eben den Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtern und das besser machen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Jetzt formuliere ich es nicht in erster Linie als Kritik: Der Auftrag in Wien wäre dann halt - denn die Gesetze sind größtenteils woanders zu beschließen -, dass die MA 35 so aufgestellt ist, dass wenigstens dort alles so schnell wie möglich abgewickelt wird, denn auch dort verzögert sich das für viele Leute. Alle Menschen, die in Wien sind, sollen in Wien mitbestimmten dürfen. Alle Menschen, die hier wohnen, sollten das Recht haben, ihre Gesellschaft mitzugestalten. Deswegen braucht es Fortschritte beim Staatsbürgerschaftsrecht und Verbesserungen bei der MA 35. Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Taborsky, und ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Hannes Taborsky (ÖVP): Ich muss da jetzt ein bisschen einen Kontrapunkt zu meinem Vorredner setzen, denn nur hier zu wohnen, ist offensichtlich nicht ausreichend, sich zu diesem Staat und seinen Werten zu bekennen, wie man in den letzten Tagen bei Demonstrationen auf den Straßen dieser Stadt gesehen hat, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Ich meine, in den Zeiten, wo zum Tod für Israel aufgerufen wird, ist es wichtig, sich darüber zu unterhalten, wer auf unseren Straßen ist, und zweitens, wen wir als Staatsbürger wollen. Ich glaube, das sind zwei ganz verschiedene Dinge. Lassen Sie mich einmal kurz zum Thema sagen, wer auf unseren Straßen ist und wer es nicht sein soll. Weil die FPÖ da kurz wieder in Richtung Bundesregierung argumentiert hat, vielleicht ein paar Zahlen, Daten, Fakten, damit wir über etwas reden, was real ist und nicht immer die sicherheitspolitische nebulose Debatte, die die FPÖ führt: Die Asylbremse wirkt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Im 1. Halbjahr haben mehr Antragsteller Österreich verlassen, als es Neuanträge gegeben hat. Der Rückgang der Anträge war um 30 Prozent, im Juni sogar 50 Prozent. Es gibt konsequente Kontrollen an den Grenzen und im Hinterland. Österreichische Polizei ist in Serbien, Montenegro und Ungarn. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Über 100.000 Asylanträge!) Die Schließung der Routen über Serbien ist durch unseren Bundeskanzler Nehammer durch die Einführung von Visa von Tunesiern und Indern gelungen. Jetzt komme ich zur Verfahrensbeschleunigung. Die Kickl-FPÖ hat 2018 im Schnitt 21,5 Monate für ein Verfahren gebraucht, unsere Karner-ÖVP 2023 im Schnitt 5,7 Monate. Das ist Sicherheitspolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Abschiebungen plus 26 Prozent im 1. Halbjahr 2023, 16 Charteroperationen, 8 Destinationen, 45 Prozent dieser Abgeschobenen sind mindestens 1 Mal strafrechtlich verurteilt. Das heißt, wir schaffen die Leute außer Landes. 700 Schlepper festgenommen. Anerkennungsquote unter der Kickl-FPÖ 2018 50 Prozent, 2022 Karner-ÖVP 16 Prozent Anerkennungsquote, meine sehr verehrten Damen und Herren. So schaut halt dann auch Sicherheitspolitik aus. Weniger Geld für Asylwerber, Kickl-FPÖ 2018 142 EUR pro Tag und Kopf, 74 EUR pro Tag und Kopf 2023. Das nur kurz, damit wir über Fakten bei der Sicherheitspolitik reden. Zum Punkt 2, Staatsbürgerschaft: Wer soll Staatsbürger werden, meine sehr verehrten Damen und Herren? - Wer sich zu Österreich bekennt, das ist relativ einfach, und zwar egal, wohin er oder sie betet oder woher er oder sie kommt. Ein gesunder Patriotismus zu einer freien demokratischen und aufgeklärten Gesellschaft wäre da gefragt. Und wer sich zur Türkei, Palästina bekennt, den brauchen wir nicht als Staatsbürger, das sage ich ganz klar. Da geht es nicht um Kulturvereine, die irgendwo entsprechend sind, sondern es geht darum, wenn jemand wählen möchte. Sind Sie mir nicht böse, es ist ganz klar, wenn jemand sagt, er möchte dort wählen, dann ist das auch in Ordnung, aber wir brauchen keine Doppelstaatsbürgerschaften. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Ah so! Ah so!) Ich habe ja nichts dagegen, wenn jemand sagt, er bekennt sich zu anderen Kulturkreisen, zu anderen Staaten. Dann ist das in Ordnung. Es ist ja auch stolz und gut, sich dazu zu bekennen, nur, ich glaube nicht, dass wir dafür eine österreichische Staatsbürgerschaft hergeben sollten, meine sehr verehrten Damen und Herren, schon gar nicht für Leute, die Israel von der Landkarte löschen wollen. (Beifall bei der ÖVP.) Es ist ganz klar: Wer in der freien demokratischen und aufgeklärten Gesellschaft Österreichs leben will und sich auch so verhält, der oder sie soll eine Staatsbürgerschaft auch bekommen können, und hundertprozentig nicht Menschen, die glauben, dass sich Frauen verhüllen müssen, damit sie sich selbst besser finden, oder glauben, das hat etwas mit ihrem Kulturkreis zu tun, oder wenn sich Menschen in der Zwischenzeit wieder fürchten müssen, für ihren Glauben, Hautfarbe oder Lebenseinstellung auf die Straße zu gehen, oder auch wieder in Wien Fenster eingeschlagen werden. Menschen, die dieses tun, lehnen wir ab, meine sehr verehrten Damen und Herren, und die haben hier bei uns weder auf den Straßen noch als Staatsbürger etwas zu suchen. (Beifall bei der ÖVP.) Deswegen liegt die SPÖ auch vollkommen falsch, wenn Herr Kowall - und ich zitiere - argumentiert, dass ein Ausländerwahlrecht die Integration fördern würde. Wer mitentscheiden könne, werde religiös und kulturell säkularisiert. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Erschreckend!) Also das ist schlichtweg Nonsens, und das sehen wir derzeit. Integration muss zuerst stattfinden, und dann können wir über die Staatsbürgerschaft reden. Es wird mit der ÖVP kein leichteres Staatsbürgerschaftsrecht geben, im Gegenteil, wir sind dafür, dass der Vollzug in der MA 35 endlich beschleunigt wird, damit die Leute wissen: Dürfen Sie hier bleiben oder nicht? Kriegen sie eine Staatsbürgerschaft oder nicht? Alles andere ist ein falsches Signal, ist in Wirklichkeit das beste Werbevideo für die Schleppermafia vom Balkan bis zum Hindukusch, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deswegen werden wir als ÖVP dafür nicht zur Verfügung stehen. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Ngosso, und ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Dr. Mireille Ngosso (SPÖ): Die Staatsbürgerschaft eines Menschen entscheidet über Inklusion, Teilhabe, Zugehörigkeit - sozial, politisch und wirtschaftlich. Aber das österreichische StaatsbürgerInnenschaftsrecht (Abg. Maximilian Krauss, MA: Das heißt Staatsbürgerschaftsrecht, nicht -bürgerinnen!), was wir heute schon gehört haben, ist im Vergleich zu anderen europäischen Staaten besonders restriktiv, es ist kompliziert, es ist bürokratisch und es ist vor allem kostenintensiv. Als SozialdemokratInnen stehen wir für Gerechtigkeit und Chancengleichheit ein. In Österreich leben 1,4 Millionen Menschen, die das gesetzliche Wahlalter erfüllen, ohne Wahlrecht. 1,4 Millionen Menschen können nicht an österreichischen Wahlen teilnehmen, sind aber direkt von den politischen Entscheidungen betroffen. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Sie können ja ausreisen!) In Wien ist ein Drittel der Bewohner und Bewohnerinnen nicht stimmberechtigt, 540.000 Personen, davon leben 80 Prozent bereits seit über 5 Jahren in Österreich. Das ist jede 6. Person im Wahlalter und im 15. Bezirk sind es allein 42 Prozent ohne Wahlrecht. Als SozialdemokratInnen treten wir für ein modernes StaatsbürgerInnenschaftsrecht ein, das den Zusammenhalt in Österreich stärkt. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Also sind Sie für den Andrang!) Ich darf hier eine der wichtigsten unserer Forderungen hervorheben: Natürlich müssen wir den Wert der StaatsbürgerInnenschaft schützen und sicherstellen, dass sie auf der Grundlage von Integration, sozialer Verantwortung und Beitrag zur Gesellschaft verliehen wird. Trotzdem: Ein in Österreich geborenes Kind soll bei der Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn mindestens ein Elternteil sich legal fünf Jahre in unserem Land aufgehalten hat. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN. - StR Dominik Nepp, MA: Geh, bitte! Das ist ein Wahnsinn!) Wir brauchen eine Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer. Die Mindestaufenthaltsdauer, um Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft zu haben, sollte auf höchstens fünf Jahre verkürzt werden. Die Gebühren, vor allem die Bundesgebühren für die Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft sollten gestrichen werden. (Abg. Nikolaus Kunrath: Machen wir es einmal mit den Landesabgaben!) Unsere Priorität liegt eindeutig bei den in Wien geborenen und aufgewachsenen Kindern. Alle Menschen sind von Geburt an gleich an Würde und Rechten, wie es in den Menschenrechten verankert ist, und dazu gehört nun einmal ein gleichberechtigter Zugang zu Rechten und Möglichkeiten, inklusive dem Erwerb der Staatsbürgerschaft. Der heutige Zustand wirkt in höchstem Maße desintegrativ. Wer von Mitbestimmung ausgeschlossen wird, empfindet weniger Verantwortungsgefühl, und im Umkehrschluss wäre ein erleichterter Zugang zur StaatsbürgerInnenschaft ein integratives Werkzeug. Wenn man mitgestalten kann, wenn man gefragt wird und gehört wird, übernimmt man Verantwortung für die Zukunft einer Gesellschaft. (StR Dominik Nepp, MA: Mit Messerstechereien!) Abschließend möchte ich betonen, dass es wirklich an der Zeit ist, die Türen zur österreichischen StaatsbürgerInnenschaft zu öffnen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Staatsbürgerschaft ein Privileg der Abstammung oder des Wohlstandes bleibt. Jeder Mensch, der in Österreich lebt und seinen Lebensmittelpunkt hier hat, sollte die faire Chance erhalten, StaatsbürgerIn zu werden und somit aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft teilzunehmen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Hat er eh!) Nur durch eine inklusive und gerechte StaatsbürgerInnenschaftspolitik können wir den Zusammenhalt in Österreich stärken und vor allem unsere Demokratie fördern. Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort gemeldet ist Herr StR Nepp, und ich erteile ihm das Wort. StR Dominik Nepp, MA: Herr Präsident! Meine werten Kollegen! Ich möchte mich wirklich heute vor allem für die Rede von Kollegin Ngosso bedanken. Herzlichen Dank, dass Sie diese heute hier gehalten haben! Wir haben uns viel Zeit und viel Geld erspart. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: FPÖ - plus 3 Prozent!) Wir brauchen gar kein Wahlkampfvideo mehr, es ist großartig. Wir strahlen einfach Ihre Rede aus, und jeder Wiener, jede Wienerin wissen, wie Sie die österreichische Staatsbürgerschaft verkaufen und herschenken wollen. (Abg. Mag. Josef Taucher: Mach das!) Es ist großartig! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Sie haben ja selbst gesagt, die Staatsbürgerschaft ist das Beste, das ist Inklusion. Ja, wen wollen Sie denn inkludieren? Wen wollen Sie denn einbinden? Die Terroristen, wie Sie selbst in Ihrem Antrag sagen, die ganze mafiöse Partie, die die Mörderpartie unterstützt hat, die wollen Sie einbürgern? Großartig! Wen wollen Sie noch einbürgern? Die Mörder von der Leonie? Kennen Sie noch die Leonie? Das ist dieses vergewaltigte Mädchen, das dann geschändet und umgebracht wurde. Die wollen Sie inkludieren? (Abg. Mag. Josef Taucher: Nein, das hat sie nie gesagt!) Großartig, perfekt, die beste Wahlwerberede. Sie wollen die Schänder und Mörder der Leonie einbürgern, die jetzt länger als fünf Jahre im Häfen sitzen und daher nach Ihrem Antrag den Anspruch auf die Staatsbürgerschaft haben. Präsident Ing. Christian Meidlinger (unterbrechend): Herr Abg. Nepp, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbrochen habe, aber ich würde Sie wirklich ersuchen, ein bisschen die Contenance zu bewahren und den Ton zu treffen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich würde Sie ersuchen, mit der Rede in gewohnter Art und Weise ruhig und sachlich fortzufahren. Danke. StR Dominik Nepp, MA (fortsetzend): Ich sage Ihnen eines: Ich bin emotionalisiert, wenn ich von einer Fraktion, von der Sozialdemokratie, höre, wen sie allen einbürgern will. Entschuldigen Sie, wenn man Mörder einbürgern will, wenn man Terroristen, wie es sogar selbst im Antrag steht, einbürgern will, sage ich Ihnen: Perfekt, das ist der größte Unterschied zwischen der SPÖ und der FPÖ. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Wer hat das gesagt? - Abg. Jörg Neumayer, MA: Das hat sie alles nicht gesagt!) Wir wollen Menschen einbürgern, die die Sprache lernen, die Teil der Gesellschaft werden wollen, die sich als Österreicher fühlen - und Sie alles andere. Der perfekte Unterschied, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Ich dachte ja, weil ich mir diese Twitter-Timeline durchgelesen habe, dass das vielleicht nur eine vereinzelte Meinung innerhalb der SPÖ wäre, dass das diese irgendwie sehr verhaltensauffällige Bezirksgruppe ist, die diese Anträge stellt. Aber nein, nachdem wir das heute hier gehört haben, wissen wir, worum es geht. Es ist die Totalmeinung der SPÖ in Wien: Sie wollen die Staatsbürgerschaft einfach an jeden, der hier ist, herschenken, damit man Sie wählt. Großartig, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein Armutszeugnis für viele, die hier hergekommen sind, auch vor allem denen stoßen Sie vor den Kopf. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Unerträglich!) - Ich sage Ihnen eines, Herr Stürzenbecher - unerträglich. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das ist ja alles nicht wahr! Sie lügen ja!) Es sind viele Menschen hier hergekommen in den 90er Jahren aus Ex-Jugoslawien, davor noch aus dem anderen Osten von Europa. (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Sie haben genau das Gleiche gemacht!) Die haben hackeln müssen, die haben die Sprache lernen müssen, die wollten Teil von Österreich sein, sind Teil von Österreich geworden und leisten einen Beitrag hier. (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Und die FPÖ hat geschrien: Ausländer raus!) Die fühlen sich genauso veräppelt wie viele andere, die sagen: Wir haben hier herkommen müssen, wir haben die Sprache lernen müssen, wir haben arbeiten müssen, wir haben dafür kämpfen müssen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Gleichzeitig kommt Frau Ngosso hier heraus und sagt, wir verschenken sie an Terroristen, wir verschenken sie an Mörder. Danke. Gute Nacht! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Weber, und ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Thomas Weber (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Geschätzte Gäste via Stream! Wir reden heute über die Staatsbürgerschaft. Als ich gestern den Titel der Aktuellen Stunde gelesen habe, habe ich mir gedacht: Na ja, die billige Polemik, die man da schon im Titel stehen hat, wird wahrscheinlich verhindern, dass wir eine sachliche Debatte führen: "verscherbeln" in der Wortwahl. Zudem wird das Bild vermittelt, dass die Staatsbürgerschaft eine billige Ware ist, die wir irgendwo auf dem Flohmarkt verramschen. Ehrlich aber: Vor allem Ihr Wortbeitrag, Herr Nepp, ist einer, der mich wirklich fassungslos macht. Wie Sie hier als politischer Verantwortungsträger in dieser Stadt und in Ihrer Vorbildwirkung, die Sie haben, über Themen diskutieren und wie Sie hier über Menschen sprechen, ist für mich - ich hoffe, ich bekomme keinen Ordnungsruf dafür - an Widerwärtigkeit eigentlich nicht zu überbieten. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - StR Dominik Nepp, MA - erheitert: Großartig! Das habe ich gewonnen!) Ja, Sie finden es aber sichtlich lustig, ich finde es widerlich. (StR Dominik Nepp, MA: Ich finde Sie amüsant!) Es ist mein gutes Recht. Sie mögen mich amüsant finden. Ich finde es widerlich, was Sie hier eben von sich gegeben haben. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN. - StR Dominik Nepp, MA: Die tägliche Betroffenheit! - Abg. Anton Mahdalik: Wahrheit tut weh!) - Genau. Wenn wir über das Thema Staatsbürgerschaft reden, kann man auf einer sachlichen Ebene über viele Themen, Probleme und Themenfelder reden, beispielsweise über das Themenfeld der Mitbestimmung und darüber, dass ein beträchtlicher Teil der Wiener Bevölkerung - in manchen Ecken Wiens mehr als die Hälfte der Wiener Bevölkerung - nicht wahlberechtigt ist. Das ist ein ernstes Thema. Das ist deshalb ein ernstes Thema, weil langfristig nicht nur eine soziale Ungleichheit entsteht, wenn langjährige Mitglieder unserer Gemeinschaft nicht an demokratischen Prozessen teilhaben können und ausgeschlossen sind. Es entsteht auch ein gefährliches Ungleichgewicht in unserer Gesellschaft. Um es klar zu sagen: Natürlich ist es nicht meine Absicht, das sofortige allgemeine Wahlrecht für alle zu fordern oder dafür zu sprechen. Ich möchte aber ein ehrliches und sachliches Gespräch über diese Problematik führen. Welche Wege gibt es, um die politische Teilhabe in Wien zu stärken und mehr Menschen in der politischen Teilhabe einzubinden? Ich glaube, dass es da eine ausgewogene Herangehensweise braucht. Ich glaube, dass wir Maßnahmen finden müssen, um sicherzustellen, dass Menschen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und unabhängig von ihrem Hintergrund ein Mitspracherecht an politischen Entscheidungsprozessen haben. (Beifall bei NEOS und GRÜNEN sowie von Abg. Mag. Stephan Auer-Stüger.) Jetzt schaue ich dich, Andrea (in Richtung Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold), und dich, Jennifer (in Richtung Abg. Dr. Jennifer Kickert Kickert), an. Ich glaube, dass uns das beispielsweise im Petitionsrecht ... (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Linke Partie!) - Haben Sie mich jetzt als linke Partie bezeichnet, Herr Kollege? Oder habe ich mich verhört? (Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic: Ja, hat er!) Okay, hat er. Das krude Weltbild der FPÖ sei einmal dahingestellt. Völlig absurd, aber ja: Das zeigt sich eben auch in dem Zwischenruf von Herrn Juraczka. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Manfred Juraczka.) Fakt ist, dass wir zum Beispiel im Petitionsgesetz vorgezeigt haben, wie das gehen kann, indem wir uns - übrigens schon 2013, als es eingeführt worden ist - sehr bewusst dafür entschieden haben, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft auch in Wien die Stimme erheben können und auch gehört werden. - Was daran jetzt links sein soll, Herr Juraczka, kann ich nicht verstehen. Vielleicht können Sie mir das aber einmal bei einem Kaffee oder einem Glas Wasser erklären. Ich glaube, dass durch das Mehr an Einbindung auch so etwas wie Identität, Identitätsstiftung und ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl entstehen. Ich glaube, dass ein Mehr an Teilhabe auch ein Gewinn für unsere Gesellschaft ist. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi und Abg. Safak Akcay.) Ein anderes Beispiel, wenn wir eine sachliche Diskussion führen wollen, ist das Thema Doppelstaatsbürgerschaft. Es ist völlig absurd, dass Österreich sich da immer auf die Selbstverpflichtung gegenüber dem Europarat herausredet. Nur die Niederlande sind restriktiver. Das Thema könnten wir mit einem Brief des Außenministers ganz leicht von selber beheben. Österreich zwingt die Menschen, ihre alten Wurzeln zu kappen, bevor sie die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen. Die gleichen Absurditäten gelten übrigens auch im Zusammenhang mit Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern. Es ist völlig absurd, dass Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen in manchen Bundesländern auf Wahlebene gar nicht wahlberechtigt sind. Wir sehen also, es gibt ganz viele Themen, über die man sachlich diskutieren könnte, wenn man wollte. Das will man anscheinend in manchen Kreisen hier in diesem Haus nicht. Das finde ich schade. Ich finde es wichtig, statt billiger Polemik einen sachlichen Diskurs zu führen. - Danke. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi und Abg. Gabriele Mörk.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön, Herr Abg. Weber. Bevor ich Frau Abg. Kickert das Wort erteile, möchte ich vielleicht noch einmal in Erinnerung rufen: Wir sprechen hier zum Hohen Haus und nicht zu einzelnen Personen. Wir hängen dann nicht auch noch Eigenschaftswörter hinten an. Halten wir uns also bitte wieder an die Regeln, die wir uns selbst gegeben haben! Wir haben durchaus auch Zuseherinnen und Zuseher und sollten die Würde des Hohen Hauses wahren. - Frau Abg. Kickert, ich erteile Ihnen das Wort. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Vor allem sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Ich richte meine ersten Worte an die Wienerinnen und Wiener. Ich entschuldige mich für diesen unsagbar rassistischen Diskurs. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Man kann sich nur für sich selbst entschuldigen, nicht für sonst jemanden!) Ich geniere mich. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Das sei Ihnen freigestellt!) Ich geniere mich, im selben Raum sitzen zu müssen wie die Abgeordneten der FPÖ. (Beifall bei den GRÜNEN. - StR Dominik Nepp, MA: Dann gehen Sie raus! Wenn Sie Demokratie nicht ... Gehen Sie raus und legen Sie Ihr Mandat zurück! Es ist unglaublich, wie Sie ...) Sie brauchen mich jetzt nicht anzureden. Ich bin jetzt am Wort, Herr Abg. Nepp - Herr StR Nepp, möglicherweise. Ich kann genauso laut brüllen wie Sie, und ich werden Sie jetzt überbrüllen, weil ich am Wort bin. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich möchte einen Diskurs führen, der nicht rassistisch ist und der nicht von Untergriffen gekennzeichnet ist, sondern tatsächlich ruhig geführt werden kann. (StR Dominik Nepp, MA: Noch ein Jahr und wir werden ...) Sie sind nicht daran interessiert. Sie und Ihr Kollege haben gerade bewiesen, dass Sie nicht daran interessiert sind, über die Staatsbürgerschaft zu reden. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Genau!) Sie haben Beispiele gebracht, und allein die Auswahl der Länder war schon rassistisch. (StR Dominik Nepp, MA: Geh bitte! - Abg. Nikolaus Kunrath - in Richtung StR Dominik Nepp, MA: Frag einmal deinen Nachbarn, mit wem er verheiratet ist!) Sicherlich: 61 Prozent der in Wien lebenden Menschen sind in Österreich geboren. Sie haben möglicherweise nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Eindruck, den Sie vermitteln, ist ein ganz anderer. Sie haben bestimmte Herkunftsländer aufgezählt. 5 Prozent der in Wien lebenden Menschen kommen aus diesen Herkunftsländern. (StR Dominik Nepp, MA: Von denen 80 Prozent Messerstecher ...) Das Bild, das sie absichtsvoll zeichnen, ist ein ganz anderes. Sie wissen ganz genau, dass Sie das tun. Das wissen Sie. Deswegen sitzen Sie ja auch grinsend daneben, wenn Herr Weber versucht, einen halbwegs - wie soll ich sagen - sachlichen Redebeitrag zu machen. Denn das ist Ihnen wurscht. Das, was Sie gesagt haben, haben Sie schon gesagt. Die Bilder, die Sie erzeugen wollten, haben Sie schon erzeugt. Dass ich mich für diese Bilder im Namen des restlichen Gemeinderates entschuldige, ist meine Wahl und meine Redefreiheit. (Anhaltender Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.) Ich bin eine Doppelstaatsbürgerin. Ich bin nicht in diesem Land geboren. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Da schau her!) Ich habe ein Privileg. Ich habe das Privileg, zwei Staatsbürgerschaften zu haben. Ich habe auch das Privileg, eine weiße Person zu sein. Ich habe weiters das Privileg, Eltern gehabt zu haben, die eine hohe Bildung und daher einen relativ hohen sozialen Status hatten. Ich habe relativ viele Privilegien. Ich bin mir dieser Privilegien bewusst. Trotzdem will ich, dass für möglichst alle Menschen der Zugang zu einer Staatsbürgerschaft und zu Rechten, die sich daraus ergeben (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Und Pflichten!), so geregelt wird, dass diese Menschen die Staatsbürgerschaft erreichen können. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.) Ich glaube nicht, dass es ein Andienen sein muss - anders als der Abgeordnete der ÖVP (StR Dominik Nepp, MA: Euer Koalitionspartner!) -, weil ich glaube, allein, sich in diesem Land als Bürgerin zu verstehen, hier zu arbeiten, die Kinder hier zu erziehen, Steuern zu zahlen, sich zu integrieren, ist die Leistung ... (StR Dominik Nepp, MA: Ein Tourist zahlt auch Steuern. Ist der jetzt auch Staatsbürger?) - Ach Gott! Es macht nichts. Ja, ich weiß. Ich habe gerade ausgeführt, warum ein Diskurs mit Ihnen nicht möglich ist: Weil Sie den gar nicht wollen. Ihr Ziel ist Diskurszerstörung. Sie haben wieder einmal bewiesen, dass Sie das ausgezeichnet können. Lösungen für Probleme, die wir - womit auch immer - möglicherweise haben, werden Sie nicht bringen. Das ist meine Meinung. Ich bin froh, sie noch elf Sekunden lang ausdrücken zu können und bedanke mich trotzdem vorher für Ihre Geduld und Ihre - wie soll ich sagen - Unterstützung für meine Ausführungen. Wer meine Ausführungen nicht glaubt und nicht verdient, wissen wir auch. - Danke. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste ist Frau Abg. Sachslehner zu Wort gemeldet. (Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi: Oh Gott!) Ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Mag. Laura Sachslehner, BA (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da freut sich schon jemand. (Heiterkeit bei der Rednerin und Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Ich muss ja sagen: Allein die Tatsache, dass wir mittlerweile de facto fast jedes Quartal öffentlich über unsere Staatsbürgerschaft diskutieren müssen, weil die SPÖ nicht die Finger davon lassen kann, ist bezeichnend und sagt sehr viel über ihr Verständnis vom höchsten Gut in unserem Land aus. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Nein, weil ihr ...) Frau Bakos, Sie haben vorhin zu Recht gesagt, dass die Staatsbürgerschaft am Ende eines Integrationsprozesses stehen muss. Ich weiß nicht, ob Sie es nicht mitbekommen haben, aber Ihr Koalitionspartner möchte genau diesen Prozess aushebeln. Das ist der Punkt, warum wir hier stehen und das diskutieren müssen. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Mag. Dolores Bakos, BA: Was interessiert mich das?) Das Absurde daran ist ja wirklich, dass wir gestern einen halben Tag lang hier stehen und Ihr Versagen in der Integrationspolitik diskutieren. Jeder Mensch, der die letzten Monate die Zeitung aufgeschlagen hat, liest von Gewaltvorfällen und von ethnischen Konflikten, die auf unseren Straßen ausgetragen werden. Was ist Ihre Antwort darauf? - Sie wollen diese Menschen zum Dank auch noch einbürgern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Unsere Staatsbürgerschaft ist natürlich völlig zu Recht an gewisse Kriterien geknüpft. Würden wir einen Automatismus einführen, wie ihn die SPÖ offensichtlich zum Teil fordert, würden wir ja genau die Überprüfbarkeit dieser Kriterien aushebeln. Wir würden nicht mehr überprüfen, ob jemand gut integriert ist. Wir würden auch nicht mehr überprüfen, ob sich jemand mit unseren Werten identifiziert. Frau Ngosso, was würde das für unsere Demokratie bedeuten, wenn wir all das nicht mehr überprüfen könnten, wenn wir nicht mehr sicherstellen, dass Menschen, die bei uns politisch mitbestimmen, sich mit unseren Werten identifizieren, wenn wir nicht mehr sicherstellen, dass diese Menschen tatsächlich an die Gleichberechtigung von Mann und Frau glauben, und wenn wir auch nicht mehr sicherstellen, dass Menschen, die ihre Kinder hier in Österreich erziehen, sich mit unseren Werten und mit unserem System identifizieren? - Das ist verantwortungslos. Genau das gefährdet am Ende unsere Demokratie. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Man kann es nur noch einmal betonen: Natürlich würde jegliche Aufweichung unserer Staatsbürgerschaft eine Abkehr von genau diesen Werten bedeuten. Natürlich ist das deshalb in jeglicher Hinsicht völlig abzulehnen. Frau Ngosso, wenn Sie mir oder uns offensichtlich nicht glauben wollen, dann darf ich Ihnen ein Zitat von Corine Pelluchon vorlesen, einer französischen Philosophin, die wirklich keine Konservative ist. Sie sagt nämlich Folgendes: "Bevor die Staatsbürgerschaft bestimmte Rechte verleiht, setzt sie voraus, dass man eine klare Vorstellung vom Gemeinwohl besitzt, das den Geist einer Gemeinschaft, ihre politische Identität und ihre Verfassung prägt." Wir sind nicht bereit, genau das auszuhebeln, nur, weil Sie irgendwelche linken Träume verfolgen. - Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Neumayer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Jörg Neumayer, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da es hier in der Aktuellen Stunde keine tatsächliche Berichtigung gibt, möchte ich den ersten Teil meiner Wortmeldung genau dafür nutzen. Herr Nepp, ich glaube, es ist eine Zumutung, für die Sie sich noch werden entschuldigen müssen, hier derartige Frechheiten zu unterstellen. Kollegin Ngosso hat ganz klar von legal gesprochen, davon, sich nichts zu Schulden kommen zu lassen, von Kindern und Familien, von allgemeingültigen Werten wie den Menschenrechten und unserer österreichischen Gesellschaft. (StR Dominik Nepp, MA: Aber der Antrag lautet etwas anders!) Nichts davon haben Sie zitiert. Dementsprechend werden Sie sich noch entschuldigen müssen. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Felix Stadler, BSc, MA und Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies. - StR Dominik Nepp, MA: Ja, ja, schöne Worte, nichts dahinter!) Sie werden sich noch für viel, viel mehr entschuldigen müssen. Ich habe während Ihrer Wortmeldung und während Ihres hämischen Grinsens nachgedacht. Es tut mir furchtbar leid, aber ich danke Ihnen für das Video Ihrer Parteijugend. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie sich ganz klar in einer NS-Diktion in Wort und Bild hinter Ihre Parteijugend stellen, hinter die Identitären und all die anderen rechtsextremen Freunde in diesem Land. Das ist genauso Wahlkampfthema. Darauf können Sie sich verlassen, lieber Herr Nepp. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - StR Dominik Nepp, MA: Großartig! Und ihr seid bei der Hamas! Ihr teilt die Hamas-Videos!) Ich finde es eine Zumutung. Wir sind im Herzen Europas. Wir sind eine Demokratie. Wir haben eine Verantwortung. Gerade in Zeiten wie diesen, wenn weltweit immer mehr und mehr Unsicherheit, Krieg und Verderben herrschen, sollten wir als Demokratinnen und Demokraten für Sicherheit, Ruhe, Anstand und einen gemeinsamen Wohlstand in unseren Gesellschaften sorgen und nicht weiter Öl ins Feuer gießen, wie Sie es die ganze Zeit machen, Herr Nepp. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Bei der ÖVP tut es mir dann sogar wirklich auch noch persönlich leid. Ich komme selber aus einer Familie, in der auch die ÖVP immer eine wichtige Rolle gespielt hat. Ich darf Ihnen ein Zitat vorlesen - ich habe es hier in diesem Saal schon öfter zitiert: "Ich halte es für einen Fehler, dass in den letzten Jahren versucht wurde, Extreme und Fehlentwicklungen dadurch zu bekämpfen, dass man sich an die Ränder anbiedert und deren Politik kopiert. Damit wird die Mitte verlassen, der Zusammenhalt der Gesellschaft aufs Spiel gesetzt, und damit geht jede Glaubwürdigkeit verloren." (Abg. Maximilian Krauss, MA: Das hat der Othmar auch gesagt! - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Den zitiert er ja!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, wenn noch irgendwo ein christlich-soziales Gedankengut in Ihnen ist, dann würde ich Sie wahnsinnig bitten, das auch wieder hervorzuholen und wirklich über Werte wie Familie und unsere gemeinsame Demokratie nachzudenken. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: ... SPÖ Experten für Christlich-Soziales? Ihr seid Experten für Kommunismus, aber nicht für ...) Wir reden von Familien. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Aber nur von Regenbogenfamilien oder Kopftuchfamilien! Der Rest ist euch egal!) Wir reden von Arbeitern. Wir reden von Angestellten. Wir reden von Frauen. Wir reden von Kindern. Wir reden von Werten, ähnlich jenen, wie sie bei Ihnen im Grundsatzprogramm stehen. Ich hoffe, Sie kommen wieder zu denen zurück. Herr Taborsky, zu welcher Partei Sie gehören, ist mir dann endgültig und komplett unklar: ÖVP, FPÖ oder unabhängig. Ich konnte es Ihrer Wortmeldung nicht entnehmen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Jedenfalls kein Marxist!) Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt zum wesentlichen Punkt unserer Aktuellen Stunde: Die Staatsbürgerschaft ist und bleibt ein hohes Gut in unserer Nation. Dafür stehen wir alle. Das wollen wir auch alle langfristig sichern. Die Staatsbürgerschaft ist so, wie sie heute in Österreich im StaatsbürgerInnenschaftsgesetz geregelt ist, in die Jahre gekommen. Wir wollen eigentlich nichts anderes, als dieses StaatsbürgerInnenschaftsgesetz auf ein europäisches Niveau heben. Wir wollen dort hinkommen, wo wir mit Expertinnen und Experten über einen langen Prozess daran gearbeitet haben, um Verbesserungen einzubringen. Wir wollen, dass diejenigen, die vom Gesetz betroffen sind, auch bei der Entscheidung und der Entstehung mitreden können. Wir wollen die Teilnahme in Österreich weiter fördern. Wir wollen auch, dass in diesem demokratischen Prozess ein Miteinander, eine gemeinsame Verantwortung entstehen kann. (Abg. Maximilian Krauss, MA: Den Prozess könnt ihr mit dem Babler bei 15 Prozent führen!) Wir sehen genau, dass Kinder und Jugendliche, die in Wien oder in Österreich geboren sind, die Möglichkeit bekommen sollen, Teil dieser Gesellschaft zu sein und nicht durch willkürliche Schikanen oder Schranken davon abgehalten werden oder von Ihresgleichen (in Richtung FPÖ) von Anfang an beschimpft und beflegelt werden. Stattdessen sollen Menschen, die in dieser Stadt oder in diesem Land leben, auf Augenhöhe die Möglichkeit bekommen, sich in diese Demokratie, die wir alle gemeinsam so wertschätzen, einzubringen. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - StR Dominik Nepp, MA: Wie der Terrorist, wie der Vergewaltiger! Augenhöhe mit Vergewaltigern, mit Terroristen! Großartig!) Wir wollen die Integration von allen diesen Menschen, die in diesem Land einen Beitrag leisten, die jeden Tag ehrlich und aufrichtig in die Arbeit gehen, Steuern zahlen und mit uns gemeinsam den Alltag in dieser Stadt gestalten. Die Menschen, die Ihnen beim Anker Ihr Weckerl verkaufen, die Menschen, die in den U-Bahnen arbeiten und den Müll wegräumen, sind unseresgleichen. Das sind Menschen der österreichischen Demokratie und des österreichischen Rechtsstaates. Damit sollen sie auch die Möglichkeit bekommen, vom Rechtsstaat auf Augenhöhe behandelt zu werden. Dafür stehen wir, sehr geehrter Herr Kollege. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Mag. Berivan Aslan.) Ich möchte einen abschließenden Satz wagen, nämlich einen Satz für den Humanismus, für jeden Menschen, für jedes Menschenleben und in einer ganz klaren Distanzierung zu jeder Form des Extremismus inklusive des Extremismus, der rechts außen steht, inklusive des Extremismus, der über unsere Grenze hereinkommt, und inklusive des Extremismus, der auf der ganzen Welt herrscht. (StR Dominik Nepp, MA: ... Palästinenserfreunde bei der Sozialistischen Jugend! ... mit der Hamas, das ist euer Motto!) Denn ich bin Humanist. Ich bin Demokrat. Ich lasse mich genau in dieser Zeit der Unruhe nicht in diese Unruhe mit hineinziehen, sondern ich glaube, dass unser Beitrag eine Verantwortung für die Demokratie und die Weltoffenheit Europas ist. - Vielen herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für ein modernes, ein aufgeschlossenes und europäisches Menschenrecht und ein StaatsbürgerInnenrecht, das den Menschen würdig ist. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Ömer Öztas.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 2 und von Landtagsabgeordneten des GRÜNEN Klubs im Rathaus 1 schriftliche Anfragen eingelangt sind. Die Abgeordneten Schmid, Samel, Neumayer, Berger-Krotsch und Weber haben am 12. Oktober 2023 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Novellierung des Wiener Museumsgesetzes eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zugewiesen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 4, 2, 3 und 1 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen. Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung, das Wiener Bedienstetengesetz und das Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 geändert werden und das Gesetz über die Organisation des Stadtrechnungshofes - Stadtrechnungshofgesetz, das Gesetz über die Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien ab 2024 - Wiener Akademieförderungsgesetz 2024 und das Gesetz über die Beschränkung von Wahlwerbungsaufwendungen und zur Einrichtung eines Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenates - Wiener Parteiengesetz erlassen werden. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Mag. Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Bitte. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Stadtrechnungshofdirektor! Sehr geehrte Gäste! Vielleicht eine ganz kleine Erklärung für die Gäste heute im Haus und jene, die uns via Livestream zuhören können. Das recht komplexe Unterfangen, das der Herr Präsident einmoderiert hat, ist deshalb so komplex, weil sehr viele Dinge geändert werden. Es geht aber im Wesentlichen um eine Stärkung des Stadtrechnungshofes, der aus dem Magistrat herausgelöst und durch verschiedenste Regelungen gestärkt wird - sowohl, was seine rechtliche als auch seine finanzielle Unabhängigkeit betrifft - und neue Prüfkompetenzen bekommt. In diesem Zusammenhang möchte ich mich sehr herzlich bei allen bedanken, die an dieser Reform gearbeitet haben, und bitte um Diskussion und Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Kowarik. Ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Meine Damen und Herren! Herr Stadtrechnungshofdirektor! Die Novelle, die wir heute verhandeln und dann auch beschließen werden, betrifft ja unter anderem vor allem auch Sie. Nach der emotionalen Debatte jetzt ein bisschen ein trockenerer Themenbereich. Wir ändern die Wiener Stadtverfassung. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ja, du hast recht, liebe Frau Kollegin. Für mich ist das auch sehr spannend. Für manche natürlich nicht. Wir ändern also die Wiener Stadtverfassung, das Wiener Bedienstetengesetz und das Wiener Parteienförderungsgesetz. Es gibt dann neue Gesetze, nämlich unter anderem das Gesetz über die Organisation des Stadtrechnungshofes. Außerdem gibt es dann noch das Wiener Akademieförderungsgesetz und das Wiener Parteiengesetz. Ich werde mich in meiner Wortmeldung auf den Stadtrechnungshof konzentrieren. Meine liebe Kollegin Nittmann wird dann die anderen Themenbereiche abdecken. Ja, worum geht es? - Es werden der Stadtrechnungshof beziehungsweise die Regeln des Stadtrechnungshofes weiterentwickelt. Das freut uns sehr. Das darf ich hier ausdrücklich festhalten. In den Erläuternden Bemerkungen des von der Landesregierung in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurfes wird festgehalten und darauf hingewiesen, dass man auf die Deklaration von Lima über die Leitlinien der Finanzkontrolle und die Deklaration von Mexiko über die Unabhängigkeit der Obersten Rechnungskontrollbehörden Bezug nimmt. Dort steht drinnen, dass diese Einrichtungen sowie der Stadtrechnungshof möglichst unabhängig sein sollen und dementsprechend auch von der zu prüfenden Stelle eine gewisse Trennung geschehen soll. Ich darf nur darauf hinweisen: Diese Deklaration von Lima ist, glaube ich, aus dem Jahr 1977. Wir schaffen es also, ihr im Jahr 2023 gerecht zu werden. Das nur so nebenbei. Es freut mich aber, dass wir das jetzt schaffen. Worum geht es im Konkreten? - Es geht um die Stärkung der Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes. Wie wird das geschafft? - Auch das ist nichts Neues. Das darf ich Ihnen hier mitteilen. Es ist eine langjährige Forderung. Ich bin jetzt seit 2006 im Landtag zugegen, und wir haben das, nämlich die organisatorische Unabhängigkeit, seitdem ich im Landtag bin, immer gefordert. Das heißt, es wird jetzt ein eigenes Organ in der Stadtverfassung eingerichtet, das ist unser Stadtrechnungshof. Das ist gut so. Damit gehen auch noch manch andere unterstützende Maßnahmen einher, wenn man so will: Die Stärkung der Weisungsfreiheit des Stadtrechnungshofdirektors, der eine noch stärkere Stellung bekommt. Wir haben auch die Stellung des Stadtrechnungshofdirektors als solches geändert. Seine Wahl wurde nämlich entsprechend angepasst. Er ist für zwölf Jahre und nicht mehr für sechs Jahre zu wählen. Wiedergewählt zu werden, geht nicht mehr. Wir haben den Ausbau der Kontrollbefugnisse. Insbesondere gibt es da diese neue Meldepflicht an den Stadtrechnungshof bei Großvorhaben. Da war ich persönlich am Anfang etwas kritisch, muss ich zugeben, weil der Stadtrechnungshof nach meinem Verständnis und auch nach dem Verständnis des Stadtrechnungshofs, so wie ich es immer verstanden habe, eine nachprüfende Kontrolle und nicht eine begleitende Kontrolle sein soll. Das ist etwas anderes. Es wurde aber im konkreten Gesetzestext eine Regelung gefunden, die in Ordnung ist und die man so heranziehen kann. Ich komme dann vielleicht noch ganz kurz im Konkreten darauf zu sprechen. Was mich besonders freut - auch das sei hier gesagt -, ist, dass jetzt auch gesetzestechnisch etwas festgeschrieben wurde, was inzwischen auch schon gemacht wird und was, glaube ich, auch seit 2006 eine Forderung der FPÖ und von mir im Konkreten ist, nämlich die nähere Darstellung des Verfahrens zur Berichterstattung - das ist die eine Sache - und die Stärkung der finanziellen Unabhängigkeit durch die gesetzliche Anordnung. Das bedeutet also in Wirklichkeit, dass die Budgetmittel des Stadtrechnungshofes im Voranschlag gesondert auszuweisen sind. Damit ist einmal sichtbar gemacht, welches Geld im Budget für den Stadtrechnungshof vorgesehen ist. Das ist wichtig, das ist gut. Es freut mich, dass das jetzt auch ins Gesetz Eingang findet. Wie gesagt: Das ist eine fast schon jahrzehntelange Forderung der FPÖ und meinerseits. Jetzt wird es etwas damit. Außerdem bekommen wir ein eigenes Organisationsgesetz. Das macht wohl auch Sinn, weil ja doch viele Organisationsvorgänge und Verfahrensabläufe des Stadtrechnungshofes sehr speziell oder eben unabhängig von den Magistratsverfahrensabläufen sind. Es ist, glaube ich, gut gewählt worden, dass man da jetzt eben ein eigenes Gesetz für diese Vorgänge sieht. Früher waren wir auch in der Geschäftsordnung des Magistrates enthalten. Da ist, glaube ich, bis jetzt noch das Kontrollamt vorgesehen. Jetzt hat es der Stadtrechnungshof endlich geschafft, als solcher auch anerkannt zu werden, und bekommt ein eigenes Gesetz. Die Lösung ist in Ordnung. Ich habe es schon gesagt: Auf manche Dinge wird dann konkret im Gesetzestext hingewiesen. Also bis jetzt wurde der Stadtrechnungshofdirektor alle fünf Jahre gewählt - ich habe geglaubt, sechs -, jetzt sind es zwölf Jahre. Eine Wiederbestellung ist nicht mehr zulässig. Das stärkt auch die Unabhängigkeit und die Stellung des Stadtrechnungshofdirektors an und für sich, der jetzt überhaupt sehr viele Aufgaben hat, die er auch schon vorher hatte. Jetzt hat er sie noch ein bisschen besser normiert. Das erhöht also die Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofdirektors und verstärkt natürlich auch die Verantwortlichkeit des Stadtrechnungshofdirektors. Wir gehen davon aus, dass das so wie bisher seriös wahrgenommen wird. Was interessant ist - wir haben schon ein bisschen darauf hingewiesen -, ist diese Kontrolle der Mittelverwendung und der Einhaltung der Leistungsfrist bei Großvorhaben. Das ist jetzt etwas, was in § 73d der Wiener Stadtverfassung ganz neu ist. Da ist bei laufenden Abrechnungen und natürlich erst ab einer gewissen Betragsgrenze - das macht bei irgendwelchen Kleinvorhaben keinen Sinn, aber bei einer gewissen Betragsgrenze - bei Vorhaben, bei denen die laufenden Abrechnungen eben eine Überschreitung der Auftragssumme um 30 Prozent erreichen, eine automatische Mitteilungspflicht an den Stadtrechnungshof vorgesehen, der sich das genau anschauen kann und der - wenn er will - auch eine entsprechende Prüfung vornehmen kann. Auch wenn die Leistungsfrist um 30 Prozent überschritten wird, ist das automatisch vorzunehmen. Ich darf also zusammenfassen: Die Änderungen sind in Ordnung. Es ist eine gute Weiterentwicklung des Stadtrechnungshofes. Kompliment an dieser Stelle an die Regierungsfraktionen. Das muss man auch einmal sagen. Ich bin ja gerne beim Kritisieren und beim Vorzeigen, was alles schlecht ist. Das habt ihr gut gemacht. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Mag. Josef Taucher und Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Mitunter fallt mir natürlich noch etwas ein, was man sonst noch hätte machen können. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Natürlich! - Heiterkeit bei Abg. Barbara Novak, MA.) Ich bin Oppositionspolitiker und werde das womöglich auch bleiben. Das weiß man nicht. Schauen wir einmal! - Hoffentlich sagt da irgendwer: Schauen wir einmal! Das entscheidet Gott sei Dank der Wähler. Was wir uns auch vorgestellt hätten oder was ich noch in den Raum stellen möchte, ist die Prüfung von Gesellschaften, bei denen die Gemeinde Wien zu 25 Prozent beteiligt ist. Es ist ja sicher nicht die letzte Novelle des Stadtrechnungshofs. Ich darf durchaus anerkennend anmerken, dass die letzte große Novelle des Stadtrechnungshofs damals mit grüner Regierungsbeteiligung war. Frau Kollegin Hebein hat das damals verhandelt. Das war auch in Ordnung. Da haben wir auch zugestimmt. Also, sinnvollen Sachen stimmen wir schon zu. Bei der Minderheitenbeteiligung wäre für uns also auch eine gute Möglichkeit, dem Stadtrechnungshof mehr Kompetenzen zu geben und auch dort hinzusehen, wo wir zwar nur eine Minderbeteiligung, aber trotzdem eine entscheidende Minderbeteiligung haben: 25 Prozent. Was auch nicht gelungen ist und was, wie ich auch zugebe, gar nicht so einfach ist, ist das tatsächliche Problem - da sind wir wieder beim Oppositionspolitiker -, dass es teilweise sehr lange dauert, bis Prüfersuchen oder überhaupt Berichte des Stadtrechnungshofes oder Berichte zu Prüfersuchen dann wirklich den Weg in die Öffentlichkeit finden. Wir bringen also zu einem aktuellen Thema, zu irgendeinem Aufregerthema - zumindest für die Opposition ist es ein Aufregerthema - ein Prüfersuchen ein. Der Stadtrechnungshof prüft. Das dauert natürlich seine Zeit, keine Frage. Dann geht es zur Stellungnahme an die geprüfte Stelle. Auch da wurde jetzt konkretisiert, wie das vorzusehen ist. Die muss sich natürlich rechtfertigen - rechtliches Gehör - unter Anführungszeichen, keine Frage. Das muss so sein. Dann geht es wieder zurück. Dann kommt der Bericht. Dann kommt er in den Ausschuss. Damit ist einmal das Papier öffentlich. Irgendwann einmal wird es dann hier, also im Konkreten im Gemeinderat, verhandelt. Vielleicht fällt uns da etwas ein. Es ist, wie gesagt, nicht ganz befriedigend, dass da teilweise Monate, wenn nicht sogar Jahre vergehen. Es ist dann eine Sache, die nicht mehr ganz so aktuell ist, wie man es in der politischen Diskussion eigentlich gerne hätte. Vielleicht fällt uns da noch etwas Gescheites ein. Ich gebe uns allen einmal als Hausaufgabe mit, das zu überlegen. Es gibt ja sicher irgendwann wieder einmal eine Novelle auch für den Stadtrechnungshof. Was auch ein Thema ist, was immer wieder angesprochen wird und was man auch so oder so sehen kann - das gebe ich zu: Dass man auch anderen Organen, die in der Stadtverfassung normiert sind, die Möglichkeit gibt, Prüfersuchen an den Stadtrechnungshof zu stellen. Dazu hat, glaube ich, auch die ÖVP einen Antrag gestellt. Ich habe es mir erspart, einen Antrag zu stellen, aber die ÖVP hat das hineingeschrieben. Die Bezirksvertretungen sollen dazu ermächtigt werden. Das wäre eine Möglichkeit. Das muss natürlich begrenzt sein. Es ist auch klar, dass da nicht irgendwelche Bezirksvertretungen 50 Prüfersuchen an den Stadtrechnungshof schicken. So gern der Stadtrechnungshof prüft, aber das wird er nicht einfach so verkraften können. Also, auch dazu wäre eine kluge Überlegung möglich. Das gebe ich auch mit. Es würde uns auch gefallen, wenn man da vielleicht das eine oder andere noch feilen oder anpassen kann. Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, erfüllt die Stadtrechnungshofnovelle in vielen Punkten Forderungen der Freiheitlichen Partei - nicht nur der Freiheitlichen Partei, das ist klar - und entspricht einer guten Weiterentwicklung unserer gemeinsamen Regelungen. Ich darf mich in dem Zusammenhang auch bedanken. Auch das sei hier offen gesagt. Bei dem Vorgang, wie diese Novelle abgewickelt wurde, wurde offen und transparent auch mit meiner Seite gesprochen. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Das war sehr in Ordnung. Ich würde mich freuen, wenn mehrere Gesetzesvorhaben so abgehandelt werden. Der langen Rede kurzer Sinn: Wir werden dem zustimmen. Ich darf dann noch auf die Worte meiner Frau Kollegin Nittmann verweisen. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie von Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara und Abg. Mag. Angelika Pipal-Leixner, MBA.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Jetzt ist es an der Zeit, dass ich wieder etwas sage. (Heiterkeit beim Vorsitzenden.) Als Nächster ist Frau Abg. Emmerling zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Tribüne! Sehr geehrter Herr Stadtrechnungshofdirektor! Sehr geehrter Herr Streimelweger von der Magistratsdirektion-Recht! Es freut mich, dass auch Sie heute hier sind und den Ausführungen lauschen. Sie waren ja an dem, was wir heute beschließen, natürlich nicht unbeteiligt. Ich darf zu Beginn vielleicht meine große Freude ausdrücken, dass wir diese Novelle heute beschließen. Wir haben schon gehört: Insgesamt sechs Gesetze sind hiervon berührt, wovon auch drei wirklich neue auf den Weg gebracht werden. Das heißt: Viel, viel Arbeit, viel lange Arbeit, viele Verhandlungen, viele Verhandlungsrunden, viel Abstimmung, die notwendig war, aber auch viel Einbindung seitens des Stadtrechnungshofs und seitens der MD- Recht, die hier stattgefunden hat, und viele Expertinnen und Experten, die befragt worden sind. An dieser Stelle aber auch an alle Klubs in diesem Haus einmal ein großes Danke, vor allem an den Klub der SPÖ, dass diese Zusammenarbeit so gut funktioniert hat, dass wir wirklich ein gutes Endergebnis erzielen konnten, und natürlich an meinen Klub, an alle, die daran beteiligt waren, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt doch über einen sehr, sehr langen Zeitraum damit beschäftigt waren, aber natürlich auch an alle anderen Klubs, weil ich ja mit Freude vernehme, dass wir hier heute einen einstimmen Beschluss haben werden. Das bedeutet uns und mir persönlich auch wirklich viel. Ich danke auch für die lobenden Worte, denn es macht einfach wirklich große Freude und stolz, wenn man auf einen langen Prozess zurückblicken kann und am Ende dasteht und sagt: Ja, das ist etwas Gutes. Wir haben etwas Gutes auf den Weg gebracht, und das findet auch die entsprechende Anerkennung. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von Abg. Johann Arsenovic.) Sie erlauben mir trotzdem einen Seitenhieb, weil ich es jetzt nicht lassen kann und vor allem die Debatten gestern und am Montag gerade in unsere Richtung von viel Häme gekennzeichnet waren, was Transparenz und die ganzen Positionen und Projekte im Transparenzbereich betrifft. Da habe ich immer gehört: Na ja, was machen denn die NEOS? Da geht ja überhaupt nichts weiter, völliges Versagen. Da möchte ich schon sagen: Wir können ja mittlerweile auf drei Jahre gemeinsame Koalition zurückblicken und schon auch mit Stolz auf viele Erfolge verweisen, die in dieser Zeit passiert sind. Das ist jetzt nicht nur heute die große Novelle, sondern das sind - jetzt auch nur beispielhaft - der Regierungsmonitor, der eingeführt wurde, die Medientransparenz, die wir geschaffen haben, die Whistleblower- Plattform, das Petitionsrecht, das neugestaltet wurde, oder auch die Reform der Untersuchungskommission, die gemacht wurde. Auch wo wir aktuell sehen, dass wir noch Nachbesserungen brauchen, werden wir diese angehen: Im Bereich des Interpellationsrechts, das konkretisiert gehört, im Bereich der Notkompetenz, der Corporate Governance für die stadteigenen Beteiligungen und auch bei der Stärkung des Beteiligungsmanagements, das angegangen wird. Das ist abseits des Koalitionsprogrammes, weil uns aktuelle Entwicklungen einfach gezeigt haben: Da müssen wir nachbessern. Das tun wir auch und werden das natürlich so bald wie möglich in Angriff nehmen. Jetzt, nach drei Jahren in dieser Koalition, sind wir an dem Punkt, wo wir eine große Novelle beschließen. Das ist tatsächlich der vorletzte Punkt aus dem Koalitionsprogramm, was den Transparenzbereich betrifft. Ein Punkt ist nämlich noch offen. Das ist die Geschäftsordnung der Bezirke, unter anderem mit der Einführung der BürgerInnenfragestunden in den Bezirksvertretungen - etwas, was nicht nur nach diesem Beschluss heute auch in Angriff genommen wird. Da greife ich gleich dem Antrag vor, der da heute auch eingebracht wird. Um diesen zu beantworten: Ja, das kommt auch noch. Jetzt aber zum Thema heute, zur Reform des Stadtrechnungshofs und zu den Novellen des Parteien- und Akademieförderungsgesetzes: Wie erwähnt sind das sechs Gesetzesmaterien, die hier in Berührung sind: die Wiener Stadtverfassung, das Wiener Bedienstetengesetz, das Wiener Parteienförderungsgesetz, das Stadtrechnungshofgesetz, das Wiener Akademieförderungsgesetz und das Wiener Parteiengesetz. Das zeigt also, glaube ich, ganz klar die Fülle an Arbeit, die dahinterliegt, und was hier geschaffen wurde. Vielleicht nur kurz: Es war natürlich auch uns NEOS immer schon ein Anliegen, den Stadtrechnungshof zu stärken, die Kontrollrechte in der Stadt zu stärken. Das tun wir mit der Änderung der Stadtverfassung und auch mit der Schaffung des Stadtrechnungshofgesetzes, indem wir den Stadtrechnungshof als eigenes Organ etablieren, herausgelöst aus dem Magistrat, indem wir die Weisungsfreiheit erweitern, auch bei der Bestellung und Abwahl des Stadtrechnungshofdirektors eine Neuregelung schaffen und auch das Recht schaffen, dass der Stadtrechnungshofdirektor oder die zukünftige Direktorin einmal selbst über die Aufnahme von Prüfern und Prüferinnen entscheidet. Es werden in Bezug auf die Verwendung von Fördergeldern die Kontrollbefugnisse ausgebaut. Es wird auch erstmalig eine Meldepflicht bei Großvorhaben etabliert, wenn es eine Kostenüberschreitung gibt, aber auch, wenn es zum Beispiel eine zeitliche Überschreitung von 30 Prozent und mehr gibt. An dieser Stelle sei auch gesagt: Es war ein Input seitens des ÖVP-Klubs, den wir hier gerne aufgenommen haben. (Zwischenruf von Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies.) Oder des Grünen Klubs? Oder beider? (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Wir teilen gerne! - Abg. Peter L. Eppinger: Ich schenke es Ihnen!) Wie auch immer: Ich bin froh, dass wir das aufgenommen haben, weil das in Summe eine gute Idee war. Zur Änderung des Wiener Parteienförderungsgesetzes: Da wird es jetzt eine detaillierte Regelung zur Vorlage der Prüfberichte geben sowie auch die Kontroll- und Einschaurechte durch den Stadtrechnungshof. Die Verwendung der Fördermittel wird von den Wirtschaftsprüfern geprüft werden. Dieser Prüfbericht wird dann vom Stadtrechnungshof geprüft. Bei Verdachtspunkten kann der Stadtrechnungshof die Rechnungsbücher und -belege dann selbst prüfen. Bei missbräuchlicher Verwendung von Fördergeldern hat der Magistrat diese Summe auch zurückzufordern. Die Neuerlassung des Wiener Akademieförderungsgesetzes ist etwas, bei dem es auch mich besonders freut, dass das endlich gesetzlich geregelt wird. Wir haben als NEOS diese Förderung nie angenommen. Wir haben das auch bis jetzt nicht gemacht. Bisher auf einem Gemeinderatsbeschluss beruhend, schaffen wir jetzt ein eigenes Akademieförderungsgesetz, weil wir bisher nicht wussten: Da wurde ein Fördergeld quasi ausbezahlt, aber man hat nicht geschaut, was damit passiert. Damit ist jetzt endlich Schluss. Es werden detaillierte Regelungen für Prüfberichte, Kontroll- und Einschaurechte sowie eine Rückforderungsmöglichkeit auch des Stadtrechnungshofes parallel zur Parteienförderung geschaffen. Das ist wirklich großartig. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von Abg. Dr. Jennifer Kickert und Abg. Johann Arsenovic.) Dann noch zur Neuerlassung des Wiener Parteiengesetzes: Wir haben uns gemeinsam darauf geeinigt, die Wahlwerbungskosten zu senken, und zwar um 1 Million EUR. Wir sind jetzt auf 5 Millionen EUR. Wer diese Summe übersteigt, der wird auch hart bestraft. Das heißt, man wird dann ordentlich zur Kasse gebeten, wenn man diese Obergrenze nicht einhält. Das würde den Parteikassen auch richtig weh tun. Das ist auch deswegen so wichtig, weil es diese Möglichkeit bis jetzt nicht gab. Wir haben eine hohe Obergrenze in Wien, das wissen wir alle. Sie ist weiterhin hoch, aber es ist vollkommen egal, ob man diese überschritten hat oder nicht: Es gab keinerlei Sanktionen. Die werden jetzt mit einem neu zu errichtenden unabhängigen Parteiensanktionssenat eingeführt, der diese Verstöße bei den Fördermitteln auch mit sehr, sehr hohen Geldbußen sanktioniert. Man bekommt für unrichtige oder unvollständige Angaben im Wahlwerbungsbericht eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 50.000 EUR. Richtig happig wird es aber, wenn man diese Wahlkampfobergrenze überschreitet. Da gibt es eine Staffelung: Bei einer Überschreitung von 10 Prozent werden 25 Prozent des Überschreitungsbetrages fällig. Das geht dann bis zu einer Überschreitung von über 50 Prozent. Da werden 200 Prozent des 4. Überschreitungsbetrages fällig. Was heißt das im Detail? - Vielleicht als Beispiel: Wenn ich um 1 Million EUR überschreite, dann muss ich als Partei 500.000 EUR Strafe zahlen. Wenn ich aber um 4 Millionen EUR überschreite, was hoffentlich niemals einer Realität entsprechen kann, dann würde das bedeuten, dass ich eine Strafe von 5,562 Millionen EUR als Partei zu bezahlen habe. Das ist wirklich happig. Da wird sich, glaube ich, jede Partei überlegen, ob sie dann auch nur 1 EUR darüber ist, denn dann wird es wirklich ungemütlich. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass es gerade in Zeiten wie diesen wichtig ist, im Bereich der Kontrolle und Transparenz weitere Schritte zu gehen. Es geht um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, in uns als Politikerinnen und Politiker und in unsere Institutionen. Ich bin sicher, dass wir alle mit dieser Novelle heute auch dazu einen Beitrag leisten. Denn die Menschen haben unter anderem auch das Recht darauf, zu wissen, was die Parteien mit ihren Geldern machen und wofür sie sie einsetzen. Mit heute haben sie nun endlich auch die Gewissheit, dass es Strafen gibt, wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke vielmals für diesen einstimmigen Beschluss. (Beifall bei den NEOS sowie von Abg. Jörg Neumayer, MA, und Abg. Mag. Nicole Berger-Krotsch.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Bevor ich Herrn Abg. Ellensohn das Wort erteile, möchte ich auf der Galerie eine Besuchergruppe aus Ebensee begrüßen. Mit der Gruppe ist auch die amtierende Frau Bürgermeisterin Sabine Bromberger gekommen. - Herzlich willkommen im Wiener Landtag! (Allgemeiner Beifall.) Herr Abgeordneter, bitte. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Ebenseer und Ebenseerinnen! Ich möchte mich, weil alle dabei waren, bei allen Klubs bedanken, aber zuerst einmal bei Jörg Konrad von den NEOS und bei Barbara Novak, die für die Regierungsfraktionen die Verhandlungen geführt haben. Es hat mehrere Gesprächsrunden gegeben. Es sind Vorschläge eingebracht worden. Wir finden uns größtenteils fast zur Gänze wieder. Das gilt offensichtlich für alle Fraktionen. Das haben wir ja eher selten untereinander, also ist zumindest das wieder einmal ein Erfolg für demokratisches Zusammenarbeiten. Dafür bedanke ich mich im Namen der GRÜNEN. (Beifall bei GRÜNEN und NEOS sowie von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM und Abg. Peter L. Eppinger.) Ich wiederhole jetzt nicht alle Punkte, die vorhin sehr schön referiert worden sind, sondern nur das Allerwichtigste - ich möchte das einmal verkürzen -: Die Einrichtung des Stadtrechnungshofes als eigenes Organ und die Herauslösung aus dem Magistrat wollten wir auch lange. Jetzt passiert es tatsächlich. Ich sage also: Chapeau. Jetzt sage ich gar nicht, die NEOS haben es geschafft, sondern es ist jetzt halt so weit gewesen. Wir haben über die letzten Jahrzehnte oder über die letzten Perioden immer wieder einmal Verbesserungen durchgesetzt. Es ist auch günstig, wenn immer irgendetwas zum Weiterarbeiten übrig bleibt, sagen dann manche. Die Herauslösung des Stadtrechnungshofes ist aber tatsächlich ein größerer Wurf, den die Oppositionsparteien im Haus, glaube ich, immer verlangt haben. Als Regierende ist es dann eine Spur schwieriger, das durchzusetzen. Das gibt es jetzt. Das ist schon einmal ganz grandios. (Beifall bei den GRÜNEN.) Zur Etablierung der Meldepflichten: Soll ein Stadtrechnungshof bereits prüfen, während Projekte laufen? Das ist bei Stadtrechnungshöfen oder Kontrollämtern nicht das Beliebteste, denn das bedeutet mehr Arbeit, also brauchen sie mehr Personal, et cetera. Jetzt haben wir eine Regelung gefunden, die bei Kostenüberschreitungen über 30 Prozent tatsächlich die Möglichkeit einräumt, dass man prüft, warum das passiert ist. Da gibt es ja leider manchmal auch gute Gründe dafür. Wir haben dann auch noch die Idee eingebracht, dass man das vielleicht nicht nur bei den Kosten, sondern auch bei der Zeit machen sollte, wenn die Zeitabläufe plötzlich mehr sind. Das findet sich. Genau so stellt man sich es auch vor, dass jede Fraktion eine Idee einbringt. Man hat ja nicht alle Ideen immer ganz alleine. Das findet sich in der Vorlage dieser Novelle. Da bin ich auch froh. Dann habe ich noch einen zweiten Punkt, den wir rund um die Inserate hatten. Da steht jetzt, wer wo inserieren darf: Nicht in parteinahen Medien, und die Stadt soll nicht, und so weiter, und so fort. Sagen wir so: Es ist rechtlich nicht ganz so einfach, das alles in Gesetze zu gießen. Deswegen gibt es einen Fünfparteienantrag: Keine Inserate durch städtische Unternehmen in parteinahen Medien. Es ist das Nächste, wo wir hingekommen sind und wo wir uns rechtlich einig sind, dass wir zumindest das hier stellen dürfen. Da sind wir natürlich genauso dabei wie bei allen anderen Anträgen, die hier heute eingebracht werden. Ein Punkt, wo wir uns unterscheiden - das wird jetzt niemanden überraschen, es haben ja alle die Anträge gelesen -: die Wahlkampfkosten. In Österreich haben Parteien gemeinhin mehr Geld als in anderen Ländern. Ich weiß gar nicht, ob es in Europa eines gibt, in dem man mehr bekommt. Ich finde das auch nicht falsch, dass wir hohe Einnahmen haben, weil das auch sicherstellen soll, dass die Parteien dafür auf der Korruptionsseite keine Fehler machen. Es gibt natürlich Wahlkampfkostenobergrenzen, um den Wettbewerb in den Griff zu bekommen. Man hat ja auf Bundesebene in den letzten Jahren Wahlkämpfe erlebt, bei denen Parteien fast das Doppelte ausgegeben haben. Wie Kollegin Emmerling vorhin ausgeführt hat: Man darf es zwar nicht machen, aber es gibt keine Strafe. Das ist natürlich gar nichts, wenn man ganz minimale Strafen hat. Man möge sich nur vorstellen, wir hätten Tempolimits, und wenn du schneller fährst, zahlst du 5 EUR oder so etwas. Dann hält sich niemand an so etwas. Deswegen ist es gut, dass das gesenkt wurde. Es ist vor allem gut, dass es Sanktionen gibt, die tatsächlich auch immer höher werden: Je höher die Überschreitung, desto höher die Strafe. Trotzdem bleiben wir bei der Wahlkampfkostenobergrenze von 3 Millionen EUR in Wien, die wir auch immer schon propagiert haben und in der letzten Periode auch gerne durchgesetzt hätten. Den Antrag werden wir einbringen. Dass der heute eine Mehrheit hat, sehe ich im Moment noch nicht. Es gibt ja aber auch noch eine Zukunft. Ich möchte wenigstens festhalten: Das war unsere Position vorher. Das haben wir auch nicht neu eingebracht, sondern auch in der Diskussion eingebracht. Dann hätte ich noch eine Kleinigkeit: SPÖ und NEOS, also die Regierung, bringen einen Antrag zur Meldung von Nebeneinkünften für nicht amtsführende StadträtInnen ein. Das war eine Diskussion im Sommer. Ich glaube, es ist um einen nicht amtsführenden Stadtrat bei der ÖVP gegangen, weil in den Medien gestanden ist: Komisch, alle legen offen. 100 GemeinderätInnen müssen offenlegen, die amtsführenden müssen offenlegen, alle müssen offenlegen. Es gibt aber offensichtlich eine Lücke im Gesetz, die hiermit geschlossen wird. Das ist schlau. Die soll auch geschlossen werden. Es hat auch keiner verstanden, warum das vorher so war. Zusätzlich ist uns tatsächlich gerade auch diese Woche eine andere Lücke aufgefallen, die man sich dann ein anderes Mal anschauen muss: Wenn jemand einen Nebenjob in der Privatwirtschaft hat, irgendwo im Vorstand sitzt oder wichtige Funktionen hat, muss man das melden. Dann kommt das in den Unvereinbarkeitsausschuss, und am Ende landet es hier. Wenn man aber so eine ähnliche Funktion im Haus hat, muss man das interessanterweise nicht. Dann geht es in den Ausschuss, und dann ist es dort fertig. Das heißt, das kann nicht öffentlich diskutiert werden. Es werden nicht alle 100 GemeinderätInnen damit befasst. Ich bin ich mir gar nicht sicher, ob da eine große Absicht dahinter ist. Vielleicht hat man nicht daran gedacht. Das kommt ja manchmal vor. Diese Lücke könnte man ein anderes Mal schließen. Das machen wir nicht heute. Wir haben auch keinen Antrag dazu eingebracht. Es können aber alle darüber nachdenken, so wie es allen auch bei den nicht amtsführenden StadträtInnen ganz logisch vorkommt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand gegen den Antrag bei den Nebeneinkünften stimmt. Diese Lücke könnte man versuchen, ein anderes Mal zu schließen. Insgesamt freundliche Verhandlungen, sachliche Verhandlungen und gut geführte Verhandlungen von Kollegen Konrad und Kollegin Novak. Ich bedanke mich noch einmal für die ganze Arbeit und gratuliere hier allen, die das möglich gemacht haben. - Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN, SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster ist Herr Abg. Gorlitzer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Bitte. Abg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Direktor! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir haben heute vor allem die Reform des Stadtrechnungshofes zum Thema. Kollegin Emmerling hat schon gesagt: Es geht da sehr stark um das Vertrauen in der Politik. Das Vertrauen in der Politik bekommt man auch dann, wenn man kontrolliert wird. Wir haben hier in der Stadt eine sehr gute Kontrollinstanz. Das ist der Stadtrechnungshof. Er deckt Missstände auf. Er zeigt uns aber auch Fehler im System auf und bietet auch Verbesserungsvorschläge. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Ich muss wirklich Herrn Direktor Sedlak und seinem gesamten Team sagen - das darf ich, denn der Stadtrechnungshofausschuss, der sich ja mit der gesamten Palette beschäftigt, die hier in Wien gemacht wird, und der das absolut seriös und genau und adäquat macht, ist sicher einer der spannendsten Ausschüsse, die wir hier im Gemeinderat haben: Es gibt da zum Beispiel ein kurzes Statement über den Stadtrechnungshof. Da wird ein Mal im Jahr ein Symposium im Wiener Rathaus veranstaltet. Das letzte war am 6. Juni 2023, und als hätte es der Direktor vorgeahnt, war das Thema die Versorgungssicherheit in Krisenzeiten. Da waren viele Experten dabei. Da ging es auch darum, wie das Resilienzmanagement und die Versorgungssicherheit in der Stadt funktionieren. Das war sehr spannend. Auch der Katastrophenschutz wurde da besprochen. Da ist man natürlich daraufgekommen, dass das Risiko- und Krisenmanagement in der Stadt teilweise auch verbesserungswürdig ist. Es ist keine Frage: auch im ganzen Bundesgebiet. Die Direktorin des Europäischen Rechnungshofes hat dann auch ihre Analysen für ganz Europa präsentiert. Auch das kann ich mir vorstellen: Dass der Stadtrechnungshof in diese Analysen der Prozesse in der Resilienzbewältigung durchaus einbezogen werden kann. Zusammenfassend kann man noch sagen: Wenn man sich die gesamten Prüfberichte anschaut, die wir in den letzten Jahren beobachtet und analysiert haben, kommen wir auf 107 Beispiele, bei denen sich die Stadt 6,72 Milliarden EUR an Steuergeld hätte ersparen können, wenn man anders reagiert hätte. Es wurden also in der Stadt Wien fast 7 Milliarden EUR vernichtet. Ich möchte nur ein paar Beispiele nennen. Wir haben Besucher, und wir haben Zuschauer. Ich glaube, man muss schon immer wieder betonen, was hier an Prüfberichten gekommen ist, zum Beispiel der Posten der Daseinsvorsorge für die Ex-Stadträtin Brauner, Sonderdienstverträge in der MA 56 oder auch Werbeaktivitäten unter - damals noch - Wohnbaustadtrat Ludwig vom Wohnfonds Wien. Deswegen finde ich es auch gescheit, dass es jetzt auf Anregung von Jörg Konrad einen gemeinsamen Beschlussantrag gibt. Es gibt einen Allparteienantrag, dass man eben bei allen Unternehmen, die mehrheitlich oder gesamt der Stadt Wien gehören, ein Inseratenverbot an politische Parteien oder nahestehende politische Vereine machen soll. Wir unterstützen das. Das ist ja etwas Gescheites. Wir fordern das ja auch schon seit Längerem. Ich glaube, das ist auch ein gutes Mittel, um transparent zu sein und diesen Inseratentransfer zu verhindern. In den letzten Jahren wurden auch mehrfach die Staatsanwälte beschäftigt, zum Beispiel bei der Koordinierung der Wiener Pensionisten-Wohnhäuser. Sie erinnern sich an den Kindergartenbetreiberskandal bei der MA 10 sowie an die Preisabsprachen der Fernwärme Wien. Auch Wiener Wohnen war schon ein Thema in der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Laufend sind zum Beispiel Großbauprojekte immer wieder Thema beim Stadtrechnungshof, wie beim Ausbau der U-Bahn. Die Wien Holding-Arena haben wir jetzt vor Kurzem wieder in der Zeitung gehabt. Auch der Gesundheitsbereich ist immer wieder Thema beim Stadtrechnungshof. Deswegen ist eine unserer Forderungen, dass man Großbauprojekte auch immer abschnittsweise überprüft, um ausufernde Baukosten zu vermeiden. Wir haben das als einen Punkt in unseren Anträgen drinnen. Dann geht es auch weiters um Privilegien wie höhere Pensionen. In Wien haben wir zum Beispiel die höchste Anzahl an vorzeitigen Ruheständen. 80 Prozent aller Magistratsbeamten gehen vor dem geregelten Pensionsalter in Pension. Wir haben also eine sehr großzügige Pensionsregelung in Wien und auch im Kulturbereich, zum Beispiel bei den Vereinigten Bühnen Wien. Was durch den Stadtrechnungshof auch immer wieder aufgezeigt wird, ist teilweise schlechtes Management, wenn man die Bäume in den Gemeindebauten anschaut, wo 40 Prozent nach 2 Jahren sterben - auch darauf ist der Stadtrechnungshof gekommen -, Investitionsprogramme, die nicht ausreichend abgerufen werden, oder Pumpspeicherkraftwerke, die nie in Betrieb gehen. Wir haben also jede Menge von Themen in diesem Stadtrechnungshof, die durchaus spannend sind und die gesamte Palette durch alle Ressorts bieten, von riskanten Geschäften über Schildbürgerstreiche wie Lärmschutzwände, die gebaut werden, wo es daneben überhaupt keine Straße gibt, oder bei den 38 Oldtimern bei der MA 48, die auch von Angehörigen der Stadtregierung gerne benutzt werden. Wir sind als größte und stärkste Oppositionspartei schon viele Jahre für die Unabhängigkeit und Ausweitung der Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes. Sie erinnern sich: Es gab dazu sogar im Dezember 2019 einen einstimmigen Beschluss des Gemeinderates. 2019, knapp vier Jahre später, kommen wir jetzt zu dieser Gesetzesvorlage. Es hat lange gedauert, bis die Änderung mit der Stadtverfassung funktioniert und in die richtige Richtung gestellt wird. Jetzt kommt es endlich dazu, dass der Stadtrechnungshof ein eigenes Organ wird, dass er Weisungsfreiheit und vor allem eine eigene Personalhoheit sowie das Recht über die Aufnahme der Prüfer bekommt, was ja sehr gut ist. Wir werden das natürlich auch unterstützen. Der Stadtrechnungshofdirektor soll auch auf zwölf Jahre bestellt werden. Das ist durchaus sinnvoll, denn er braucht keine Wiederbestellungsphase zu durchlaufen und damit ist auch mehr Unabhängigkeit gewährleistet. Ich möchte mich auch vor allem bei Kollegen Konrad und Frau Kollegin Novak bedanken, die die Vorgespräche sehr gut vorbereitet haben. Es gab zwar nur ein Gespräch, aber das war sehr intensiv, und deswegen wurde dieses Gesetz auch gut vorbereitet. Trotzdem sind viele unserer Vorschläge nicht akzeptiert worden oder sind nicht eingegangen, zum Beispiel bei der Prüfung von Großbauvorhaben. Wir haben es schon gehört, bei einer Überschreitung von 30 Prozent oder 5 Promille des Gesamtbudgets der Stadt Wien, das sind 16 Milliarden EUR, soll es zu einer Prüfung kommen, also ab 83 Millionen Überschreitung. Unser Vorschlag wäre ein anderer gewesen, ab 20 Prozent Kostenüberschreitung oder wie es in den anderen Bundesländern ist, zum Beispiel wie in Kärnten, bei 2 Promille, das sind 33 Millionen. Das ist auch ausreichend, wenn man eine Kostenüberschreitung hat, dass man hier zu prüfen beginnt. Genauso, und das habe ich schon gesagt, die abschnittsweise Kontrolle von Großbauvorhaben, dass man, wenn ein Abschnitt passiert ist, zum Beispiel ein Rohbau, eine Zwischenkontrolle macht, und dann kann man weiterbauen, um rechtzeitig zu erkennen, wenn etwas schiefläuft. Eine wichtige Forderung, auch von den NEOS damals noch als Oppositionspartei gestellt, ist die Prüfbefugnis des Stadtrechnungshofes bei Unternehmen mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 Prozent. Das sind einige Betriebe, die hier noch nicht inkludiert wurden, wie der Verkehrsverbund Ostregion oder die Wiener Volkshochschulen. Dazu gehören natürlich auch alle Tochtergesellschaften, die diesen Unternehmen angehören. Was mich auch ein bisschen wundert im Ausschuss, ist, bei den Prüfberichten werden dann die Stellungnahmen eingeholt. Und bei den Stellungnahmen werden immer die Magistratsbeamten aufgerufen, die jeweiligen Dienststellen, das heißt, dass der oder die jeweilige zuständige Ressortchefin oder Ressortchef als Stadträtin oder Stadtrat danebensitzt und meistens abnickt. Deswegen fordern wir, da beim jeweiligen Ressortleiter oder Ressortleiterin auch eine Stellungnahme einfordern zu können, um auch ein bisschen die politische Verantwortung dieser teilweise zum Fremdschämen bestimmten Missstände einholen zu können. Auch die Frist der Maßnahmenbekanntgaben sollte rechtzeitig erfolgen, nämlich innerhalb von sechs Monaten. Und auch, wenn diese Maßnahmenbekanntgaben, also die Verbesserungsvorschläge, die der Stadtrechnungshof gibt, nicht einmal zu 25 Prozent umgesetzt werden, sollte es automatisch zu einer Nachprüfung kommen. Und zuletzt sollten auch Bezirksvertretungen die Möglichkeit haben, an den Stadtrechnungshof ein Mal pro Jahr ein Prüfansuchen zu erstellen. Abschließend, wir stimmen natürlich diesem Gesetz der Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes zu. Wir fordern das ja auch schon seit mehreren Jahren. Ich bin auch sehr froh, dass es dann auch zu einer etwas konkreteren Formulierung der Geschäftsordnung seitens des Stadtrechnungshofes kommen wird, wo es dann konkrete Punkte der Tätigkeitsbereiche geben soll. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste ist Frau Abg. Novak zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. Abg. Barbara Novak, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, dass wir heute ein großes Vorhaben der Fortschrittskoalition aus unserem Regierungsübereinkommen zum Abschluss bringen. Die Kollegin Emmerling hat es schon erwähnt, es waren lange, intensive zweieinhalb Verhandlungsjahre, die wir gemeinsam verbracht haben, da es nicht ganz so trivial ist, wie man im ersten Moment glaubt. Wir haben zwar im Regierungsübereinkommen schnell etwas zu Papier gebracht, aber dann doch gesehen, dass ja der Hund im Detail steckt und dass sehr viele Gesetzesmaterien betroffen sind, nicht nur auf unserer Ebene, sondern natürlich auch auf Ebene des Bundes, wie man ja auch dazusagen muss, dass wir in vielen Bereichen, insbesondere, was die parteiengesetzlichen Regelungen betrifft, die wir heute hier beschließen, auf Basis auch der neuen bundesgesetzlichen Regelungen agiert und in sehr vielen Bereichen, der Sanktionen, et cetera, versucht haben, hier auch im Sinne der Harmonisierung eine ähnlich gelagerte oder gleichlautende Regelung zu finden. Ich glaube, das ist im Sinne aller, die auch mit diesem Gesetz leben werden, es zu Leben erfüllen werden, sinnvoll abgestimmt und harmonisiert vorzugehen. Zum Stadtrechnungshof ist einiges schon gesagt worden, dem ich mich inhaltlich in vielen Bereichen anschließen kann, insbesondere, was die hervorragende Tätigkeit des Direktors und des ganzen Teams des Stadtrechnungshofes betrifft. Auch ich bin der Meinung, das ist einer der spannendsten Ausschüsse. Ich habe viele Jahre in dem Ausschuss gewirkt, leider ist das mit meiner jetzigen zweiten Funktion doch schwierig vereinbar. Aber ich freue mich immer, wenn wir auch hier im Landtag oder im Gemeinderat die dazugehörigen Berichte diskutieren. Die weiteren Details zum Thema Stadtrechnungshofreform und eigenständige Gesetze und auch sicher die erweiterten Prüfkompetenzen, insbesondere Großvorhaben, wird mein Kollege Meidlinger einbringen, da Kollege Meidlinger, Kollege Konrad, Kollegin Emmerling und ich ja im Viererverhandlungsteam waren. Ich möchte mich auch bei allen Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien bedanken, dass wir hier sehr offene Gespräche führen und sehr sachlich gemeinsam etwas entwickeln konnten. Ja, viele Forderungen, die in den letzten Jahren, fast schon Jahrzehnten, würde ich sagen, auch vorgebracht wurden, in diversesten, meistens ja sachlich geführten Stadtrechnungshofdebatten, sind auch hier eingeflossen. Das finde ich auch grundsätzlich sehr gut. Manches, wie gesagt, ist nicht ganz so trivial zu lösen und mag hier vielleicht noch nicht dabei sein, aber meistens ist nach der Novelle vor der Novelle, es wird also vielleicht an anderer Stelle Gelegenheit geben, da noch mit aufzunehmen. Ich möchte mich jetzt in meiner Wortmeldung gerne auf den Bereich des neuen Wiener Parteienförderungsgesetzes und der Akademieförderungsgesetze konzentrieren. Wir haben hier versucht, auch eine rechtliche Basis zu finden, die die Prüfkompetenzen noch einmal klarer formuliert, die Meldepflichten, die Berichtslegungen, und das alles unter einem ganz, ganz starken Oberbegriff, nämlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit, Transparenz auch hier im Bereich der Parteienförderung öffentlicher Gelder, die für demokratische Arbeit verwendet werden sollen, und das auch mit dementsprechenden Sanktionen versehen. Noch nicht erwähnt wurde der neu einzurichtende Unabhängige Wiener Parteienprüfsenat, ein eigenes Gremium, das unabhängig agiert und mit kompetenten und unabhängigen, nicht von der Stadt Wien kommenden Kolleginnen und Kollegen besetzt wird, auch mit hoher juristischer, richterlicher Kompetenz im Vorsitz. Und dieses Gremium wird zukünftig jenes sein, dass die Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Meldepflicht oder bei Verstößen gegenüber der Wahlkampfkostenobergrenze zu erfolgen haben, auch verhängt werden. Die Geldbußen - wie schon von Frau Kollegin Emmerling erwähnt - sind auch hier in der Höhe dem Bundesgesetzgeber angepasst, also sehr empfindlich hoch und erstmalig eingeführt. Ich denke, auch das ist richtig, dass wir das so machen. Die Akademien, die zukünftig auch der Prüfung unterliegen, seien hier auch noch einmal erwähnt, ich glaube, auch hier eine gute und richtige Maßnahme, um zur Harmonisierung zu kommen. Der Allparteienantrag, der auch schon erwähnt worden ist, ja, ist auch eine gute Sache, und nein, es ist nicht möglich, das für alle Unternehmungen zu regeln, deshalb jetzt auch diese Form, die wir hier gewählt haben. Und ich denke, es wird dem dann jedenfalls unserer Zielsetzung gemeinsam auch Rechnung getragen sein. Ich möchte noch etwas zu den Wahlkampfkostenobergrenzen sagen und versuchen, das auch hier auf eine sachliche Ebene zu bringen. Wir können natürlich immer über die Beträge diskutieren, das haben wir auch gemacht. Ich verhehle nicht, dass es auch den NEOS durchaus recht gewesen wäre, noch tiefer runterzugehen, das ist überhaupt keine Frage. Ich setze einen ganz einfachen Rechenstift an, auch in meiner anderen Funktion. Die fünf Millionen hatten wir ja das letzte Mal in der gemeinsamen Vereinbarung, da haben damals ja nicht alle Parteien mitgemacht, die GRÜNEN waren dabei bei der letzten Gemeinderatswahl, die NEOS waren dabei, wir, und noch ein paar Kleinparteien. Wir haben uns damals schon auf die fünf Millionen geeinigt. Für mich ist es jetzt nicht unbedingt eine Senkung, weil wir das bei der letzten Wahl schon hatten, aber angesichts der Inflation der letzten zweieinhalb Jahre und derer, die, glaube ich, noch kommen wird, sind wir eh schon fast dort, was jetzt gefordert wird, denn wir reden jetzt schon von einer 20-prozentigen Inflationsanpassung, die man eigentlich geistig vornehmen müsste. Wenn ich mir vorstelle, was die nächsten zwei Jahre noch bringen werden - was ich im Übrigen nicht gut finde, da wir uns da durch ganz andere Probleme zu kämpfen haben -, sind wir da schon sehr weit unten. Ich versuche, eine einfache Rechnung anzustellen: Ich habe rund 2.500 Kandidatinnen und Kandidaten bei einer Bezirksvertretungs- und Gemeinderatswahl. Wenn ich die 5 Millionen herunterbreche, habe ich 2.000 EUR pro Kandidat zur Verfügung, um die ordentlich auszustatten, mit einem Video, Wahlmaterial, damit sie überhaupt in die Lage versetzt werden, ihre Wahl auch für sich selbst gut umzusetzen. Und das ist eigentlich mein größtes Anliegen, ich sage es auch ganz ehrlich, wenn ich als Partei in der Lage bin, meine Kandidatinnen und Kandidaten gut zu servicieren, kommt auch niemand auf irgendwelche Ideen, von irgendwem anderen irgendwo irgendwas anzunehmen, sei es als Sachleistung, et cetera. Also hier gehe ich lieber auf Nummer sicher, in einem ordentlichen und geregelten Rahmen, der realistisch ist und der einen produktiven und auch guten Wahlkampf durchführen lässt. Also, zu den fünf Millionen ein klares Bekenntnis, auch zu den Wahlwerbungsberichten, die ja zwei sind. Und das ist vielleicht noch ein Spezifikum, das an dieser Stelle zu erwähnen ist, wir haben einen sogenannten kleinen Wahlwerbungsbericht und dann einen großen, umfassenden. Der kleine dient ein bisschen dazu, um auch noch vor der Wahl - denn er wird vor der Wahl veröffentlicht - die Wählerinnen und Wähler einzuladen, sich ein Bild darüber zu machen. Es wird nämlich auch interessant sein, wer diesen Bericht dann tatsächlich veröffentlicht und wer nicht und wie das dann auch gelebt wird. Das, was mir noch fehlt, und das werden wir vielleicht noch schaffen, ist, das gemeinsam auch auf Bundesebene zu regeln. Wir haben noch eine kleine Lücke bei den Kleinstparteien in der Prüfkompetenz beziehungsweise bei der Veröffentlichung, wenn es darum geht, wenn man nur in einer Bezirksvertretung tätig und nicht Mitglied des Gemeinderats oder Landtages ist. Hier können wir als Landtag keine Regelung finden, diese auch in die umfassenden Meldepflichten und Prüfkompetenzen der Stadt beziehungsweise des Stadtrechnungshofes und des neuen Parteienprüfsenates mithineinzunehmen. Dazu müsste uns der Bundesgesetzgeber dementsprechend ermächtigen oder eine Lücke auf bundesgesetzlicher Ebene finden. Ich glaube, da sind wir uns aber in den Besprechungen einig geworden, dass wir versuchen, auch auf Bundesebene gemeinsam diese Lücke zu schließen, damit auch Gruppierungen, die noch nicht, wenn man so will, wirklich den Regeln unterliegen, auch was die Spendenfrage und anderes betrifft, hineingenommen werden. Das ist eine Frage der Fairness und der gleichen Bedingungen, unter denen wir auch unsere Wahlen durchführen. Ich möchte mich abschließend ganz herzlich bei den Klubs auch bei den KollegInnen bedanken, mit denen wir verhandelt haben - Kollegin Emmerling, Kollege Konrad -, aber ganz besonders auch bei den Kollegen und Kolleginnen des Magistrats beziehungsweise auch bei Herrn Direktor Sedlak, Kollege Streimelweger von der Magistratsdirektion ist heute auch hier. Danke vielmals für die Zeit, auch für die vielen Erklärungen, ich als Nichtjuristin habe manchmal auch zwei oder drei Erklärungen mehr gebraucht. Ich muss sagen, ich bin immer wieder überrascht über die eine oder andere Bundesverfassungsregel, die etwas dann doch nicht so leicht möglich macht. Ich möchte mich auch beim Kollegen Finanzdirektor Maschek und seinem Team bedanken, die hier gute Expertise eingebracht haben, und bei der Kollegin Frau Dr. Bachofner von der MA 62 mit ihrem Team, die sich auch maßgeblich bei der Frage des neuen Wiener Parteiengesetzes, das vorher so nicht existierte, eingebracht hat. (Allgemeiner Beifall.) - Große Einigkeit, danke! Ich wünsche uns ein gutes Leben unserer Novellen, danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächste ist Frau Abg. Nittmann zu Wort gemeldet. Bitte schön. Abg. Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ): Herr Präsident! Herr Landesrat! Wie der Kollege schon angekündigt hat, werde ich mich auf die Änderung des Wiener Parteienförderungsgesetzes, Wiener Akademienförderungsgesetz und das Wiener Parteiengesetz konzentrieren. Also vielleicht beginnend mit dem Wiener Parteienförderungsgesetz, das gab es ja schon, das wird geändert. Der wesentliche Punkt bei der Änderung des Wiener Parteienförderungsgesetzes ist, dass das Thema der Wahlwerbungskosten zur Gänze herausgeschält und ins neu zu beschließende Wiener Parteiengesetz übergeführt wurde. Das ist einmal ein wesentlicher Punkt, in dem Bereich ist das Parteienförderungsgesetz reduziert. Es gab dann weiters eine Änderung der Bemessungsgrundlage und des Förderungszeitraumes. Das wird vielleicht - für uns, gehe ich einmal davon aus, wird das kein Thema sein, aber - für die Parteien, die bei der nächsten Wahl etwas schlechter abschneiden, ein Thema sein, weil der Förderzeitraum dahin geändert wird, dass die Neuwahlergebnisse nicht erst im kommenden Jahr, sondern mit dem Tag der Angelobung der Mitglieder berücksichtigt werden. Das heißt, die sind alle gut beraten - auch wenn man Umfragen jetzt nicht immer trauen muss, letztendlich zählt das Wahlergebnis -, sich schon rechtzeitig darauf vorzubereiten, wie man mit den Finanzen in den Landesparteien umgeht. Es ist - das ist schon angesprochen worden - eine neue Bestimmung, die aus meiner Sicht systematisch nicht dort hin passt, unter der Überschrift "Bemessungsgrundlage und Höhe" eingeführt worden, wo es darum geht, welche Veröffentlichungen in parteinahen Medien unzulässig sind. Die Sache selbst ist aus meiner Sicht völlig richtig, wir haben da auch diesen Allparteienantrag, wo das ausgeschlossen werden soll, dass der Magistrat und dann später auch die Unternehmen, die teilweise gänzlich im Eigentum der Stadt Wien stehen, Inserate bei Medieninhabern politischer Parteien schalten sollen. Das ist in der Sache richtig, nur ist es von der Systematik aus meiner Sicht der falsche Platz, aber wie dem auch sei. Die Landesregierung hat jetzt auch die Kompetenz, die Valorisierung auszusetzen. Es ist gut, dass sie die Kompetenz hat, auf der anderen Seite, da bin ich schon bei der Kollegin Novak, die Teuerung steigt. Es ist, glaube ich, schon wichtig, dass die Parteien auch - und das sehen ja die GRÜNEN auch so - mit finanziellen Mitteln ausgestattet sind, damit sie eben auch unabhängig von Spendern, von wem auch immer, Politik machen können. Es ist dann auch im Wiener Parteienförderungsgesetz, was das Thema Spenden anbelangt, auf das Parteiengesetz 2012 verwiesen worden. Das ja auch novelliert worden und tritt mit 1. Jänner 2024 neu in Kraft. Das finde ich sehr gut, dass man das versucht, analog zu gestalten, denn letztendlich gibt's viele Entscheidungen dazu und damit ist auch die Interpretation für das Wiener Parteiengesetz einfacher, wenn wir das an die Bundesregelungen anpassen. Der Stadtrechnungshof hat dann den Prüfbericht, der von einem beeideten Wirtschaftsprüfer zu erstellen ist - was sehr gut ist, was ja bis dato wohl auch schon so war, dass die gesetzmäßige Verwendung von Förderungen von Wirtschaftsprüfern zu prüfen sind -, auf die Nachvollziehbarkeit zu überprüfen. Dann vielleicht gleich anschließend zum Parteiengesetz, das ja neu ist und in dem im Wesentlichen einerseits die Begriffsbestimmungen analog aus dem Parteiengesetz des Bundes übernommen wurden, aber die Wahlkampfkostenobergrenze jetzt auf 5 Millionen reduziert drinnensteht. Ich rufe in Erinnerung, wir haben auch im Februar 23 einen Antrag gestellt, die Wahlkampfkostenobergrenze auf 3 Millionen zu senken und sind ein bissel unglücklich. Ich sehe das da nicht ganz so wie die Kollegin Novak und sage, ich habe 2.500 Bezirksräte, auf die muss ich die Summe runterbrechen (Abg. Barbara Novak, MA: Kandidaten!) - ah, Kandidaten -, ich glaube, es geht da schon um eine Gesamtsumme, wie man in der Lage ist, als politische Partei Wahlwerbung zu machen, um auch an den Wähler und an die Wählerin heranzugehen. In Zeiten der Teuerung, wo es den Leuten wirklich nicht gut geht, wäre durchaus eine gewisse Selbstbeschränkung in finanzieller Hinsicht, was die Wahlkosten anbelangt, auch ein ganz gutes Zeichen gewesen. Das ist auch der Grund, warum wir dem Antrag der GRÜNEN zustimmen werden. Was neu ist, was gut ist, der Betrachtungszeitraum ist klar definiert, es soll keine Umgehungsmöglichkeiten mehr geben, mit verspäteter Rechnungsausstellung oder wie auch immer. Das ist sehr gut, das ist klar geregelt. Über die Berichte hat die Frau Kollegin Novak schon ausführlich gesprochen, es wird eine dauerhafte Veröffentlichung im Stadtrechnungshof und auch der politischen Parteien geben. Dann vielleicht zum Akademieförderungsgesetz. Die Akademieförderung ist jetzt in Wirklichkeit auf gesetzliche Beine gestellt worden, wir haben ja bisher eigentlich nur auf einen Beschluss des Gemeinderats die Akademieförderung ausgezahlt. Ich finde das sehr gut. Im Wesentlichen hat man den Gemeinderatsbeschluss zum Gesetz erhoben, das heißt, das, was bisher die Akademien gemacht haben, und der Umfang dessen, was für die Akademien sozusagen im Bildungsbereich gedacht war, ist jetzt gesetzlich festgelegt. Der Verwendungszweck ist klar geregelt, dass Spenden an politische Parteien unzulässig sind, ist ausdrücklich geregelt, war aber, glaube ich, auch in der Vergangenheit bis dato die Regel, zumindest auf jeden Fall bei uns. Auch die Kontrolle der Verwendung der Förderung durch beeidete Wirtschaftsprüfer über die Aufzeichnungen, die die Akademien zu führen haben, ist reguliert. Ein schriftlicher Prüfbericht ist festzuhalten, der vom Stadtrechnungshof auf die Nachvollziehbarkeit überprüft werden kann. Selbstverständlich ist bei den Berichten die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt, das ist relativ detailliert. Und auch hier gibt es eine Veröffentlichungspflicht der Prüfberichte, was sehr gut ist, das fördert sicherlich die Transparenz. Auch wir, wie eh schon gesagt, stimmen natürlich diesem Paket zu, bedanken uns auch für die Einbindung der Opposition und hoffen, dass es hinkünftig, gerade, wenn wir vorher über die Neuerungen bei der U-Kommission gesprochen haben, da eine ähnliche Einbeziehung der Opposition gibt und dass das nicht nur im stillen Kämmerchen ausgemacht wird. - Danke. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Zu Wort gemeldet ist der Abg. Konrad. Bitte. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrter Herr Stadtrechnungshofdirektor! Sehr geehrter Herr Streimelweger, schön, dass Sie da sind, und vielen Dank schon einmal auch an der Stelle für die wichtige Unterstützung bei der Reform, die wir hier heute besprechen! Wir haben diese Woche schon viel über das Thema Transparenz gesprochen, und ich habe Ihnen am Montag schon erzählt, dass dieses Thema eine ganz wesentliche Motivation auch in unserer Gründungsgeschichte war und dass wir uns seit zehn Jahren, in denen wir auch im Parlament sitzen und danach in die Landtage eingezogen sind, auf unterschiedlichen Ebenen für mehr Transparenzregelungen einsetzen, denn saubere Politik ist Voraussetzung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in das politische System setzen können. Und das ist eine ganz wichtige Voraussetzung in einer liberalen Demokratie. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Daher ist es notwendig und wichtiger denn je, dass wir hier gute Initiativen setzen, weil wir sehen, dass dieses Vertrauen in breiten Bevölkerungsschichten in den letzten Jahren sehr gelitten hat. Für uns war deshalb auch klar, dass wir in Wien einen Schwerpunkt setzen und dass wir als Fortschrittskoalition substanzielle Projekte für mehr Transparenz umsetzen wollen. Deshalb haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner in einem eigenen Transparenzkapitel im Regierungsprogramm gemeinsam eine Reihe von Maßnahmen festgeschrieben. Wir sind mit sehr viel Elan an die Sache herangegangen und haben in den ersten drei Jahren bereits viele dieser Maßnahmen auf den Weg gebracht und umgesetzt, Kollegin Emmerling hat das schon in ihrer Rede ausführlich ausgeführt. Ich freue mich sehr, dass wir heute einen weiteren großen Schritt zu mehr Transparenz in dieser Stadt setzen. Wir bringen eine wirklich umfassende Reform des Stadtrechnungshofes sowie ein scharfes Transparenzpaket zu den Wiener Parteifinanzen auf den Weg. Bettina Emmerling, Barbara Novak und auch meine Vorrednerin haben schon das Wesentliche zum Wiener Parteienförderungsgesetz, Akademieförderungsgesetz und Wiener Parteiengesetz gesagt, ich wollte an der Stelle jetzt eigentlich noch auf die wichtigsten Punkte eingehen, die den Stadtrechnungshof betreffen. Da ich finde, Kollege Kowarik hat das in seinem Redebeitrag schon sehr gut herausgearbeitet, ich könnte es nicht besser als er, er hat hier wirklich sehr viel Kompetenz, werde ich mich jetzt hier nicht wiederholen. Ich bedanke mich an der Stelle auch für das Lob, das habe ich sehr schön gefunden. Aber nicht nur Kollege Kowarik hat ja diese Reform gelobt, als wir unsere Punkte präsentiert haben, hat "Wien heute" auch Franz Fiedler ins Studio eingeladen, sozusagen Mister Transparency in Österreich, und auch er hat diese Reform ausdrücklich gelobt, was uns sehr gefreut hat und was wir, wie ich denke, hier auch durchaus als Gütesiegel verstehen können. (Beifall bei NEOS und GRÜNEN.) Wir haben jetzt über ein Jahr sehr intensiv an dieser Reform gearbeitet, und ich möchte mich natürlich an dieser Stelle ganz herzlich bei unserem Koalitionspartner für die Zusammenarbeit bedanken, bei Christian Meidlinger, aber insbesondere bei Barbara Novak, ohne ihren Einsatz und auch Verve bei dieser Sache, wären uns einige Punkte, denke ich, nicht gelungen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Und dann möchte ich mich natürlich auch für die äußerst konstruktiven Gespräche mit allen VertreterInnen der anderen Parteien bedanken, auch für den Resolutionsantrag, den wir gestern noch koordiniert haben, in dem wir Unternehmen auffordern, künftig keine Inserate mehr in parteinahen Medien zu schalten. Ich freue mich sehr, dass wir diese Reform heute einstimmig beschließen, denn - ich habe es hier auch schon oft gesagt - saubere und transparente Politik ist eine Aufgabe von uns allen. Insofern halte ich diesen einstimmigen Beschluss heute auch für ein sehr wichtiges Signal, das wir nach außen senden, nämlich, dass wir bei aller Unterschiedlichkeit der Parteien in Wien alle daran interessiert sind, mehr Transparenz in dieses System bringen. - Daher vielen Dank für dieses gemeinsame Zeichen. (Beifall bei NEOS, SPÖ, GRÜNEN und FPÖ.) Ich wünsche dem Herrn Stadtrechnungshofdirektor und seinem Team weiterhin viel Erfolg bei seiner wichtigen Arbeit, und ich denke, dass wir ihm mit dieser Reform einige neue Instrumente mitgegeben haben, um diese in Zukunft noch effizienter gestalten zu können. - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN sowie von Abg. Mag. Dietbert Kowarik.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist Abg. Margulies zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm hiermit das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und am Bildschirm! Ich muss jetzt nicht als siebter Redner, achter Redner inhaltlich wiederholen, was meine Vorredner und Vorrednerinnen gesagt haben, weder für die ZuhörerInnen an den Bildschirmen noch für die ZuhörerInnen hier im Saal. Ich möchte auch mit einem Danke beginnen, nämlich, dass die Tradition fortgesetzt wurde, dass, wenn es um Stadtrechnungshofreformen geht, wenn es um Reformen beim Parteiengesetz geht, Akademiegesetz und alles, was wir heute beschließen, geht, der erfolgreiche Versuch unternommen wurde, etwas Gemeinsames zu schaffen, das wir auch gemeinsam einstimmig beschließen können. Das freut mich, weil ich glaube, gerade in solchen Punkten ist es tatsächlich wichtig, dass wir zusammenarbeiten, denn wenn in diesen Punkten eine Mehrheit beginnt, immer gegen eine Minderheit zu stimmen, dann ist Tür und Tor geöffnet, dass gerade bei Fragen Parteienförderung, Transparenz, Kontrolle Beliebigkeitspolitik gemacht wird, und es freut mich wirklich, dass das nicht der Fall ist. (Beifall bei GRÜNEN, NEOS und SPÖ.) Ohne inhaltlich jetzt auf die einzelnen Punkte einzugehen, glaube ich, dass die kommenden Jahre tatsächlich sehr interessant werden, denn wir werden so wie bei der UK sehen, was können diese Gesetzesänderungen, wo unterstützen diese Gesetzesänderungen uns in der Intention, die wir gemeinsam gehabt haben, nach mehr Transparenz, nach mehr Kontrolle, nach mehr Überprüfung, und wo müssen wir vielleicht in drei, vier, fünf Jahren nachschärfen. Und ich bin zuversichtlich, dass wir auch das gemeinsam hinbringen werden, wenn es notwendig ist, wenn wir uns in fünf Jahren hinstellen und alle sagen, na, wir sind komplett glücklich, was uns gelungen ist, auch gut, würde mich auch freuen. Aber gerade in der Demokratie gibt es immer was zu tun, das ist etwas, was man als Lehre einfach mitnehmen kann. Da fällt mir ein letzter Punkt ein, und dann bin ich schon wieder fertig. Vielleicht ist sogar dieses Beispiel, das Beispiel der Wien Holding, dafür Pate gestanden, dass man auch bei zeitlichen Verzögerungen überprüfen soll. Denn wie wir jetzt gehört haben, ist die Wien Holding Arena-Ausschreibung aufgehoben, ein Projekt, das wir gemeinsam 2018 überlegt haben: Wir wollen eine große neue Veranstaltungshalle, sie soll die Stadt eigentlich nichts kosten. Wir stellen Infrastruktur zur Verfügung, wir stellen Know-how zur Verfügung, wir machen das gemeinsam. - Jetzt ist es fünf Jahre später, eine Pandemie dazwischen, und eigentlich stehen wir - ich will jetzt gar keine Schuldzuschreibung machen - ganz am Anfang. Jetzt lasse ich bewusst weg, ob die Stadt Wien für eine Veranstaltungshalle, die man weltweit momentan in Größenordnungen von 700, 800 Millionen kriegt, 0 oder 50 Millionen zahlt, aber ich glaube, wir müssen gemeinsam überlegen, wie es überhaupt weitergeht. Und dazu zum Beispiel einen Bericht des Stadtrechnungshofs zu haben, der das jetzt kontrollieren könnte, ob der Zeitüberschreitung, und einmal mithilft in der Analyse, warum das eigentlich nicht geklappt hat, was könnten wir anders machen, damit wir es besser machen, wäre sicher hilfreich in der gemeinsamen Findung einer ExpertInnenanalyse, um doch noch früher oder später zu einer gemeinsamen Veranstaltungshalle zu kommen. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wir müssen es aber auch irgendwann einmal bauen!) So leise höre ich dich nicht. (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Wir müssen es aber auch irgendwann einmal auch bauen!) Ja, aber sind wir uns ehrlich, die Idee, auf deren Basis die Veranstaltungshalle beschlossen wurde ... Unter anderem wurde aufgehoben, weil einerseits der eine Anbieter auf 60 Prozent redimensioniert hat und der andere Anbieter hat im Großen und Ganzen die Größe beibehalten und gesagt, ich brauche 400 Millionen oder 350. Vielleicht stimmt es nicht zu 100 Prozent, aber im Großen und Ganzen ist das der Grund, warum er aufgehoben wird. Und wir sind zurück. Noch einmal, ohne Schuldzuschreibung, aber man muss sich überlegen, wie das geht, und genau für solche Sachen war die Idee gedacht, dass dann der Stadtrechnungshof automatisch prüft und uns dabei unterstützt, wie wir hinkünftig solche Sachen besser machen können. Ansonsten bleibt auch mir nur ein großes Dankeschön zu sagen an alle, die aus Exekutive, Legislative, Verwaltung mitgearbeitet haben. Ich wünsche vor allem dem Herrn Stadtrechnungshofdirektor viel Spaß mit seinen vielen neuen Möglichkeiten, die er hat. Wir werden sehen, was rauskommt. Und ich bedanke mich für die Zusammenarbeit. - Danke sehr! (Beifall bei den GRÜNEN sowie von Abg. Petr Baxant, BA und Abg. Ing. Christian Meidlinger.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster ist Herr Abg. Wölbitsch zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Paket, das heute beschlossen wird, ist ein gutes. Der Kollege Gorlitzer hat schon viele Dinge ausgeführt, nicht alle, aber viele Dinge, die uns bei einer Reform des Stadtrechnungshofes wichtig waren und sind, werden hier berücksichtigt. Ich finde es auch wichtig, so wie Kollege Margulies schon angemerkt hat, dass es jetzt auch möglich ist, nicht nur am Ende zu prüfen, wenn eh schon alles passiert und alles schiefgegangen ist im schlimmsten Fall, sondern, dass es schon davor möglich ist zu prüfen. Wir haben auch immer wieder gesagt, wir hätten gerne eine Prüfung von Zwischenschritten. Es ist dann immer gesagt worden, die ÖVP will eine begleitende Kontrolle, aber wir haben immer klargestellt, worum es uns geht, nämlich, dass auch eine Prüfung in Zwischenschritten möglich ist, immer natürlich vergangenheitsorientiert, aber mit dem Ziel, dass man nicht am Ende, wenn eh schon alles verloren ist, dann die Dinge aufarbeitet, sondern dass man es vielleicht schon früher schafft, Steuergeld einzusparen. Ich kann mich erinnern, weil du das vorher erwähnt hast, alle hier haben uns belächelt, als wir eigentlich in der Planungsphase schon den Stadtrechnungshof beauftragt haben, hier eine Prüfung zu unternehmen, und spätestens seit gestern Abend wissen wir, warum das gut war und gut ist, da diese Ausschreibung, muss man leider sagen, auch wie das bisher bei der Wien Holding gelaufen ist, an Peinlichkeit eigentlich nicht zu überbieten ist. Ich hoffe, dass man der Wien Holding dieses Ding jetzt endlich auch einmal entzieht, dass es auch erfolgreich auf die Bühne gebracht beziehungsweise erfolgreich endlich umgesetzt wird. Wir stimmen den Anträgen zu, wir stimmen natürlich auch der Reform der Parteienfinanzierung zu. Ein Punkt ist auch schon erwähnt worden, wir werden natürlich auch dem Antrag der GRÜNEN zustimmen. Wir hatten in Wien pro Kopf eine wesentlich höhere Wahlkampfkostenobergrenze als im Bund, also ich weiß nicht, warum der Wahlkampf in Wien so viel teurer ist als für die gesamte Bundesebene. Aus unserer Sicht wäre da mehr möglich gewesen, wir haben es auch gefordert und werden daher auch den grünen Antrag entsprechend unterstützen. Was mir aber wichtig ist an diesem Tag und wenn wir schon so eine Materie beschließen, es darf natürlich jetzt nicht stehen bleiben. Der Prozess wurde, glaube ich, ganz passabel moderiert. Das ist auch in Ordnung, dass die NEOS sich freuen. Es ist auch in Ordnung, dass sich auch die - SPÖ wäre mir zu breit, aber vor allem - Kollegin Novak freut, wo ich gemerkt habe, dass es ein Bemühen gibt, hier auch die anderen Parteien und auch Oppositionsparteien einzubeziehen. Das ist schon in Ordnung, wenn man sich heute freut, aber für uns ist natürlich relevant, was ist der nächste Schritt. Und der nächste Schritt ist heute auch schon erwähnt worden, und zwar ist das die Reform der Untersuchungskommission. Wir haben das gestern bei der Diskussion der Abschlussberichte oder der Abschlusswahrnehmungen, wenn ich das so sagen darf, gesehen, dass wir natürlich eine eklatante Lücke haben. Der Stadtrechnungshof ist sicher eines der wesentlichsten Elemente, gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof, das uns als Oppositionsparteien zur Verfügung steht, aber es ist halt die Untersuchungskommission eines der wichtigsten parlamentarischen Mittel, das uns zur Verfügung steht. Es gab eine Reform, angestoßen von NEOS und SPÖ vor einiger Zeit, wir waren am Anfang in dieser Reformgruppe dabei und haben aber am Ende der Reform nicht zugestimmt. Wir hatten damals nämlich eine große Befürchtung, dass eines der wichtigsten Elemente nicht enthalten ist, nämlich die Verpflichtung, Akten oder schriftliche Beweisanträge, wenn sie angefordert werden, auch vorzulegen. Jetzt haben eigentlich alle Bundesländer, soweit mir bekannt, eine Verpflichtung, dass solche Akten vorgelegt werden müssen, aber wir haben es in Wien noch nicht. Und das führt dann zu so einer Blüte wie - und das sage jetzt nicht ich, sondern der unabhängige Richter Sladecek -, dass nicht die Untersuchungskommission die Verwaltung kontrolliert, sondern die Verwaltung die Untersuchungskommission kontrolliert. Und das gehört aus unserer Sicht natürlich geändert. (Beifall bei der ÖVP.) Für uns ist klar, wenn der Vorsitz Unterlagen anfordert, wenn wir einen einstimmigen Beschluss haben, aller Parteien - muss man hier einmal dazusagen -, auch SPÖ und NEOS, dass wir einen Akt sehen wollen, dann muss der auch geliefert werden. Und der zweite wichtige Punkt, der uns wichtig für eine Reform ist, ist der umfassende Beweisbeschluss. Da fand ich schon die NEOS auch in einer sehr unrühmlichen Rolle bei dieser Untersuchungskommission, denn wenn man als Oppositionspartei einen Sachverhalt kontrollieren oder aufarbeiten möchte, dann kennt man natürlich nicht alle Details und nicht alle handelnden Personen, die da involviert sind, weil man ja eben kein Involvierter ist. (Abg. Mag. Josef Taucher: Zur Sache!) - Nein, es geht um Reformvorhaben und es geht um mehr Transparenz und um ein Paket, das die Opposition stärken soll, und den Stadtrechnungshof. Ich bin am Anfang darauf eingegangen, aber du erlaubst, lieber Joe, dass ich auf ein weiteres Thema auch noch eingehe. (Abg. Mag. Josef Taucher: Auf alles!) Vielen Dank. Was wichtig ist, ist der umfassende Beweisbeschluss. Warum? Das heißt nämlich nicht mehr, dass ich selbst alle Namen wissen und jetzt genau anfragen muss, wer wo was wie getan hat, sondern, wenn ich an eine zuständige Stelle den Beweisantrag stelle, dass alle Unterlagen zur diesem Thema zu liefern sind, dann wird nicht nur punktgenau das geliefert, was angefragt ist, sondern dann gibt es die Verpflichtung, alle Unterlagen und alle Dinge zu liefern. Das ist uns auch wichtig und da bitte ich auch die NEOS bei dieser gesamten Reform der Reform um eine sehr aktive Rolle, denn bei der Untersuchungskommission war es eher so, dass man uns dann belehrt hat, gesagt hat, na ja, aber wenn ich den Namen der Personen nicht wisse, dann ist der Beweisantrag aber ungültig und dann zählt das aber nicht und dann könnt ihr das nicht stellen. Also das ist eine Argumentation, die hören wir von der SPÖ, erwarten wir aber sich nicht von den NEOS. (Abg. Markus Ornig, MBA: Wann haben wir das gesagt?!) Ein umfassender Beweisbeschluss würde das einfach auflösen, denn dann wäre es klar, so wie es auch auf Bundesebene ist. Und das sprechen die NEOS immer wieder gerne an, wenn ich zu einem Thema anfrage, dann muss natürlich alles geliefert werden, was mit dem Thema zu tun hat, und nicht punktgenau, supergezielt genau der eine Antrag oder genau der eine Akt, sondern auch alle anderen Akten, die wir vielleicht auch nicht kennen und über die wir noch nicht Bescheid wissen. Und, Kollege Gara, wenn Sie sich darüber so echauffieren, die NEOS machen das ja auch auf Bundesebene und es ist auch ihr gutes Recht in der Untersuchungskommission, dort ist es nämlich möglich, dort wird ein Thema angefragt und es werden alle Unterlagen geliefert. Und dann kommen wir zum nächsten Punkt, was passiert, wenn nicht alle geliefert werden, aus Sicht der NEOS auf Bundesebene? Sie können den Verfassungsgerichtshof anrufen und können sagen, Moment, da fehlt eine Unterlage aus unserer Sicht und es soll noch zusätzlich etwas geliefert werden. Das erwähnen Sie auch immer wieder. Auch diese Möglichkeit haben wir nicht, daher eine der Forderungen, dass wir eine zusätzliche Instanz hier einziehen. Auch die Vorsitzenden haben das ja vorgeschlagen, dass es noch zusätzlich eine Schlichtungsstelle gibt, wo man darüber diskutieren kann, ob wirklich alles geliefert wurde, und auch eine Entscheidung treffen kann, wenn etwas nicht geliefert wurde. Jetzt gibt es die Diskussion, und ich weiß, Kollege Konrad sagt, ja, das ist für den Gemeinderat nicht möglich, das ist ein bisschen schwierig. Es stimmt! Es wäre zumindest für den Landtag möglich, es ist im Burgenland im Landtag möglich, in Kärnten wird, glaube ich, auch gerade darüber diskutiert, dass man das einführt, und vielleicht finden wir auch für die Untersuchungskommission im Gemeinderat ein Konstrukt dieser Art. Ich lasse mir schon einreden, dass es nicht ganz leicht ist, aber ich bitte schon, dass wir nicht die Argumentation haben und dann sagen, weil das eine nicht geht, geht nix, sondern dass wir vielleicht alle kreativ sind und gemeinsam überlegen, was es vielleicht sein könnte oder wie dieses zusätzliche Entscheidungsgremium aussehen könnte. Was auch wichtig ist, und damit bin ich schon wieder fertig - damit der Joe beruhigt ist -, ist eine Möglichkeit, Beweisanforderungen auch an die Bundesbehörden zu stellen. Es gibt immer wieder Fälle, das wird auf Bundesebene weidlich genützt, wo man den Bundesrechnungshof anfragt, wo man vielleicht auch unterschiedliche Behörden anfragt, dass man zum Beispiel im Fall Wien Energie - hat sich nicht ergeben - der E-Control einen Antrag oder eine Beweisanforderung stellt. Auch das gehört aus unserer Sicht bei einer Reform der Untersuchungskommission verankert. Daher gut, wenn wir heute einen wichtigen Schritt beschließen, in Richtung mehr Transparenz, auch in Richtung mehr Rechte für die Opposition, aber komplett ist dieses ganze Paket, liebe NEOS, nur dann, wenn auch die U- Kommission entsprechend reformiert wird. Wir werden beim Druckmachen helfen, wir werden auch gerne helfen und uns beteiligen und mitarbeiten, wenn das gewünscht wird. Aber den Druck auf den Koalitionspartner müsst ihr machen, daher werden wir heute diesem Gesetz natürlich zustimmen, aber mit der Bitte, dass eine weitere Reform folgen wird. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Wir haben jetzt bei den letzten Wortmeldungen von der Wien Arena bis zum Procedere der Untersuchungskommissionen ein weites Feld abgedeckt. Ich ersuche nur für weitere Diskussionen, das eigentliche Poststück doch ins Zentrum der Überlegungen zu stellen. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Jetzt, wo er aufgehört hat!) - Nicht mehr und nicht weniger, damit belasse ich es auch schon, Herr Kollege Reindl, prinzipiell an alle gerichtet, das eigentliche Poststück bitte mehr in den Fokus zu stellen. Und ich darf jetzt dem Kollegen Meidlinger das Wort erteilen. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Herr Präsident, das hätten Sie vorher sagen sollen!) Herr Abg. Reindl, ich habe es an alle Abgeordneten gerichtet, weil fast alle Abgeordneten das Poststück thematisch sehr weit ausgelegt haben. Und dabei belasse ich es auch. Sie haben Ihre Vorsitzführung, ich habe die meine, bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Barbara Novak, MA: Total ungerecht!) Abg. Ing. Christian Meidlinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben schon zur Kenntnis genommen, dass es dem Herrn Abg. Wölbitsch-Milan ganz schwerfällt, über eine Erfolgsgeschichte zu sprechen, nämlich die Gesetzesnovellen, die wir heute eingebracht haben. Und alle diejenigen Damen und Herren, die länger hier im Haus sind und auch im Stadtrechnungshofausschuss oder vormals auch Kontrollausschuss tätig waren, wissen in Wirklichkeit, welch großer Wurf hier gelungen ist. Da brauchen wir nicht vom Thema ablenken oder zu anderen Themen hinkommen, sondern wir haben hier gemeinsam hervorragende Arbeit geleistet, und über die sollten wir reden. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich möchte mich auch vorab bei allen bedanken, die hier mitgewirkt haben. Es sind ja schon alle aufgezählt worden und ich mache es jetzt einfacher, ich schließe mich all denen an, die vorher genannt wurden, und bedanke mich auch bei ihnen, es war wirklich ein großartiges Zusammenarbeiten. Aber es war, wie es halt immer ist im Leben, auch ein Lernen, was geht, was geht nicht und wie können wir Dinge auch weiterentwickeln. Ich möchte auch dazusagen, diese Geschichte, die wir heute schon gehört haben, ein Jahr verhandelt, zwei Jahre verhandelt, drei Jahre verhandelt, ist ein permanenter Prozess. Jetzt darf ich nur für die Zeit sprechen, in der ich im Stadtrechnungshofausschuss tätig bin, der sich in der letzten Funktionsperiode ja auch weiterentwickelt hat: 2017 oder 2018 hat der Peer-Review stattgefunden, dann hat der Stadtrechnungshof ein Symposium abgehalten, wo viele der Fragen, die heute im Gesetz stehen, in den Entwürfen drinnenstehen, diskutiert worden sind. In der Folge hat es dann ein Papier zum Thema Fortschrittskoalition gegeben, das Koalitionsübereinkommen, wo auch wieder viele dieser Punkte aufgenommen worden sind. Und dann ging es sozusagen ans Eingemachte, an die Verhandlungen, und diese Verhandlungen haben jetzt zu diesen Papieren geführt, die heute hier vorliegen. Wir reden über den Wiener Stadtrechnungshof, und dieser - und das muss man, glaube ich, auch noch einmal erwähnen - ist der aktivste Rechnungshof aller Einrichtungen, die wir in Österreich haben. Noch einmal zum Vergleich, wir haben im Jahr 2022 alleine schon 71 Erstberichte vom Stadtrechnungshof diskutieren können, plus 162 Maßnahmenbekanntgaben, 17 Prüfungen der Maßnahmenbekanntgaben und 7 Stellungnahmen zu den Prüfungen. Im Vergleich dazu die Erstberichte in den anderen Bundesländern, in Niederösterreich waren es im Jahr 2022 12 und in Oberösterreich waren es 20. Da sieht man schon, wie aktiv der Wiener Stadtrechnungshof ist und wie toll die Leistung ist, die die Kolleginnen und Kollegen des Stadtrechnungshofes erbringen. Da der Herr Abg. Kowarik auch angesprochen hat, dass man zu lange oder vielleicht vermeintlich zu lange braucht für Prüfberichte oder Prüfersuchen der Parteien, die an den Stadtrechnungshof gerichtet worden sind: Es waren im Jahr 22 immerhin 26 Prozent Prüfersuchen, die beantwortet werden konnten, und ich kann hier aber auch nur in Kenntnis der Anträge oder der Prüfersuchen, die von den Oppositionsparteien gestellt wurden, festhalten, wenn man 17 Seiten mit 300 Punkten an Prüfersuchen stellt, dann wird es halt ein bisschen dauern, bis der Stadtrechnungshof das beantwortet. Also vielleicht kann man sich da auch selbst ein bisschen auf die Dinge fokussieren, die man wirklich wissen möchte, dann wird es vielleicht das eine oder andere Mal auch entsprechend schneller gehen. Es sind viele Punkte heute bereits angesprochen worden. Jetzt könnte ich sagen, aber nicht von mir. Das erspare ich Ihnen, ich werde sicherlich nicht wiederholen, was zum Thema Stadtrechnungshof bereits alles gesagt wurde. Ich möchte nur zwei, drei Dinge erstmalig hervorheben, weil sie heute in der Diskussion noch gar nicht aufgetaucht sind. Es ist ja jetzt das Recht des Stadtrechnungshofdirektors, dass er sich seine Prüferinnen und Prüfer selbst aussuchen kann. Ich glaube, das ist auch im gesamten Organisationsgesetz ein Meilenstein und auch immer einer der Kritikpunkte in der Vergangenheit gewesen. Was aber bis jetzt untergegangen ist, ist, dass wir diese Prüfer in Zukunft auch besser bezahlen werden, denn wir haben auch festgestellt, dass wir, wenn wir uns qualifizierte Prüfer, Prüferinnen aus der Privatwirtschaft holen wollen, mit dem Bedienstetengesetz nicht das Auslangen finden. Daher haben wir entsprechend die Bezüge im Wiener Bedienstetengesetz angehoben, und das ist auch ein nicht unwesentlicher Punkt, den wir hier gemacht haben. Auch noch einmal zu dieser Überschreitung, ob es in der Zeitleiste oder im Betrag ist, wo Dienststellen, Abteilungen, Bereiche jetzt bereits selbst die Meldung machen müssen, ob sie hier im Plan sind, sowohl in der Kosten- als auch in der Leistungsfrist, weil das auch in den letzten Tagen zur Untersuchungskommission ja ein heftiges Thema war: Das war auch eines der Ergebnisse der UK über das Krankenhaus Floridsdorf, dass man damals gesagt hat, hätten wir doch einige Dinge bereits früher gemeldet, dann hätten wir zwischenzeitlich bereits feststellen können, ob diese Überschreitung gerechtfertigt gewesen wäre oder nicht. Und auch das ist einer der Punkte, die jetzt aufgenommen worden sind. Es ist keine begleitende Kontrolle, auch das ist hier ja schon vielfach gesagt worden, sondern eine Kontrolle im Nachhinein, aber auch Erkenntnisse von Untersuchungskommissionen finden sich hier in Gesetzen wieder. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Abgeordnete, noch zwei, drei Punkte: Der Stadtrechnungshof kann jetzt externe Gutachten selbst anfordern, auch das ist jetzt möglich und liegt in der Entscheidung des Stadtrechnungshofes. Ich denke, auch das ist ein guter Schritt. Und da auch berechtigte Kritik gekommen ist, wir debattieren irgendwann einmal im 23er oder 24er Jahr die Akten des 22er Jahres: Auch das werden wir ändern, es wird in Zukunft zwei Mal im Jahr die Möglichkeit geben, über Stadtrechnungshofberichte hier im Haus zu debattieren, ein Mal als Schwerpunkt, wenn der Jahresbericht kommt, und ein Mal wahrscheinlich am Ende des Jahres, damit auch da die Frist kürzer wird, um die Akten, die wir auch im Ausschuss besprechen, gut besprechen, hier auch im Gemeinderat gut besprechen können. Der Antrag zum Thema Einkommen von nicht amtsführenden Stadträten wurde auch schon besprochen. Diese Lücke, die ja auf der bundesgesetzlichen Ebene passiert ist - ich glaube, das ist ja keine Absicht -, gehört geschlossen, und es ist gut, dass wir diesen Antrag heute auch stellen. Man muss auch dazusagen, wir konnten nicht alles regeln, über das wir diskutiert haben, was auch uns ein bissel schmerzt, etwa - vielleicht können wir das auch noch irgendwann in einen gemeinsamen Antrag fassen -, dass wir zum Beispiel Kleinparteien, die zwar Förderungen bekommen, aber nicht im Gemeinderat sitzen, nicht in die Parteienprüfung hineinbekommen, weil es einfach rechtlich nicht möglich ist. Da muss der Bundesgesetzgeber auch noch was ändern. Aber vielleicht schaffen wir auch noch einen gemeinsamen Antrag, dass wir das auch in diese Richtung noch abändern können. Ich möchte mich noch einmal bedanken, möchte dem Direktor Werner Sedlak jetzt schon alles Gute wünschen beim Suchen des neuen Personals, möchte ihm auch schon alles Gute wünschen vor allem wegen des zusätzlichen Personals, das er brauchen wird, denn es kommen eine Fülle von Aufgaben dazu, und dass dann nicht wieder einer aufsteht und sagt, die Verwaltung ist so teuer geworden. Das haben wir dann heute beschlossen und heute gemeinsam auch so in Auftrag gegeben. - Ich bedanke mich noch einmal für die gute Zusammenarbeit und schließe mit einem herzlichen Dankeschön. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich darf mitteilen, dass die Abg. Janoch ab 13 Uhr entschuldigt ist. Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor, ich erkläre die Verhandlungen hiermit für geschlossen. Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort. Mir liegt ein Abänderungsantrag vor. Ich komme aber vorher dazu, Ihnen zu erklären, dass § 73 Abs. 8 Wiener Stadtverfassung sowie §7 Abs. 1 Wiener Parteiengesetz Verfassungsbestimmungen sind. Hierfür ist gemäß § 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich, die ich nun definitiv feststelle. Gemäß § 124a Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese Bestimmungen gelten für beide Lesungen. Doch bevor ich die Gesetzesvorlage abstimmen lasse, kommen wir zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Ellensohn, Kickert, Margulies, Huemer, Arsenovic zu Post 4 betreffend Wahlkampfkostenobergrenze auf 3 Millionen EUR senken. Ich bitte alle Abgeordneten, die diesen Abänderungsantrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand - Das sind der Antragsteller, die GRÜNEN, die ÖVP, die FPÖ und der fraktionsunabhängige Mandatar, damit hat dieser Antrag keine Mehrheit. Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Gesetzesvorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Und ich kann hiermit in erster Lesung die Einstimmigkeit feststellen. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Es bleibt überraschenderweise in zweiter Lesung einstimmig. Das ist natürlich auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung beschlossen. Wir kommen nun zu den weiteren Beschlussanträgen, die zu Postnummer 4 vorliegen. Ich bringe den Beschlussantrag der Abgeordneten Taucher, Novak, Meidlinger, Al-Rawi, Emmerling, Konrad betreffend Meldung von Nebeneinkünften nicht amtsführender StadträtInnen zur Abstimmung und ersuche alle Abgeordneten, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich kann auch hier die Einstimmigkeit feststellen. Der Antrag ist somit einstimmig angenommen. Als Nächstes kommen wir zu einem Antrag der Wiener Volkspartei betreffend Transparenz und Kontrolle, notwendige Reformen der Untersuchungskommissionen und Untersuchungsausschüsse in Wien. Ich ersuche alle Abgeordneten, die diesen Antrag unterstützen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Antragsteller ÖVP, FPÖ, Abg. Kieslich und die GRÜNEN, damit hat der Antrag keine Mehrheit. Wir haben hier den Antrag der Wiener Volkspartei betreffend weitere Reformvorschläge für den Stadtrechnungshof. Ich darf auch hier alle Abgeordneten, die diesen Antrag unterstützen wollen, um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Das gleiche Stimmverhalten, Zustimmung bei ÖVP, FPÖ, Kieslich und GRÜNEN gegen die Stimmen der Regierungskoalition, damit keine Mehrheit für diesen Antrag. Wir kommen zum Antrag der Abgeordneten Konrad, Emmerling, Novak, Meidlinger, Nittmann, Gorlitzer, Ellensohn, Margulies betreffend keine Inserate durch städtische Unternehmungen in parteinahen Medien. Ich bitte um ein Zeichen der Unterstützung. - Das ist einstimmig angenommen. Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Zuleitung und Abgabe von Wasser - Wasserversorgungsgesetz - WVG geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich stelle die Einstimmigkeit in erster Lesung fest. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte alle Abgeordneten, die dieser Gesetzesvorlage auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke dafür, das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft den Bericht über die im 1. Halbjahr des Jahres 2023 abschließend behandelten Petitionen. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlungen einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für alle, die nicht ganz so eng mit dem Petitionsausschuss verbunden sind, eine kleine Information: Ab jetzt dürfen wir den Bericht des Petitionsausschusses zwei Mal im Jahr behandeln. Theoretisch sogar vier Mal, er wird ja dem Landtag und dem Gemeinderat zugewiesen, wir entscheiden uns in der Regel aber für ein Gremium, heute der Landtag. Ich möchte die Gelegenheit nur nutzen, um mich sehr herzlich bei allen zu bedanken, allen voran, weil das ja heute das Festspiel der Abgeordneten ist, bei den Abgeordneten im Petitionsausschuss, die wirklich eine großartige und unglaublich engagierte Arbeit leisten, aber natürlich auch bei den MitarbeiterInnen der MA 62, und, last but not least, allen voran bei den Petitentinnen und bei den Petitenten. Ich freue mich auf die Debatte und bitte um Zustimmung. Präsident Mag. Manfred Juraczka: Bevor ich die Debatte dazu eröffne, darf ich mitteilen, dass Herr Abg. Kowarik ab sofort entschuldigt ist. - Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Abg. Berger zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Sitzungssaal und zu Hause vor den Bildschirmen! Ja, der Herr Landesrat hat es bereits eingeleitet. Wir behandeln hier jetzt die im 1. Halbjahr 2023 abgeschlossenen Petitionen aus dem Petitionsausschuss, Wiener Petitionsausschuss, nach dem Wiener Petitionsrecht. Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen durchaus mit etwas Positivem beginnen. Es war eine jahrelange Forderung von uns Freiheitlichen, zumindest halbjährlich die abgeschlossenen Petitionen zu behandeln, denn in der Vergangenheit hatten wir durchaus des Öfteren die Situation, dass es theoretisch auch möglich war, dass Petitionen zwei Jahre, bevor sie hier im Gemeinderat dann öffentlich behandelt wurden, eingebracht wurden, es dann auf Grund der großen Intervalle des Petitionsausschusses, nämlich nur quartalsmäßig, immer sehr lange gedauert hat, bis Stellungnahmen eingelangt sind, bis die Petitionswerber schlussendlich eingeladen wurden. Insofern ist es auch positiv anzuerkennen. Wir haben auch im vorigen Jahr bei der Novelle des Petitionsrechts diesen Punkt positiv anerkannt, dass wir das in Zukunft, sozusagen beginnend mit heute, auch halbjährlich behandeln. Auch positiv anzuerkennen sind die häufigeren Sitzungsintervalle, mittlerweile zum Teil sogar schon öfter als ein Mal im Monat, um wirklich entsprechend Fortschritte auch im Sinne der Bürger und der Petitionswerber hier voranzutreiben. Auch dass gewissermaßen immer dann, wenn die Petitionswerber zu ihrem Vortrag eingeladen sind, dieser Ausschuss entsprechend auch öffentlich ist. Wir hätten uns hier durchaus vorstellen können, auch entsprechend weiterzugehen und das durchaus auch bei Leistungen zu übertragen, aber sei es einmal, wie es sei. Auch positiv anzuerkennen ist, dass, nachdem wir uns als Freiheitliche wirklich jahrelang hier den Mund fusselig geredet haben und sprichwörtlich die Finger wundgeschrieben haben, bei Anträgen nicht nur entsprechend die Bezirksvorsteher aus den Bezirken hier zu Stellungnahmen aufzufordern oder zu Wort kommen zu lassen, sondern auch die in der Bezirksvertretung vorhandenen Fraktionen zu Wort kommen zu lassen beziehungsweise im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme. Das alles ist, Gott sei Dank, nach jahrelanger Hinhaltetaktik, nach jahrelangen Verzögerungen doch immerhin in Bewegung geraten. Wie gesagt, ich bin durchaus einer, der dafür ist, positive Dinge auch anzusprechen beziehungsweise auch anzuerkennen, und das sind durchaus die wesentlichen Punkte dazu. Auch wenn es inhaltlich natürlich insbesondere auch, was die Empfehlungen dann der unterschiedlichen Fraktionen anbelangt, auch wenn es hier naturgemäß ja ziemlich konträre Ansichten gibt beziehungsweise unterschiedliche Stellungnahmen oder unterschiedliche Empfehlungen, Interessen und Vorstellungen, stehe ich auch durchaus an, es positiv anzuerkennen, wie professionell und mit Umsicht die Ausschusssitzungen auch geführt werden. Ich glaube, dass an dieser Stelle auch der Ausschussvorsitzenden hier einmal ein Applaus entsprechend gebührt. (Beifall bei der FPÖ.) Ich möchte im Rahmen meiner Wortmeldung weniger auf die Inhalte der einzelnen Petitionen eingehen. Die haben wir zum Teil eh sehr ausführlich auch schon in den Ausschüssen selbst behandelt, besprochen, beziehungsweise bin ich überzeugt davon, dass auch sehr viele meiner Nachredner dazu sprechen werden. Ich möchte vielleicht auch im Sinne oder im Rahmen des Regierungsübereinkommens von SPÖ und NEOS hier schon ein paar Punkte auch ansprechen, die noch in der Warteschleife sind. Es ist durchaus wichtig für die Petitionswerber, dass wir als Petitionsausschuss die Möglichkeit haben, von sämtlichen Stellen, Behörden, Interessensvertretungen hier wirklich um Stellungnahme zu ersuchen. Ich glaube, dass das auch vom Informationsgehalt durchaus von den Petitionswerbern anerkannt wird, dass man sich da hier mit ihrer Petition befasst beziehungsweise mit dem Inhalt, wahrscheinlich eine Möglichkeit, die sie so als ziviler Bürger wahrscheinlich nicht so in dem Umfang hätten, auch wenn das natürlich der eine oder andere, vielleicht aus der radikaleren Klimaecke, dann ein bissel despektierlich kommentiert. Aber es ist schon sehr umfangreich, was hier alles an Stellungnahmen einlangt, wie gesagt, nicht nur von Behörden, Interessensvertretungen, von der Stadtregierung aus den entsprechenden Büros, sondern durchaus auch, wenn es eben Bezirksangelegenheiten sind, von den einzelnen Fraktionen aus den Bezirksvertretungen. Das, was wir allerdings schon feststellen müssen und was hier nach wie vor unverändert ist, ist, wenn der Ausschuss entsprechend hier Stellungnahmen beziehungsweise vielmehr Empfehlungen beschließt, dass die halt schlichtweg keinen verbindlichen Charakter haben. Wir können Empfehlungen an die einzelnen Stadtregierungsbüros beschließen. Das Ganze erfolgt natürlich auch entsprechend der Regel mit der Mehrheit der entsprechenden Regierungsfraktionen hier im Hause. Wir können Empfehlungen an die zuständigen Gemeinderatsausschüsse hier weiterleiten beziehungsweise an diese adressieren. Aber was man schon ganz offen sagen muss, die Bevölkerung beziehungsweise die Bürger initiieren schon Petitionen nicht deshalb, damit der Apparat hier im Rathaus ein bissel beschäftigt ist, sondern weil sie tatsächlich wollen, dass der Inhalt ihrer Petitionen entsprechend auch Umsetzung findet beziehungsweise auch unter dem Titel "Direkte Demokratie", dass hier gewissermaßen auch entsprechend ihrer Intention hier ein verbindlicher Charakter entsteht. Und hier bin ich bei dem Punkt, der in dieser Stadt, würde ich meinen, noch sehr, sehr großen Aufholbedarf hat. Wir haben gesehen, auch anhand der thematischen Zusammensetzung bei den Petitionsthemen, wir haben sehr viel Stadtplanung, wir haben sehr viele Verkehrsthemen. Insbesondere bei der Stadtplanung gibt es durchaus von Seiten des zuständigen Ressorts hier immer wieder sogenannte Bürgerbeteiligungsprojekte, die jedoch Erwartungshaltungen seitens der Bevölkerung, seitens der Anrainer, seitens der Bezirksbevölkerung immer wieder zunichte machen, zerstören. Und ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde es mittlerweile hier durchaus auch so weitergeben, wie es einfach von vielen Menschen aus der Bezirksbevölkerung kommt, dass wirklich Bürgerbeteiligung als Alibiveranstaltung hier initiiert wird und im Endeffekt die Bevölkerung zum Teil an der Nase herumgeführt wird. Diese Bürgerbeteiligungsverfahren sehen in der Regel so aus, dass es dann Veranstaltungen gibt, dass hier dann Pinnwände aufgestellt werden und da kann man dann Post-its und irgendwelche bunte Kerzchen hinaufpinnen und dann, ja, unterm Strich kommt im Endeffekt aber doch tatsächlich wieder das heraus, was der Stadtregierung so vorschwebt. Da haben wir hier mittlerweile wirklich quer über Gesamt-Wien, über alle möglichen Bezirke Beispiele, wo wir diesbezüglich Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem Zeitalter, im Informationszeitalter, wo die Bürger schlichtweg mitwirken wollen und vor allem nicht nur mitwirken, sondern auch mitentscheiden wollen, halten wir seitens der entsprechenden Ressorts der Stadtregierung diese Herangehensweise mit Sicherheit nicht für zeitgemäß. Ich darf Ihnen vielleicht auch an dieser Stelle zwei Exemplare schildern, eines davon ist beispielsweise dieser Radweg in der Argentinierstraße. Auch dort gab es ein Bürgerbeteiligungsmodell oder eine Umfrage, ein Verfahren, wo de facto, jetzt überspitzt formuliert, zur Auswahl gestanden ist: Wollt ihr den Radweg oder den totalen Radweg? Es hat von Seiten der Anrainer keiner entscheiden können: Nein, wir sind eigentlich so zufrieden, wie es jetzt ist und in unserem Interesse ist das nicht. Sondern es hat im Endeffekt hier das übergeordnete Interesse der Stadtregierung den Durchschlag gefunden. Ein zweites sehr aktuelles Beispiel ist diese sogenannte Bürgerbeteiligung rund um dieses Großprojekt Rothneusiedl, wo ja wie in der Seestadt Aspern rund 21.000 Einwohner hier auf freien, fruchtbaren Ackerböden angesiedelt werden sollen und das aus dem Boden gestampft werden soll. Dort schaut es momentan so aus, dass, soweit ich mich erinnern kann, es vier Projekte, vier Grundkonzepte sind. Da können die Anrainer beziehungsweise kann die Bevölkerung darüber befinden, welches Modell, welches Bebauungsmodell sie sich so vorstellt: Soll das Ganze kreisförmig, soll es rasterförmig angeordnet sein, ich glaube, sternförmig oder fingerförmig? Das ist sozusagen die Auswahl, die die Bevölkerung hier hat. Nirgendwo ist vorgesehen, dass die Bevölkerung generell ablehnend diesem Großbauprojekt hier gegenüberstehen kann. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann es nicht sein in Zeiten wie diesen. (Beifall bei der FPÖ.) Denn was wir durchaus auch sehen, ist, es wird hier zwar immer wieder auch die Beteiligungsmöglichkeit im Rahmen von Stellungnahmen der öffentlichen Auflage von Flächenwidmungsplänen angeführt. Was wir aber sehen und insbesondere auch hier im Süden Wiens ist, dass einfach hunderte, zusammengefasst zum Teil tausende Stellungnahmen, die halt die ähnliche Stoßrichtung haben, einfach weggewischt werden, vom Tisch gewischt werden und unterm Strich das herauskommt, was der Stadtregierung schlichtweg so vorschwebt. Es gibt ja durchaus auch immer wieder positive Nebenerscheinungen und auch eine solche positive Nebenerscheinung oder eine positive Facette steht hier durchaus auch im Regierungsprogramm von SPÖ und NEOS. Da steht zwar sehr viel drinnen, was wir als Freiheitliche ablehnen oder grundsätzlich ablehnen, aber sehr weit hinten auf Seite Nummer 211 und Seite 212 - also einen allzu großen Stellenwert dürfte es für die Stadtregierung nicht haben, deshalb ist es wahrscheinlich auch noch nicht umgesetzt. (Zwischenruf.) Herr Kollege, Sie reden dann eh nach mir, Sie können das natürlich dann sehr gerne ausführen. Aber dort steht durchaus die Möglichkeit von verbindlichen Bezirksbefragungen beziehungsweise Bezirksabstimmungen drinnen. Meine Damen und Herren, insbesondere die von den Regierungsfraktionen, viel Zeit bleibt Ihnen nicht mehr, all dies abzuarbeiten, nämlich hier schlichtweg Ihr Regierungsprogramm abzuarbeiten, nämlich dass im Sinne der Bevölkerung solche Möglichkeiten umgesetzt werden. Sie als Stadtregierung haben Ihren Koalitionsvertrag ja als Fortschrittsprogramm, als Fortschrittsvertrag, als Fortschrittskoalition beurteilt. Was wir allerdings in diesem Bereich sehen, ist vollkommener Stillstand. Hier wäre es sehr wichtig, dass Sie endlich auch in Bewegung kommen und diese Punkte aus diesem Koalitionsvertrag hier endlich auch umsetzen. Denn was ich heute auch gesehen habe, ist, Sie stehen hier draußen in der Aktuellen Stunde, da wird auf die Tränendrüse gedrückt, dass so und so viele Menschen hier in dieser Stadt bei Wahlen nicht teilnehmen können. Und das, was wir aber unterm Strich sehen, ist, dass Ihr einziges Interesse ist, dass alle fünf Jahre halt dann bei der SPÖ oder bei den NEOS oder bei den GRÜNEN das Kreuzchen gemacht werden kann, ansonsten zwischen diesen fünf Jahren halten Sie von Demokratie, halten Sie von Mitbestimmung, halten Sie von Abstimmungsmöglichkeiten relativ wenig bis gar nichts, weil ansonsten hätten Sie auf jeden Fall die Möglichkeit, in vielen, vielen Bezirken und Bezirksteilen hier das alles umzusetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Deshalb abschließend von meiner Seite an die Adresse der Regierungsfraktionen von SPÖ und NEOS: Hören Sie endlich auf mit diesen Alibi-Bürgerbeteiligungsverfahren, die Sie quer durch sämtliche Bezirke mittlerweile veranstalten und die die Menschen in dieser Stadt eigentlich nur verärgern, weil sie sehen, das ist im Endeffekt nur irgendeine Beschäftigungsmöglichkeit oder Hinhaltetaktik. Macht endlich die Direkt-Demokratie mit verbindlichem Charakter! Das ist ja das Entscheidende, was die Bevölkerung auch möchte! Schafft endlich hier direkte Demokratie mit verbindlichem Charakter! Hört auf, Angst vor der Bevölkerung zu haben, denn ansonsten hättet ihr das Ganze wahrscheinlich schon alles umgesetzt! Und lasst sie verbindlich abstimmen, was sie von euren Projekten halten, und zieht auch entsprechend dann die nötigen Schlüsse! Einen entsprechenden Antrag dazu ganz im Sinne eures Punktes hier im Regierungsprogramm haben wir auch gestellt. Ich gehe scharf davon aus, dass ihr nicht gegen euer Regierungsprogramm hier stimmen wollt, und ersuche, das Ganze zügig und entsprechend flott umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Mir wurde berichtet, dass ab 13 Uhr auch die Abg. Otero Garcia entschuldigt ist. - Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abg. Weber, ich erteile es ihm. Abg. Thomas Weber (NEOS): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landesrat! Geschätzter Landtag! Kolleginnen und Kollegen am Livestream! Ja, jetzt haben wir es doch noch geschafft, dass wir den Ton der heutigen Debatten auch in die Debatte des Petitionsberichts tragen. Herzlichen Dank, Herr Berger, herzlichen Glückwunsch dazu! (Zwischenruf.) Nein, eh nicht, eh nicht, eh nicht. Das heißt es eh nicht, es muss ja nicht jeder meiner Meinung sein. Aber Fakt ist, ein Dokument hat immer eine letzte Seite, und was auf einer letzten Seite eines Koalitionsabkommens steht, zu dem wir uns als Regierungsparteien verpflichtet haben, heißt nicht, dass es weniger wichtig ist als etwas, was auf der dritten Seite oder auf der vierten Seite oder auf der fünften Seite steht (Beifall bei NEOS und SPÖ.), weil wäre es nicht wichtig und würden wir es nicht machen, würde es gar nicht im Koalitionsabkommen stehen. Und jedes Mal kommen Sie mit diesem Populismus heraus, dass es uns ja nicht wichtig ist, da es auf der letzten Seite steht. Ich verstehe es nicht, was in Ihnen vorgeht, dass Sie das jedes Mal machen! Nehmen Sie zur Kenntnis, alles, was im Koalitionsabkommen steht, ist uns wichtig! Nehmen Sie zur Kenntnis, wir arbeiten an diesen Dingen! Nehmen Sie zur Kenntnis, wir haben noch genug Zeit, dass wir diese Dinge angehen! Wir haben uns im Koalitionsabkommen dazu verpflichtet, dass wir das machen, Punkt! (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Trotzdem finde ich es schön, dass wir zum ersten Mal über den Halbjahrespetitionsbericht sprechen, weil wir haben schon gehört, es gibt uns die Möglichkeit, seitdem wir das Petitionsrecht reformiert haben, dass wir zeitnah diese Petitionen, die Inhalte der Petitionen abwickeln. Und irgendwie ist es heute schön, hier die Früchte dieses neuen Petitionsgesetzes zu ernten und das auch tatsächlich zum ersten Mal zu machen, weil das haben die Themen, die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, die Petitionen einbringen, auch verdient, dass wir uns, so wie wir es im Petitionsausschuss machen, frei von Polemik über dieses Thema unterhalten. Ich möchte auch und es freut mich, dass das auch gekommen ist vom Kollegen Berger, und jetzt schau' ich die Andrea an, ich möchte auch dir als unserer Ausschussvorsitzenden wirklich aus ganzem Herzen danken, weil ich muss dir sagen, mit dir zu arbeiten, ist wirklich auch eine persönliche große Freude. Du bringst, finde ich, auf der einen Seite eine unglaubliche Sachlichkeit ein und auf der anderen Seite eine unglaubliche Leidenschaft für das Thema. Diese Sachlichkeit, die du auf der einen Seite hast, aber auch diese Leidenschaft für das Thema Beteiligungen, das ist wirkliche eine schöne Kombination, die man in der Politik haben sollte. Vor allem höre ich das auch immer wieder, wenn ich mit Menschen spreche, die Anliegen an die Stadt herantragen. Ich telefoniere ja auch dann mit sehr vielen nach, die dann schon mit dir im Vorfeld gesprochen haben, und die sind immer ganz begeistert, auf welche Art und Weise du sie schon auf den Ausschuss vorbereitet hast und fühlen sich gut aufgehoben. Auch persönlich ein großes Dankeschön für unser gemeinsames Tun! Es macht wirklich Spaß mit dir! (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Zwischenruf.) Eben, eben. Ich möchte auch den Mitgliedern des Petitionsausschusses meinen Dank ausdrücken. Ich glaube, wir haben ein gutes miteinander Tun abseits der Bühne hier, wo wir, glaube ich, sehr gut spüren, dass es uns um die Anliegen der Menschen geht und nicht darum geht, billige Parteipolitik daraus zu ziehen. In den letzten Monaten vielleicht nicht so, wie es einmal war am Anfang der Periode, aber ich glaube, wenn wir uns alle da ein bissel an der Nase nehmen und es hinbekommen wollen, kriegen wir das auch schon wieder ganz gut hin. Ich glaube, sagen zu können, nachdem wir jetzt auch schon ein halbes Jahr oder fast eigentlich ein ganzes Jahr über den Petitionsausschuss im neuen Setup reden, dass ich mich sehr freue, dass wir den Schritt gemacht haben und den Petitionsausschuss öffentlich gemacht haben. Ich glaube, jede und jeder, die im Petitionsausschuss anwesend sind, können bestätigen, dass das der Qualität der Vorbereitung auf die Themen, die wir behandeln, sehr gut tut. Die Art und Weise, wie wir miteinander umgehen, wie wir mit den Menschen umgehen, die zu uns kommen, das tut sehr gut. Ich glaube, da brauchen wir uns gar nicht dahinter verstecken. Ich glaube, das war ein mutiger Schritt, ein wichtiger Schritt, zu dem wir uns committet haben. Sie haben uns alle ausgelacht und gesagt, wir werden das nie machen. Wir haben es gemacht und es war richtig und ich freue mich sehr darüber, dass wir es gemacht haben. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ich möchte auch, auch eine Wiederholung, seit 2018 stehe ich da und sag' das, ich möchte auch sehr herzlich den Kolleginnen und Kollegen der MA 62 danken. Also nicht nur zum vorliegenden Bericht und nicht nur dazu, dass Sie den Ausschuss sehr gut begleiten und immer auch fachlich sehr kompetent, juristisch fundiert uns da zur Seite stehen, aber, und das ist eigentlich das Wesentliche, was ich hier sagen mag, immer, wenn ich mit Menschen spreche, die Petitionen eingebracht haben und sie mir von ihren Erfahrungen mit den Kolleginnen und Kollegen der MA 62 berichten, dann gibt es da nur positivstes Feedback. Ich höre über die freundliche, kompetente, über die serviceorientierte Art der Stadt, die das Service als Service an den Menschen sieht, und das gefällt mir und das finde ich besonders deshalb wichtig, weil die Kolleginnen und Kollegen der MA 62 da oft die erste Visitenkarte der Stadt sind. Es ist einfach schön, wenn man sieht, dass kommunale Dienstleistungen als Service an den Bürgerinnen und Bürgern gelebt wird. In dem Zusammenhang mein herzliches Dankeschön an die MA 62. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Natürlich nicht zuletzt, Herr Berger, gerne auch ganz am Anfang, weil am allerwichtigsten der Dank an die Menschen ist, die ihre Anliegen mit Petitionen an uns und die Politik herantragen. Ich sag' den Satz auch immer, ich bin ganz grundsätzlich davon überzeugt, dass sowas eine wichtige Bedeutung hat, auch mit Blick auf die heutige Aktuelle Stunde. Demokratie lebt von Menschen, die sich beteiligen können, sich beteiligen dürfen. Sie lebt auf jeden Fall von Menschen, die sich beteiligen. Und in dem Sinne möchte ich mich auch sehr herzlich bedanken bei allen, die keine Mühen gescheut haben, hier ihre Themen mit Petitionen an uns heranzutragen. Ich möchte noch einen Blick auf die Zahlen machen. Wir haben 2021 39 Petitionen gehabt, 2022 34 Petitionen, im 1. Halbjahr 2023 22 Petitionen. Wir werden schauen, wie sich das weiterentwickelt, möglicherweise auch der Schwung, den wir mit dem neuen Petitionsrecht reingebracht haben, der mehr Menschen animiert, ihre Anliegen mit Petitionen an uns zu tragen, da bin ich sehr gespannt. Was man auf jeden Fall sehr klar und sehr deutlich sieht, wenn man auf die Stellungnahmen eingeht, also auf die Anzahl der Stellungnahmen, da haben wir 2022 125 Stellungnahmen gehabt, im 1. Halbjahr 2023 waren es 222 Stellungnahmen, das sind fast doppelt so viele, obwohl es eigentlich ein Jahr verglichen mit einem halben Jahr ist. Warum ist das so? Das ist so, weil wir die Möglichkeit gehabt haben, die wahlwerbenden Parteien in den Bezirken einzubeziehen und da kamen 87 Stellungnahmen alleine von den wahlwerbenden Parteien. Das finde ich deshalb bedeutsam und wichtig, weil wir erstens einmal eigentlich das, was wir mit der Reform des Petitionsrechtes erreichen wollten, auch erreicht haben, nämlich dass wir die Petitionen, die Bezirksbezug haben, und fast jede Petition hat Bezirksbezug, besser in das politische "doing", in das politische Tagesgeschäft auf Bezirksebene einweben, also die Verwebung uns besser gelingt. Jetzt ist ein Mehr an Stellungnahmen nicht unbedingt eine Qualität. Aber ein Mehr an unterschiedlichen Stellungnahmen ist eine Qualität, weil sie die Sichtweise, die 360-Grad-Sichtweise auf das jeweilige Thema erhöht. Und ich glaube, dass diese 87 Stellungnahmen, die ja aus unterschiedlichen Parteien kommen und unterschiedliche Sichtweisen auf das Thema haben, auf jeden Fall auch eine qualitative Steigerung sind, wenn es darum geht, eine Empfehlungsgrundlage auszuarbeiten oder eine Grundlage für Empfehlungen auszuarbeiten, die wir dann auch tatsächlich im Petitionsausschuss aussprechen. Weil das Thema vom Herrn Berger gekommen ist, verpflichtende Empfehlungen gibt es immer noch nicht. Also ich kann Ihnen von meiner Seite aus sagen, verpflichtende Empfehlungen wird es auch mit mir nicht geben, weil ich halte es für völlig absurd, die Vorstellung zu haben, dass es auf der einen Seite Ausschüsse und Prozesse in diesem Haus gibt, die sich mit Stadtplanung beschäftigen, wo es in stadtplanerischen Verfahren viele Formate der Teilhabe gibt. Wir werden heute von dir, Selma, hören das Thema Oberlaa. Wir werden den ganzen Entwicklungsprozess hören. Wir werden sehen, auf welch vielen unterschiedlichen Ebenen Beteiligung in einem Prozess stattfinden kann, und ich halte es für völlig absurd, dass man mit dem Werkzeug der Petition etwas schafft, wo man mit einer einzigen Empfehlung aus dem Petitionsausschuss einen breiten, langen, auf vielen Ebenen funktionierenden Prozess der Stadtplanung hier mit einer verpflichtenden Empfehlung eigentlich ausradiert. Ich fühle mich als Mitglied des Petitionsausschusses fachlich auch gar nicht kompetent, dass ich das tun kann und hier die Weisheit hab', all diese Beteiligungsprozesse davor auf die Seite zu wischen. Also nein, verpflichtende Empfehlungen halte ich für keine besonders erstrebenswerte und gute Idee. Zu den einzelnen Petitionen. Sie haben gesagt, auch ein Thema Scheinbeteiligungen, BürgerInnenbeteiligung. Das ist, glaube ich, immer so eine Sache, wo man mit sehr vielen Polemiken darüber diskutieren kann. Es gibt Beteiligungsverfahren auf vielen Ebenen. Du wirst dann auch in deiner Rede darauf eingehen, am Beispiel Oberlaa zum Beispiel, wo es viele Möglichkeiten der Beteiligung gegeben hat. Jetzt ist es wahrscheinlich immer das Spiel der Opposition, wenn man populistisch drauf ist, dass man sagt, ja, aber die Beteiligung ist halt keine Beteiligung, das hat mit Bürgerbeteiligung nichts zu tun. Fakt ist, wenn man sich am Ende das Projekt dann anschaut wie es rausgekommen ist, im Vergleich zu wie es am Anfang geplant worden ist, dann sieht man sehr wohl, dass es hier unterschiedliche Formate, unterschiedliche Änderungen, unterschiedliche Adaptierungen gerade auch am Beispiel Oberlaa gegeben hat. Wenn die nicht in Ihrem Sinne sind, Herr Berger, dann ist das auch Beteiligung. Beteiligen heißt nicht immer, dass das, was ich einbringe, gemacht wird. Beteiligung heißt, dass ich allen die Möglichkeit gebe, sich darüber Gedanken zu machen. Aber mit diesem allen die Möglichkeit Geben und diesem 360-Grad-Blick haben Sie ja generell als Fraktion ein Problem. Das sieht man ja, egal, auf welches Thema man schaut. Ich freue mich über Petitionen immer, wenn sie kommen. Ich tu' mir immer schwer, einzelne Petitionen rauszugreifen. Ich möchte eine Petition herausgreifen, die mich besonders, wie ich sie jetzt auch wieder im Petitionsbericht gelesen habe, im Herzen berührt hat, das ist der Ni-Una-Menos-Park im 9. Bezirk. Da möchte ich mich erstens bedanken bei der Ni-Una-Menos-Austria, dieser Bewegung, diesen Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und die gesagt haben, sie möchten das Thema Gewalt gegen Frauen und Femizide, also Tötungen von Frauen auf Grund ihres Geschlechts, in dieser Stadt auf irgendeine Art und Weise im öffentlichen Raum sichtbar machen, weil es uns als Gesellschaft natürlich bewegt und berührt und im Herzen bewegt. Darum möchte ich mich sehr herzlich bedanken, dass diese Petition gekommen ist, freue mich auch, dass diese Petition in der Form, wie sie gekommen ist, auch tatsächlich dann umgesetzt worden ist. In dem Zusammenhang finde ich es auch bewegend, wieder darüber nachzudenken, dass wir eigentlich gegenüber diesem Platz die Trafik haben, wo die Nadine im Oktober 2021 brutal von ihrem Ex-Partner ermordet worden ist. Auch diese Trafik wird ein Gedenkort, ein Ort werden, Frau schafft Raum. Im Dezember wird es die Eröffnung geben, und ich freue mich nicht über die Petition, weil es ein Thema ist, das nur bewegt und im Herzen bewegt. Aber ich freue mich, dass es auf Grund der Petition einen Ort gibt, wo wir diesem wichtigen Gedenken im öffentlichen Raum auch einen Platz geben und verorten. Das war so ein Punkt, wie ich den Petitionsbericht gelesen habe, der mir ins Auge gestochen ist, wo ich gesagt habe, da möchte ich ein paar Worte darüber reden, Wir haben auch viele Petitionen immer wieder, auch in dem Bericht über das Thema Radwege. Auch das ist ein Thema, das der Herr Berger in seiner Rede angesprochen hat, Radwege, Argentinierstraße hat er angesprochen. Ja, es ist so, dass wir uns als Koalition das Thema Radwege vorgenommen haben, dass das eines von unseren Leuchttürmen ist, wo wir als Koalition dazu stehen und wo wir sagen, wir werden in dieser Stadt hier nachhaltig an der Infrastruktur arbeiten, weil das einfach notwendig ist. Wenn Ihnen das nicht taugt, dann taugt Ihnen das nicht, uns taugt das. Wir sind sehr froh, wir sind sehr stolz, dass wir 100 Millionen EUR in diesen 5 Jahren in die Hand nehmen. Wir sind sehr stolz, dass wir 2022 17 km neue Radwege geschafft haben, 2023 20 km neue Radwege. Ich nehme es zur Kenntnis, Ihnen taugt das nicht, soll sein, mag sein, ist Ihr gutes Recht. Unser gutes Recht ist, das sehr wohl als Priorität und als wichtigen Punkt bei unserer Arbeit in der Stadt zu sehen. Ich möchte eigentlich alle Menschen ermutigen, dass sie ihre Anliegen mit einer Petition an uns herantragen. Ich erlebe im Petitionsausschuss immer, dass Themen an uns, speziell auch an mich herankommen, die ohne die Petition meine Aufmerksamkeit nicht gehabt hätten, obwohl ich viel mit offenen Augen durch die Stadt gehe. Das finde ich eigentlich das sehr Schöne am Petitionsausschuss, dass man nicht nur die Stadt besser kennen lernt, sondern dass man auch Themen auf seinen Ereignishorizont als Politikerin, als Politiker bekommt, die man sonst nicht hätte. Also ich möchte auffordern: Nutzen Sie Ihr Recht, das unabhängig von der Staatsbürgerschaft alle Wienerinnen, alle Menschen haben, die in Wien wohnen, eine Petition zu uns ins Rathaus zu tragen, egal, welches Anliegen es ist, egal, wie viel Unterstützung eine Petition hat, ob das 500 sind oder ob das 10.000 sind. Und das ist auch gut so. Ich freue mich auf die weitere Arbeit im Petitionsausschuss und möchte mich auch bedanken für das gute Tun und wünsche uns eine gute Diskussion. Danke. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Kickert. Ich erteile es ihr. Abg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren, auch jene, die vielleicht jetzt im Livestream mitsehen! Also Petitionsausschuss-Halbjahresbericht. Ich glaube, erst nach dem 3. Halbjahresbericht werde ich wissen, ob eine halbjährliche Berichterstattung den Vorteil bringt, den wir uns bei der Novelle gedacht haben. Aber Ziel war jedenfalls, wir können häufiger zu den Themen sprechen und zeitnäher, wie dieses schöne neue Wort heißt. Also schauen wir einmal, wie es uns gelingt. Ich möchte mich auch zu Beginn den Danksagungen anschließen, nämlich jenen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 62 und jenen vom Büro, die alles vorbereiten und aufarbeiten, sodass wir mit diesen Unterlagen dann auch entsprechend diskutieren können. Vielen Dank meinerseits. (Beifall bei den GRÜNEN.) Selbstverständlich auch im Namen meiner Fraktion. Wir haben elf Petitionen abschließend behandelt. Gleichzeitig möchte ich einen kurzen Blick auch auf jene elf Petitionen werfen, die nicht zulässig waren aus welchen Gründen auch immer. Manchmal ist es sogar den PetitionseinbringerInnen ganz klar, dass das nicht zulässig ist. Ich nehme als Beispiel jetzt keine aktuelle Petition, sondern meine allerliebste, nicht zulässige Petition vom letzten Jahr, die war nämlich "Zoo Schönbrunn braucht einen Wombat". Das hat mich persönlich als Tierschutzsprecherin wirklich entzückt. Aber das war selbstverständlich auch dem Petitionseinbringer klar, dass das nicht zulässig ist auf Grund der Regeln, die wir haben, beziehungsweise auch nicht zulässig sein kann abseits der Regeln, weil wir als politisches Gremium nicht in die Gebarung des Zoo Schönbrunn eingreifen können. Aber es gibt Unzulässigkeiten, bei denen ich glaube, dass es den Petitionswerbern nicht ganz klar ist, warum. Jetzt sage ich so etwas wie "Verkehrsberuhigung für alle Bezirke". Da war es dann im Text vielleicht klarer. Aber auch "Öffnet die Müllräume". Das ist ein Anliegen, das schon auch an einen Punkt der städtischen Verwaltung anschließt, aber halt nach dem Gesetz - jetzt fällt mir das Wort nicht ein -, aber jedenfalls keine Angelegenheit der Verwaltung ist und der Gesetzgebung und auch des Gemeinderates. Da, denke ich mir, müssen wir uns vielleicht auch etwas überlegen, wie wir da mit der Handhabung umgehen. Ich weiß, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 62 Beratungen anbieten und auch sagen, an welchen Punkten es dem Gesetz nicht entspricht und sie daher beraten, wie sie es möglicherweise anders formulieren können, damit es zulässig gemacht werden kann und wir uns mit diesen Anliegen auseinandersetzen können in Folge. Das finde ich gut. Ich denke mir, da müssen wir vielleicht überlegen, wie wir Informationen zur Verfügung stellen können. Das war jetzt zu den nichtzulässigen. Die Petitionen zeigen manchmal aber auch Trends, und Kollege Weber hat das bereits erwähnt. Also von den elf Petitionen waren sieben im weiteren Sinne zu Verkehr oder Verteilung des öffentlichen Verkehrs mit Schwerpunkt auf aktive Mobilität, also nicht nur Rad fahren, schon auch, aber auch zu Fuß gehen. Ich glaube, da zeichnet sich ein Trend ab, eine Änderung auch im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, was mit dem öffentlichen Raum passieren kann und wie öffentlicher Raum zur Verfügung gestellt werden sollte. Ich glaube, das ist nicht nur ein Trend im Sinne von Marketing gedacht, sondern wirklich auch im Sinne von Bewusstsein, was Stadtraum für die BewohnerInnen bedeutet und wie man die Lebensqualität verbessern kann. Ich glaube, das Gefühl sollte auch irgendwie aufgenommen werden in der Frage, wie wir dazu arbeiten. Zwei waren zu Flächenwidmungen. Und jetzt zu zwei Themen, Kultur einerseits und Menschenrechte andererseits, der Ni-Una-Menos-Park wurde schon erwähnt. Dazu möchte ich erwähnen, dass da eigentlich alle Beschlüsse einstimmig waren. Also auch das ein Zeichen für die Wichtigkeit des Themas einerseits, aber auch für die Art und Weise, wie in diesem Petitionsausschuss gearbeitet wird. Und das ist jetzt eine Überleitung zur Dialogkultur. Ich möchte die Kultur, die wir im Petitionsausschuss etabliert haben, hervorheben. Da findet ein Diskurs statt, der mir hier im Gemeinderatssitzungssaal oft abgeht. Ich muss nicht unbedingt auf die Aktuelle Stunde verweisen. Und das, was wir im Petitionsausschuss, zumindest alle Fraktionen, versuchen, ist, beim Anliegen der Petitionswerberinnen und Petitionswerber zu bleiben und nicht nur unsere eigenen Anliegen über das Thema einer Petition zu vermitteln. Das gelingt uns mehr oder weniger gut, je nachdem. Das "mehr oder weniger" bezieht sich nie auf eine Fraktion, sondern oft von einer Petition zur anderen und ob es quasi voll in unsere politische Linie fällt oder eben nicht. Da nehme ich auch keine Fraktion aus, aber das Bemühen ist da. Ich denke mir, dieses Bemühen spüren die Menschen, die sich mit ihren Anliegen an die Stadt wenden, auch. Das halte ich zusätzlich zum Servicecharakter der MA 62 für einen wesentlichen Punkt in Richtung Verbesserung der Diskussionskultur, der Diskurskultur in dieser Stadt. Kollege Berger hat dann einen Schwenk gemacht zur direkten Demokratie. Hier nur kurz mein Ceterum Censeo: Das Petitionsrecht ist kein direkt-demokratisches Instrument. Es ist immer noch ein Instrument des Anliegen Heranbringens an den Gemeinderat, ich nenne es jetzt einfach eine hochherrschaftliche Institution, heißt auch Petition, fast schon Bittschrift. Ich würde darum ersuchen, die Petitionen nicht als direkt-demokratisches Instrument zu benennen, es auch nicht mit direkt-demokratischen Instrumenten zu vergleichen. Bei Beteiligungsverfahren, jetzt partizipativen Elementen, gibt es Möglichkeiten aller Art. Herr Berger hat in einem Nebensatz erwähnt, dass bestimmte Dinge nicht in unserem Interesse sind, nicht in Ihrem Interesse. Ich nehme nicht an, dass das ein Freud'scher Versprecher war, sondern wirklich so gemeint war. Manchmal sind Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, auch Anliegen, die von einer Initiative vertreten werden, nicht im Interesse anderer Personen, möglicherweise nicht im Interesse einer bestimmten Partei und zusätzlich dazu nicht einmal im Interesse einer Stadtregierung. So ist Demokratie. Trotzdem kann man sich mit diesen Anliegen auseinandersetzen und schauen, ob diese Anliegen in die jeweiligen Projekte einbezogen werden können. Wenn das Anliegen ist, dieses Projekt ganz zu stoppen, dann ist nachvollziehbar, dass eine Änderung des Projektes, in welchem Ausmaß auch immer, diese Fraktion der Personen, die dieses Projekt keinesfalls haben wollen, nicht zufriedenstellt. Das als Qualitätsmerkmal für einen Beteiligungsprozess heranzuziehen, ist unlauter. Es ist einfach kein Qualitätskriterium dafür, ob der Beteiligungsprozess gut war, ob die Menschen, die Anliegen hatten, ihre Anliegen einbringen konnten und wie dann der weitere Entscheidungsprozess verlaufen ist. Ich möchte einen Punkt noch aus der Novelle hervorheben, den ich elegant finde und immer noch elegant finde, nämlich die Stellungnahmen der Bezirksparteien, Kollege Berger hat das auch erwähnt, dieses lange Bemühen der FPÖ, Stellungnahmen der Bezirksvertretung zu erreichen, wo wir immer die Frage hatten: Wie soll das im Ablauf der Petitionen möglich sein? Der Ausweg, der aus meiner Sicht sehr elegante Ausweg, war, jeweils die Bezirksparteien um Stellungnahmen zu ersuchen. Das ist eine zusätzliche Informationsquelle dazu, ob ein Projekt besonders umstritten ist oder nicht. Es gibt auch genau das Gegenteil, ich erwähne noch einmal den Ni-Una-Menos-Park. Daran zeigt sich, also auch an den Stellungnahmen der Bezirksparteien, ob ein Projekt umstritten ist. Ansonsten hat man sehr oft einfach nur, sag' ich, einfach eine Bestätigung der Parteilinien, aber auch das ist nichts Schlechtes, also das gehört auch dazu. Ich glaube, ich habe mehr oder weniger umfassend zu den elf Petitionen gesprochen, auch zu den nichtzulässigen und zu unserem Bemühen. Die Zeit, die wir aufwenden für die Diskussionen und fürs Anhören der Anliegen der Petitionswerberinnen und Petitionswerber ist jedes Mal eine wertvolle Zeit, eine wertvolle Zeit in Form der politischen Auseinandersetzung mit den Bürgerinnen und Bürgern, und ich möchte diese Zeit, die wir einsetzen, niemals missen. Wir brauchen für einen Petitionsausschuss fast zehn Mal mehr Zeit als für andere Fachausschüsse. Nichtsdestotrotz ist es jede dieser Minuten wert, einerseits sich die Anliegen der BürgerInnen anzuhören und mit ihnen zu debattieren, wie es zu Verbesserungen kommen könnte, und dann auch unser Ringen darum, Empfehlungen auszusprechen, die dann, und da gebe ich einen kleinen Wermutstropfen bekannt, oftmals nicht umgesetzt werden, obwohl sie schon so formuliert sind, dass sie eigentlich umgesetzt werden müssten. Das weiß ich noch aus meiner Zeit der eigenen Vorsitzführung, wie sehr man darum ringt mit der Empfehlung, Sachen zu empfehlen, Verbesserungen anzubringen, die umsetzbar sind - ich mache hier absichtlich keinen Konjunktiv - und dann ewig lange braucht zur Umsetzung, falls sie nicht sowieso schon in einem, wie soll ich sagen, laufenden Prozess drinnen sind wie in einem Flächenwidmungsprozess. Da erfolgt es einfach, weil das ist. Alles andere, wo man sagt: Bitte, schaut euch das an, bitte, ladet ein, bitte, tut das, dauert ewig. Auch da ein Ceterum Censeo an meinen Landesrat, der hinter mir sitzt: Ich ersuche darum, die Empfehlung zur Fuchsjagd, zur Änderung des Jagdgesetzes in Wien und der Schonfrist - wenn nicht, werde ich mir tatsächlich die Mühe machen, mit unseren KlubjuristInnen einen Initiativantrag einzubringen mit einer legistischen Formulierung. Ich weiß jetzt schon, dass es mich fürchterlich überfordert, weil ich keine Juristin bin. Aber ich würde mir wirklich wünschen, dass wir diese, ich glaube, einstimmige Empfehlung endlich auch zu einem Abschluss bringen. Mit diesem Ersuchen um Erinnerung an eine Empfehlung, die der Petitionsausschuss gerichtet hat, schließe ich auch meine heutigen Ausführungen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Keri. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Sabine Keri (ÖVP): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist fast, ich glaube, es ist jetzt ein Jahr her, dass wir den Petitionsausschuss Neu, das Petitionsgesetz Neu haben. Und auch ich möchte mich, bevor ich jetzt mit meinen Gedanken anfange, bei dir, liebe Andrea, bedanken für deine wertschätzende Ausschussführung, bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der MA 62, auch beim Bernhard Schiel, der viel Geduld mit uns hat. Ich möchte mich aber auch, und das erlauben Sie mir, bei unserer Referentin, bei der Kathi Wiralska, ganz herzlich bedanken (Beifall bei der ÖVP.) Du hast bis jetzt, wir haben es gehört, 222 Stellungnahmen alleine bei unserem Ausschuss im ersten halben Jahr durchgearbeitet und für uns durchgeforstet. Vielen, vielen Dank für deinen unermüdlichen Einsatz. Also wir haben gehört, wir waren heuer schon sehr fleißig, wir haben heuer schon sehr viel gemacht, elf PetentInnen eingeladen, uns angehört, unsere Ausschüsse dauern länger. Wir haben mehr Tage, wir haben jetzt oft zwei, manchmal sogar, glaube ich, schon drei Tage, wo wir die Petenten anhören, wo sie aufgezeichnet werden, und dann einen Ausschusstag, wo wir uns beraten, in welche Richtung Empfehlungen abgegeben werden beziehungsweise wen wir um Stellungnahmen bitten. Nach einem Jahr ist es, glaube ich, auch ganz gut, wenn man sich dank des Berichtes einmal alles wieder, auch die eigenen Erinnerungen und Notizen, zu sich holt und dann einmal überlegt: Ist all dieser Aufwand, den wir haben, auch so, dass der Petent mit einem besseren Gefühl oder zufriedener aus dem Prozess geht, als es früher war? Ich glaube, dass wir uns da wirklich auch sehr selbstkritisch fraktionsübergreifend dieser Thematik stellen müssen und auch "learnings" mitnehmen, weil das haben wir uns ja auch ausgemacht, dass wir uns nach einer gewissen Zeit wieder einmal zusammensetzen und schauen, in welche Richtung kann es weitergehen beziehungsweise was müssen wir ändern, damit der Petent oder die Petentin am Ende des Tages auch sagt: Das hat Sinn gemacht, dass ich mir die Arbeit gemacht habe, Unterschriften zu sammeln, die Listen herumzugeben, Online-Werbung zu machen. Weil das ist schon ein irrsinniger Aufwand für Privatpersonen, den wir nicht unterschätzen dürfen, weil es ist ja nicht nur die Zeit, Unterschriften zu sammeln, es beginnt ja schon mit den Gesprächen, mit dem "wofür stehe ich", mit dem Auseinandersetzen, es geht ums Ausdrucken, es geht ums Kopieren, es geht ums Rübertragen, es geht ums ... also es ist so viel, dass wir nicht genug wertschätzen können, dass sich ein Mensch in Wien die Arbeit macht und auch sagt, es ist mir meine Stadt so viel wert, dass ich hier mitgestalten möchte. Ich glaube, es ist wirklich an der Zeit, dass wir uns da auch einmal zusammensetzen und schauen, was wir noch besser machen können. (Beifall bei der ÖVP.) Was mir auffällt und auch in Gesprächen mit Petentinnen und Petenten, es wird zwar nicht aufgehört, glaube ich, bei 500 zu zählen, wenn es online ist, aber man sieht es nicht. Man sieht es online schon, aber wenn ich es mit dem Papier bringe, dann ist nirgends die gesamte Zahl zu sehen. (Zwischenruf.) Ja, am Deckblatt für uns, aber nicht für die Menschen draußen, zum Beispiel auch nicht im Petitionsbericht, das ist halt etwas. Für uns ist es eh schön, dass wir es sehen. Aber vielleicht wäre es in Wirklichkeit auch für die Menschen oder für die Wienerinnen und Wiener interessant, dass sie sehen, wie viele auch dieser Meinung sind, die der Petent hat. Das Zweite, was viele oder mehrere uns gesagt haben, ist, dass sie es schade finden, dass sie kein Vorschlagsrecht haben, wen sie gerne um eine Stellungnahme bitten. Also Menschen wenden sich an uns, wenn sie das Gefühl haben, sie werden nicht gehört. Dann möchten sie eine Antwort und dann hätten sie aber gerne die Antwort von einer bestimmten Person, einem bestimmten Stadtrat, einer bestimmten Stadträtin. Und wir entscheiden aber, wer Stellungnahmen gibt und nicht der Petent kann sagen, ich hätte gerne eine Stellungnahme zu dem und dem Thema, dass ich das einmal erklärt bekomme. Und das ist zum Beispiel etwas, was wir uns wirklich auch anhören müssen und annehmen sollten. Ich glaube, dass wir da sehr wohl auch einen Schritt machen sollten, dass wir sagen: Okay, was hätten Sie denn gerne? Oder: Wen hätten Sie denn gerne gefragt? Oder: Welche Stellungnahme hätten Sie gerne, damit wir das sehr wohl auch annehmen? Und Jennifer Kickert hat das jetzt vorher gesagt: Wir geben viele Empfehlungen ab oder wir geben Empfehlungen ab, wo wir aber dann gar nicht wissen ... oder viele werden gar nicht umgesetzt, Das ist dann halt schon schade, wenn wir jetzt vier Tage im Monat sitzen und uns bemühen, Empfehlungen so zu formulieren, dass man sie eigentlich umsetzen kann und nicht einmal das wird gemacht. Dann muss man sich langsam fragen: Wem gegenüber endet denn da die Wertschätzung? Also da würde ich mir schon wünschen, dass wir einmal evaluieren und auch einmal einfach ganz ehrlich fragen: Warum werden denn diese Empfehlungen nicht umgesetzt? Und dann müssen wir uns halt auch anhören, ganz ehrlich, wie ist der Petitionsausschuss in Wirklichkeit anerkannt oder auch nicht? Und dann müssen wir uns dem auch stellen und auch weiterdenken. Ja, wir haben jetzt auch den Petitionsausschuss so, dass er aufgenommen wird, was ab und zu dazu verleitet, ohne jetzt Personen zu nennen, etwas polemische Meldungen zu schieben. Das ist auch etwas, was wir uns überlegen sollten und uns Spielregeln aufgeben sollten. Wir haben oft die Thematik oder ich habe das Gefühl, dass sich in dem Petitionsausschuss sehr viele in erster Linie als Parteivertreter sehen, aber nicht als der Volksvertreter beziehungsweise -vertreterin, eigentlich Vertreter, bei den Frauen ist es nicht so, wenn es um die Vermittlerrolle geht zwischen Petent und dem Gremium. Das ist halt etwas, glaube ich wirklich, wo es Spielregeln braucht. Eine Entwicklung habe ich jetzt bemerkt und die möchte ich jetzt gleich sagen und nicht erst, wenn wir den nächsten Bericht debattieren. Wir sehen oder ich merke, dass wir Stadträte oder Stadträtinnen teilweise nicht um Stellungnahmen bitten, obwohl ihre Geschäftsgruppe betroffen ist, und das möchte ich eigentlich nicht. Ich möchte nicht, dass wir jemanden schonen. Ich kann das Beispiel geben: 18er, eine Straßenbahnlinie rund um die Hauptallee, es ist die Thematik Baumfällungen/Naturschutz in der Petition. Wen haben wir nicht gefragt um eine Stellungnahme? Den Herrn StR Czernohorszky. Ja, Sie können nichts dafür, Sie waren ja gar nicht da. Aber da haben wir einen Antrag gestellt - wurde nicht zugelassen. Das ist etwas, das möchte ich eigentlich nicht haben, weil ich möchte schon, dass wir jeden fragen. Die können ja auch eine Leermeldung abgeben. Aber das ist etwas, was ich schon gerne hätte, dass wir sehr wohl die Stadträte und Stadträtinnen, die von der Thematik betroffen sind, fragen oder um eine Stellungnahme bitten. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte jetzt noch kurz auf zwei Dinge, die auch "learnings" sind, oder auf zwei Meldungen, ein Mal vom Herrn Berger und ein Mal von dir, lieber Herr Kollege Weber, kommen. Da habe ich mir zum Beispiel auch eine Petition rausgesucht, über die ich reden wollte, weil es eigentlich ein "learning" für uns ist beziehungsweise das wir uns mitnehmen sollen meiner Meinung nach für unsere überfraktionelle Besprechung, wie wir damit umgehen. Es geht eben um den Ni-Una-Minos-Park. Es war so, dass die Petition bei uns eingelangt ist, während die Bezirksvertretung im 9. Bezirk schon mit der Thematik befasst war. Also im März 22 war der Antrag im Bezirksparlament, und das war eine monatelange Debatte im Bezirk, wie man mit dieser Benennung umgeht, was möchte man noch dazu haben. Da ging es darum, will man eine Gedenktafel für die ermordete Trafikantin haben? Soll er wirklich so heißen, oder will der Bezirk einen anderen Namen noch dazu haben, eine Erklärung noch? Und gleichzeitig, also nicht gleichzeitig, sondern im September 22 kam die Petition. Das Bezirksparlament hat sich aber schon damit befasst und da, glaube ich, haben wir ja dann auch die Petition abgelehnt, weil wir gesagt haben, es hat dann in der Zwischenzeit schon einen Beschluss gegeben, aber da sollten wir uns schon auch ein "learning" oder eine Spielregel mitnehmen: Wie gehen wir denn damit um? Geben wir dem Bezirksparlament die Zeit, die es braucht, um diesen demokratischen Prozess auch in der Diskussion zu haben? Oder ziehen wir die Petition vor und geben dann eine Stellungnahme? Also das, glaube ich, wird eine ganz schwierige Diskussion. Aber ich würde das gerne mitnehmen, weil ich glaube, da kann man einiges bewirken und machen. Und eine Sache hier, Herr Berger, weil du über das Bürgerbeteiligungsverfahren gesprochen hast und über die offenen Fragestellungen. Das betrifft uns jetzt im Petitionsausschuss nicht per se, aber das ist auch etwas, was ich gerne mitgeben würde. Bürgerbeteiligungsverfahren haben ganz selten offene Fragestellungen, und das finde ich sehr schade. Ein ganz aktuelles Beispiel ist gerade, es wird die Landstraßer Hauptstraße umgestaltet, und da habe ich auch mit einigen schon darüber geredet. Da darf man mitmachen, wenn man Bewohner ist. Und dann gibt's die Frage: Wie nutzen Sie denn die Landstraßer Hauptstraße? Mit dem Auto, zu Fuß, mit den Öffis oder mit dem Fahrrad? Und du musst dich entscheiden. Du kannst nicht sagen: Ich mach' Öffis, ich mach' Autos, ich mach' zu Fuß, ich mach' alles. Du musst dich entscheiden, womit du die Straße benutzt, und das hat mich persönlich extrem geärgert. Das würde ich auch gerne in die Lokale Agenda mitnehmen, weil die meisten Menschen haben eine Nutzungsvielfalt. Das sollten wir bedenken und das sollten wir auch mitnehmen. Aber wie gesagt, ich freue mich, ich freue mich wirklich darüber, dass wir hoffentlich zeitnah den fraktionellen Austausch haben, "learnings" haben, und bin schon sehr gespannt auf die Weiterentwicklung. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mautz-Leopold. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold (SPÖ): Herzlichen Dank, Herr Landtagspräsident! Geschätzter Landesrat! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Themen des Petitionsausschusses sind sehr, sehr vielfältig, einige wurden schon genannt. Ich möchte einen kurzen Abriss machen, welche Themen im 1. Halbjahr bei uns so aufgeschlagen sind. Das sind, wie schon öfter erwähnt und ganz häufig, die Radwege genauso wie Radschnellverbindungen, Verkehrsangelegenheiten im Allgemeinen, Bautätigkeiten in allen Ausführungen, sagen wir, Neubau genauso wie Aufstockungen. Es geht auch immer wieder um Widmungen, zum Teil auch um eben schon laufende Widmungsverfahren, es geht generell um Stadtplanung, es geht genauso um Begegnungszonen, um Wohnstraßengrätzl, Tempo 30, "free spaces" zur kulturellen Nutzung bis zu Naherholungsgebiet und Umbenennungen. Die Themenvielfalt, das sehen Sie, ist eben sehr groß, und ich denke, das ist für uns als Mitglieder des Ausschusses eben eine gute Sache, weil wir so viel lernen, so viel erfahren, so viel über die Stadtverwaltung, über das, was in einem bestimmten Grätzl gerade los ist, was die Menschen dort bewegt und wofür sich die Bürgerinnen und Bürger eben engagieren. All diese Petitionen, diese 11 Petitionen, wo wir im 1. Halbjahr auch die Petitionswerberinnen und -werber eingeladen haben, waren erfolgreich. Alle waren erfolgreich, weil sie für ihr Anliegen eingetreten sind, weil sie über 500 Unterschriften gesammelt haben und weil sie alle bei uns waren und mit uns ins Gespräch gekommen sind. Ich möchte mich bei allen Einbringerinnen und Einbringern herzlich an dieser Stelle bedanken. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Es wurde heute schon öfter angesprochen, die Sitzungen, wo die Bürgerinnen und Bürger zu uns kommen, sind öffentlich. Und es ist eine nicht ganz einfache Herausforderung, sag' ich jetzt, für einen Petitionswerber, eine Petitionswerberin, in einem öffentlichen Ausschuss die Petition, das Anliegen zu argumentieren und vorzutragen. Es sitzen dort wir Abgeordnete, es sitzen Zuhörerinnen und Zuhörer, es ist, und so soll es bitte auch bleiben, in der Volkshalle sehr häufig in einem sehr schönen Saal. Die ganze Sitzung wird aufgezeichnet, alles ist später im Netz nachzuschauen. Es ist keine einfache Herausforderung für jemanden, der oder die nicht so in der Öffentlichkeit steht, wie wir das zum Beispiel tun. Ich finde es großartig, dass sich so viele Menschen da wirklich so gut für ihr Anliegen eingesetzt haben. Meiner Meinung nach hat sich die Öffentlichkeit des Ausschusses wirklich bewährt und hat uns ganz bestimmt einiges an Publizität gebracht, denn ich bemerke jetzt ein neues Phänomen, das ich euch vielleicht sagen kann. Es kommen mehr und mehr Delegationen, die sich den Petitionsausschuss anschauen wollen. Das wird mit nächstem Jahr immer häufiger sein, dass wir bei den öffentlichen Ausschusssitzungen auch von anderen Bundesländern Besuch bekommen, die sich dafür interessieren, wie wir hier in der Stadt Wien unsere Petitionen öffentlich abwickeln. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Der Petitionsausschuss war übrigens immer schon - in die Richtung von Kollegen Berger - ein sehr effizienter Ausschuss. Im Jahr 2022 waren es von Einbringung bis Beendigung 7,7 Monate. Heute sind wir, wenn die 500 Unterschriften erreicht sind, bei 3,6 Monaten, bis die Petition fertig behandelt ist, was ich wirklich großartig finde und wo man dann auch wirklich sehr aktuell, sage ich, das Thema der eigenen Petition noch im öffentlich Ausschuss präsentieren kann, das Video auf der Petitionsplattform verlinken und verschicken kann, die Stellungnahmen auch zur Argumentation des eigenen Anliegens verwenden kann und weiter für das Thema lobbyieren kann. Es gab 222 Stellungnahmen, eine unglaubliche Anzahl an Positionierungen, inhaltlichen Schriftstücken, die wir hier vorliegen haben, die wir bearbeitet haben, die wir alle gelesen haben, die jedenfalls für den Petitionswerber und für die Petitionswerberin, denke ich, einen wirklichen Wert haben, denn es gibt dann eben eine wirkliche Stellungnahme einer Stadträtin, eines Stadtrates zu meinem Anliegen, zu meinem Interesse, zu dem, was ich gerne verändern oder umsetzen möchte. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang sehr, sehr herzlich bei allen Geschäftsgruppen im Magistrat bedanken, insbesondere bei der Geschäftsgruppe Innovation und Stadtplanung, bei der Geschäftsgruppe Klima und bei der Geschäftsgruppe Finanzen, wo die meisten Stellungnahmen angefordert werden. Wichtig ist mir auch an dieser Stelle, mich bei den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern in Wien zu bedanken, denn jedes dieser Anliegen hat eben auch ein Grätzl oder einen Bezirk. In diesem Zusammenhang ist es sehr, sehr wichtig, dass wir auf einer sehr guten Ebene miteinander reden und zusammenarbeiten und wirklich gemeinsam versuchen, das Beste für das Anliegen der BürgerInnen zu erreichen. Sie sehen also, viel Arbeit steckt in dem Petitionsausschuss, viel Kommunikation, viel Information, alles wird übersichtlich auf einer Petitionsplattform dargestellt. Es sind die Sitzungen in Protokollen mit Abstimmungsverhältnissen und allem Drum und Dran nachzulesen. Es sind die Filme dort abzurufen, es sind Stellungnahmen dort abzurufen. Es ist natürlich auch der hier zu diskutierende Bericht abzurufen. Es gibt auch eine Abteilung, die das Ganze für uns organisiert, uns rechtlich berät und diese ganzen Abläufe betreut. Ich möchte mich auch an dieser Stelle ganz, ganz herzlich bei der MA 62 bedanken. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Ich danke für die Worte über die gute Zusammenarbeit. Ich sehe das auch so, dass wir eine wirklich gute fraktionsübergreifende Kommunikation in diesem Ausschuss haben. Danke für die gute Zusammenarbeit. Ich bin dabei, für Jänner einen längeren Termin zu koordinieren, wo wir uns als Fraktionssprecherinnen und -sprecher für Petitionen noch einmal zum Thema austauschen. Es ist nun einfach ein neuer Ablauf, und wir werden uns da noch ausführlich damit auseinandersetzen, was wir noch verbessern können. Wir sind ein Ausschuss, wo wir alle miteinander reden, wo wir mit den Bürgerinnen und Bürgern reden, wo wir wertschätzend miteinander umgehen. Ich danke euch für die Arbeit und auch dafür, dass wir jetzt noch zusätzliche Sitzungen einschieben. Einen schönen Tag. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Arapovic. Ich erteile es ihr. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Herr Präsident! Werter Landesrat! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss schon zugeben, ich habe es echt genossen - der Tag hat nicht so gut begonnen, wie er jetzt aufzuhören scheint -, wie wertschätzend, wie achtsam und wie rücksichtsvoll hier diese Debatte geführt wurde und welchen Eindruck man eigentlich als Zuhörerin oder Zuhörer von diesem Petitionsausschuss mitbekommt. Herzlichen Dank dafür, dass wir heute diesen tollen Einblick in Ihre, eure, in unsere ganz, ganz wichtige Arbeit haben. Danke schön. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Der Halbjahresbericht des Petitionsausschusses verdeutlicht das engagierte Bemühen, das eine gründliche Auseinandersetzung mit den Anliegen der Wienerinnen und Wienern gewährleistet, aber auch erfordert, sei es durch Bürgerinitiativen, sei es durch Petitionen. Diese Formen der BürgerInnenbeteiligung sind wirklich ganz wichtig. Das habe ich auch schon heute öfters gehört, sie sind ein wirklich sehr, sehr großer Wert, dass die Politik unsere Demokratie auch lebt. Dafür möchte ich auch den Einbringerinnen und Einbringern danken, dass sie sich so aktiv einbringen und so auch das Vertrauen uns gegenüber zeigen. Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Ich bin auch den Bericht durchgegangen. Durch die Petitionen wird unser Blick sehr oft auch auf Themen gelenkt, die momentan vielleicht nicht die Aktualität haben, aber nicht in ihrer Bedeutung unwesentlich sind beziehungsweise auch uns die Wichtigkeit der besonderen Anliegen, der besonderen Bedürfnisse einzelner Bevölkerungsgruppen, einzelner Teilnehmer eigentlich vor Augen führen. Das ist wirklich, wirklich ein großer Wert und sollte eigentlich so weiterleben. Ich glaube, durch die gute Arbeit des Petitionsausschusses kann es uns auch mit Hilfe der engagierten Bürgerinnen und Bürger gut gelingen, unsere Stadt auch besser für die Zukunft zu gestalten. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Dennoch möchte ich schon auf einen Punkt zu sprechen kommen, wofür der Petitionsausschuss nicht ist beziehungsweise wofür die Petitionen nicht zu instrumentalisieren sind. Es ist auch heuer einmal passiert, dass es den Versuch gab, dass eine Flächenwidmung, die schon auf der Tagesordnung der Stadtregierung gewesen ist, durch das Einbringen der Petition eigentlich von der Tagesordnung wegzunehmen. Dafür sind die Petitionen nicht da, denn die Flächenwidmungspläne sind Prozesse für sich, und in diesem Fall, wenn eine Flächenwidmung auf einer Tagesordnung ist, dann heißt das, dass dieser Prozess eigentlich schon abgeschlossen ist. Im Zusammenhang mit dieser speziellen Petition möchte ich auch darauf hinweisen, dass dieser Prozess tatsächlich sehr umfassend war und auch lange gedauert hat. Es hat mit dem kooperativen Planungsverfahren im Jahr 2016 begonnen. Bis zur öffentlichen Auflage 2022 sind dann wirklich viele, viele Schritte zustande gekommen, die auch dann dazu geführt haben, dass sich dieser Flächenwidmungsplan in weiterer Folge eigentlich auch verändert hat. Da ist es zu verschiedensten Veränderungen in der Flächenwidmung gekommen, wie zum Beispiel, dass die Gebäudehöhe auf maximal 25 m beschränkt wurde, dass der Thermenvorplatz - da geht es um Oberlaa - öffentlich bleibt und auch von der Gestaltung her, von der Aufenthaltsqualität aufgewertet wird, dass die Anzahl der Wohnungen auf diesem Gebiet von 1.000 auf 750 reduziert wird, dass die Anordnung von den Gebäuden, also dass der Bebauungsplan darauf Rücksicht nimmt, welche Bäume dort bereits bestehen und welche erhaltenswert sind. Dann gab es auch zusätzliche Maßnahmen zur Begrünung, und letztendlich wird auch die Fläche, die jetzt in Oberlaa verbaut wird, eine geringere sein als die jetzige versiegelte Fläche mit einem Parkplätz vor Ort. Dieses Ergebnis verdeutlicht auch, dass es einen effektiven Einfluss von den partizipativen Verfahren auch während der Flächenwidmung und Flächenwidmungsverfahren gibt. Diese Umgestaltungen von öffentlichen Räumen, neuen Infrastrukturen regen auch die Bevölkerung dazu an, tatsächlich Petitionen oder Bürgerinitiativen zu gründen, weil sie hier auch eine Chance für ihr Grätzl, für ihren Stadtteil sehen. So möchte ich auch nur kurz über die Petition der Begegnungszone in Margareten zu sprechen kommen, weil die Bevölkerung hier auch in Anbetracht der Veränderung der Infrastruktur, die durch den U-Bahn-Bau hinzukommt, hier die Möglichkeiten gesehen hat: Wie können wir noch die aktive Mobilität fördern, beziehungsweise was können wir einfach mit der Reduzierung des Durchzugsverkehrs noch anstellen? Wie können wir unsere Lebensqualität hier in der Stadt, in diesem Stadtteil in Margareten, wo es wirklich auch sehr dicht bebaut ist und wo die öffentlichen Flächen eigentlich noch viele Potenziale haben, steigern? Ich muss auch noch hervorheben, dass es gerade Margareten gewesen ist, welches als ein Pilotprojekt für diese partizipativen Verfahren der Klimateams ausgewählt wurde, um gerade auf diese Veränderungen gemeinsam mit der Bevölkerung zu reagieren und hier auch gemeinsam mit der Bevölkerung Lösungen zu erarbeiten. Aber nicht nur alle Petitionen, die in Bearbeitung genommen werden, haben einen Mehrwert, haben unsere Aufmerksamkeit. Hier möchte ich auch noch eine Petition hervorheben, die tatsächlich auf Grund technischer Fehler, auf Grund der Nichtzuständigkeit des Petitionsausschusses nicht in Bearbeitung genommen wurde. Das ist die Petition "Barrierefreier Zugang zum See in der Seestadt". Auch wenn diese Petition jetzt im Petitionsausschuss nicht behandelt wurde, hat das durchaus eine Aufmerksamkeit auf ein sehr, sehr wichtiges Thema gezogen, das auch die zuständigen Stellen dann dazu bewegt hat, sich vielleicht Gedanken zu machen. Aber auch die Politik im Bezirk ist aktiv geworden und hat in der Bezirksvertretung einen Beschluss gefasst, wonach es einen barrierefreien Zugang zum See in der Seestadt geben sollte, weil wir eine Inklusion leben wollen und die Barrierefreiheit tatsächlich ein wichtiges Thema ist. (Beifall bei NEOS, SPÖ und GRÜNEN.) Das sind wirklich nur drei Petitionen aus diesem sehr umfassenden Bericht, die ich hier vortragen möchte. Ich kann es wirklich jedem empfehlen, einfach durchzuscreenen und durchzuschauen, was das für Themen sind, die unsere Bürgerinnen und Bürger bewegen. Ich weiß, es ist irrsinnig viel Arbeit. Ich habe euch allen jetzt zugehört, wie viele Stellungnahmen da eingegangen sind, die alle durchzugehen sind - also wirklich Hut ab. Ich möchte mich auch stellvertretend für meine Fraktion bei der MA 62 für die tolle Arbeit bedanken. Ich möchte mich wirklich auch bei allen Ausschussmitgliedern bedanken. Es war so schön, euch bisher zuzuhören, ich bin zuversichtlich, dass es bis Ende der Debatte genauso sein wird. Ich möchte mich auch bei der Ausschussvorsitzenden Andrea Mautz-Leopold für die offensichtlich sehr emphatische und konstruktive Ausschussführung bedanken. Vor allem möchte ich mich im Namen von uns allen von den NEOS bei dir, lieber Thomas Weber, bedanken. Du bist wirklich mit Leib und Seele und Leidenschaft in diesem Ausschuss dabei, und das ist das, was gerade dieser Ausschuss wirklich braucht. Ich danke dir dafür herzlichst. Danke. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Abg. Klika. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Julia Klika, BEd (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich jetzt in Vertretung für meine Kollegin Silvia Janoch auch noch kurz zu Wort melden und möchte mich zuerst einmal den ganzen Dankesworten anschließen. Ich werde jetzt nicht mehr alle namentlich nennen, aber auch von mir und meinen Kollegen ein großes Dankeschön. (Beifall bei ÖVP und NEOS.) Die Petitionen und der Petitionsausschuss sind wichtige politische Instrumente einer Demokratie, die vor allem auch von der Bevölkerung immer mehr angenommen werden und stärker genützt werden und sind sozusagen der verlängerte Arm zu uns ins Rathaus. Daher finde ich es einfach noch immer schade, dass er zeitweise nicht ganz so ernst genommen wird, wie er sollte. Ich möchte mich einer Petition genauer widmen, und zwar der Petition gegen Hochhäuser und zu hohe Grundstücksumwidmungen in der Stachegasse in Hetzendorf. In Hetzendorf hat es rund um die Stachegasse eine neue Flächenwidmung gegeben. Das ist nicht die erste Flächenumwidmung, die irgendwie fragwürdig ist. Dieses Grätzl zeichnet sich durch viele Kleingartenhäuschen und eine Baumstraße aus. Das heißt, bei einem neuen Bau oder bei massivem Bau müssten wieder viele Bäume gefällt werden und kostbarer Grünraum geopfert werden. Diese Verbauung ist überhaupt nicht nachvollziehbar, auch weil die Infrastruktur dort vor Ort fehlt, und schon gar nicht, wenn die Stadtregierung immer damit wirbt, dass es in Zukunft viel mehr Grünraum geben wird und man mehr entsiegeln muss. Daher hat sich eben auch eine Bürgerinitiative gegründet, und gemeinsam haben die eine Petition gestartet. Anfang November 2022 wurde im Ausschuss festgelegt, dass diese Petition in Behandlung bleibt, um unter anderem noch weitere Stellungnahmen einzuholen, auch die Stellungnahme von StRin Ulli Sima. Doch bevor diese Petition im Ausschuss überhaupt final behandelt werden konnte - und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen -, wurde dieser neue Flächenwidmungsplan bereits im Dezember, also einen Monat später, im Gemeinderat von der SPÖ und von den NEOS einfach beschlossen. Da frage ich mich: Wie kann das sein? Das ist eine Farce gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt! Die setzen sich für ihre Herzensprojekte ein, nehmen sich die Zeit, opfern ihre Freizeit dafür, sammeln Unterschriften und machen sich stark und wollen einfach nur gehört werden, und die Wiener Stadtregierung ignoriert sie einfach. (Beifall bei der ÖVP.) Natürlich ist auch im Bezirk die Unzufriedenheit ziemlich groß, aber wie soll man sich da auch noch ernst genommen fühlen. Gemeinsam, wie es auch schon angesprochen wurde, haben wir den Petitionsausschuss attraktiviert und ein bisschen erneuert. Man kann sich die Sitzungen dann online anschauen: Aber was bringt diese Erneuerung, wenn im Endeffekt die Bürgerinnen und Bürger immer noch zeitweise ignoriert werden? So funktionieren Transparenz und Offenheit auf jeden Fall nicht! (Beifall bei der ÖVP.) Ich finde es unglaublich schade, dass die Wiener Bevölkerung noch immer zeitweise im Regen stehen gelassen wird und nicht so gehört wird, wie sie es sollte, aber ich hoffe, dass sich auch das in Zukunft bessern und ändern wird. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Dr. Jennifer Kickert.) Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Haase. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. (FH) Susanne Haase (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auch sehr, heute ein paar abschließende Worte zum halbjährlichen Bericht des Petitionsausschusses sagen zu dürfen. Wie ich nach vielen Jahren im Bezirksparlament jetzt in den Gemeinderat gewechselt bin, habe ich mir gedacht, es wird sich sicher auch sehr viel ändern und ob mir nicht irgendwie dieser direkte Kontakt zu den BürgerInnen, diese Unmittelbarkeit aus dem Bezirk abgehen wird. Durch den Petitionsausschuss kann ich sagen: Nein, es geht mir nicht ab. Es ist eigentlich ein weiterer Weg, dass ich auch in andere Bezirke sehr viele Einblicke kriege, und ich muss sagen, das ist wirklich sehr, sehr spannend. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Ich möchte mich natürlich auch allen Danksagungen anschließen. Ich werde jetzt auch nicht mehr alles wiederholen, aber ich möchte trotzdem auch noch einmal ein spezielles Danke an unsere Vorsitzende, an Frau Andrea Mautz-Leopold, richten, weil auch ich ja jetzt sozusagen quer eingestiegen bin und sie mich in den Petitionsausschuss wirklich so professionell aufgenommen hat. Dafür bin ich ihr auch persönlich sehr dankbar, und die Arbeit macht mir auch tatsächlich sehr viel Spaß. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Ein Aspekt, der mir doch sehr am Herzen liegt und den ich auch jetzt noch einmal aufgreifen will, ist, weil wir das heute am Vormittag auch sehr stark diskutiert haben: Es ist doch die Situation, dass wir in Wien gerade die Zweimillionengrenze der Bewohnerinnen und Bewohner, der Wienerinnen und Wiener überschritten haben, und ich möchte es auch hier noch einmal sagen: Es dürfen 30 Prozent der Wienerinnen und Wiener nicht wählen. Das heißt, sie sind vom Wahlrecht ausgenommen, und in Bezirken, wie bei mir in meinem Heimatbezirk, im 16. Bezirk, gibt es Grätzl, ist es bis zu 50 Prozent, dass die Menschen nicht wählen können. Das heißt, wenn ich persönlich auf dem Brunnenmarkt auf die Straße gehe, weiß ich, dass jede zweite Person dort vor Ort nicht wählen kann. Dieses Problem können wir hier im Gemeinderat und im Landtag nicht lösen, das ist mir klar, aber was wir machen können, ist, dass wir Wege finden, dass wir auch die Menschen in den demokratischen Prozess miteinbinden, die nicht wählen dürfen und die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Und das ist das, was das Petitionsrecht, was das Petitionsgesetz und was dieser Ausschuss mit sich bringen, denn hier geht es nicht darum, dass man Staatsbürger ist, es geht nicht darum, dass man das allgemeine Wahlrecht hat, sondern es geht ausschließlich darum, dass man 16 Jahre alt ist und dass man in Wien hauptwohnsitzgemeldet ist. Aus diesem Grund sehe ich den Petitionsausschuss neben anderen Projekten, die wir zur Demokratisierung der Stadt auch haben, wie jetzt auch letztens sehr stark durchgeführt und weitergeführt die Klimateams oder die Kinder- und Jugendmillion. Wir in der Stadt Wien versuchen, Projekte zu starten, wo wir sozusagen die Bevölkerung mitnehmen, miteinbinden. Dabei ist der Petitionsausschuss ein großer Teil, und ich finde ihn besonders wichtig und auch zu erwähnen. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Nun zurück zum Petitionsbericht im Allgemeinen: Die Zahlen, Daten und Fakten, glaube ich, wurden eh schon sehr beeindruckend dargestellt. Für mich sind in den letzten Jahren elf Petitionen in dem Petitionsausschuss vorgestellt worden. Da muss ich sagen, das sind wirklich elf ganz, ganz spannende Einzelfälle von Menschen, die sich für ein bestimmtes Thema begeistern und das auch mit viel Engagement dort vorgetragen haben. Wie meine Vorredner schon gesagt haben, ist es nicht selbstverständlich, dass man sich in einen Ausschuss begibt, wo 16 Abgeordnete sitzen, um dort sein Anliegen vorzubringen. Das ist schon etwas ganz Besonderes, und da steht auch sehr viel Engagement von den einzelnen Petitionseinbringern. Da möchte ich auch ein großes, großes Dankeschön an die Leute aussprechen, die diesen Weg gegangen sind. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN.) Auch wenn bei dem einen oder anderen Einbringer die Stellungnahme vielleicht nicht unbedingt das war, was sie sich erwartet haben, möchte ich trotzdem festhalten, dass diese Arbeit nicht umsonst ist. Wir haben 16 Mitglieder im Petitionsausschuss von 5 Fraktionen, die sich jede einzelne Petition genau angehört haben. Bis zu 45 Minuten haben wir über jede einzelne Petition diskutiert, es wurden 222 Stellungnahmen aus den unterschiedlichsten Organisationen, Dienststellen und Geschäftsgruppen eingeholt, und die öffentlichen Sitzungen sind auf Video aufgezeichnet, das heißt, es kann sich jeder anschauen. Das heißt, egal, wie die abschließende Stellungnahme am Ende des Tages lautet, es haben sich unfassbar viele Leute mit diesem Thema beschäftigt, und das ist gut so. Für mich ist der Petitionsausschuss ein Ort der Bildungsarbeit, und zwar in beide Richtungen. Ich glaube, jeder Einbringer/jede Einbringerin lernt in dem Prozess der Petitionen sehr viel, aber für mich viel wichtiger ist das, was wir von den Menschen lernen können, was wir PolitikerInnen von den Bürgerinnen und Bürgern lernen können. Da ist der Petitionsausschuss für mich ein direktes Reinhören in die Wiener Bevölkerung, zu den Menschen vor Ort und in die Communities. Ja, natürlich kann man Dinge immer verbessern, das ist klar. Ich glaube, auch ein modernes Instrument wie der Petitionsausschuss ist dazu da, dass er weiterentwickelt wird, dass man ihn an die Gegebenheiten und die Herausforderungen anpasst. Ich bin sehr gerne ein Teil davon, freue mich auf das nächste halbe Jahr und denke mir: Durchfluten wir Wien mit Demokratie und entwickeln wir auch den Petitionsausschuss weiter. Ich bin sehr gerne ein Teil davon. In diesem Sinne, danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, NEOS und GRÜNEN sowie von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.) Präsident Ernst Woller: Danke. Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat das Schlusswort. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Herzlichen Dank für die wirklich umfassende Debatte. Es gibt mir die Gelegenheit, kaum mehr etwas hinzufügen zu müssen. Das möchte ich auch nicht, aber eine Gelegenheit möchte ich doch noch nutzen. Wenn wir mittlerweile alle halben Jahre auf die Petitionen schauen, dann sehen wir trotzdem eine ziemlich beeindruckende Anzahl an Petitionen, die erledigt worden sind. Das ist jetzt auch sehr eindrucksvoll diskutiert worden. Ich möchte mir aber vielleicht noch einen kleinen Hinweis auf die vielen erlauben, die hinter diesen Petitionen stehen, auch was die Stellungnahmen betrifft. Es ist sehr richtig, es sind die Bürgerinnen und Bürger erwähnt worden, um die es ja beim Petitionsrecht geht und deren Interessen und Anliegen wir alle hier ernst nehmen und ernst nehmen müssen. Allein diese 222 Stellungnahmen, die die 22 abschließend behandelten Petitionen mit sich gebracht haben, stehen aber auch noch für etwas anderes, und die Gelegenheit möchte ich jetzt nutzen, nämlich für eine sehr, sehr, sehr intensive Arbeit von sehr, sehr vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sehr, sehr vieler Organisationen, Geschäftsgruppen, Stadträtinnen und Stadträten und wahlwerbenden Parteien. Diesen Persönlichkeiten, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchte ich an dieser Stelle, ich glaube, im Namen von uns allen, sehr, sehr herzlich danken. (Allgemeiner Beifall.) Diesmal geht der 1. Preis an die Geschäftsgruppe Innovation, dicht gefolgt ex aequo von der Geschäftsgruppe Finanzen und Klima, aber ebenso viele Stellungnahmen, wenn wir alles zusammenzählen, sogar noch mehr, kommen von wahlwerbenden Parteien. Deswegen möchte ich jetzt auch von dieser Stelle aus Ihnen allen, aber vor allen Dingen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Klubs sehr herzlich danken. (Allgemeiner Beifall.) Last but not least wissen aufmerksame Beobachterinnen und aufmerksame Beobachter, wenn immer wir über die Petitionen diskutieren, diskutieren Frau Abg. Kickert und ich auch über die Fuchs-Petition. Dazu nur ein paar kleine Anmerkungen: Es ist so wie immer, insofern kann man es auch nachlesen, aber in dem Fall möchte ich es auch noch einmal wiederholen: Es ist selbstverständlich so, dass wir sehr, sehr genau auf das, was auch ausgemacht worden ist, schauen, auf das Monitoring, das jetzt auch auf Basis der Petition stattgefunden hat. Ich freue mich schon, vielleicht beim nächsten Mal in einem halben Jahr auch ein bissel darauf zurückschauen zu können. Jetzt möchte ich mich aber bei allen noch einmal bedanken und freue mich auf Zustimmung. (Allgemeiner Beifall.) Präsident Ernst Woller: Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ist einstimmig so beschlossen. Es liegt mir ein Beschluss- und Resolutionsantrag der FPÖ betreffend verbindliche Bezirksabstimmungen vor. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Ist unterstützt von ÖVP, FPÖ und Kieslich, damit keine ausreichende Mehrheit und abgelehnt. Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Aufzugsgesetz 2006 geändert wird. Berichterstatterin hierzu ist Frau Lhptm-Stv.in Gaál. Ich bitte Sie, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatterin Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ernst Woller: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort abnehmen zu lassen und bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, ebenfalls um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist wieder einstimmig beschlossen. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Wege bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche einen schönen Nachmittag. (Schluss um 14.29 Uhr.) Landtag, 21. WP 19. Oktober 2023 25. Sitzung / 2 Landtag, 21. WP 19. Oktober 2023 25. Sitzung / 3