Wiener Landtag 21. Wahlperiode 22. Sitzung vom 26. April 2023 Wörtliches Protokoll Inhaltsverzeichnis 1. Entschuldigte Abgeordnete S. 3 2. Fragestunde 1. Anfrage (FSP-519287-2023-KVP/LM) S. 3 2. Anfrage (FSP-515807-2023-KSP/LM) S. 5 3. Anfrage (FSP-519068-2023-KFP/LM) S. 7 4. Anfrage (FSP-515943-2023-KNE/LM) S. 10 5. Anfrage (FSP-514774-2023-KGR/LM) S. 13 3. AST-519839-2023-KGR/AL; ASTTH- 535112-2023-KGR/ALTH: Aktuelle Stunde zum Thema "Wiener Wohnbeihilfe hilft immer weniger Menschen, immer weniger!" Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Georg Prack, BA S. 18 StR Dominik Nepp, MA S. 20 Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic S. 21 Abg. Dr. Peter Sittler S. 22 Abg. Georg Niedermühlbichler S. 22 Abg. Maximilian Krauss, MA S. 23 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 24 StRin Mag. Judith Pühringer S. 25 StRin Mag. Isabelle Jungnickel S. 26 Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS S. 26 4. Mitteilung des Einlaufs S. 27 5. Umstellung der Tagesordnung S. 27 6. 218770-2023-GGK; P 2: Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 des Bezügebegrenzungsgesetzes für die Jahre 2020 und 2021 Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 27 Abstimmung S. 27 7. LG-1654522-2022; P 1: Gesetz, mit dem die Grenze zwischen dem 10. und dem 12. Bezirk geändert wird (Beilage Nr. 6/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 27 Abstimmung S. 27 8. LG-509088-2023-LAT; P 3: Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes (Beilage Nr. 8/2023) Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky S. 27 Rednerinnen bzw. Redner: Abg. Johann Arsenovic S. 28 Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc S. 28 Abg. Mag. Nina Abrahamczik S. 28 Abstimmung S. 28 9. DRI-531877-2023-KVP/LAT: Dringlicher Antrag von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM, Abg. Hannes Taborsky, Abg. Mag. Manfred Juraczka, Abg. Mag. Caroline Hungerländer, Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc und Abg. Dr. Josef Mantl, MA an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend "Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV) - Reform der Bestimmungen über die Notkompetenzrechte des Bürgermeisters und des Stadtsenates" Begründung: Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 29 Rednerinnen bzw. Redner: StR Karl Mahrer S. 32 StR Dominik Nepp, MA S. 34 Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad S. 35 Abg. David Ellensohn S. 36 Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher S. 39 Abg. Mag. Dietbert Kowarik S. 42 Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara S. 45 Abg. Johann Arsenovic S. 47 Abg. Mag. Manfred Juraczka S. 50 Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold S. 51 Abg. Mag. Caroline Hungerländer S. 53 Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM S. 54 Abg. David Ellensohn S. 54 Abstimmung S. 55 (Beginn um 9.01 Uhr.) Präsident Ernst Woller: Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie sehr herzlich zur 22. Sitzung des Wiener Landtages begrüßen! Die Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet. Entschuldigt sind ganztägig Abg. Auer-Stüger, Abg. Janoch, Abg. Malle, Abg. Margulies, Abg. Otero Garcia. Zeitweise entschuldigt ist Abg. Schober bis 11 Uhr, Abg. Neumayer bis 12 Uhr und Abg. Florianschütz von 10 bis 13 Uhr. Wir kommen zur Fragestunde. Die 1. Anfrage (FSP-519287-2023-KVP/LM) wurde von Frau Abg. Hungerländer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Nach dem Zulassungsverfahren des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) werden Asylwerber zum 'inhaltlichen Verfahren' zugelassen und bekommen vom Bund Unterkünfte in den Bundesländern zugewiesen. Die Länder sind ab der Zuweisung für die Grundversorgung der Asylwerber zuständig. Wie viele Asylwerber übernimmt das Land Wien in die Wiener Grundversorgung pro Jahr direkt (!) von den Betreuungseinrichtungen des Bundes in absoluten Zahlen jeweils seit 2015?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Mit der Frage überrascht ihr mich ein bisschen, ehrlich gesagt. Wir haben erst vor Kurzem darüber gesprochen, dass ich gerne jede Form von Anfrage beantworte, aber die permanente Wiederholung von Fragen verstehe ich nicht. Ich verstehe sozusagen den Sinn und Zweck von Fragen nicht, die man stellt, und dann ein paar Wochen, Monate später stellt man die gleiche Frage und weiß die Antwort schon im Vorhinein. Denn Sie haben am 24. Jänner 2023 eine schriftliche Anfrage eingebracht, die faktisch inhaltsgleich war. Das ist erst wenige Monate her. Ich habe damals die Frage von Ihnen bekommen und sie ist gleichlautend mit der Frage, die Sie mir heute stellen: Wie viele Asylwerber aufgeschlüsselt pro Jahr in absoluten Zahlen sind seit 2015 aus der Bundesbetreuung übernommen worden? - Ich habe Ihnen damals geantwortet, und es hat sich logischerweise nichts geändert. Leider, es kann sich nichts geändert haben. Ich habe Ihnen damals geantwortet, das Bundesbetreuungsinformationssystem des Bundes erlaubt leider keine gesonderte Auswertung nach AsylwerberInnen. Wir bekommen Menschen zugewiesen, können das aber nicht auswerten, um Ihre Frage beantworten zu können. Das habe ich Ihnen mitgeteilt als Beantwortung Ihrer Anfrage vom 24. Jänner 2023. Auf diesen unbefriedigenden Zustand des Grundversorgungsinformationssystems hat auch der Rechnungshof in seinem Bericht zur Grundversorgung in Wien hingewiesen und dem Innenministerium dringend eine Neuprogrammierung des veralteten und mangelhaften Betreuungsinformationssystems empfohlen. Und das habe ich Ihnen damals geantwortet. Also, ich habe Ihnen damals schon den Hinweis gegeben, lest doch bitte im Rechnungshofbericht nach, und vielleicht könnt ihr es sogar fraktionsintern auch einmal klären, wann wir endlich ein brauchbares EDV-System bekommen. Aber ich zitiere heute auch gerne die Passage aus dem Rechnungshofbericht, nämlich ab Seite 89 und folgende steht: "Das Betreuungsinformationssystem wurde im Jahr 2004 programmiert und in der Folge laufend adaptiert. Die technische Basis blieb dabei unverändert." Das heißt, wir arbeiten jetzt seit fast 20 Jahren, anders gesagt, seit 8 ÖVP- Ministern und einem FPÖ-Innenminister mit derselben Software, die nicht adaptiert wird, wo es nicht möglich ist, anständige, brauchbare, sinnvolle, für die Arbeit nützliche Auswertungen zu machen. Und deswegen stellt der Rechnungshof in seinem Bericht auch fest: "Das bestehende Betreuungsinformationssystem weist auf Grund seines Alters Defizite aus." Dies betraf unter anderem, ich zitiere: "keine Darstellung und Auswertbarkeit historischer Verfahrensstände", "kein automatisierter Datenaustausch mit IT-Systemen der Länder". Das muss man sich einmal vorstellen, im Jahr 2023 kein automatischer Datenaustausch mit den IT-Systemen der Länder! Das heißt, bei jedem Vollzug wird händisch abgeschrieben, was ein Mitarbeiter am Bildschirm lesen kann, das bedeutet: "keine Möglichkeit nachträglicher Korrekturen oder Ergänzungen im Zusammenhang mit der Abrechnung." Das heißt, händische Nachverrechnung wie in der Steinzeit der Bürokratie, so müssen wir da die ganze Zeit arbeiten. "Händische Nachverrechnungen außerhalb des Systems." "Kein automationsunterstützer Anschluss zur Bearbeitung bei grundversorgungsrelevanten Änderungen von Verfahrensdaten beziehungsweise Verfahrensständen." Das betrifft jetzt genau Ihre Frage. Wir bekommen keine aktuellen Verfahrensstände aus dem Vollzug des Asylverfahrens in das System hinein. Deswegen sind wir nicht in der Lage, Ihnen hier eine Auswertung vorzulegen. Und das ist eh ein Jammer, da gebe ich Ihnen recht, es ist ein Jammer, dass wir nicht in der Lage sind, weil wir seit 20 Jahren in der Grundversorgung vom Bund von diesen relevanten Informationen IT-mäßig abgeschnitten sind. Und das heißt auch, dass das Betreuungssystem immer nur den aktuellen Stand kennt. Ich kann Ihnen keine rückwirkende Auswertung machen, und das kritisiert der Rechnungshof mit unmissverständlich deutlichen Worten. Deswegen fordern die Bundesländer seit ewigen Zeiten eine Überarbeitung des Systems, unter anderem schriftlich in einem gemeinsamen einstimmigen Beschluss 2016, 2017. Der Rechnungshof 2021. Ich kann nur bitten, vielleicht können Sie fraktionsintern dazu beitragen, dass endlich die Meinungsbildung im Innenministerium so weit kommt, dass wir diese Frage, die ich an sich verstehe, auch wirklich beantworten können. - Danke. Präsident Ernst Woller: Bevor ich zur 1. Zusatzfrage komme, möchte ich noch mitteilen, in meiner schriftlichen Unterlage war ein Fehler. Der Abg. Neumayer ist nicht bis 12 Uhr, sondern ab 12 Uhr entschuldigt. Er ist aktuell auch anwesend. Die 1. Zusatzfrage stellt die Frau Abg. Hungerländer. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Sie sind nicht zufrieden mit meiner Frage. Ich versuche, Ihnen zu erklären, was der Hintergrund ist. Der Hintergrund ist, dass Wien sagt, dass die Quote übererfüllt wird und sich damit brüstet. Und es ist ja interessant zu wissen: Übererfüllt Wien die Quote, weil Sie zu viele Leute aus der Bundesbetreuung rausnehmen und den Bund entlasten oder weil es eine Binnenwanderung aus den Bundesländern nach Wien gibt? Und wir sehen, dass es diese Binnenwanderung gibt. Deswegen denke ich, es ist interessant zu wissen, wie hoch der Anteil der Binnenwanderung ist, sprich, von Asylwerbern, die eigentlich einem anderen Bundesland zugewiesen sind, dort aber ihre Sachen packen, nach Wien kommen und in Wien sofort die Grundversorgung bekommen. Das ist der Hintergrund der Frage, die wieder nicht beantwortet wurde. Gut. Ich versuche (Amtsf. StR Peter Hacker: Die Frage kann ich schon beantworten!), die Frage anders zu stellen. Amtsf. StR Peter Hacker: Die Frage ist nicht gestellt. Entschuldigung, Sie haben eine ganz andere Frage gestellt. Soll ich es noch einmal vorlesen? Abg. Mag. Caroline Hungerländer (fortsetzend): Na, das ist der Hintergrund der Frage (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Nein, sie stellt sie jetzt zusätzlich!), aber ich stelle sie Ihnen jetzt gerne noch einmal: Übererfüllt Wien die Quote der Ihnen zugeteilten Asylwerber auf Grund der Übernahmen direkt aus der Bundesversorgung oder auf Grund von Asylwerbern, die aus anderen Bundesländern nach Wien zuwandern, was in Wahrheit nicht zulässig ist? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich weiß jetzt nicht genau, stellen Sie ernsthaft die Frage, ob wir das Gesetz erfüllen? Kennen Sie das Grundversorgungsgesetz? Kennen Sie die Asylgesetze? Alle Flüchtlinge, die in Wien in Grundversorgung sind, sind vom Bund zugewiesen, eine andere Form von Zuweisung gibt es gar nicht. Aber wir brüsten uns auch nicht dafür, dass wir so viele Flüchtlinge in der Bundeshauptstadt haben, sondern wir haben sie in der Bundeshauptstadt, weil sie in Wien ankommen und sie keines der Bundesländer, vor allem die mit schwarzen Landeshauptleuten, übernimmt. Wer brüstet sich dafür? Das ist ja unerhört! (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Und wenn Sie sich die Zahlen genauer anschauen, nehmen Sie das Beispiel des Ukraine-Krieges, ein Krieg in unserer Nachbarschaft: Wir, ein neutrales Land, die Grundtugend eines neutralen Landes sollte ja wohl schon sein, dass wir zumindest die Flüchtlinge aus diesem Land, wo ein derartig grauenhafter Krieg wütet, aufnehmen. Welches Bundesland hat denn wie viele Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht? - Über 21.000 in der Grundversorgung in Wien, in Summe 30.000 Flüchtlinge aus der Ukraine in Wien, und das bei 35.000 Flüchtlingen aus der Ukraine in Österreich. Also wo ist denn das großartige Engagement der ÖVP in dieser Fragestellung? Das ist ja in Wirklichkeit zum Genieren. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Seidl gestellt, ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Meiner Erinnerung nach übererfüllt Kärnten bei Weitem nicht die Quote von 100 Prozent, soweit ich mich erinnern kann, auch das Burgenland nicht, und mehr rote Landeshauptleute gibt es nicht mehr, außer Wien. Deshalb meine Frage jetzt (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Er unterstützt auch nicht Doskozil!): Wie hoch ist die Quote derzeit in Wien, sprich, um wie viel übererfüllt Wien die Quote aktuell? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ungefähr 190 Prozent Quotenerfüllung. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Konrad gestellt, ich erteile ihm das Wort. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Ich kann sie eigentlich zurückziehen, da ich die gleiche Frage wie der Kollege Seidl hatte. Präsident Ernst Woller: Die 4. Zusatzfrage wird von Abg. Aslan gestellt, ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Berivan Aslan (GRÜNE): Guten Morgen! Meine Frage richtet sich eher in Richtung integrationspolitische Maßnahmen. Und zwar: Gibt es ein Programm mit integrationspolitischen Maßnahmen, wo man Menschen mit Fluchtbiographien in den Wiener Arbeitsmarkt integrieren könnte, oder gibt es Offensiven, wo man zumindest den Zugang zum Arbeitsmarkt ein bisschen ermöglicht? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, es gibt Offensiven zu diesem Thema. Es gibt auch sehr gute Gespräche mit dem Arbeitsminister zu diesem Thema, denn wir stimmen darin überein, dass der Zustand, den wir im Augenblick haben, dass Flüchtende jahrelange Asylverfahren haben und dann letzten Endes am Arbeitsmarkt aufschlagen, allerdings jahrelang keine Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt haben, nicht tragbar ist. Das beginnt beim nicht gut funktionierenden oder sagen wir, nicht lückenlos gut funktionierenden Deutschsprechsystem. Wir haben uns jetzt darauf committet, dass wir einmal einige Dinge ausprobieren, die wir eigentlich schon 2015, 2016 im Zuge der großen Flüchtlingsbewegung der Syrien-Flüchtlinge gemacht haben, nämlich, dass wir Leuten nicht erst den Deutschkurs und die Deutschprüfung abnehmen und dann dürfen sie eine Lehre oder eine Ausbildung machen, sondern, dass wir diese zwei Themenfelder miteinander verknüpfen, sodass während der Ausbildung, die teilweise als bilinguale Ausbildung geführt wird, auch Deutsch, aber eben auch schon die Fähigkeiten und Fertigkeiten zu dieser Berufsausübung gelernt werden. Ich glaube, das ist sehr gescheit, so etwas auszuprobieren, ich glaube auch, dass es erfolgreich sein wird. Ein zweites Problem ist natürlich, dass wir in der Grundversorgung seit ewigen Zeiten auch darüber diskutieren, dass die Tagsätze, die wir in der Grundversorgungsvereinbarung festgelegt haben, viel zu nieder sind, um eigentlich die Aufgaben zu erfüllen, die im Gesetz festgelegt sind. Deshalb gibt es ja auch einen einstimmigen Beschluss aller Bundesländer, dass wir mit dem Innenminister zu einem Realkostenmodell kommen wollen. Das ist natürlich schwierig in einer so aufgeheizten Stimmungslage zu diesem Thema, das verstehe ich auch, aber wir sind tatsächlich mit dem Innenminister im guten Gespräch, hier zumindest einmal ein Modell in Wien aus dem Boden zu stampfen, auf die Reihe zu kriegen. Und da sind ja auch Betreuungskosten an sich drinnen. Es ist ja eigentlich in der Grundversorgung vorgesehen, dass man sich in der Betreuungseinrichtung nicht nur ums Essen kümmert und dass es sauber ist, sondern dass auch ein bisschen Betreuungsleistung dabei ist und die Integrationsarbeit in den Fällen, wo es auch eine Perspektive gibt, dass die Asylverfahren positiv ausgehen, schon aus Teilen des Grundversorgungssystems mitunterstützt wird. Ich bin zuversichtlich, dass wir das mit dem Innenminister tatsächlich hinkriegen können, das sage ich in aller Klarheit und Offenheit, weil wir sehr gute Gespräche mit ihm führen, und da gehört einfach die Integration dazu. Ob das dann heißt, Integration ab dem 1. Tag oder so früh wie möglich, ist mir ehrlich gesagt völlig wurscht. Wir verlieren im Augenblick zu viel Zeit, und der Arbeitsminister sieht das ähnlich, dass es irgendwie absurd ist, auf der einen Seite einen Fachkräftemangel zu haben und auf der anderen Seite tausende Menschen im Grundversorgungssystem, denen wir mit aller Kraft den Zugang verwehren, endlich arbeiten zu gehen. Ich glaube, dass es da möglich sein wird, vernünftige Schritte gemeinsam zu setzen. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 2. Anfrage (FSP-515807-2023-KSP/LM) wurde von Frau Abg. Rompolt gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Das Land Wien hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf die Beine gestellt, um die Wienerinnen und Wiener bei der Bewältigung der gestiegenen Energiekosten zu unterstützen. Mit dem Wiener Energiebonus sollen sogar bis zu zwei Drittel aller Haushalte in Wien erreicht werden. Wie viele Haushalte konnten mit dem Wiener Energiebonus 2022 erreicht werden und wie sieht aktuell der Status beim Wiener Energiebonus 2023 aus?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Frau Abgeordnete, vielen herzlichen Dank für diese Fragestellung, weil ich glaube, dass es auch gescheit ist, hier im Gremium ein bisschen darzustellen, was aus dem Energiebonus 2022 und Energiebonus 2023 geworden ist. Das ist immerhin eine Maßnahme der Stadt zu Unterstützung von Haushalten weit über die armutsbetroffenen Haushalte hinaus, mit der Zielsetzung, auch die armutsgefährdeten Haushalte in unserer Stadt zu erreichen. Wir haben das ja hier im Haus auch beschlossen, auch mit großer, breiter Mehrheit - leider nicht einstimmig, sage ich auch dazu, ich verstehe bis heute nicht, warum die FPÖ nicht mitgestimmt hat. Ich kann Ihnen berichten, das Ergebnis ist wirklich großartig, und ich glaube, wir können wirklich sehr zufrieden sein mit dem Ergebnis. Wir haben Kosten für Energie, Wohnen und Lebensmittel am Radar gehabt, weil wir gesagt haben, dass Wohnen, Energie und Lebensmittel die Faktoren sind, die in der derzeitigen Inflation besonders angetrieben werden, und es die Faktoren sind, die armutsgefährdete und armutsbetroffene Haushalte überproportional betreffen. Die Inflationsquote betrifft ja einen Durchschnitt über alle Haushalte, aber armutsgefährdete Haushalte werden in diesen Faktoren wesentlich höher getroffen. Wenn Lebensmittel um 17 Prozent, Wohnen und Energie um bis zu 19 Prozent Kostensteigerungen haben als Teil des gesamten Kostensteigerungspaketes, dann heißt das in den armutsgefährdeten und armutsbetroffenen Haushalten 57 Prozent dessen, was diese Haushalte an Einkommen haben. Und deswegen haben wir hier diese Maßnahmen gemeinsam beschlossen und ich kann Ihnen daher sehr gerne berichten: Wir haben die 1. Phase des Wiener Energiebonus 2022 im Zeitraum Dezember 2022 bis März 2023 durchgeführt und hatten als Ziel, alle armutsgefährdeten Haushalte, also Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 EUR beziehungsweise 100.000 EUR, wenn das Familieneinkommen von mehreren Personen und mit Hauptwohnsitz getragen wird, zu unterstützen. Also rund 650.000 Haushalte waren unser Ziel, das sind 2 Drittel der Wiener Haushalte. Das muss man sich immer wieder vorstellen, 2 Drittel der Wiener Haushalte gelten als armutsgefährdet oder armutsbetroffen. Das war unser Ziel mit dieser Maßnahme, und tatsächlich ist es so, dass wir 97 Prozent von den 650.000 Haushalten, also faktisch alle armutsbetroffenen Haushalte mit ganz wenigen Ausnahmen tatsächlich auch getroffen haben. Wir haben insgesamt 634.621 Ansuchen bekommen und davon 632.000, also 99,7 Prozent, bereits erledigt. Und zwar in der Regel binnen 4 Tagen! Binnen 4 Tagen nach Ansuchen wurden 200 EUR auf die Konten der Haushalte überwiesen. Ich halte das für sensationell! Ich kenne keinen Verwaltungsvollzug, wo ein derartiges Volumen in einer derartigen Zeit phantastisch, bravourös von unseren Mitarbeitern in den verschiedenen Abteilungen abgewickelt worden ist. Wir haben den Energiebonus 2022, also für den Zeitraum Dezember bis März abgeschlossen und haben ja auch beschlossen, dass wir jetzt nach dem gleichen Modell einen Energiebonus 2023 noch einmal mit 200 EUR aufsetzen wollen, nach den gleichen Spielregeln. Ich habe das damals hier auch begründet, dass ich gesagt habe, ich will wieder treffsicher und rasch in die Haushalte hineinkommen. Und ich kann Ihnen berichten, wir haben ja eine Änderung dahin gehend gemacht, dass wir gesagt haben, alle Haushalte, die den Energiebonus 2022 schon bekommen haben, also schon auch ihre Einkommenssituation, ihre Haushaltsgröße nachgewiesen haben, brauchen gar kein Ansuchen mehr stellen, sondern wir überweisen direkt. Ich kann Ihnen heute berichten, wir haben am 14. April dieses Jahres an insgesamt 556.000 Haushalte automatisch, ohne Antrag 200 EUR als Energiebonus 2023 überwiesen. Zusätzlich sind die Briefe an die Haushalte gekommen, wo es bei den Haushaltsgrößen irgendeine Änderung im zentralen Meldesystem gegeben hat, oder Haushalte, die dazugekommen sind, da muss natürlich wieder der Brief geschickt und ein Antrag gestellt werden. Da wurden auch schon 50.000 Ansuchen gestellt und davon sind schon wieder 45.000 positiv erledigt. Also ich kann Ihnen berichten, wir haben im April mit der Maßnahme Energiebonus 2023 begonnen und haben zum jetzigen Zeitpunkt bereits rund 600.000 Haushalte erreicht, 120 Millionen EUR Unterstützung ausbezahlt. Ich glaube, da können wir zu Recht stolz sein, und zwar alle, die es mitbeschlossen haben, können zu Recht stolz sein. Ich glaube, darum geht es in der treffsicheren Sozialpolitik, wenn wir auf die armutsgefährdeten und armutsbetroffenen Haushalte abzielen, muss es solche Maßnahmen geben. Und ich bin auch sehr dankbar für die breite Zustimmung hier im Haus für diese Maßnahmen, bin auch wirklich stolz darauf, dass unsere Mitarbeiter das so umgesetzt haben, und möchte mich explizit bedanken auch bei der MA 40 logischerweise, bei der MA 01, die eine phantastische Programmierung auf den Tisch gebracht hat. Aber ich möchte mich auch bedanken bei den vielen Kooperationspartnern, und zwar auch deswegen, weil ich mich immer wieder an die kritischen Stimmen auch der Pensionistenvertreter und -vertreterinnen hier im Haus erinnere, die gesagt haben: Ja, funktioniert das dann überhaupt mit dem digitalen Vollzug, verlieren wir dann nicht Menschen, die sich Sorgen machen? Und das ist ja der Grund, warum wir gesagt haben, wir wollen Kooperationspartner, die vielen verschiedenen Beratungsstellen in unserer Stadt, damit die den Menschen helfen, die nicht in der Lage sind, aus welchen Gründen auch immer, den Antrag auch elektronisch voll digital abzuwickeln. Und daher mein herzlicher Dank an Einrichtungen wie das Kuratorium in den Pensionistenhäusern, in den Pensionistenklubs, die hier phantastisch geholfen haben, dem Hilfswerk mit den Nachbarschaftszentren, den Regionalstellen der MA 17, den Büchereien der Stadt, den Wohnpartnern, der Volkshilfe und vielen anderen Einrichtungen. Über 80 Partner haben wir gehabt, damit auch Menschen, die digital nicht so affin sind, das abwickeln können. Und deswegen, glaube ich, können wir mit Fug und Recht behaupten, wir haben hier einen gemeinsamen großen Erfolg erzielt. - Danke. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage stellt Abg. Seidl, ich erteile ihm das Wort. Abg. Wolfgang Seidl (FPÖ): Sehr geehrter Landesrat, ich kann Ihnen gern noch einmal erklären, warum und wieso wir damals dagegen waren. Ich habe das auch das letzte Mal damit begründet, weil die Einkommensgrenzen unserer Meinung nach einfach nicht passen, weil jemand, der heute Single ist, nicht mehr als 2.900 EUR brutto verdienen darf, denn sonst bekommt er das nicht mehr. Lebe ich heute allerdings mit einer Partnerin zusammen, die zum Beispiel den Haushalt macht und kein Einkommen hat, dann dürfte ich 7.100 EUR brutto verdienen und würde ihn bekommen. Es sind also die Einkommensgrenzen, die aus unserem Verständnis her nicht passen, und das war auch der Grund, warum wir eben vor Kurzem dem Gesetz und dem Energiebonus nicht zugestimmt haben. Und das, was ich Ihnen jetzt mit den Einkommensgrenzen erklärt habe: Finden Sie diese Einkommensgrenzen wirklich treffsicher? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, ich finde die Einkommensgrenzen treffsicher. Es geht ja bei einem wirkungsvollen Vollzug von solchen Maßnahmen auch um die Nachvollziehbarkeit der Zielgruppe. Und wenn wir sagen, wir wollen zwei Drittel der Haushalte erreichen, die armutsgefährdet sind, dann brechen wir auch ein Tabu. Ich meine, sorry, wir sprechen davon, dass zwei Drittel der Haushalte in der Fragestellung armutsgefährdet sind. Da brechen wir ein Tabu, und daher muss man das auch so klar und einfach und unmissverständlich kommunizieren, dass es für die Menschen dieser Stadt auch nachvollziehbar ist. Und den Beweis haben wir erbracht. Wenn faktisch alle, die wir erreichen wollten, hier einen Antrag gestellt haben, dann ist die Frage, war die Kommunikation richtig, war die Definition in der Kommunikation richtig, war die Art und Weise, wie wir es angesprochen haben, richtig, eindeutig mit Ja zu beantworten, sonst hätten wir nicht ein solches Ergebnis. Hätten wir nur 50 Prozent der Haushalte erreicht, dann hätten sie recht, dass man darüber nachdenken muss, dann haben wir irgendetwas falsch gemacht, aber das ist hier nicht der Fall. Punkt 1. Punkt 2, zu Ihrem Rechenbeispiel: Wenn von zwei Personen nur einer arbeiten geht, dann bleibt unter dem Strich wohl über, dass die zwei Personen von dem Einkommen dieser einer Person leben müssen, was ein Unterschied ist, als wenn von den zwei Personen die Frau nicht putzt, sondern auch arbeiten gehen kann und der Mann eben mithilft beim Putzen, was an sich nicht schaden würde. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Spielmann gestellt. Ich erteile das Wort. Abg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat, danke vielmals! Ja, den Energiebonus finden wir natürlich auch super, vor allen Dingen, 2023, wie Sie wissen, zwei Drittel der Finanzierung werden ja auch vom Bund zugeschossen. Wir finden trotzdem weiterhin schade, dass es keine Neuauflage der Energiekostenpauschale gibt - haben wir beim letzten Landtag auch besprochen -, weil natürlich die Direktzahlung an die besonders armutsgefährdeten und armutsbetroffenen Personen aus unserer Perspektive noch einmal wichtig gewesen wäre. Jetzt gab es natürlich beim Energiebonus 2022 einige technische Probleme, wie es sie halt sehr oft gibt, zum Bespiel manchmal nichtfunktionierende Websites, die Passwörter waren missverständlich oder wurden zwei Mal zugeschickt, und die Adressen haben teilweise nicht gestimmt. Bis jetzt habe ich mitbekommen, dass für 2023 eh schon einige Dinge verbessert wurden, aber ich wollte noch einmal die Frage stellen, welche Maßnahmen Sie da gesetzt haben, denn wir haben sehr viele E-Mails von betroffenen Personen bekommen und mussten auch sehr viel vermitteln. Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, es ist kein Geheimnis, ich mache auch kein Geheimnis draus, wir sind natürlich auch in einem lernenden Prozess, wir haben ja darüber auch diskutiert. Wir haben ein paar kleine Bereiche - kleine in der Relation zum Gesamtvolumen 650.000 Haushalte, für die einzelnen ist es kein kleines - übersehen, die haben wir schon im jetzigen Vollzug nachgebessert und - das ist noch nicht in der Beschlussfassung, es wird gerade für die Junisitzungen vorbereitet, wenn ich mich nicht ganz täusche - wir werden im Sommer die Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt, noch einmal aufstocken und eine gezielte Maßnahme setzen in der Unterstützung des Wohnens für wirklich armutsbetroffene Haushalte. Also wir werden nicht Energiebonus 23/2 machen, sondern mein Vorschlag wird sein, dass wir die Maßnahme, die wir dann im Sommer respektive Anfang Herbst umsetzen, wieder auf die wirklich armutsbetroffenen Haushalte fokussieren. Da werden wir natürlich auch diese "learnings" mit eingebaut haben und da danke ich auch, das sag ich ganz offen, für ein paar Hinweise, die wir übersehen gehabt haben. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Korosec gestellt, ich erteile ihr das Wort. Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Der Energiebonus ist natürlich ein wichtiges Instrument. Wir haben ja sehr viel diskutiert und ich bin auch sehr froh, dass es gelungen ist, dass Sie jetzt beim Energiebonus '23 doch auch noch einmal extra darauf hingewiesen haben, dass man es nicht nur online machen kann. Das halte ich für sehr wichtig, denn man darf nicht vergessen, Sie sagen, 3 Prozent, aber diese 3 Prozent sind 18.000 Menschen, 18.000 Menschen, die sicher alle über 80 Jahre alt sind, die in erster Linie zu Hause leben und nicht irgendwo unterwegs sind und für die natürlich daher gerade die Kosten für Energie besonders hoch sind. Und diese 18.000 Menschen haben es nicht bekommen. Im Übrigen möchte ich auch noch sagen - die Frau Kollegin vor mir hat es ja auch erwähnt -, weil Sie gesagt haben, es wird von der Stadt Wien ausbezahlt: Aber um auch bei der Wahrheit zu bleiben, der Bund hat das ja mit zwei Drittel mitunterstützt. Das ist auch richtig und notwendig, aber ich möchte es auch noch gesagt haben. So gesehen, danke, dass das jetzt so rasch geht. Ich finde auch die Maßnahme, dass man eben nicht mehr ansuchen muss, sehr positiv, keine Frage, aber meine Frage geht in diese Richtung: Wäre es nicht möglich, bei diesen 18.000 Menschen, die mir natürlich sehr leid tun, weil ich weiß, dass die das wirklich sehr notwendig brauchen würden, wenn die jetzt ansuchen - weil Sie ja auf Grund der Unterlagen in der Lage sind -, den Bonus '22 auch mitzuverrechnen? Das wäre eigentliche eine Maßnahme, die sehr einfach ist und die das ausgleichen könnte - es werden nicht alle 3 Prozent ansuchen - oder größtenteils ausgleichen. Was ist Ihre Meinung dazu? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Ich verstehe sozusagen emotional ein bisschen Ihre Fragestellung und die Intention, aber ich sage schon ganz klar, ich bin dafür, dass Förderungsmaßnahmen ein Anfang und ein Ende haben, weil wir uns sonst im Vollzug permanent durchtrippeln und es auch nicht zu Klarheiten führt, denn dann lassen wir das einmal liegen, da hab' ich dann eh noch Zeit in einem halben Jahr, dann mach' ich das in einem halben Jahr. Ich glaube, es macht schon einen Sinn, solche Geschichten auf den Punkt zu bringen, treffsicher zu machen und ganz klar zu signalisieren, diese Maßnahme hat einen Anfang, diese Maßnahme hat ein Ende, das Ende hat einen Zeitpunkt und der ist einzuhalten. Und wer dann diesen Zeitpunkt aus welchen Gründen auch übersieht, der kommt grundsätzlich nicht in den Genuss. Sollte es wirkliche Härtefälle geben, was ich bis jetzt nicht gehört habe, dass es sie wirklich gibt, dann hat ja unser System des Sozialhilfevollzugs ohnedies die Möglichkeit, aus Härtefallklauseln besondere Entscheidungen zu treffen. Wie gesagt, das soll nicht unbenommen sein, die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist ja genau die Maßnahme, wo es darum geht, dass das sozialarbeiterisch geprüft wird, ob in dem Einzelfall eine besondere Härte vorliegt, es zum Beispiel eine Begründung gibt durch einen vielmonatigen Spitalsaufenthalt, dass jemand einen Antrag nicht stellen konnte, et cetera. Das kann man gerne prüfen, aber grundsätzlich halte ich sehr viel davon, dass, wenn wir solche Maßnahmen machen, sie einen Anfang haben, sie ein Ende haben. Und das gilt dann als Spielregel für alle, die betroffen sind, und wir machen nicht zwinker, zwinker, Augen zu und dann machen wir doch ein bisschen Ausnahmen. Ich halte nichts davon, ehrlich gesagt. Präsident Ernst Woller: Damit ist die 2. Anfrage beantwortet. Die 3. Anfrage (FSP-519068-2023-KFP/LM) wurde von Abg. Krauss gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Nach dem Skandal um die islamischen Kindergärten sowie den Fördermittelmissbrauch bei den Alt-Wien-Kindergärten und dem vernichtenden Stadtrechnungshofbericht zum Kindergartenverein Minibambini erschüttert nun ein weiterer Fördermittelmissbrauchs- Skandal die Stadt. Der Kindergarten Philo Kids. Obfrau und Gründerin des Kindergartenvereines und jene Frau, die das Konzept entwickelte, ist Mahsa Abdolzadeh, Bezirksrätin für die Grünen in Döbling. Hie wie da stellte sich heraus, dass Eltern über Missstände berichteten, die Behörde aber offenbar nicht oder zu wenig tätig wurde. Wie funktioniert grundsätzlich das Beschwerdemanagement in der MA 11 in Bezug auf Kindergärten?) Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Guten Morgen, Herr Präsident! Vielen Dank für die Anfrage, Herr Abgeordneter! Die Kontrollen der MA 11 in Wiener Kindergärten finden grundsätzlich immer unangekündigt und mindestens ein Mal im Jahr statt. Diese Kontrollen finden nach einem standardisierten Verfahren statt, durch Aufsichtsorgane der Behörde. Wenn darüber hinaus eine Beschwerde bei der MA 11 einlangt, wird diese unverzüglich von der zuständigen Kindergarteninspektorin oder dem zuständigen Kindergarteninspektor geprüft. Dieser Beschwerde wird nachgegangen und je nach Art und Schwere des Vorwurfs findet dann die Überprüfung im Vier-Augen-Prinzip mit dem Beschwerdemanagement statt. Demnach wird jeder Beschwerde, die reinkommt, nachgegangen. Das Team des Beschwerdemanagements besteht aus Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Dieser Bereich ist organisatorisch am Fachbereich pädagogische Qualitätssicherung angesiedelt. Um eine qualitätsvolle Sicherstellung der Auflagen auch zu garantieren, definiert das Kindergartengesetz genau, welche Kriterien ein Aufsichtsorgan erfüllen muss. Da ist zum einen die Ausbildung der Elementarpädagogik und auf der anderen Seite auch die Anforderung, schon mehrjährig in einer Leitung tätig gewesen zu sein, um damit die qualitätsvolle Durchführung der Kontrolle sicherzustellen. Anforderungen, pädagogische Ausbildung und Erfahrung in der Leitung, das heißt, die Kontrolleurinnen und Kontrolleure haben da nicht nur ein gutes fachliches Wissen, sondern auch schon eine gute Erfahrung im Feld gesammelt. Durch die vielen, regelmäßigen und anlassbezogenen Qualitätskontrollen erhalten die Aufsichtsorgane der MA 11 einen sehr guten Überblick über die vielen einzelnen Kindergartenstandorte und auch über die Themen, wo in Kinderbetreuungseinrichtungen Verbesserungsbedarf besteht. Die Kontrollen, die normalerweise ein Mal im Jahr stattfinden, finden dann öfter statt, wenn es bei manchen Trägern Hinweise gibt oder wenn bei der Erstkontrolle Mängel festgestellt worden sind. Dann können Kontrollen auch häufiger als ein Mal im Jahr stattfinden. Was wird denn bei diesen unangekündigten und zum Teil auch angemeldeten Kontrollen kontrolliert? Im Fokus steht die Pädagogik, nämlich geht es dem Kind gut, und der Kinderschutz, den wir jetzt rechtlich verschärft haben, natürlich auch andere Bestimmungen wie zum Beispiel Sicherheit und Hygiene in den Einrichtungen, denn das alles sind Themen der Qualitätssicherung, die für uns wichtig sind, um diese zu überprüfen. Bei unangekündigten Kontrollen haben die kontrollierten elementarpädagogischen Einrichtungen natürlich nicht die Möglichkeit, sich vorzubereiten. Dementsprechend kann man durch unangekündigte Kontrollen am besten einen echten Einblick bekommen, wie der Alltag in diesen elementarpädagogischen Einrichtungen auch aussieht. Die Kindergarteninspektorinnen und Kindergarteninspektoren haben vielerlei Aufgaben bei der Kontrolle. Was kontrolliert werden muss, ist gesetzlich geregelt im Kindergartengesetz, in der Wiener Kindergartenverordnung und im Wiener Frühförderungsgesetz. Es wird hier garantiert, dass es ein einheitliches Vorgehen der Kontrollkräfte gibt. Hier gibt es Leitfäden und Check-Listen, die standardisiert durchgegangen werden, mit manchmal entsprechenden Schwerpunkten. Diese Schwerpunkte sind Pädagogik, Kinderschutz, Sicherheit, Hygiene und je nach Anlassfall spezifisch nach der Beschwerde vertiefende Kontrollen. Die Kindergärten haben neben den gesetzlichen Auflagen die Aufgabe, Grundlagendokumente zu erfüllen. Diese Grundlagendokumente sind beispielsweise der Wiener Bildungsplan, der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan, der Werte- und Orientierungsleitfaden, der Leitfaden zur sprachlichen Bildung und Förderung sowie die Auflagen für das verpflichtende Kindergartenjahr. Das sind die Grundlagen der pädagogischen Arbeit, die überprüft werden. Dementsprechend müssen die Betreiberinnen und Betreiber von elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen wirklich sehr viele Grundlagen und Auflagen erfüllen, die sehr korrekt und streng kontrolliert werden. Was beispielsweise bei diesen Kontrollen angeschaut wird, ist auch, wie das Spiel- und Beschäftigungsmaterial ausschaut, ob die Kinder damit genug Abwechslung haben, ob die Mahlzeiten entsprechend vorbereitet werden, sowohl hygienisch als auch von der Qualität des Essens, wie der Tagesablauf ausschaut, wie die Planungen und Reflexionen gemacht werden, ob diese auch dokumentiert werden. All das sind Themen, die bei den Kontrollen nachgeschaut werden. Und die Auflage ist natürlich, dass diesen gesetzlichen Kriterien entsprochen wird, aber auch den Kriterien, die in den pädagogischen Grundlagendokumenten vorgegeben werden. Ein spezieller Bereich, den ich zum Schluss hervorheben möchte, ist der Kinderschutz, weil dieser mit der letzten Gesetzesnovelle verschärft worden ist. Hier wird in Zukunft kontrolliert, ob ein Kinderschutzkonzept vorliegt, ob den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die kinderschutzbeauftragte Person bekannt ist, die benannt werden muss, ob der Krisenleitfaden, den es gibt, bekannt ist, ob beim Kinderschutzkonzept auf die besonderen Risiken am Standort eingegangen worden ist, und darüber hinaus, ob die Fortbildungen, die jetzt gesetzlich notwendig und vorgeschrieben sind, auch erledigt worden sind. Anlassbezogen werden bei den Kontrollen auch zusätzliche kompetente Stellen hinzuzogen. Beispielsweise werden, wenn es um brandschutztechnische Bestimmungen geht, Personen hinzugezogen, weil brandschutzrechtliche Bestimmungen, die nicht eingehalten worden sind, auch ein recht häufiger Mangel ist. Da können wir im Bedarfsfall sowohl Gutachten in Auftrag geben, als auch Sachverständige beiziehen, die sich in diesen Themenbereichen auskennen und noch mehr Detailwissen haben als die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der MA 11, beispielsweise bei der Lebensmittelhygiene. Werden im Zuge der Kontrollen Mängel festgestellt, dann geht es um die Anzahl und die Schwere der Mängel, wie das weitere Procedere ist: Von leicht sanierbaren Mängeln, wo dann das Einhalten der Reparatur der Mängel kontrolliert wird, bis hin zu schweren Mängeln, die bis zu einer Gefährdung des Kinderschutzes führen können, womit dann natürlich sofort gehandelt wird. Das sofortige Handeln kann bis zum Widerruf der Bewilligung führen. Ziel ist natürlich, die Mängel mit den Trägerorganisationen so zu beheben, dass die Kinder weiter an diesen Standort gehen können, denn das ist das Ziel der ganzen Kontrollen. Diese sind kein Selbstzweck, sondern der Schutz und die Entwicklung der Kinder stehen im Mittelpunkt. Und da bin ich dankbar, wie intensiv die MA 11 diese Kontrollaufgabe auch wahrnimmt. Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Krauss gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Danke, Herr Vizebürgermeister, für die umfangreiche Beantwortung der Frage! Nichtsdestoweniger konnte man sich doch in den letzten Monaten und fast Jahren des Eindrucks nicht verwehren, dass die Kontrollen nicht so gut funktioniert haben, wie Sie es jetzt sehr ausführlich geschildert haben. Und es stand auch immer wieder im Raum, dass das damit zu tun haben könnte, dass es eine gewisse Zweigleisigkeit gibt zwischen MA 10 und MA 11, dass manche Kontrollen auf dieser Magistratsebene stattfinden und andere auf der anderen. Daher meine Frage: Wäre es für Sie vorstellebar oder gibt es konkrete Pläne, eine einheitliche Beschwerde- und Kontrollstelle zu implementieren? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es ist das Ziel, die beiden Kontrollbehörden oder die Kontrollaufgaben in der MA 10 und in der MA 11 näher zu verschränken. Hier wurden schon viele Schritte in die Wege geleitet, um genau das zu tun. Es ist klar aufgeteilt, wer was kontrollieren kann und darf. Die MA 10 ist die fördergebende Dienststelle für die privaten Betreiber. Dementsprechend wird hier die Fördergebarung kontrolliert. Alles andere, Sicherheit, Hygiene, Pädagogik liegt bei der MA 11 als Aufsichtsbehörde. Trotz dieser klaren Abgrenzung ist es natürlich sinnvoll, wenn es hier einen engen Austausch gibt, denn oft ist es so, dass, wenn es bei der finanziellen Gebarung Probleme gibt, es möglicherweise auch in hygienischen oder pädagogischen Belangen Mängel geben könnte. Deshalb haben wir hier die Verzahnung dieser beiden Stellen, nämlich innerhalb der MA 10 und der MA 11 intensiviert, und das halte ich auch für das Sinnvollste. Die Frage zielt auch ein bisschen darauf ab, wie die Aufgaben verteilt sind. Mir ist wichtig, dass es eine klare Aufgabenverteilung gibt, es ist aus meiner Sicht aber auch sinnvoll, dass neben der fördergebenden Dienststelle eine andere Behörde, nämlich die MA 11, die Kontrollen durchführt, die hier sehr genau arbeitet, die Mängel sehr genau feststellt und den Betreibern zurückmeldet. Präsident Ernst Woller: Ich möchte noch mitteilen, dass die Frau Abg. Klika den ganzen Tag entschuldigt ist. Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Sie wird von Abg. Ellensohn gestellt, ich erteile ihm das Wort. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat, ich habe eine Frage zu den Kontrollen und den Kontrolleuren, Kontrolleurinnen, die wir versuchen, auf mehreren Ebenen beantwortet zu bekommen - und das klappt nicht. Ich gehe davon aus, dass, wenn man Kontrolleure und Kontrolleurinnen ausschickt, diese, wenn sie zurückkommen, eintragen, wo sie waren und was sie dort erledigt haben. Die ganz banale Frage, mit der wir versuchen, eine Antwort zu erreichen, ist: Bei Minibambini hat es 54 Kontrollen gegeben, 54 Mal anschließend einen Persilschein, dann gab es eine Kontrolle des Stadtrechnungshofes und das ganze System dort ist zusammengebrochen, inklusive Gerichtsanhängigkeit. Die Frage ist, wird dort immer der gleiche Kontrolleur hingeschickt, damit er die Stelle dort besonders gut kennt und wenn er kommt, können sie ihm gleich den Kaffee mit der richtigen Menge Milch und mit oder ohne Zucker geben, weil sie ihn persönlich kennen, denn das wäre ungünstig, wenn immer der Gleiche kommt, weil man dann schneller den Verdacht haben kann, dass, wenn jemand 54 Persilscheine ausfüllt, irgendwas nicht in Ordnung war. Wenn jedes Mal jemand anders kommt, ist es wieder etwas anderes. Die banale Frage war, und da geht es nicht um Datenschutz, denn wir wollten nicht den Namen wissen: Wie viele Personen haben Minibambini kontrolliert? War das einer, waren das fünf oder war das eh jeder zweite Mensch, der als Kontrolleur, Kontrolleurin arbeitet? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es war auf jeden Fall mehr als eine Person, da bei schwerwiegenden Mängeln das Beschwerdemanagement hinzugezogen wird und auch mehr als eine Kontrollperson bei Minibambini kontrolliert hat. Was ist denn der Hintergrund hinter den vielen Kontrollen, die es bei Minibambini gegeben hat? - Es gab auch zahlreiche Mängel, die durch die Kontrollen aufgefallen sind. Die MA 11 hat zum Beispiel hygienische Mängel manchmal festgestellt, brandschutztechnische Mängel festgestellt. Es wurden zahlreiche unterschiedliche sanierbare Mängel festgestellt. Das größte Problem, das tatsächlich nicht in dem Ausmaß aufgefallen ist, wie es hätte auffallen sollen und erst durch den Stadtrechnungshof herausgekommen ist, ist die Frage der finanziellen Gebarung, nämlich der finanziellen Kontrolle, und das ist auch der Grund, warum wir hier massive Schritte gesetzt haben, um die Kontrolle der MA 10 bei der Förderabrechnung einerseits personell aufzustocken, aber auch zweitens zu professionalisieren, damit solche Fälle in Zukunft schon früher auffallen und der MA 10 als fördergebenden Dienststelle auffallen. Wird alles in Zukunft dadurch entdeckbar sein? Nein, denn es gibt unglaublich viele private Träger. Wir werden nicht jede einzelne Rechnung nachkontrollieren, aber es gibt zahlreiche Verbesserungen, zum Beispiel, dass wir jetzt digital in alle Abrechnungen Einschau halten können und damit zum Beispiel das Thema von Scheinrechnungen eher bei uns auffallen wird. Diese Kontrollen, die es gab, waren weitreichend, im Bereich der finanziellen Gebarung muss es strengere, schärfere Kontrollen geben, deshalb hier auch die Aktion scharf, die einerseits ein genaueres Hinschauen und Kontrollieren beinhaltet, auch der finanziellen Abwicklung, und in Zukunft hier auch die Verschränkung der Gebarungskontrolle mit der pädagogischen Kontrolle enger verzahnt, um frühzeitiger auf Missstände draufzukommen. Präsident Ernst Woller: Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Zierfuß gestellt, ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat, dass die Kontrolle von Kindergärten nicht funktioniert, haben wir schon häufig hier diskutiert. Ich habe schon sehr viele Fragen dazu gestellt, einigen werden wir uns zu dem Ganzen nicht, auch nicht zu den Maßnahmen, die es bräuchte, aber ich möchte mit meiner Frage ein bisschen was anderes anschneiden. Es haben sich bei uns in letzter Zeit sehr viele Eltern von Kindern mit Stoffwechselerkrankungen gemeldet, wo häufig dann auch der Kindergartenplatz verloren geht, aus verschiedensten Gründen. Deswegen meine Frage: Was planen Sie hier konkret, um diesen Eltern zu helfen und in Zukunft auch sicherzustellen, dass die Kinder einen Kindergartenplatz bekommen? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Das ist tatsächlich eine heikle Situation für die Eltern, wenn sie erfahren, dass das Kind eine Krankheit hat, wie von Ihnen angesprochen, beispielsweise Diabetes. Dann hat das natürlich massive Auswirkungen auf den Alltag der Familien, aber nicht nur auf den Alltag der Familien, sondern auch auf den Kindergarten, weil nicht alle Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen auf den Umgang mit Kindern mit Diabetes geschult sind. Es ist weder im privaten noch im städtischen Bereich so. Worum wir bemüht sind, ist dann, wenn ein Kind Diabetes hat und nicht die entsprechende Qualifikation und das Zutrauen der Elementarpädagogen und Elementarpädagoginnen am Standort vorhanden ist, einen alternativen Platz in der Nähe anzubieten. Das gelingt in den meisten Fällen, das Ziel sollte aber natürlich sein, dass wir an jedem Standort solche Kinder betreuen können. Das wird aber nur dann möglich sein, wenn wir zusätzlich pflegerische Dienstleistungen verstärkt an die Kindergärten bringen können. Hier haben wir jetzt ein Pilotprojekt der School Nurses, die als pflegerische und gesundheitspolitische Unterstützung in den Kindergärten dienen können. Das ist ein Pilotprojekt, das wir gerade versuchen. Eine wirklich auch flächendeckende medizinische Betreuung an jedem Kindergartenstandort wäre zwar als Vision schön, aber es ist relativ illusorisch, dass wir das kurzfristig schaffen. Trotzdem sind wir darum bemüht, für alle Eltern Lösungen zu finden, die für die Eltern und vor allem für das Kind auch akzeptabel sind, und auch die PädagogInnen an den Standorten zu schulen, um hier mit solchen Kindern auch den alltäglichen Betrieb abwickeln und ihnen die Bildungsmöglichkeiten geben zu können. Hier wirkt zusätzlich verschärfend natürlich der Mangel der pädagogischen Fachkräfte. Wenn in einem Kindergarten beispielsweise ein oder zwei Fachkräfte fehlen und dann eine zusätzliche Aufgabe dazukommt, wie Kinder mit Diabetes auch zu begleiten, kann es schwierig werden und da braucht es kurzfristige Lösungen. Meistens gelingen die, aber wir arbeiten auch intensiv daran, dass es noch weiter verbessert wird. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 4. Anfrage (FSP-515943-2023-KNE/LM) wurde von Abg. Ornig gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz gerichtet. (Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Die hohe Anzahl an Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf stellt das Wiener Schulsystem vor große Herausforderungen. Im Sinne der Chancengerechtigkeit wird von vielen Eltern ein Schulbesuch im 11. bzw. 12. Schuljahr über die Dauer der Schulpflicht hinaus beantragt. Wie stellt sich für das kommende Schuljahr die Situation in diesem Bereich dar?) Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Vielen Dank für diese wichtige Frage zu Kindern mit Behinderungen, die in unserer Stadt ein Recht haben, nämlich auf bestmögliche Bildung, ein Recht haben auf gesellschaftliche Teilhabe, auf Inklusion. Und das ist unsere Zielvorstellung, nämlich alle Kinder, unabhängig von Behinderung, aber auch unabhängig von Herkunft oder Erstsprache gut im Bildungssystem mitzunehmen, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, mit dem Ziel, einen Bildungsaufstieg zu erreichen. Hier war in den vergangenen Schuljahren in Wien der Fall, dass zwar viele Anträge auf das freiwillige 11., 12. Schuljahr für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bewilligt werden konnten, aber nicht alle. Beispielsweise letztes Jahr konnten 2 von 3 Anträgen bewilligt werden, 200. Das heißt, dass für 100 Kinder ein weiterer Schulbesuch nicht möglich war. Viele haben dann einen Platz in der Tagesstruktur gefunden, aber einige waren kurz vorm Sommer ohne Platz, weder in einer Bildungseinrichtung noch in einer Tagesstruktur. Und das ist den Eltern und vor allem den Kindern gegenüber nicht zumutbar. Deshalb haben wir im letzten Jahr die Entscheidung getroffen und ich den Auftrag gegeben, dass so vielen Kindern wie möglich, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, ein 11. und 12. Schuljahr in Wien ermöglicht werden. Die Situation insgesamt wird nicht einfacher, allein heuer sehen wir eine starke Zunahme an Kindern mit schweren und mehrfachen Behinderungen. Hier gibt es beispielsweise extra Klassen, SEF-Klassen, Klassen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, die Kleinstklassen sind, nämlich bis zu sieben Kinder mit zwei Pädagoginnen und Pädagogen. Und hier in diesem Bereich sehen wir einen Zuwachs der Kinder und der Kleinklassen, alleine vom letzten auf dieses Jahr um 100 Prozent. Das heißt, wir haben hier heuer alleine, ohne 11. und 12. Schuljahr, die Herausforderung gehabt, 20 zusätzliche Klassen für Kinder mit diesen schweren Behinderungen aufzumachen. Hier geht es vor allem darum, Räumlichkeiten zu finden, zu adaptieren und pädagogisches Personal zu finden. Neben diesen alltäglichen Herausforderungen war es mir ein großes Anliegen, dass wir Kindern das 11. und 12. Schuljahr ermöglichen, und hier ist es erfreulicherweise gelungen, unter großer Kraftanstrengung und Beteiligung von vielen, nämlich der MA 56, aber auch dem Fonds Soziales Wien und der Bildungsdirektion vor allem, dass wir allen Eltern, die bisher einen Antrag auf 11. und 12. Schuljahr gestellt haben, diesen Antrag positiv bescheiden können. Mit aktuellem Stand heißt das, dass wir zusätzlich 50 Prozent mehr Kindern ein 11. und 12. Schuljahr genehmigen können, allein heuer schon über 100 zusätzliche positiv beschiedene Anträge. Bei diesen 100 Anträgen geht es um unterschiedliche Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Ich möchte ein Beispiel herausgreifen, nämlich Kinder mit schweren basalen Beeinträchtigungen, da geht es darum, in basalen Förderklassen sowohl pädagogisch als auch pflegerisch die Kinder in Kleinstgruppen von vier Kindern mit entsprechendem Personal zu beschulen und vor allem zu fördern. Das Ziel ist, dass alle Kinder die Möglichkeit über zusätzliche Schuljahre hin zu einem selbstbestimmten Leben bekommen, und da können zusätzliche Schuljahre oft etwas bringen. Wir investieren da alleine heuer 3,6 Millionen EUR zusätzlich aus Wiener Geldern, um Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein 11., 12. Schuljahr zu ermöglichen. Und es wird nicht nur mehr Kindern ein Schuljahr ermöglicht, sondern die Kommunikation ist deutlich verbessert. Hier danke ich der Bildungsdirektion für Wien, die die Kommunikation mit den Eltern massiv verbessert hat, sodass alle Eltern, die jetzt einen Antrag gestellt haben, eine Rückmeldung bekommen haben, entweder gleich die positive Bescheinigung, dass man ein weiteres Schuljahr bekommt, oder die Einladung in die Bildungsdirektion, um Lösungen zu finden. Zum Abschluss möchte ich denjenigen auch Danke sagen, die sich besonders für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einsetzen. Das ist die Elterninitiative "Bildung für alle", die viel getan hat, um dieses Thema in den Fokus der Aufmerksamkeit zu bringen, die auch aktuell eine Klage beim Verfassungsgerichtshof am Laufen hat, um einen Rechtsanspruch für alle Kinder für ein 11. und 12. Schuljahr zu erwirken. Und auch ich bin der Meinung, der beste Weg, um dieses Thema langfristig für die Kinder und Betroffenen zu lösen, wäre ein gesetzlicher Rechtsanspruch, den man bundesweit verankern muss. Jetzt warten wir einmal die Verfassungsklage ab, aber allen, die daran arbeiten, ein herzliches Dankeschön, dass das heuer so gut gelingt. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ornig gestellt, ich erteile ihm das Wort. Abg. Markus Ornig, MBA (NEOS): Vielen Dank, Herr Vizebürgermeister, für die Beantwortung. Sie haben das Thema Rechtsanspruch, und so weiter ja schon kurz angesprochen. Die Frage ist jetzt: Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit jedes Kind auch langfristig dieses so wichtige 11. und 12. Schuljahr absolvieren kann? Präsident Ernst Woller: Bitte um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Für heuer haben wir es mit einer großen Kraftanstrengung geschafft, dass die bisherigen Anträge positiv bewilligt werden können. Wie es in Zukunft ausschaut, muss ich ganz offen gestehen, können wir nicht sagen, weil wir hier abhängig davon sind, dass auch auf Bundesebene Verbesserungen vorangetrieben werden. Hier geht es einerseits um den Rechtsanspruch, denn mit dem Rechtsanspruch geht natürlich eine Finanzierung einher und nur mit diesem Rechtsanspruch kann man langfristig allen Eltern dieses 11. und 12. Schuljahr garantieren. Daher mein Appell an die Bundesregierung, diesen Rechtsanspruch sicherzustellen. Aber es geht nicht nur um den Rechtsanspruch, es geht hier auch um weitere Aspekte, nämlich dass in Wien und in ganz Österreich die Mittel, die wir vom Bund zur Verfügung bekommen - und Lehrerplanstellen werden vom Bund bezahlt -, für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gedeckelt sind. Hier haben wir einen Deckel von 2,7 Prozent, das heißt, für 2,7 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Wien bekommen wir Mittel. Für die Kinder darüber bekommen wir keine, obwohl wir zirka 5 Prozent Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben. Und da frage ich schon die Bundesregierung und die Parteien in der Bundesregierung, ob das fair ist. Ist es fair, dass wir Kinder, die Behinderungen haben, abzählen, und es dann für ein Kind, das zu viel ist, keine Mittel mehr gibt? Ich halte es nicht für fair, deshalb braucht es hier eine Veränderung und braucht es einen Fall dieses unfairen und unsozialen Deckels, damit alle Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen die besten Chancen bekommen. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie von Amtsf. StR Peter Hacker.) Und da hoffe ich wirklich auf Verbesserungen, denn es gibt ja aktuell eine Evaluierung, und ich hoffe, dass das einzige Ergebnis dieser Evaluierung sein wird, dass der Deckel fällt. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen, die wir vom Bundesgesetzgeber und vom Bundesministerium brauchen, um das langfristig gewährleisten zu können, denn wir haben zu wenig Fachpersonal. Wir brauchen mehr auszubildende Fachkräfte in diesem Bereich auf den Pädagogischen Hochschulen. Ein weiterer Appell an den Bund, wir brauchen die Möglichkeit des Quereinstiegs in Sonderschulen, denn es gibt Fachpersonal aus unterschiedlichen Disziplinen, der Quereinstieg in diesen Schulbereich ist allerdings nicht möglich. Auch hier braucht es Verbesserungen. Und - zum Abschluss - es gibt nicht einmal einen Lehrplan für Kinder im 11. und 12. Schuljahr. Das heißt, die Lehrkräfte werden vom Bildungsministerium allein gelassen, die haben nicht einmal einen Lehrplan, nach dem sie unterrichten können. Wichtig wäre also auch ein Konzept, wie wir dieses 11., 12. Schuljahr gut gestalten können. Natürlich finden wir in Wien da eigene Lösungen, aber es ist die Aufgabe des Bildungsministeriums, Lehrpläne auch für diese Kinder zu erlassen, damit es die besten Bildungsmöglichkeiten für diese Kinder gibt. Wir sehen, es ist hier viel zu tun, der Appell an die Bundesregierung, hier weitere Verbesserungen zu bringen. Wir in Wien sind heuer einen großen Schritt gegangen und dafür ein Dankeschön allen, die hier an einem Strang gezogen haben. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ernst Woller: Die 2. Zusatzfrage wird von Abg. Stadler gestellt, ich erteile ihm das Wort. Abg. Felix Stadler, BSc, MA (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Es ist ja eine interessante Verwendung einer Fragestunde durch die NEOS, hier einfach nur der Bundesregierung Sachen auszurichten. Ich finde es aber super, dass das jetzt passiert, dass 100 Prozent der Kinder, die ein Ansuchen für das 11. und 12. Schuljahr stellen, dieses auch bekommen. Wien ist das letzte Bundesland, das das geschafft hat, alle anderen haben es bisher schon geschafft, 100 Prozent zu machen. Für den Rechtsanspruch sind wir natürlich auch, wir setzen uns in der Bundesregierung auch dafür ein, dass dieser Rechtsanspruch kommt. Und auch zum SPF- Deckel noch kurz, da finde ich es vor allem sehr spannend, dass da SPÖ-Stadträte auch noch klatschen, denn die SPÖ hat diesen Deckel beim SPF eingeführt. Wir sind natürlich auch dafür, dass dieser Deckel gehoben wird. Da wird gerade, wie Sie gesagt haben, evaluiert, und da wird auch in den nächsten Monaten sicher reformiert werden. Und auch da sind wir wie beim Rechtsanspruch dafür, dass der fällt. Zu meiner Frage: Sie haben gesagt, in Wien bekommen jetzt 100 Prozent der Schüler, die ein Ansuchen stellen, das 11. und 12. Schuljahr. Ist auch sichergestellt, dass diese Schülerinnen und Schüler beziehungsweise die Schulen die notwendigen Ressourcen dafür bekommen, dass der Unterricht ordentlich stattfinden kann? Uns wurde schon nahegetragen, dass zwar das Ansuchen bewilligt wird, aber die Ressourcen dann vor Ort nicht da sind. Präsident Ernst Woller: Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Ich finde es gut, dass diese Frage heute hier erörtert wird und dass wir in den unterschiedlichen Bereichen schauen, was wird getan, um den Kindern die Bildungsmöglichkeiten zu geben. Wien hat jetzt groß vorgelegt und es gibt offene Themenstellungen, um das Thema langfristig abzusichern. Ich bin so ehrlich, dass ich den Eltern sage, die langfristige Absicherung kann es nur geben, wenn es auch Schritte von der Bundesregierung gibt. Und das ist das, was ich als meine Aufgabe sehe, nämlich in meinem Wirkungsbereich das Bestmögliche zu schaffen, aber auch Risiken auszuschildern. Die Erzählung, dass es überall anders funktionieren würde, stimmt ja so einfach überhaupt nicht. Warum ist denn die Bundesregierung, warum ist die ÖVP gegen den Rechtsanspruch? (Abg. Felix Stadler, BSc, MA: Das müssen Sie die ÖVP fragen!) In kleineren Gemeinden zum Beispiel, wenn Leute um ein 11., 12. Schuljahr fragen, können sie nicht einmal einen Antrag stellen, das heißt, die Personen erscheinen nicht einmal in der Statistik. Und wenn man alleine auf die Statistik schaut, sieht man natürlich, dass viele Bundesländer auch hier die Herausforderungen haben, ein 11. und 12. Schuljahr zu ermöglichen, weil es systematisch für die Bundesländer und die Schulerhalter schwierig ist, weil es dafür keine zusätzlichen Mittel gibt, weil es keinen Rechtsanspruch gibt, weil es eine ungeschickt konstruierte rechtliche Situation ist, wo es für die Schulerhalter eine freiwillige Möglichkeit gibt, aber nicht einmal definiert ist, wann es diese Möglichkeit geben soll oder nicht. Und ich finde, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller hier keine Bittsteller sein sollen, sondern einen Rechtsanspruch haben sollen, und daher auch die Bitte, sich weiter dafür einzusetzen, dass dieser Rechtsanspruch kommt. Ist es einfach, das jetzt in Wien ohne zusätzliche Mittel umzusetzen? - Nein, ist es nicht. Wir haben da einen massiven finanziellen Mehrbedarf von 3,6 Millionen EUR. Auch das Personal zu finden, ist nicht leicht. Da haben alle Stellen zusammengearbeitet, zum Beispiel auch der FSW, um im Bereich von basalen Förderklassen zusätzliches Personal zu finden, und das Personal in diesem Bereich ist Mangelware. Es ist aber gelungen, bisher mit vielen kreativen und innovativen Lösungen, das nächste Schuljahr sicherzustellen, auch personell sicherzustellen. Die Suche nach den Lehrkräften ist aber noch am Laufen, es ist ja gerade erst der Aufruf für das nächste Schuljahr hinausgegangen. Der LehrerInnenmangel ist in allen Bereichen ein großes Thema, aber dieser Bereich wird ähnlich sein wie andere: Wir brauchen genug Lehrkräfte, darum jetzt auch Verbesserungen bei der Bewerbung von Pädagoginnen und Pädagogen und auch ein professionelleres Management des Bewerbungsverfahrens, gemeinsam mit dem Bildungsministerium und der Bildungsdirektion. Es wird nicht einfach, aber ich bin zuversichtlich, dass die Beschulung und die Bildungsmöglichkeit für diese 100 zusätzlichen Kinder gewährleistet sein wird. Präsident Ernst Woller: Danke. Die 3. Zusatzfrage wird von Abg. Zierfuß gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Harald Zierfuß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat! Auch diese Debatte führen wir nicht zum ersten Mal, weder im Gemeinderat noch im Ausschuss. Es ist bis jetzt ausgespart geblieben, und deswegen wird Sie wenig überraschen, dass ich Sie natürlich mit den Zahlen konfrontieren werde. Wenn Sie sagen, dass Wien da massiv vorgelegt hat, dann muss ich sagen, Wien hat vor allem in den vorherigen Jahren bei den Ablehnungen massiv vorgelegt. Wenn nämlich von allen Ablehnungen für das 11. und 12. Schuljahr im letzten Jahr 86 Prozent aus Wien waren, dann muss man an der Stelle schon sagen, dass ich es verkehrt finde, wenn Sie sich jetzt hier als der große Retter aufspielen, dass Sie alles gelöst haben. Ja, es ist gut, dass das jetzt endlich in Wien auch funktioniert, aber sich nur auf einen Rechtsanspruch rauszureden, finde ich, greift dann doch ein bisschen zu kurz. Deswegen meine Frage: Kann ich Ihre Antworten zuvor richtig zusammenfassen, dass Sie nur gewährleisten können, dass Sie hier in Wien in Zukunft Kindern das 11. und 12. Schuljahr gewähren, wenn der Bund Sie dazu rechtlich verpflichtet? Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Das war eine sehr verkürzte und auch falsche Wiedergabe. Meine Aussage war, wir können es den Eltern nur garantieren, wenn auch von Bundesebene unterschiedliche Maßnahmen gesetzt werden. Das ist ein Mix an Maßnahmen. Der Rechtsanspruch wäre natürlich das Beste, weil damit auch die Mittel einhergehen. (Abg. Harald Zierfuß: Dann müssen Sie es machen!) Es gibt aber auch andere Wege, nämlich zum Beispiel, dass man den Deckel des SPF abschafft und eine Ausbildungsoffensive macht. Damit wäre es Wien auch möglich, das langfristig sicherzustellen. Wenn sich nichts tut, dann wird es schwierig. Auch noch einmal zu den Zahlen: Ich habe eingangs gesagt, dass ich nicht zufrieden war, wie viele Kinder in Wien ein 11. und 12. Schuljahr ermöglicht bekommen haben, weil es für die Eltern eine schwierige Situation ist. Es ist aber auch für Wien eine herausfordernde Situation, denn wir sind ein Ballungsgebiet. Wir haben keine vergleichbare Situation beispielsweise mit einer kleinen Gemeinde am Land. Es gibt in Wien deutlich mehr Kinder mit schweren Behinderungen als in anderen Regionen Österreichs, damit eine größere Belastung und Herausforderung für das Bildungssystem, auch das entsprechende Personal zu finden. Man muss diese Zahlen auch in Kontext setzen: Es gibt in keinem Bundesland 300 Anträge auf ein 11., 12. Schuljahr. Wir haben in Wien auch deshalb so viele Anträge, weil Kinder und Eltern oft bewusst nach Wien ziehen, weil sie hier eine bessere Versorgungslage haben. (Amtsf. StR Peter Hacker: Ja!) Was in diesen Zahlen gar nicht abgebildet ist, das sind die Gemeinden, die gar keinen Antrag annehmen, wo die Bürgermeister sagen, nein, das gibt es bei uns gar nicht. In kleinen Gemeinden traut sich die Bevölkerung dann oft nicht, zu sagen, aber ich habe ein Recht, diesen Antrag zu stellen. Der wird dann vielleicht negativ beschieden, da gibt es eine massive Vorselektion. Um dagegen zu kämpfen, bräuchte es einen Rechtsanspruch. Darum mein dringender Appell auch an Sie und Ihre Fraktion: Bitte setzen Sie sich für diesen Rechtsanspruch ein, damit wir diese Diskussionen hier so nicht mehr führen müssen! Präsident Ernst Woller: Danke. Die nächste Zusatzfrage wird von Abg. Berger gestellt. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Stefan Berger (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich möchte vielleicht auf das andere Ende der von Ihnen auch oft zitierten Bildungsleiter kommen, nämlich auf die erste Sprosse. Wir haben jetzt sehr viel vom 11., 12. Schuljahr gehört, aber wo Sie einen viel, viel besseren Einfluss haben, ist ja der sonderpädagogische Bereich bei den Kindergärten. Da hatten wir im letzten Jahr den Fall, dass es rund 1.000 Anmeldungen beziehungsweise wartende Kinder gegeben hat, für die leider Gottes kein Platz zur Verfügung gestanden ist. Und wenn Sie den Rechtsanspruch gegenüber dem Bund oder der Bundesregierung sehr strapaziert haben: Ich bin jetzt mit Sicherheit kein Verteidiger der Bundesregierung, aber im Bereich der Kindergärten hätten Sie beispielsweise die Möglichkeit, da einen Rechtsanspruch umzusetzen und durchzusetzen. Das fordert unter anderem auch der Österreichische Behindertenrat. Deshalb meine Frage: Wie schaut es da beispielsweise mit dem Rechtsanspruch aus, beziehungsweise ist es bereits gelungen, diese Warteliste auch zu reduzieren, beziehungsweise welche Handlungen haben Sie da gesetzt? Präsident Ernst Woller: Danke. Ich ersuche um Beantwortung. Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA: Es ist eine falsche Annahme, dass wir in Wien einen Rechtsanspruch oder eine Verpflichtung zu zusätzlichen Kindergartenjahren ermöglichen können. Ich bin persönlich aber sehr stark für den Rechtsanspruch und in einem ersten Schritt für ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr, weil das für den Bildungserwerb sehr wichtig wäre. Können wir es in Wien rechtlich umsetzen? - Das geht nicht. Das ist ein Bundesrahmen, der gesetzlich festgelegt werden müsste. Sie haben aber recht, was wir in Wien machen können, ist, auf freiwilliger Basis Kindern in allen Altersgruppen einen entsprechenden elementarpädagogischen Bildungsplatz zu geben. Da sind wir in Wien weit vorne, sowohl, was die Anzahl der Plätze als auch die Öffnungszeiten anbelangt. Es gibt aber einen Bereich, wo wir tatsächlich großen Handlungsbedarf haben, das sehe ich gleich, das sind Kleinkinder mit Behinderungen. Da gibt es in Wien zu wenige Plätze in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen. Es gibt unterschiedliche Gründe dafür. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass wir mehr Plätze schaffen, das heißt, mehr Plätze im städtischen Bereich, der aktuell da die größte Aufgabe übernimmt, nämlich Kinder inklusiv im Kindergarten auch zu haben. Darüber hinaus bemühen wir uns aber aktuell darum, den privaten Bereich stärker mitzunehmen. Wir haben zum Beispiel ein eigenes Pilotprojekt der Finanzierung für Kindergärten im privaten Umfeld, um Kinder mit Behinderungen in den Kindergarten aufzunehmen und sie im Idealfall inklusiv in den Gruppen zu haben. Da gibt es eigene Finanzierungsformen, mit denen wir es schaffen, dass mehr Plätze geschaffen werden. Damit sind wir aber noch lange nicht dort angelangt, wo wir hin müssen. Denn das Ziel ist, dass die Eltern dieser Kinder auch normal dem Erwerbsleben nachgehen können. Dafür wird es mehrere Säulen benötigen, zum Beispiel mit Tageseltern stärker zusammenzuarbeiten, noch stärker mit privaten Kindergärten zusammenzuarbeiten, zusätzliches Fachpersonal zu finden. Da haben wir den größten Mangel. Wir haben im Kindergarten einen insgesamten PädagogInnenmangel, aber der allergrößte Mangel herrscht bei SonderkindergartenpädagogInnen, nämlich KindergartenpädagogInnen mit der entsprechenden Ausbildung. Auch da wird es wieder notwendig sein, mehr Personen mit dieser Zusatzbildung auszubilden, damit wir den Kindern, die dann in diesen Kindergärten sind, auch die besten Bildungsmöglichkeiten schaffen. Gibt es Fortschritte? - Ja, aber es ist auch noch viel zu tun in den nächsten Jahren. Präsident Ernst Woller: Danke. Damit ist die 4. Anfrage beantwortet. Die 5. Anfrage (FSP-514774-2023-KGR/LM) wurde von Abg. Kunrath gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz schafft mit einer neuen Förderrichtlinie die Voraussetzung, damit die Bundesländer ihre unterschiedlichen Systeme zur Persönlichen Assistenz anpassen können. Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderung bei einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Mit Sommer 2023 startet das Projekt für die Anstellung von Persönlicher Assistenz in drei Bundesländern. Erarbeitet wurde die neue Förderrichtlinie in der Höhe von 100 Mio EUR gemeinsam mit dem Behindertenrat sowie VertreterInnen der Selbstbestimmt-Leben- Bewegung. Befürworten Sie als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung die in der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach § 33 des Bundesbehindertengesetzes zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz festgelegten arbeits- und sozialrechtlichen Standards?) Ich ersuche um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Danke. Kleine Vorbemerkung, bevor sich der Kollege wieder darüber alteriert, dass wir hier über die Bundesregierung reden: Ich darf nur daran erinnern, Sie stellen mir explizit die Frage zu einer Maßnahme der Bundesregierung. Bevor da wieder Aufregung im Raum herrscht, lassen Sie mich das als Vorwegbemerkung machen. Wenn wir als Landesregierungsmitglieder hier zu Fragestellungen aufgerufen werden, wo es immer um die Schnittstellen mit der Bundesregierung geht: Ich kann Ihnen nur sagen, es bleibt uns nichts anderes übrig, auch wenn es vielleicht der einen oder anderen Fraktion nicht schmeckt. Sie stellen eine Frage zur breit kommunizierten Förderrichtlinie für die Persönliche Assistenz des Gesundheitsministeriums respektive genaugenommen des Sozialministeriums. Lassen Sie mich dazu eine Vorbemerkung machen: Ich selber diskutiere seit, ich schätze, mindestens 16, 17 Jahren das Thema der Persönlichen Assistenz. Begonnen hat alles mit dem Beitritt Österreichs zur UN-Konvention für Menschen mit Behinderung, wo Österreich - nicht die Bundesländer, Österreich - versprochen hat, Maßnahmen umzusetzen wie die Persönliche Assistenz und das persönliche Budget für Menschen mit Behinderung. Seither warten wir, ehrlich gesagt, darauf, dass da in irgendeiner Form schlaue Schritte stattfinden. Wobei ich schon zugebe, dass es immer mehrere Wege nach Rom gibt, und ich bin ganz aufgeschlossen, auch mehrere Wege nach Rom zu diskutieren, zu überlegen, gemeinsam zu planen. Es ist aber ein bisschen frustrierend - das sage ich ganz offen und es betrifft definitiv nicht nur den jetzigen Sozialminister, das brauchen wir nicht zu diskutieren -, dass wir seit ewigen Zeiten in dieser Frage nicht weiterkommen. Seit 15 Jahren gibt es daher in Wien ein Provisorium, ein Übergangsprovisorium, das auch ein solches ist, das auch als solches deklariert ist, das auf den Kernfokus abzielt, der immer schon als Thema im Raum gestanden ist, wenn man über die Frage der Organisation und die Finanzierung von Persönlicher Assistenz geredet hat, wo wir gesagt haben, wir brauchen eine intelligente Weiterentwicklung des Instrumentes Pflegegeld. Das Instrument Pflegegeld ist 1993 für Menschen, die altersbedingt pflegebedürftig sind, geschaffen worden. Damals ist nur dazugehängt worden, dass da auch Leistungen für Menschen mit Behinderung finanziert sind. Sie kennen das: ein siebenstufiges Einstufungssystem, wo Menschen mit Behinderung im Wesentlichen nicht vorkommen, ein bisschen implizit vorkommen, Pflegestufe 5 gilt automatisch, wenn man an den Rollstuhl gefesselt ist, aber das hat an sich mit der Einstufung für altersbedingte Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit wenig zu tun. Wir alle, die sich mit dem Thema ein bisschen näher beschäftigen, wissen auch, welche große Emotion bei den Menschen mit Behinderung - nachvollziehbarerweise - herrscht, wenn es darum geht, eine klare Unterscheidung zu machen zwischen altersbedingt pflegebedürftig und Menschen mit Behinderung, die ganz andere Bedürfnisse haben, ein ganz anderes Selbstverständnis haben und zu Recht auch einen anderen Anspruch an die Betreuungs- und Unterstützungssysteme haben. Daher bin ich auch der Meinung, dass die recht haben, die sagen, wir sind nicht pflegebedürftig, sondern wir sind Menschen mit Behinderung, wir werden auch vielfach behindert im Leben und daher brauchen wir andere Unterstützungssysteme. Deswegen habe ich immer gesagt, es ist an sich gescheit - Persönliche Assistenz, ein persönliches Budget, das kann ich gut nachvollziehen -, kann aber nur in irgendeiner Form in Harmonie mit den Spielregeln des Pflegegeldes erfolgen. Deswegen haben wir vor 15 Jahren in Wien die Persönliche Assistenz ermöglicht, im Rahmen der sogenannten Pflegegeldergänzungsleistung, als freiwillige Leistung des Landes, vollzogen vom FSW. Wir sind das Bundesland mit den allermeisten Menschen mit Behinderung, die Persönliche Assistenz als Leistung beziehen. Das sind immerhin 362 Personen, die diese Leistung beziehen, Jahresvolumen 20 Millionen EUR. Wir brauchen keine schwierige Kopfrechnung zu erledigen, um zu wissen, was das im Durchschnitt heißt, wie viel Menschen diese Leistung im Durchschnitt bekommen. Der Durchschnitt, kann ich Ihnen sagen, hat eine Spanne, die noch wesentlich größer ist, als sich da an der Durchschnittsleistung erahnen lässt. Deswegen habe ich mich auch gefreut, ehrlich gefreut, als ich gehört habe, dass Minister Rauch daran arbeitet, eine neue Regelung für die Persönliche Assistenz zu schaffen. Tatsächlich hat er uns das im März 2022 in einer Landessozialreferentenkonferenz vorgestellt und angekündigt - nicht mehr, aber das ist ja okay -, er hat sich das jetzt vorgenommen, er möchte eine Österreich-weite Regelung zum Thema Persönliche Assistenz. Wir haben damals nicht viel diskutiert, wir haben das begrüßt, haben gesagt, das ist super. Mehrere Bundesländer haben ja schon Leistungen, manche haben viel, manche ein bisschen. Es gibt aber Länder, die sich, so wie auch wir in Wien, schon seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigen, allen voran die Kollegen in Oberösterreich, die Kollegen in der Steiermark, auch im Burgenland, auch in Kärnten. Da gibt es überall in unterschiedlicher Dimension die Leistung Persönliche Assistenz. Wir haben damals gesagt, das ist super, wenn wir uns mit dem Thema beschäftigen, wir sind dabei, lass uns das in Ruhe durchdiskutieren. Das muss nicht von heute auf morgen über die Bühne gebracht werden, das kann man auch gründlich diskutieren, sehr, sehr gut. Dann haben wir einmal monatelang nichts gehört. Dann haben wir gehört, es wird daran gearbeitet, und zwar mit den Bundesländern, die noch keine Persönliche Assistenz haben. Da haben wir uns gedacht, okay, auch in Ordnung, da werden wir schon etwas erfahren. Im September 2022 - Vorankündigung im März - haben wir permanent nachgefragt und haben dann, weil wir keine Rückmeldung bekommen haben, einen Beschluss gefasst, alle Bundesländer, am 16. September 2022, an den Minister gerichtet, die Bitte um Einbindung der Länder bei der Frage der Harmonisierung: "Die LandessozialreferentInnenkonferenz sieht es als zwingend erforderlich an, vor Beginn des Pilotprojektes über die Formulierung und Ausgestaltung dieses Persönliche-Assistenz- Modells im Detail informiert zu werden." - Zitat Ende -, damit wir es dann auch gemeinsam diskutieren können. Denn wir haben Österreich-weit schon mehrere Hundert Menschen in der Leistung. Wenn es eine neue Förderrichtlinie gibt, ist es ja nicht wirklich eine schwierige Übung, zu sagen, lass uns das diskutieren, weil uns sonst möglicherweise etwas bei denen passiert, die wir jetzt schon in der Leistung haben. Dann sind Beamte eingeladen worden, Beamte haben dann viele Bedenken zu dem vorgelegten Entwurf vorgetragen, die Reaktionsfähigkeit oder - willigkeit des Ministeriums: null. Vom ersten Entwurf, den man im September gesehen hat, bis zum letzten Entwurf, der dann veröffentlicht worden ist, haben sich genau fünf Beistriche verändert. Am 5. Dezember wurde uns Sozialreferenten präsentiert, dass es einen Piloten geben wird, und am 6. Dezember eine Pressekonferenz mit dem Klubobmann der ÖVP. Das war die Kommunikation. Ich bin, ganz offen und ehrlich gesagt, echt frustriert. Ich bin echt frustriert, weil ich mich wirklich gefreut habe, dass wir da einen gescheiten Diskurs, einen gescheiten Dialog haben, wo man auch die unterschiedlichen Argumente einbeziehen kann, wo man darüber nachdenken kann, wo man etwas weiterbringen kann. Und passiert ist genau gar nichts. Nicht ein einziges politisches, inhaltliches Gespräch hat zwischen den Sozialreferenten der österreichischen Bundesländer und dem Minister zu diesem Thema stattgefunden. Alle Fragen, die wir stellen, verhallen im Nirwana. Es gibt keine politische Antwort auf viele Fragen - auf viele Fragen - und es betrifft auch die Frage, die Sie mir stellen. Mir ist es aber wichtig, den Gesamtbogen klar zu machen. Nicht, weil ich bockig bin, ich bin gar nicht dagegen, dass wir da eine Österreich-weite Lösung haben, aber die werden wir besprechen müssen, und Sprechen hat etwas mit Sitzen zu tun und mit Reden und Zuhören. Das findet leider nicht statt. Ich mache daher auch kein Geheimnis aus einigen der vielen, vielen, vielen, vielen offenen Fragen zur Förderrichtlinie, und die möchte ich Ihnen auch gerne mitteilen, wenn Sie mir schon die Frage nach dieser Maßnahme des Bundes stellen. Erstens, es ist schon die Rechtskonstruktion merkwürdig. Das ist nämlich eine Förderrichtlinie des Bundes, und die Menschen, die von der Förderung betroffen sind, sind gar nicht die Menschen mit Behinderung. Die Förderrichtlinie des Bundes sagt ganz klar, wer der Fördernehmer ist: Die Länder sind die Fördernehmer. Die Länder sind die Fördernehmer einer Förderung, die auf zwei Jahre befristet ist, Ende ungewiss, das zieht sich auch noch über die Finanzausgleichsperiode. Also wir Länder, also ich sollte dann im Landtag einen Beschluss vorlegen, damit wir Länder einen Antrag beim Ministerium stellen, dass wir Fördernehmer sein wollen. Es gibt gar keine Rechtssicherheit für die betroffenen Menschen mit Behinderung, denn die Fördernehmer sind die Länder, nicht die Menschen mit Behinderung. Es gibt gar keine Rechtssicherheit für die Organisationen, die das dann umsetzen sollen. Die haben null Rechtssicherheit, die sind gar nicht Fördernehmer. Die Rechtsbeziehung soll zwischen dem Land und dem Ministerium stattfinden. Zweitens - das ist ja wirklich absurd -, ist das nicht eine Förderrichtlinie, wo dann die Rechtsbeziehung zwischen dem Minister und dem Landesrat ist oder zwischen dem Ministerium und dem Land. Nein, in der Förderrichtlinie steht drinnen, wir Länder dürfen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Sozialministeriumsservice abschließen. Was heißt das? Wir gehen zur Bürgerdienststelle des Sozialministers, verhandeln mit dem Landesbeamten über eine Förderrichtlinie, und ich stelle mich dann hier her und sage, hey, ich habe einen Supererfolg, ich habe mit dem Beamten im Bürgerservice des Sozialministeriums eine Kooperationsvereinbarung ausverhandelt? Das wird uns als Harmonisierung verkauft? - Das ist nicht nur keine Harmonisierung, sondern ehrlich gesagt, ich verstehe das Instrument überhaupt nicht. Wie kommt man überhaupt auf die Idee, dass wir Gebietskörperschaften, die nach der Verfassung miteinander eine Verbindung und Beziehung haben, uns plötzlich gegenseitig Förderrichtlinien auflegen? Ich fange mit dem Instrument überhaupt nichts an, ich halte das für nicht ernst, ganz offen und ehrlich gesagt. Drittens: Versprochen wird, auch in den Pressegesprächen, ein One Stop Shop. Was ist ein One Stop Shop, frage ich mich in der Zwischenzeit. Also ich habe ein klares Verständnis von One Stop Shop: Derjenige, der eine Förderung im One Stop Shop beantragt, hat einen - one - Stopp, und an dem Stopp, wo er den einen Stopp - one stop - gemacht hat, wird sein Antrag erledigt. Das steht aber in der Förderrichtlinie nicht drinnen. In der Förderrichtlinie steht drinnen, es gibt zwei Anträge. Der eine wird vom Land erledigt, der andere vom Sozialministeriumsservice und gnädigerweise dürfen wir zwei Anträge an einer Stelle abgeben. Ehrlich gesagt, ich habe ein anderes Verständnis von One Stop Shop. One Stop Shop heißt, Gebietskörperschaften einigen sich auf eine Sache und am One Stop, wo gestoppt wird, wird auch erledigt, wird entschieden, nach gemeinsam festzulegenden Spielregeln. Die Idee, zwei Förderanträge an einer Stelle abzugeben: Bei allem Respekt, das ist kein One Stop Shop, das ist eine Mogelpackung. Viertens, wieso meint der Bund, dass er nur für die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz zuständig ist? Wo ist die Grundlage dafür, wo ist die verfassungsrechtliche Kompetenz dafür? Wieso verhandeln wir über Persönliche Assistenz als Gesamtpaket, und dann müssen die Menschen einen Antrag stellen, wer arbeiten geht und wer nicht arbeiten geht? Ich verstehe das überhaupt nicht. Es war immer klar, dass wenn wir eine Persönliche Assistenz Österreich-weit entwickeln, gibt es diese Unterscheidung nicht mehr, weil das Sozialministeriumsservice für alle Menschen mit Behinderung zuständig ist, und nicht nur in der Zeit, wo die Leute vielleicht sechs oder acht Stunden arbeiten gehen. Fünftens, wieso bekommen wir Länder nur eine Förderung auf zwei Jahre, was ist danach? Wir sollen jetzt unser System völlig umkrempeln - in Wien 362 Menschen mit Behinderung sagen, hey, wir wechseln das System, wir machen alles ganz anders. Und was ist nach zwei Jahren? Also was ist denn das für eine Sicherheit für Menschen mit Behinderung, die vermittelt werden soll? Noch dazu wissen wir alle, dass wir heuer Finanzausgleichsverhandlungen führen, um mit Jahreswechsel einen neuen FAG zu haben. Die Förderung geht über diesen Grenzbereich hinaus. Man kann nicht einmal sagen, es war der Plan, das im FAG festzulegen, denn dann wäre es gescheiter, zuerst FAG zu verhandeln und dann Förderrichtlinien, und nicht umgekehrt. Völlig unklar sind auch die Vorstellungen - das diskutieren wir seit 15 Jahren als wirkliche Problemzone -, wie die berufsrechtliche Absicherung der angestellten Persönlichen Assistenten überhaupt ausschauen soll. Denn zur berufsrechtlichen Absicherung gehört leider - oder Gott sei Dank, je nachdem, wie man es betrachten will - auch dazu, dass es in irgendeiner Form ein Gesetz geben muss, wo drinnensteht, was die Rechte und Pflichten der Menschen sind, die einen bestimmten Beruf ausüben. Das ist etwas, was wir im gesamten Sozial- und Gesundheitsbereich kennen und haben. Wir diskutieren seit 15 Jahren, dass an sich die Frage, was ein Persönlicher Assistent ist, gesetzlich nicht festgelegt ist. Wenn man mit Menschen mit Behinderung redet, die diese Leistung bekommen und ein bisschen genauer hinhört, dann kann man nur sagen, es ist eh gut, dass es nicht festgelegt ist, denn die, die die Leistung am dringendsten brauchen und wollen und vertreten, bekommen Leistungen, die jemand ohne eine spezifische Berufsausübung genaugenommen nicht machen dürfte. Nicht machen dürfte, denn Essen verabreichen, Hygiene, Körperpflege, die nicht nur an der Oberfläche ist, einen Waschlappen auf der Wange, sondern wirkliche Körperpflege, das Umlagern eines Patienten aus einem Rollstuhl in ein Bett, sind Berufsausübungen, die einen klaren, unmissverständlichen Berufsvorbehalt haben, für hochausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten, ob das in den Pflegeberufen ist, ob das die Sanitäter sind. Das ist eine schwierige Debatte, das weiß ich schon, die führen wir ja auch, oder sollten wir eigentlich auch führen. Es ist aber nichts davon geregelt, sondern wir sagen nur: Es sollen jetzt alle in ein Anstellungsverhältnis, wo der Fördergeber sagt, der Fördernehmer ist das Bundesland, kümmert euch darum, wo der Fördergeber sagt, die Organisationen sollen vom Bundesland eine Förderung bekommen, kümmert euch darum. Offen und ehrlich gesagt, so stelle ich mir ordentliche, geregelte Verhältnisse einfach nicht vor. Das muss man klären, bevor man eine Förderrichtlinie in die Öffentlichkeit bringt, bevor man Versprechen macht. Wir haben bewusst, als Ergebnis einer intensiven Diskussion mit den Betroffenen, gesagt, Persönlichen Assistenz von der Grunddefinition der Idee - nämlich der Assistent ist der physische, verlängerte Arm eines Behinderten, der eine bestimmte Tätigkeit nicht selbst tun kann -: Die maximale Selbstbestimmtheit des Menschen mit Behinderung steht hier im Vordergrund. Das haben wir genau deswegen gesagt. Daher können wir diese Leistung in dieser Form für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, psychischer Beeinträchtigung nicht anbieten, weil genau diese Fähigkeit als Grundvoraussetzung bei diesen Menschen leider nicht vorhanden ist. Daher können wir nicht sagen, Selbstbestimmtheit kann da maximal gelebt werden. Sie kennen das, weil wir ja für diese Zielgruppe auch Gesetze dafür geschaffen haben, wo wir gesagt haben, die bekommen dann auch einen Erwachsenenvertreter und wie alle diese Maßnahmen heißen. Also wie ist jetzt die Vorstellung des Fördergebers Bund von der Wechselwirkung zwischen einem Persönlichen Assistenten, dessen berufsrechtliche Pflichten und Rechte nicht definiert sind, und dem Sachwalter, der sagt, ich hätte gerne das und das, und was ist mit dem Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, der jetzt was genau will? - Das ist nicht geregelt, und das muss man regeln. Und wenn man das nicht regeln will, dann ist es besser, man verspricht nicht, dass man es geregelt hat, denn es findet sich nicht in der Richtlinie. Bei der Umstellung der Förderrichtlinie von Wien auf den Bund - ich habe es zuvor schon gesagt, wir haben 362 Betroffene in Wien - würde das bedeuten, wir brauchen einen Ersatz für 33.000 Assistenzstunden. 33.000 sind nämlich die Leistungsmenge, die im Augenblick in Wien erbracht wird, überwiegend von Persönlichen Assistenten, die nicht bei der WAG oder ähnlichen Organisationen angestellt sind. Und wieso ist eine Altersgrenze mit 65 drinnen? Wir haben in Wien Menschen mit Persönlicher Assistenz, die schon über 65 sind, was mach ich mit denen? Schicke ich sie jetzt ins Pflegeheim oder was ist der Plan? Und wieso endet das mit 65? Ich bin eh einverstanden, dass Menschen mit Behinderungen einen Pensionsanspruch bekommen. Ich habe überhaupt kein Problem, das unterstütze ich sofort und unterschreibe jede Petition, dass das Pensionsversicherungsrecht geändert wird und Menschen mit Behinderung mit 65 einen Pensionsanspruch haben. Den haben sie aber im Augenblich nicht. Also kann man nicht so tun, als hätten wir es, machen eine Leistungsdefinition einer Förderung, machen mit 65 die Grenze, und beantworten die Frage schlicht und einfach nicht, was mit denen über 65 ist. Gott sei Dank haben wir immer mehr Menschen mit Behinderungen, die über 65 sind. Das ist leider noch eine Frage der traurigen Geschichte unseres Landes, dass die Zahl der Menschen in der Vergangenheit eingeschränkt war. Daran müssen wir uns gewöhnen, und das finde ich gut so, und ich bin stolz darauf, dass wir uns daran gewöhnen können, dass wir auch Menschen mit Behinderungen haben, die über 65 sind. Die bekommen aber jetzt keine Leistung, weil der Bundesminister gesagt hat, mit 65 gibt es keine Persönliche Assistenz. Und das ist nur ein Teil der Fragen, die offen sind. Wenn der Staat eine Leistung namens Persönliche Assistenz schafft, mit einer derartigen Definition, wieso bekommen das eigentlich Menschen, die altersbedingte Pflegebedürftigkeit haben, nicht? Also was ist eigentlich der Plan? Wir haben ein Heimhilfesystem, wir haben ein Hauskrankenpflegesystem, wo man um eine halbe Stunde an Einsatz verhandelt. Diese Harmonisierung, erst recht dann, wenn es um die Schaffung eines Berufsrechtes geht, dieser Frage werden wir uns stellen müssen, und das ist der Grund, warum ich im Augenblick nicht zustimmen kann und nicht bereit bin, die Förderrichtlinie des Bundes umzusetzen. Danke. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke für die Beantwortung. Bevor ich zur 1. Zusatzfrage komme, möchte ich einen besonderen Gast bei uns im Landtag auf der Galerie begrüßen. Es ist Gustavo Bolivar. Er ist preisgekrönter Drehbuchautor und Bestsellerautor aus Kolumbien, Mitglied des kolumbianischen Senates und Kandidat für das Bürgermeisteramt in Bogotá. - Herzlich willkommen in Wien und herzlich willkommen im Wiener Landtag! (Beifall bei SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNEN sowie von Abg. Wolfgang Irschik. - Der angesprochene Gast erhebt sich kurz von seinem Platz.) Die 1. Zusatzfrage wird von Abg. Kunrath gestellt, ich erteile ihm das Wort. Abg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Landesrat! Danke, Herr Vorsitzender! Ja, genau, wir sind da an einen ganz sensiblen Bereich angestoßen, und wir sind offensichtlich dabei, die notwendigen Arbeiten weiter voranzutreiben. Sie haben mehrere Dinge momentan angesprochen, auch was etwa die berufsrechtlichen Aspekte betrifft, und auf die möchte ich dann noch ein bisschen eingehen. Es gibt genau hier seit 15 Jahren Persönliche Assistenz und jetzt plötzlich, nachdem es die Richtlinie gibt, kommt man drauf - ich weiß, du hast dir schon länger und früher Gedanken auf anderen Ebenen gemacht -, aber jetzt kommt man auf breiter Ebene dazu drauf, dass das so wichtig ist. Deswegen gibt es ja auch einen entsprechenden Bereich, deswegen halte ich es ja für so wichtig, dass man Richtlinien schafft, deswegen halte ich es ja für so wichtig, dass wir hier gemeinsam Ebenen schaffen. Wir haben jetzt auch begonnen, mehrere Gespräche dazu zu führen und wie wichtig das auch ist. Es ist niemandem egal, welche Aspekte wo drankommen, und ich kenne auch die entsprechenden Aussendungen von anderen LandesrätInnen, gemeinsam mit dir diese Kommunikation weiterzuführen. Ich möchte auch etwas Positives sagen. Wien hat ja nicht nur in der Persönlichen Assistenz eine gewisse Vorreiterrolle in gewisser Form begonnen, aber es gibt auch etwas anderes und das ist eine heiße Diskussion, die sich erst mit dir verändert hat, nämlich die Erhöhung der Pflegeergänzungsleistungen. Das war nicht so selbstverständlich und hat ganz lange einen sehr peinlich niedrigen Betrag gehabt. Jetzt sind wir hier höher und es ist entsprechend auch heuer wieder abgesichert gewesen, und das ist wichtig. Wie wichtig die gesamte Thematik ist, zeigt sich ja daran, dass Menschen mit Behinderung einen höheren Stellenwert, unterstelle ich jetzt einmal, bekommen. Wenn ich mir das heute angeschaut habe, die vorherige, die 4. Frage zum Thema Menschen mit Behinderung, Kinder im Schulbereich, dann zeigt sich das auch daran, wie sich derzeit die Diskussion im Bereich 11., 12. Schuljahr darstellt. Ich komme jetzt zur Frage. Wenn wir gerade auch über den Wechsel der Systeme gesprochen haben und wenn wir darüber sprechen, den gesetzlichen Dialog weiterzuführen: Die Struktur der freien Dienstverträge der beiden größten Anbieter von Persönlicher Assistenz, nämlich der WAG und der Assistenz24 in Wien, war de facto bis vor Kurzem ident. Trotzdem musste nur die Wiener Assistenzgenossenschaft alle freien Dienstverträge nach Prüfung durch die Österreichische Gesundheitskasse auf Anstellung umstellen, nicht aber die Assistenz24. Stellt für Sie diese Ungleichbehandlung nicht eine Wettbewerbsverzerrung dar, und wie ist diese zu begründen? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. Bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Die ganze WAG-Konstruktion kann man ganz unterschiedlich sehen. Man kann es auch sehr kritisch sehen, dass das ein verlängerter Arm des Sozialministeriumsservice ist. Wir brauchen uns nur anzuschauen, wer im Aufsichtsrat sitzt, wer sie gegründet hat, wer definiert, was dort geschieht und nicht geschieht. Ich finde aber, in diese Tiefe brauchen wir gar nicht hineinrühren. Sagen wir einmal, das passiert alles mit der Absicht, Bestes zusammenzubringen. So sehe ich das auch, und deswegen rühre ich jetzt nicht tief hinein, ganz offen und ehrlich gesagt. Natürlich ist die WAG nicht eine Organisation, die sich frei gebildet hat und dann im Rahmen eines Vergaberechtes einen Zuschlag bekommen hat oder Ähnliches. Lassen wir aber das Thema weg, finde ich. Ich finde es in Ordnung, dass man in diesem Bereich, wo es ja nicht um tausende, zehntausende Anspruchsberechtigte geht, sondern um einen viel kleineren Kreis, auch immer wieder experimentieren und Dinge ausprobieren muss. Natürlich - ich meine, da brauchen wir nicht darüber reden, ich brauche ja aus meiner Seele keine Mördergrube zu machen - bin ich dafür, dass alle Menschen ein ordentliches Anstellungsverhältnis haben. Wir müssen aber sehen, dass wir gerade in der Persönlichen Assistenz viele Menschen haben, ob das Studierende sind, ob das Leute sind, die woanders einen Job haben, die sagen, okay, für einen Menschen mit Behinderung mache ich ein Mal in der Woche auf ganz einer anderen Erwerbsbasis eine persönliche Assistenzleistung, oft auch nur einen halben Tag. Der Großteil der Menschen mit Behinderung hat das in Wien. Ich will Ihnen gar nicht vorlesen, welche schmerzlichen Briefe ich nach der Pressekonferenz bekommen habe, dass es nur noch Angestellte geben muss. Da hat man geschrieben, ich will es Ihnen gar nicht vorlesen: Eine Bilanzbuchhalterin, die seit vielen Jahren als schwerstbehinderte Frau mit Persönlicher Assistenz ihren Job macht. Sie hat sich das organisiert, sie lebt in einer guten Harmonie mit der Gruppe an Menschen, die sie begleitet. Die werden wir alle verlieren, das muss man ganz klar sagen. Wir werden alle Persönlichen Assistenten, die wir im Augenblick in Wien haben, die helfen, Menschen mit Behinderung diese Leistung zukommen zu lassen, verlieren. Jetzt kann man schon sagen, wurscht, das ist es wert, weil man will, dass alle angestellt sind, aber wo sollen die Ersatzleute herkommen? Dafür gibt es keine Plan. Wir haben gerade eine Personalnot quer durch die gesamte Sozial- und Gesundheitsbranche. Also für mich ist das alles undefiniert. Und wenn wir schon darüber reden, Fahnenträger des Themas "Wir wollen nur mehr Leute in guter Anstellungssituation" zu sein, dann schlage ich vor, wir beschäftigen uns gleich mit der wirklich entscheidenden Frage, nämlich der 24-Stunden-Betreuung. Da ginge es dann wirklich ums Eingemachte. Da reden wir nämlich dann über 60.000 überwiegend Frauen, überwiegend - ich glaube, zu 99 Prozent - nicht mit Hauptwohnsitz in Wien, die in Rumänien daheim sind, in Moldawien daheim sind, in Bulgarien daheim sind. Wenn, dann reden wir schon über Fisch und Fleisch und nicht über ein bisschen etwas. Also wissen Sie, was ich meine? Ich bin der Meinung, dass wir bei der Persönlichen Assistenz eine Leistung definiert haben und eine Leistung erbringen wollen, und vor allem die Menschen mit Behinderung diese Leistung wollen, die in Grenzbereichen ist, in mehreren arbeitsrechtlichen, aber auch inhaltlichen Grenzbereichen. Jetzt kann man schon sagen, okay, wir wollen aus dem Grenzbereich heraus, aber dann ganz. Und das ist es, was ich vermisse. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. Die 2. Zusatzfrage wird von der ÖVP gestellt und kommt von Herrn Abg. Ing. Holawatsch. Bitte. Abg. Ing. Erol Holawatsch (ÖVP): Ja, vielen lieben Dank. Lieber Herr Landesrat! Meine Frage ist, wie du das siehst: Die Teuerung, genauso wie die Inflation und die Energiekosten, trifft Menschen mit Behinderung natürlich sehr, sehr stark, jene, die auf eine Persönliche Assistenz angewiesen sind, noch mehr. Jetzt ist meine Frage, ob du eine Möglichkeit siehst, dass wir, bis diese Richtlinie umgesetzt wird, den Stundensatz von 22 EUR, den es derzeit gibt, erhöhen könnten. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Das orientiert sich nicht an der Dimension des Einkommens der jeweils betroffenen Person, sondern am Pflegegeld. Wir haben daher gesagt, wir gehen jetzt mit, und ich hoffe, dass wir eine ordentliche Pflegegelderhöhung zusammenbringen. Ich will das jetzt nicht lange ausführen und die Zeit jetzt noch weiter strapazieren, aber das Pflegegeld ist halt leider dramatisch unter Inflation erhöht worden. Dass der Ausgleichszulagenrichtsatz unter Inflation erhöht und nur durch Einmalzahlungen aufgepeppt worden ist, damit die Mindestpensionisten wenigstens einen halbwegs vertretbaren Satz bekommen - das ist aber nur durch die Einmalzahlung und nicht perpetuierend -, das schmerzt mich ein bisschen. Dieser Ausgleichszulagenrichtsatz zieht sich aber dann als Richtschnur quer durch alles. (Zwischenrufe von Abg. Georg Prack, BA.) Die Pflegegelderhöhung genauso wie die Mindestsicherungserhöhung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz. Also ja, ich bin schon einverstanden, ich sehe das wie Sie. Das habe ich schon zuvor zum Thema Energiebonus lang referiert. Ich wäre sehr froh, wenn wir eine Diskussion hätten, wie wir ernsthafte Armutsbekämpfung machen und nicht über Höchstsätze im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Das wäre mir tatsächlich lieber. Ich gebe Ihnen recht, die Frage besteht zu Recht. Aber die Zusatzleistung Pflegegeldergänzungsleistung, die sich an der Pflegegeldhöhe orientiert: Ich halte es für nicht gut, wenn wir da über Einkommensersatzleistung reden, da geht es schon wirklich um Geld für spezifische Leistungen. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage wird von der FPÖ gestellt, von Frau Abg. Matiasek, und ich erteile ihr das Wort. Bitte. Abg. Veronika Matiasek (FPÖ): Danke. Herr Landesrat, guten Morgen! Ich möchte auf ein Thema zu sprechen kommen, das den Beziehern Persönlicher Assistenz ein großes Anliegen war, nämlich die Mitnahme der Persönlichen Assistenz ins Spital, in die Krankenhäuser. Da gibt es ja jetzt gegenüber der Vertretung eine positive Stellungnahme von Ihnen, aber auch vom WIGEV, dass eben der Zutritt nicht verwehrt sein darf beziehungsweise die Persönlichen Assistenten in keinem Fall daran gehindert werden dürfen, die Kranken zu begleiten und zu unterstützen. Gespießt hat es sich ja nicht grundsätzlich daran, dass die ins Spital mitgekommen sind, sondern in den Fällen, von denen ich weiß, dass sich eben diese Begleitung über viele Stunden oder über den ganzen Tag im Spital gezogen hat und es offensichtlich vom diensthabenden medizinischen Personal nicht immer Verständnis gegeben hat. Das ist jetzt eine Stellungnahme. In welcher Form ist jetzt abgesichert, dass die Patienten ihre Persönliche Assistenz wirklich über den Zeitraum in Anspruch nehmen dürfen, wo sie auch eine Unterstützung des im Moment sowieso sehr belasteten Spitalpersonals darstellt. Wie ist es abgesichert, dass diese Leistung auch im vollen Umfang erbracht werden kann? Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung. Amtsf. StR Peter Hacker: Abgesichert ist es durch eine klare Dienstanweisung, die an alle Einrichtungen des Wiener Gesundheitsverbundes gegangen ist, mit unmissverständlicher Klarheit. Das Problem ist ein bisschen, dass Persönliche Assistenz ein Begriff ist, wo es im Vergleich zu vielen anderen Berufen keinen Ausweis für den Persönlichen Assistenten gibt. Das macht es immer ein bisschen schwierig, datenschutzrechtlich ganz schwierig. Der Zugriff auf Gesundheitsdaten ist im Datenschutzrecht besonders eingeschränkt, und es muss daher logischerweise die Zustimmung des Patienten geben, dass der Persönliche Assistent, der ja an sich datenschutzrechtlich eine fremde Person ist, auch Zugang dazu hat. Wie gesagt, es gibt eine unmissverständliche Dienstanweisung. Ich halte es für gescheit und nachvollziehbar, ich hoffe, dass es gelingt, das umzusetzen. Wir haben ja schon darüber geredet. Wenn Sie irgendwo hören, dass es nicht funktioniert, was bei 30.000 Beschäftigten schon passieren kann, dann bitte ich, uns das einfach auf kurzem Wege zu sagen. Dann werden wir entweder nachschulen oder die Dienstanweisung noch einmal nachbessern oder das direkte Gespräch führen. An sich sollte es funktionieren. Das ist mein definitiver politischer Wille, dass das umgesetzt wird. Wie gesagt, bei 30.000 Leuten verstehe ich es, dass man die Sachen nicht 100 Prozent von einem Tag auf den anderen umschalten kann, aber es sollte an sich funktionieren. Die Dienstanweisung ist jedenfalls klar und unmissverständlich. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Die Fragestunde ist somit beendet. Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Wiener Wohnbeihilfe hilft immer weniger Menschen, immer weniger!" verlangt. Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt. Ich bitte den Erstredner, Herrn Abg. Prack, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine Redezeit mit zehn Minuten begrenzt ist. Abg. Georg Prack, BA (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Wiener Wohnbeihilfe schützt immer weniger Menschen immer weniger. Dieser Satz wird Ihnen bekannt vorkommen, ich habe ihn bereits im Zuge einer Dringlichen Anfrage an den Herrn Bürgermeister im Dezember gesagt. Seitdem ist nichts passiert, außer eines: Durch die hohe Inflation sind weitere Wienerinnen und Wiener aus der Wohnbeihilfe geflogen. Durch die hohe Inflation haben weitere Wienerinnen und Wiener eine Reduktion ihrer Wohnbeihilfe hinnehmen müssen. Seitdem ist nichts passiert, obwohl Ihnen allen, also jedem Einzelnen von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, der massive Wirkungsverlust der Wohnbeihilfe ab Dezember klar sein sollte. Seitdem ist nichts passiert und das, sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist nicht akzeptabel. (StR Dominik Nepp, MA: Eigentlich nicht!) Das ist nicht akzeptabel, denn was soll die Wohnbeihilfe leisten? Die Wohnbeihilfe soll armutsgefährdete und armutsbetroffene Menschen vor Armut durch Miete schützen. Die Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigem Einkommen vor zu hohen Wohnkosten schützen. Und die Wohnbeihilfe soll sicherstellen, dass Wienerinnen und Wiener die Mietkosten stemmen können. (Beifall bei den GRÜNEN.) Diese Aufgabe, sehr geehrte Damen und Herren, kann die Wohnbeihilfe nicht mehr leisten. Diese Aufgabe kann die Wohnbeihilfe nicht mehr leisten, weil die Einkommensstufen sage und schreibe 23 Jahre lang nicht an die Inflation angepasst wurden. Was wir wollen, ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als die Wiederherstellung dieser Leistungsfähigkeit der Wohnbeihilfe als Schutzschirm gegen Armut, als Schutzschirm gegen Wohnkostenüberlastung. Unsere Forderung an Sie ist: Stellen Sie diese Leistungsfähigkeit wieder her! (Beifall bei den GRÜNEN.) Die Einkommensstufen der Wohnbeihilfe wurden zuletzt vor 23 Jahren angepasst. Seitdem verlieren Jahr für Jahr Menschen den Schutz der Wohnbeihilfe, und das hat einen ganz einfachen Grund. Die Löhne werden angepasst, sie sind aber auf Grund der Inflation kein bisschen mehr wert. Wenn nun die Einkommensstufen der Wohnbeihilfe nicht mit der Lohnentwicklung steigen, dann ergibt sich der Effekt, den wir als kalte Progression aus der Einkommenssteuer kennen. Wir haben deshalb schon im Dezember Maßnahmen gegen diese kalte Progression aus der Wohnbeihilfe gefordert, und Sie haben bis jetzt nichts gemacht. Das ist ein Skandal, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich kann Ihnen diese Kritik nicht ersparen. Wie kann man ignorieren, dass die Ausgaben für die Wohnbeihilfe seit 2008 real um 80 Millionen EUR gekürzt wurden, um 80 Millionen EUR alleine im Jahr 2021, von den Folgejahren kennen wir die Zahlen noch nicht. Sie haben mit Ihrer Untätigkeit die Leistungsfähigkeit der Wohnbeihilfe beschädigt, die Wohnbeihilfe ist nicht mehr wirksam genug, um Armut zu bekämpfen. Zu sagen, die Wohnbeihilfe funktioniert ja noch, wäre ungefähr so, wie wenn man bei einem Auto, ich habe jetzt ein SPÖ-Modell ausgewählt, nacheinander aus allen vier Reifen die Luft auslässt und dann zum Fahrer sagt: Fahr, das Auto funktioniert ja eh noch! - Ja, die Grundfunktion (erheitert) des Autos ist auch mit ausgelassenem Reifen theoretisch da, aber fahren kann man damit nicht mehr. Genauso ist es bei der Wohnbeihilfe: Die Grundfunktion ist da, aber gegen Armut durch Wohnkosten sichert sie nicht mehr ab, weil Sie ihr die ganze Luft langsam ausgelassen haben. (Beifall bei den GRÜNEN.) Das, sehr geehrte Damen und Herren, ist nicht akzeptabel. Das funktioniert nicht, das gehört repariert und um im Bild zu bleiben: Machen Sie die Wohnbeihilfe wieder fahrtüchtig, machen Sie die Wohnbeihilfe wieder leistungsfähig! Die Dringlichkeit einer Reform ist deshalb gerade jetzt so groß, weil die Inflation so hoch ist. Noch einmal das Bild vom Auto: Während bisher die Luft ganz langsam aus den Reifen geströmt ist, wirkt die hohe Inflation so, wie wenn jemand ein großes Loch in alle Reifen gestochen hätte. Die Inflationsentwicklung der letzten zweieinhalb Jahre verschärft das Problem bei der Wohnbeihilfe massiv, und die Zahlen sprechen ja für sich. Die Zahl der BezieherInnen ist von einem Höchststand im Jahr 2008 von 59.000 auf 38.000 gesunken. Wenn man das Bevölkerungswachstum berücksichtigen würde, müssten wir jetzt eine Zahl von 70.000 BezieherInnen haben, wenn man davon ausgeht, dass sich die Situation seit 2008 nicht völlig verändert hat. Das heißt, durch die fehlende Anpassung der Einkommensstufen haben zumindest 30.000 Haushalte den Schutz der Wohnbeihilfe komplett verloren, und das ist einfach nicht akzeptabel. Das funktioniert nicht, das gehört repariert, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.) Noch deutlicher wird das Problem, wenn man die Ausgaben der Stadt betrachtet. 2008 wurden 92 Millionen EUR für Wohnbeihilfe ausgegeben, 2021 waren es 53 Millionen EUR. Wenn man die Bevölkerungsentwicklung und die Inflation seit 2008 berücksichtigen würde, müssten die Ausgaben jetzt bei 133 Millionen EUR liegen. Das heißt, die Leistungsfähigkeit der Wohnbeihilfe gegen Armut wurde bis 2021 im Vergleich zu 2008 um 80 Millionen EUR gekürzt, 80 Millionen EUR Kürzung allein im Jahr 2021. Wer das ignoriert, sagt, fahren wir doch einfach ohne Luft in den Reifen weiter, wird schon gehen, der Rest des Autos funktioniert ja noch. Was uns allen beim Auto völlig kurzsichtig erscheinen würde, sehr geehrte Damen und Herren, machen Sie gerade bei der Wohnbeihilfe, ohne Muh und Mäh. Sie tun so, als könnte man noch ein paar Reifen vom Auto abschrauben und trotzdem weiterfahren. Sie tun so, als würde ein bisschen Schutz genügen, als würde ein bisschen Leistungsfähigkeit ausreichend sein. Das funktioniert nicht, das gehört repariert. (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir kämpfen mit einem stark beschädigten Instrument gegen die Armut und dann wundern wir uns, warum Armutsgefährdung durch Wohnkosten steigt. Das ist leider zu kurzsichtig, sehr geehrte Damen und Herren, und wir fordern Sie auf, das endlich zu reparieren. Wir schlagen vor, dass die Einkommensstufen aus dem Jahr 2000, die seitdem nicht erhöht wurden, auf das heutige Preisniveau angepasst werden. Das würde den BezieherInnenkreis erweitern und die Leistungen für viele Haushalte erhöhen, und damit kann man gerade Menschen mit niedrigem Einkommen in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Die gute Nachricht ist, dazu braucht es nicht einmal einen Gesetzesbeschluss, das kann die Landesregierung per Verordnung festlegen. Also machen Sie Ihren Job, nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und stellen Sie die Leistungsfähigkeit der Wohnbeihilfe wieder her! (Beifall bei den GRÜNEN.) Damit wir in Zukunft gar nicht mehr in diese Situation geraten, braucht es einen weiteren Schritt: Die Einkommensstufen müssen in Zukunft automatisch an die Inflation angepasst werden. Sie kennen das von den Gebühren. Damit wäre sichergestellt, dass die Wohnbeihilfe ihre Schutzwirkung nicht mehr einbüßen kann, wenn die Inflation hoch ist. Der Bund hat es bei den Sozial- und Familienleistungen gerade vorgemacht. Genauso, wie man regelmäßig mit seinem Fahrzeug zum Service fahren sollte, muss man die Wohnbeihilfe regelmäßig an das gestiegene Lohn- und Preisniveau anpassen, sonst geht sie kaputt. Also machen Sie das, reparieren Sie das, es ist eigentlich nicht so schwierig, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den GRÜNEN.) Wir haben auch vorgeschlagen, die Wohn- und Mietbeihilfe unter einem einheitlichen Dach des Wohngeldes zusammenzuführen. Die Diskussion darüber gibt es seit 2012, da hieß die Sozialstadträtin noch Sonja Wehsely, der Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Denn was ist das Problem? - Derzeit müssen viele Menschen mehrere Anträge bei unterschiedlichen Stellen einbringen, damit sie zu ihrer Unterstützung kommen. Das ist eine unbefriedigende Situation. Mit einem One Stop Shop können wir den Zugang für die Bevölkerung massiv vereinfachen, und wenn die Wiener Wohnbeihilfe etwas braucht, dann ist es eine massive Vereinfachung. Um es mit der Autometapher zu sagen - es ist die letzte Autometapher, ich verspreche es! (Heiterkeit bei NEOS und FPÖ.) -: Wenn Sie vor dem Losfahren eine 300-seitige Betriebsanleitung lesen müssen, um die Grundfunktionen zu verstehen und am Ende trotzdem einen Fahrer brauchen, dann ist bei der Konstruktion des Autos etwas schiefgegangen. Genauso ist es bei der Wiener Wohnbeihilfe, die braucht eine deutliche Vereinfachung für die Bevölkerung. (Beifall bei den GRÜNEN.) Last but not least schlagen wir vor, die Voraussetzung eines Mindesteinkommens für junge Menschen unter 26 in Ausbildung entfallen zu lassen. Lehrlinge und Studierende werden mit ihren Problemen bei den Wohnkosten derzeit weitgehend allein gelassen, und das können Sie ganz einfach ändern, indem Sie für diese Gruppe die Voraussetzung des Mindesteinkommens endlich entfallen lassen. Unsere Vorschläge haben wir als grünes Wohngeld zu einem Modell zusammengefasst. Das grüne Wohngeld macht es einfacher, Unterstützung zu bekommen, das grüne Wohngeld schützt stabil, auch wenn die Inflation hoch ist, und das grüne Wohngeld ist leistungsfähig im Kampf gegen Armut. Machen Sie etwas mit diesem Vorschlag, machen Sie es von mir aus zum roten Wohngeld oder zum rot-pinken Wohngeld oder zum Fortschrittswohngeld (Heiterkeit bei Abg. Mag. Heidemarie Sequenz.), aber machen Sie etwas, damit die Wohn- und Mietbeihilfe wieder funktioniert und die Menschen in Wien wieder unterstützt! Das ist mein Appell zum Schluss, danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Für weitere Wortmeldung bringe ich in Erinnerung, dass sich die Damen und Herren Abgeordneten nur ein Mal zu Wort melden dürfen und ihre Redezeit mit fünf Minuten begrenzt ist. Als nächster Redner ist Herr StR Nepp zu Wort gemeldet, und ich erteile es ihm. Bitte, Herr Stadtrat. StR Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Dass die GRÜNEN jetzt auch auf das Thema Wohnen kommen, ist ja sehr bemerkenswert. (Ruf bei den GRÜNEN: ... schon seit Jahren!) Salopp gesagt - Herr Präsident, ich hoffe Sie verzeihen den Ausdruck -, geht den GRÜNEN jetzt nach der Salzburg-Wahl anscheinend ordentlich der Arsch auf Grundeis. Wenn man sieht, wie man dort als KPÖ, als linke Partei genau wie die GRÜNEN, mit dem Wohnthema punktet, genau wie ja auch in Graz: Ich nehme an, Sie haben jetzt die Sorge, dass Sie das gleiche Schicksal erleiden werden wie die NEOS, nämlich aus dem Landtag zu fliegen, und deswegen kommen Sie jetzt mit dem Thema Wohnen daher. Meine sehr geehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, mich macht dieses Thema nicht nervös, denn wie Sie auch wissen, haben wir schon seit Jahren einen Wohnbauombudsmann, der rund um die Uhr erreichbar ist und tagtäglich auch durch Wien pilgert, sich die Probleme vor Ort anschaut, wenn er angerufen wird, die Probleme vor Ort auch direkt löst, und wenn mehr politischer Druck da ist, er mich auch anruft und ich dann direkt vor Ort bin und den Menschen dann auch direkt helfe. Das ist echte Bürgernähe und nicht, jetzt erst am Schluss draufkommen, dass es ein Thema ist, bei den Wohnkosten nachschärfen zu müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Auf Grund unserer Glaubwürdigkeit melden sich ja auch zahlreiche Wienerinnen und Wiener, die uns ihre Wohnkosten schicken, die uns ihre Heizrechnungen der Wien Energie schicken, und die sagen, dass sie einfach von vorne bis hinten nicht mehr auskommen. Wie diese Abzockerei von Bgm Ludwig in Wien stattfindet - nicht umsonst ist er ja jetzt auch als "Räuber Rathausplatz" bekannt -, kann ich Ihnen anhand von einigen Beispielen zeigen, die sich direkt bei uns gemeldet haben. Eine Gemeindewohnung, 29 m² - also jetzt nichts Riesiges, kein Palast oder so etwas, 29 m² ist echt ein Minimum, Gemeindebau -, bewohnt eine Person, Mitte 50, hat bis jetzt Invaliditätspension bekommen. Die Wohnkosten, monatliche Zins- und Betriebskosten, sind alleine im letzten Jahr von 175 EUR im Monat auf 231 EUR im Monat gestiegen, das ist einmal eine Erhöhung um 660 EUR pro Jahr, Invaliditätspensionist. Gleichzeitig hat diese Person Ihrer ach so tollen Wien Energie, wie Sie immer sagen, die ja die Menschen entlastet, die ja im internationalen Vergleich top aufgestellt ist, bis jetzt 6 Mal im Jahr 77 EUR gezahlt, das heißt, 462 EUR. Jetzt mit der neuesten Vorschreibung - und die habe ich auch hier (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) -, zahlt diese Person 6 Mal im Jahr 298 EUR, das heißt, 1.788 EUR. Das ist eine Vervierfachung des Strom- und Gaspreises. Wenn man sich das jetzt zusammenrechnet - das ist anscheinend dieses soziale Wien, von dem die Sozialdemokratie hier immer spricht -, ist das eine Mehrbelastung von 1.960 EUR pro Jahr. Invaliditätspension hat er bis jetzt bekommen. Nicht umsonst ist dieser Titel "Räuber Rathausplatz" für Michael Ludwig nicht nur gerechtfertigt, sondern sollte überall plakatiert werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Diese Person, die bis jetzt auch die Wohnbeihilfe bekommen hat, bekommt sie jetzt nicht mehr, weil die Invaliditätspension gestiegen ist, aber der Richtsatz für die Wohnbeihilfe nicht. Das heißt, der zahlt jetzt nicht nur 1.960 EUR, 2.000 EUR mehr, sondern er verliert auch die Wohnbeihilfe. Das heißt, sein Minus wird noch größer, sein Aufwand, den er jetzt tätigen muss, noch größer, in einer 29 m²-Wohnung. Und dann kommen Sie hier heraus und sagen: Na, wir helfen, der Wiener Energiebonus 2022 ist 200 EUR, der Wiener Energiebonus 2023 auch 200 EUR, eine Errungenschaft, wir entlasten. Wenn Sie eine Durchschnittsrechnung machen, auch mit allen anderen Gebühren, et cetera, kommt es zu einer Mehrbelastung eines einfachen Wiener Haushaltes pro Jahr zwischen 3.000 und 3.500 EUR. So hoch muss ich in diesem Fall gar nicht greifen, dieser Herr hat eine Mehrbelastung von 2.000 EUR, und Sie sagen, es ist eine Errungenschaft, wenn Sie pro Jahr 200 EUR zurückgeben. Der hat dennoch einen Mehraufwand von 1.800 EUR im Jahr, ein einfacher, ehrlicher Mann, der jahrelang gearbeitet hat und auf Grund einer Krankheit in die Invaliditätspension gerutscht ist. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist kein Einzelfall. Wie Sie die Menschen abzocken, ist unerträglich, und Bgm Ludwig als "Räuber Rathausplatz" raubt den Menschen nicht nur das Geld aus der Tasche, er raubt ihnen die Existenz. Bgm Ludwig als "Räuber Rathausplatz" raubt die Existenz, und das ist schäbig und einer sozialen Stadt, wie Sie es immer behaupten, wie sie Wien sein soll, nicht würdig. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Arapovic, und ich erteile ihr das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen! Ja, es ist tatsächlich eine schwierige Situation. Es sind schwierige Zeiten, in denen wir leben, auch weil die Inflation alle Kosten in die Höhe treibt, nicht nur die Wohn-, Strom-, Heizungs- und Wasserkosten, sondern tatsächlich alle Kosten, aber die steigenden Wohn- und Fixkosten belasten die Haushalte tatsächlich am meisten. Viele Familien haben Schwierigkeiten, genug Geld zu sparen, um sich ungeplante Ausgaben wie zum Beispiel Reparaturen oder auch medizinische Notfälle zu leisten. Genauso schlimm aber ist es, wenn es tatsächlich Haushalte in Wien, in unserem Umfeld gibt, die überlegen müssen, ob sie heute eine Rechnung bezahlen oder sich auch andere Sachen wie Nahrung oder Kleidung leisten können. Das sind wirklich ernsthafte Themen. Ganz besonders betroffen sind Alleinerziehende und Frauen im Pensionsalter. Diese finanzielle Instabilität, diese Unsicherheit hat wiederum negative Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit und führt auch oft zur sozialen Isolation von Kindern, von alten Menschen, aber auch von Erwachsenen. Es ist tatsächlich unsere Aufgabe als Gesellschaft, uns darauf zu konzentrieren, Lösungen für diese Probleme und diese Herausforderungen zu finden. Wir müssen sicherstellen, dass der Zugang zu leistbarem Wohnraum und den grundlegenden Dienstleistungen wie Strom, Wasser, Heizung für alle Menschen gewährleistet ist. Wir müssen aber auch sicherstellen, dass die Familien mit niedrigem Einkommen genug unterstützt werden, um finanzielle Instabilität zu vermeiden, und auch die Folgen davon. Indem wir das tun, können wir auch eine gerechtere, eine inklusivere Gesellschaft schaffen, in der jeder und jede die Möglichkeit haben, ein erfülltes, aber auch ein stabiles Leben zu führen. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Georg Niedermühlbichler.) Die Wohnbeihilfe: Die Wohnbeihilfe ist auf Grund ihrer Treffsicherheit tatsächlich ein wichtiger Teil dieses Auffangnetzes, das vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützt. Durch die Wohnbeihilfe wird dieses Netz auch engmaschiger, was ganz wichtig ist. Insgesamt ist die Wohnbeihilfe in Wien auch ein wichtiges Instrument, um den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwache Haushalte zu schaffen, soziale Ungerechtigkeit zu verringern, aber auch sozial durchmischte Nachbarschaften zu schaffen. Ohne die Unterstützung durch die Wohnbeihilfe wären viele Menschen in Notlage mit untragbaren Mietkosten belastet und hätten Schwierigkeiten, sich ein Dach über dem Kopf zu leisten, was zu Wohnungslosigkeit, Obdachlosigkeit und anderen sozialen Problemen führt. Wir müssen uns auch im Klaren sein: Durch die Wohnbeihilfe wird nicht nur das Recht auf angemessenen Wohnraum gewährleistet, sondern auch die soziale Integration und Teilhabe der betroffenen Menschen gefördert. Sie ermöglicht ihnen, ein stabiles Leben zu führen und sich auf andere Bereiche wie Arbeit, Ausbildung und soziale Teilhabe zu konzentrieren. Daher ist es uns NEOS wirklich ein großes Anliegen, auch die Wohnbeihilfe an die Herausforderungen der Zeit anzupassen. Es ist wirklich sehr bedauerlich, und wir können das auch nicht schönreden, dass das jetzt jahrelang, man muss sagen, jahrzehntelang nicht passiert ist. Daher ist es jetzt auch höchste Zeit und gemeinsam mit der Fortschrittskoalition werden wir das schaffen. Das werden wir machen. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Georg Niedermühlbichler.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Sittler. - Bevor ich es ihm erteile, gebe ich bekannt, dass Herr Abg. Taborsky ab 13.30 Uhr entschuldigt ist. - Bitte, Herr Abgeordneter. Abg. Dr. Peter Sittler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Wohnbeihilfe ist eine wichtige Subjektförderung im Bereich Wohnen, um Menschen eine würdige Wohnraumversorgung zu gewährleisten. Insbesondere einkommensschwache Familien und Einzelpersonen können von diesen Förderungen der Stadt Wien profitieren. Von 2006 bis 2010 ist die Wohnbeihilfe noch gestiegen, danach, wir haben das schon gehört, stark gesunken, von den erwähnten zirka 90 Millionen EUR auf knapp über 50 Millionen EUR im Jahr 2021. Die Wohnbeihilfe, aber auch die Befreiung von Essenskosten in Kinderbetreuungseinrichtungen, helfen daher den Wienerinnen und Wienern immer weniger, weil eben die Einkommensgrenzen nicht an die Inflation angepasst worden sind. Wo an die Inflation angepasst wird, sind die Betriebskosten im Bereich Wohnen, wo die Stadt im Bereich von Wasser, Abwasser und Müll über die Indexerhöhung die Gebühren, die Betriebskosten ganz ungeniert erhöht. Wir von der Volkspartei fordern da schon länger und dauerhaft eine Gebührenbremse und eine Anpassung - dass eben nicht erhöht wird - des Valorisierungsgesetzes. (Beifall bei der ÖVP.) Was auch passiert - da hört man immer, der Bund muss machen -: Die Mieten im Gemeindebau, ob das jetzt Richtwert- oder Kategoriemieten sind, werden erhöht, auch ganz automatisch. Da wird gesagt, das muss einfach so sein. Andere Beispiele zeigen, auch da muss nicht erhöht werden, auch da könnte man das Wohnen leistbarer und günstiger erhalten. Dort aber, wo eine Anpassung wirklich Sinn machen würde, nämlich bei den Einkommensstufen des Wohngeldes, findet diese Anpassung nicht statt. Wo eine passende Anpassung an die Inflation jetzt stattgefunden hat, ist bei der kalten Progression. Das wurde schon erwähnt. Diese schleichende Steuererhöhung wurde von der Bundesregierung mit Anfang des Jahres abgeschafft. Dadurch ersparen sich die Österreicherinnen und Österreicher bis 2026 mehr als 20 Milliarden EUR. Zwei Drittel dieser Einnahmen der bisherigen kalten Progression fließen automatisch via Einkommensteuer und Absetzbeträge zurück an die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen. Das restliche Drittel, 600 Millionen EUR in diesem Jahr, kommen kleinen und mittleren Einkommen zu Gute. Es ist auch schon erwähnt worden: Die ÖVP-geführte Bundesregierung hat auch eine Valorisierung der Sozialleistungen umgesetzt. So wurden mit Anfang dieses Jahres Alleinverdiener-, AlleinerzieherInnen- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge sowie der Verkehrsabsetzbetrag automatisch an die Inflation angepasst. Auch Sozial- und Familienleistungen wie das Kranken-, das Reha-, das Umschulungsgeld, die Studien- und Familienbeihilfe sowie der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag werden erstmalig einer jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst. Also die Bundesregierung handelt, Wien muss hier handeln beziehungsweise sollte eigentlich auch handeln. (Beifall bei der ÖVP.) Auch die Forderung nach einem One Stop Shop ist natürlich immer zu begrüßen, weil Verwaltungsvereinfachung immer positiv zu sehen ist. Stattdessen macht Wien das, was es immer macht, wenn nichts umgesetzt oder verbessert wird: Es wird inseriert (Der Redner hält einen Zeitungsausschnitt in die Höhe.), eine ganze Seite, in dem Fall im "Standard" vom 5.4., zur Wohnbeihilfe. Es ist natürlich wichtig, über die Wohnbeihilfe zu informieren, aber die Frage ist schon, ob da eine ganze Seite in einem Medium wirklich notwendig ist. Der Link ist ganz klein unten, die Informationen werden dort auch gegeben. Also ob da wirklich eine ganze Seite notwendig ist, das kann man diskutieren. (Abg. Georg Prack, BA: So lange es so kompliziert ist!) - Wie bitte? (Abg. Georg Prack, BA: So lange es so kompliziert ist!) - Ja (erheitert), das kommt noch dazu, das stimmt. Genau dort aber zeigt es sich: 25 Millionen wurden letztes Jahr von der Stadt Wien für Werbung ausgegeben. Das ist weit mehr, nämlich mehr als die Hälfte mehr, als alle anderen Bundesländer zusammen. Wenn man das auch mit dem Bund vergleicht: Ebenfalls mehr als die Hälfte, die nur in dieser Stadt für Werbung ausgegeben wird. Ja, wir unterstützen hier die Forderung der GRÜNEN zum Thema Wohnbeihilfe und fordern die Stadt auch auf, da endlich auch gescheite Werbung zu machen, nicht zu viel Werbung zu machen, sondern die, die sinnvoll ist, auch für die Wohnbeihilfe. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Niedermühlbichler, und ich erteile ihm das Wort. Bitte sehr. Abg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich ein bisschen gewundert, dass bei dem Thema aus den grünen Reihen so wenig Applaus gekommen ist bei der Rede von Kollegen Prack. (StR Peter Kraus, BSc: Wir haben die ganze Zeit geklatscht!) Ich glaube, du hast einfach das falsche Beispiel genommen. Mit einem Auto zu argumentieren, ist bei den GRÜNEN nicht unbedingt gut, hättest ein Fahrrad hergenommen. (StRin Mag. Judith Pühringer: Das haben wir für euch gemacht!) Wenn die GRÜNEN "Auto" hören, dann steigen ihnen schon die Grausbirnen auf. (Zwischenruf bei den GRÜNEN.) Noch dazu war natürlich die gesamte Argumentation mehr als schwach. Zu Kollegen Sittler, Gebührenbremse, möchte ich noch einmal wiederholen: Gerade einmal ein Drittel der Betriebskosten sind Gebühren wie Wasser, Abwasser oder Müll, der Rest sind Versicherungspauschalen, Verwaltungspauschalen, die der Mieter einfach auch mitzuzahlen hat, und da bräuchte es in Wirklichkeit auch eine Bremse. Zu Kollegen Nepp: Natürlich mutig, dass die FPÖ da den Räuber Hotzenplotz als Vorbild nimmt, wo wir doch wissen, dass der Weg bei der FPÖ immer ist: Oppositionsbank, Regierungsbank, Anklagebank. Deswegen habt ihr wahrscheinlich den Räuber Hotzenplotz als Vorbild, aber eher für euch, und nicht für unseren Bürgermeister. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon spannend, dass die GRÜNEN hier das Thema Wohnen in den Mittelpunkt stellen. Wobei mich das ja immer freut, weil das Thema Wohnen ganz wichtig ist. Wenn man aber zurückschaut, die Regierung hat bei der Mietpreisbremse veritabel versagt. Jetzt ist das kein Wunder, denn die GRÜNEN sagen selber, das ist die ÖVP, die da schuld ist. Die ÖVP ist bei diesen Themen natürlich schuld, das wissen wir. (Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Der ÖVP sind die Mieterinnen und Mieter nicht wichtig, das hättet ihr vorher wissen können. Ihr habt aber ein armseliges Schauspiel geliefert, indem ihr den Mieterinnen und Mietern die Karotten vor die Nase gehängt habt, indem ihr gesagt habt, es wird die Mietpreisbremse geben, wir werden uns dafür einsetzen, es wird dafür gesorgt, dass die Mieterinnen und Mieter die Anpassung nicht in voller Höhe haben. Es wurde auch ein Modell vorgestellt, das auf drei Jahre ausgedehnt wird. Und dann die große Enttäuschung. Hoffnung gesät, Enttäuschung geerntet. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Denkt einmal an euren Gemeindebau!) Meine Damen und Herren, das werden die Menschen euch nicht vergessen. Die Mietpreisbremse wäre ganz, ganz wichtig (Heiterkeit und Zwischenrufe bei ÖVP und GRÜNEN.), nicht nur für die Mieterinnen und Mieter, sondern natürlich auch gegen die Inflation. Das sagt auch der unverdächtige Felbermayr, der eben klar sagt, das wäre ein wichtiger Schritt gewesen, die Regierung hat da versagt. Weil man auf Bundesebene nichts durchbringt, geht man jetzt nach Wien und sagt, jetzt brauchen wir da eine Veränderung der Wohnbeihilfe, denn Wien muss das wieder retten, was die Bundesregierung verbockt hat. (Ruf bei den GRÜNEN: Das stimmt natürlich nicht ...) Nicht falsch verstehen: Wir werden uns das natürlich anschauen und da wird schon was kommen, aber das machen wir mit der Fortschrittskoalition ohne Zurufe von außen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Schön langsam wird es dringend!) Der zuständige Minister Rauch hat gesagt, na ja, jetzt haben wir halt die Mietpreisbremse nicht zusammengebracht, aber nichts geht nicht, und dafür machen wir jetzt diesen 200 EUR Wohnzuschuss, weil nichts machen wir nicht. Du (in Richtung Abg. Georg Prack, BA) hast Vergleiche mit dem Auto gebracht. Also, das Ganze kommt mir so vor: Wenn ein Nackter bei minus 20 Grad im Schnee steht, kommen die GRÜNEN und sagen, da hast du ein Paar Handschuhe, das muss reichen, denn es ist besser als nichts. Das ist keine aktive Wohnpolitik, meine Damen und Herren, und das ist auch keine Entlastung. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Was macht ihr in Wien? - Ruf bei den GRÜNEN: Das Gleiche!) Was wir in Wien machen? - Ein gutes Stichwort: Seit über 100 Jahren stehen wir für leistbares Wohnen. Wir haben 220.000 Gemeindewohnungen, dort wird maximal der Richtwert verlangt und keine Zuschläge, weder Lagezuschläge noch sonstige Zuschläge. (Zwischenrufe bei ÖVP und GRÜNEN.) Wir haben die Wohnbaumittel nicht verzockt wie so viele andere oder ins Budget umgelenkt, sondern mit den Wohnbaumitteln immer neue Wohnungen gebaut. Das machen wir auch jetzt, zum Beispiel mit dem Gemeindebau Neu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es mag vielleicht überheblich klingen, aber ich sage es trotzdem: Wien braucht keine Ratschläge, was leistbares Wohnen betrifft, noch dazu, wo das mehr Schläge sind als Rat. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das sieht der Doskozil anders, das sagt er im "Report"!) Wir arbeiten für leistbares Wohnen seit mehr als 100 Jahren, jetzt und in der Zukunft, und die Menschen in Wien wissen das. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aber vielleicht wird er es eh nicht! - Rufe und Gegenrufe bei FPÖ, ÖVP, und SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Maximilian Krauss, und ich erteile ihm das Wort. Bevor er beginnt, darf ich ersuchen, den Lautstärkepegel wieder auf ein normales Maß zurückzudrängen, damit man dem Redner auch gut zuhören kann. Danke. Abg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn mein Vorredner, Herr Niedermühlbichler, jetzt gesagt hat, die Bundesregierung gibt den Menschen zu wenig und wenn es kalt ist und wenn symbolisch ein Nackter in der Kälte steht, bekommt er nur einen Handschuh von den GRÜNEN und von der ÖVP, dann stimmt das wahrscheinlich. Die Roten, die SPÖ in Wien sind aber die, die dann noch zum Nackten hingehen und ihm den Handschuh wieder wegnehmen. Denn das ist die Politik der SPÖ in Wien. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie von Abg. Wolfgang Kieslich.- Bravo-Ruf bei der FPÖ.) Es ist ja wirklich einigermaßen schockierend, dass gestern bei der Aktuellen Stunde zum Thema Arbeit die SPÖ- Reihen leer waren, und heute bei der Diskussion zum Thema Wohnen - du hast ja selber gesagt, vor 100 Jahren war es einmal ein wichtiges Thema bei euch - nicht einmal die zuständige Stadträtin den Weg hier in den Gemeinderatssaal findet. Also diese Arbeitsverweigerung ist schockierend, und sie zeigt, wie wenig ihr die Bedürfnisse, die Ängste und vor allem auch die realen Probleme der Menschen in dieser Stadt ernst nehmt. Das war vielleicht vor 100 Jahren einmal anders, heute ist es aber definitiv nicht mehr so. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Es ist ja auch so, dass viele bei euch nur mehr mit dem internen Wahlkampf jeder gegen jeden beschäftigt sind und dass das natürlich die Arbeit für diese Stadt lähmt. Besonders schizophren ist es, wenn ihr die letzten Unterstützer der Rendi-Wagner seid, also zumindest manche von euch, und Frau Rendi-Wagner im Parlament die ganze Zeit verspricht, die Mieten müssen runter, wir brauchen eine Bremse, die Gebühren müssen sinken, die Steuern müssen sinken, und ihr als ihre letzten Prätorianer, die sie noch hat, dann genau das Gegenteil macht und in Wien das Wohnen verteuert, die Mieten anhebt, die Gebühren anhebt und in Wahrheit ihr damit auch jetzt noch in den letzten Wochen in den Rücken fallt. Also damit fallt ihr nicht nur den Wienern in den Rücken, ihr leistet dadurch auch innerparteilich Frau Rendi-Wagner einen ziemlichen Bärendienst. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Das muss man schon sagen: Ich bin wirklich kein Fan von Herrn Babler (Heiterkeit bei Abg. Mag. Josef Taucher.), aber der hat es zum Beispiel geschafft, dass es in Traiskirchen einen Stopp bei den Mieterhöhungen gibt, oder im Burgenland mit Herrn Doskozil, an dem man auch viel kritisieren kann, aber bei diesen Kandidaten gibt es zumindest im Wohnbereich teilweise vernünftige Ansätze. Dass ihr als SPÖ-Wien euch wieder genau die Kandidatin aussucht, die da unglaubwürdig ist, das ist leider mehr als bezeichnend. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Es ist aber natürlich auch stringent, denn wenn wir erleben, dass in Wien bei vielen Menschen die Mieten und die Lebenskosten und die Energiekosten ins Unermessliche steigen, dann hat unser Stadtrat heute schon Beispiele gebracht. Mir hat eine Frau aus Wien Ottakring, aus dem 16. Bezirk, ich habe ihre Abrechnung hier, eine Vorschreibung von Wien Energie geschickt, wo ihr vorgeschrieben wird, dass ihre monatlichen Beiträge von gut 50 EUR auf 600 EUR angehoben werden. Diese Frau hat sich beschwert, dann wurde ihr angeboten, treffen wir uns in der Mitte, bei 300 EUR. Das sind Gebührenerhöhungen, das sind Stromerhöhungen, die sich kein Mensch in dieser Stadt mehr leisten kann, die asozial sind, und da können sie wirklich die Letzten sein, die irgendetwas von sozialer Politik daherschwadronieren. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber auch die Versprechen, die der Bürgermeister auch noch in seiner Funktion als Wohnbaustadtrat früher einmal getätigt hat, sind ja wirklich mehr als unglaubwürdig. So hat er 2015 versprochen, dass bis zum Jahr 2020 4.000 neue Gemeindebauwohnungen entstehen sollen. Was ist passiert? - Gerade einmal 120 Wohnungen sind gebaut worden im Gemeindebau zwischen 2015 und 2020. 120 statt 4.000, nicht einmal 5 Prozent des versprochenen Wohnraums hat unser Bürgermeister umgesetzt, und das ist politisches Versagen in Reinkultur. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Über 18.000 Wienerinnen und Wiener warten aktuell auf eine Gemeindebauwohnung, das ist ein Anstieg von über 27 Prozent. Bei den jungen Menschen dieser Stadt ist dieser Anstieg sogar bei über 50 Prozent angesetzt, und da sieht man natürlich, dass der soziale Wohnbau in dieser Stadt längst keine Errungenschaft mehr ist, sondern in Wahrheit so wie vieles andere auch sehr im Argen liegt. Wenn wir uns dann ansehen, für wen es in den Wiener Gemeindebauten natürlich immer Platz gibt, dann sind das in einer zusehends steigenden Zahl nur noch Ausländer. Denn die Zahl der Bewohner in Gemeindebauwohnungen mit Migrationshintergrund - uns liegen leider nur Zahlen von 2007 bis 2016 vor, es wäre spannend, aktuelle Zahlen zu bekommen - ist in diesem Vergleichszeitraum um 13 Prozent gestiegen, und bei den Zuwanderern aus EU- Drittstaaten, also nicht einmal von EU-Bürgern, ist sie um 37 Prozent gestiegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der einen Seite erhöhen Sie die Wohngebühren, erhöhen Sie die Mieten, erhöhen Sie die Richtwertzinsen und auf der anderen Seite machen Sie das Leben im Gemeindebau durch Ihre falschen Maßnahmen auch noch zusehends unattraktiv, und das ist beides definitiv der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Konrad, und ich erteile ihm das Wort. Bitte sehr. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte ZuseherInnen an den Bildschirmen! Unsere Sprecherin für Wohnen, Selma Arapovic, hat zum Thema Wohnbeihilfe schon vieles gesagt und klar gemacht, warum sie ein wesentliches Instrument zur Unterstützung von Menschen ist, die sich ihr Leben selbst finanzieren wollen, allerdings in Zeiten wie diesen immer schwerer dazu in der Lage sind. Ich möchte daher als NEOS-Sozialsprecher nur noch einmal hervorstreichen, dass es unsere grundsätzliche Haltung ist, dass es in Zeiten der Teuerung natürlich treffsicherer Instrumente zur Unterstützung all jener Menschen bedarf, die diese Hilfe tatsächlich benötigen. Gegen Förderungen mit der Gießkanne haben wir uns immer klar ausgesprochen. Es ist allerdings wichtig, dass es in dieser Zeit gute, treffsichere Unterstützungsinstrumente gibt, die auch laufend angepasst werden, um ihre Unterstützungswirkung auch aufrecht und aktuell zu halten. Aus diesem Grund hat Christoph Wiederkehr auch in seinem Zuständigkeitsbereich vor Kurzem angekündigt, die Essens- und Betreuungsgelder in Wien neu aufzustellen, wo es ja eine ähnliche Problematik gibt wie beim Wohngeld, nämlich dass die auch sehr lange nicht angepasst wurden. Die Bemessungsgrundlage für Nullzahler in diesem Bereich, also für jene Eltern, die nichts für das Mittagsessen bezahlen, orientiert sich am Mindeststandard der Mindestsicherung für ein Paar mit einem einjährigen Kind. Bisher waren dies rund 1.300 EUR, in Zukunft werden das für das Jahr 2023 rund 1.900 EUR sein, und dieser Betrag wird nun auch jährlich angepasst. Damit wird sichergestellt, dass Menschen nicht aus ihrer Anspruchsberechtigung sozusagen herausinflationiert werden. (Beifall bei NEOS und GRÜNEN.) Auch die Besuchsbeiträge in Horten und in der Nachmittagsbetreuung werden deutlich gesenkt. Konkret bedeutet das, dass begünstigte Familien durch eine neue Bemessung in Schulen mit einer Ersparnis von bis zu 2.300 EUR im Jahr rechnen können. Für begünstigte Eltern im Kindergarten bedeutet die Förderung des Essensbeitrages eine jährliche Ersparnis von rund 800 EUR. In Horten können Betroffene dadurch mit einer jährlichen Unterstützung von ungefähr 1.750 EUR rechnen. Ebenso wird die Unterstützung für armutsgefährdete Familien in dem Bereich von mehrtägigen Schulveranstaltungen, also Winter- oder Sommersportwochen oder Projektwochen, ausgeweitet. Der Anspruch wird da nun bereits bei einer dreitägigen Schulveranstaltung gewährleistet, davor war es erst ab einer fünftägigen Schulveranstaltung. Von all diesen Maßnahmen profitieren insgesamt 50.000 Kinder, deren Eltern in Mindestsicherung sind. Auch damit lösen wir unser Versprechen ein, kein Kind in dieser Stadt zurück zu lassen. (Beifall bei den NEOS.) Sie sehen also, wir setzen uns für treffsichere Unterstützungsmodelle ein und wollen auch, dass diese regelmäßig angepasst werden. Wir begrüßen daher auch eine Weiterentwicklung der Wohnbeihilfe. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir auch da demnächst eine gute Lösung präsentieren können. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau StRin Pühringer, und ich erteile ihr das Wort. Bitte sehr. StRin Mag. Judith Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen wurde die offizielle Armutsstatistik veröffentlicht und diese zeichnet ein wirklich alarmierendes Bild. Jede 5. Wienerin und jeder 5. Wiener sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen, ist armutsgefährdet. Wohnen, das Grundbedürfnis schlechthin, kostet in Wien um 112 EUR pro Monat mehr als im Österreich-weiten Durschnitt. Das sind wirklich dramatische Zahlen, lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Die Mietpreise gehen gleichzeitig durch die Decke und auch in den Wiener Gemeindebauten hat Bgm Ludwig diese Mieterhöhung nicht gestoppt. Ich frage mich ja, wer daran schuld ist, Kollege Niedermühlbichler, dass die Mieten in den Gemeindebauten nicht gestoppt wurden. Die Wohnbeihilfe, die ja eigentlich dafür da sein sollte, genau jene Menschen, die in Armut leben, die von Armut bedroht oder schon akut betroffen sind, zu unterstützen, das haben wir heute mehrfach gehört, mein Kollege Georg Prack hat es auch schon gesagt, diese Wohnbeihilfe greift nicht mehr. Warum? - Weil die Einkommensstufen seit 23 Jahren, das muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen, nicht mehr angehoben wurden. Darunter leiden zehntausende Menschen mit niedrigem Einkommen in Wien, die damit um die Unterstützung aus der Wohnbeihilfe fallen. Die Stadt vergisst da einfach auf 10.000 Menschen. Armutsstatistik,10.000 Menschen, das sind immer relativ abstrakte Zahlen, vielleicht schauen wir uns einfach einmal an, wer eigentlich hinter diesen Zahlen steht. Ich habe Ihnen zwei Beispiele mitgebracht. 1. Beispiel: Franziska, eine Alleinerzieherin, die mit ihren beiden Kindern in einer 70 m²-Wohnung lebt. Sie verfügt über eine Teilzeitbeschäftigung als Sekretärin und hat ein monatliches Nettoeinkommen von 1.585 EUR. Im derzeitigen System hat Franziska keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe, obwohl ihr Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sie hat keinen Anspruch. Das 2. Beispiel: Michaela, eine Studierende mit 22 Jahren, die als Kellnerin arbeitet, einen Teilzeitjob hat, Familienbeihilfe bekommt und ein monatliches Nettoeinkommen von 1.000 EUR hat. Sie wohnt in einer 35 m²- Wohnung, zahlt dafür 500 EUR Miete. Aktuell hat auch Michaela keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe, weil sie nicht über das notwendige Mindesteinkommen von 1.053 EUR verfügt. Was beide Menschen, beide Frauen in diesen konkreten Beispielen, eint, ist, dass sie im Moment bei der Wohnbeihilfe durch die Finger schauen, dass sie die Wohnbeihilfe nicht bekommen und dass sie von der Stadt Wien da im Stich gelassen werden. Die bittere Wahrheit ist nämlich, die aktuelle Wohnbeihilfe in dieser Form taugt nicht mehr zur wirkungsvollen Armutsbekämpfung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Eigentlich kann das auch niemanden überraschen, denn was vor 20 Jahren funktioniert hat und seither in Zeiten hoher Inflation nicht mehr angepasst wurde, das wird im Moment einfach wirkungslos gemacht, und da müssen wir endlich hinschauen. Bitte hören Sie auf, sich auf Lorbeeren der Sozialpolitik von vor 20 Jahren auszuruhen, davon haben die Menschen heute einfach nichts mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN.) Weil der Kollege von der FPÖ gesagt hat, dass wir erst jetzt beginnen, uns für das Thema leistbares Wohnen zu interessieren - (in Richtung FPÖ) die Reihen sind jetzt eh leer (Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Frau Stadträtin, hallo, ich bin eh da!) -: Wir haben ein grünes Modell einer Leerstandsabgabe präsentiert, wir haben gestern das grüne Wohngeld präsentiert, weil wir eben nicht dabei zuschauen, wie die Stadt Wien da Menschen einfach im Stich lässt und weil wir Oppositionspolitik auch als konstruktive Politik verstehen und konkrete Verbesserungsvorschläge machen wollen. Ganz kurz, die vier Vorschläge, die wir machen: Erster Punkt: Wir führen Wohnbeihilfe und Mietbeihilfe in ein einheitliches grünes Wohngeld zusammen. Das heißt, Verwaltungsvereinfachung, heißt, Bürokratievereinfachung, Menschen müssen nicht mehr mehrerer Anträge stellen. Zweiter Punkt: Wir passen die Einkommensstufe aus dem Jahr 2000 an das heutige Preisniveau an. Dritter Punkt: Wir sorgen dafür, dass das grüne Wohngeld auch jährlich automatisch valorisiert wird, wie wir das ja auch schon im Bund mit den Sozialleistungen gemacht haben. Vierter Punkt, das betrifft Michaela im Beispiel: Wir unterstützen Menschen unter 26 in Ausbildung, Lehrlinge und Studierende. Bgm Ludwig wollte dieses Thema übrigens schon vor über 10 Jahren angehen. Er hat es angekündigt, er hat es versprochen, er hat es nicht eingelöst. Kollege Niedermühlbichler, ich finde es schon einigermaßen zynisch, wenn Sie dieses Thema einfach im Sinne von "Da schauen wir einmal, da werden wir schon, da wird schon was kommen." kommentieren. Die Menschen brauchen die Unterstützung jetzt sofort. (Beifall bei den GRÜNEN.) Ich bin schon am Ende angekommen. Ich wollte noch einen Bogen zur Klimafrage spannen, das werde ich jetzt nicht mehr machen. Wichtig ist, gerade beim Wohnen - Wohnen ist ein Grundbedürfnis für alle Menschen dieser Stadt, die Menschen leiden jetzt -: Bitte geben Sie sich einen Ruck, reformieren Sie die Wohnbeihilfe! Wir haben gezeigt, wie es gehen kann, setzen Sie diese so schnell wie möglich um, und zwar jetzt und nicht irgendwann. Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist StRin Jungnickel, und ich erteile ihr das Wort. Bitte sehr. StRin Mag. Isabelle Jungnickel: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder hat ein Wohnbedürfnis, jeder hat zum Thema Wohnen eine Meinung und vor allem auch ein Gefühl. Das Thema Wohnen geht in einer Großstadt aber weit über die individuellen Gefühle und Bedürfnisse hinaus. Stadtplanung, Stadtentwicklung sind vor allem in einer wachsenden Stadt ganz wesentliche Themen, verbunden mit Wohnen. In einer alten Stadt, wie Wien es ist, mit viel alter Bausubstanz, ist auch die Stadterhaltung ebenso ein ganz, ganz wesentlicher Aspekt. Darum glaube ich, ist es ganz gefährlich, wenn man ein Thema wie Wohnen, das so ein breites Spannungsfeld hat, für populistische Parolen und Klassenkampf missbraucht. Herr Niedermühlbichler, Ihre Ansage hier war wirklich schwach, genau das haben Sie gemacht und keiner sonst hat das hier heraußen gemacht, aber kein Wunder, denn als SPÖ-Vertreter bleibt Ihnen keine andere Wahl. Denn wie ist die Situation in Wien, ist Wien teuer, billig? - Nein, Wien liegt total im europäischen Durchschnitt. Ein Problem, das wir in Wien beim Wohnen haben, ist aber, dass wir eine sehr, sehr tiefe Eigentumsquote haben, unter 20 Prozent. Wäre diese höher, wären die Wiener reicher, sind sie aber nicht. Dann haben wir eine Situation, die in Wien auch ganz besonders ist und nur in Wien so ist. Wir sind der Platz des größten Wohnungseigentümers Europas und des größten Vermieters Europas. Das ist eine Spezialität, und da kommt der Stadt Wien als größtem Eigentümer und größtem Vermieter auch eine ganz, ganz große Verantwortung zu, der sie nicht nachkommt. Deswegen will ich jetzt auch ein bisschen einen Blick auf den Gemeindebau werfen, insbesondere weil mich die betonte Überheblichkeit des Herrn Niedermühlbichler nochmals dazu aufgefordert hat. Eines ist klar: Wien kommt seinen Aufgaben nicht nach und gerade in Krisenzeiten - Krieg in Europa, Inflation - werden lange mitgetragene Missstände zum Problem und poppen auf. Das ist in den Bereichen Wohnen, Schule, Gesundheit, Bildung, in allen Bereichen in dieser Stadt, in Wien im Moment ganz besonders zu erkennen. (Beifall bei der ÖVP.) Wer wohnt denn im Gemeindebau? - Teilweise Menschen mit einem sehr guten Einkommen, netto über 3.000 EUR. Es ist zu hinterfragen, ob die, wenn sie im Sozialbau wohnen, nicht doch eine höhere Miete und einen höheren Beitrag zahlen sollen oder vielleicht ausziehen sollen, weil sich ihre Lebensumstände geändert haben. Im Jahr 2023 ist es nicht mehr notwendig, dass man den Gedanken hegt, sein Leben lang in einer Wohnung zu wohnen. Man arbeitet nicht mehr ein Leben lang im gleichen Job, man hat verschiedene Lebensphasen, da könnte man dieses Gedankengut auch einmal ad acta legen und etwas freier denken. Denn auf der anderen Seite, wer lebt noch im Gemeindebau? - Viele Personen in sehr prekären Verhältnissen, mit sehr wenig Einkommen. Wenn die jetzt am 1. Mai nicht am Platz 1, 2 oder 3, je nachdem, für wen sie sind, für die SPÖ kämpfen gehen, werden sie zu Hause sitzen und die Mieterhöhung studieren und sich überlegen, wie sie es sich leisten können. Da ist natürlich die Stadt Wien, meine Vorredner haben es angesprochen, am Zug. Warum kann die Stadt Wien im Gemeindebau die Wertsicherung auf Grund des Richtwertgesetzes für schwierige Verhältnisse nicht aussetzen? Es gibt da keine Erklärung dafür. (Beifall bei der ÖVP und von Abg. Georg Prack, BA.) Was aber müssen viele Menschen machen, die keine Wohnung im Gemeindebau bekommen, weil dort jemand mit 3.000 netto plus hockt? Die übersiedeln, da gibt es ganz klare Statistiken, oder ziehen in den Altbau, 100 Jahre alte Gebäude. Wie soll das funktionieren? Der Gemeindebau: Glatte Fassade, die Fassade ein bisschen ausbessern, drübermalen, fertig, Stiegenhaus, Stahlrohre als Geländer, billig, ausgeweißtes Entree. Der Altbau: Strukturierte Fassade, sauteuer in der Erhaltung, Stiegenhaus, großes Foyer, Stuckdecke und handgeschmiedetes Geländer. Und dann sollen da geringe Mieten funktionieren? Das kann nicht funktionieren, und darum habe ich eingangs gesagt: Es ist auch die Stadterhaltung ein ganz, ganz wesentlicher Bereich im Bereich Wohnen. Selbstverständlich, wenn diese Menschen, die schwache finanzielle Möglichkeiten haben, im privaten Wohnbereich ihr Zuhause finden, muss es eine vernünftige Wohnbeihilfe geben. Das ist überhaupt keine Frage, und ich sage: Ja, es ist unglaublich, dass sich die nicht evaluiert hat in den letzten Jahren. Wie konnte so etwas passieren? Ich muss fragen - Wien neu denken -: Wie konnte das auch mit einer grünen Mitregierung passieren? Da gab es schon die Verantwortung nicht nur bei der SPÖ, sondern auch bei den GRÜNEN, die jetzt vorsichtshalber weghören. Kurz gesagt, Versäumnisse treten dann auf, wenn Krisen kommen, und die Versäumnisse in der Stadt können wir schon lange beobachten. Auf Grund der Inflation und des Krieges in Europa poppen sie besonders auf und wir sehen sie im Wohnbau, im Gesundheitsbereich, in den Kindergärten und in den Schulen. Und nachdem die Lampe leuchtet, ist meine Redezeit vorbei. Das ist Ihr Glück, denn die Liste ist nicht enden wollend. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Karner-Kremser, und ich erteile es ihr. Bitte sehr. Abg. Waltraud Karner-Kremser, MAS (SPÖ): Herzlichen Dank! Frau StRin Jungnickel, Sie haben mich restlos verwirrt. Sie sagen, Sie verstehen nicht, warum die Stadt Wien nicht die Mieten im Gemeindebau bremst. (Zwischenruf von StRin Mag. Isabelle Jungnickel.) Also, Frau StRin Jungnickel, warum macht das die ÖVP nicht im Bund für alle Mieterinnen und Mieter? Ich sage Ihnen etwas: Herr Niedermühlbichler ist auch in der Mietervereinigung und er hat mir gerade vorher in einem Gespräch gesagt, dass sich die Anfragen aus dem privaten Mietsektor seit vorigem Jahr vervierfacht haben - vervierfacht -, weil sich die Menschen das Wohnen im privaten Bereich nicht mehr leisten können. (StRin Mag. Isabelle Jungnickel: Der private Vermieter zahlt keine KöSt!) - Sie haben Ihre fünf Minuten gehabt, hätten Sie sie besser genützt. Genauso sagen die GRÜNEN, der Bund hat es vorgemacht. Ja, der Bund hat vorgemacht, wie man es nicht machen soll. Sie haben im Bund keine Mietpreisbremse zusammengebracht, die für alle Mieterinnen und Mieter in ganz Österreich eine wesentliche Verbesserung im Bereich des Mietpreissektors gebracht hat. Sie hätte, darum geht es ja im Wesentlichen, eine entscheidende Senkung der Inflation gebracht und damit eine Verbesserung bei ganz elementaren Dingen, bei den Lebensmitteln, bei den Erhaltungskosten, bei der Bekleidung, bei der Miete, bei der Erhaltung von Auto oder Fahrrad oder was auch immer. Das haben Sie im Bund nicht gemacht. Ich sage nicht, dass nicht andere Schrauben auch zu drehen sind (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Fangt einmal an!), aber die Vorleistung haben Sie im Bund - Sie beide, die GRÜNEN und die ÖVP - nicht erbracht. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Landtagsabgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien zwei, des Grünen Klubs im Rathaus eine und des Klubs der Wiener Freiheitlichen eine schriftliche Anfragen eingelangt sind. Die Abgeordneten Mag. Abrahamczik, Holzmann, Pipal-Leixner, Emmerling, Olischar, Mantl, Guggenbichler, Matiasek, Kickert und Arsenovic haben am 18. April 2023 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend eine Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 4/1976, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr.17/2022 eingebracht. Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal zugewiesen. Von den Abgeordneten Wölbitsch-Milan, Taborsky, Juraczka, Hungerländer, Olischar und Mantl wurde ein Antrag an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal betreffend "Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien - Wiener Stadtverfassung - WStV - Reform der Bestimmungen über die Notkompetenzrechte des Bürgermeisters und des Stadtsenates" gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrages wurde von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet. Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Besprechung des Dringlichen Antrages vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsgemäßen Behandlung des Dringlichen Antrages unterbrochen. Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 2, 1 und 3 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, und ich werde daher so vorgehen. Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr.64/1997 für die Jahre 2020 und 2021. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Amtsf. StR Czernohorszky, die Verhandlung einzuleiten. Bitte. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit kommen wir zu Postnummer 1 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Grenze zwischen dem 10. und dem 12. Bezirk geändert wird. Berichterstatter hierzu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky, den ich bitte, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung aller Parteien und somit einstimmig beschlossen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig in zweiter Lesung somit beschlossen. Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Buschenschankgesetz geändert wird. Berichterstatter dazu ist Herr Amtsf. StR Czernohorszky, und ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten. Berichterstatter Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Danke schön. Ich möchte mich sehr, sehr herzlich bei den Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Parteien für diesen Antrag und für die Unterstützung eines Anliegens der Winzerinnen und Winzer bedanken. Ich glaube, es ist aber ein Anliegen, von dem wir alle etwas haben. (Heiterkeit bei SPÖ und FPÖ.) Ich bitte um Zustimmung. Präsident Ing. Christian Meidlinger: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen diese Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Arsenovic, und ich erteile ihm das Wort. Bitte. Abg. Johann Arsenovic (GRÜNE): Herr Stadtrat! Herr Vorsitzender! Wir beschließen heute die Ausweitung der Buschenschankzeiten, aber auch die Möglichkeit, dass Winzer in diesen Zeiten zum Beispiel auch in den Weingärten ausschenken können. Ich kann mich erinnern, als das Thema bei uns war, habe ich als Stammersdorfer gesagt, macht mir da bitte keinen Blödsinn, liebe Fraktion, denn sonst kann ich nie mehr wieder heimkommen. (Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Deswegen freue ich mich besonders, dass wir heute alle zustimmen. Ich werde es den Stammersdorfer Winzern ausrichten. Ich möchte die Gelegenheit auch gleich dazu nutzen, euch daran zu erinnern, wenn jemand die Weingärten besichtigen möchte, die nächste gute Gelegenheit ist das Stammersdorfer "Mailüfterl" am 6. und 7. Mai. Alle sind herzlich eingeladen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Olischar, und ich erteile ihr das Wort. Bitte sehr. Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Nein, ich mache jetzt keine Werbung für Döbling (Allgemeine Heiterkeit.), auch wenn es durchaus verdient wäre. Wir haben sowohl vom Herrn Stadtrat, aber auch von meinem Vorredner schon gehört, und ich glaube, es ist allen Fraktionen bekannt, dass es ein Allparteienantrag ist und wir auch in Corona-Zeiten diese Initiative schon unterstützt haben. Mir ist es heute ein Anliegen, nicht den Inhalt oder das Was, das wir hier beschließen, zu diskutieren, sondern es ist mir ein Anliegen, auch kurz das Wie anzusprechen. Das war nämlich etwas, das mich persönlich ein bisschen geärgert hat. Es war nämlich in der Osterwoche, kurz nachdem wir eigentlich einen regulären Umweltausschuss hatten, als in den Sozialen Medien präsentiert wurde: Das neue Buschenschankgesetz kommt und ist quasi beschlossen. Ich muss gestehen, mich hat es im ersten Moment gerissen, weil ich mir gedacht habe: Habe ich irgendetwas verpasst, war das im letzten Ausschuss, das war mir gar nicht so erinnerlich, das war mir gar nicht bewusst, habe ich da irgendetwas vergessen? Erst auf Grund der Recherche bin ich dann draufgekommen, nein, es wurde einfach der Öffentlichkeit so vorgestellt, dass es so ist. Schlussendlich haben wir dann erst zwei Wochen später, nachdem das seitens der Stadt schon verkauft wurde, die Nachricht bekommen, dass es da wieder einen gemeinsamen Initiativantrag geben soll, so wie auch in Covid-Zeiten, und ob wir daran interessiert wären, da auch dabei zu sein. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, inhaltlich ist es für mich überhaupt keine Diskussion gewesen, da auch dabei zu sein und auch die Winzerinnen und Winzer entsprechend zu unterstützen. Es hat mich nur die Vorgehensweise schon einigermaßen verwundert, wie man da auf andere Fraktionen mit einem Thema, das doch wesentlich ist und wo man auch eine gemeinsame Initiative vorhat, zugeht oder eben nicht zugeht, sondern dass man das über die Öffentlichkeit erfährt. Das wollte ich hier zur Sprache bringen und thematisieren, weil ich das nicht für einen sehr glücklichen Vorgang halte, wenn man hier eine gemeinsame Thematik beschließen möchte. Es ist für uns dann auch schwierig, da mitzugehen, wenn man im Vorfeld schon ausgerichtet bekommt, was eigentlich eh schon Sache ist. Was ich aber auch gleichzeitig hier zur Kenntnis bringen möchte und wofür ich mich auch bedanken möchte, ist, dass es auch seitens des Stadtrates eine Klärung im vorangegangenen Ausschuss gab, dass die Vorgehensweise nicht ganz glücklich war. Das nehme ich gerne zur Kenntnis, und ich hoffe, dass wir in Zukunft nicht von solchen Prozessen Gebrauch machen müssen und über die Medien erfahren müssen, was schon beschlossen ist. Also ich hoffe, dass wir hier in Zukunft ein besseres Zusammenarbeiten haben und freue mich in erster Linie auch für die Winzer, dass es jetzt diese Gesetzgebung gibt. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Abrahamczik, und ich erteile ihr das Wort. Bitte sehr. Abg. Mag. Nina Abrahamczik (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Stadtrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Olischar hat schon gesagt, dass zeitlich der Ablauf nicht optimal war. Ich kann dem zustimmen. Gleichzeitig ist ja auch falsch in den Medien gestanden, dass es schon beschlossen worden wäre. Das bitte ich auch zu berichtigen, dass das natürlich so nicht gestimmt hat. Wir haben in den letzten Jahren, auch auf Grund von Corona, hier schon gemeinsam jedes Jahr Ausnahmeregelungen beschlossen. Es wäre natürlich möglich gewesen, jetzt auch zu sagen, wir beschließen es jetzt auch auf längere Zeit geltend in Gesetzesform und bringen es einfach als SPÖ und NEOS ein. Nicht nur mir, uns war es wichtig, dass wir auch mit Blick auf die gemeinsame gute Arbeit der letzten Jahre auch das hier gemeinsam machen. Ich hätte mich auch gefreut, wenn wir im Vorfeld die Gelegenheit gehabt hätten, das zu besprechen, freue mich aber umso mehr, dass wir trotzdem hier diesen gemeinsamen Antrag aller Parteien in diesem Haus haben. Ich glaube, das zeigt, dass die gute Zusammenarbeit, die gute Gesprächsbereitschaft, die auf allen Seiten herrscht, da auch weiterhin besteht und freue mich für die Wienerinnen und Wiener und die Winzerinnen und Winzer, dass wir heute hier diesen Beschluss fassen werden. Vielen Dank auch dafür. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf sein Schlusswort verzichtet und wir kommen damit zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe, das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen. Ich schlage vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Auch das ist wieder einstimmig, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Danke schön. Wir kommen nun zu dem Verlangen, das von den Abgeordneten Wölbitsch-Milan, Taborsky, Juraczka, Hungerländer, Olischar und Mantl eingebracht wurde, dass der an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal gerichtete Dringliche Antrag betreffend "Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien - Wiener Stadtverfassung - WStV - Reform der Bestimmungen über die Notkompetenzrechte des Bürgermeisters und des Stadtsenates" vom Fragesteller mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfindet. Auf eine mündliche Verlesung wurde verzichtet. Es folgt nun die Begründung des Verlangens auf dringliche Behandlung dieses Antrages. Die Geschäftsordnung sieht gemäß § 38 Abs. 3 eine Redezeit von 20 Minuten vor. Zur Begründung des Verlangens erteile ich nun Herrn Abg. Wölbitsch-Milan das Wort. Bitte sehr. Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben heute einen Dringlichen Antrag zur Reform der Notkompetenz eingebracht. Lassen Sie mich eines gleich zu Beginn sagen: Wir bekennen uns zu diesem Instrument der Notkompetenz. Es kann Situationen geben, es kann Notfälle geben, wo es Sinn macht, dass der Bürgermeister auch alleine entscheiden kann. Wir haben im Laufe der Corona-Pandemie einige Fälle gehabt, wo diese Notkompetenz gezogen wurde und wo wir auch alle, oder fast alle, glaube ich, dafür waren und auch verstanden haben, warum dieses Instrument gezogen wird. Wir haben aber im Laufe der letzten Monate gesehen, dass es da einen Bedarf gibt, einiges noch einmal zu verschärfen. Wir haben im letzten August Vorfälle bei der Wien Energie und auch bei den Stadtwerken gesehen und erleben müssen, die uns an den Rand der Versorgungssicherheit gebracht haben und die dann auch dazu geführt haben, dass wir eine Untersuchungskommission ins Leben gerufen haben, eine Untersuchungskommission zum SPÖ-Finanzskandal. Trotz unterschiedlichster Widrigkeiten und Widerstände, auf die wir da getroffen sind, vor allem seitens der Stadtregierung, sind wir zu einigen Erkenntnissen gekommen, die sehr wesentlich für die weitere Arbeit in dieser Stadt sind. Erkenntnis Nummer 1: SPÖ und NEOS haben von Anfang an versucht, diese Untersuchungskommission, na ja, ein bisschen zu einer Farce verkommen zu lassen. Das hat schon mit dem grundsätzlichen Regelwerk begonnen, wo der Herr Vorsitzende gleich in der ersten öffentlichen Sitzung gemeint hat, er kann eigentlich nur Briefe an die Stadt schreiben und bitten, dass er Beweismittel und Unterlagen bekommt, aber eine wirkliche Handhabe hat er nicht. Er kann noch einmal einen Brief schreiben, aber ob dann am Ende des Tages etwas geliefert wird oder nicht, da kann er dann nichts mehr tun. Da gab es lange Gesichter bei den NEOS, weil sie draufgekommen sind, was sie mit ihrer Reform der Untersuchungskommission eigentlich verbrochen haben, nämlich dass es nicht so etwas - wie wir es damals bei der Reformgruppe eingefordert haben - wie diesen grundsätzlichen Beweisbeschluss gibt, dass, wenn Beweismittel angefordert werden, man die auch liefern muss, wenn Betriebsgeheimnisse betroffen sind, dann natürlich geschwärzt oder in einer vertraulichen Sitzung, dafür gäbe es viele Möglichkeiten. Fakt ist, wir als Opposition haben 87 Dokumente beantragt, 19 haben wir bekommen. Ich sage einmal, wirklich brauchbar davon war eigentlich nur der Elak zur Notkompetenz. Den haben nicht einmal wir angefordert, sondern den hat die SPÖ angefordert, und zumindest die SPÖ hat einen ihrer Beweisanträge dann bekommen. Man muss da schon auch wieder ein bisschen den Blick in die Geschichte machen, weil die NEOS das ja am Anfang als Fortschritt verkauft haben, so wie die U-Kommission jetzt funktioniert. Beim Krankenhaus Nord hat man zumindest, Kollegin Korosec war da federführend aktiv, noch Akten bekommen. Da war viel geschwärzt, zu viel, das muss man natürlich auch sagen, aber man hat zumindest noch Unterlagen bekommen. Jetzt bei dieser Untersuchungskommission haben wir gar nichts mehr bekommen. Liebe NEOS, wenn Sie jetzt sagen, die ÖVP hat ja Beweisanträge gewollt, wo Betriebsgeheimnisse drinnen sind und hätte sie es gescheiter gemacht, hätte sie vielleicht Beweisanträge bekommen: Die Kritik, die wir geübt haben, haben ja nicht nur wir geübt, sondern vor allem auch der unabhängige Vorsitzende. Ich kann das deshalb sagen, weil er es ja auch öffentlich gemacht hat und in der öffentlichen Sitzung gesagt hat, er verzweifelt, weil er von den unterschiedlichen Stellen keine Unterlagen geschickt bekommt. Er hat auch die Betroffenen, die geladen waren, sogar persönlich angesprochen. Er hat auch gesagt, er findet es irgendwie schräg, wenn er die MA 5 bittet, Unterlagen zu liefern und dann eine Antwort von der MA 5 bekommt, in der steht, die MA 5 erachte dieses Dokument als nicht relevant für die Untersuchungskommission, also wo man sich nicht einmal auf irgendetwas Rechtliches ausredet, sondern die MA 5 plump sagt: Nein, wir finden das nicht relevant, deshalb wird diese Unterlage nicht geliefert. Jetzt weiß ich, die NEOS haben ein, zwei Mal in der U-Kommission gesagt, es ist wirklich nicht gescheit und es stößt uns auch irgendwie sauer auf, aber es ist schlicht und einfach nichts passiert. Noch einmal, es ist nicht unsere Kritik gewesen, sondern vor allem auch die des unabhängigen Vorsitzenden. Dann haben wir diese ganze Farce mit den Handys erlebt, wo es zuerst seitens des Bürgermeisters und auch des Finanzstadtrates geheißen hat: Wir werden uns an der Aufklärung umfassend beteiligen, wir werden unsere Daten da auch zur Verfügung stellen, und so weiter, und so fort. Fakt ist, der Herr Finanzstadtrat ist dann gekommen und hat aus seiner Sicht die Dinge mitgebracht, wo er das Gefühl hatte, es könnte zu dieser Untersuchungskommission passen, und oh Wunder, es waren tendenziell Dinge, die natürlich entlasten. Diese Arbeit hat sich der Bürgermeister dann erst gar nicht gemacht. Der hat gesagt, Unterlagen und Handyauswertungen, E-Mails, Kalendereinträge und all die Dinge, die sich die SPÖ auf Bundesebene selbst gegönnt hat, wird es in Wien nicht geben. Das muss man natürlich noch einmal sagen: Es ist natürlich an Zynismus nicht zu überbieten, wenn die SPÖ hier versucht, die Untersuchungskommission von Beginn an auszutrocknen, zu schauen, dass es keine Beweismittel gibt, wo man vielleicht dann auch Aussagen querchecken kann, et cetera, und der Bürgermeister sich dann hinstellt und sagt: Eigentlich, viel Substanz ist nicht in dieser Untersuchungskommission. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist an Zynismus nicht zu überbieten und es ist eine Verhöhnung eines wesentlichen parlamentarischen Instrumentes dieser Stadt. (Beifall bei der ÖVP.) Fakt ist, mit gemeinsamer Anstrengung der Oppositionsparteien ist es gelungen, sehr wohl auch durch die Befragungen und durch die wenigen Dokumente, zu wichtigen Erkenntnissen zu kommen. Punkt 1: Bgm Michael Ludwig war, so wie man es angenommen hat, natürlich nicht nur informiert, sondern auch involviert entlang des gesamten Prozesses. Der Herr Finanzstadtrat hat gesagt, er hat ihn immer wieder am Laufenden gehalten, er hatte immer wieder den gleichen Wissensstand, wörtlich. Wenn es immer der gleiche Wissensstand war, wird er natürlich auch von den Liquiditätsproblemen gewusst haben und wird er natürlich auch von den ungefähren Summen gewusst haben, um die es da geht. Gleichzeitig haben wir festgestellt: Er hat uns ja noch im Gemeinderat erklärt, er hat am 15. Juli quasi alles erfahren. Dann stellen wir fest, nein, am 8. Juli hat ihn bereits der Magistratsdirektor informiert. Dann haben wir noch immer ein unaufgelöstes Mail, wo eine Intervention des Bürgermeisters veraktet ist am 12. Juli, wo auf einmal keiner mehr etwas mit diesem Mail zu tun haben will, und, und, und. Michael Ludwig hat sich auch erst gar nicht die Mühe gemacht, diese Widersprüche in der UK aufzuklären, weil sein Erinnerungsvermögen war, zur großen Überraschung, während der Befragung etwas eingeschränkt. Das heißt, für uns steht fest: Bgm Michael Ludwig war informiert und involviert. (Abg. Mag. Marcus Schober: Das stimmt nicht!) Lesen Sie das Protokoll, Herr Kollege! (Abg. Barbara Novak, MA: Das stimmt nicht!) Sie werden einige Passagen finden, wo der Herr Bürgermeister sagt: "laut meinen Erinnerungen" oder "ist mir nicht erinnerlich". Ich kann sie Ihnen gerne dann auch noch einmal in Ruhe zeigen, aber Sie können das Dokument auch selbst lesen. Punkt 2 ist: Es hat sich nicht um einen Notfall gehandelt. Was ist die Wahrheit? - Die Wien Energie hat sich selbst, das muss man auch so sagen, einen Polster, einen Puffer organisiert, einen Rahmen für alle Fälle, weil ein Markt, der für stabil gehalten wurde, auf einmal volatil geworden ist. Man ist eh recht spät draufgekommen, dass das so ist und dann hat man gesagt: Jetzt brauchen wir irgendwie einen Puffer für alle Fälle. "Fair enough", das hätte man wahrscheinlich im Juli auch so kommunizieren und auch so sagen können, aber es war kein Notfall in dem Sinne, dass man am nächsten Tag Geld gebraucht hat. Das ist die Geschichte, die man jetzt im Nachhinein erzählt, um das alles zu rechtfertigen, aber es war im Juli kein Notfall, der die Notkompetenz in der jetzigen Form rechtfertigt, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Wir haben natürlich auch noch viele andere Themen beleuchtet, unter anderem auch, wie das Beteiligungsmanagement in dieser Stadt aufgestellt ist. Wir haben festgestellt, eineinhalb Personen, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, kontrollieren die Wien Energie. Wir haben gesehen, dass sich das Berichtswesen beim Beteiligungsmanagement eigentlich darauf konzentriert, Quartalsberichte aus Excel-Dateien zu erstellen, die wiederum die Wien Energie und die Stadtwerke liefern. Man ist nicht einmal auf die Idee gekommen, nach der ersten Notkompetenz das Unternehmen enger an sich zu ziehen, im Berichtswesen zusätzliche Berichte einzufordern, vielleicht auch zu schauen, dass es eine zusätzliche Aufsicht gibt. All das kam dann erst mit der ÖBFA. Die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur hat dann das eingefordert, was eigentlich aus Sicht des Steuerzahlers selbstverständlich ist, nämlich zusätzliche Berichtspflichten, einen unabhängigen Aufsichtsrat, der dann hineingesetzt wurde, alles Dinge, auf die das Beteiligungsmanagement der Stadt Wien nicht gekommen ist, sehr geehrte Damen und Herren. Man hat (erheitert) auch nicht hinterfragt, wie das Geschäftsmodell jetzt wirklich funktioniert. Auch beim Nachfragen hat man irgendwie gemerkt, das Beteiligungsmanagement kriegt zwar Zahlen geliefert, aber so wirklich wissen, wie die zusammenhängen oder wie das Trading-Modell dann funktioniert, tun die eigentlich nicht. Sicher auch keine Art von Beteiligungsmanagement, wie wir uns das vorstellen, und da gibt es natürlich sehr großen Nachschärfungsbedarf, aber da gehen wir noch näher darauf ein. Was die NEOS betrifft, auch ein sehr augenöffnender Moment, wie der Herr Vizebürgermeister seine Rolle als Hüter der Transparenz ausübt: nämlich gar nicht. Nachdem ihn ja nicht einmal der Bürgermeister informiert hat, sondern quasi ein Mitarbeiter, dass da jetzt 700 Millionen EUR vergeben sind: Auf die Nachfrage, ob er dann vielleicht mit dem Bürgermeister telefoniert hat, hat er gesagt: nein, ob er vielleicht dann mit dem Finanzstadtrat telefoniert hat, sagt er: nein, ob er dann vielleicht mit dem Aufsichtsratschef der Wien Energie gesprochen hat, sagt er: nein, ob er vielleicht mit dem Geschäftsführer der Wien Energie darüber gesprochen hat, um sich ein Bild zu machen, sagt er: nein. Nach längerer Befragung haben wir festgestellt: Nicht nur auf offizieller Ebene, also auf seiner Ebene, sondern auch auf Mitarbeiterebene hat er es über den gesamten Juli und August, also bis zur zweiten Notkompetenz, nicht für wert befunden, sich Unterlagen zu organisieren und vielleicht einmal nachzufragen, wie es sein kann, dass ein Unternehmen von heute auf morgen 700 Millionen braucht, so wie es dargestellt wurde, um weiterhin operieren zu können. (Abg. Mag. Marcus Schober: Das stimmt nicht!) Sie können dann gerne hier alles nachher richtigstellen. Ich weiß natürlich, die Version der SPÖ wird eine andere sein, das ist ja auch Ihr gutes Recht. (Abg. Mag. Marcus Schober: Nicht die Version, sondern die Ausdrucksweise!) Den Anspruch auf die totale Objektivität, sehr geehrter Herr Kollege Schober, würde ich nicht pachten, davon lebt Demokratie, und daran glaube ich nicht. Sie können Ihre Meinung hier kundtun, aber ob das die Wahrheit ist, das wage ich zu bezweifeln. (Beifall bei der ÖVP.) Dann haben wir natürlich noch das Thema Aufsichtsräte besprochen, wo wir festgestellt haben, oder davor eigentlich auch schon wussten, dass eine Aufsicht nicht funktionieren kann, wo alle irgendwie untereinander ein Dienstverhältnis haben, alle aus der Stadt Wien kommen, alle natürlich damit einen veritablen Interessenskonflikt haben. Herr Anzengruber hat dann auch gesagt: Ein guter Aufsichtsrat für ein Energieunternehmen muss zwei Dinge mitbringen, nämlich auf der einen Seite Expertise in Energiefragen und auf der anderen Seite auch die Möglichkeit, unabhängig kontrollieren zu können. Wie das ein Mitarbeiter der Stadt Wien bei einem Unternehmen der Stadt Wien machen soll, hat sich für mich bis heute nicht erschlossen. Dann hatten wir die interessante Diskussion, dass zwar der Magistratsdirektor als Aufsichtsratschef bei den Stadtwerken drinnensitzt, aber anscheinend zwei Gehirnhälften hat. Das ist biologisch prinzipiell ja bereits erwiesen, aber dass er die auch so trennen kann und unterschiedlich operieren kann: Auf der einen Seite sitzt er dann im Aufsichtsrat und ist Aufsichtsratspräsident, darf aber der Stadt nichts sagen, und es wird natürlich auch nichts von seinem Wissen aus der Stadtverwaltung einfließen. Umgekehrt darf er auch der Stadt nichts berichten, was bei der Wien Energie so abläuft. Okay, "fair enough". Wenn es so ist, dann stellt sich natürlich die Frage: Warum sitzt er dann überhaupt dort, und warum sitzt da nicht jemand Unabhängiger, jemand mit Energieexpertise, vielleicht auch mit internationaler Erfahrung, und tut dort das, was man von einem Aufsichtsrat erwartet, nämlich zu kontrollieren und eben auch inhaltliche Expertise abzugeben? Zusammengefasst, es gäbe noch viele weitere Punkte, die vielleicht noch kommen. Da liegt einiges im Argen, sehr geehrte Damen und Herren, was dringend, dringend reformiert gehört in dieser Stadt. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Wir haben als ÖVP ein Fünf-Punkte-Programm vorgestellt, einen Forderungskatalog, was sich aus unserer Sicht, auch mit den Erkenntnissen aus der Untersuchungskommission, tun muss, und das ist der wesentliche Punkt. Jetzt kann man sagen, die U-Kommission hat uns alle sehr viel Zeit gekostet, wir haben alle sehr viel Zeit investiert, aber Sinn jeder Untersuchungskommission ist natürlich auch, dass am Ende etwas herauskommt und dass am Ende etwas verändert wird. Eines muss ich jetzt der SPÖ zu Gute halten - mein lieber Kollege Joe Taucher, du bekommst jetzt quasi indirekt ein Lob, du solltest aufpassen -: Dass sich nach jeder Untersuchungskommission ja dann doch irgendetwas verändert hat und sich bewegt hat und dann doch irgendwelche Reformen gekommen sind. Sie sind nicht gleich im Anschluss gekommen, damit man nicht sagen kann, na ja, das passiert jetzt wegen der ÖVP oder wegen der Untersuchungskommission, aber doch sind peu à peu Dinge umgesetzt worden, unter anderem zum Beispiel auch nach dem Krankenhaus Nord. Natürlich sind sie aus unserer Sicht nicht genug und vielleicht auch die falschen Prioritäten, aber es ist immer etwas passiert. Daher ist meine große Hoffnung, dass es bei dieser Untersuchungskommission auch so ist. Auch wenn man dann sagen wird, nein, nein, das ist die Genialität der SPÖ, das hat mit der Untersuchungskommission nichts zu tun, das hat mit der ÖVP nichts zu tun, wäre das im Sinne der Sache für mich sogar sekundär. Es ist halt das alte Spiel, derzeit kann man das noch nicht zugeben. Ein wesentlicher Punkt - und das ist der wesentliche Punkt, mit dem wir uns heute auseinandersetzen - ist die Notkompetenz. Da muss man nur kurz in Erinnerung rufen: Was ist die Notkompetenz? Sie ist eigentlich Teil eines mehrstufigen Verfahrens, wo man sagt, na ja, im Grunde genommen sollte eigentlich alles der Gemeinderat entscheiden. Dort sitzen die gesetzlichen Vertreter drinnen, dort sitzt quasi die Bevölkerung drinnen, dort wird sie am besten repräsentiert. Nur, wenn das nicht geht, die Zeit fehlt, dann kann der Stadtsenat hier sozusagen overrulen, kann auch - dazu komme ich noch - einen Ausschuss konsumieren. Nur, wenn das wirklich nicht mehr möglich ist, wenn der Stadtsenat in keiner Form mehr zusammentreten kann - in welcher Form, darüber werden wir noch diskutieren -, dann gibt es die Notkompetenz des Bürgermeisters. Das hat natürlich einen Sinn, dass das ein mehrstufiges Verfahren ist, denn wenn am Ende einer über 700 Millionen entscheidet, dann muss das schon wirklich gut begründet sein, warum man hier eigentlich die Demokratie zumindest kurzzeitig aushebelt. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Ein wesentlicher Punkt ist die Dringlichkeit, und darüber haben wir auch diskutiert. Ich habe es vorhin schon ausgeführt, aus unserer Sicht war im Juli diese Dringlichkeit nicht gegeben. Der Bürgermeister musste sich ja auch im Akt gar nicht rechtfertigen, er musste auch gar nicht in den Akt hineinschreiben, warum aus seiner Sicht die Notkompetenz gerechtfertigt war, warum es so dringlich ist, et cetera. Das war nicht notwendig, das haben wir dann erst im Laufe der Untersuchungskommission - zumindest die Version der SPÖ - erfahren. Die Dringlichkeit ist also ein Punkt. Der zweite Punkt ist natürlich, wann dieser Beschluss nachgeholt werden muss. In der derzeitigen Gesetzeslage steht, diese Entscheidung muss unverzüglich nachgeholt werden, und niemand kann Menschen in dieser Stadt erklären, dass unverzüglich heißt, wenn ich am 15. Juli eine Entscheidung treffe, dann erst im September den Gemeinderat damit befasse, sondern klar ist, dass unverzüglich unverzüglich heißt und dass es natürlich möglich gewesen wäre, wesentlich rascher eine Gremiensitzung einzuberufen, als das der Fall war. Dann kamen aber als Rechtfertigung zahlreiche Nebelgranaten. Man hat gesagt: Nein, nein, es hätte einen Ausschuss geben müssen, und das ist während der Urlaubszeit nicht gegangen. Dann haben wir Beispiele geliefert, wo wir gesehen haben, na ja, es hat sehr wohl schon Stadtsenatssitzungen gegeben, wo der entsprechende Ausschuss kompensiert wurde, wo also quasi der Stadtsenat den Ausschuss sozusagen mitgenommen hat. Dann wurde gesagt, okay, es stimmt, es gab schon Fälle, wo das so war, aber der Stadtsenat kann ja nur physisch entscheiden. Dann haben wir wieder etwas auf den Tisch gelegt und gesagt: Nein, nein, bei den Covid- Massentestungen war es möglich, einen Umlaufbeschluss zu machen, wo man das in der Notkompetenz des Stadtsenates beschlossen hat. Da war es auf einmal wieder möglich. Was ist daher meine Zusammenfassung? Das ist das, weshalb wir auch heute diesen Antrag eingebracht haben. Die SPÖ biegt sich zumindest in den letzten Jahren die Stadtverfassung so, wie sie sie gerade braucht. Und damit muss Schluss sein, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Wir wollen daher eine weitere Verschärfung des Gesetzes. Wir haben auch einen externen Gutachter beauftragt, sich unser Vorhaben anzusehen, Univ.-Prof. Mathis Fister, der gesagt hat, so wie wir das verfasst haben, ist es auch gesetzeskonform. Daher gibt es auch keine Ausreden, nicht zuzustimmen. Was sind die wesentlichen Elemente? Wir wollen, dass die Dringlichkeit in Zukunft im Notkompetenzakt umfassend begründet wird, dass also der Bürgermeister darlegen muss, bis wann er die Entscheidung treffen musste, warum die Entscheidung nicht abgewartet werden kann, um andere Gremien zu befassen, warum eine Einberufung einer regulären Sitzung in diesem Zeitraum nicht möglich gewesen wäre. Er muss sich also rechtfertigen, warum er die Notkompetenz gezogen hat. Weiters eine ausführliche Begründung im Notkompetenzakt, warum der Stadtsenat nicht einberufen wurde, und eine explizite Ermöglichung, dass Notverfügungen des Stadtsenates auch im Umlaufweg erfolgen können. Wie gesagt, sie sind schon einmal erfolgt, aber es soll auch schriftlich festlegt werden, dass es keinen Zweifel mehr gibt, dass das möglich ist. Zu guter Letzt - und das ist auch für uns einer der relevantesten Punkte - fordern wir eine umgehende Informationspflicht des Bürgermeisters. Wenn er eine Notkompetenz zieht, vor allem in der Höhe von 700 Millionen EUR, dann hat er - Entschuldigung, wenn ich das so sage - die verdammte Pflicht, innerhalb von 24 Stunden alle, die dafür zuständig sind, entsprechend zu informieren: Stadtsenat, Gemeinderatsausschuss, et cetera, inklusive Inhalt der Notverfügungen samt Übermittlung des Beschlussaktes. (Abg. Mag. Josef Taucher: Das liegt an der Bundesregierung! Ändern Sie die Gemeindeverfassung!) Das ist die Pflicht des Bürgermeisters in so einem Fall, wenn er ein so sensibles Instrument nutzt. Jetzt wird er wahrscheinlich, so wie beim Herrn Vizebürgermeister, nicht persönlich alle anrufen - was ich sehr seltsam finde, aber okay -, aber er hat zumindest diese Informationen über die Büros weiterzuleiten und auch den Beschlussakt allen zur Verfügung zu stellen und damit in die politische Diskussion zu bringen. Wann dann der Beschluss nachträglich erfolgt, ist natürlich auch eine Frage, die relevant ist. Die GRÜNEN haben einen Antrag dazu eingebracht, dem wir auch entsprechend zustimmen werden. Worum es uns aber vor allem geht, ist, dass ein Bürgermeister nicht mehr im Geheimen 700 Millionen unterschreiben kann, sondern dass er diese Entscheidung zum Teil des politischen Diskurses machen muss. Was die SPÖ jetzt sagen wird, ist mir klar, so wie immer wird sie sagen: Wenn wir sagen, es gab keinen Skandal, dann gab es keinen. Vielleicht drehen wir hie und da ein bisschen an einer Schraube, aber im Großen und Ganzen wird schon alles so bleiben, wie es ist. Die NEOS werden sagen: Na ja, es gibt ja eh einen Arbeitskreis. Da weiß ich nicht, ob ich mich freuen oder fürchten soll, denn nach jedem Arbeitskreis war es meistens für die Opposition danach schlechter als davor, weil man sich da immer wieder über den Tisch ziehen hat lassen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir beteiligen uns heute mit diesem Gesetzesvorschlag an einer konstruktiven Lösung. Wenn Sie es als Stadtregierung mit Transparenz und Reformen wirklich ernst meinen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. Nehmen Sie das in eine neue Gesetzesvorlage zur Verschärfung der Notkompetenz auf, wenn Sie es gut mit dieser Stadt meinen und wenn Sie Reformen in dieser Stadt wirklich wollen. Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Ich eröffne hiermit die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt. Zur Besprechung des Dringlichen Antrages hat sich Herr StR Mahrer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm, wobei ich darauf aufmerksam mache, dass die Redezeit mit 20 Minuten begrenzt ist. StR Karl Mahrer: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Werte Mitglieder der Stadtregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Causa Wien Energie beschäftigt uns jetzt samt den weitreichenden Folgen zirka acht Monate. Die Untersuchungskommission hat trotz aller Versuche des Zudeckens und der Intransparenz ganz klare Erkenntnisse gebracht. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Sie waren ja gar nicht dabei!) Ich glaube, Markus Wölbitsch hat einige dieser Erkenntnisse auch auf den Punkt gebracht. (Abg. Mag. Josef Taucher: Einen Minderheitenbericht!) Ich möchte es vielleicht, auch aus der Sicht eines Mannes, der nicht in der Untersuchungskommission dabei war - da haben Sie völlig recht -, zusammenfassen, der sich aber auch ein umfassendes Bild gemacht hat. Das werden Sie mir schon zugestehen. Zum Ersten, und das war ganz klar: Die SPÖ hat natürlich als Regierungsfraktion versucht, die nötige Aufklärung nicht in umfassender Form auf den Tisch zu legen. Wenn ich mir anschaue, dass von 87 Beweisanträgen der Opposition 24 Prozent nicht einmal jetzt noch geliefert sind und 54 Prozent dezidiert negativ beantwortet worden sind, denke ich mir, ist es nicht das Zeichen von Transparenz, das uns angekündigt worden ist. (Beifall bei der ÖVP.) Zum Zweiten, für mich die Erkenntnis: Die Wiener NEOS haben ihre früheren Ansprüche in Sache Kontrolle und Transparenz längst über Bord geworfen. Es ist ja auch ein Zeichen, dass der Herr Vizebürgermeister und Stadtrat Wiederkehr heute gar nicht hier ist, aber er war ja auch in den sechs Wochen zwischen erster und zweiter Notkompetenz wohl da, hat aber nicht einmal Fragen gestellt, wie es heute schon angeführt worden ist, und hat sich überhaupt nicht eingebracht. Wenn Sie mich fragen - die Salzburger haben das am Wochenende beantwortet -, das Projekt NEOS ist aus meiner Sicht vollends gescheitert. (Beifall bei der ÖVP.) Eine klare Erkenntnis für mich ist auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, Bgm Dr. Michael Ludwig hat die Notkompetenz zu Unrecht gezogen. Meine Damen und Herren, wir sind uns ganz, ganz sicher. Die Untersuchungskommission war richtig und notwendig, aber wir wissen jetzt auf Grund dieser Erkenntnisse, inklusive der Frage der Notkompetenz durch den Bürgermeister wirklich genug. Ich würde diese Erkenntnisse in einem großen Satz zusammenfassen: Es geht eigentlich um ein Kollateralversagen. Es geht um ein Versagen beim Risikomanagement, es geht um ein Versagen beim Krisenmanagement, es geht um ein Versagen in der Kommunikation und es geht auch um ein Versagen in der politischen Verantwortung von SPÖ und NEOS. (Beifall bei der ÖVP.) Jetzt geht es aber natürlich auch um die Frage der Schlussfolgerungen und welche Lösungen es jetzt geben kann, damit es das nicht mehr gibt, mit dem wir Ende August konfrontiert worden sind. Wir haben fünf Punkte dazu ausgearbeitet, und die möchte ich Ihnen kurz darstellen. Der erste wesentliche Punkt ist eine Professionalisierung des Beteiligungsmanagements. Da geht es nicht nur um die Aufstockung von Vollbeschäftigungsäquivalenten, sondern da geht es vor allem auch um die Frage, wie eine künftige Beteiligungsholding gestaltet sein soll, damit wir unabhängige Manager und unabhängige Aufsichtsräte haben. Zum Zweiten: Wir brauchen eine Reform der Bestellung der Aufsichtsräte. Es ist schon angesprochen worden, wir brauchen mehr Fachexpertise, wir brauchen internationales Know-how und wir sollten uns auch international tätiger Headhunter-Unternehmen bedienen, die auch entsprechend dafür sorgen, dass es künftig ein objektives Auswahlverfahren von Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten gibt. Drittens brauchen wir die Reform der Reform der Untersuchungskommission. Da spreche ich insbesondere die NEOS an, die ja immer mit dem zufrieden waren, was geschaffen worden ist. Ich glaube, dass die Untersuchungskommission ganz deutlich gezeigt hat, sie muss reformiert werden, massiv reformiert werden, und wir brauchen neue, ergänzende Verfahrensregeln für diese Untersuchungskommission, die sich daran anschließen, was wir im Bund und im Nationalrat an Regeln haben. Wir brauchen auch Aktenlieferungsverpflichtungen von Geschäftsorganisationen der Stadt Wien, von Stellen der Stadt Wien, von Behörden der Stadt Wien und über die Stadt Wien hinaus. Wir brauchen aber letztlich - darum geht es auch in der Diskussion - eine Beobachtung und eine Diskussion über die Geschäftsfelder und über die Geschäftsmodelle der Wien Energie. Es kann doch nicht sein, dass wir weiter zuschauen, dass die Wien Energie weiter mit einem nach oben offenen Risiko bei Termingeschäften vorgeht und wir bei einer Veränderung am Energiemarkt und an den Börsen wieder damit konfrontiert sind, dass die Wien Energie wenige Stunden vor der Insolvenz steht. Das heißt, eine Änderung des Geschäftsmodells muss diskutiert werden. (Beifall bei der ÖVP.) Der fünfte und heute wesentliche Punkt ist die weitere Verschärfung der Notkompetenz. Diese steht heute im Mittelpunkt der Debatte, und Klubobmann Dr. Wölbitsch hat es ja schon detailliert angeführt. Unabhängig davon - ich halte es noch einmal fest - scheint es nach der bislang vorliegenden Indizienkette klar und ist für uns klar, dass Bgm Ludwig die Notkompetenz zu Unrecht gezogen hat. (StR Dominik Nepp, MA: Beweise!) Unabhängig davon brauchen wir aber auch Verschärfungen, deutliche Präzisierungen in den Begründungs- und Informationspflichten in den Notkompetenzakten. Warum sind diese Änderungen so wichtig? Diese Änderungen sind deshalb so wichtig, weil wir jetzt auch gesehen haben, welche politische Tragweite und manchmal finanzielle Tragweite Notkompetenzakte haben. Diese Regelungen müssen daher klar und unmissverständlich sein. Ich glaube, die derzeit formulierten Begründungen haben auch mit dazu beigetragen, dass Geschehnisse in der Causa Wien Energie überhaupt erst möglich gemacht worden sind. Sie haben es auch insbesondere bei der Informationspflicht möglich gemacht, dass es in dieser Stadt möglich ist, dass der Bürgermeister in seiner Notkompetenz, die er angenommen hat, 1 Mal 700 Millionen EUR, das 2. Mal 700 Millionen EUR freigibt und von der 1. Notkompetenz bis zur erfüllten Information ganze 2 Monate vergehen. Die Freigabe von hunderten Millionen Euro an Steuergeld wird in dieser Stadt als Geheimsache verwaltet. Meine Damen und Herren, das darf es in Zukunft nie wieder geben. (Beifall bei ÖVP und GRÜNEN.) Für uns sind daher diese weiteren Verschärfungen beim Notkompetenzrecht sehr, sehr wichtig, damit begründet werden muss, warum überhaupt eine Dringlichkeit besteht und deswegen eine Einberufung einer regulären Sitzung des Gemeinderates beziehungsweise Stadtsenats nicht abgewartet werden kann, dass, wenn schon eine Dringlichkeit gegeben ist und schnell entschieden werden muss, die vorrangige Notkompetenzzuständigkeit des Stadtrats beziehungsweise Stadtsenats auch tatsächlich vorrangig zum Tragen kommt und damit eben nicht die Möglichkeit besteht, dass diese derzeit geltenden Bestimmungen vorschnell zu Gunsten der Notkompetenz des Bürgermeisters ausgelegt werden können. Drittens, meine Damen und Herren, damit klargestellt wird, dass Notverfügungen beziehungsweise auch die Vorberatungen anstelle des Ausschusses durch den Stadtsenat sehr wohl auch im Umlaufweg erfolgen können und die vorrangige Notkompetenzzuständigkeit des Stadtsenats eben nicht, wie es derzeit anmutet, fast willkürlich umgangen werden kann. Meine Damen und Herren, abschließend zur Informationspflicht: Damit unverzüglich - um dieses Wort ist es oft gegangen - eben nicht alles zwischen 15 Minuten und 2 Monaten bedeuten kann, sondern spätestens binnen 24 Stunden, wie es unser Antrag vorsieht. In dieser Frist, binnen 24 Stunden, wollen wir, dass der Stadtsenat beziehungsweise der Gemeinderat als eigentlich zuständiges Organ jedenfalls informiert werden muss und dabei auch der Gesamtakt vorzulegen ist. (Beifall bei der ÖVP.) Meine Damen und Herren, wir werden den Fünf-Punkte-Plan, den ich Ihnen jetzt kurz vorgestellt habe, weiterverfolgen, um Mängel im System dieser Stadt zu beheben. Wir werden die Geschäfte der Wien Energie und die Vorgänge in den nächsten Wochen und Monaten auch sehr genau beobachten. Wir werden aber auch, meine Damen und Herren, weitere, ähnliche Missstände im Bereich der Stadtregierung von SPÖ und NEOS aufdecken, auch entsprechende Konsequenzen fordern und auch entsprechende Lösungen anbieten. Ich erinnere Sie nur an zwei Fälle, die wir in den letzten Wochen und Monaten in diesem Haus besprochen haben: an den Kindergartenförderskandal. (Abg. Mag. Thomas Reindl: He, he!) Na ja, Herr Vorsitzender Reindl, nicht durchatmen, es ging um 40 Millionen an Förderungen allein für Minibambini ohne Kontrolle. (Beifall bei der ÖVP.) Zum Zweiten: Neben diesem Kindergartenförderskandal gibt es auch das Thema Volkshochschulen. Wir haben ein Jahrzehnt hinter uns - nicht zwei Jahre, nicht fünf Jahre, ein ganzes Jahrzehnt -, wo die Wiener Volkshochschulen Jahr für Jahr Defizit machen. Ich sage offen, das wäre allein noch gar nicht das Problem, aber es gibt nicht einmal einen Plan für eine Sanierung. Meine Damen und Herren, die Wiener Volkspartei wird bei diesen Punkten und bei allen Missständen in dieser Stadt einfach weiterhin sehr genau hinschauen. Wie Sie auch bemerken und beobachten: Wir kritisieren, wir benennen das Problem, aber wir werden auch Lösungsvorschläge einbringen, denn die Wienerinnen und Wiener verdienen es sich einfach nicht, dass wir nur streiten. Die Wienerinnen und Wiener verdienen es sich, dass wir Lösungen finden. Dafür ist Politik da, und dafür werden wir arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist StR Nepp. Ich erteile es ihm. StR Dominik Nepp, MA: Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach diesen zwei Beiträgen der ÖVP ist es nicht ganz einfach, darauf zu replizieren. Wir hatten beim Erstredner Kollegen Wölbitsch wirklich eine sehr gut fundierte Aufarbeitung über die Historie der Wien Energie, über die Zustände der Untersuchungskommission, über die schlechte Behandlung der Opposition, wenn es darum geht, Informationen zu erlangen. Er hat es eigentlich wirklich gut, muss ich ehrlich sagen, dargelegt und geschildert. Dann kam die Rede von Herrn StR Mahrer, der inhaltlich eine komplette Verteidigungsrede für Bgm Ludwig gehalten hat. Selbstverständlich, ich erkläre es Ihnen auch. Ich weiß nicht, was Bgm Ludwig Herrn Mahrer in Zukunft versprochen hat, dass er hier so eine Rede hält. Ich kann es Ihnen erklären. Ich gehe jetzt wirklich nicht auf Herrn Kollegen Wölbitsch ein, der das wirklich gut gemacht hat. (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Zuhören!) - Ja genau, zuhören, liebe ÖVP, und zwischen den Zeilen lesen. Ich erkläre es Ihnen gleich. Herr Wölbitsch hat ja wirklich gut gesagt, wie das alles zustande gekommen ist, dass niemand informiert wurde, dass der Stadtsenat nicht einberufen werden konnte, dass der Ausschuss gar nicht nötig gewesen wäre, dass das relativ lange gedauert hat, dass es 2 Mal diese Beschlüsse von 700 Millionen EUR gab, dass es während der Untersuchungskommission sehr schwierig war, Beschlüsse durchzusetzen, dass die Aktenlieferung nicht gestimmt hat, dass das Handy vom Bürgermeister immer noch nicht da ist, dass es enorme Erinnerungslücken gibt, einerseits in der Verwaltung, aber auch in der Politik. Das hat wirklich alles gestimmt. Dann kam Karl Mahrer, der genau das Hauptargument, das ja eigentlich den politischen Angriff darstellt, nämlich dass unverzüglich unverzüglich ist, dass das unmissverständlich ist, dass unverzüglich ganz klar ist, dass der Bürgermeister sofort zu informieren hat, jetzt auf einmal anhand dieses Antrages - und eigentlich müsste diesen Antrag ja die SPÖ stellen, darum verstehe ich jetzt nicht ganz, warum Sie in diesem Antrag jetzt amtlich bestätigen, dass es selbstverständlich einen Spielraum für Bgm Ludwig gegeben hat, weil ja unverzüglich nicht so klar ist. Sie haben es ja selbst gesagt, Herr Mahrer, Sie wollen es jetzt durch diesen Antrag, den sie stellen, endlich klar und unmissverständlich in der Stadtverfassung haben, wie unverzüglich zu interpretieren ist. Herr Mahrer, bei unverzüglich gibt es nichts mehr zu konkretisieren. Das ist der Persil- und Freifahrtschein für Herrn Bgm Ludwig, der sich jetzt immer auf Sie berufen und sagen kann: Schauen Sie, was wollen Sie eigentlich mit unverzüglich? Sie haben ja selbst gesagt, das ist interpretierbar, Sie haben ja selbst gesagt, das kann man so oder so interpretieren. Herr Mahrer, das ist nicht interpretierbar! Wir Freiheitlichen bleiben bei unserem Standpunkt: Unverzüglich ist unverzüglich, daran gibt es nichts zu rütteln, Herr Mahrer! (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Darum schießen Sie sich mit diesem Antrag eigentlich komplett die Argumentation ab. Wir bleiben bei unserer Argumentation und sagen: Unverzüglich ist unverzüglich, er hätte sofort alle informieren müssen. Sie sagen auf einmal: Na ja, das hätte man jetzt so sagen können oder so sehen können. Verstehen Sie, was ich meine? Noch immer nicht, okay, gut! Dann ist es anscheinend keine Absprache zwischen SPÖ und ÖVP, sondern einfach nur politische Blödheit von der ÖVP, sich selbst ins Knie zu schießen. Das nehme ich zur Kenntnis. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich. - Abg. Mag. Josef Taucher: Kein Ordnungsruf?) Sie haben sich ein wenig versprochen und haben gesagt, die Untersuchungskommission war notwendig. Ich konkretisiere Sie in diesem Fall: Die Untersuchungskommission war nicht notwendig, die Untersuchungskommission ist notwendig, denn sie wird jetzt auch nicht aufhören, so wie Sie es wünschen, weil es noch wichtige Zeugen gibt, die zu befragen sind (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Eh!), unter anderen die Teilnehmer der Stadtsenatssitzung, wo Sie ja auch selbst dabei waren. Da möchte ich schon unter Wahrheitspflicht wissen, wer wann informiert wurde. Bgm Ludwig hat gesagt, als ich ihn gefragt habe, wer in der Stadtsenatssitzung informiert wurde, der Stadtsenat ist ein Kollegialorgan, er informiert nicht einzeln, sondern man muss alle informieren. Wir haben dann später erfahren, dass VBgm Wiederkehr - anscheinend ist er nicht Teil des Kollegialorgans - schon diesbezüglich informiert wurde. Ich würde gerne wissen, wann die anderen Stadträte, die dort auch an der Stadtsenatssitzung teilgenommen haben, davon gewusst haben, dass es eine Schieflage gegeben hat, dass es einen Beschluss anhand der Notkompetenz gegeben hat und wie der Informationsfluss war. Da bin ja nicht nur ich als Teil dieses Kollegialorganes wichtiger Zeuge, sondern auch Sie, Herr Mahrer, wann Sie davon erfahren haben, wann Sie davon gewusst haben, wann Sie Gespräche geführt haben, sei es auch mit Ihrer Fraktion. Vielleicht haben Sie auch schon mehr Details davon von Ihrem Finanzminister Brunner gewusst. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Wir wollen alle Unterlagen von Brunner haben!) Das alles ist sehr wichtig, denn es ist ja auch wichtig, dann dort zu bestätigen, dass selbstverständlich wir als Opposition nichts davon gewusst haben, sondern einfach nur NEOS und SPÖ. Das ist ja auch das Ergebnis, wie ich es mir nicht nur vorstelle, sondern wie es natürlich auch gewesen ist, außer Herr Kollege Mahrer sagt unter Wahrheitspflicht, dass er vielleicht schon anders oder früher davon gewusst hat. Wer weiß, es gibt ja dieses ominöse Treffen in Jesolo, wo man sich ja immer ... (StR Karl Mahrer: Da hätten Sie ja auch kommen können! Sie waren ja auch in Jesolo!) - Es tut mir leid, ich verbringe meinen Urlaub mit Menschen, mit denen ich gerne den Urlaub verbringen will. Da zählen jetzt Sie oder Herr Hanke nicht so dazu, sondern eher meine Familie. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ich glaube, das beruht auf Gegenseitigkeit!) Ich bin oft in Jesolo, und es sind ja eigentlich viele Wiener in Jesolo. Ich kenne auch viele Freunde, die oft in Jesolo sind, aber ich laufe denen eigentlich nie über den Weg, schon gar nicht in einem Hafencafé. (Zwischenrufe von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM und Abg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc.) Es ist anscheinend unangenehm, aber es gibt anscheinend Zufälle. Auch da wäre es eben wichtig: Wer hat wann etwas gewusst? Gab es schon Vorinformationen, und wie ist dieser Informationsfluss gelaufen? Darum - das kann ich auch jetzt hier bestätigen und auch Ihnen allen mitteilen - werden wir die Untersuchungskommission nicht vor dem Sommer abdrehen, wie es von der ÖVP gewünscht ist, sondern wir wollen selbstverständlich noch wichtige Zeugen laden. Das sind Zeugen aus der Finanzverwaltung und das sind vor allem auch die Stadträte, die an der Sitzung teilgenommen haben, in deren Rahmen die Notkompetenz dann nachträglich genehmigt wurde. Das wollen wir noch aufgeklärt wissen. Das wird sicher noch bis in den Herbst dauern, und dann reden wir weiter. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Wolfgang Kieslich.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Bevor ich zum nächsten Redner komme: Herr StR Nepp, ich bin bekannt dafür, dass ich durchaus die Diskussion sehr sportlich dahingleiten lasse, wenn man Fußballvergleich möchte: englische Spielart. Ich appelliere aber dennoch: Politische Blödheit den anderen zu zeihen, das sollte man vielleicht nicht in unseren Sprachgebrauch mit aufnehmen. Es könnte sein, dass wir das dann sehr bald sehr inflationär und in alle Richtungen gebrauchen könnten. Ich denke, das wäre der Würde des Hohen Hauses nicht zuträglich. Ich danke schon jetzt für die Beachtung dieser Regeln. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Konrad. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ja, ich muss gestehen, ich war noch nie in Jesolo. (Allgemeine Heiterkeit. - StR Dominik Nepp, MA: Das ist ein Fehler!) - Vielleicht war es ein Fehler. Wir sind jedenfalls jetzt Zeuge eines großen Spins bei den beiden ÖVP-Vorrednern geworden, weil die ÖVP nun eben einen Ausweg aus der Untersuchungskommission sucht, weil sich der von ihnen in den Raum gestellte größte Finanzskandal Wiens eben einfach nicht eingestellt hat. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Daher möchte ich jetzt einmal einige Fakten zu den letzten 8 Monaten zurechtrücken. Wir haben in diesen 8 Monaten bislang in 9 Sitzungen und über 70 Stunden in dieser U-Kommission verbracht. Wir hatten dabei Experten- Hearings wie Zeugenaussagen von allen wesentlichen Playern in Politik, Verwaltung, den Wiener Stadtwerken und der Wien Energie, so wie natürlich auch die Möglichkeit zur Einsicht in viele weitere schriftliche Beweismittel. Es ist daher einfach unwahr, wenn behauptet wird, dass diese Untersuchungskommission nicht wirkt und dass Aufklärung verhindert würde. Ich finde es eigentlich auch schade, dass die Opposition diesen Spin verbreitet, denn ich bin durchaus auch wie Sie, Herr Wölbitsch, der Meinung, dass es sich hier um ein wichtiges Kontrollinstrument in diesem Gemeinderat handelt. Ich finde auch, dass sie bisher durchaus Sinn gemacht hat, weil wir alle viel über die Wien Energie gelernt haben, über das Funktionieren des Energiemarktes, den Stromhandel und natürlich auch über politische und verwaltungstechnische Abläufe in dieser Stadt (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Die habe ich schon vorher gewusst!) und weil wir daraus auch Schlüsse ziehen können und gesehen haben, dass nicht alles optimal gelaufen ist und daher auch daraus Reformen ableiten werden. Dazu werde ich noch kommen. Ich möchte davor aber schon auch festhalten, dass wir mit der Reform der Untersuchungskommission im ersten Jahr der Fortschrittskoalition einen ganz wichtigen Grundstein für die laufende Untersuchungskommission gesetzt haben. Wir haben der Opposition weitreichende Minderheitenrechte eingeräumt und mit der Schaffung einer neuen Vorsitzführung und eines Schiedsgremiums für sehr klare und transparente Vorgänge in der Untersuchungskommission gesorgt. Es ist jetzt etwa nicht mehr möglich, dass die Regierungsmehrheit Zeugenladungen oder das Verlangen nach Beweismitteln blockieren kann. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Sie liefern sie halt nicht! Das ist viel einfacher!) Das ist nun ein Minderheitenrecht, wie Sie wissen, Herr Wölbitsch, und das macht einen ganz entscheidenden Unterschied. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Unabhängig von dieser Regelung haben wir als Regierungsfraktionen in der laufenden Untersuchungskommission auch der überwiegenden Mehrheit der Beweisanträge und Zeugenladungen ohnehin zugestimmt. Nur dort, wo es rechtliche Bedenken gab, wurden diese dem Schiedsgremium zugewiesen, das dann unabhängig über die Zulässigkeit entschieden hat. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, aber es wurden keine geliefert!) Die Vorsitzführung der Untersuchungskommission, die wir ja ebenfalls reformiert haben, ist in Wien wirklich exzellent, und ich möchte mich an der Stelle auch ganz ausdrücklich bei den drei Vorsitzenden für die bisherige Arbeit bedanken. (Beifall bei NEOS, SPÖ und ÖVP.) Im Gegensatz zu den letzten Untersuchungsausschüssen auf Bundesebene haben wir hier bei allen geladenen Zeugen in der laufenden Untersuchungskommission keine Enthaltungen, Entschlagungen gesehen und sehr umfangreiche Aussagen erlebt. Vergessen wir nicht, dass die Zeugen hier natürlich unter Wahrheitspflicht aussagen und damit natürlich wichtigste Auskunftsquelle rund um die Causa sind. Dass Sie sich heute hier herausstellen und diese UKo kritisieren, sehr geehrte Damen und Herren der ÖVP, nachdem wir Herrn Sobotka als Vorsitzenden im U- Ausschuss erlebt haben, die ganzen Entschlagungen und Erinnerungslücken der geladenen ÖVP-Zeugen erlebt haben, ist ja an Chuzpe kaum zu überbieten. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Die haben dort zumindest Akten bekommen!) Man kann für Wien festhalten, dass die Reform der Untersuchungskommission wirkt (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ.) und dass sich wirklich alle Abgeordneten in der UKo in den bisherigen neun Sitzungen ein sehr umfassendes Bild über die Situation rund um die Wien Energie im letzten Sommer machen konnten. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Dabei konnte jedenfalls klar festgestellt werden, dass Wien Energie nicht spekuliert hat und warum es auf Grund der massiv gestiegenen Margin-Zahlungen notwendig war, als Stadt zusätzliche liquide Mittel zur Verfügung zu stellen, um das Geschäft der Wien Energie abzusichern und damit auch die Versorgungssicherheit der Wienerinnen und Wiener zu gewährleisten. (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Termingeschäfte sind Spekulationen!) Wie aber schon erwähnt, ist rund um diese Ereignisse nicht alles optimal gelaufen. Das haben wir NEOS immer klar gesagt. Das betrifft vor allem eine mangelnde Transparenz bei der Kommunikation und auch das Krisenmanagement der Wien Energie. Das hat VBgm Wiederkehr in seiner Befragung in der Untersuchungskommission auch klipp und klar so dargelegt. Daher werden wir als Fortschrittskoalition aus diesen Erkenntnissen Schlüsse ziehen und Reformen einleiten. So sind wir der Meinung, dass es bei der Notkompetenz zu einer Präzisierung kommen sollte. Wir wollen einen Public Corporate Governance weiterentwickeln, wo es darum geht, Beteiligungen transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Dieser wird sich auch der Bestellung von Aufsichtsräten annehmen. Wir wollen das Interpellationsrecht weiterentwickeln und damit die Kontrolle und Transparenz des politischen Handels stärken, und zudem wird es auch Verbesserungen beim Beteiligungsmanagement geben. Ich finde daher, dass die bisherige Arbeit in der Untersuchungskommission sich durchaus bezahlt gemacht hat. Ich bedanke mich auch bei allen Abgeordneten, die im Sinne der Transparenz Aufklärungsarbeit vorgenommen haben. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Dass die ÖVP nun mit recht billigen Ausreden versucht, sich aus der Sache herauszuziehen, ist sehr durchschaubar, wir haben das in den letzten Sitzungen auch schon absehen können. Wir schauen jetzt natürlich auch einmal gespannt darauf, wie sich ÖVP und FPÖ zu einer vorzeitigen Beendigung einigen. Wir haben das ja eigentlich auch als Minderheitenrecht in unserer UK-Reform so dargelegt, dass wir eben gesagt haben, es bedarf einer Zustimmung der Einsetzungsminderheit, um eine Kommission frühzeitig zu beenden. Dass sich jetzt die Einsetzungsminderheit allerdings nicht einig ist, ist schon einigermaßen bizarr, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Das war jetzt ein bisschen abrupt. - Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Ellensohn. Ich erteile es ihm. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur noch einmal zum Rekapitulieren: Worum geht es überhaupt bei Wien Energie? Was ist in den letzten Jahren passiert? Im Herbst 2021 sind die Preise enorm angestiegen. Wer in der Untersuchungskommission war, hat sich diese Tabellen öfter anschauen können. 2022 im Februar überfällt Putin die Ukraine, und ab dann geht es auf den Energiemärkten rund. Die Energiesicherheit in Europa ist gefährdet. Alle haben Angst, dass gar nichts mehr kommt. Die Kosten explodieren in der Folge. Jetzt könnten sich in der Politik die dafür interessieren, die zuständig sind, oder auch nicht. In der Untersuchungskommission hatte man manchmal den Eindruck oder musste den Eindruck gewinnen, dass der Herr Bürgermeister zum Beispiel gesagt hat: Dafür gibt es Leute in der Stadt. Das geht mich eigentlich nichts an. Am 15. Juli hat man mir etwas hingelegt, dort ist gestanden, wir brauchen 700 Millionen EUR. Das habe ich unterschrieben. Für die Bewertung von dem allem brauche ich keine Stunde, denn das machen andere Leute. Das ist nicht wahnsinnig wichtig. Dementsprechend hat man sich auch die nächsten paar Wochen nicht darum gekümmert. Noch besser ist allerdings der Herr Vizebürgermeister, der am 15. Juli informiert wird und dann Zeit hätte, mit Herrn Hanke als Stadtrat oder mit dem Herrn Bürgermeister oder der Wien Energie oder irgendjemand darüber zu reden. Dann war 44 Tage lang Schweigen. 44 Tage lang hat der Herr Bürgermeister mit dem Vizebürgermeister überhaupt kein Wort gewechselt, nicht nur zur Wien Energie, einfach Pause, nichts. Man möge sich die eigenen privaten Beziehungen oder Arbeitsbeziehungen vorstellen. Mit wie vielen Leuten, mit denen man zu tun hat, redet man 44 Tage in Serie nichts? (Heiterkeit bei GRÜNEN und ÖVP.) Ich habe mir das überlegt. Ich finde keinen Abgeordneten und keine Abgeordnete. Ich weiß nicht, wie viele Leute ich innerhalb der GRÜNEN überhaupt finde, aber außerhalb, mit meiner Frau? Ich rufe meine Mama nicht jeden Tag an, aber wenn ich sie 44 Tage nicht anrufe, wäre sie sauber verstimmt. Da reden wir jetzt aber von einer Stadt, die man gemeinsam führen soll, und die zwei Chefs der Parteien: 44 Tage. Das Beste war - nicht, weil wir auf Urlaub sind oder ich bin nicht da oder ich bin auf einem anderen Kontinent. Wir haben so viel zu tun - beide -, dass sich das nicht ausgegangen ist. Wien Energie, Krise, Energiesicherheit. - Ist das gefährlich? Was kostet es? Wie geht es den Leuten damit? - Wurscht! Der Reihe nach: Diese Untersuchungskommission ist anders als andere. Unter Michael Häupl gab es Untersuchungskommissionen - Alleinregierung der Sozialdemokratie -, und Unterlagen wurden geliefert, wenn man gefragt hat, manches geschwärzt, aber es wurde geliefert. Dann gab es Rot-Grün. Es gab Untersuchungskommissionen. Ich bin in beiden gesessen, die damals stattgefunden haben. Unterlagen, die man beantragt hat, wurden geliefert, manchmal geschwärzt, mittlerweile tut man es weißeln, also manches ist halt nicht sichtbar, aber sie wurden geliefert. Dieses Mal gibt es 83 Beweisanträge - man muss jeden Tag nachschauen, ob etwas nachgeliefert wird - auf Vorlage von Unterlagen. Alle Parteien haben welche eingebracht. Am meisten zurückbekommen hat die Sozialdemokratie, die haben 8 Anträge gestellt und 6 davon haben dann auch in der Folge Lieferungen gehabt. 54 Mal wurde der Beweisantrag aber einfach negiert, beschlossen in der Untersuchungskommission, 54 Mal sagt die Stelle, die etwas liefern soll, der Magistrat oder die Wiener Energie oder die Stadtwerke: Nein, ihr kriegt nichts! Dann kommen noch tolle Begründungen dazu: Ihr kriegt deswegen nichts, weil die Untersuchungskommission es zwar beschlossen hat und ihr glaubt, das hilft euch in eurer Arbeit, aber wir entscheiden jetzt, als diejenigen, die geprüft werden, es nutzt euch nichts. Wir sagen, diese Unterlage - es ist doch schade darum. Wenn ich dir das schicke, Hans, dann weißt du nicht, was du damit machen musst, das vernichtet nur deine Zeit. Das mache ich paternalistisch für dich und sage: Nein, du kriegst es nicht. Aber nicht nur Hans Arsenovic kriegt es nicht, sondern die ganze UK kriegt es nicht. Unvorstellbare Vorgangsweise! Einmal negieren, einmal gar nicht. Eine banale Anfrage an den Magistrat, könntet ihr es bitte der Wien Energie weiterschicken, kommt zurück: Das machen wir nicht, denn das bringt nichts. Das kriegt man als Antwort. Das gab es früher nicht. Es muss eine neue Order im Haus geben. Unter Bgm Häupl war das anders, unter Rot-Grün war es anders. Unter Bgm Michael Ludwig werden Beweisanträge zu zwei Dritteln negiert, einfach rausgeschoben, wird nichts gemacht. Das ist ein Zustand, der so nicht aufrechterhalten bleiben darf. (Beifall bei GRÜNEN, ÖVP und FPÖ.) Damit wir wissen, worum es geht, mache ich nicht alle 54 Beweisanträge, aber 3. Beweisantrag Urlaub Stadträte und Stadträtinnen: Amtsführende Stadträte müssen melden, wann sie auf Urlaub fahren, damit man Sitzungen, et cetera organisieren kann. Es wäre günstig, denn, wenn man dann weiß, es waren alle neun Wochen im Sommer weg, dann verstehe ich, warum man sich zum Beispiel physisch nicht treffen kann. Ich gönne allen Leuten im Sommer viel Urlaub, es muss nicht Jesolo sein, da bin ich ganz beim Kollegen Konrad, aber egal, wo immer man Urlaub macht. Das bekommen wir nicht. Es wäre leicht zu liefern, wir bekommen es nicht, weil man es uns nicht geben will. Warum auch immer, da wurde keine große Begründung dazu gesagt. Noch besser finde ich fast den Beweisantrag Leiter Riskmanagement. Wir hätten gerne von der Wien Energie den Leiter oder die Leiterin des Riskmanagements eingeladen. Also stellen wir einen Antrag in der Untersuchungskommission, dass er oder sie geladen wird, und können den Namen natürlich nicht hinschreiben, denn wir wissen ja nicht, wer dort zuständig ist. Es kommt aber noch besser. Wir können ihn immer noch nicht laden, da die Wien Energie keinen Menschen dafür namhaft machen hat können, weil es keinen gibt. Das ist die Begründung. Diesem Antrag wird nicht stattgegeben oder können sie nicht machen, weil sie keinen haben. Sie haben zwei Leute, die das schon auch nebenher machen, aber es gibt keine Leitung Riskmanagement. Das war wenigstens eine Begründung. Du kannst natürlich keinen Zeugen namhaft machen, wenn es ihn gar nicht gibt. Dann wollten wir die Vorlage von Kalendereinträgen. Das wäre deswegen wichtig: Wenn ein Zeuge kommt und sagt, ich habe mit B nie geredet und mit C habe ich auch nicht geredet, und alle sagen, sie haben nicht miteinander geredet, dann wären so Kalendereinträge ganz günstig, wo man sagt: Da war ein Jour fixe, da war ein Treffen. Das stimmt nicht, da habt ihr euch zwei Stunden getroffen. Was habt ihr denn zwei Stunden geredet, die Urlaubspläne oder etwas anderes? Diese Kalendereinträge haben wir nicht bekommen. Zuerst habe ich geglaubt, da sind so viele Sachen, so viele Treffen und so viel Information für uns drin, dass man es uns deswegen nicht geben will. Mittlerweile, da man 44 Tage auch bei Jour fixe nicht miteinander redet, glaube ich, wir kriegen die Kalendereinträge nicht, weil sie leer sind, und das wäre noch peinlicher gewesen. Auf jeden Fall sind die nicht gekommen. Protokolle von Sitzungen werden nicht geliefert, Unterlagen werden als unzulässig erachtet und nicht geliefert, Magistrat leitet Beweisanträge nicht weiter. Eines nach dem anderen, 54 Mal. Das kann man nicht schönreden, das passiert nämlich zum Beispiel auf Bundesebene nicht. Ich bin nicht einverstanden mit der Vorsitzführung auf Bundesebene beim Untersuchungsausschuss, aber da passiert das nicht. In zwei Drittel der Fälle bekommen wir einfach nicht, was wir uns erwartet haben, was wir gemeinsam beschlossen haben. Diese Untersuchungskommission ist dadurch zum Teil zu einer Zudeckungskommission geworden, so wie man vorher nicht darüber geredet hat, wenn man die Notkompetenz nutzt. Das darf niemand in der Stadt wissen, 700 Millionen, niemand darf es erfahren, das machen wir alles geheim. "Unverzüglich" diskutieren wir dann auch ewig, das gefällt mir auch. Dann heißt es, es ist kein Schaden passiert. Ja, man kann natürlich schon eine Vorgangsweise wählen und am Schluss Glück haben und sagen, es ist nichts passiert. Es ist trotzdem die Frage, ob man es noch einmal macht. Wenn jemand mit 200 km/h in der Nacht über den Gürtel brettert und keinen Unfall hat, hat er Glück gehabt. Ich würde trotzdem nicht empfehlen, das jeden Tag zu wiederholen, denn irgendwann wird es einen Crash geben. Hier haben wir genau das. Die SPÖ ist so zufrieden, dass nicht wahnsinnig viel Geld sofort verschwunden ist, dass sie glaubt, das immer wiederholen zu können. Wir haben mit Herrn Pühringer eine sehr gute Vorsitzführung, aber er verzweifelt fast zwischendurch. Wenn man ihm genau zuhört, sitzt er ja dort und sagt: Ich habe das beantragt, es wurde nicht geliefert. Er hat dann Zeugen gebeten, er hat sogar dem Bürgermeister, dem Magistratsdirektor, allen möglichen Zeugen höflich gesagt: Würden Sie bitte in Ihrem Wirkungsbereich darauf schauen, dass die Briefe, die ich dort zum Liefern von Unterlagen hinschicke, nicht nur gelesen werden, sondern dass vielleicht irgendjemand etwas macht. Er hat kein weiteres Instrument. Das muss man schon als Defizit sehen. Bis jetzt wurde das halt nicht ausgenutzt, bis jetzt war es kein Problem, weil man mit den Regeln nicht so gespielt hat. Aber wenn die SPÖ, wenn der Magistrat die Regeln jetzt so auslegt, wenn ich es nicht liefere, passiert nichts, außer dass der Brief noch einmal kommt und noch einmal kommt und noch einmal kommt und noch einmal kommt und es hat keine weiteren Folgen, dann funktioniert es nicht. Offensichtlich ist dieses Instrument durch diese gewählte Vorgehensweise so entwertet worden, dass es dringend notwendig ist, dass Änderungen kommen. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Diese Änderungen betreffen natürlich unter anderem Notkompetenz. Man muss schon noch einmal erklären: Notkompetenz kommt immer wieder vor, Bezirke, macht der Bürgermeister. Nehmen wir einmal den Schnitzel- Gutschein, an den sich alle noch erinnern können. Der Bürgermeister sagt, die WienerInnen brauchen einen Schnitzel-Gutschein. Es ist Wahlkampfjahr, es ist ein paar Monate vor der Wahl, es hat keinen Zusammenhang, es war nur wegen Corona. Wir brauchen einen Schnitzel-Gutschein, ich brauche eine Notkompetenz. Was hat er gemacht? - Eine Pressekonferenz, er hat sich hingestellt und gesagt, da gibt es den Schnitzel-Gutschein. Alle waren sofort informiert. Die Medien mussten darüber berichten, man wollte, dass es alle wissen. Was hat man diesmal gemacht? 700 Millionen EUR, viel, viel mehr Geld, verschoben (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Verschoben?), den Koalitionspartner - nebenher gesagt, nicht einmal alle StadträtInnen der eigenen Fraktion, das wissen wir immerhin aus den Zeugenbefragungen -, natürlich nicht die Öffentlichkeit, nicht die Medien, kein Gremium und nichts informiert. Jetzt streiten wir darüber, was unverzüglich heißt. Das habe ich natürlich schon gemacht. Ich habe einfach Leute auf der Straße gefragt: Wie schnell ist unverzüglich? Da kommt immer das Gleiche, man kann aber auch den Duden nehmen. Unverzüglich heißt also - falls irgendjemand Zweifel hätte, ob das nächstes Jahr oder in drei Jahren oder zur Goldenen Hochzeit bedeutet - auf der Stelle, augenblicklich, ohne Aufschub, schleunigst, sofort. Das heißt unverzüglich, sagt der Duden. Das haben ja auch alle gewusst. Das wissen der Bürgermeister und der Magistrat auch. Jetzt reden wir uns ein, unverzüglich heißt so etwas Ähnliches wie 44 Tage, 6 Wochen, 8 Wochen, wenn es Anfang vom Sommer ist, ist es sogar im Herbst oder so, nächste Jahreszeit. Ich glaube, es heißt, nächste Jahreszeit, aber nur, wenn die eine, ich weiß es nicht ... Man redet uns ein, unverzüglich heißt nicht das, was jeder Mensch in seinem Sprachgebrauch meint und kriegt sogar eine juristische Auslegung. Es tut mir immer leid, dass Leute, glaube ich, gezwungen werden, so etwas zu schreiben. Wenn Juristen, Juristinnen etwas schreiben, dann meinen sie das sehr genau. Wenn einmal in einem Paragraph unverzüglich steht und im Paragraph ein bisschen später steht, nächste Sitzung, dann sind das nicht zwei verschiedene Wörter, weil das SchriftstellerInnen sind, die sagen, ich muss ein bisschen bei der Wortwahl abwechseln, damit es beim Lesen spannender ist, sondern sie meinen damit nicht dasselbe. Mensch, wir haben ja alle mit Juristinnen und Juristen zu tun! Die meinen das genau so, wie sie es sagen. Da steht drin nächste Sitzung, das ist die nächste Sitzung. Da steht drin unverzüglich, das heißt das, was es immer heißt: gleich, sofort, schleunigst. Das ist nicht passiert. Ich kann daraus nur ein schlechtes Gewissen ableiten. Man wollte es möglichst lang hinauszögern, damit es niemand erfährt. Das hätten wir gerne alles geändert. Wir bringen deswegen einen Antrag ein, dringend notwendige Reform der politischen Kontrollrechte in Wien. Da steht jetzt im Wesentlichen drin - wer ihn noch nicht gelesen hat -, es möge eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die sich um das alles kümmert, ein Fünf-Parteien-Arbeitskreis. Ich höre, das steht eh auch im Koalitionspapier, dass man zumindest die verschiedenen Punkte weiterentwickelt. Wir haben ja tatsächlich die Untersuchungskommission ein Stück weit weiterentwickelt, nur sind ein paar große Fehler leider übrig geblieben. Ich bin froh, dass wir als Vorsitzführung einen Richter haben, der sie führt, und nicht ein Politiker des Hauses. Ich würde mich nicht freuen, wenn sich Herr Reindl dort so benehmen dürfte wie Herr Sobotka, sondern ich bin froh, dass es Herr Pühringer leitet und das ein unabhängiger Richter macht. Der Antrag lautet, wir machen heuer im Landtag noch neue Regeln, falls es dann in der nächsten Zeit noch vor der nächsten Wahl eine Untersuchungskommission geben sollte, dass sie nach neuen Spielregeln funktionieren kann. Das ist eigentlich einfach. Die neuen Spielregeln werden erst beschlossen, nachdem sie hier herinnen sind, dass wir uns zusammensetzen und darüber reden, ob wir das wollen, dass zwei Drittel von Anträgen einfach nicht kommen. Zeugen müssen immerhin unter Wahrheitspflicht aussagen. Das ist immer dann spannend, wenn sie nicht alle das Gleiche sagen. Diese Untersuchungskommission hat bis jetzt trotzdem einiges zu Tage gebracht. Ich war verblüfft, mit welcher Offenheit der Herr Vizebürgermeister darüber redet, wie mager die Informationen zu ihm geflossen sind und mit wie wenig Engagement das weiterverfolgt wurde. Das wundert mich tatsächlich, aber er hat offensichtlich die Wahrheitspflicht ernst genommen, hat die Wahrheit gesagt, hat gesagt: Ich habe nichts gewusst, man hat es mir zu spät gesagt. Dann habe ich mich nicht dafür interessiert, weil ich gehofft habe, es wird schon gut ausgehen. Das finde ich interessant. Was ich jetzt gerne von den NEOS hätte, ist etwas mehr Engagement bei den Änderungen der Regeln. Mir ist es vollkommen klar, dass das nicht so einfach ist. Wir hätten gerne auf Bundesebene etwas, du hast immer einen Koalitionspartner, musst immer arbeiten. Die Regeln gelten aber auch nachher wieder, wenn man wieder in der Opposition ist. Das gilt jetzt für uns, das gilt für andere Fraktionen auf anderer Ebene. Alle hätten gerne, dass die Kontrollinstrumente funktionieren, und alle sagen das in allen Sonntagsreden. Jetzt hat man die Chance, zu sehen, da sind wirklich Defizite. Es kann doch niemand wollen, dass, wenn er einen Antrag stellt - da sind auch SPÖ-Anträge dabei, da sind Anträge dabei, die die SPÖ mitbeschlossen hat -, dann irgendwo jemand sagt: Ich schicke es euch nicht. Ich muss es nicht einmal begründen. Ich schicke es euch nicht, weil ich keinen Bock habe. Das reicht als Begründung. Du musst gar nichts sagen, ich schicke es nicht. Am besten find ich ja wirklich den Zugang: Ich schicke es euch nicht, denn das ist ein Quatsch, dass ihr das von mir verlangt. Das ist ein Fehler von euch, dass ihr das einstimmig beschlossen habt. Deswegen kriegt ihr es nicht, denn ich weiß es besser. Ich als geprüfte Stelle weiß viel besser, welche Unterlagen ich euch schicken soll. Am besten keine. Die Untersuchungskommission muss in Zukunft mehr können und mehr dürfen, das sind wir der Demokratie schuldig. Es geht in dem Fall potenziell um wahnsinnig viel Geld, da geht es um Milliarden. Zu sagen, es hat keinen Schaden angerichtet: Wenn nicht der Strompreis jetzt von Bundesebene her gedeckelt wäre, würden wir alle drei Mal, vier Mal so viel für den Strom zahlen. Drei Viertel von den Stromkosten werden ja momentan von der öffentlichen Hand übernommen, nicht beim Gas in Wien, aber wir haben immerhin beim Strom eine große Unterstützung beschlossen. Da braucht es viele, viele Milliarden, um das alles zu retten. Was wir in Wien brauchen, ist eine Untersuchungskommission mit neuen Regeln. Deswegen unterstützen wir auch den Antrag, den die Volkspartei eingebracht hat, und hoffen auf eine Mehrheit für den Antrag, den wir selber eingebracht haben. Vielen Dank. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abg. Stürzenbecher. Ich erteile es ihm. Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Dringliche Antrag betrifft eine von den Antragstellern gewünschte Novellierung der Wiener Stadtverfassung, insbesondere der Notkompetenzen des Bürgermeisters und des Stadtsenats. Dazu ist einmal festzustellen: Die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungskommission haben eindeutig bestätigt, dass die Ausübung der Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister am 15. Juli 2023 und auch dann Ende August 2023 richtig und geboten und vor allem alternativlos war. Das ist ganz eindeutig festzustellen. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Ruf bei den GRÜNEN: Recht überzeugend hat das nicht geklungen!) Die Ausübung erfolgte im Einklang mit dem Gesetz, mit der Stadtverfassung, und die Wiener Stadtverfassung ist diesbezüglich in jeder Hinsicht und eindeutig eingehalten worden. In Hinblick auf allfällige gesetzliche Änderungen sollten jedenfalls, meine ich, die Ergebnisse der derzeitigen Untersuchungskommission abgewartet werden, insbesondere der Bericht der Untersuchungskommission, aber vor allem auch des Gemeinderates, der dann zu beschließen ist. Das insbesondere auch deshalb, da der Punkt 2 des Einsetzungsantrages sich ja mit der Notkompetenz auseinandersetzt. Ich glaube, also dann, wenn einmal die Untersuchungskommission fertig ist, sollte man natürlich schauen, was man daraus gelernt hat, dann kann man auch über gesetzliche Änderungen diskutieren. Das jetzt zwischendurch zu machen, hat vielleicht dann einen Sinn, wenn man wie die ÖVP meint, dass die Untersuchungskommission schon beendet werden soll, weil der angebliche Skandal ja nicht da ist. Ich sage ja auch immer, das ist der erste Finanzskandal der Geschichte, bei dem kein einziger Cent verloren gegangen ist. Das ist wirklich deutlich festzustellen. Das haben wir aber schon öfters festgestellt, und ich meine wirklich, das muss man auch trotzdem immer wieder sagen, denn es wird so getan. Wo ist jetzt eigentlich der Skandal? - Das frage ich auch Kollegen Ellensohn. Es ist kein Geld verloren gegangen, es ist alles nach dem Gesetz abgeführt worden, es ist auch nicht Geld, wie Kollege Ellensohn gesagt hat, verschoben worden, sondern man hat Sicherheiten in einem Ausmaß zur Verfügung gestellt, dass es im Notfall auf dieser Warenbörse eingesetzt werden kann, weil eben die Gefahr war, dass die Volatilität des Marktes so hoch ist, dass es gebraucht wird. Dafür hat es reale Ansatzpunkte gegeben, und deshalb war auch die Notwendigkeit gegeben. Dass es sich im Endeffekt dann aber anders entwickelt hat, hat man dann auch gesehen und man hat auch gesehen, dass die Gelder ja wieder zurückgeflossen sind, dass kein einziger Cent verloren gegangen ist, dass niemandem ein Schaden entstanden ist. Das ist festzustellen. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - Abg. Mag. Josef Taucher: Das muss einmal gesagt werden!) Ich muss auch sagen, dass wir uns jetzt natürlich im Landtag befinden und wir diskutieren den Dringlichen Antrag, der auf gesetzliche Änderungen der Stadtverfassung orientiert ist. Das ist okay. Es ist die Debatte jetzt ein bisschen umfunktioniert worden - mir ist das auch recht -, als wenn wir quasi jetzt die Untersuchungskommission als Ganzes debattieren würden, wie man das zum Schluss macht. Ja, das kann man machen. Wenn unsere Präsidenten so streng wären wie der Vorsitzende der Untersuchungskommission manchmal war, würde da vielleicht der Ruf zur Sache kommen. Ich bin aber durchaus dafür, dass man das auch so diskutiert, wie man es jetzt macht, auch wenn ich nicht auf alle Unwahrheiten und Sachwidrigkeiten, die bisher gekommen sind, eingehen kann, denn dann müsste ich natürlich eine andere Redezeit haben. Tatsache ist aber schon, dass die Dringlichkeit am 15. Juli jedenfalls - das hat die Untersuchungskommission ergeben - für den Wiener Bürgermeister eindeutig gegeben war. Das ist auch im Akt dargelegt worden, das haben vorher fünf Stellen festgestellt, also MA 5, MA 6, Magistratsdirektion-Recht, Magistratsdirektion und Büro des Finanzstadtrates. Die haben das alle festgestellt, das steht im Akt drinnen, da ist auch alles deutlich begründet. Es war so, dass am 13. Juli von der Gazprom die Informationen waren, es könnte überhaupt kein Gas mehr geliefert werden. Deshalb war die reale Gefahr, dass das Geld unmittelbar am 18. beispielsweise - das war der Montag darauf - gebraucht wird. Deshalb war die Notkompetenz des Bürgermeisters zu Recht gegeben, wurde zu Recht ausgeübt. Wenn sie nicht ausgeübt worden wäre, dann wäre es bedenklich gewesen. Aber sie ist zu Recht, die Dringlichkeit ist gegeben gewesen, und dadurch wurde die Notkompetenz des Bürgermeisters zu Recht ausgeübt, und deshalb war das richtig. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Ich möchte das auch noch mit ein paar Stellen belegen. Ich könnte jetzt viele Stellen in der Untersuchungskommission finden, die das belegen, aber Kollege Maschek, Finanzdirektor, hat unter anderem am 1. März ausgeführt - das ist bei der Sitzung, Seite 20 -, dass es vorher auch Verhandlungen mit Banken gegeben hat. Das zieht sich natürlich hin und geht nicht innerhalb von einem oder zwei Tagen, und deshalb hat er gesagt: Sie waren mit den Verhandlungen aber noch nicht so weit, und aus diesem Grund, weil man dachte oder davon ausgehen musste, dass es auf Grund der Androhung der Gazprom am 13. zu einer Marktverwerfung kommt, dass wir am 18. zahlen müssen, haben wir diese 700 Millionen festgelegt. - Das ist ganz eindeutig. Es wurde festgelegt und vom Bürgermeister dann unterschrieben. Ich glaube, wer die Wahrheit sehen will, sieht sie, wer sie negieren will, wird sie immer negieren. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Mein Gott, die Wahrheit!) Das ist eben einmal so. (Beifall bei SPÖ und NEOS.) Der Finanzdirektor hat dann noch weiter gesagt, das war, und das ist auch wichtig, eine Ex-ante-Betrachtung - also ante heißt auf Lateinisch vorher (Heiterkeit. - Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM), na ja, das weiß ja nicht jeder, muss auch nicht jeder wissen -, und in der Ex-ante-Betrachtung mussten wir davon ausgehen, dass das am Montag schlagend wird und dass wir zahlen müssen. - Ich meine, ex post ist es immer einfacher. Es hat sich dann auch in der Woche darauf herausgestellt, dass die Gazprom doch wieder liefert. Das hat man aber am 15. nicht wissen können! Wenn die nicht geliefert hätten und man hätte das nicht unterschrieben und die Notkompetenz nicht gezogen - oder vielleicht gewartet, bis irgendwann der Stadtsenat zusammentreten kann -, dann wäre ein unermesslicher Schaden entstanden, wenn es so gewesen wäre. Deshalb war es richtig, das am 15. zu unterschreiben. Die Dringlichkeit war gegeben! (Beifall bei der SPÖ. - Zwischenrufe bei GRÜNEN und ÖVP.) - Ja, andere schon. Dann zum "unverzüglich": Ich meine, Kollege Ellensohn, es ist natürlich so, dass man sich nicht populär macht, wenn man sagt, wie das juristisch interpretiert wird, und auf der Straße sagen sie, unverzüglich heißt etwas anderes. Es ist bei Gesetzestexten halt so, dass sie juristisch interpretiert werden. Da kann ich als Jurist nichts dafür, da kann niemand etwas dafür, das ist so. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: ... aber anders!) Und faktisch alle Juristen sagen halt, dass dieses "unverzüglich" eben so zu interpretieren ist, wie es auch interpretiert wurde. (Ruf: Wer sagt das?) Das sagt unter anderem in der Untersuchungskommission Herr SR Pauer (Heiterkeit bei StR Karl Mahrer.) - ja, ganz eindeutig (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Der ist weisungsgebunden! Der ist eine weisungsgebundene Behörde!) - und das sagen auch sehr viele andere. Das hat auch Prof. Funk schon sehr früh gesagt, nicht in der Untersuchungskommission. (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Prof. Funk ist nicht weisungsbefugt. Und wenn Sie hier sagen, dass Herr SR Pauer auf Grund einer Weisung die Unwahrheit im Untersuchungsausschuss gesagt hätte, dann möchte ich das wirklich schwarz auf weiß haben, denn dann, glaube ich, sind Sie in der Bredouille, Herr Wölbitsch. Das muss man auch einmal gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ.) Eine systematische Interpretation führt zum Ergebnis, und alle guten Gründe sprechen dafür, dass unter "unverzüglich" eine Vorlage ohne unnötigen Aufschub, und das heißt, zur nächsten Sitzung, zu verstehen ist. Das ist einfach mehr oder weniger unbestritten unter Juristen (StR Karl Mahrer schüttelt den Kopf.), und das ist eine Tatsache. (StR Dominik Nepp, MA: Das ist ja ein Schwachsinn!) Sie werden ganz wenige Leute finden, die irgendetwas Gegenteiliges sagen. Außerdem heißt es ja noch - aber darauf will ich gar nicht hinaus -: "unverzüglich dem Finanzausschuss vorzulegen". - Da könnte man, wenn ich so spitzfindig wäre, was ich aber nicht bin, noch immer sagen: Wenn aber dann der Finanzausschuss einberufen wird und es behandelt, folgt dann ein zweiter Schritt? - Aber auf den will ich gar nicht hinaus, damit der Kowarik sich nicht extra zu Wort melden muss, sondern ich habe schon mit meiner ersten Erklärung, glaube ich, wirklich jedem, der eben die Interpretationsregeln kennt - und die sind nun einmal dahin gehend, dass man das zuerst wörtlich, dann grammatikalisch, dann systematisch und letztlich teleologisch interpretieren muss -, klargelegt, dass sich daraus ergibt: "unverzüglich" bedeutet in der nächsten Sitzung. Ich will jetzt nicht auf alles eingehen, aber vielleicht noch ein bisschen auf die drei Punkte, die Sie ganz konkret in Ihrem Dringlichen Antrag vorschlagen, denn das ist diskussionswürdig. Das heißt nicht, dass ich mich den Vorschlägen anschließe, vor allem noch nicht jetzt. Man wird ja sehen, was noch ganz zum Ende der Untersuchungskommission ist, denn eines ist richtig gesagt worden: Wir haben noch aus jeder Untersuchungskommission - und das waren, glaube ich, sechs - etwas gelernt. Wir haben seinerzeit die Psychiatriereform gemacht, wir haben die Pflege erneuert, wir haben auch nach der Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord sehr viele Verbesserungen vorgenommen, und ich nehme an, wir werden auch diesmal ein Kapitel "lessons learned" haben - da sind wir ja teilweise auch schon dabei - und wollen natürlich auch aus dieser vielen Arbeit, die wir uns alle angetan haben und die wir vielen anderen auch angetan haben, dann Schlüsse ziehen, die zu einer weiteren Verbesserung unserer Arbeit für diese Stadt führen können. Trotzdem, jetzt wäre es zu früh, schon irgendetwas zu sagen. Aber ein Punkt von Ihnen ist zum Beispiel, dass grundsätzlich ein Umlaufbeschluss - zu dem es diesmal gar nicht hätte kommen können, aus Gründen, die auch schon ausgeführt wurden (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Stimmt ja nicht!): Weil das vorberaten werden muss, und wie Sie wissen, hätte am 18. schon ... (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Sie haben es einmal schon gemacht, Herr Kollege!) Jetzt war ich beim Thema: Was ist jetzt gesetzlich gewesen? Aber jetzt reden wir einmal über die Frage: Was könnte man machen? Das ist ja grundsätzlich eine offene Diskussion, und da meine ich, dass, wenn man das so einführt, wie die ÖVP jetzt vorschlägt - dass ein Umlaufbeschluss immer zulässig ist und dass keine Vorberatung notwendig ist -, dann eher mehr Rechtsunsicherheit und mehr Unklarheiten bestehen als jetzt. Aber darüber wird man diskutieren, und das wird der Landtag letztlich mit Mehrheit entscheiden, ob man dem nachkommt. Nach meiner persönlichen juristischen Einschätzung ist es aber jedenfalls nicht zwingend, dass man das zukünftig so macht. Das Zweite ist das Vorliegen von Dringlichkeit, dass man eine Pflicht zur umfassenden Begründung der Notkompetenz hätte. - Also, die ist de facto gegeben. Das ist Verwaltungspraxis, auch am 15. Juli. Das ist ausführlich in vielen Stunden der Untersuchungskommission dargelegt worden: Am 15. Juli ist eine ausführliche Begründung auch im Akt drinnen gewesen, warum eben diese Dringlichkeit gegeben ist. Also da, meine ich, baut man auf etwas auf, was schon Verwaltungspraxis ist, was sich jetzt meiner Ansicht nach auch schon aus dem Gesetz ergibt. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob man das irgendwie anders schreibt, nur: Es soll das, was man neu in ein Gesetz hineinschreibt, besser sein als das, was bisher drinnenstand, das möchte ich schon sagen. (StR Karl Mahrer und Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM nicken.) Und da muss irgendjemand Vorschläge vorlegen, damit es besser ist. - Das war der zweite Vorschlag. Der dritte ist dann der betreffend Öffentlichkeit: Binnen 24 Stunden samt Übermittlung des Beschlussaktes die anderen Organe informieren. - Dazu ist zu sagen, das ist einmal grundsätzlich eine politische Forderung. Wer worüber zu informieren ist, diese Frage kann man politisch diskutieren. Rechtlich ist es so, dass derzeit ja vorgesehen ist, und das ist auch auf diesem Akt oben gestanden, dass es weiter geht an den Finanzausschuss, den Stadtsenat und den Gemeinderat. - Das ist jetzt vorgesehen. Finanzausschuss und Stadtsenat sind nicht öffentlich, und infolgedessen stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, vorher eine verpflichtende Veröffentlichung eines Beschlusses im Gesetz festzuschreiben, wenn die nächsten zwei Organe wieder nicht öffentlich sind. Wirklich öffentlich ist es dann erst im Gemeinderat. Vor allem, wenn jemand dagegen verstoßen würde, wäre das dann sozusagen eigentlich eine Gesetzesbestimmung, die irgendwie in der Luft hängt, weil sich auch die Frage stellt, ob das - dass man das vorher öffentlich kundtut -, wenn es nicht eingehalten wird, überhaupt irgendwie sanktionierbar ist, wenn sozusagen nachher nicht öffentliche Sitzungen stattfinden. Also das ist vielleicht auch eine Forderung, die juristisch nicht zu Ende gedacht ist. Dass es auf den ersten Blick gut klingt, wenn es heißt, das muss alles veröffentlicht werden, ist eine andere Sache. Das ist eine politische Frage, über die aber letztendlich nicht wir als Gesetzgeber entscheiden müssen. Das sind einmal die drei Punkte, die jetzt vorgeschlagen worden sind. Deshalb können wir vielleicht noch auf manches, das vorgebracht worden ist, eingehen. Zuerst zum Thema der Akten, weil immer gesagt wird, die SPÖ liefert keine Akten: Ich kann mich nicht erinnern, dass es irgendeinen Beschluss gegeben hat, der sich an die SPÖ richtet. Es waren sehr viele Beschlüsse, es waren 9 Sitzungen, 70 Stunden, 4.200 Minuten Sitzungen, 500 Seiten Wortprotokoll der Aussagen, 191 Beweisanträge - jetzt, zur Mitte, zumindest nach der mathematischen Mitte, der Untersuchungskommission. Beim Krankenhaus Nord - wo es eigentlich von der Sache her um noch viel, viel komplexere Themen gegangen ist, würde ich sagen - waren es letztlich 199 Anträge, und bei der UK Vereine waren es überhaupt nur 114. Tatsache ist aber, dass von diesen Beweisanträgen, die gestellt wurden, kein einziger an die SPÖ gerichtet war. Deshalb weiß ich nicht, wieso die SPÖ schuld sein soll, wenn dann irgendetwas nicht geliefert wird. Ich habe bisher natürlich öfters gehört, dass aus dem Magistrat argumentiert worden ist, etwas unterliege dem Amtsgeheimnis. Dann, glaube ich, wäre es so, da das Amtsgeheimnis ja noch besteht - die diesbezügliche Gesetzwerdung im Parlament ist ja noch nicht sehr weit gediehen -: Wenn etwas dem Amtsgeheimnis unterliegt, kann man es nicht schicken. Wenn etwas ein Betriebsgeheimnis bei den Stadtwerken oder bei Wien Energie ist, geht es auch nicht. Also bei diesen Punkten würde ich das einmal ausnehmen, aber wenn nichts gesetzlich dagegen spricht, sind wir als SPÖ genauso dafür, dass Akten, hinsichtlich deren beschlossen worden ist, dass sie geliefert werden sollen, geliefert werden. Das ist ganz eindeutig. Ja, und sonst, meine ich, haben wir noch einiges vor uns. Wir sollten durchaus noch die anderen Sitzungen sinnvoll abhalten, und ich glaube auch, dass man sicher auch aus dieser Untersuchungskommission lernen soll, schon deshalb, weil ich von Anfang an gesagt habe, wir sind froh, dass es diese Untersuchungskommission gibt, weil Ende August, Anfang September vorigen Jahres sehr viele Unwahrheiten, Halbwahrheiten, Unterstellungen im Raum, im medialen Raum standen, und diese Untersuchungskommission hat doch eine gute Gelegenheit geboten, die wirklichen Tatsachen ans Licht der Öffentlichkeit kommen zu lassen und wirklich die Realität darzulegen. Das ist, glaube ich, auch genützt worden, und das sollte meiner Ansicht nach noch weiter genützt werden. Es liegt ja sowieso nicht an uns, die Untersuchungskommission zu verkürzen, und Herr StR Nepp hat ja schon gesagt, die FPÖ würde dem nicht zustimmen. Das heißt, wir haben noch weitere interessante Stunden vor uns, aber wichtig ist, dass die bisherigen Ergebnisse gezeigt haben: Es gibt keinen Skandal, und der Bürgermeister hat immer richtig, korrekt und alternativlos gehandelt. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Natürlich!) - Danke schön! (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.) Präsident Mag. Manfred Juraczka: Erlauben Sie, Herr Abgeordneter, dass ich nur ganz kurz repliziere, weil Sie mich direkt angesprochen haben und gemeint haben, ich hätte vielleicht zur Ordnung oder zur Sache rufen sollen (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Nein, ich hab' gesagt, das ist okay!): Sie haben völlig recht, an und für sich ist Verhandlungsgegenstand die Notkompetenz. Es haben aber bislang alle Debattenredner (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ja, eh!) etwas breiter ausgelegt (Abg. Mag. Thomas Reindl: Aber die ersten zwei waren schon von der ÖVP!), und ich denke, es gibt einen engen kausalen Zusammenhang zwischen der Notkompetenz und der Untersuchungskommission per se, und letztendlich haben ja auch Sie jetzt von dieser Auslegung profitiert. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Aber die ersten zwei Redner waren von der ÖVP!) Als Nächster zum Wort gemeldet ist Abg. Kowarik. Ich erteile es ihm. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Es ist Landtag, Herr Kollege Reindl ... - Abg. Mag. Thomas Reindl: Die ersten zwei Redner waren von der ÖVP, die haben die Latte gelegt, was die ... sind, und nicht wer anderer! - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Du bist hier im Landtag, nicht im Gemeinderat! - Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM und Abg. Mag. Thomas Reindl. - Der bereits am Rednerpult stehende Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Thomas, ganz ruhig! Wird schon werden! Wird schon werden!) Herr Abgeordneter (in Richtung Abg. Mag. Thomas Reindl), wenn Sie etwas zu sagen haben, bitte melden Sie sich zu Wort, aber erlauben Sie, dass ich die Vorsitzführung so auslege, wie ich meine, dem Haus verantwortlich zu sein! - Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie von Abg. Wolfgang Kieslich. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Das ist nicht objektiv! Nicht objektiv! Nicht einmal ein Ordnungsruf gegen die FPÖ ist ausgesprochen worden!) Herr Abg. Kowarik, ich werde Ihnen die Zeit natürlich gerne nachher anrechnen. - Danke. Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Danke, danke, danke! - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Stadtrat! - Er ist ja auch noch da, im Gegensatz zum Bürgermeister, der hat sich schon vertschüsst, wie man bei uns sagt, hat sich schon verabschiedet. Soll so sein. Ich hoffe, er liest die Stadtverfassung gut - vielleicht nützt er die Zeit dafür, dass er da schlauer wird. Lieber Kollege Stürzenbecher, du tust mir fast schon leid. Jedes Mal bei solchen Themen musst du rauskommen und die SPÖ verteidigen. Das ist zugegebenerweise nicht immer einfach, das Ganze war teilweise schon fast humoristisch. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Das war eher der Ellensohn!) Aber gehen wir es vielleicht ein bisschen anders an, ein bisschen strukturierter. Wir wissen, also wir haben jetzt gehört - und noch einmal auch in der Diskussion zwischen dem Zweiten Präsidenten und dem Ersten Vorsitzenden -, worum es eigentlich bei dieser Sitzung oder bei diesem Tagesordnungspunkt wirklich geht: Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien. Ich meine, und das meine ich durchaus ernst, dass unsere Stadtverfassung gar nicht so schlecht ist und dass viele Bestimmungen unserer Stadtverfassung eigentlich durchaus brauchbar sind, mit Ausnahmen - auf diese komme ich auch noch zu sprechen -, allerdings hängt es natürlich davon ab, dass man diese Stadtverfassung auch ernst nimmt, und da haben wir ein großes Problem, und das tut mir persönlich ausgesprochen leid, und ich finde es eigentlich auch sehr bedenklich, dass das so ist, wie es ist. Ich werde Ihnen dann auch sagen, warum. Es geht um dieses Notkompetenzrecht des Bürgermeisters beziehungsweise Stadtsenates - das ist ja auch Inhalt des Dringlichen Antrages der ÖVP, die heute diesen Dringlichen Antrag eingebracht hat -, also § 92 beziehungsweise § 98 unserer Stadtverfassung. Wenn man sich das zu Gemüte führt, wird aus meiner Sicht die erforderliche Vorgangsweise eigentlich relativ klar - natürlich, man kann nicht jede einzelne Gesetzesbestimmung bis ins Detail regeln, das geht einfach nicht, denn dann hätten wir solche Gesetze und keiner kann sie mehr lesen, aber wenn man das, was da drinnensteht, auch in Verbindung mit anderen Bestimmungen unserer Wiener Stadtverfassung, ernst nimmt, dann wäre die Vorgangsweise eigentlich relativ eindeutig gewesen. Hier steht, dass der Bürgermeister berechtigt ist, "bei dringlichen Fällen in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich eines Gemeinderatsausschusses, des Stadtsenates oder des Gemeinderates fallen," - es geht natürlich immer um den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde - "unter seiner Verantwortung Verfügungen zu treffen, wenn die Entscheidung dieser Gemeindeorgane ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann. Er hat die Angelegenheit jedoch" - jetzt kommt's - "unverzüglich" - genau - "dem zuständigen Gemeindeorgan" - das sind dann womöglich sogar mehrere - "zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen." - Das ist also die Gesetzesbestimmung, über die wir die längste Zeit aufgeregt diskutieren. Die ÖVP hat in ihren Antrag auch reingeschrieben: "Notverfügungen des Bürgermeisters oder auch des Stadtsenates sind sofort außenwirksam rechtsgültig. Sollte die Notverfügung im Nachhinein vom zuständigen Gemeindeorgan nicht bestätigt werden, vermag das nichts an der Rechtsgültigkeit zu ändern." Das stimmt nur zum Teil. Eine Notkompetenzausübung des Bürgermeisters kann auch nichtig sein, wenn sie nämlich gesetzwidrig erfolgt. Ich habe das zitiert aus unser aller Bibel sozusagen, aus Cech/Moritz/Ponzer. Das ist wirklich das Standardwerk, das leider auch nie neu aufgelegt wurde, aber da steht das natürlich drin, dass die Entscheidung des Bürgermeisters, wenn sie in der rechtlich richtigen Ausübung der Kompetenz geschehen ist, pickt - und dass das, was das zuständige Gemeindeorgan dann noch macht, politischer Wille ist, aber nicht mehr. Das gilt aber nur dann, wenn der jeweilige Ausüber der Notkompetenz - wir haben ja gehört, es gibt mehrere - tatsächlich auch rechtmäßig handelt. Und dann wird es interessant. Darüber kann man diskutieren, ob der Bürgermeister die Notkompetenz jetzt tatsächlich zu Recht in Anspruch genommen hat. Dringlichkeit ist eine Sache, und eine weitere ist auch die Unmöglichkeit der anderen Gemeindeorgane, ihre Kompetenz auszuüben. Darüber kann man schon trefflich diskutieren und darüber wird ja auch von uns argumentiert, und da sieht man - weil du, lieber Kollege Stürzenbecher, gesagt hast, dass alle Juristen das so sehen (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Fast!), "fast", ja -, schon auch eines: Nein! Und wenn Herr Pauer das so sieht, mag das so sein, aber was wir davon zu halten haben, das wissen wir inzwischen in diesem Haus - das sage ich auch ganz deutlich so dazu. Und wenn sich jemand als einer der obersten Beamten der Stadt Wien dann auch bemüßigt fühlt, in der Öffentlichkeit dazu Stellung zu nehmen und dort dann noch etwas reinschreibt, was so nicht stimmt, dann kann man sich selber seinen Reim darauf machen. Jeder hat wahrscheinlich mitbekommen, dass Herr Pauer in diesem Beitrag in der "Presse" auch geschrieben hat, dass jedenfalls zwingend ein Meinungsaustausch bei Vorberatungen oder bei Beratungen des Stadtsenates sein muss. Es gibt nur ein Beispiel, bei dem das genau nicht der Fall war, und da war Herr Pauer auch schon das, was er jetzt ist. Also das ist einfach falsch, das kann man nicht anders sagen. Ich habe darauf dann in einem Leserbrief, der auch in der "Presse" abgedruckt wurde, repliziert. Da kam dann nichts mehr zurück - ich nehme es zur Kenntnis. Wir kennen das Problem, und wir haben das schon erlebt: In Zeiten der Covid-Krise hat es einen Umlaufbeschluss des Stadtsenates gegeben. - Bitte berichtigt mich, wenn das nicht so war! - Also, das geht. - Erstens. Zweitens - und jetzt kommt dieses berühmt-berüchtigte "unverzüglich" -: Das ist natürlich ein Schmarrn, dass unverzüglich bis zur nächsten regulären Sitzung ist. Da hat man dann auch noch argumentiert, es ist Sommerzeit und es ist Urlaubszeit, da kann man keine Sitzung einberufen. - Schmarrn! Nichts anderes als Schmarrn - ich kann das nur so sagen. Wer ist denn dazu berufen, zum Beispiel eine Gemeinderatssitzung einzuberufen? Wer macht das denn in Wien? Wer macht das? - Natürlich der Bürgermeister! Und was sagt unsere, wie gesagt, in manchen Fällen durchaus brauchbare Stadtverfassung, § 21 der Wiener Stadtverfassung? - Da steht eigentlich alles drin: "Der Gemeinderat tritt zusammen, sooft es die Geschäfte erfordern." - Meine Damen und Herren, eine Zurverfügungstellung von 700 Millionen EUR, das ist nach meiner Interpretation - und da wirst du mehrere Juristen finden, die meiner Interpretation auch folgen - ein Geschäft, das sofort den Zusammentritt des Gemeinderates erfordert. Können wir uns darauf einigen? 700 Millionen EUR, das ist nichts Alltägliches. Im Abs. 2 des § 21 ist auch ganz klar ausgewiesen: "Er kann sich" - das ist also sogar eine sehr exklusive Kompetenz des Bürgermeisters - "nur auf Einberufung des Bürgermeisters und, wenn dieser verhindert ist, auf Einberufung des Vertreters versammeln." Es lag also ausschließlich in der Macht des Bürgermeisters, das zu machen, was er zu machen gehabt hätte, nämlich sofort eine entsprechende Sitzung einzuberufen. Das kann mir keiner hier seriös erklären, warum er das nicht gemacht hat. Beziehungsweise man kann es schon erklären - man kann sich seinen Teil dazu denken -, aber rechtlich korrekt ist das nicht. Das ist rechtswidrig! Das ist schlichtweg rechtswidrig. Noch einmal: Wir haben Bestimmungen dieser Stadtverfassung, und es wäre schön, wenn man sie ernst nimmt. Dass sie nicht ernst genommen werden, das haben wir auch von den Kollegen gehört, die vor mir gesprochen haben, ebenso wie dann in der Untersuchungskommission selber. - Jetzt mache ich auch diesen Schwenk zur Untersuchungskommission. Ich hoffe, Kollege Reindl verzeiht mir das. - Auch wenn man nicht Mitglied oder Ersatzmitglied dieser Untersuchungskommission ist, bekommt man das schon mit, was dort passiert - es wird ja auch genug publiziert, und man informiert sich ja auch. Was dort passiert, ist in Wirklichkeit eine Verhöhnung unserer Gremien. Ich schließe jetzt nicht an das an, was uns Kollege Ellensohn und auch Kollege Wölbitsch da schon mitgeteilt haben, aber: Das ist eine Frechheit. Das ist eine Geringschätzung unserer Regeln, nichts anderes! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Offensichtlich, meine Damen und Herren, ist es notwendig, dass man das eben präzisiert, und da kommen wir wieder zu Schwächen unserer Stadtverfassung. Diese Schwächen waren auch voraussehbar, liebe GRÜNE, darum haben wir auch der letzten Reform der Untersuchungskommission nicht zugestimmt - ich glaube, die ÖVP auch nicht. Genau dieser Hinweis erfolgte damals auch: Bitte schön, da braucht es klare Regeln und Verpflichtungen - Verpflichtungen -, nicht, dass dann der Magistrat das macht, was er jetzt macht, nämlich sagt: Das ist mir wurscht! - Das ist es ja in Wirklichkeit unterm Strich. Warum er das macht, darüber kann man philosophieren. Vielleicht glaubt wirklich der eine oder andere Magistratsbeamte, er ist gescheiter als der Gemeinderat oder gescheiter als die Untersuchungskommission - mag sein, das ist nicht fein, ist auch nicht Sinn der Sache, ist auch nicht Sinn der Demokratie -, es könnte aber womöglich auch sein - ich stelle das einmal nur so in den Raum, sonst sagt der Stürzenbecher, ich habe ein Problem -, dass vielleicht (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Nein!) ein gewisser politischer Druck (Abg. Dr. Markus Wölbitsch- Milan, MIM: Nein! Na geh! Das ist ja eine Unterstellung!) irgendwo herkommt, wo man sagt: Nein, bitte, das nicht, dieses Papierl gebt lieber nicht her! Und: Es passiert euch eh nichts, es gibt keine gescheiten Regeln! Und darum fällt mir für das, was Kollege Konrad da in seiner Wortspende gemacht hat, nur ein Wort ein: schwurbeln. Ich glaube, das ist das Wort, das man dafür verwendet, das ja auch bei sehr vielen anderen Gelegenheiten immer verwendet wird. Das war Schwurbelei, nichts anderes, wenn Sie uns sagen: Unsere Untersuchungskommissionsreform war so toll! - Das sehen wir eh. Diese Untersuchungskommissionsreform ist zum Krenreiben. Zugegeben, manche Bestimmungen waren notwendig und sind gut, aber das Wesentliche wurde vergessen, nämlich dass diejenigen, die untersucht werden, nämlich der Magistrat beziehungsweise die Gemeindeorgane im eigenen Wirkungsbereich, sich aussuchen können, sich in Wirklichkeit sanktionslos aussuchen können, ob sie jetzt etwas liefern oder nicht. Wo gibt es denn das? Ich meine, das ist schon ein gewisses Kuriosum, vor dem wir stehen, und - ich glaube, es wurde schon gesagt - wenn das im Bund passieren würde, dann wären zu Recht, ich weiß nicht, drei Tage lang alle Zeitungen damit voll. - In Wien wird in einer Nebennotiz darüber berichtet. Das macht es aber nicht besser, meine Damen und Herren. Das ist in Wirklichkeit haarsträubend, was da passiert. Wie das genau auszugestalten ist, darüber muss man sich unterhalten. Wie gesagt, die Untersuchungskommission ist grundsätzlich dazu angehalten, den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu untersuchen. Wir kennen das alte Problem, den systemischen Webfehler, dass wir da auch in die ausgelagerten Betriebe kommen. Damit kommen wir zum nächsten Thema, und auch da hat die Transparenzpartei - bitte immer unter Anführungszeichen setzen - NEOS natürlich versagt. Es gäbe schon Ideen, wie man auch bei ausgelagerten Betrieben die Kontrolle - ich sage das ja auch nicht zum ersten Mal -, nämlich die politische Kontrolle, gewährleisten kann. Immerhin sind wir ja so stolz darauf, auch von Seiten der SPÖ, dass das gemeindeeigene Betriebe sind und dass das die Daseinsvorsorge jedenfalls schützt. - Das haben wir eh gesehen, nicht wahr? Meine Damen und Herren, Daseinsvorsorge in Schönwetterzeiten ist gut und wichtig, aber wirklich wichtig ist Daseinsvorsorge, wenn die Zeiten genau solche sind wie jetzt, nämlich unsichere Zeiten. Da muss man sich darauf verlassen können. Wenn das nicht gewährleistet ist, dann bringt es nichts, dann hat die Daseinsvorsorge in ihrer jetzigen Form versagt. Aber auch jetzt könnte man dort schon Aufsichtsräte bestellen, wenn der politische Wille da ist - oder man könnte es auch gesetzlich verankern -, die eben nicht nur dem politischen Willen der Regierungsfraktion entsprechen. Und das ist ja überhaupt das Kurioseste, es wurde heute auch schon hier gesagt - und das hätte ich mir ehrlich gesagt nicht von ihm gedacht, das muss ich auch dazusagen, aber man lernt nie aus -, dass dann der Herr Magistratsdirektor überlegt, was er jetzt eigentlich ist. Warum ist er denn im Aufsichtsrat? - Na, eben gerade deshalb, weil er die Interessen der Stadt Wien, der Gemeinde Wien, des Magistrats, wenn man so will, dort vertreten muss. Da kann man dann nicht sagen: Na ja, ich bin zwar jetzt Magistratsdirektor, aber ich bin auch Aufsichtsrat, darum kann ich als Magistratsdirektor leider nichts dazu sagen! - Also das ist ja die nächste, ich weiß nicht, wie ich es ausdrücken soll, aber das ist bitte auch eine Farce, und das kann man nicht schönreden. Das wird Ihnen nicht gelingen, auch wenn man noch so will. Also schauen wir, was dabei weiter rauskommt! Noch etwas zum Thema Umlaufbeschluss - weil Kollege Stürzenbecher ja auch dazu ausgeführt hat -: So etwas ist ja nichts Neues! So etwas gibt es ja in unserem Rechtsbestand der Republik Österreich in mannigfaltiger Form - im Gesellschaftsrecht, überall gibt es das. Und bei einem Umlaufbeschluss ist es oftmals so der Fall, dass der nur zustande kommt, wenn auch jeder mitspielt. Auch so kann man das ja ausgestalten: Ein Umlaufbeschluss kommt nur dann zustande, wenn erstens einmal alle befragt werden - wenn bei einer Sitzung einer nicht da ist, hat er Pech gehabt, beim Umlaufbeschluss geht das eben nicht, sondern jeder, der Teil dieses Kollegialorganes ist, muss da mitspielen -, und jeder muss dann sagen: Ja, ich bin einverstanden! Oder: Nein, ich bin nicht einverstanden! - Das ist also ganz einfach lösbar, und es wurde auch schon so gehandhabt - ich wiederhole mich -: In der Covid-Krise haben wir genau so einen Beschluss gefasst! - Das hat Herr Pauer vergessen. (Zwischenruf von StR Dominik Nepp, MA.) Ja, sogar eine Videokonferenz! Auch das ist möglich. Inzwischen können wir schon Notariatsakte per Videokonferenz machen - ich darf da Werbung machen. Also alles geht. Wenn man nur will und wenn man den Telos des Gesetzes ernst nimmt, dann sollte das alles möglich sein. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Erstens: Nehmen wir unsere Gesetze ernst! Da appelliere ich insbesondere an den Obersten unseres Magistrats, an den Herrn Bürgermeister. Nehmen wir unsere Gesetze ernst! Wenn es die Geschäfte erfordern, dann berufen wir bitte gefälligst eine Sitzung ein. Wenn 700 Millionen EUR zur Vergabe anstehen, wohin auch immer, dann ist das ein dringendes Geschäft. Das wird jeder Jurist so sehen, beziehungsweise dafür braucht man nicht einmal ein Jurist zu sein, denn eins und eins ist zwei. Ich weiß nicht: Wie viel ist unser Gesamtbudget in Wien? Wer kann mir das in etwa sagen? (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: 16 Milliarden! - Abg. Erich Valentin: 33 bei einem Doppelbudget!) - Bitte sehr. Na ja, bei einem Doppelbudget. - Also 700 Millionen EUR sind jetzt nicht so wenig. Können wir uns darauf einigen? Das ist schon ein wesentlicher Betrag. Ihr könnt euch jetzt selber ausrechnen, wie viel Prozent es davon sind. Also es sind dringende Geschäfte. Wer ist laut § 21 dazu berufen, eine Sitzung einzuberufen? - Niemand anderer als der Bürgermeister, außer er ist verhindert, aber davon habe ich bis jetzt noch nichts gehört. Vielleicht erklärt mir das nachher noch irgendjemand. Zweitens, die Untersuchungskommission: So, wie sie jetzt passiert, ist es eine Farce. Nehmen wir das ernst! Und, liebe NEOS, da müsst ihr euch auf die Beine stellen: Jetzt ist das Zeitfenster da, sage ich einmal - das wurde auch schon gesagt. Es ist ja nicht immer einfach, mit dem stärkeren Koalitionspartner etwas umzusetzen - das wissen wir alle, ja, eh klar. Jetzt ist der Gap da, jetzt ist die Möglichkeit da, da etwas umzusetzen, denn jetzt ist der Druck vielleicht ein bisschen da. Wenn man es jetzt noch weiter einschlafen lässt, dann ist das wieder weg, dann könnt ihr euch das in die Haare schmieren - oder es ist euch eh kein Anliegen, offensichtlich, oder ich weiß nicht. Drittens: Interessant ist auch die Auslegung von Transparenz durch unseren Transparenzstadtrat, der kurz darüber informiert wird, dass 700 Millionen EUR weg sind - oder sie sind nicht weg, haben wir schon gehört, sondern sind kurzzeitig wo anders und kommen hoffentlich wieder zurück (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Sind schon! Sind schon zurück! - StR Dominik Nepp, MA: Aber sind noch immer blockiert! Das versteht ihr nicht!) -: Wurscht! Wurscht! 700 Millionen, da brauchen wir nicht darüber zu reden, da brauchen wir auch niemanden zu informieren! - Ich weiß nicht, wie das mit Transparenz zusammengeht, aber wenn das stimmt, dann ist das die Selbstaufgabe jeglicher politischer Verantwortung, wenn man so handelt: Wenn man vom großen Koalitionspartner informiert wird, dass da etwas passiert ist - und da ist ja tatsächlich etwas passiert, so ist es ja nicht, das war ja eine dramatische Situation, das wird jeder von uns so bestätigen -, und dann reden wir nicht darüber. Kollege Ellensohn hat das hier ganz lustig dargebracht: 44 Tage Mund zu, wir wollen nichts mehr darüber reden. Alles in Deckung! Hoffen wir, dass nichts passiert! - Na ja, wenn das die Verantwortung eines Vizebürgermeisters, und zwar eines amtsführenden Vizebürgermeisters, ist, sagt das sehr viel über die politische Agenda aus und wundert es einen nicht, wenn - gut, das ist jetzt ein hinkender Vergleich, aber trotzdem - die NEOS ein Problem in den Bundesländern haben, sagen wir es einmal vorsichtig. Und viertens - was ich auch schon gesagt habe -: Daseinsvorsorge in städtischer Hand macht nur dann Sinn, wenn sie auch wirklich funktioniert, nämlich dann wirklich funktioniert, wenn es darauf ankommt. In diesem Sinne wünsche ich uns allen, dass wir unsere Stadtverfassung so, wie sie ist, zunächst einmal ernst nehmen und natürlich auch immer wieder gut weiterentwickeln. Dazu wünsche ich uns allen viel Glück. - Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg. Gara. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kowarik hat sehr vieles präzise ausgeführt, und ich schätze auch Präzision. Zum Schluss ist er ein bisschen abgeglitten, denn ich glaube, es ist schon ein ganz wichtiger Punkt, sich bei der gesamten Diskussion immer vor Augen zu führen: Was ist der Untersuchungsgegenstand der Kommission? Und der bestimmt natürlich auch die Frage der Aktenlieferungen insgesamt, der bestimmt natürlich auch die Frage der Zulässigkeit von Beweisunterlagen, et cetera. Gerade am Beispiel der ÖVP finde ich es ja wirklich spannend: Da kam ja eine Flut an Beweisunterlagen, wo auch die Vorsitzenden wirklich geschwitzt haben, denn sie müssen dann irgendwie feststellen: Ist das zulässig oder ist das nicht zulässig, und so weiter, und so fort. Ich erinnere, um ein Beispiel zu nennen, nur an das Trading-Handbuch: Okay, wir möchten das Trading-Handbuch der Wien Energie. - Man muss sich das auf Zunge zergehen lassen. Was bedeutet das für österreichische Unternehmen? - Es besteht die Gefahr, dass es den politischen Einfluss gibt, dass man sagt: Okay, ich will quasi deine Geschäftsunterlagen im Detail, ich will dein Geschäftsmodell im Detail wissen! - Dies von einem Unternehmen, das ausgegliedert ist, das natürlich Eigentum der Stadt Wien ist, das aber am Markt ist. Es ist ein Player - neben vielen anderen Playern - am Energiemarkt. Also, dass man als Wirtschaftspartei überhaupt eine solche Beweisunterlage anfordern kann, darüber bin ich wirklich sehr verwundert. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Denn beim konkreten Untersuchungsgegenstand - und ich versuche, es jetzt ganz kurz zu fassen, um es auch allen ein bisschen verständlich zu machen, auch den Menschen, die vielleicht via Livestream dabei sind - geht es de facto um die Frage: War diese Ausübung der Notkompetenz notwendig, war sie gerechtfertigt - das haben Sie sehr klar ausgeführt, ich halte das auch für wichtig -, ist das rechtmäßig erfolgt? Und es geht natürlich auch um die Wahrnehmung der Eigentümerrechte der Stadt Wien im Fall der Wien Energie - wobei man sagen muss, dass übergeordnet die Wiener Stadtwerke als Gesamtholding sind. - Das sind die wesentlichen Fragestellungen. Und ja, dazu gibt es eine Reihe von Fragen, und diesbezüglich haben wir auch sehr, sehr viele Zeugen geladen, das möchte ich hier auch noch einmal betonen. Es wird ja so getan, als bekäme man keine Informationen. Man tut also so, als ob das, was die Zeugen sagen, einmal grundsätzlich ohnedies falsch, unehrlich und Sonstiges ist. Ich möchte aber betonen, dass diese Zeugen unter Wahrheitspflicht aussagen, und das ist jedem dieser Zeugen klar! - Das ist ein Teil der Informationen, die wir bekommen. Der zweite Teil der Informationen sind Beweisunterlagen. Und ich verhehle nicht - und ich habe das immer betont, nicht nur irgendwann einmal in der Untersuchungskommission -, dass auch ich mit gewissen Lieferungen der Unterlagen unzufrieden bin. Wir sind damit auch unzufrieden. Ich bin auch unzufrieden, dass zum Beispiel zusammenfassende Berichte von Freshfields & Co nicht geliefert werden. Ich denke, das könnte man tun. Man müsste vielleicht das eine oder andere konkret schwärzen, aber man könnte das auch machen. Damit bin ich nicht zufrieden, das habe ich immer gesagt. - Das ist die zweite Komponente. Das heißt, wir haben hier zwei Informationsquellen, die uns helfen, Transparenz in diese Sachlage zu bringen. Und was ich positiv erwähnen möchte - und das sagt auch das Schiedsgremium -: Eigentlich ist erstaunlich, wie wenig sich Zeugen entschlagen haben. Die hätten sich bei der einen oder anderen Frage durchaus entschlagen können. - Das sagt das Schiedsgremium - die vorsitzenden RichterInnen sagen das -, und ich sehe das auch so. Ich sehe insgesamt, dass eigentlich sehr viel ausgesagt wurde - von dem einen mehr, von dem anderen weniger, von dem einen konkreter, wobei das aber in der Summe schon ein insgesamt sehr stimmiges Bild der Situation liefert. Aber natürlich gibt es noch Fragestellungen, die man weiterführen muss, deswegen wollen wir auch - und ich habe immer gesagt, die Aufklärung ist uns extrem wichtig - die Untersuchungskommission weiterführen und nicht abdrehen. (Beifall bei den NEOS sowie von Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky und Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold.) Wir wollen sie weiterführen - und nicht abdrehen, wie es die ÖVP möchte, die sich da ja nicht einmal mit der FPÖ abstimmen kann, wenn es um die Frage geht: Machen wir jetzt weiter oder machen wir nicht weiter? Wie tun wir damit? Et cetera. Das finde ich ja eigentlich bedenklich und schon erstaunlich. Die Untersuchungskommission ist aber nur ein Teil dessen, was der Aufklärung dient. Dann haben wir nämlich noch weitere Teile der Aufklärung. Das ist der Stadtrechnungshof, der prüft, und es prüft auch der Bundesrechnungshof, und das finde ich extrem wichtig und gut, weil der Bundesrechnungshof sehr viel mehr Möglichkeiten hat, auch konkret ins Unternehmen hineinzufragen - was wir nicht machen können und dürfen, weil es genau diese Grenze, auch diese Ingerenz gibt, zu sagen, okay, da gehen wir tatsächlich in Betriebsgeheimnisse, und das ist eigentlich auch nicht gut. Vor diesem Hintergrund halte ich es auch für wichtig, dass wir diese Diskussion führen, und so einfach ist das auch nicht, wenn Sie sagen: Na ja, dann reformieren wir die Untersuchungskommission, dann kriegen wir eh alle Beweisunterlagen! - Das müssen Sie einmal durchspielen. Das ist nicht so trivial, das zu machen. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Es gibt Vorbilder!) Ich glaube, dass wir sehr viel in der Reform weitergebracht haben. Allein diese extreme Stärkung der Minderheitsrechte halte ich für einen wesentlichen Fortschritt. Und, Kollege Ellensohn, ich war auch in der Untersuchungskommission zum Thema KH Nord - Sie können sich erinnern -, und damals waren Sie auf der anderen Seite in der Regierung. Es ist aber ein bisschen ein Unterschied, auch wenn es um die Lieferung der Akten geht, zwischen einerseits dem Thema KH Nord und andererseits einem im Wettbewerb stehenden Unternehmen wie der Wien Energie. Sie vergleichen hier also Äpfel mit Birnen, und Sie machen das sehr eloquent. Sie erzählen diesbezüglich halt groß Ihre Geschichten, aber es gilt schon, präzise zu sein und sich immer vor Augen zu halten: Worum geht es hier? Und - weil das zuerst auch angeführt wurde -: Das Thema Dringlichkeit und Vorsichtsmaßnahmen sind kein Widerspruch. Denn ein Schutzschirm - und um den ging es hier, es ging um den Schutzschirm für die Wien Energie auf Grund der Marktturbulenzen beziehungsweise auf Grund der in Aussicht gestellten Marktturbulenzen, ausgelöst durch gewisse Ereignisse, die in der Zukunft liegen - ist grundsätzlich eine Vorsichtsmaßnahme. Wann dieser Schutzschirm gespannt wird, hängt von der Risikoeinschätzung ab. Und diese Risikoeinschätzung in diesem Zusammenhang hat die Wien Energie gegeben. Interessanterweise hat diese Risikoeinschätzung ja nicht nur die Wien Energie gegeben, sondern das war Common Sense auch im Rahmen von Oesterreichs Energie - das ist jene Organisation, bei der alle Energieversorger Österreichs dabei sind, von der EVN über die Salzburg AG bis hin zum Verbund, und so weiter, und so fort. Es herrschte innerhalb der Branche, innerhalb von Oesterreichs Energie die Meinung, dass wir da in ein sehr unsicheres Terrain laufen, und auch von Oesterreichs Energie ging an die Bundesregierung der Wunsch, diesbezüglich Vorsichtsmaßnahmen zu treffen - also jene Vorsichtsmaßnahmen, die wir in Wien auf Grund gewisser Informationen treffen mussten. Und wenn Informationen vorliegen, die auf ein deutlich erhöhtes Risiko hindeuten, erhöht dies ebenso die Dringlichkeit zu handeln. Genau das ist im Fall der Wien Energie geschehen: Am 11. Juli erfolgte die geplante Wartung der Nord-Stream-1-Pipeline, und nur zwei Tage später, am 13. Juli, gab Gazprom überraschend bekannt, dass eine Inbetriebnahme dieser Pipeline nach der Wartung nicht garantiert werden könnte. - Nachzulesen in der "Welt". Daher musste man - und das ist die Aufgabe des Risikomanagements auch der Wien Energie respektive auch der Wiener Stadtwerke - ein Szenario in Betracht ziehen, dass es zu großen Verwerfungen auf dem Gasmarkt kommen wird. Und das Risiko kann sich schlagartig erhöhen, daher war es notwendig, als Vorsichtsmaßnahme diese Dringlichkeit auch entsprechend auszurufen, und diese Dringlichkeit ist im Sinne der Notkompetenz als solche auch eingetreten. Und vor diesem Hintergrund war die Ausübung dieser Notkompetenz gerechtfertigt und rechtmäßig. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Ich verhehle nicht, und wir haben das auch oft gesagt, dass ich trotzdem auch für Präzisierungen bin - also so, wie Sie sagen, aber auch von Anfang an -, weil auch manche Begriffe, wie "unverzüglich", in einem gewissen Kontext vielleicht nicht klar genug sind, und daher bedarf es auch einer entsprechenden Präzisierung dieser Notkompetenz. Aber wir haben uns nicht nur dafür eingesetzt, sondern was uns wichtig ist, ist wirklich die vollständige Aufklärung in dieser Causa - und die Aufklärung sind die Untersuchungskommission, der Stadtrechnungshofbericht und der Prüfbericht des Bundesrechnungshofs. Alle drei zusammen werden ein Gesamtbild ergeben, und auf Grundlage dieses Gesamtbilds werden wir - und dafür setzen wir uns ein, das haben wir von Anfang an betont, das hat Christoph Wiederkehr als Vizebürgermeister von Anfang an betont, und er hat auch klar, ganz klar gesagt, womit er nicht zufrieden war - uns für konkrete Verbesserungen einsetzen, im Sinne der Transparenz, aber auch im Sinne der Gesamtorganisation, weil das wichtig ist. Das ist uns ein großes Anliegen, und wir werden das machen. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Wissen Sie, liebe ÖVP, ich weiß schon, Sie beginnen, ein totes Pferd zu reiten (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Oh, mein Gott! Bitte das hat jemand gesagt, der ...), und das tut weh. Und das Problem an der Geschichte ist, dass Sie noch immer an dieser gesamten Geschichte mit der Spekulation hängen. Ich verstehe schon, dass Sie von Strombörsen, Energiebörsen wenig Ahnung haben (Ruf bei der ÖVP: Aber Sie!), das hat sich im Zuge der Untersuchungskommission auch schon oft gezeigt, weil Sie immer von der Spekulation reden. Und eigentlich war es ja gut, weil wir ganz am Anfang der Untersuchungskommission drei Experten hatten, die sich wirklich auskennen und die nicht von der SPÖ kommen. Alleine Johannes Benigni hat in seinen Aussagen ziemlich klar gesagt: Gewöhnlich sind Handelsbücher von Unternehmen derart komplex, dass das Außenstehende gar nicht bewerten können! Und er hat auch ganz klar gesagt - weil in diesem Fall immer das Risikomanagement Gegenstand der Diskussion ist -, dass enorme Liquiditätserfordernisse nicht Teil eines normalen Risikomanagements sind. Das können Sie in der Bilanz nicht einmal abbilden, sonst könnten Sie ein Geschäft gar nicht führen. Ich finde es auch immer wieder spannend, wenn Sie fordern, wir müssen das Geschäftsmodell der Wien Energie ändern. Wirklich super! Und was konkret, und wie und Sonstiges? Eigentlich ist das nicht Teil dieser Untersuchungskommission und, ganz im Gegenteil, es ist auch nicht die politische Aufgabe, ein Geschäftsmodell eines Unternehmens, das am Markt steht, zu ändern. Ich meine, Entschuldigung, wie weit geht das überhaupt noch? (Beifall bei NEOS und SPÖ. - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: ... steht zu 100 Prozent im Besitz der Stadt, ist nicht börsenotiert und gar nichts! Ein börsenotierter Konzern, der hat drei Mal mehr Transparenzanforderungen als die Wien Energie!) Das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, liebe ÖVP, wollen Sie ja dann auch das Geschäftsmodell des Verbundes ändern, der zum größten Teil im österreichischen Eigentum ist, Sie wollen auch das Geschäftsmodell der EVN oder der Salzburg AG möglicherweise verändern. Ich finde es ja überhaupt sehr interessant und ich unterstütze ja durchaus auch Vorschläge, ich unterstütze vor allem jenen Vorschlag, den auch der Bundesrechnungshof im Sinne von Bestellung, und so weiter von Aufsichtsräten vorgelegt hat. Ich halte diesen Vorschlag für sehr, sehr gut - wie eine solche Auswahl erfolgen soll und Sonstiges, auch das werden wir in Wien in die Diskussionen einbringen. Aber dann sage ich: Halten Sie sich bitte genauso an die Spielregeln! Denn wissen Sie, wer ist denn der Aufsichtsratsvorsitzende der Salzburg AG? - Lhptm Haslauer. Wer ist die Aufsichtsratsvorsitzende der EVN? - Eine ehemalige Stellvertreterin von Sebastian Kurz. Also wenn Sie mit diesen Vorschlägen kommen, dann kehren Sie bitte vor Ihrer eigenen Haustür! (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Zusammenfassend: Wir nehmen diese Untersuchungskommission und die anderen Instrumente der Aufklärung wirklich ernst. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Ja, das haben wir gesehen!) Und wir nehmen auch die Schlussfolgerungen, welche Art von Verbesserungen notwendig sind, wirklich ernst. Dafür stehen wir, dafür setzen wir uns ein, und das werden wir auch entsprechend umsetzen. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Wah!) - Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Präsident Ernst Woller: Danke. Als Nächster zum Wort gemeldet ist Abg. Arsenovic. Ich erteile ihm das Wort. Abg. Johann Arsenovic (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Danke, dass Sie heute brav mit uns aushalten, das finde ich cool. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Das ist seine Aufgabe!) Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte ZuseherInnen! Werte Kollegen! Ja, lieber Stefan, wir GRÜNE haben keine Aufsichtsratsvorsitzende bei Energieversorgern, deswegen kann ich ... (Zwischenruf von und Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM sowie Heiterkeit bei StR Karl Mahrer.) - Na ja, "noch" hast du noch nicht gesagt. Ich bin auch kein Jurist und werde mich jetzt nicht zu einer Diskussion der Stadtverfassung - wie meine Vorredner - hinbewegen. Ich möchte aber schon auch noch einmal meine persönlichen Eindrücke von der Untersuchungskommission erzählen, die ja dann im Endeffekt auch zu dem heutigen Antrag geführt haben. Vielleicht für all jene, die nicht in der Untersuchungskommission sitzen, noch einmal ganz kurz, worum es wirklich gegangen ist, also vorweg vielleicht auch noch einmal einige Fakten zur Wiener Stromversorgung und zur Wien Energie, damit man das vielleicht noch einmal ein bisschen in Erinnerung ruft: Die Stadt Wien verbraucht am Tag zirka 15.000 Megawattstunden Strom, das sind zirka 6 Terawattstunden pro Jahr. Dieselbe Menge wird ungefähr produziert. Allerdings kann man ja Strom kaum speichern - es geht schon, über Wasserstoff und Pumpkraftwerke, aber in diesen Mengen natürlich nicht -, und die Stadt Wien hat auch kaum, sehr wenig, Alternativenergie beziehungsweise auch Wasserkraftwerke. Also was tut man? - Der größte Teil des Wiener Stroms wird mit Gas produziert, wobei das Verhältnis so ist, dass man mit zehn Einheiten Gas zirka viereinhalb Einheiten Strom produzieren kann. Das passiert über Kraft-Wärme- Kopplungen, das heißt, Strom wird hauptsächlich dann produziert, wenn wir in der Stadt Wärme benötigen, das heißt, im Winter. Quasi das Abfallprodukt der Wärme ist dann der Strom, und wir produzieren im Winter ungefähr doppelt so viel Strom, wie wir brauchen, und im Sommer de facto gar nichts. Da man aber beim Strom immer die Menge zur Verfügung stellen muss, die im Moment gerade gebraucht wird, muss man natürlich den Strom anderswo besorgen, beziehungsweise wenn man einen Überschuss hat, muss man versuchen, diesen los zu werden. - So weit so gut. Da gibt es eben drei Möglichkeiten, wie man das machen kann, wie das die Versorger tun. Die eine Möglichkeit ist, ich kann mir tagtäglich über den "Day ahead"-Markt, also über den Spot-Markt, Strom organisieren. Das Risiko ist, dass ich tagtäglichen Kursschwankungen ausgesetzt bin, und das ist natürlich ein großes Risiko. Die zweite Möglichkeit sind OTC-Geschäfte - das heißt "over the counter", also über den Ladentisch -: Ich finde jemanden, der zum Beispiel genau die Menge Strom braucht, die ich gerade habe, oder ich finde jemanden, der mir genau die Menge Strom liefert, die ich gerade brauche. Der Nachteil und das große Risiko ist natürlich, dass ich abhängig von dem Lieferanten bin, der liefert mir vielleicht nicht, und, und, und. Deswegen gibt es auch die dritte Möglichkeit, die berühmte Leipziger Strombörse, wo man sich eben Strom und Gas - und auch CO2 übrigens - über Termingeschäfte bis zu zwei Jahre im Voraus besorgt. Da gibt es eben Futures, und so weiter - Sie haben das sicher alles gelesen -, und da ist man relativ sicher, denn man weiß natürlich, zu welchem Zeitpunkt man zu viel an Strom hat, zu wenig an Gas hat, und das kann man organisieren. Man ist auch abgesichert, weil diese Strombörse eben garantiert, dass es zu diesen Lieferungen dann kommt. Der Nachteil an dieser ganzen Geschichte ist, dass ich halt am Anfang eine Kaution hinterlegen muss und dass ich, wenn sich Preise ändern, Kaution nachschießen muss. Das ist halt der Nachteil an dieser Geschichte. Die Wien Energie macht einen Mix aus allen drei Bereichen, weil sie ja auch bis zur letzten Viertelstunde feinjustieren muss - der Stromverbrauch ändert sich minütlich, es braucht nur eine Gewitterwolke drüberzuziehen und schon ist alles ganz anders -, aber der größte Teil wird natürlich über die Leipziger Börse besorgt. Wie gesagt, das Wichtigste bei dieser Leipziger Börse ist, dass ich, wenn ich dort agiere, immer sicherstellen muss, dass ich genug Liquidität für diese Kautionen habe, und - um das jetzt ganz klar zu sagen - das war genau der Ausgangspunkt der Misere. Das ist genau der Ausgangspunkt dessen, warum wir diese Kommission ins Leben gerufen haben, das ist eigentlich der Grund, warum wir heute da sitzen: Weil es einfach das Unternehmen in dieser schwierigen Situation nicht geschafft hat, genügend Liquidität selbst zu organisieren. Das ist der Punkt. Und jetzt ist noch zu sagen - wo ist Stefan Gara, da hinten ist er noch -: Lieber Stefan, ja, du hast recht, natürlich könnte man dann sagen, okay, wir wollen die Handelsbücher des Unternehmens, wir schauen einmal nach, was da wirklich passiert ist. - Das war aber gar nicht unsere Absicht, sondern unsere Absicht, der Grund, warum wir gewisse Dinge angefordert haben, war: Um festzustellen, ob es ein Fehler des Managements war, ob das Management zu wenig für Liquidität gesorgt hat und dies die Ursache dafür war, dass wir in diese Misere gekommen sind, oder ob es vielleicht wirklich ein - keine Ahnung - Tsunami, ein "act of god" war (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM - erheitert -: "Act of god"!), irgendetwas Unvorhergesehenes, ein Blitzeinschlag. Das, glaube ich, steht uns zu, dass wir uns in einer Untersuchungskommission diese Frage überlegen und schauen, ob es ein Fehler des Managements war oder eben nicht. Und natürlich haben wir deswegen diese Unterlagen angefordert. Stefan, du hast selbst gesagt, dass es so Dinge waren wie Gutachten, die immer wieder zitiert wurden, die wir nicht einmal gesehen haben! Wir haben sie nicht bekommen, auch auf mehrmalige Nachfrage nicht. Danke aber auch dafür, dass ihr beide - auch Kollege Stürzenbecher - gesagt habt, dass wir für zukünftige Kommissionen hier Handlungsbedarf haben. Ich glaube, du hast selbst gesagt, dass es in Zukunft nicht so sein sollte, dass man sogar solche Gutachten nicht zu Gesicht bekommt. Deswegen nehmen wir das auch sehr gerne an, was du gesagt hast: Dass wir uns nachher wirklich zusammensetzen und evaluieren. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: ... glaubst aber selber nicht ...) Ich werde euch zumindest daran erinnern, dass ihr versprochen habt, dass ihr das dann nachher macht. (Beifall bei den GRÜNEN.) Zur Frage der Wien Energie generell: Klar kann man sagen, es geht Parlamentarier nichts an, was in Unternehmen passiert, die der Stadt Wien gehören. Ich sehe das ganz anders: Unternehmen, die von Steuergeldern finanziert werden, von Wiener Steuergeldern finanziert werden, die unter Kontrolle der Politik stehen, müssen natürlich auch von gewählten VertreterInnen kontrolliert werden können - no na -, und da rede ich nicht davon, dass wir in Geschäftsgeheimnisse reinschauen wollen. Und wenn es so wäre, besteht immer die Möglichkeit, Dinge geschwärzt zu liefern. Wir sind Geheimnisträger in so vielen Dingen, und ich darf nicht fragen, wie das jetzt mit dem Gutachten der Wien Energie aussieht, ob da ein Managementfehler passiert ist oder nicht?! - Ich verstehe das zumindest nicht. Ich möchte jetzt noch einmal auf die Arbeit in der Untersuchungskommission zurückkommen. Meine persönlichen Eindrücke sind, ich sage einmal, ambivalent, sehr ambivalent. Ich möchte vielleicht vorher noch einmal für all jene, die nicht in der Untersuchungskommission sind, etwas vorlesen, ich möchte das zitieren, nämlich den Akt des Ansuchens um das Bundesdarlehen, und ich glaube, da sieht man schon deutlich die Dringlichkeit in dieser Sache. Es steht nämlich da, dass es "auf Grund der wirtschaftlichen Auswirkung der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine", auf Grund dieser Verwerfungen an den Energiebörsen, zu diesen Preisänderungen gekommen ist. - Ich sage es noch einmal: Auf Grund der wirtschaftlichen Auswirkung der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine - die, wie wir wissen, im Frühjahr 2022 passiert ist. Und dann steht auch weiter: "Würde die Wien Energie GmbH einer Aufforderung zur Hinterlegung von Sicherheiten nicht rechtzeitig nachkommen, hätte dies die Glattstellung zur Folge und würden sämtliche bestehende Terminkontrakte aufgelöst werden. Da in einem solchen Fall die Wien Energie GmbH ihren bestehenden Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte, wäre die Versorgungssicherheit der KundInnen der Wien Energie nicht mehr gewährleistet. Darüber hinaus hätte ein solcher Umstand massive Auswirkungen auf die gesamte Energieversorgung Österreichs." Das heißt, nicht Liquidität zu organisieren, nicht Liquidität zu besitzen, hätte genau diese Auswirkungen. Und ich darf dann nicht in einer Untersuchungskommission fragen, ob der Manager da vielleicht einen Fehler gemacht hat und rechtzeitig reagiert hat auf eine Situation, von der er eigentlich, so wie es da steht, schon seit dem Frühjahr hätte wissen müssen? - Na gut. Ich möchte aber auch auf die Befragungen zurückkommen, denn wie wir ja schon mehrmals gehört haben, ist das eigentlich das Einzige, fast das Einzige gewesen, was uns übrig geblieben ist. Da muss ich aber einmal etwas Positives sagen: Also der Eindruck von den meisten Geladenen - Gästen, wollte ich sagen - war ein sehr positiver. Ich möchte da auch dezidiert von der Wien Energie und von den Stadtwerken Peter Weinelt und Michael Strebl als positiv erwähnen, die uns, nach meinem Eindruck, sehr offen Auskünfte gegeben haben, die uns auch im Vorfeld eingeladen haben, dass wir den Handelsraum der Wien Energie besuchen, und das war sehr, sehr wichtig, auch für ein Verständnis. Ich möchte aber auch den ehemaligen Magistratsdirektor Erich Hechtner, Dietmar Griebler und ganz besonders auch Christoph Maschek positiv erwähnen, die wirklich, in der Fragestellung zumindest, sehr kooperativ und vorbildlich waren. (Abg. Mag. Dietbert Kowarik: Warst du wirklich in der Untersuchungskommission?) - Ich war in der Untersuchungskommission (Heiterkeit bei der ÖVP.), und ich habe da sehr, sehr genau zugehört, was die gesagt haben. Sie haben die Fragen nach meinem Empfinden offen und ehrlich beantwortet, ich sage das noch einmal. Das nützt halt nichts, wenn man die Unterlagen nicht kriegt, das habe ich aber vorhin erwähnt. Ähnliches habe ich ehrlich gesagt auch bei Bgm Ludwig und bei VBgm Wiederkehr empfunden: Dass die Fragen von Christoph Wiederkehr und besonders auch von Peter Hanke offen beantwortet wurden. Nur, ich sage es noch einmal, das nützt halt nichts, wenn man bestimmte Unterlagen nicht bekommt. Was vielleicht auch noch ein wichtiger Punkt ist oder - ich sage es einmal so - wo es nicht so gut funktioniert hat bei der Befragung, also wo man das Gefühl hatte, nach der Befragung waren mehr Fragen offen, als man Antworten bekommen hat, möchte ich auch aussprechen: Bei Gerhard Mörtl von der MA 5, der eine wichtige Rolle im Bereich Kreditvertrag und Notkompetenz hatte, hatte ich danach viel mehr Fragen als Antworten, das muss ich ganz ehrlich sagen. Ähnlich war es auch beim Geschäftsführer der Wien Energie, bei Karl Gruber, der uns sehr, sehr höflich, immer lächelnd, de facto aber keine Frage befriedigend beantworten konnte. Ich kann mich erinnern, ich habe ihm eine Frage gestellt, bei der es darum gegangen ist, ob er weiß, wann wir den aktuellen Geschäftsbericht der Wien Energie bekommen, und er hat - sehr höflich und lächelnd - gesagt: "Natürlich fristgerecht!", in dem Wissen - denn der Bericht ist nämlich dann fünf oder sechs Tage später gekommen -, dass das eigentlich schon fertig war, in dem Wissen, dass er schon das Catering für die Bilanzpräsentation bestellt hat. Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe mich da sehr, sehr respektlos behandelt gefühlt. Ich finde, es war auch respektlos gegenüber der gesamten Untersuchungskommission und eigentlich auch respektlos gegenüber dem Haus, uns wissentlich einfach nichts zu sagen. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Das war auch nicht Untersuchungsgegenstand!) - Ja, ich weiß, das ist immer gekommen: Nicht Untersuchungsgegenstand, und, und, und. Jetzt muss ich aber trotzdem zu diesem Punkt etwas sagen: Die Ursache, warum wir hier sitzen, ist - und ich sage das noch einmal deutlich -, dass ein Management sich auf ein Worst-Case-Szenario vorbereiten muss. Und dieses Worst-Case-Szenario war im Dezember 2021 absehbar, dieses Worst-Case-Szenario war mit Beginn des Angriffskriegs von Putin in der Ukraine absehbar. Es war absehbar. Ich bin selbst Geschäftsführer in einer Firma. Diese Ausrede, dass ich sage: Na ja, sie hätten sich vorbereiten müssen - da ist einfach zu wenig passiert, denn hätten Sie die Liquidität organisiert, wäre das alles nicht passiert. Wir würden heute nicht über das Thema reden. Noch etwas, weil so oft das Wort "alternativlos" fällt: Ich höre immer das Wort "alternativlos". (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Ja, alternativlos!) Ja, alternativlos, genau. Jetzt kann man sogar dazu stehen und sagen: Okay, ich finde es richtig, dass man dieses Börsengeschäft weitermacht. Auch da hätte es aber Alternativen gegeben. Man hätte es herunterfahren können, man hätte Laufzeiten verkürzen können. Man hätte etwas tun können. Man hat es nicht getan, um das jetzt noch einmal zu sagen. Auch eine Sache, die ich klipp und klar sagen möchte: In der Notsituation, in die wir dann gekommen sind, war die sofortige Zurverfügungstellung von Liquidität für die Wien Energie durch die Stadt und dann auch durch den Bund - vertreten von der MA 5, von StR Hanke, vom Bürgermeister und dann eben auch vom Bund - die richtige Entscheidung. No na. Uns ist in dieser Situation gar nichts anderes übrig geblieben. Ich habe vorgelesen, was die Konsequenzen gewesen wären. Das war auch nie die Frage. Ich glaube, auch in der Untersuchungskommission hat kaum jemand bestritten, dass das notwendig war. Die Frage ist aber - und diese Frage ist auch legitim -: Warum sind wir überhaupt in diese Situation gekommen? Alles andere, was besprochen worden ist, wie dann nachher mit der Kommunikation umgegangen worden ist, möchte ich jetzt nicht noch einmal wiederholen. Noch ein Punkt, der mir auch wichtig ist, weil immer gesagt worden ist, es ist kein Schaden entstanden - sogar mein Kollege David Ellensohn hat gesagt: Na ja, es ist ja dann auch durch den Bund abgefedert worden -: Also, es ist sehr wohl ein Schaden entstanden. Als Vertreter der Wirtschaftskammer kann ich euch sagen: Die UnternehmerInnen in Wien werden nicht abgefedert. Ich bekomme am Tag mindestens zehn Anrufe von Unternehmen, die auf Grund dieser hohen Energiekosten vor dem Zusperren sind und nicht mehr wissen, wie sie weitertun sollen. Dass ich mir dann von einem Geschäftsführer Gruber anhören muss, dass eh alles in Ordnung ist und kein Schaden entstanden ist, finde ich wirklich, wirklich noch einmal respektlos. Mein Kollege Martin Margulies hat gestern Folgendes gesagt, er hat nach einer sehr hitzigen Debatte gesagt: Ich möchte das positiv beenden. Deswegen möchte ich heute Gleiches tun. Wir haben viel über die Notkompetenzen gesprochen. Ich habe mir alle Notkompetenzen der Vergangenheit, also der letzten 25 Jahre, angeschaut. Das beginnt übrigens im Jahr 1996 mit dem Wiener Musiksommer und dem Klangbogen. Die Summen, wie damals kommuniziert worden ist, wie man damit umgegangen ist - bei einem war ich selbst sehr, sehr involviert, beim Schnitzel-Gutschein, wir haben das heute schon erwähnt -: Der Schnitzel-Gutschein wurde sofort kommuniziert. Sofort wurde die damalige Oppositionspartei ... Es war sogar der ÖVP-Wirtschaftsbund-Obmann bei der Präsentation anwesend. Alle Fraktionen wurden informiert. Ich habe mir auch die Daten noch einmal angeschaut: 3. 6. Inanspruchnahme der Notkompetenz, 10. 6. Genehmigung im Gemeinderatsausschuss, 16. 6. Stadtsenat, 24. 6. Gemeinderat. So ist es auch möglich. Ich wünsche mir für die zukünftigen Sachen, dass wir es so auch weiterhin handhaben. - Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN.) Präsident Ernst Woller: Danke. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Juraczka. Ich erteile es ihm. Abg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man meinen Vorrednern gelauscht hat, dann hat man das Gefühl, manche wären ganz gerne schon bei einem Resümee dieser Untersuchungskommission. (Zwischenruf von Abg. Markus Ornig, MBA.) Ich kann Ihnen versichern, es wird noch viele Gelegenheiten geben und viele Gelegenheiten brauchen, um aufzuarbeiten, was da alles passiert ist. Gehen wir aber doch einmal zurück und überlegen wir uns: Wie war denn das? Es ist gar nicht so lange her. Es war der 28. August 2022, das war ein Sonntag. Es war ein heißer Sommertag. Als der Tag abkühlte, da liefen plötzlich alle Medien in diesem Land heiß. Ich habe es interessanterweise durch eine Tageszeitung erfahren, die der SPÖ gar nicht so fernsteht, durch den Newsticker der Tageszeitung "Heute" (Heiterkeit bei Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher), die irgendwann so gegen halb neun Uhr abends getitelt hat: "Ist die Wien Energie insolvent?" Andere Medien sind in Minuten gefolgt, und es war große Aufregung in ganz Wien. Alle waren überrascht, ja, entsetzt - völlig verständlich. Ganz Wien? (Abg. Mag. Thomas Reindl: Alle Medien ...) - Nein, denn die politisch Verantwortlichen wussten schon monatelang Bescheid, meine sehr geehrten Damen und Herren: Der Herr Vizebürgermeister zumindest seit 15. Juli - er hat sich nachher nur nicht mehr damit beschäftigt -, der Herr Bürgermeister zumindest seit Anfang Juli und der Herr Finanzstadtrat laut eigenen Aussagen seit Anfang des Jahres. Laut Aussagen des Finanzstadtrates hat er auch immer den Herrn Bürgermeister auf dem gleichen Wissensstand gehalten. Die Öffentlichkeit wurde aber in keiner Art und Weise informiert, ja, mehr noch: Als diese Situation an dem Sonntagabend und am Montagvormittag dann wirklich eine sehr unübersichtliche war und man nur gemerkt hat, da ist wirklich Gefahr in Verzug, weil ein Flaggschiff der Stadt Wien, wenn Sie so wollen, in Seenot geraten ist, da war die politische Spitze dieser Stadt abgetaucht, nicht hörbar, nicht erreichbar, nicht lesbar. Es ist nur verständlich, dass sich die Opposition, die drei Oppositionsparteien in diesem Haus, bei allen Unterschieden - und die gibt es bei uns Dreien ja nun wirklich - sehr schnell einig war, dass man sich das genauer ansehen soll, ja, mehr noch: Dass man sich das genauer ansehen muss. Die Untersuchungskommission war geboren. Ich will jetzt gar nicht so sehr wie meine Vorredner auf jedes Detail dieser Untersuchungskommission eingehen. Nur so viel: Kein Vertreter der Sozialdemokratie und schon gar kein Vertreter der selbsternannten Transparenzpartei NEOS sollte jemals wieder hier herausgehen und behaupten, er wäre an maximaler Transparenz und Aufklärung interessiert, denn das Verhalten zeigt eindeutig anderes. (Beifall bei der ÖVP.) Es wurde heute schon mehrfach darauf hingewiesen, aber ich tue es trotzdem noch einmal, weil es die Absurdität dieser gegenwärtigen Untersuchungskommission zeigt: Zwei Drittel der Beweisanträge, die in der Untersuchungskommission beschlossen wurden, wurden einfach nicht geliefert. Kollege Ellensohn - und ich glaube, Sie alle wissen, Kollege Ellensohn und ich sind nicht immer einer Meinung (Abg. Johann Arsenovic - erheitert : Ja!) - hat das wunderbar auf den Punkt gebracht: Einfach zu sagen, das hat ja keinen Sinn, diese Informationen belasten euch ja nur, ist einer Untersuchungskommission wahrlich unwürdig, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie von Abg. David Ellensohn und Abg. Ömer Öztas.) Es ist in der Tat ein Rückschritt, denn die letzten Untersuchungskommissionen waren vielleicht auch nicht das, was man einen Inbegriff der Transparenz nennt, aber da wurde Beweisanträgen nachgekommen. Das ist jetzt unter dem Bgm Michael Ludwig und unter dem Transparenzstadtrat Christoph Wiederkehr leider nicht der Fall. Meine Damen und Herren, auch für die Diensthandys, die wir angefordert haben, gab es von den unabhängigen vorsitzenden Richtern ganz klar die Vorgabe: Ja, bitte liefern. Der wurde einfach nicht nachgekommen, ganz im Gegenteil: Herr Finanzstadtrat Hanke ist dann mit einem ausgedruckten Zettel hier hergekommen und hat gemeint: Na ja, das sind die SMS, die vielleicht ganz interessant sein können. Also Leute, die in ihrer politischen Handhabe überprüft werden sollen, entscheiden selbst, was sie für die Überprüfung zur Verfügung stellen. So kann eine Untersuchungskommission einfach nicht laufen. So hat sie das Wort "Transparenz" jedenfalls nicht verdient, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie von Abg. David Ellensohn und Abg. Ömer Öztas.) Meine Damen und Herren, wenn die NEOS jetzt beleidigt sind und lieber andere Parteien bashen, als sich sozusagen selbst am Krawattel zu nehmen, dann möchte ich gar keine Zitate oder etwas anderes dazu sagen. Ich zitiere nur den Kollegen Neuwirth aus der Tageszeitung "Die Presse", der nach der Einvernahme des Transparenzstadtrates, wie er sich nennt, des VBgm Christoph Wiederkehr, von "pinker Selbstaufgabe" geschrieben hat. Er schreibt weiter: "Wien wird nicht von einer rot-pinken Koalition geführt. In Wahrheit taugen die NEOS nicht einmal als Beiwagerl. Die SPÖ erfreut sich einer Undercover-Alleinregierung." Meine Damen und Herren, schlimmer kann die Beurteilung einer Koalition in den Medien wohl nicht ausfallen. (Beifall bei der ÖVP.) Ich sage aber auch ganz offen: Als Oppositionspolitiker muss man mit den Dingen arbeiten, die einem letztendlich zur Verfügung gestellt werden. Unser Parteiobmann StR Mahrer hat es völlig richtig zusammengefasst: Obwohl so ein Boykott der Stadtregierung gegenüber dieser Untersuchungskommission gefahren wurde, hat sie viele Erkenntnisse gebracht. Das ist das Erfreuliche an dieser Geschichte. Diese Erkenntnisse zeigen, dass vieles im Argen liegt. Diese Erkenntnisse zeigen auch, dass es ganz, ganz viele Verbesserungen braucht. Ich freue mich daher, dass wir fünf klare Forderungen präsentieren konnten. Die werden wir auch mit allem Nachdruck versuchen umzusetzen. Die Professionalisierung des Beteiligungsmanagements: Meine Damen und Herren, man muss sich ja einmal vorstellen: Da kommt eine Unternehmung der Stadt und braucht einen Kredit, um weiter am Markt aktiv sein zu können. Diesen Rahmenkreditvertrag schreibt nicht etwa die zuständige MA 5, den schreibt der Kreditnehmer. Der Rahmenkreditvertrag kommt aus den Wiener Stadtwerken. Es wurde dann heruntergedodelt als: Na ja, das war ja nur ein Muster als Service. Gehen Sie einmal zu Ihrem Bankberater zu Ihrer Hausbank und sagen Sie: Ich hätte gern einen Kredit, aber wissen Sie was? Als Service - ich bin ein klasser Bursch -, da haben Sie den Kreditvertrag. Sie brauchen sich keine Arbeit mehr anzutun. (Beifall bei der ÖVP. - Heiterkeit bei Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Sie könnten auf etwaiges Unverständnis stoßen. In Wien ist das üblich. Genauso braucht es eine Reform der Bestellung der Kontrollorgane, der Aufsichtsräte. Ich sage das auch hier, ich habe es schon mehrfach gesagt: Nichts gegen die einzelnen Personen, die in diesen Gremien sitzen. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Nichts gegen den Haslauer!) Die sind wirtschaftlich durchaus kompetent und haben ihre Meriten. Herr Kollege Stürzenbecher, Sie waren doch gerade erst am Wort. Haben Sie jetzt schon wieder so einen Bedarf, sich mitzuteilen? Sie können aber ein zweites Mal. (Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Er wüsste noch so viel!) Warum aber nimmt man, wenn es um die Bestellung der Aufsichtsräte geht, bei einem Energiekonzern keine Energieexperten? Bei aller Wertschätzung für jemanden, der in der Bestattung oder bei den Wiener Friedhöfen tätig ist. Der wird vielleicht von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen eine Ahnung haben - ich hoffe es zumindest -, ob er aber den Energiemarkt beurteilen kann - und das ist ein ganz wesentliches Element dieser Kontrolltätigkeit in den Aufsichtsräten -, das wage ich zu bezweifeln, meine Damen und Herren. Ich glaube, wenn man sich nur diese Debatte heute angehört hat und alle berechtigten Vorwürfe wahrgenommen hat, dann weiß man: Wir brauchen eine Reform der Verfahrensregeln innerhalb dieser Untersuchungskommission, denn sonst verkommt so ein wichtiges Instrument zur Farce. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Dann ist von Transparenz wirklich nichts mehr zu sehen. Wir brauchen eine Diskussion über die Änderung der Geschäftsmodelle der Wien Strom. Ja, das sage ich ganz bewusst. Kollege Gara ist jetzt nicht da, aber ich erachte es als absurd, dass wir eben an diesem Sonntagabend, am 28. August, gesehen haben: Die Wien Energie ist in einer finanziellen Schieflage, resultierend aus Börsengeschäften an der Energiebörse in Leipzig. Dann gibt es eine Untersuchungskommission zu einem Unternehmen, das zu 100 Prozent in Besitz dieser Stadt steht, und dann wissen wir jetzt, nach einem Dreivierteljahr, von diesen Geschäften nichts, nada, gar nichts. Jetzt kommt man natürlich mit dem Geschäftsgeheimnis und sagt: Na ja, man kann den Juraczka natürlich nicht Einblick nehmen lassen, wie die Trades in Leipzig funktionieren, warum es dann auch im 3. Quartal so hohe Strom- Trades gab, wenn man immer behauptet, es wären in der kalten Jahreszeit nur Überproduktionen an Strom verkauft worden, und warum an den Strombörsen eigentlich vom Volumen her fast eine Gesamtproduktion der Wien Energie gehandelt wurde. Nein, der Juraczka und alle anderen Mitglieder der Untersuchungskommission dürfen das nicht sehen, wegen - genau - des Geschäftsgeheimnisses. Hier, wenige Hundert Meter weiter im Nationalrat - die Leute, die dort schon tätig waren, wissen das ganz genau, ansonsten reden Sie mit Ihren Kollegen - gibt es verschiedene Vertraulichkeitsstufen. Bei der höchsten Vertraulichkeitsstufe darfst du Unterlagen nicht einmal kopieren, nicht einmal fotografieren. Du kannst nur in einen gesicherten Raum gehen, dir das durchlesen, du unterschreibst eine Vertraulichkeitserklärung, aber du bist im Bilde. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Über 80 Mal ... Stundenlange Verfahrensdiskussionen im Parlament durch die ÖVP! Kurz hat sich 90 Mal nicht erinnern können!) Wir hatten im letzten Sommer eine Situation, in der wir mit 1,4 Milliarden EUR an Wiener Steuergeldern und mit 2 Milliarden EUR an Steuergeldern des Bundes haften durften, aber wissen, wofür wir haften durften, durften wir nicht. Kollege Reindl, Sie unterstützen solche Machenschaften. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Nehammer in Angola! Das ist ein ...) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, der Fall Wien Energie ist noch lang nicht abgehandelt. Wir werden die Situation des Sommers 2022 nicht ungeschehen machen können. Es ist Gott sei Dank auch nichts passiert. Kollege Ellensohn hat aber recht: Wenn ich Geisterfahrer bin und es ist ein Mal gut gegangen, mache ich es trotzdem kein zweites, kein drittes und kein viertes Mal, denn irgendwann gibt es den Crash. Wer dann die Leidtragenden sind, wissen wir alle, meine Damen und Herren. Es ist nur die Frage, ob wir es uns eingestehen wollen oder nicht, lieber Kollege Reindl. (Beifall bei der ÖVP sowie von Abg. David Ellensohn.) Ich kann Ihnen nur eines sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Nie wieder sollte diese unheilige Allianz aus Laissez-faire, aus Ignoranz, aus feiger Verschwiegenheit und aus Casinomentalität, die wir da vorgefunden haben, die Wienerinnen und Wiener so knapp an den finanziellen Abgrund führen wie in diesem Sommer, an diesem Sonntag, dem 28. August 2022. Dafür werden wir mit unserem Engagement kämpfen. - Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie von Abg. David Ellensohn.) Präsident Ernst Woller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Mautz-Leopold. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Andrea Mautz-Leopold (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es geht mehreren im Saal so: Die Debatte zieht sich ein bisschen wie ein Strudelteig, weil doch einiges an Blenden und Polemik zu hören ist wie gerade eben, einiges an Unwahrheiten und Sachwidrigkeiten. Persönliche Erlebnisberichte waren auch dabei - auch nett -, spannende und kreative juristische Auslegungsmethoden habe ich gehört. Worum geht es eigentlich? - Es ist ein Dringlicher Antrag betreffend Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien - Reform der Bestimmungen über die Notkompetenzrechte des Bürgermeisters und des Stadtsenates - ein Dringlicher Antrag, gespickt mit konkreten Vorschlägen, die so gar nicht in die Logik unserer Wiener Stadtverfassung passen. Diese zusätzlichen Punkte, die Sie anführen, würden mit Sicherheit zu mehr Unklarheit und zu mehr Rechtsunsicherheit führen, als jetzt nicht mehr bestehen, denn diese Bestimmungen, die Sie hier ansprechen - die Notkompetenz des Stadtsenats und die Notkompetenz des Bürgermeisters - wurden erstmals wortident wie heute vor 103 Jahren kundgemacht, und zwar damals im November 1920 im ersten Wiener Gesetzesblatt. Diese Stadtverfassung ist also ein Fels in der Brandung und richtet sich sicher nicht nach einer ÖVP-Kampagne oder nach irgendwelchen Spindoktoren, die sagen, was der ÖVP jetzt vielleicht irgendetwas bringt. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte mich jetzt noch einmal mit der Notkompetenz befassen, denn es klingt dann so: Wien an Bürgermeister: Notkompetenz, Wahnsinn, irgendwie. Das würden Sie gerne so dastehen lassen. So ist das überhaupt nicht. Es gibt die Notkompetenz für Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in allen acht anderen Bundesländern. Es ist kein Wiener Spezifikum. Es gibt vergleichbare Regelungen in allen Gemeinden und Stadtrechten aller acht Bundesländer. (Abg. Dr. Jennifer Kickert: Stimmt nicht!) Notkompetenzen sind notwendig, damit die Gemeinden rasch Entscheidungen zur Abwehr von Krisen, Engpässen und Notsituationen treffen können, so geschehen zum Beispiel im Rahmen eines Soforthilfebeitrags Wiens zur Linderung der humanitären Krise in der Ukraine oder im Rahmen der Corona-Pandemie, zum Beispiel betreffend Massentestungen. (Abg. Mag. Manfred Juraczka: Das hätte jetzt aber keiner in Zweifel gezogen! - Abg. David Ellensohn: Alle wollen das!) Auf Bezirksebene gibt es übrigens auch eine Notkompetenz. Das finde ich durchaus spannend, dass das in Ihrem Antrag nicht vorkommt, aber vielleicht ist das jetzt nicht interessant oder wie auch immer. Zusammenfassend: Es ist also eine ganz gängige und geübte Verwaltungspraxis in ganz Österreich, um Krisen von den Gemeinden und den Menschen fernzuhalten. Alle Fraktionen hier im Haus kennen die gängige Praxis bei der Ausübung der Notkompetenz und kennen vor allem die gängige Praxis, dass die Notkompetenz eng ausgelegt und sehr selten gezogen wird und dass die betreffenden Akten von diversen Stellen geprüft und begründet werden. Im Falle der Energiekrise, des Black Friday und der in der Untersuchungskommission untersuchten Notkompetenz des Bürgermeisters war nach der Geschäftseinteilung des Magistrats die zuständige Dienststelle MA 5 zuständig, um zu beurteilen, ob es dringend notwendig ist, hier ein Handeln zu setzen, um gravierende Nachteile für alle Wienerinnen und Wiener hintanzuhalten. Sie wissen, wie die Rahmenbedingungen waren. Der Finanzdirektor hat es auch sehr gut ausgeführt, und insbesondere Sie, Herr Wölbitsch, haben ihn ja auch selbst befragt. Es steht außer Zweifel, dass es ein hohes Risiko gab, dass die Dringlichkeit gegeben war und dass die Notkompetenz zu ziehen war. (Beifall bei der SPÖ und von Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc.) Wieder: Sie, Herr Wölbitsch, kennen den Verwaltungslauf. Die MA 5 hat also die gesamten Unterlagen vorbereitet, natürlich mit vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit vielen Leuten, die sich da wirklich gut auskennen. Die Unterlagen wurden freigegeben, der Prozess genehmigt. Weiter geht es. Dann kommt der Videndenlauf, zuerst die Buchhaltungsabteilung, die die korrekte Verbücherung prüft, dann geht es weiter ins Büro des Herrn Finanzstadtrats. Dort wird wieder von mehreren Leuten geprüft. Dann kommt der Notkompetenzakt zum Verfassungsdienst. (Zwischenruf von Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) Auch beim Verfassungsdienst sind wieder mehrere Top- Juristen damit befasst. Nach dem Verfassungsdienst geht der Akt zum Magistratsdirektor. Auch beim Magistratsdirektor gibt es wieder einen Genehmigungslauf. Dann geht der Akt zum Bürgermeister, der in diesem Fall das zuständige Organ ist, und auch der Bürgermeister hat einen Präsidialchef - übrigens einen Top-Juristen -, der diese Akten und diese Dinge natürlich noch einmal überprüft. Und Sie fordern jetzt, dass die Notkompetenz begründet werden soll? Ernsthaft? Wirklich? (StR Karl Mahrer - erheitert: Ja, wirklich! - Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Da könnte ja jeder kommen! - Abg. Wolfgang Irschik - erheitert: Der Magistrat soll etwas prüfen? Um Gottes Willen! Genau das gehört ...) Die ist begründet. Die ist in all diesen Abläufen im Magistrat und in all diesen Zusammenhängen, die wirtschaftspolitisch und weltmarktpolitisch gegeben waren, ausführlichst begründet. Außerdem liegt es doch auf der Hand, dass die Ausübung einer Notkompetenz nur dann zum Zug kommt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wenn diese Notkompetenz auch begründet ist und die Dringlichkeit vorliegt. Also, ich denke, es ist wirklich ein sehr durchsichtiges Ablenkungsmanöver, das Sie hier abziehen. (Beifall bei der SPÖ.) Also ehrlich, Sie suchen und suchen den großen Skandal und werden nicht fündig, und jetzt plötzlich ist die Stadtverfassung schuld, eine Verfassung, die in diesem Wortlaut bei diesen beiden Bestimmungen das erste Mal 1920 kundgemacht wurde. (Abg. Mag. Caroline Hungerländer: Was ist denn das für ein Argument? 100 Jahre Rotes Wien?) Also, ich denke wirklich, dass dies eine Verwaltungspraxis ist und dass wir diese Notkompetenz brauchen. - Bitte, Sie kommen gleich zum RednerInnenpult und haben alle Möglichkeiten, mir zu widersprechen. (Abg. Ing. Christian Meidlinger: Nicht beleidigt sein!) Also bitte, geschätzte ÖVP, nicht beleidigt sein. Die Stadtverfassung und die Wiener Stadtverwaltung halten, was sie versprechen: Schnelles und transparentes Handeln im Sinne der Wienerinnen und Wiener, um Krisen hintanzuhalten. (Abg. Wolfgang Irschik: Sagt nur die SPÖ!) - Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Wolfgang Irschik: Mal sehen, was die Stadtverwaltung hält!) Präsident Ernst Woller: Danke. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg. Hungerländer. Ich erteile ihr das Wort. Abg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich war über diese Argumentationsweise verwundert, aber ich nehme zur Kenntnis, dass die Fortschrittskoalition auf eine 100 Jahre alte Notkompetenz stolz ist und im 21. Jahrhundert offensichtlich keine Veränderung als notwendig erachtet. (Beifall bei der ÖVP.) Frau Kollegin, vielleicht ist es ja aber folgendermaßen: Es verändert sich die Bedeutung von Wörtern im Laufe der Zeit. Das kann ja auch bei dem Thema Not so gewesen sein. Vielleicht hat Notkompetenz vor 100 Jahren etwas anderes bedeutet als heute, denn heute wurde sie in einem Fall angewandt, in dem keine Dringlichkeit gegeben war. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Mag. Thomas Reindl: Wie war denn das beim Blümel im Parlament beim Untersuchungsausschuss?) Was wir bei der Untersuchungskommission aber doch ganz interessant fanden, war ein Einblick in die Arbeitsweise dieser Koalition, besonders in die Arbeitsweise oder in die Rolle der NEOS - und das nicht in einem Narrativ, das sich die ÖVP irgendwie zusammenzimmert, sondern in O-Tönen vom Bürgermeister und vom Vizebürgermeister. Da haben wir den Bürgermeister gefragt: Am 15. Juli haben Sie die Notkompetenz gezogen. Was ist denn danach passiert? Haben Sie Ihren Koalitionspartner angerufen? Nein, er hat ihn nicht persönlich angerufen, weil das auch nicht sinnvoll gewesen wäre, denn er hätte wenig Möglichkeit gehabt, etwas zu beeinflussen. Ja, so schaut es aus. Sie haben rechtlich wenig Möglichkeit gehabt, etwas zu beeinflussen. Das kann man Ihnen nicht ankreiden, aber Sie haben diese Möglichkeit auch überhaupt nicht eingefordert, liebe Kollegen von den NEOS. Denn was waren die weiteren Schritte von VBgm Wiederkehr? - Er wurde über seinen Büroleiter informiert und hat dann seinen Büroleiter gebeten, weitere Nachfragen zu stellen. Er hat nicht den Bürgermeister schnell selber angerufen und gefragt: Heast, was ist da los? 700 Millionen EUR? Worum geht es da? Das hat er nicht getan. Er hat auch nicht den zuständigen Stadtrat angerufen: Was ist da los? 700 Millionen EUR? Er hat sich auch nicht irgendwie bei der Wien Energie erkundigt. Er hat auch keine umfassenden Unterlagen eingefordert. Er hat sich auch nicht rechtlich über die Notkompetenz beraten lassen, ob das zulässig war. Er hat auch kein Expertenwissen eingeholt, und am allerschwerwiegendsten: Er hat die Öffentlichkeit nicht informieren lassen. Das ist für eine selbsternannte Transparenzpartei nicht zu verzeihen. (Beifall bei der ÖVP.) Nach diesem schicksalsträchtigen 15. Juli verging die Zeit und es kam der Hochsommer. Der Vizebürgermeister war auf Urlaub. (Abg. Wolfgang Irschik: Jesolo!) In all diesen Wochen wurden keine Fragen gestellt, wie das passieren konnte, dass die Wien Energie auf einmal ein Liquiditätsproblem hat. Es wurden auch die Geschäftsdaten der Wien Energie nicht angefordert. Es war auch kein Wunsch da, das Ganze aufzuarbeiten. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Kein einziges Wort zu ...) Es war auch keine Frage, wie sich denn die Situation über den Sommer weiterentwickelt. Es war auch keine Frage, ob der Betrag überhaupt abgerufen wurde, und es gab weiterhin - und das ist am schwerwiegendsten - keine Information der Öffentlichkeit seitens der NEOS. Dann verging die Zeit und der Spätsommer zog ins Land. Dann wurde die zweite Notkompetenz gezogen. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Ja, weil ... zu langsam war!) Wieder wurde der Vizebürgermeister einer Zwei-Millionen-Einwohner-Stadt im Nachhinein auf Beamtenebene informiert. Was hat er getan? Vielleicht die Alarmglocken geläutet? - Nein: Kein direkter Kontakt zum Bürgermeister, keine Reaktion des Vizebürgermeisters, kein Einholen von Informationen, keine persönliche Nachfrage und weiterhin keine Information der Öffentlichkeit, meine Damen und Herren. (Abg. Wolfgang Irschik: Das ist fortschrittlich!) Dann verging der Sommer, die dritte Notkompetenz wurde gezogen, und plötzlich tut sich aber etwas, denn der Finanzminister informiert die Öffentlichkeit. Dann ist es für die NEOS brisant geworden, denn auf einmal stand ja ihr Ruf als Transparenzpartei auf dem Spiel. Auf einmal haben sie sich mit einer Verurteilung zu Wort gemeldet: "untragbare Zustände". Sie haben von alldem nichts gewusst, eine Reform der Notkompetenz muss her und wurde damals als Forderung in den Raum gestellt. (Abg. Mag. Bettina Emmerling, MSc: Haben wir ja auch heute gehört!) Danach verging die Zeit. Sie verging und sie verging. Es ist ein Dreivierteljahr später, und die Reform der Notkompetenz ist immer noch nicht da. Auch das, was Sie angekündigt haben - dass man Interpellationsrecht in den ausgelagerten Bereichen bekommt -, ist immer noch nicht da. (Abg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Das Informationsfreiheitsgesetz ist immer noch nicht da! Das Klimaschutzgesetz ist immer noch nicht da!) Wir sehen deswegen ganz klar, was die Rolle der NEOS in dieser Regierungskoalition ist: Die NEOS machen genau das, was die SPÖ von ihnen erwartet: Zusehen und abnicken, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.) Leider muss man sagen, dass das ein Muster ist, das wir nicht nur bei der Wien Energie sehen, sondern auch bei anderen Skandalen, die sich im Ressort der Pinken abspielen. Es ist immer das Gleiche: Der Skandal tritt auf, ist noch abseits der Öffentlichkeit, und es passiert nichts. Dann erfährt die Öffentlichkeit davon, und es passiert immer noch nichts. Dann wird der Druck größer, und auf einmal wird man nervös und sagt: Na ja, wir arbeiten eh schon an den Reformen. Wir tun ja eh schon, wir verhandeln ja eh schon. Dann passiert wieder nichts. Das ist offensichtlich die Rolle des kleinen Koalitionspartners: Sie dürfen in das Regierungsabkommen das Wort "Transparenz" hineinschreiben, über Transparenz reden und Reformen ankündigen, aber sonst nichts. - Vielen Dank (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Danke. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wölbitsch. Ich erteile ihm das Wort. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Kein einziges Wort zum Antrag!) Abg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP): Herr Reindl ist hoch erfreut, ich verstehe es. Sehr geehrte Damen und Herren, nur zwei inhaltliche Richtigstellungen, weil sie, finde ich, auch sehr gut verdeutlichen, worauf wir in der Diskussion - jetzt vielleicht nicht nur in Bezug auf die Notkompetenz, aber auch - hinaus wollen: Kollege Gara, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind, mag ich es, wie Sie diskutieren, denn man muss sagen: Sie sind von den Rednern hier sicher derjenige, der wahrscheinlich auch glaubt, sehr viel zu wissen, aber zumindest auch sehr viel mit Argumenten arbeitet und versucht, Diskussionen auch mit Argumenten zu bereichern. Das respektiere ich ja prinzipiell. Wenn Sie vorhin den Vergleich mit der EVN gebracht haben, dann finde ich das einen sehr guten Vergleich. Warum? - Weil Herr Haselsteiner jetzt wahrscheinlich feuchte Augen bekommt, weil die NEOS ihre wirtschaftsliberale Haltung wiederentdecken. Ich vermute aber, es ist nicht so, denn wenn Sie die EVN als Vergleich hernehmen, dann nehmen Sie ein börsenotiertes Unternehmen als Vergleich her. Ich sage: Okay, aha, interessant. Ich nehme das zur Kenntnis, dass man sich vielleicht überlegt, einen Teil der Wien Energie an die Börse zu bringen, wenn Sie das so argumentieren. (Heiterkeit beim Redner.) Ich bin dann gespannt, was die SPÖ dazu sagt, denn der Punkt ist natürlich: Wäre die Wien Energie ein börsenotiertes Unternehmen, dann hätte es diese Untersuchungskommission gar nicht geben müssen. Warum? In dem Moment, in dem so etwas wie ein Kreditrahmenvertrag in dem Fall mit dem Land passiert wäre - wahrscheinlich sogar schon vorher, aber ich bin kein Experte für Börsenkommunikation - hätte die EVN ad hoc gehen müssen und hätte alle, nämlich die Aktionäre und damit die gesamte Öffentlichkeit, darüber informieren müssen. All die Geheimhaltung wäre gar nicht passiert. Also, wenn das für die Wien Energie in Zukunft die Lösung der NEOS ist, zu sagen, man nimmt einen Teil an die Börse, dann fände ich das zumindest einmal einen sehr interessanten Aspekt, weil auch die Transparenzanforderungen für ein börsenotiertes Unternehmen natürlich ganz allgemein andere sind als derzeit für die Wien Energie. Das war ja auch ein Grund, warum die Stadtwerke jetzt wieder eine GesmbH sind und keine AG und warum die Wien Energie zu 100 Prozent im Besitz der Stadt ist: Damit man diese Transparenzanforderungen nicht hat. Zweiter Punkt, weil auch das genannt wurde und ich immer wieder versucht habe, den 1 Prozent Inhalt in den Zwischenrufen des Herrn Reindls zu erkennen: Vergleiche mit dem Bund finde ich sehr spannend. Denn wäre so etwas beim Verbund passiert und hätte es eine Untersuchungskommission auf Bundesebene gegeben - ja, richtig -, dann hätte es eine Verpflichtung zur umfassenden Aktenlieferung gegeben. Die gibt es nämlich auf Bundesebene. Darüber haben wir heute die ganze Zeit diskutiert. Es gibt den grundsätzlichen Beweisbeschluss, dass eine Stelle, die angefragt wird, auch Unterlagen liefern muss. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Der Herr Blümel ...) Ja, und das führt dann, Kollege Reindl, auch zur großen Frage: Welche E-Mails stellt man zur Verfügung? Stellt man auch die privaten E-Mails aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, so wie das auch Ihr Kollege Krainer wollte? Ja, das sind dann Fragen, die zu klären sind. Sie können dann sogar etwas auf Bundesebene tun: Sie können die nächste Instanz anrufen, nämlich den Verfassungsgerichtshof, eine Instanz, die dann klärt, wer recht hat. Auch das können wir in Wien nicht. (Abg. Mag. Thomas Reindl: ... jedes Mal beim Verfassungsgerichtshof angerufen!) Unser Vorschlag wäre gewesen, als Pendant, den Verwaltungs... (Neuerlicher Zwischenruf von Abg. Mag. Thomas Reindl.) - Das ist nicht richtig. Den Verwaltungsgerichtshof anzurufen, wäre rechtlich sehr wohl möglich, eine zusätzliche Instanz, um solche Dinge zu klären. (Abg. Mag. Thomas Reindl: Nein, Blödsinn!) Das vielleicht nur noch im Nachgang. Wenn man Transparenz wirklich will, wenn man Dinge hier wirklich voranbringen will, dann kann man das tun. Ich habe bei Herrn Stürzenbecher zumindest promilleartig etwas vernommen, was vielleicht in irgendeiner Art und Weise einen Reformwillen demonstriert, bei Kollegin Mautz-Leopold leider gar nicht, aber ich vertraue oder hoffe im Sinne der Bevölkerung darauf, dass wir etwas weiterbringen. - Vielen Dank (Beifall bei der ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn. Ich erteile es ihm. Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Ich wollte nur noch einmal, weil mir der Whataboutism in der Politik auf den Zeiger geht und hier davon geredet wurde, es braucht Notkompetenz. Seit 100 Jahren gibt es die Notkompetenz. Niemand hat gesagt, dass die Notkompetenz aus der Verfassung oder von irgendwo hinausfliegen soll. Das hat niemand gesagt. Wir haben darüber geredet, was unverzüglich heißt. Wir haben gesagt, wann es Notkompetenz braucht. Ein kleiner Tipp: Heuer wird am 24. Dezember Weihnachten sein. Manche von Ihnen werden an dem Tag Geschenke brauchen. Die, die es nicht bis zum 23. Dezember schaffen, werden am 24. am Vormittag ein paar Notkäufe machen. Wir wissen aber jetzt im Mai: Irgendjemand da herinnen wird am 24. noch ein Weihnachtsgeschenk kaufen. Das könnte nämlich ich sein, weil ich jedes Mal sehr spät dran bin. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Zur Sache!) Wenn der Herr Bürgermeister so tut, als hätte er am 15. Juli überfallsartig ein Schriftstück vorgelegt bekommen: Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Ahnung, dass irgendetwas Dringendes passieren wird. Am 15. kommt ein Papier daher. Das schau ich mir an. Pfau, es hat alle Stempel oben, die es braucht. Das unterschreibe ich, und dann schiebe ich 700 Millionen EUR von A nach B. Dann tun da herinnen alle, wie wenn das normal wäre. Wir könnten ja auch annehmen, der Herr Bürgermeister hat früher etwas gewusst. Dann wäre die Notkompetenz vielleicht nicht notwendig gewesen. Die SPÖ möge sich da bitte für eine Geschichte entscheiden. Die eine Geschichte, die erzählt wird, ist: Im März haben wir alles gewusst. Das war ein Wahnsinn. Wir haben gesagt, einen Schutzschirm muss die Bundesregierung machen, sonst wird alles kaputtgehen. Das habt ihr nicht gemacht, den Schutzschirm, ein Wahnsinn, ein Wahnsinn. Das alles wissend, hat die SPÖ was gemacht? - Nichts. Es ist total dringend, aber wir machen nichts, und der Bürgermeister weiß von nichts. Dann kommt ein Zettel mit 700 Millionen EUR, und dann wird gedrückt. Das geht sich nicht aus. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Schlechtes Kabarett!) Ja, das ist ganz schlechtes Kabarett, das ihr aufführt, ganz schlechtes Kabarett, das ihr aufführt, weil die zwei Geschichten nicht zusammenpassen. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Das ist ja ein Witz. Wenn man das alles hört, fühlt man sich wirklich verarscht. Entweder habt ihr es gewusst, dann müsst ihr etwas machen, oder ihr habt es nicht gewusst. Ihr erzählt aber beides. Ihr seid an einem Tag Doskozil, an einem Tag Babler. Ihr versucht irgendwie, alle zusammenzufangen. Das wird auch nicht gehen. Man muss sich irgendwann entscheiden. Es gibt nicht immer alle Wahrheiten gleichzeitig. Was hier erzählt wurde, ist: Die Notkompetenz war notwendig, weil der Bürgermeister nichts wissen konnte, um schneller zu reagieren. (Zwischenruf von Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher.) Genau das hat Ihre Rednerin vorhin gesagt. Die Notkompetenz ist ja nicht notwendig, wenn ich alles weiß, und ich kann es drei Monate vorher machen. Dann ist es ja nicht notwendig. Ich weiß schon: Jetzt wissen wir nicht, was unverzüglich heißt. Es heißt zwei Monate, und Notkompetenz heißt: Alles wissend habe ich mich vier Monate nicht vorbereitet und dann schnell unterschrieben. (Heiterkeit bei StR Karl Mahrer.) Gut, ich gebe es auf. Es ist ein neues Orwell'sches Deutsch da herinnen. 46 Leute in diesem Haus glauben, unverzüglich heißt, in zwei Monaten. Nein, Entschuldigung: 54 Leute in diesem Haus glauben, unverzüglich heißt, in zwei Monaten. (Abg. Wolfgang Irschik: Es gibt NEOS auch!) Das sind die SPÖ- und NEOS-Abgeordneten. Mit dem Bürgermeister und dem Vizebürgermeister haben wir in der Stadt 56 Leute, die glauben, unverzüglich heißt, in zwei Monaten, und Notkompetenz heißt, gute Vorbereitung über vier Monate. Ich nehme es zur Kenntnis. (Beifall bei GRÜNEN und ÖVP.) Präsident Ernst Woller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte über die Besprechung des Dringlichen Antrages ist somit beendet. (Abg. Dr. Kurt Stürzenbecher: Fertig!) Ich komme nun zur Abstimmung über die vorliegenden Beschluss- und Resolutionsanträge. Es liegen zwei Anträge vor. Zuerst der Beschluss- und Resolutionsantrag des Grünen Klubs betreffend dringend notwendige Reform der politischen Kontrollrechte in Wien. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist unterstützt von GRÜNEN, ÖVP, FPÖ und GR Kieslich. Das ist damit nicht ausreichend unterstützt und abgelehnt. Der zweite Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP betrifft das Thema Novellierung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien, Reform der Bestimmungen über die Notkompetenzrechte des Bürgermeisters und des Stadtsenats. Wer für diesen Antrag ist, den ersuche ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist unterstützt von ÖVP und GRÜNEN. Das ist nicht ausreichend unterstützt und damit abgelehnt. Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag. (Schluss um 14.42 Uhr) Landtag, 21. WP 26. April 2023 22. Sitzung / 2 Landtag, 21. WP 26. April 2023 22. Sitzung / 55