«  1  »

 

Landtag, 37. Sitzung vom 29.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 32

 

Schwarzgeld ist, dass es kein Geld ist, das aus der Geldwäsche auch reingewaschen werden soll. Natürlich wird das dann schwieriger für russische Oligarchen, ihr Geld sauberzuwaschen. Aber es ist eine wichtige Initiative, um hier auch Geldwäsche zu erschweren und Geldwäsche in Österreich und vor allem auch in der Stadt Wien einen Riegel vorzuschieben. (Beifall bei den NEOS.)

 

Die Freiheitlichen waren ja im Ausschuss noch dagegen. Ich habe gehört, hier gab es ein Umdenken, was natürlich auch zu begrüßen ist, dass wir hier geschlossen diese sinnvolle europäische Richtlinie in Wien auch umsetzen. Wir haben ja im Rahmen der Fragestunde auch schon das Thema Parteienfinanzierung gehabt und auch das Thema der Wahlkampfkosten. Hier ist angesichts der aktuellen Diskussion dringend Handlungsbedarf erforderlich. Wir haben uns deshalb auch entschieden, ein Transparenzpaket für die Parteienfinanzierung auch einzubringen. Ich freue mich, dass diese Anregung von uns und diese Initiative von uns ein bisserl Bewegung verursacht hat und jetzt auch ein Antrag von Rot-Grün vorliegt, dass wir uns gemeinsam in einer Arbeitsgruppe auch überfraktionell Gedanken machen, wie wir denn im Bereich der Parteienfinanzierung transparenter werden können und auch im Rahmen der Wahlkampffinanzierung noch klarere Regelungen mit Sanktionen möglicherweise auch einführen werden. Das heißt, ich finde es sehr, sehr gut und erfreulich, dass unser Druck hier dazu geführt hat, dass wir uns gemeinsam Gedanken machen. (Beifall bei den NEOS.)

 

Ich bringe noch einen Antrag zum Thema der Wahlkampfobergrenze und der Wahlkampftransparenz ein, dass auch die Finanzen von Vorfeldorganisationen hier miteingerechnet und offengelegt werden. Das wäre ein wichtiger Schritt für umfassende Transparenz im Bereich der Wahlkampffinanzierung.

 

Ich bringe weiters einen Antrag ein, der Sanktionen bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vorsieht, die ja in Wien im Vergleich zum Bund sehr, sehr hoch ist, und wir haben keine Sanktionsmechanismen. Es ist dringend erforderlich, hier auch Sanktionsmechanismen einzuführen, weil die Regelungen ohne Sanktionen nicht sehr viel bringen.

 

Ich bringe drittens einen Antrag ein zu einem Straftatbestand illegaler Parteienfinanzierung, hier als Aufforderung an den Bund, auch zu seinem Straftatbestand beizutragen. Es ist längst überfällig, hier diese Themen auch ins Strafgesetzbuch hineinzunehmen, wie es in vielen anderen Ländern auch der Fall ist.

 

Und unser letzter Antrag der Einrichtung einer Arbeitsgruppe, dem wird ja indirekt auch über einen weiteren Antrag entsprochen, der hier vorliegt. Ich freue mich, wenn wir hierzu auch zu einem gemeinsamen Arbeiten kommen, dass wir das Thema „Parteienfinanzierung und Transparenz von Wahlkampffinanzierung“ verbessern. Wir haben gesehen, es besteht Handlungsbedarf, und wir haben hier eindeutig Potenzial, noch die Regelungen zu verbessern, und dafür werbe ich hier. Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Danke sehr. Herr Abg. Ulm, bitte sehr.

 

11.47.04

Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich wollte mich seitens meiner Fraktion natürlich auch nicht verschweigen, wenn wir jetzt hier Anträge zum Thema Parteienfinanzierung zu behandeln haben. Zum Thema Wettengesetz kann ich mich ja ganz kurz halten. Ich stimme im Wesentlichen mit dem überein, was mein Vorredner gesagt hat, und ich glaube, es gibt da ja auch große Übereinstimmung über alle Fraktionen hinweg, sodass diese Novelle zum Wettengesetz einstimmig angenommen werden dürfte.

 

Es gibt aber mittlerweile auch sieben Anträge zur Parteienfinanzierung. Ich habe die beiden Anträge von Rot und Grün vor einigen Minuten bekommen, höre aber auch, dass unser eigener Antrag auch nicht viel länger den anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt wurde, vielleicht sogar auch erst danach kurzfristig, wofür ich mich auch höflich entschuldigen möchte. Ich glaube, dass wir inhaltlich nicht so weit auseinander liegen, wenn ich mir diese sieben Anträge ansehe. Wir werden bei vier Anträgen zustimmen können. Ich glaube, dass es sehr sinnvoll ist, wenn wir wirklich zur Einrichtung so einer Arbeitsgruppe kommen könnten, um über Verbesserungen im Wiener Parteienförderungsgesetz zu reden, glaube aber auch, es ist selbstverständlich, dass wir akkordiert mit der Bundesebene vorgehen werden. Schon jetzt ist es ja so, dass sich das Wiener Parteienförderungsgesetz maßgeblich am Parteiengesetz und am Bundesparteienförderungsgesetz orientiert. Was neu ist in der Debatte der letzten Tage, das sind sicherlich die Vorschläge der Bundesrechnungshofpräsidentin mit ihren fünf Punkten. Ich glaube, dass das auch eine gute Basis für die Beratungen in dieser Arbeitsgruppe sein kann.

 

Wenn wir bei drei Anträgen der NEOS nicht zustimmen werden, dann nicht deshalb, weil das Anliegen nicht grundsätzlich gerechtfertigt wäre, sondern weil wir mit detaillierten Bestimmungen jetzt noch nicht der Debatte vorgreifen wollen. Was, glaube ich, eindeutig ist, das ist, dass es Sanktionsmöglichkeiten bei der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze nach dem Wiener Parteienförderungsgesetz geben soll. Da sollen wir, glaube ich, als Wiener Landesgesetzgeber nachziehen. Sanktionen sind da ja auch auf Bundesebene vorgesehen. Diesem Antrag werden wir heute schon zustimmen.

 

Wir werden beiden Anträgen von Rot-Grün auf Einrichtung einer Arbeitsgruppe zustimmen und haben unabhängig davon auch einen Antrag für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe für mehr Transparenz und mehr Kontrolle vorbereitet, den ich jetzt einbringen darf. Ich hoffe, dass diese Arbeitsgruppe wirklich eingerichtet wird und hoffe auf konstruktive Gespräche in dieser Arbeitsgruppe und auf gute Ergebnisse. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Dipl.-Ing. Martin Margulies: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Ellensohn, bitte sehr.

 

11.50.52

Abg. David Ellensohn (GRÜNE)|: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Wir beschließen eine Änderung des Wettengesetzes. Das ist notwendig, weil die Europäische Union gesehen

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular