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Landtag, 30. Sitzung vom 22.11.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 98

 

tung, für ihre touristische Vermietung hohe Auflagen haben, die sie einzuhalten haben, sondern es birgt natürlich auch die Gefahr vor allem in den innerstädtischen Bezirken, dass Wohnraum dauerhaft verloren geht. Kollege Stürzenbecher hat vollkommen richtig gesagt, das ist jetzt noch kein ganz großes Problem, aber wir sehen, dass das stetig und immer mehr zunimmt und es wirklich zu einem riesen Problem werden kann, weil wir wissen, dass eine solche Entwicklung ganz rasant vor sich geht. Und es kann nicht sein, dass mit wichtigem Wohnraum für unsere Wienerinnen und Wiener hier Geschäfte gemacht werden. Es soll nicht die kurzzeitige Vermietung und soll nicht den Ursprungsgedanken dieses Wohnungs-Sharings hintanhalten. Der ist schon richtig und wichtig, das kann man schon machen. Aber es soll kein Geschäftsmodell daraus entwickelt werden, das einerseits dazu führt, dass die Hotellerie in Bedrängnis kommt, andererseits dauerhaft Wohnraum hier verloren geht. Hier haben wir ebenfalls in dieser Novelle einen wichtigen Vorschlag gemacht, und wir werden das auch so beschließen. Ich sage aber auch dazu, dass hier natürlich auch die Bundesebene gefordert ist und sich hier auch überlegen muss, welche rechtliche Maßnahmen gesetzt werden, damit eben diese Art der Wohnungsvermietung für gewerbliche Zwecke nicht überhandnimmt.

 

Aus meiner Sicht auch ein wichtiger Punkt gerade im Mieterschutz ist, dass hier auch ganz klar festgehalten wird, dass Gebäude auch erst dann abgebrochen werden dürfen, wenn sie tatsächlich unbewohnt sind. Wir haben ja einige Fälle, wo den Mieterinnen und Mietern, den Bewohnerinnen und Bewohnern buchstäblich das Dach über dem Kopf weggerissen wurde, jetzt in den Wintermonaten natürlich auch eine Situation, mit der niemand zufrieden sein kann. Auch das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger und wesentlicher Punkt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute mit dieser Bauordnungsnovelle einen wichtigen weiteren Schritt hin zum leistbaren Wohnen, leistbares Wohnen, das für uns als Stadt Wien immer wichtig war. Und ich ersuche auch Sie von der Opposition, wo Sie schon einmal ganz knapp davor waren, es sich noch einmal zu überlegen, ob Sie dem nicht doch zustimmen können. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Präsident Ernst Woller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Wansch.

 

13.49.01

Abg. Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen am Livestream!

 

Ich muss einleitend wieder daran erinnern, dass die rot-grüne Stadtregierung die laufenden freiheitlichen Anträge und Initiativen zur Übertragung der Sitzungen des Gemeinderates und des Landtages im Fernsehen aus unerfindlichen Gründen ablehnt. Dasselbe gilt für die freiheitlichen Anträge und Initiativen zur Speicherung des Livestreams und auf Zurverfügungstellung des gespeicherten Livestreams auf der Homepage der Stadt Wien. Jetzt kann man sich das nur so erklären: Ursache ist die Angst der SPÖ und der GRÜNEN vor der Öffentlichkeit, vor den Wienerinnen und Wienern. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir laden Sie deshalb ein, meine Damen und Herren, den Livestream dieser Sitzung zu jeder Ihnen genehmen Zeit auf der Homepage „www.fpoe-wien.at“ anzusehen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Mein Kollege Pawkowicz hat die freiheitlichen Kritikpunkte an dieser Novelle bereits überzeugend begründet. Ich möchte hier an dieser Stelle den Wienerinnen und Wienern das Wort geben. Ganz konkret möchte ich aus der schlüssigen und gut begründeten Stellungnahme der Vereine Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung und Initiative Denkmalschutz zur Novelle der Bauordnung für Wien zitieren: „Betrifft: Geplante Änderung des Verfahrens bei Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne gemäß § 2 Abs. 4 und Abs. 5. Die genannten Vereine fordern, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der jeweiligen örtlichen Bezirksvertretung zu Änderungen der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufeinander zeitlich abzustimmen. Das heißt, es wäre zu garantieren, dass die örtliche Bezirksvertretung erst nach Ende der öffentlichen Auflagefrist ihre Stellungnahme beschließt. Und dabei wäre zusätzlich zu beachten, dass alle im Rahmen der öffentlichen Auflagefrist abgegebenen Stellungnahmen von Wienerinnen und Wienern auch den jeweiligen Bauausschussmitgliedern vor ihrer abschließenden Beratung der Bezirksstellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. Dies alles naturgemäß mit dem Ziel, dass die Stellungnahmen der Wienerinnen und Wiener in die Bezirksstellungnahme einfließen können. Der vorliegende Entwurf, der heute hier beschlossen werden soll, würde mit einer Verkürzung der Frist für die örtlichen Bezirksvertretungen für deren Stellungnahmen von drei auf zwei Monate diese Problematik unnötig“ - ich sage: „machtherrlich“ - „noch verschärfen.“ Es ist kein Grund nachzuvollziehen, warum dieser Forderung der genannten Vereine nicht nachgekommen werden kann.

 

Zu einer weiteren Forderung der Vereine wieder das Zitat aus ihrer Stellungnahme: „Eine qualitative Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Abänderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen, so wie es im gegenständlichen Entwurf vorgesehen ist, wird strikt abgelehnt mit der Begründung, dass diese Unterscheidung zu einer gewissen Willkür führen könnte, was als wesentlich und als unwesentlich zu gelten hat.“ Ich zitiere dazu das Beispiel, das von diesen engagierten Vereinen in ihrer Stellungnahme gebracht wird. Es könnten nämlich heikle Gebiete in mehrere kleine unwesentliche Gebiete aufgeteilt werden. Und auf einmal hätten wir das Ganze wieder aus der Möglichkeit für die Bürger zur Stellungnahme draußen. Das kann nicht der Sinn sein. Ich bin überzeugt, dass es wahrscheinlich ein Redaktionsfehler ist. Aber die Stellungnahme, die gut formuliert, die gut begründet ist, ist in keiner Form in die vorliegende Novelle eingeflossen. Wir Freiheitliche unterstützen diese genannten Forderungen der Vereine vollinhaltlich, und ich möchte auch noch aus der Begründung zitieren, die Begründung, die auch für uns Freiheitliche gilt und die überzeugend ist: „Die in der Bezirksvertretung gewählten Mandatare sollen die politischen Interessen der Bevölkerung in ihrem Bezirk nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Sie sind mit den

 

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