Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen

Den Magistratischen Bezirksämtern obliegt die Vorbereitung und Durchführung von

in den 23 Wiener Gemeindebezirken.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Magistratischen Bezirksämter stehen unter anderem für Auskünfte aus dem Wählerverzeichnis, die Entgegennahme von Anträgen während des Reklamationsverfahrens und die Ausstellung von Wahlkarten zur Verfügung.

Auskünfte aus dem Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis ist eine auf dem Hauptwohnsitz beruhende Eintragung in die Liste der Wahlberechtigten in Wien. Diese Liste liegt während des Reklamationsverfahrens in den Magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht auf.

Reklamationsverfahren

Wenn Sie nach Einsicht in das Wählerverzeichnis beziehungsweise nach der Kontrolle der Hauskundmachung zur bevorstehenden Wahl der Meinung sind, dass ein Fehler in der Wählerevidenz vorliegt, dann können Sie im Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes einen Antrag auf Korrektur einbringen. Dieser Antrag kann entweder auf eine Eintragung, Berichtigung oder eine Streichung gerichtet sein. Bitte beachten Sie, dass eine Streichung grundsätzlich nur möglich ist, wenn die zu streichende Person ihr Wahlrecht dadurch nicht verliert.

Wahlkarten

Falls Sie sich am Wahltag voraussichtlich nicht in der Nähe Ihres Wohnsitzes aufhalten, können Sie beim zuständigen Bezirkswahlreferat einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte stellen. Mit einer Wahlkarte können Sie Ihr Stimmrecht auch in einem anderen als den für Sie zuständigen Wahlsprengel ausüben - bei bundesweiten Wahlen (Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen und EU-Wahlen) in ganz Österreich und auch im Ausland, bei Wiener Wahlen (Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen) in ganz Wien. Der Antrag kann sowohl schriftlich (Online) als auch persönlich gestellt werden. Die Wahlkarte wird - sofern Sie das für Sie zuständige Bezirkswahlreferat aufsuchen - meist sofort ausgestellt.

Weiterführende Informationen

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