Bericht gemäß § 75 Absatz 2 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz über die zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogrammes getroffenen Maßnahmen
- WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH
- Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichbehandlungsprogrammes
- Schulungsmaßnahmen
- Überwachung
- Ausblick
- Austrian Power Grid AG
- Verwendung der Vertraulichkeitserklärungen und Checkliste für Datenanforderungen
- Verwendung von Informationen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Resümee
Die Wiener Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Juni 2011 unter Pr. Zl.: 02452-2011/0001-GWS nachstehenden Bericht gemäß § 75 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, LGBl. Nr. 46/2005 i.d.g.F. (WElWG 2005), über die zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms getroffenen Maßnahmen beschlossen:
WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH
Im Gebiet des Landes Wien (sowie in Teilen von Niederösterreich und Burgenland) ist die WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH als rechtlich selbstständige Verteilernetzbetreiberin tätig, die nach Maßgabe der Elektrizitätswirtschaftsgesetze in ihrer Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den Bereichen Erzeugung und Versorgung des vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmens ist.
Die Aufnahme des operativen Betriebes durch die WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH erfolgte mit 1. Oktober 2005. Seit damals verfügt sie über einen eigenständigen Internetauftritt (WIEN ENERGIE), sowie eine eigene Telefonnummer (90190) und eigene E-Mail-Adressen (vorname.nachname@wienenergie-stromnetz.at).
Das Gleichbehandlungsprogramm wurde im September 2005 gemäß § 26 Absatz 3 Z 4 ElWOG iVm § 55 Absatz 2 Z 4 WElWG 2005 aufgestellt. Es beruht auf der Vorlage der Energie-Control und stellt einen Leitfaden des Unternehmens im liberalisierten Strommarkt dar. Aus dem Gleichbehandlungsprogramm geht hervor, welche Maßnahmen zum Ausschluss diskriminierenden Verhaltens getroffen werden. Weiters sind Maßnahmen vorgesehen, welche die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogrammes gewährleisten.
Das Gleichbehandlungsprogramm ist als firmeninterner Verhaltenskodex Bestandteil der Unternehmensphilosophie der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH und gilt für alle Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, die für die WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH Dienstleistungen erbringen.
Maßnahmen zum Ausschluss von diskriminierendem Verhalten beinhalten insbesondere die Verpflichtung zur Gleichbehandlung von Netzkundinnen und -kunden, das Verbot zur Diskriminierung, das Gebot zur Transparenz sowie Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit wirtschaftlich sensiblen Informationen, welche der Netzbetreiberin bei Ausübung ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen. Aber auch Sanktionen im Falle von Verstößen gegen das Gleichbehandlungsprogramm sind festgehalten.
Als Gleichbehandlungsverantwortlicher der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH gemäß § 38 WElWG 2005 wurde Herr Dr. Wolfgang Orasch benannt.
Mit Schreiben vom 18. Mai 2011 legte der Gleichbehandlungsverantwortliche einen Bericht über die zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogrammes getroffenen Maßnahmen für den Berichtszeitraum 1. Oktober 2009 bis 30. September 2010 vor. Danach steht fest, dass zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogrammes seitens der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH folgende Maßnahmen gesetzt wurden:
Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichbehandlungsprogrammes
Das Gleichbehandlungsprogramm ist integraler Bestandteil des Organisationshandbuches
der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH, in dem alle für die Erfüllung der Aufgaben des Unternehmens maßgeblichen Grundsätze über sämtliche Abläufe des Unternehmens dargestellt sind. Die in diesem Organisationshandbuch enthaltenen Bestimmungen
gelten für alle Geschäftsabläufe und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH. Das Organisationshandbuch ist für alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich.
Die Dienstleistungsbeziehungen zwischen der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH und der Wienstrom GmbH sind im Rahmendienstleistungsvertrag vom 19. September 2005 geregelt. In diesem Vertrag verpflichtet sich die Wienstrom GmbH die im Gleichbehandlungsprogramm und im Verhaltenskodex der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH festgelegten Maßnahmen zum Ausschluss diskriminierenden Verhaltens einzuhalten und ihre Dienstleistungen nach Maßgabe des Gleichbehandlungsprogrammes und des Verhaltenskodex zu erbringen.
Das Gleichbehandlungsprogramm und die einschlägigen Rechtsvorschriften - wie Gesetze, Verordnungen, Marktregeln, Technisch-Organisatorische Regeln, etc. - sind im Intranet der Wienstrom GmbH und der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH veröffentlicht und so allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich.
Darüber hinaus ist insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt die korrekte Vorgehensweise bei den einzelnen Prozessen und Arbeitsschritten nach dem Gleichbehandlungsprogramm in einer speziellen Datenbank jederzeit abrufbar und verbindlich.
Schulungsmaßnahmen
In den vergangenen Jahren wurden nach den Angaben des Gleichbehandlungsverantwortlichen zahlreiche Schulungen zum Gleichbehandlungsprogramm durchgeführt, die insbesondere die Inhalte und Bedeutung des Gleichbehandlungsprogramms wie beispielsweise das Verbot zur Diskriminierung, sowie die Gebote zu Gleichbehandlung, Vertraulichkeit und Transparenz zum Gegenstand hatten. Neben allgemeinen Schulungen wurden in den sensiblen Bereichen auch intensive Schwerpunktschulungen durchgeführt.
Im Geschäftsjahr 2009/2010 erfolgten Schulungen zum Gleichbehandlungsprogramm im Wesentlichen durch die jeweiligen Vorgesetzten. In der Ausbildung von Neuaufgenommenen ist die Gleichbehandlung ein fixer Bestandteil der Schulung.
Diese Schulungen erfolgen unter der Gesamtverantwortung des Gleichbehandlungsverantwortlichen durch die jeweiligen Vorgesetzten oder durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
Darüber hinaus sind im Geschäftsfeld Vertriebsdienstleistungen der Wienstrom GmbH die Verhaltensregeln des Gleichbehandlungsprogrammes sowie des Verhaltenskodex in zentralen Medien wie der Wissensdatenbank bis hin zu einzelnen Arbeitsschritten abgebildet und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit abrufbar. Diese Regeln gelten bei der Ausgestaltung von Prozessabläufen als das wesentliche Regelwerk.
Auch haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, sich jederzeit mit Fragen an den Gleichbehandlungsverantwortlichen zu wenden.
Überwachung
Um die Wirksamkeit des Gleichbehandlungsprogramms zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms ordnungsgemäß funktioniert, wird die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms überwacht.
Dem Gleichbehandlungsverantwortlichen stehen Auskunftsrechte gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH sowie gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Unternehmen zu, die Dienstleistungen für die WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH erbringen.
Im Berichtszeitraum wurden stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogrammes durchgeführt. An den Gleichbehandlungsverantwortlichen sind im Berichtszeitraum keine Beschwerden betreffend der Einhaltung der Bestimmungen des Gleichbehandlungsprogrammes herangetragen worden.
Im Betrachtungszeitraum wandten sich Kundinnen und Kunden direkt beziehungsweise über öffentliche Institutionen, Behörden, Interessensvertretungen oder private Organisationen an die Kundendienststellen des Geschäftsbereichs Vertriebsdienstleistungen der Wienstrom GmbH. Die wichtigsten Themen dabei betrafen Rechnung, Zahlungsverkehr/Mahnung, Ein- und Ausschaltungen sowie Ablesung. Bei keinem dieser Anliegen wurde ein missbräuchliches Verhalten der Verteilernetzbetreiberin WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH oder deren Dienstleister festgestellt. Die korrekte Vorgangsweise der betreuenden Stellen und auch die Auslöser dieser Beschwerden und Kritiken ließen sich eindeutig darlegen. Im Betrachtungszeitraum gab es kein Missbrauchsverfahren.
Es wurden dem Gleichbehandlungsverantwortlichen im Berichtszeitraum weiters keine Probleme berichtet, die eine Änderung des Gleichbehandlungsprogrammes erforderlich machen würden. Auch war eine Verhängung von Sanktionen auf Grund von Verstößen gegen das Gleichbehandlungsprogramm nicht erforderlich. Die Geschäftsführung der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH hat den Gleichbehandlungsverantwortlichen in seiner Tätigkeit laufend voll unterstützt.
Es hat sich gezeigt, dass insbesondere durch die intensiven und jahrelangen Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen der letzten Jahre das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH über die Bedeutung des diskriminierungsfreien Verhaltens geschärft wurde. Die Kernelemente des Gleichbehandlungsprogrammes, wie insbesondere die Verpflichtung zur Gleichbehandlung von Netzkundinnen und Netzkunden, das Verbot zur Diskriminierung, das Gebot zur Transparenz sowie die Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit wirtschaftlich sensiblen Informationen, welche der Netzbetreiberin bei Ausübung ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangt sind, sind im Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verankert. Die Durchführung der operativen Prozesse erfolgt unter Einhaltung der Richtlinien des Gleichbehandlungsprogrammes.
Ausblick
Im Geschäftsjahr 2010/2011 werden etliche organisatorische Änderungen bei Wienstrom GmbH und WIEN ENERGIE GmbH vorgenommen. So wird die Wienstrom GmbH im Rahmen einer Umstrukturierung in einen nicht-regulierten (WIEN ENERGIE GmbH) und in einen regulierten Netzbereich aufgeteilt und dieser mit der bestehenden Wien Energie Stromnetz GmbH verschmolzen. Die Wien Energie Stromnetz GmbH wird sodann als direktes Tochterunternehmen in die Wiener Stadtwerke Holding AG eingegliedert. Auswirkungen auf die Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms werden dann zu evaluieren sein.
Austrian Power Grid AG
Der VERBUND Konzern ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Elektrizitätsbereich auf der Grundlage des zweiten Energieliberalisierungspakets, insbesondere der Richtlinie 2003/54/EG vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften über den Elektrizitätsbinnenmarkt, sowie dessen Umsetzung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und den darauf basierenden Landesgesetzen. Die Austrian Power Grid AG ist Regelzonenführerin und Übertragungsnetzbetreiberin in Österreich. Als Tochtergesellschaft von VERBUND ist sie Mitglied des VERBUND Konzerns.
Durch die 3. EU-Binnenmarktrichtlinie zur Liberalisierung der Elektrizitätswirtschaft in der EU und das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, BGBl Nr. 110/2010 i.d.g.F. (ElWOG 2010) wurde das strikte Unbundling der Übertragungsnetze von integrierten Stromkonzernen vorgesehen. Die sich für die Austrian Power Grid aus dem ElWOG 2010 ergebenden Maßnahmen werden derzeit in einem APG-internen Programm bearbeitet, dessen Leitung durch die Gleichbehandlungsverantwortliche der Austrian Power Grid AG wahrgenommen wird.
Als Gleichbehandlungsverantwortliche der Austrian Power Grid AG gemäß § 38 WElWG 2005 wurde Frau Mag.a Ines Micheler benannt. Diese wurde durch die Unternehmensleitung berechtigt, ungehindert Zugang zu allen relevanten Bereichen der Austrian Power Grid AG zu erlangen. So ist sie ermächtigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen, die in diskriminierungsrelevante Prozesse eingebunden sind, zu dieser Thematik zu befragen und Einsicht in deren Unterlagen zu nehmen.
Die umfassende Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms wird nicht zuletzt durch verpflichtende Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Führungskräften sichergestellt.
Mit Schreiben vom 29. März 2011 legte die Gleichbehandlungsverantwortliche einen Bericht über die zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms getroffenen Maßnahmen für den Zeitraum 2010/2011 vor. Danach steht fest, dass zur Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms seitens der Austrian Power Grid AG folgende Maßnahmen gesetzt werden:
Verwendung der Vertraulichkeitserklärungen und Checkliste für Datenanforderungen
Im Sinne der im Vorjahr überarbeiteten Vertraulichkeitserklärungen und der Checkliste für Datenanforderungen lag das Hauptaugenmerk des Jahres 2010 auf der Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Austrian Power Grid AG im korrekten Umgang mit den Vertraulichkeitserklärungen, insbesondere der Einholung und Ablage derselben. Nach wie vor steht der ausdrückliche Passus hinsichtlich der Erweiterung der regulären Datenschutzklausel auf Unbundling-Fälle, somit die diskriminierungsfreie Verwendung sensibler Daten - vor allem im Umgang mit anderen Konzernunternehmen - im Vordergrund.
Verwendung von Informationen
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Austrian Power Grid AG, die mit IT-Systemen arbeiten, in denen sensible Daten gespeichert oder verarbeitet werden, sind von einem Berechtigungskonzept erfasst. Dieses wird laufend kontrolliert und verbessert.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Standardmäßig werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte im Rahmen von Abteilungsbesprechungen zumindest jährlich hinsichtlich Datenschutz, Gleichbehandlung, aber auch Informationssicherheit und ähnlichem geschult und unterwiesen. Dabei wird anhand von konkreten Beispielen versucht, auf die Bedeutung der Themen einzugehen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu angehalten die Gleichbehandlungsverantwortliche in ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Resümee
Im Berichtszeitraum wurde die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms durch die Gleichbehandlungsverantwortliche überwacht und es wurden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, wenn sich aufgrund der operativen Tätigkeit konkrete Anknüpfungspunkte ergaben. Es wurden keine Verletzungen des Gleichbehandlungsprogramms im Berichtszeitraum festgestellt.
Sowohl die von der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH dargelegten Erfahrungen im Berichtszeitraum, als auch jene der Austrian Power Grid AG haben gezeigt, dass die Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms in der Praxis erfolgreich durchgeführt worden ist.
Die Setzung von weiteren Maßnahmen ist daher derzeit nicht erforderlich. Eine Evaluierung der Auswirkungen durch die Umstrukturierung der WIEN ENERGIE GmbH wird im Geschäftsjahr 2010/2011 erfolgen und im nächsten Bericht Berücksichtigung finden.
Weiterführende Informationen
Magistratsabteilung 64
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