Liegenschaftsanfragen - Grundstückstechnische Sachverständige (MA 64)

Die grundstückstechnischen Sachverständigen beantworten baurechtliche Anfragen zu Liegenschaften. Zivilrechtliche Fragen können nicht beantwortet werden.

Persönliche Anfrage

Kontakt zur MA 64 - Sachverständige
Parteienverkehrszeiten: Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Schriftliche Stellungnahme

Ein formloses Ansuchen mit kurzer Darlegung der Anfrage ist an folgende Adresse zu richten:

Magistratsabteilung 64
Lerchenfelder Straße 4
A-1080 Wien

Grundbuchsauszüge für die betroffenen Liegenschaften sind beizulegen. Kopien von alten Baubescheiden, Plandarstellungen und so weiter über die Liegenschaft, unterstützen eine rasche und effiziente Erledigung Ihrer Anfrage.

Musterantrag: 15-KB-PDF | 16-KB-RTF

Zu beachten: Schriftliche Stellungnahmen sind zu vergebühren.

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