Fotovoltaikanlage, Ökostromanlage, Solaranlage - notwendige Unterlagen
- Technischer Bericht mit Angaben über Zweck, Umfang, Betriebsweise und technische Ausführung der geplanten Erzeugungsanlage (insbesondere über Primärenergien, Energieumwandlung, Stromart, Frequenz und Spannung) (zweifach)
- Plan, aus welchem der Standort der Erzeugungsanlage und die für die Errichtung, Erweiterung oder Änderung der Anlage in Anspruch genommenen Grundstücke mit Grundstücksnummern ersichtlich sind (zweifach)
- Beschreibung und Beurteilung der voraussichtlichen Gefährdungen und Belästigungen (im Sinne des § 11 Absatz 1 WElWG 2005) (zweifach)
- Beschreibung der Maßnahmen, mit denen Gefährdungen oder Belästigungen des Vorhabens beseitigt, verringert oder ausgeglichen werden sollen (zweifach)
- Gegebenenfalls ein Verzeichnis der von der Erzeugungsanlage berührten fremden Anlagen (wie Eisenbahnanlagen, Versorgungsleitungen und dergleichen mit Namen und Anschrift der Eigentümerinnen und Eigentümer) (einfach)
- Die sich aus dem zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Grundbuchsdaten ergebenden Namen und Anschriften der Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, auf welchen die Erzeugungsanlage errichtet werden soll - einschließlich der dinglich Berechtigten (mit Ausnahme der Hypothekargläubigerinnen und -gläubiger) - und der Eigentümerinnen und Eigentümer der an die Anlage unmittelbar angrenzenden Grundstücke (einfach)
- Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Erzeugungsanlage aufgestellt werden soll (einfach)
- Kopie der Vereinbarung über den Netzanschluss mit jenem Netzbetreiber, an dessen Übertragungs- oder Verteilernetz die Erzeugungsanlage angeschlossen werden soll (einfach)
- Konformitätserklärung (Erklärung des Herstellers, dass die Anlage den einschlägigen europäischen Normen entspricht) (einfach)
Wenn Sie Ihre Anlage auch als Ökostromanlage im Sinne des Ökostromgesetzes anerkennen lassen wollen, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausdrückliches Ansuchen um Anerkennung der Anlage als Ökostromanlage (einfach)
- Unterlagen (zweifach) mit Angaben über
- den rechtmäßigen Betrieb der Anlage (wenn nicht gleichzeitig um Genehmigung der Anlage angesucht wird)
- die eingesetzten Primärenergieträger: jeweils gesondert, entsprechend ihres Anteils am Gesamteinsatz (Heizwert); Bei Fotovoltaikanlagen ist das 100 Prozent Sonnenenergie.
- die technischen Größen (wie Engpassleistung - das ist die durch den leistungsschwächsten Teil begrenzte, höchstmögliche elektrische Dauerleistung)
- die Ausführung der Anlage (wie eingesetzte Technologie, sofern sich dies aus den Angaben zur Genehmigung nicht bereits ergibt)
- die eindeutige Bezeichnung des Zählpunktes, über den die erzeugte Strommenge physikalisch in ein öffentliches Netz eingespeist wird (wie die Nummer, die vom Netzbetreiber - zum Beispiel Wienstrom - bekannt gegeben wird)
- Name und Adresse des Netzbetreibers, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist (Wien Energie Stromnetz GmbH, Mariannengasse 4-6, 1090 Wien)
Magistratsabteilung 64
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