Mobilpass der Stadt Wien (MA 40)
Der Mobilpass ist eine Initiative von Bürgermeister Michael Häupl und Sozialstadträtin Sonja Wehsely. Zentrales Anliegen ist eine erweiterte Mobilitätslösung für sozial Schwächere, die einfach, unbürokratisch und leistbar ist.
Alle Mindestpensionistinnen und -pensionisten sowie alle erwachsenen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger (mit zumindest einmonatigem Sozialhilfebezug) in Wien haben ab dem zweiten Quartal 2008 Anspruch auf den neuen Mobilpass und bekommen ihn durch die MA 40 automatisch zugeschickt. Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten, die keine Mietbeihilfe beziehen, können einen Antrag für einen Mobilpass stellen.
Hinweis zum Sozialpass P: Alle bis 31. März 2008 ausgestellten Sozialpässe behalten ihre Gültigkeit. Befristet ausgestellte Sozialpässe bleiben bis zum Ablauf gültig. Alle Begünstigungen für den Sozialpass bleiben bestehen.
Ermäßigungen mit dem Mobilpass
- Ermäßigte Monatskarte und Halbpreisfahrschein bei den Wiener Linien
- Bezuschussung der Hundeabgabe von 50 Prozent für maximal einen Hund
- Ermäßigte Jahreskarte bei den Büchereien der Stadt Wien (MA 13)
- Ermäßigter Eintritt bei den städtischen Bädern (MA 44)
Zu beachten:
Der Mobilpass ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Mobilpass und Lichtbildausweis sind bei Kontrollen vorzuweisen. Auf den Mobilpass gibt es keinen Rechtsanspruch. Der Mobilpass für Mindestpensionistinnen und -pensionisten bleibt fünf Jahre gültig, für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger sechs Monate.
Broschüre als Download
Der Mobilpass der Stadt Wien: 50 KB PDF · 855 KB PDF
Kontakt
MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Referat Mobilpass
3., Thomas-Klestil-Platz 8
Fahrplanauskunft
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Servicetelefon: +43 1 4000-8040, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Weiterführende Informationen
Wien übernimmt Vorreiterrolle bei Mobilität von sozial Schwachen

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