Kinderlähmung (Poliomyelitis)

Die Kinderlähmung ist eine Viruserkrankung, die bei uns Dank der Impfung nicht mehr vorkommt. Durch die Fortführung der Impfung soll eine Weiterverbreitung im Falle einer Einschleppung aus Ländern, in denen die Kinderlähmung noch vorkommt, verhindert werden. Nur bei konsequenter Fortführung kann das Ziel der Weltgesundheitsorganisation - die weltweite Ausrottung der Kinderlähmung bis zum Jahr 2005 - erreicht werden. Weitere Informationen zur Kinderlähmung (Poliomyelitis).

Die Impfung

Die Impfung gegen Kinderlähmung wird in Österreich nur mehr mit dem Totimpfstoff Salk in Form einer Stichimpfung durchgeführt. Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfungen im Abstand von sechs bis acht Wochen und einer weiteren Impfung sechs bis zwölf Monate später. Im Säuglingsalter (ab dem dritten Lebensmonat) wird in der Regel ein Kombinationsimpfstoff gegen Diphtherie-Keuchhusten (Pertussis)-Tetanus-Hämophilus influenzae b-Kinderlähmung (Poliomyelitis)-Hepatits B (sechsfach kombinierter Impfstoff) verwendet. Die Grundimmunisierung besteht bei diesem sechsfach kombinierten Impfstoff aus drei Impfungen im Abstand von vier Wochen, die Auffrischung erfolgt zwischen dem 15. und 18. Lebensmonat. Bei der Verwendung von anderen Kombinationsimpfstoffen sind andere Abstände vorgesehen. Auffrischungsimpfungen gegen Kinderlähmung sind im siebenten und 14. Lebensjahr und später alle zehn Jahre vorgesehen. Für diese Aufrischungsimpfungen steht auch ein kombinierter Diphtherie-Tetanus-Kinderlähmung (Poliomyelitis)-Impfstoff zur Verfügung. Sobald verfügbar, können diese Impfungen auch mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Diphtherie-Tetanus-Kinderlähmung (Poliomyelitis)-Keuchhusten (Pertussis) durchgeführt werden.

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