Nostrifikation - Anerkennung und Zulassung von im Ausland absolvierten Ausbildungen in einem Gesundheitsberuf
Zuständige Behörde für EU- oder EWR-Staatsangehörige
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
Abteilung I/B/6
3., Radetzkystraße 2, Bundesamtsgebäude,
8. Stock, Zimmer 8K03, 8K1006, 8K12
Telefon (+43 1) 711 00-4128, 4640, 4686
Fahrplanauskunft
EU- oder EWR-Staatsangehörige, die eine der folgenden Ausbildungen in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragsstaat absolviert haben, stellen ihren Antrag an das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend.
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester beziehungsweise diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
- Diplomierte Kinderkrankenschwester beziehungsweise diplomierter Kinderkrankenpfleger
- Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester beziehungsweise diplomierter psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger
- Pflegerhelferin beziehungsweise Pflegehelfer
- Sanitätshilfsdienste
- Medizinische Masseurin beziehungsweise medizinischer Masseur
- Heilmasseurin beziehungsweise Heilmasseur
- Medizinisch-technischer Fachdienst
- Sanitäterin beziehungsweise Sanitäter
-
Spezial- oder Sonderausbildung im Bereich:
- Intensivpflege
- Anästhesiepflege
- Pflege bei Nierenersatztherapie
- Pflege im Operationsbereich
- Krankenhaushygiene
Antragssteller/innen, die eine der folgenden Ausbildungen absolviert haben, wenden sich unabhängig von Wohnsitz oder Nationalität an das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend.
- Hebamme
- Physiotherapeutischer Dienst
- Medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst
- Radiologisch-technischer Dienst
- Diätdienst und ernährungsmedizinischer Beratungsdienst
- Logopädischer-phoniatrischer-audiologischer Dienst
- Orthoptischer Dienst
- Ergotherapeutischer Dienst
Verantwortlich für diese Seite:Gesundheitsdienst der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15)
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