Impfaktion gegen die Neue Influenza A/H1N1 (2009) - Pandemieimpfung
Information zur Impfung
Die WHO hat mit 11. Juni 2009 nach Auftreten eines neuen Influenza-Virus A/H1N1 (2009), sogenannte "Schweinegrippe", die Pandemiewarnstufe 6 ausgesprochen. Entsprechend wurden auf internationaler und nationaler Ebene die Pandemiepläne aktiviert und diese an die jeweilige Situation angepasst sowie verschiedene Maßnahmen eingeleitet.
Gemäß Pandemieplan ist die Durchführung einer Pandemieimpfung vorgesehen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierfür einen Liefervertrag mit der Firma Baxter für eine Gesamtmenge von 16 Millionen Impfdosen abgeschlossen. Seit 7. Oktober 2009 besteht nunmehr eine Zulassung für den Impfstoff Celvapan®. Der Pandemieimpfstoff ist nicht im freien Handel verfügbar sondern wird von den Gesundheitsbehörden an definierte Impfstellen abgegeben.
Der Impfstoff ist ein inaktivierter Ganzvirus Impfstoff, der auf Vero-Zellen hergestellt wurde. Der Impfstoff ist für Personen ab dem 6. Lebensmonat zugelassen. Es wird eine zweimalige Impfung im Abstand von mindestens drei Wochen empfohlen. Durch die Impfung wird das Immunsystem angeregt, einen eigenen Schutz (Antikörper) gegen die Neue Influenza aufzubauen. Die Schutzwirkung ist abhängig von der Reaktion des Immunsystems und hält mehrere Monate an.
Auf Grundlage der Empfehlungen der WHO sowie der europäischen Kommission ist vom Bundesministerium für Gesundheit ein Impfplan entwickelt worden. Dieser sieht eine etappenweise Durchimpfung der Bevölkerung vor, wobei in einer ersten Phase der medizinische Bereich und darauf folgend die Risikogruppen angesprochen werden.
Die Impfaktion für den medizinischen Bereich beginnt in Österreich mit dem 27. Oktober 2009. Die Impfung wird für den niedergelassenen Bereich in Impfstellen der Wiener Sozialversicherung angeboten oder wird teilweise in den großen Organisationen (zum Beispiel Krankenanstalten) vor Ort durchgeführt.
Die Impfaktion für die Bevölkerung mit besonderem Schwerpunkt auf die Risikogruppen beginnt mit 9. November 2009. Die Dauer der Impfaktion ist vorerst nicht beschränkt.
Nebenwirkungen
Für den Impfstoff Celvapan® wird in der Gebrauchsinformation über Nebenwirkungen Folgendes angegeben (43 KB PDF).
Keine Impfung
Nicht geimpft werden sollen Personen, die eine Überempfindlichkeit oder Allergie gegen Inhaltsstoffe des Mittels haben. Bei fiebrigen Erkrankungen und Infektionen sollte die Impfung verschoben werden.
Impfkosten
Die Pandemieimpfung ist gemäß § 132 c ASVG eine Leistung des Sozialversicherungsträgers. Es fällt eine Rezeptgebühr pro Impfung von 5 Euro an.
Impfstellen
Die Pandemieimpfung wird für Kinder ab dem 6. Monat, Jugendliche und Erwachsene gemeinsam von den Sozialversicherungsträgern und der Stadt Wien angeboten.
Hinweis: Aufgrund möglicher unterschiedlicher Nutzung des Impfangebotes kann es zeitweise zu längeren Wartezeiten kommen.
Impfstellen gegen die Neue Influenza
Informationen
Auskünfte zur Impfaktion, Impfstellen und Öffnungszeiten
Infotelefon der MA 15: Telefonnummer +43 1 40 00-80 15
Montag bis Freitag, 8 bis 15 Uhr

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