Zuständigkeit

Der Ethikkommission der Stadt Wien obliegt die Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie der Anwendung neuer medizinischer Methoden gemäß § 15a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG in Krankenanstalten der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund (mit Ausnahme des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien).

Die Ethikkommission kann weiters auch für die Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie der Anwendung neuer medizinischer Methoden gemäß § 15a Wr. KAG in anderen Krankenanstalten innerhalb des Bundeslandes Wien sowie für die Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten außerhalb von Krankenanstalten im Bundesland Wien (§§ 40 ff Arzneimittelgesetz - AMG und §§ 57 ff Medizinproduktegesetz - MPG) herangezogen werden.

Verantwortlich für diese Seite:
Ethikkommission (Magistratsabteilung 15)
Kontaktformular