Allgemeine Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller

Sie können Ihre Projekte der Ethikkommission der Stadt Wien zur Begutachtung übermitteln. Die Sitzungen der Ethikkommission finden monatlich statt.

Die vollständigen Einreichungsunterlagen (siehe Check-Liste) senden Sie auf elektronischem Wege (auch CD, CD-ROM und dergleichen) und zusätzlich einfach in Papierform mit Originalunterfertigung an:
Geschäftsführung der Ethikkommission der Stadt Wien
E-Mail: ethikkommission@ma15.wien.gv.at

Im Falle der Vollständigkeit gilt der Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung als Datum der Einreichung. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass nur vollständige Projektunterlagen behandelt werden können.

Sämtliche Unterlagen sind grundsätzlich in deutscher Sprache abzufassen. Gemäß § 7 der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Leit-Ethikkommissionen, hat die Ethikkommission - abgesehen von einer obligaten Kurzfassung des Protokolls sowie den für die Prüfungsteilnehmer/innen vorgesehenen Unterlagen in deutscher Sprache - Unterlagen in englischer Sprache zu akzeptieren.

Check-Liste zur "ordnungsgemäßen Einreichung" einer Studie: 22-KB-PDF22-KB-RTF

Für eine Antragstellung erforderliche Formulare (wie Antrag, Patienteninformation, Einwilligungserklärung) finden Sie im Forum Österreichischer Ethikkommissionen. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, so beachten Sie bitte die dort enthaltenen ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Formularen!

Amendments (nachträgliche Änderungen in der Ethikkommission der Stadt Wien vorgelegten Schriftstücken) sowie schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUSAR) sind der Ethikkommission der Stadt Wien unverzüglich bevorzugt in elektronischer Form oder einfach in Papierform bekannt zu geben!

Verantwortlich für diese Seite:
Ethikkommission (Magistratsabteilung 15)
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