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Das Gebiet der Aspanggründe weist eine wechselvolle Geschichte auf. Zahlreiche Funde in diesem Bereich lassen den Schluss zu, dass sich hier einst die römische Zivilstadt des Lagers Vindobona befand sowie eine Awarensiedlung zur Zeit der Völkerwanderung. Im Mittelalter war die Besiedlung des Rennwegs neben dem "Waisenhaus" die einzige nachweisbare Siedlungsstruktur, die dann in den Türkenkriegen niedergebrannt wurde.
Im Jahr 1803 erfolgte der Bau des Wiener Neustädter Kanals entlang der Aspangstraße; nach seiner Verkürzung 1848/49 wurde auf dem Gelände des nachmaligen Aspangbahnhofs ein Hafenbecken errichtet. Der Kanal wurde 1877 von einer belgischen Privatgesellschaft gekauft, die sehr bald die Kanaltrasse für den Bau einer Eisenbahnlinie Wien - Saloniki verwendete, die aber nur bis Aspang reichte. Der dazugehörige Bahnhof (1883) war der Aspangbahnhof, dessen Gelände mit Lagerflächen bis zur Kante der Arsenalterrasse reichte.
Das düsterste Kapitel des Geländes schrieb der zweite Weltkrieg: von den Verladerampen des Aspangbahnhofes wurden 55.000 Mitbürger in die Vernichtungslager der Nationalsozialisten deportiert ("Platz der Opfer der Deportation").
Nach dem zweiten Weltkrieg kam es zu einer Umlegung des Schienenverkehrs: die Preßburger Bahn wurde nicht mehr über die Erdberger Lände zum Landstraßer Bürgertheater, sondern über die Aspangbahn nach Wien-Mitte geführt . Damit wurde auch der Flughafen Schwechat über diese Linie angefahren.
Schließlich wurde der Bahnhof aufgelassen und das Bahnhofsgebäude 1977 abgebrochen. Wettbewerbe für einen Neubau der Technischen Hochschule (1970 und 1992) wurden abgeführt, aber nicht umgesetzt.
Der Bau der Flughafenschnellbahn S7 (2000 - 2002) mit der Tieferlegung der Bahntrasse eröffnete die Chance, das Areal für einen neuen Stadtteil zu nutzen. Ein Bauträgerkonsortium bestehend aus BAI, BIG, WED und ARWAG beauftragte den britischen Architekten Norman Foster mit der Erstellung eines Masterplans, dessen Grundzüge in einem Strukturplan aufgenommen (Hochhäuser am Gürtel als Namensgeber "Euro-Gate") und vom Gemeinderat 2003 beschlossen wurden.
In Folge der künftig nunmehr vorgesehenen Bebauung gilt es für das verfahrensgegenständliche Planungsgebiet, als Teil dieser städtebaulichen Entwicklungszone, die funktionelle, städtebauliche und stadträumliche Struktur des Standortes zu definieren.
Ziel dieses Ideenwettbewerbes ist es daher, basierend auf einem, aus dem o.a. Strukturplan entwickelten “Vorkonzept zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan” der MA 21A städtebauliche Bebauungs- und Nutzungskonzepte für diesen Bereich unter Einbeziehung des öffentlichen Raumes zu erarbeiten.
Diese zu erstellenden Konzepte sollen die Funktions- und Nutzungsverteilungen im Bearbeitungsgebiet selbst sowie in der Auseinandersetzung mit den angrenzenden Gebieten im Sinne einer Integration zur bestehenden Stadtstruktur in gestalterischer und funktioneller Hinsicht umfassen. Dabei kommt ebenso der Verteilung der baulichen Dichten, der Baumassen, der Gestaltung von Übergangs- und Anschlußbereichen, der Ausformulierung der baulichen Einfassung von öffentlichen Frei- und Grünräumen sowie den stadtgestalterischen und architektonischen Aspekten im Hinblick auf Identität, Identifikation und Orientierung besondere Bedeutung zu.
Aufgrund der spezifischen Lage des Bearbeitungsgebietes rund um eine neue S- und U-Bahn-Station sind darüber hinaus einerseits sich daraus ergebende wesentliche Zwangspunkte und Rahmenbedingungen aufzunehmen, andererseits Verflechtungen der verschiedenen Nutzungen und Funktionen mit den Ansprüchen des Öffentlichen Verkehrs und Individualverkehrs, aber auch des Rad- und Fußgängerverkehrs zu beachten.
Das Konzept soll schlussendlich flexibel und etappenweise realisierbar sein.
PROTOKOLL
Do., 24. Februar 2005, 10.00 Uhr Sitzung des Beurteilungsgremiums, in der Reed Messe Wien, 1021 Wien, Messeplatz 1, 1. Stock, Club/Brasserie
1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit:
Zu Beginn der Sitzung begrüßt o.Univ.Prof. DI Dr. Kunibert WACHTEN als Vorsitzender des Beurteilungsgremiums die Sitzungsteilnehmer und stellt die Anwesenheit folgender Jurymitglieder bzw. Ersatz-Jurymitglieder fest:
Stimmberechtigte Jurymitglieder:
o.Univ.Prof. DI Dr. Kunibert WACHTEN (Vorsitzender) Arch. DI Peter PODSEDENSEK (stellvertretender Vorsitzender) Arch. DI Markus GEISWINKLER Arch. Mag.arch. Margarethe CUFER SR DI Klaus VATTER, MA 21A (Schriftführer) DI Andrea KREPPENHOFER, MA 19 BvStv DI Rudolf ZABRANA DI Thomas JAKOUBEK, BAI Mag. Harald BUTTER, BAI Mag. arch. Erich RIECK, BIG Ing. Günter HOFMANN, BIG Dr. Josef OSTERMAYER, WBSF Ing. Franz STARZINGER, WBSF (Ersatz für Prok. Josef FRÜHWIRTH)
Ersatz-Jurymitglieder:
ao.Univ.Prof. DI Dr. Erich RAITH Arch. DI Lisa ZENTNER DI Hans-Peter GRANER DI Robert HAHN
Beratende Mitglieder ohne Stimmrecht:
Ing. Alfred THEUERMANN, MD-BD Mag. Jürgen BAUER, ÖBB Mag. Arno GRUMBECK, Anrainervertreter Günther TOLAR, Anrainervertreter
Weiters sind anwesend:
Mitarbeiter der MA 21A bzw. ÖBB:
DI Gregor PUSCHER DI Robert SCHWEIGHOFER Werner BALTRAM
Verfahrensorganisation / Vorprüfung:
ZT-Büro DI Herbert LISKE, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung: DI Herbert LISKE DI Patricia LISKE-WENINGER DI Alexander SKOPEK Bettina SCHOBER
Büro ROSINAK & PARTNER ZT Ges.m.b.H.: Ing. Peter SCHNEIDER
Es folgt die Feststellung der Beschlussfähigkeit (13 Stimmberechtigte) sowie der Unbefangenheit des Beurteilungsgremiums durch Prof. WACHTEN.
2. Bericht der Vorprüfung
DI LISKE erläutert, dass das Verfahren als einstufiger, geladener, städtebaulicher Ideenwettbewerb ausgeschrieben wurde. Folgende acht TeilnehmerInnen/Teams wurden zur Teilnahme eingeladen:
ˇ COOP HIMMELB(L)AU ˇ DIETRICH | UNTERTRIFALLER ARCHITEKTEN ˇ FEICHTINGER ARCHITECTS ˇ GANAHL - IFSITS - LARCH ZT KEG ˇ QUERKRAFT ARCHITEKTEN ˇ RIEPL + RIEPL ARCHITEKTEN ˇ SAUERBRUCH HUTTON ARCHITEKTEN ˇ Architekt Dipl.-Ing. ALBERT WIMMER Die Ausschreibungsunterlagen wurden am 28. Oktober 2004 ausgegeben. Zum vorgesehenen Abgabetermin, den 26. Jänner 2005, langten insgesamt sieben Beiträge ein. Diese wurden mit den laufenden Nummern 1 bis 7 versehen. Von einem/r geladenen TeilnehmerIn/Team wurde kein Beitrag abgegeben.
Die Vorprüfung der Beiträge wurde durch das Büro DI Herbert LISKE, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung gemeinsam mit dem Büro ROSINAK & PARTNER ZT Ges.m.b.H. (für den Themenbereich “Verkehr”) durchgeführt und in Form eines schriftlichen Berichtes dem Beurteilungsgremium zur Verfügung gestellt. Die sieben abgegebenen Beiträge langten unter Wahrung der Anonymität fristgerecht und bezüglich der gemäß Ausschreibung einzureichenden Arbeiten vollständig ein. Qualität und Umfang der Unterlagen ermöglichten eine umfassende Vorprüfung, welche neben der Erstellung einer Kurzdarstellung jedes Beitrages u.a. folgende Arbeitsschritte umfasste:
ˇ Überprüfung der Einhaltung der Verfahrensbedingungen und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ˇ Überprüfung hinsichtlich der Planungsvorgaben und -empfehlungen (Bebauungsdichte und Gebäudehöhen, Nutzungsverteilung, Soziale Infrastruktur, Frei-/ Grünraum, Verkehr, Flexibilität der Umsetzung) ˇ Überprüfung der Angaben des Datenblattes ˇ Tabellarische und graphische Aufbereitung sowie Vergleich der wesentlichen Kenndaten
Im Anschluss erläutert DI LISKE den generellen Aufbau und Inhalt des vorliegenden Vorprüfberichtes und gibt eine zusammenfassende Übersicht über die unterschiedlichen Ansätze der abgegebenen Projekte bzw. deren Gemeinsamkeiten. Hinsichtlich der Vorgaben des “Vorkonzeptes zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes” bieten die Beiträge dabei eine Bandbreite von Lösungen an, welche in unterschiedlichem Umfang die Rahmenbedingungen des Vorkonzeptes aufnehmen.
Ing. SCHNEIDER (Büro ROSINAK & PARTNER ZT Ges.m.b.H.) erläutert hinsichtlich der vorgeschlagenen Verkehrslösungen, dass die diesbezüglichen Vorgaben von allen Teilnehmern grundsätzlich eingehalten wurden, ein Projektant allerdings die vorgegebene künftige “Straße B” nicht zur Ausführung vorsieht.
3. Erster Rundgang mit Projektserläuterung durch die Vorprüfung
Nach dieser Einleitung folgt ein erster Rundgang mit Erläuterung der einzelnen Projekte durch die Vorprüfung.
Folgende Aspekte werden im Rahmen dieses ersten Rundganges von DI LISKE-WENINGER und Ing. SCHNEIDER beleuchtet: Gesamtkonzeption und Erscheinungsbild, räumliche, funktionelle und gestalterische Umsetzung der Ausschreibungsvorgaben, Lage und Größe des Schulbauplatzes, Möglichkeiten der Durchwegung, Gestaltung der Erdgeschoßzonen, Bearbeitung der Niveauunterschiede, Lage und Fassung des Ziakplatzes, Lage und Ausmaß der öffentlichen Einrichtungen, Erschließung der Bauplätze, Konzepte für den ruhenden Verkehr sowie Integration der U- und S-Bahn-Stationen.
Kurzdarstellung Projekt 1:
Der Entwurf sieht sowohl entlang der bestehenden (Aspangstraße, Landstraßer Hauptstraße) als auch weitgehend entlang der geplanten Straßen (Straße A, Straße B, Straße C) eine geschlossene Blockrandbebauung vor. An der Aspangstraße wird diese entsprechend den Verlängerungen der Querstraßen Lissagasse und Hafengasse unterbrochen. Zum zentralen Park hin öffnet sich die Bebauung in Form einer verkürzten nordwest-südost-erstreckten Zeilenbebauung, die den Schulbauplatz freistellt. Die Geländekante wird im Bereich des Ziakplatzes durch eine zweite Platzebene überwunden, die als “Piazza” auf den Block A übergreift und sich unter dem zweigeschoßig aufgeständerten Baukörper hindurch bis zur Landstraßer Hauptstraße erstreckt. Diese ansteigende Platzsequenz (Ziakplatz, Piazza) wird von einer zweigeschoßigen Geschäftszone begleitet. Im Südwesten wird der Platzbereich durch die Blockrandbebauung an der Straße A geschlossen. Die Geländekante zwischen Aspangstraße und Straße A wird durch “solitäre Wohnvillen” betont.
Kurzdarstellung Projekt 2:
Der Entwurf sieht eine variierte Blockbebauung vor, welche konzentrisch in mehreren Zonen ausgehend vom Baublock A und B zur zentralen Grünfläche hin entwickelt wird. Die Baukörper bilden vielfach an drei Seiten geschlossene Hofbereiche mit überwiegender Südorientierung. An der Landstraßer Hauptstraße sowie an der Straße B ist die Bebauung größtenteils geschlossen, zur zentralen Grünzone im Süden hin öffnen sich die Bebauungszeilen. Der nordwestliche sowie der östliche Abschluss der Bebauung wird jeweils durch eine Überhöhung der Bebauung (zusätzlich zwei Geschoße) betont. Der Ziakplatz ist als “Rampen-Terrassen-Landschaft” angelegt und wird mittels einer geraden und einer geschwungenen Raumkante definiert. Er bietet einen direkten, von Geschäften begleiteten Zugang zu U- und S-Bahn und verbindet zugleich das U-förmige Entreé an der Landstraßer Hauptstraße mit dem zentralen Park. Die unterschiedlichen Geländeniveaus werden in Form von Terrassen (z.B. “Ziakplatzterrassen”, “Parkterrassen”) überwunden, die Baukörperstellung und Höhenausbildung akzentuieren die Hanglage. So auch die Erdgeschoßzonen an der Straße A mittels Aufstelzungen (nördliche Straßenfront) sowie mittels Arkaden mit darüber liegendem terrassenartigen Übergang zum Block C (südliche Straßenfront).
Kurzdarstellung Projekt 3:
Der Entwurf sieht eine modulare Kammbebauung vor, die sich als bewusst eigenständige Struktur, parallel zur Aspangstraße über das gesamte Projektgebiet entwickelt. Mit Ausnahme der geschlossenen Fronten an der Aspangstraße zeigt sich der Entwurf unabhängig von der umgebenden Stadtstruktur (“ohne Zwang übermäßiger Anpassung”). Die einzelnen Zeilen werden durch vorgelagerte Kopfbauten akzentuiert und durch breite Rampen periodisch unterbrochen. Auch im Bereich des Ziakplatzes überwinden Rampen die Niveauunterschiede der Erschließungswege zwischen den Bebauungszeilen, wodurch sich eine ansteigende Platzfolge ergibt, welche unter Einbeziehung der Straße B den Ziakplatz mit dem Wildgansplatz verbindet. (Der Entwurf bezieht auch den südlich an das Bearbeitungsgebiet anschließenden Block ein.) Eine abgesenkte offene Halle mit Handelsflächen führt zur U- bzw. S-Bahn. Das “Rückgrat der Bebauung” (entlang der Landstraßer Hauptstraße) flankiert die Platzfolge und bildet einen Nutzungsmix aus Büros, Handelseinrichtungen und Gewerbe.
Kurzdarstellung Projekt 4:
Entlang der bestehenden und geplanten Straßen sowie entlang der zentralen Grünzone dominieren geschlossene Gebäudefronten, wodurch sich trotz Unterbrechungen eine variierte Blockrandbebauung ergibt. Mäandrierende, häufig unterbrochene Baukörper erzeugen Hofbereiche, welche bereichsweise durch großzügig geöffnete und aufgeständerte Erdgeschoßzonen miteinander verbunden sind. Der Niveauunterschied wird im Bereich des Ziakplatzes durch eine Sequenz von Treppen und Rampen überwunden, in den übrigen Bereichen innerhalb der Gebäude durch zusätzliche Geschoße. U- sowie S-Bahn sind über eine Einkaufspassage sowie direkt vom Ziakplatz aus erreichbar. Der Platz selbst wird im Osten und Westen durch Rücksprünge der Gebäudefront erweitert und im Süden durch einen weit auskragenden Baukörper abgeschlossen.
Kurzdarstellung Projekt 5:
Zentrales Thema des Entwurfes ist ein weitläufiger Park, welcher sich nicht auf einen “Grünkeil” beschränkt, sondern als besondere Standortqualität das gesamte Wettbewerbsgebiet umfassen soll. Dementsprechend wird von der Konzeption einer Blockrandbebauung bzw. von Bebauungskanten zum Bestand bzw. zur zentralen Grünfläche abgegangen. Der Entwurf sieht für das gesamte Areal der Aspanggründe sowie auch über das Wettbewerbsgebiet hinaus eine Punkthausbebauung vor. Die Baublöcke entlang der Landstraßer Hauptstraße und dem Landstraßer Gürtel weisen dabei mit Ausnahme von querenden Gehwegen durchgehende Sockelzonen von- je nach Geländesituation- bis zu 2 Geschoßen auf. Darüber befinden sich aufgesetzte großvolumigere Punkthäuser. Die übrigen Bereiche sind mit aufgeständerten Punkthäusern lockerer bebaut, wobei die Geschoßflächen der transparenten Erdgeschoße maximal 50% der Regelgeschoßflächen erreichen, um den Park “unter den Häusern durchlaufen zu lassen”. Der Platzraum des Ziakplatzes wird nicht geschlossen, die Geländekante im Bereich des Ziakplatzes durch eine breite Treppenanlage überwunden. Eine zweigeschoßige Shoppingzone im Sockelbereich des Baublocks A begleitet den Platz sowie die Zugänge zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kurzdarstellung Projekt 6:
Als vorrangiges Thema des Entwurfes werden der Ziakplatz sowie der zentrale Park angeführt. Der Entwurf sieht sowohl entlang der bestehenden (Aspangstraße, Landstraßer Hauptstraße) als auch entlang der geplanten Straßen (Straße A, Straße B, Straße C) eine unterbrochene Blockrandbebauung unterschiedlicher Typologien vor. Zum zentralen Park hin öffnet sich die Bebauung kammförmig bzw. in Form einer Zeilenbebauung. Der Ziakplatz ist als, dem Relief angepasste Abfolge zweier Plätze mit einer überdeckten Geschäftspassage über drei Ebenen zwischen den Zugängen zur U- bzw. S-Bahn-Haltestelle konzipiert. Die Geländekante wird im Bereich des Ziakplatzes durch eine Teilung des Platzes in zwei Ebenen ausgeformt, im Bereich der mit Alleen bepflanzten Grünverbindungen wird diese durch breite Treppenanlagen überwunden, in den Blockinnenhöfen durch gestaltete Mauern mit integrierten sozialen Funktionsbereichen betont.
Kurzdarstellung Projekt 7:
Der Entwurf einer “Parkstadt” sieht eine von einer Ringbebauung umgebene “Stadtinsel” aus freistehenden Häusern inmitten einer Parklandschaft vor. Für die Blöcke C, D und E bedeutet dies eine nach außen - zur Aspangstraße, dem Ziakplatz und den Straßen A, B und C - geschlossene Struktur, die sich in Höhe und Proportion an der bestehenden Bebauung der Aspangstraße orientiert und sich nach innen zur zentralen Grünzone in Form von frei stehende Punkthäusern öffnet. Block A wird durch die Fortführung des Ziakplatzes zur Landstraßer Hauptstraße zweigeteilt. Der Ziakplatz wird in Richtung Landstraßer Hauptstraße erweitert sowie in Form einer “kaskadenartigen Raumsequenz” zum Landstraßer Gürtel fortgesetzt. Die angrenzende geschlossene Bebauung mit einem Nutzungsmix aus Einkaufs-, Gastronomie-, Büro- und Hotelflächen fungiert als Raumabschluss und gleichzeitig als Trennung von der benachbarten “Parkstadt”.
Pause 12:00 bis 12:10
4. Diskussion
Anschließend an die Pause werden die Erkenntnisse des ersten Rundganges zusammengefasst und jedes Projekt diskutiert.
Im Vordergrund steht eine ganzheitliche Projektbetrachtung, wobei die Bedachtnahme auf das “Vorkonzept zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan”, die Funktions- und Nutzungsverteilung, Berücksichtigung der Geländesituation und Bewältigung der entstehenden Erdgeschoßzonen, die Eingliederung in die bestehende Stadtstruktur, Qualität der öffentlichen Frei- und Grünräume sowie die Flexibilität des städtebaulichen Konzeptes und die eigenständige Realisierbarkeit der Entwicklungsetappen besondere Beachtung finden.
Zudem stellen eine der urbanen Situation entsprechende Dichte sowie die Berücksichtigung der bestehenden S-Bahn- sowie der geplanten U-Bahn-Trasse wesentliche Kriterien dar.
Mittagspause 13:00 bis 14:15 Uhr
5. Zweiter Rundgang (Wertungsdurchgang)
Es folgt ein erster Wertungsdurchgang, im Zuge dessen projektweise über den weiteren Verbleib im Beurteilungsverfahren abgestimmt wird, wobei bei Abgabe zumindest einer positiven Stimme der jeweilige Beitrag im Verfahren verbleibt und bereits ausgeschiedene Projekte jederzeit in das Verfahren zurückgeholt werden können.
Nach Abschluss dieses Wertungsdurchganges verbleiben die Projekte der laufenden Nummern 1, 2, 4, 6 und 7 im Beurteilungsverfahren. Die Projekte 3 und 5 werden mit folgenden Anmerkungen aus der weiteren Diskussion genommen:
Projekt 3:
Die Jury anerkennt die hohe Flexibilität des modularen Systems im Hinblick auf die Bebaubarkeit durch mehrere verschiedene Bauträger. Ebenso findet die kaskadenförmig ansteigende Platzfolge im Endausbau positive Beachtung. Hingegen wird angemerkt, dass das stereotype und seriell wiederholte Grundmuster zu wenig Differenzierung bietet und eine Antwort auf das Konzept von Sir Norman Foster vermissen lässt. Die vorgegebenen Bahntrassen und das Verkehrskonzept werden in einem zu geringem Maße berücksichtigt und lassen erhebliche Schwierigkeiten bei der Projektrealisierung erwarten.
Projekt 5:
Die Jury begrüßt das Engagement des Beitrages und die Entwicklung eines eigenständigen Bebauungskonzeptes sowie die Thematisierung des Parkes. Die durch die geringe Fläche der Erdgeschoßzone suggerierte Großzügigkeit und Durchlässigkeit des Projektes kann dieses insbesondere durch die Freihaltung von lediglich einer Geschoßhöhe (rund 3m) allerdings nicht realisieren. Zudem wird die Nutzbarkeit der umfangreichen, überdeckten Flächen kritisch hinterfragt. Der Bereich des Ziakplatzes erscheint nicht ausreichend weiterentwickelt, eine räumliche Fassung (Straßenraum Landstraßer Haupstraße / Rennweg) wird vermisst. Auch wird das Fehlen einer ausreichenden Differenzierung der angebotenen Freiräume bemängelt. Weiters wird kritisch angemerkt, dass der Entwurf die vorgegebene S-Bahntrasse nicht ausreichend berücksichtigt und daher eine Realisierung große Schwierigkeiten und Kosten erwarten lässt.
14:35 Uhr: DI JAKOUBEK verlässt die Sitzung und wird durch DI HAHN als stimmberechtigtes Jurymitglied vertreten.
5. Dritter Rundgang (Wertungsdurchgang)
In einem weiteren Rundgang werden die Qualitäten der einzelnen Beiträge nochmals vertiefend analysiert, wobei insbesondere folgende Themen beleuchtet werden: Umgang mit der Dichte, Platzlösung Ziakplatz, Schulbauplatz (Lage, Größe, funktionelle Zuordnung), Freiraumdifferenzierung und Durchlässigkeit, Nutzungsmix und Nutzungsverteilung sowie Lage und Funktionalität der Geschäftsflächen im Hinblick auf ihre Verwertbarkeit.
Anschließend wird über den Verbleib der Projekte im weiteren Beurteilungsverfahren nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt. Gemäß diesem Abstimmungsergebnis verbleiben die Projekte mit den laufenden Nummern 1 und 2 weiterhin im Beurteilungsverfahren. Die Projekte 4, 6 und 7 werden mit folgenden Anmerkungen aus der weiteren Diskussion genommen:
Projekt 4:
Die Jury unterstreicht das klare Grundkonzept der aufgelösten Blockstruktur, das hohe Entwicklungspotential des Entwurfes sowie die pragmatische Umsetzbarkeit (Bauplatzteilung). Im Bereich des Baublocks A wird das hofseitige Abrücken und Freistellen des Baubestandes begrüßt, ebenso die Detailqualität der Höhen- und Freiflächendifferenzierung (Erschließungshöfe, offene Wohnhöfe) sowie der Wohnungsgrundrisse, wobei aber auch auf die Problematik der “Inneneck-Lösungen” hingewiesen wird. Hingegen scheint das Fortführen der gewählten Bebauungsstruktur im Bereich der Blöcke A und B nicht deren Stellenwert zu entsprechen (Prägnanz, Identifikation), die Durcharbeitung des Ziakplatzes sowie der anschließenden Geschäftsflächen nicht ausreichend. Die Baukörperabstände im Block E werden hinsichtlich der Belichtungssituation kritisch gesehen. Im Hinblick auf die S-Bahn (Brandrauchentlüftung) ist das Projekt nur bedingt realisierbar (kostspielige Brückenbauwerke).
Projekt 6:
Die weitgehende Übernahme der Vorgaben aus dem “Vorkonzept zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan” wird positiv angemerkt ebenso die Ausarbeitung des Baublockes A in Verbindung mit dem Ziakplatz: Die Abrückung der künftigen Bebauung vom Bestand, die Konzeption der mehrgeschoßigen Galerie/Passage (zwischen den Stationsbereichen) mit zugeordneten, flexibel erweiterbaren Handelsflächen sowie der zu einem späteren Zeitpunkt noch entwickelbare Stationsbereich der U-Bahn werden besonders hervorgehoben, wobei für den Haltestellenbereich der S-Bahn im Block A jedenfalls eine Überarbeitung des Projektes vorzusehen wäre. Hingegen wird das vorgeschlagene städtebauliche Gesamtkonzept kritisch beurteilt, das modulare Prinzip “aufgelöster Blockstrukturen” lässt stadträumliche Differenzierungen vermissen. Die Dimensionierung bewohnerorientierter Freiflächen (im Blockinneren) im Verhältnis zu den sehr großzügigen öffentlichen “Promenaden” wird kritisch hinterfragt, ebenso die fehlende Definition von “Innen”- und “Außenbereichen” sowie die Hofsituation im Block A (künftige Bebauung).
Projekt 7:
Die Jury würdigt das Gesamtkonzept aufgrund seiner klaren Zonierung und eindeutigen Strukturaussagen, welche jedoch kaum Adaptierungen zulassen und dadurch die künftige städtebauliche Entwicklung südwestlich des Wettbewerbsgebietes vorwegnehmen. Die bauliche “Abschottung” des künftigen Stadtteils samt Grünzone von der bestehenden Struktur wird allerdings insbesondere aus Sicht der Anrainer als Ausgrenzung empfunden und nicht befürwortet. Darüber hinaus wird die variierende Platzfolge vom Ziakplatz zum Eurogate begrüßt, die Öffnung des Ziakplatzes zur Landstraßer Hauptstraße lässt jedoch eine klare Platzdefinition für den Ziakplatz vermissen. Der fehlende individuelle Umgang mit der baulichen Struktur (insbesondere Punkthäuser) steht einer “Überdifferenzierung” der Freiräume und des Wegenetzes gegenüber. Die Funktionalität der Handelsflächen ist insbesondere in Block A aufgrund des Nutzungsmixes (Wohnen über Erdgeschoß-Geschäftszone) und zu geringer Durchlässigkeit nur bedingt gegeben. Die Dimensionierung des Schulbauplatzes scheint zu gering, die Anordnung der Garagenzufahrten wäre zu optimieren. Die S-Bahntrasse wird grundsätzlich berücksichtigt, eine technische Realisierbarkeit würde jedoch Adaptierungen von Einzelgebäuden notwendig machen.
Pause 15:25 bis 15:40 Uhr
6. Abstimmung / Jurybeurteilung
Die nunmehr verbleibenden Projekte 1 und 2 werden insbesondere hinsichtlich Entwicklungspotential, Erschließung, Verwertbarkeit und Einfügung in den Bestand - vor allem an der Aspangstraße - diskutiert und gegenübergestellt.
Zur Vertiefung der Informationen befasst sich das Beurteilungsgremuim auch detailliert mit den Motivenberichten der Projektanten.
Einer eingehenden Erörterung folgt die Abstimmung über das Siegerprojekt: auf das Projekt 1 entfallen 2 von 13 Stimmen, 11 von 13 Stimmen auf das Projekt 2. Es gibt keine Stimmenthaltungen.
Somit wird das Projekt 1 dem Projekt 2 mit folgenden Erläuterungen nachgereiht:
Projekt 1:
Das Beurteilungsgremium unterstreicht das klare städtebauliche Konzept sowie die Umsetzung der geforderten Dichte ohne Enge entstehen zu lassen, wobei jedoch auch auf die größere Höhenentwicklung durch die Aufständerung der Sockelzone hingewiesen wird. Die Ausformulierung des Ziakplatzes und des Baublockes A, insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Ort und dem Baubestand sowie die Abstufung der Baumassenstruktur werden positiv bewertet, wobei auf die hohen Anforderungen für die qualitative Umsetzung der überbauten Platzfläche hingewiesen wird. Weiters scheint eine ausreichende Flexibilität des Konzeptes im Hinblick auf die Realisierung verschiedener Architektursprachen durch unterschiedliche Bauträger gegeben. Die Situierung des Schulbauplatzes (Baukörper, Höhe, Freiflächenzuordnung) sowie die Berücksichtigung der S-Bahntrasse erfüllen die gestellten Rahmenbedingungen. Im Vergleich zu anderen Beiträgen werden sowohl das Entwicklungspotential als auch die stadträumlichen Qualitäten (wie z.B. Raumbildung, Urbanität) nicht gänzlich ausgeschöpft. Weites wird eine entsprechende Differenzierung der Freiräume (der Wohnbebauung vorgelagerte “Pufferzonen”) vermisst.
Das Beurteilungsgremium empfiehlt somit den Auslobern das Projekt 2 als wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes in Richtung Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes mit folgender Beurteilung:
Projekt 2:
Der vorliegende Wettbewerbsbeitrag zeichnet sich durch hohe Kompatibilität mit dem Masterplan von Sir Norman Foster und dessen Weiterführung aus, ebenso wird die formale Dynamik des Entwurfes, die Ausbildung von zwei auch baulich überhöhten “Kopfbauten” (Baublock A und E) als Beitrag zur stadträumlichen Identität sowie der behutsame Umgang bzw. die Maßstäblichkeit gegenüber dem Bestand (Aspangstrasse) positiv hervorgehoben. Die Ausbildung eines Subzentrums, die Durchlässigkeit Aspangstrasse / zentrale Freifläche mit Freizeiteinrichtungen, die Definition einer Raumkante (mit Unterbrechungen) am Park als bauliches Rückgrad der “Promenade” sowie die Umsetzbarkeit im Hinblick auf die S-Bahn-Trasse stellen weitere Qualitäten des Projektes dar. Darüber hinaus ermöglicht das Konzept eine Differenzierung der Baukörper sowie der Freiflächen. Die dichte und enge Baukörperanordnung im Süden des Bauplatzes C, die Baukörperzuschnitte im Bereich der “Promenade” sowie der bauliche Anschluß an den Bestand in Baublock A werden hingegen kritisch gesehen.
7. Empfehlungen der Jury / Definition der Überarbeitung
Das Beurteilungsgremium empfiehlt den Auslobern das Projekt 2 als wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung des städtebaulichen Konzeptes in Richtung Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes sowie für Baublock A die Weiterentwicklung des Projektes 1 und dessen Integration in das Projekt 2 mit folgenden Erläuterungen bzw. Definitionen der Überarbeitung:
Baublock A: Aufgrund der Qualität der stadträumlichen und funktionalen Differenzierung der Erdgeschoßzone, des Umgangs mit dem Bestand sowie der Zugangslösungen zu den öffentlichen Verkehrsmitteln im Projekt 1 sieht die Jury eine Weiterentwicklung des Baublocks A − wobei dafür ein Diagramm der funktionalen Zuordnung seitens der BAI beigestellt wird − durch den/die Projektanten des Beitrages mit der laufenden Nr. 1 und dessen Integration in das Projekt 2 als zielführend an.
Baublock B: Aus stadtgestalterischer Sicht sollte die bauliche Schließung an der Landstrasser Hauptstrasse im Rahmen der weiteren Entwicklung überprüft werden.
Baublock C (südlicher Teil): Empfohlen wird unter Beibehaltung der Grundkonzeption eine Auflockerung der Struktur (Höhen, Gebäudeabstände) zur Reduktion der räumlichen Dichte, die von der Jury auch als machbar erachtet wird.
Öffentliche Räume: Die Jury empfiehlt die Gestaltung der Plätze, Straßenräume, Durchwegungen, Durchgänge sowie des Vorplatzes der Schule in die Hand des Verfassers des Projektes 2 zu legen.
8. Öffnung der Verfasserbriefe
Die Öffnung der Verfasserbriefe ergibt folgende Zuordnung der Projekte:
ˇ Projekt lfd.Nr. 1 GANAHL - IFSITS - LARCH ZT KEG ˇ Projekt lfd.Nr. 2 Architekt Dipl.-Ing. ALBERT WIMMER ˇ Projekt lfd.Nr. 3 DIETRICH | UNTERTRIFALLER ARCHITEKTEN ˇ Projekt lfd.Nr. 4 RIEPL + RIEPL ARCHITEKTEN ˇ Projekt lfd.Nr. 5 QUERKRAFT ARCHITEKTEN ˇ Projekt lfd.Nr. 6 FEICHTINGER ARCHITECTS ˇ Projekt lfd.Nr. 7 SAUERBRUCH HUTTON ARCHITEKTEN
Vom Architektenteam COOP HIMMELB(L)AU wurde somit kein Wettbewerbsbeitrag abgegeben.
9. Schlussbemerkungen
Prof. WACHTEN würdigt abschließend im Namen des Beurteilungsgremiums den Arbeitseinsatz der TeilnehmerInnen und dankt allen Anwesenden für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Mag. BUTTER bedankt sich im Namen der Auslober bei der Jury und der Vorprüfung für ihre Tätigkeit.
Die Sitzung des Beurteilungsgremiums endet um 16:40 Uhr.
Wien, am 24. Februar 2005
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