Untersuchung von Lebensmittelproben - Organoleptische Abteilung
Die zur Untersuchung eingelangten Proben werden EDV-gestützt erfasst. Danach werden deren Eigenschaften und Charakteristika in der Abteilung für Organoleptik bestimmt:
- Zustand der Verpackung
- Durch die Verpackung hindurch erkennbare Abweichungen von der normalen Beschaffenheit der Ware
- Messgrößen wie Kerntemperatur, pH-Wert, Packungsgröße, Abmessungen und Gewicht des Inhaltes oder Gesamtgewicht bei unverpackten Waren
Sensorische Beurteilung auf Genusstauglichkeit
Im Anschluss werden die Proben sensorisch auf ihre Genusstauglichkeit untersucht. Diese Beurteilung erfolgt durch ein Prüfteam von mindestens drei diesbezüglich geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Dabei wird auf Geruchsabweichungen, optisch wahrnehmbare Veränderungen wie Verfärbungen oder Vorhandensein von Fremdkörpern geachtet. Soweit zumutbar, wird der Geschmack durch Verkostung überprüft. Weiters wird die Oberflächenbeschaffenheit und der Zustand in der Tiefe des Lebensmittels beurteilt. Bei Lebensmitteln, die auch oder ausschließlich im gegarten Zustand verzehrt werden, erfolgt die Beurteilung im rohen und im gegarten Zustand. Wird die Ware als gesundheitsschädlich oder verdorben beurteilt, wird (bei vorhandenem Warenrest) unverzüglich die Lebensmittelaufsichtsbehörde verständigt. Diese veranlasst die Beschlagnahme der Ware.
Das Organoleptik-Prüfteam erstellt je nach Art und Zustand der Probe einen Prüfplan. Dieser beinhaltet sämtliche für die weitere Beurteilung der Probe nötigen oder gewünschten Untersuchungen. Nach der genauen Beschreibung der Probe und der fotografischen Dokumentation wird die Probe zur weiteren Untersuchung den entsprechenden Abteilungen übergeben.
Verantwortlich für diese Seite:Dr. Martin Hofer (Magistratsabteilung 38)
Kontaktformular
