Benennung von Verkehrsflächen in Wien - Zuständigkeit
In Wien entstehen besonders im Zuge großer Bauprojekte neue Verkehrsflächen, für die passende Namen gefunden werden müssen. Eine Umbenennung von bereits bestehenden Verkehrsflächen ist selten, aber möglich. Die Benennung nach einer lebenden Person ist nicht gestattet. Sie ist frühestens ein Jahr nach deren Ableben möglich.
Vorschläge für neue Benennungen können bei jener Bezirksvorstehung eingereicht werden, in deren Zuständigkeitsbereich die neue Verkehrsfläche entsteht. Die Kulturkommission des Bezirks befasst sich mit diesen Vorschlägen. Dabei wird auch auf einen Bezug des Namens zum Bezirk Wert gelegt. Nach der Einleitung des Prüfverfahrens durch die Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) erfolgt eine Vorberatung in dem eigens vom Wiener Gemeinderat eingesetzten Unterausschuss für Verkehrsflächenbenennungen. Die endgültige Entscheidung erfolgt im Gemeinderatsausschuss für Kultur und Wissenschaft.
Neue Straßennamen (Benennung einer Verkehrsfläche)
Online-Abfrage - Wiener Straßennamen und ihre historische Bedeutung
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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