Wien Kulturgut: Beschreibung der Geodaten - Historische Stadtpläne
Franziszeischer Kataster
Katastralpläne der Stadt Wien, der Vorstädte und Vororte. 1817-1829 (Ergänzungen bis 1832).
Lithographie, teilw. koloriert, Maßstab 1 : 2.800.
Das Grundsteuerpatent Kaiser Franz I. vom 23. Dezember 1817 zeigt die enorme Bedeutung der Grundbesteuerung, die zu den Haupteinnahmsquellen des noch weitgehend agrarisch geprägten Staates gehörte und deren Bemessung ein ständiger Konfliktpunkt zwischen Landesfürst, Grundherrschaften und Untertanen war. Erst seit der "Steuerrektifikation" Maria Theresias (1748) wurden das "Herrenland" des Adels ("Dominikale") grundsätzlich in die Besteuerung einbezogen. Josef II. wollte mit seiner "Steuerregulierung" (1785) dessen Belastung mit der des "Bauernlandes" ("Rustikale") bei gleichbleibendem Gesamtaufkommen ausgleichen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Ab 1806 sind neuerlich Reformbestrebungen erkennbar, nach Verzögerungen infolge der Napoleonischen Kriege kam es schließlich 1817 zum "kaiserlichen Weihnachtsgeschenk an die Untertanen": Erstmals sollten alle Grundstücke der "Deutschen und Italienischen Provinzen" des Habsburgerreichs gleichmäßig, nach dem theoretischen Reinertrag besteuert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde dem zu erstellenden Kataster ("Grundkataster", "Grundsteuerkataster") erstmals eine kartographische Erfassung ("Mappierung") zugrunde gelegt. Alle Grundstücke wurden auf geodätischer Grundlage (Triangulierung) im Messtischverfahren vermessen und für jede "Katastralgemeinde" in einer eigenen "Katastralmappe" dargestellt. Daraus ermittelte man die Grundflächen. In Grund- beziehungsweise Bauparzellenprotokollen wurden die Besitzer festgehalten und die Grundstücke der einzelnen Kulturgattungen durch Schätzung ihrer Ertragsfähigkeit in Klassen eingeteilt. Nach Erhebung des mittleren Bruttoertrags in Preisen von 1824 und der mittleren Bewirtschaftungskosten wurde der Reinertrag als Steuergrundlage festgestellt, die künftig unverändert bleiben sollte ("Stabiler Kataster").
Bereits 1817, noch vor Erlassung des Patents, entstanden die ersten Aufnahmen im Raum Perchtoldsdorf, Rodaun, Siebenhirten als "Probeaufnahmen". Bis 1824 war die Aufnahme in Niederösterreich weitgehend abgeschlossen, auf heutigem Wiener Gebiet gab es 1831/1832 noch einzelne Nachträge ("Beimappen"), endgültig beendet wurden die Arbeiten 1861 in Tirol. So entstanden die ersten landesweit einheitlichen Plandarstellungen in großem Maßstab, für viele Orte die ersten großmaßstäblichen Aufnahmen überhaupt. Sie wurden von Anfang an lithographisch vervielfältigt. Die solcherart erstellten Pläne wurden sehr bald auch für andere Zwecke verwendet, vornehmlich für Planungsaufgaben unterschiedlicher Art, aber auch etwa bei der Landkartenherstellung.
In Wien hatte bereits 1815 der Anton Behsel mit der Kartierung Wiens innerhalb des Linienwalles beziehungsweise des darüber hinausreichenden Burgfrieds (etwa die Bezirke 1-9 und der innere Teil des 10. Bezirks) als Privatunternehmen begonnen, das er bis 1825 abschloss. Als daher im Rahmen des Katasterwerks Wien zu bearbeiten war, verzichtete man nach einigen Probemessungen auf eine eigene Planaufnahme und adaptierte das Behselsche Werk für die Zwecke des Katasters. Nach Umzeichnung auf den Standardmaßstab 1 : 2880 (Ein Wiener Zoll auf der Karte entspricht 40 Wiener Klaftern in der Natur) wurde der "Katastral-Plan der Haupt und Residenz-Stadt Wien mit sämmtlichen Vorstädten…" 1829 auf 31 Blättern gedruckt.
Die im Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrten lithographierten, teilweise handkolorierten Blätter der Katastralmappen Wiens und der Vororte wurden im Auftrag der Stadtarchäologie Wien digitalisiert.
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Franziszeischer Kataster, P 1.
Generalstadtplan 1904 und 1912
Generalstadtplan. 1904 bzw. 1912. Lithographie, Maßstab 1 : 3.500.
Die rasante politische, technische und demographische Entwicklung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bewirkten enorme Veränderungen des Wiener Stadtbildes. So entstanden ab den 1830er Jahren die großen Bahnlinien, 1850 wurde das Gebiet innerhalb des Linienwalls und die darüber hinausreichenden Teile des Burgfrieds in das Wiener Stadtgebiet einbezogen (heutige Bezirke 1 bis 9 und der innere Teil des 10. Bezirks), 1857 die Niederlegung der Basteien und die Auflassung des Glacis angeordnet und 1870 bis 1875 die Donau reguliert. 1890/1892 fand die zweite Stadterweiterung durch Angliederung der Vororte statt (heutige Bezirke 11 bis 19), 1904 wurde der Beschluss zur Eingemeindung Floridsdorfs gefasst. Die öffentlichen Stellen sahen sich zunehmend vor neue Aufgaben gestellt. Vor allem galt es, den Schritt vom Reagieren auf mehr oder weniger zufällige, von Privatinteressen geprägte Einzelentwicklungen hin zu räumlich übergreifenden, koordinierten Lenkungsmaßnahmen zu tun, um die zunehmend komplizierter werdenden infrastrukturellen Probleme bewältigen zu können. Dazu fehlte es jedoch an einheitlichen Planungsunterlagen, insbesondere an einem übergreifenden, großmaßstäblichen Planwerk.
Eine 1882 eingebrachte Petition des über Verwaltungsgrenzen hinweg tätigen Wienflußregulierungsvereins zur Anlage eines entsprechenden Plans im Maßstab 1 : 2.880 (Katastermaßstab) bewirkte, dass der Gemeinderat nach langwierigen Verzögerungen Ende 1887 die Schaffung eines Generalstadtplans beschloss. Dieser sollte in weiterer Folge als Basis für die Erarbeitung eines Generalregulierungsplans (Vorläufer des heutigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplans) dienen.
Der Generalstadtplan entstand nicht durch Neuvermessung, sondern durch Ergänzung und Umzeichnung der Katastralpläne Wiens und der Vorortgemeinden. Er war zunächst auf 83 Blatt angelegt, durch spätere Eingemeindungen vergrößerte sich der Umfang. Aufgenommen wurden die Gemeinde-, Bezirks- und Katastralgemeindegrenzen, Straßen- und Platzbezeichnungen, Hausnummern, genehmigte Baulinien, Parzellengrenzen, vorgeschriebene Niveaukoten, teilweise auch bestehende Höhen. Kirchen und öffentliche Gebäude wurden durch Schraffur hervorgehoben und bezeichnet, nach Möglichkeit wurde das Baujahr von Gebäuden angegeben. Schienenstränge, Bepflanzungen und andere Details sind ersichtlich. Der Maßstab war jedoch schon 1882, als er vorgeschlagen wurde, veraltet und nur durch die pragmatische Vorgangsweise zur raschen Erstellung eines übergreifenden Planwerkes erklärbar. Der Inhalt der zugrunde gelegten Katastralmappen entsprach deren sehr unterschiedlichem Alter, daher war man anfänglich sehr um die Aktualisierung der Blätter bemüht, was auch durch die rasante bauliche Entwicklung der Stadt um 1900 erforderlich war. Später zwangen die verschlechterten wirtschaftlichen Verhältnisse dazu, die Veränderungen in Evidenzblättern festzuhalten und – wenn überhaupt – nur in großen Zeitabständen auf die Druckplatten zu übertragen.
Da es wegen der unterschiedlichen Aktualisierungsdaten der einzelnen Blätter kaum möglich ist, eine flächendeckende Darstellung zu einem einheitlichen Stichtag zusammenzustellen, wurde für den hier vorliegenden Zeitschnitt eine verkleinerte Ausgabe im Maßstab 1 : 3.500 herangezogen, die als "Atlas zum Häuser-Kataster der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien" von Josef Lenobel "nach dem Stande am 30. April 1912" angefertigt worden war.
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Kartographische Sammlung 1701a.
Kriegssachschäden, um 1946
Farbeinzeichnungen in Blätter des gedruckten Generalstadtplans 1 : 2.880
Dieser Plan verzeichnet Kriegssachschäden an Gebäuden, die anscheinend um 1946 vom Wiener Stadtbauamt erhoben wurden. Dabei handelt es sich nicht um einen "Bombenkataster", wie er immer wieder für die Eingrenzung von Verdachtsflächen mit Blindgängergefahr gesucht wird. Ein solcher Bombenkataster ist uns nicht bekannt!
Aus der Tatsache, dass bei einem bestimmten Gebäude oder in einer bestimmten Gegend keine Schäden in diesem Plan vermerkt sind, kann nicht abgeleitet werden, dass es dort keine Bombenabwürfe oder Kriegsschäden gab. Insbesondere kann auch nicht auf das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein von Blindgängern geschlossen werden!
Der NS-Zeit und dem Zweiten Weltkrieg fielen in Wien zahlreiche Menschen zum Opfer, sei es als Opfer der NS-Verfolgung jeder Art, sei es als Gefallener, sei es als ziviles Opfer von Bombenkrieg und Kampfhandlungen oder infolge der schweren Versorgungsmängel in allen Sektoren (vor allem Ernährung und medizinische Versorgung, aber auch Energie).
Sehr schwer wogen auch die baulichen und infrastrukturellen Schäden. Am 17. März 1944 erreichte erstmals ein Luftangriff Mannsdorf, einen Randort des damaligen "Groß-Wien". Am 16. Juni wurde Floridsdorf, am 16. Juli die Landstraße und Brigittenau betroffen. Der schwerste von 53 Fliegerangriffen auf Wiener Stadtgebiet fand am 12. März 1945, der letzte am 22. März 1945 statt. Am 5. und 6. April hatten Kräfte der 3. ukrainischen Front der Sowjetarmee den Süd- und Südostrand Wiens erreicht, am 13. April 1945 erklärten die Sowjets die "Schlacht um Wien" für beendet.
Nach Erhebungen des Stadtbauamtes waren insgesamt 46.862 Gebäude durch Kriegshandlungen beschädigt, das waren 41 % des Gesamtbestandes. Davon wurden 6.214 Gebäude vollständig zerstört, oder so stark, dass ihre Wiederherstellung einem Neubau gleichkam. 12.929 Gebäude erlitten Teilschäden (Beschädigung von Konstruktionsteilen, die den Bestand des Hauses gefährdeten, Zerstörung von Geschoßen oder Geschoßteilen, andere Schäden in großem Umfang). Kleinschäden (Fenster- und Dachschäden sowie Beschädigungen von Konstruktionsteilen, die den Bestand eines Hauses nicht gefährdeten, jedoch ohne Glasschäden kleinen und mittleren Umfangs allein) entfielen auf 27.719 Gebäude. Dabei ging mit 86.875 Wohnungen (36.851 völlig zerstört, 50.024 schwer beschädigt) rund ein Achtel des Gesamtbestandes verloren. Ebenso wurden zahlreiche Industriebetriebe, sämtliche Donaubrücken, fast alle Brücken über den Donaukanal und alle großen Bahnhöfe zerstört. Ähnlich schwer waren die sonstigen Zerstörungen im Bereich der Infrastruktur, aber auch der historischen oder sonst kulturell wichtigen Gebäude. Eine Schätzung des Jahres 1945 setzte die baulichen Kriegsschäden Wiens mit 2.500 Millionen Schilling (Wert und Preise 1945!) an.
Über den hier vorliegenden Plan der Kriegssachschäden ist wenig bekannt. Er muss ab 1946 erstellt worden sein, denn einige Blätter der Grundkarte (Blätter des Generalstadtplans 1 : 2.880) stammen erst aus diesem Jahr. Aus der ehemaligen Plan- und Schriftenkammer gelangte er in das Wiener Stadt- und Landesarchiv. Unbekannt ist, welche Erhebungen dem Plan zugrunde liegen. Unbekannt ist auch, wie die Schadenskategorisierung erfolgte (es kann vermutet werden, dass sie ähnlich getroffen wurde wie oben dargestellt, es ist aber nichts darüber bekannt). Ebenso unbekannt ist, nach welchen Kriterien Gebäudeschäden aufgenommen wurden; so sind zwar z.B. Staatsoper und Burgtheater, Universität und Parlament als beschädigt eingezeichnet, nicht aber Stephansdom und Rathaus, obwohl beide schwere Schäden davongetragen hatten. Ähnliches trifft für die Bahnhöfe zu, von denen der Westbahnhof und der Franz-Josefs-Bahnhof als beschädigt ausgewiesen wurden, Nord-, Ost- und Südbahnhof aber nicht, obwohl sie ebenfalls beschädigt waren.
Der Plan ist also in zweierlei Hinsicht unvollständig: Erstens sind die Blätter nur zu einem Teil des Stadtgebiets vorhanden, der Rest fehlt, wobei wir nicht wissen, ob sie verloren gingen oder nicht (mehr) angelegt wurden. Zweitens sind die Eintragungen offensichtlich nicht vollständig, es gab mehr Schäden, als hier eingetragen sind (wurde der Plan überhaupt fertig gestellt, oder kam er als unfertiger Torso in die Plan- und Schriftenkammer?). Letztlich können wir auch die Richtigkeit der vorgenommenen Kategorisierung der Schäden ohne Überprüfung im Einzelfall nicht zwingend als gegeben annehmen.
Doch trotz all dieser Probleme illustriert dieser Plan in eindrucksvoller Weise, wie stark das Stadtgebiet durch die Kriegsereignisse in Mitleidenschaft gezogen wurde. Gewisse Schwerpunkte des Geschehens lassen sich ablesen, für einzelne Gebäude gibt der Plan wichtige Hinweise.
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Kartographische Sammlung, P10/2, 120422.
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