Benützung der Bestände - Wiener Stadt- und Landesarchiv
Schwerpunkte des Interesses an den Archivbeständen liegen im Bereich wissenschaftlicher Forschung und wissenschaftsnaher Fragestellungen wie heimatkundlichen oder genealogischen Recherchen, in der Verfolgung persönlicher Rechtsangelegenheiten wie Pensions-, Grundstücks-, Erbschaftssachen sowie in der amtsinternen Nutzung durch Kommunalpolitik und Stadtverwaltung.
Benützersaal
Die Benützung des Archivs geschieht in der Regel durch Einsicht in Archivgut. Für diese ist im Archiv ein Benützersaal eingerichtet, in dem Sie Archivalien benützen und bestellen sowie sich von Archivarinnen und Archivaren beraten lassen können.
Kosten
Die Einsicht in Archivalien und Bücher ist kostenlos. Kosten entstehen für die Anfertigung von Kopien, Mikrofilmen oder Fotos beziehungsweise für allfällige Reproduktionen.
Vorbereitung
- Informieren Sie sich vor einem Besuch des Wiener Stadt- und Landesarchivs möglichst gut über den Forschungsgegenstand.
- Erkundigen Sie sich im Stadt- und Landesarchiv über die Verfügbarkeit des gewünschten Materials.
- Bei wissenschaftlichen Arbeiten empfiehlt sich die Aufarbeitung der grundlegenden Literatur vor einem Einstieg in die quellenbasierte Forschung und eventuell eine Kontaktaufnahme mit den zuständigen Archivarinnen und Archivaren.
- Im Benützersaal stehen Hilfsmittel wie Handbücher zur Geschichte Wiens und die wichtigsten Quellenwerke zur Erstinformation zu manchen Forschungsbereichen (wie etwa Bezirksgeschichten, teilweise Häuserchroniken) zur Verfügung.
- Bei der Suche nach entsprechenden Dokumenten berücksichtigen Sie, dass das Archiv überwiegend Materialien verwahrt, die aus der Tätigkeit der Behörden der Stadt und des Landes Wien sowie der staatlichen Behörden und Gerichte unterer Instanz auf Wiener Boden hervorgegangen sind. Für viele Fragestellungen sind entsprechend der Struktur der österreichischen Verwaltung auch andere Archive zu benutzen.
Tipps für Familienforscherinnen und Familienforscher
Für die Arbeit im Benützersaal brauchen Sie:
- Papier, Schreibgerät oder ihren Computer, gegebenenfalls ihre Brille
- Eine Legitimation (Führerschein, Reisepass, Personalausweis), mit der Sie sich bei jeder Anmeldung gegenüber der Dienst habenden Referentin oder dem Dienst habenden Referenten ausweisen müssen
- Eine Zwei-Euro-Münze für das Versperren des Garderobekästchens
Falls Sie eine Kopie eines Aktes für eine Rechtsangelegenheit benötigen, ist es ratsam, sich vorher zu informieren, ob Sie die Kopie beglaubigen lassen müssen. Für eine Beglaubigung sind pro Bogen (vier Seiten) 13,08 Euro Bundesgebühren und 2,54 Euro Verwaltungsabgabe zu entrichten.
Beim ersten Besuch im Benützersaal muss ein Benützerbogen ausgefüllt und unterschrieben werden.
Bestellung
Die Bestellung von Archivalien erfordert die genauen Angaben der Archivsignaturen. Wenn Sie das Wiener Stadt- und Landesarchiv erstmals benutzen oder die Signatur der gewünschten Archivalien nicht kennen, wenden Sie sich persönlich an die Dienst habende Referentin oder den Dienst habenden Referenten.
Sind die Archivsignaturen beziehungsweise der Bestellmodus bekannt, können sie auf folgenden Wegen bestellt werden:
- Persönlich im Benützersaal bei der Dienst habenden Referentin oder dem Dienst habenden Referenten
- Telefonisch: +43 1 4000-84808
- Per Fax Inland: 01 4000-99-84819
- Per Fax Ausland: +43 1 4000-84809
- Per Post: Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8), 1082 Wien, Rathaus
- Per E-Mail: benuetzersaal@archiv.wien.gv.at
- Selbstbestellung über WAIS - Wiener Archivinformationssystem
Die Zahl der Einzelbestellungen ist mit fünf pro Tag limitiert. Bestände, die bereits verfilmt wurden oder deren Zustand eine Benützung nicht zulässt, werden nicht vorgelegt.
Bestellte Archivalien werden grundsätzlich am folgenden Öffnungstag vorgelegt. Bestellungen vor 13 Uhr liegen ab 10 Uhr, solche bis 15 Uhr ab 13 Uhr des Folgetags für Sie bereit.
Sperrfristen
Eine Einschränkung zur Einsichtnahme ist durch eine Schutzfrist (Archivaliensperre) gegeben. Dieser unterliegen unveröffentlichte Archivalien, die am 1. Jänner des laufenden Jahres noch nicht 30 Jahre alt sind, deren Benützung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen (zum Beispiel Datenschutzgesetz, Personenstandsgesetz) oder die gesonderten Regelungen unterliegen: Verkürzung der Schutzfrist zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung - Antrag.
Beratung
Grundsätzlich sind die bestellten Dokumente von den Benützerinnen und Benützern selbst zu lesen. Im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen die Referentinnen und Referenten gerne beim Lesen eines schwierigen Wortes oder einer kurzen Text-Passage. Die Referentinnen und Referenten können keine Rechtsauskünfte erteilen.
Kopieren
Zum Schutz der Archivalien sind besondere konservatorische Rücksichten geboten. Das Kopieren kann nur bei Archivgut erfolgen, bei dem keine Beschädigung zu befürchten ist. Die Beurteilung unterliegt der Dienst habenden Referentin oder dem Dienst habenden Referenten. Wenn eine Kopierung nicht erfolgen kann, sind andere Formen der Reproduktion möglich (wie etwa scannen oder fotografieren).
Die Anfertigung von Kopien kann von der Benützerin beziehungsweise vom Benützer selbst vorgenommen oder Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr in Auftrag gegeben werden. Dabei anfallende Kosten werden verrechnet.
Fotografieren und Reproduktionen
Das Fotografieren von Archivalien ist grundsätzlich möglich. Für eine Veröffentlichung ist eine Genehmigung (Reproduktionsansuchen) einzuholen.
Die Herstellung jeglicher Art von Reproduktionen ist an eine Genehmigungspflicht (Reproduktionsansuchen) gebunden. Die Bewilligung kann mit Gebühren verbunden sein.
Laptop
Die Verwendung von Laptops (tragbare Computer) ist im Benützersaal möglich. Die Verwendung sonstiger elektronischer Geräte ist an die Genehmigung durch die Dienst habende Referentin oder den Dienst habenden Referenten gebunden.
Benützungsordnung
Für schwer wiegende Verstöße gegen die Benützungsordnung kann von der Direktion Archivverbot verhängt werden.
Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung des Wiener Stadt- und Landesarchivs liegt, seine Schätze sorgfältig zu behandeln. Nur mit Ihrer Mithilfe ist sichergestellt, dass zukünftige Generationen die Gelegenheit haben, diese einmaligen Stücke zu sehen.
Zitierweise
Das genaue Zitieren von Archivbeständen hilft dabei, Unterlagen möglichst rasch zu finden oder wiederzufinden.
Beschreibung nach ISDIAH
Das Wiener Stadt- und Landesarchiv arbeitet nach den Standards des International Council on Archives. Diesen Vorgaben entsprechend gibt es eine standardisierte Beschreibung des Archivs:
Beschreibung des Archivs nach ISDIAH: 283 KB PDF
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Stadt- und Landesarchiv (Magistratsabteilung 8)
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