Der "Führer" und sein Privatvermögen

Antrags- und Verfügungsbogen zu Adolf Hitler

Antrag der Staatsanwaltschaft 1952

Am 25. März 1952 (!) wurde beim Volksgericht Wien gegen Adolf Hitler ein Verfahren nach dem Kriegsverbrechergesetz von 1947 eröffnet. Als zentrale Persönlichkeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Österreich war der "Führer" als Kriegsverbrecher anzusehen. Den Auftakt zum Verfahren stellte der Antrag des Bundesministeriums für Finanzen vom 4. März 1952 zur "Einleitung des objektiven Verfahrens bezüglich des Vermögens Adolf Hitlers" dar. Darüber hinaus wurde unter Berufung auf das Vermögensverfallsgesetz von 1947 der Antrag auf Beschlagnahme des im Inland befindlichen Vermögens Adolf Hitlers beantragt.

Rechtlicher Hintergrund

Barockes Gemälde

Jan Vermeers "Die Malkunst"

Auch wenn sich das Gericht im Lauf des Verfahrens darauf zurückzog, lediglich zu klären, wem das potenzielle Vermögen Adolf Hitlers zufalle, stand doch von Beginn an ein Gemälde im Zentrum der rechtlichen Behandlung: Jan Vermeers "Die Malkunst", auch "Der Künstler in seinem Atelier" genannt. Im Herbst 1940 war das Bild für die stattliche Summe von 1,65 Millionen Reichsmark von Jaromir Czernin-Morzin an Adolf Hitler für das "Führermuseum" in Linz verkauft worden. Zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung 1952 hatte Czernin bereits ein Rückstellungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet. Es wurde jedoch in allen drei Instanzen abgewiesen. Obwohl die oberste Rückstellungskommission von einem "krassen Fall missbräuchlicher Inanspruchnahme der Rückstellungsgesetze" sprach, strengte der Vorbesitzer weitere Restitutionsverfahren an.

Im Sommer 1955 wurde der letzte Rückstellungsantrag abgewiesen. Zuvor hatte das Finanzministerium in einer 27 Seiten umfassenden Sachverhaltsdarstellung die Rechtsgeschichte des Bildes vom Juni 1650 bis zum Kauf durch Adolf Hitler dargestellt - und damit vor allem auch ein detailliertes Sittenbild Jaromir Czernins gezeichnet. Dieser hatte zuerst mit allen Mitteln versucht, das Bild an den Bestbieter zu verkaufen - und dies schließlich auch getan. Nach dem Krieg wollte er das Geld behalten und das Bild auch zurückgestellt bekommen, indem er sich gar als ein Opfer des Regimes darzustellen versuchte.

Hitlers Vermögen fällt an die Republik Österreich

Republik Österreich erhält Hitlers Vermögen

Urteil des Gerichts 1952

Für den toten Adolf Hitler wurde Dr. Herbert Eggstain als Kurator im Volksgerichtsverfahren eingesetzt. Dieser führte gegen die Beschlagnahme des Vermögens juristisch aus, dass "mit keinem Wort" dargelegt werde, "welche Verbrechen im Sinne des Kriegsverbrechergesetzes gegen den Beschuldigten überhaupt erhoben werden". Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag an das Volksgericht auf Vermögensverfall noch einmal dar, warum "amtsbekannt" sei, dass Adolf Hitler als Kriegsverbrecher zu gelten hat.

Schließlich erging noch am Tag der Hauptverhandlung, dem 5. September 1952, das Urteil: Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, demgemäß das "gesamte Vermögen des Adolf Hitler, soweit es sich auf österreichischem Staatsgebiet befindet, zugunsten der Republik Österreich für verfallen" erklärt wurde. Das Kunstwerk wurde damit der Republik zugesprochen. Das um 1665/66 entstandene Gemälde "Die Malkunst" von Jan Vermeer van Delft zählt zu den bedeutendsten Werken des österreichischen Kunstgutbestandes und ist heute im Besitz des Kunsthistorischen Museums.

Quellen

  • Wiener Stadt- und Landesarchiv, Volksgericht, A1, Vr 68/52 (Auszug aus dem Volksgerichtsakt: 2,2 MB PDF)
  • Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 119, A 41 (VEAV), 1. Bezirk: C 105 (Berufungsbescheid: 5 MB PDF)
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