Erhebung der Schäden des Novemberpogroms 1938
Bis zum 9. November 1938 befanden sich in Wien sechs architektonisch eindrucksvolle jüdische Tempel, 18 von Tempelvereinen gegründete Vereinssynagogen und 78 Bethäuser. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten gerieten diese Einrichtungen in immer größere Gefahr. Die Aggression gegen die jüdische Gemeinde in Wien gipfelte schließlich im Novemberpogrom von 1938. In der Nacht vom 9. auf den 10. November wurden jüdische Gotteshäuser und das damit verbundene jüdische religiöse Leben durch brutale Gewalt und Brandlegung vernichtet.
Insgesamt wurden 42 jüdische Einrichtungen zerstört. Die Feuerwehr schritt nur ein, wenn die umliegenden Gebäude in Gefahr waren. So wurde die Synagoge in der Seitenstettengasse 4 im 1. Bezirk zwar innen verwüstet. Die Außenfassade wurde aber wegen der angrenzenden Zinshäuser bewahrt. Bauwerke, die nicht völlig zerstört waren, wurden einträglich verwertet. Die Verwaltung des nationalsozialistischen Regimes kümmerte sich um die Sicherstellung der Ritualgegenstände und um den gewinnbringenden Verkauf der noch verwertbaren Gebäudereste. Der entsprechende Akt wird heute im Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrt.
Gewinnbringende "Verwertung"
Die Synagoge in der Holzmeistergasse 12 im 21. Bezirk war mit der Bewilligung des Umbaus in eine Sanitätsstation an das Deutsche Rote Kreuz übergeben worden. Das Liegenschaftsamt (Magistratsabteilung 57) interessierte sich für die Übernahme der Synagoge in der Hubergasse 8 im 16. Bezirk zur Umwandlung in eine Turnhalle. Für dasselbe Objekt bewarb sich 1942 die Altkatholische Kirche. Auf der Brandruine des Bethauses in der Dollinergasse 3 im 19. Bezirk wurde eine Lebensmittelfabrik errichtet. Der Tempel in Mödling geriet in das Eigentum der Stadt Wien.
Die Tempelzerstörungen zogen einen großen Verwaltungsaufwand nach sich, denn der Bauschutt der Ruinen musste weggeräumt werden. Für Abbruchfirmen begann ein höchst profitables Geschäft. Im April 1939 erging ein Rundschreiben des Reichsstatthalters an den Bürgermeister der Stadt Wien, an alle Landeshauptmänner und an das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten. Es beinhaltete einen Geheimerlass des Reichsministeriums für kirchliche Angelegenheiten. Darin hieß es, dass die "jüdischen Kultusvereinigungen" im Wege der "baupolizeilichen Anordnung" selbst für die Beseitigung der Ruinen verantwortlich gemacht würden. Das Baupolizeireferat des Magistrats Wien übermittelte in diesem Zusammenhang an das Ministerium für innere und kulturelle Angelegenheiten eine Liste des Zustandes der Synagogengrundstücke auf Wiener Gemeindegebiet mit Datum Dezember 1939.
Restitution
Die Rückstellung der Tempel- und Synagogengrundstücke zog sich ab dem Jahr 1946 in jahrelangen Rechtstreitverfahren hin. Die Israelitische Kultusgemeinde als Rechtsnachfolgerin der meisten Vereine erhielt leere Grundstücke zurück, auf denen aus Mangel an Geld und Gemeindemitgliedern keine Tempel mehr errichtet wurden. Etliche Grundstücke wurden an Privatpersonen oder die Stadt Wien veräußert. Unersetzliche Kulturgüter, nicht zuletzt das Inventar der Bethäuser, sind für immer verloren gegangen.
Weiterführende Informationen
- Wiener Stadt- und Landesarchiv, M.Abt. 119, A 6, Zahl 22874
- Shoshana Duizend-Jensen, Jüdische Gemeinden, Vereine, Stiftungen und Fonds. "Arisierung" und Restitution, Wien-München 2004
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Stadt- und Landesarchiv (Magistratsabteilung 8)
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