Gründungsakt der "Wiener Philharmoniker" (1908)

Historische Aufnahme eines Konzerts der Wiener Philharmoniker im Musikverein (1926)

Mitglieder der Wiener Philharmoniker 1926

Vor ungefähr hundert Jahren konstituierten sich die Wiener Philharmoniker als Verein. Auch wenn die Gemeinschaft von Musikern bereits seit der Etablierung unter Otto Nicolai im Jahr 1842 bestand, erhielt sie ihre juridische Organisationsform erst 1908. Dabei war es bereits 1873 zum ersten Vorstoß gekommen, die Mitglieder des Hof-Opernorchesters in einem Verein zu organisieren. Als Name war "Philharmonische Gesellschaft in Wien" vorgesehen. Zu einer Realisierung des Vorhabens kam es allerdings nicht. Das Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) verwahrt den Gründungsakt.


Entstehung des Vereins

Handschriftliches historisches Testament von Rudolf Putz (1908), hervorgehobener Text: "Als Universalerben setze ich die 'Gesellschaft der Philharmoniker in Wien' (Wiener Opern-Orchester) ein."

Testament von Rudolf Putz 1908

Ein k.k. Beamter in Ruhe, Rudolf Putz, beerbte unvermutet die Musikergesellschaft. Nach seinem Tod am 18. März 1908 stellte sich bei der Testamentseröffnung heraus, dass Putz die "Gesellschaft der Philharmoniker in Wien" zu seinem Universalerben eingesetzt hatte. Unter anderem war den Künstlern ein Haus in der Fasangasse im 3. Bezirk zugedacht. Um das Erbe antreten zu können, musste sich die Gesellschaft allerdings zuvor juristisch konstituieren. Der Anwalt der Konzertvereinigung riet den Mitgliedern zur Gründung eines behördlich genehmigten Vereins.


Vereinsgründung 1908

Handschriftliches historisches Ansuchen der Wiener Philharmoniker, Textauszug: "Die ergebenst Gefertigten, als Vertreter der Wiener Philharmoniker, erlauben sich beiliegenden Statuten-Entwurf, der geneigten Bewilligung einer hohen k.k. Niederösterreichischen Statthalterei zu unterbreiten."

Ansuchen der Wiener Philharmoniker bei der Vereinspolizei

Am 19. Juni 1908 beschloss die Hauptversammlung der Philharmoniker, diesen Weg zu beschreiten. Am 22. Juni reichten Alois Markl und Franz Heinrich als Vertreter der Philharmoniker die Statuten bei der Niederösterreichischen Statthalterei in Wien als zuständige Behörde zur Bewilligung ein. Bereits am 29. Juni 1908 entschied die Statthalterei, die Bildung des Vereins "Wiener Philharmoniker" nicht zu untersagen - folglich zu genehmigen.


Wahrung der philharmonischen Idee

Historisches Schriftstück: "Statuten der Wiener Philharmoniker", gegliedert nach Punkten Name, Sitz und Zweck, Mitgliedschaft, Rechte der Mitglieder, Pflichten der Mitglieder et cetera

Statuten der Wiener Philharmoniker

Die Philharmoniker verglichen sich mit den Nachkommen des Rudolf Putz, die das Testament angefochten hatten. Sie traten 1909 das Erbe an. Es sollte einem gemeinnützigen Zweck zugunsten der Mitglieder gewidmet werden. Die Musikergemeinschaft fand mit der Vereinsgründung zu jener organisatorischen und rechtlichen Form, die sich in Krisenzeiten ebenso wie in Zeiten wirtschaftlichen Wohlergehens bewährte. "Die Verfasstheit als Verein macht es heute möglich, die philharmonische Idee des Otto Nicolai ... weiterhin zu institutionalisieren und in ihrer künstlerischen Grundtendenz zu wahren", so der Vorstand der Philharmoniker Clemens Hellsberg.


Weiterführende Literatur

Hellsberg Clemens, Demokratie der Könige. Die Geschichte der Wiener Philharmoniker. Zürich, Wien, Mainz 1992. Seiten 368 bis 370

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Wiener Stadt- und Landesarchiv (Magistratsabteilung 8)
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