Wiener Niederlagsprivileg von 1281
Am 24. Juli 1281 verlieh Graf Albrecht von Habsburg, Verweser von Österreich und Steiermark, mit Zustimmung seines Vaters König Rudolf I. der Stadt Wien ein Niederlagsrecht. Das Niederlagsrecht verpflichtete durchziehende Kaufleute, ihre Ware zuerst den Wiener Händlern zum Kauf anzubieten, bevor sie weiterziehen durften. Dieses Recht sicherte den Zwischenhandel in Wien, führte zum wirtschaftlichen Aufschwung und verschaffte der Stadt Wohlstand, war aber gleichzeitig eine Handelserschwernis für die auswärtigen Kaufleute.
Wirtschaftsmaßnahmen
Das 1221 von Leopold VI. gewährte Wiener Stadtrecht hatte restriktivere Auflagen für Kaufleute vorgesehen, die allerdings mit dem Niederlagsprivileg von 1281 durch Albrecht gelockert wurden. Nunmehr war es den Kaufleuten erlaubt, untereinander Handel zu treiben. Die Rechte der Wiener Bürger wurden dadurch vermindert. Für den Handel stellte das habsburgische Niederlagsprivileg jedoch eine Erleichterung dar. Profitiert davon haben vor allem Bürger aus Schwaben, Regensburg und Passau, die mit Ungarn in Geschäftsbeziehungen standen. Politische Veränderungen Ende des 15. Jahrhunderts und insbesondere handelspolitische Maßnahmen Maximilians I. zugunsten oberdeutscher Kaufleute wie zum Beispiel der Augsburger Fugger führten schließlich 1517 zur Beseitigung des Wiener Vorrechts.
Urkunde mit 17 Siegeln

Siegel mit Wiener Wappen von 1281
Die Urkunde wurde in deutscher Sprache verfasst und enthält frühere lateinische Niederlagsprivilegien in Übersetzung. Die Verhandlungsteilnehmer sind in der Urkunde genannt und haben diese auch besiegelt. In der Mitte befindet sich das Reitersiegel Albrechts I., ab 1282 Herzog von Österreich und der Steiermark. Daneben befinden sich die Siegel weiterer führender Adeliger. Ganz rechts ist das Siegel der Stadt Wien in seiner ältesten Form mit dem einköpfigen Adler als Bild angebracht.
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