Zeugenaussage von Hermann Merta zu Gaskammern in Hartheim (1945)
Hermann Merta, geboren am 12. Februar 1904, war als Pfleger seit 1934 in der Wiener Heil- und Pflegeanstalt in Ybbs angestellt. Mit dem "Anschluss" an Hitler-Deutschland wurde er 1940 in die Heilanstalt Hartheim/Alkoven nach Oberösterreich versetzt. An die 15.000 Menschen mit psychischen Erkrankungen aus den besetzten Gebieten wurden nach Alkoven gebracht und unter Aufsicht der SS ermordet.
Die Aussage von Hermann Merta war Teil des Volksgerichtsverfahrens gegen Arzt Max Thaller. Dieser war als Leiter der Heil- und Pflegeanstalt in Ybbs an der Donau angeklagt. Wie viele NS-Verbrecherinnen und -Verbrecher wurde auch Max Thaller nach kurzer Haft begnadigt.
Tod in der Gaskammer
Gegenüber der Polizei gab Hermann Merta im September 1945 an: "Die Vergasung erfolgte immer gleich nach der Ankunft des Transportes. (...) Der Vergasungsraum hatte eine Grösse von ungefähr 25 m2. Die Leute mussten sich nackt ausziehen und es wurde ihnen angedeutet, dass sie sich baden können. Bei jeder Vergasung wurden ungefähr 30 bis 35 Personen in den Raum gebracht. (...) Nachdem die Leute im Raum waren, wurde abgesperrt und zumeist wurde dann von den Hauptleuten die Apparatur von den Gasflaschen betätigt. Der ganze Vorgang dauerte ungefähr 2 Minuten. (...) Nach der Vergasung mussten wir die Leichen aus dem Raum in den Verbrennungsraum schaffen. (...) Die Leichen wurden dann gemeinsam verbrannt und die Asche wurde dann an die Angehörigen in Urnen verschickt. In die Urnen wurde die Asche von den Leichen wahllos hineingegeben."
Mithilfe am Massenmord statt Dienst an der Front
Über seine Beweggründe zur Arbeit in Alkoven gibt Merta zu Protokoll, dass er „entweder einrücken oder in die Heilanstalt nach Alkofen musste. Ich zog den Posten in der Heilanstalt in Alkofen vor.“ Die Angst vor dem Fronteinsatz war auch der Grund für die Mitgliedschaft bei der NSDAP "Mit dem Eintritt in die Heilanstalt in Alkofen musste ich dieser Partei beitreten."
Quelle
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Landesgericht für Strafsachen, A 11, 31 Vr 6033/56
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