Flandrenserprivileg von 1208
Das Flandrenserprivileg ist die älteste Urkunde im Wiener Stadt- und Landesarchiv. Sie wurde 1208 von Herzog Leopold VI. für die in Wien lebenden Tuchfärber aus Flandern (genannt Flandrenser) ausgestellt. Die Tuchfärberei war ein sehr gewinnbringendes Gewerbe. Die Gewährung von Vorrechten sollte die Ansiedlung von Tuchfärberei-Betrieben in Wien fördern.
Schriftlichkeit gegen das Vergessen
Die Einleitung der Urkunde besagt, dass durch das Niederschreiben von Recht dauerhafte Regeln des Zusammenlebens aufgestellt werden sollten: "Die Vergänglichkeit der Zeit lässt Geschehenes aus dem Gedächtnis entschwinden, wenn dem Vergessen nicht die Beständigkeit des Schriftlichen entgegen wirkt. Damit also diese unsere Verleihung nicht in Vergessenheit geraten möge, tun wir allen Gegenwärtigen und Künftigen Folgendes kund..." Die Urkunde spiegelt damit den hohen Wert der mittelalterlichen Schriftkultur für das soziale Zusammenleben wider.
Mittelalterliche Wirtschaftspolitik
"Wir siedeln unsere Bürger, die bei uns Flandrenses heißen, dergestalt in Wien an, dass sie in ihren Rechtsverhältnissen sowohl innerhalb der Stadt unserem Marktrecht unterstehen und in unserem Land in allen Angelegenheiten der Freiheiten und Privilegien unserer Bürger teilhaftig sein mögen." Dieser bevorzugte Rechtsstand war jedoch auch mit finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Landesherrn verbunden. Die Urkunde ist damit ein erster Beleg für Wirtschaftspolitik in Wien.
Fehlerhaftes Siegel

Beschädigtes Siegel des Flandrenserprivilegs
Das Privileg wurde auf Pergament niedergeschrieben. Auf dem Siegel, das an einer rötlichen Seidenschnur hängt, ist trotz Beschädigungen ein Reiter zu erkennen. Durch einen Fehler beim Anbringen des Siegels ist der Reiter jedoch um 90 Grad gedreht dargestellt.
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