Testament von Ludwig van Beethoven (1827)

Beethovens eigenhändig verfasstes Testament

Handschriftliches Testament von Ludwig van Beethoven

Schwer gezeichnet von seiner Krankheit verfasste Ludwig van Beethoven am 23. März 1827, drei Tage vor seinem Tod, sein Testament. Die zittrige Schrift deutete auf das schwere Leid des bekannten Komponisten hin, der schließlich am 26. März 1827 bei Blitz und Donner während eines Frühjahrsgewitters starb.

Das Testament wurde am 29. März 1827 beim magistratischen Zivilgericht hinterlegt und war Herzstück der Verlassenschaftsabhandlung. Danach wurde das Testament in die Gerichtsregistratur eingereiht. Im Jahr 1925 gelangte diese Registratur an das Archiv der Stadt Wien.

Wortlaut

Das knapp gehaltene Testament ist in unruhiger und fehlerhafter Schrift verfasst und lässt den nahenden Tod des Komponisten erahnen: "Mein Neffffe Karl soll alleini[ger] Erbe sejn, das Kapital meines Nachlalaßes soll jedoch Seinen natü[r]lichen oder testamentarischschen Erben zufallen. Wien am 23. März 1827. Lu[d]wig van Beethoven."

Tyrannische Liebe

Nach dem Tod von Beethovens jüngerem Bruder hatte der Komponist 1795 dessen Sohn Karl nach Wien geholt. Karl wurde zum Objekt ständiger Streitereien zwischen der Mutter und dem Onkel, der sich immer mehr in eine Vaterrolle hineinsteigerte. Das angespannte Verhältnis zwischen dem Komponisten und seinem Neffen erreichte seinen dramatischen Höhepunkt 1826, als sich Karl durch einen missglückten Selbstmordversuch aus der "tyrannischen Liebe" seines Onkels befreien wollte. Erst über eine Karriere im Militär fand Karl zurück ins bürgerliche Leben.

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