Rassenwahn im Nationalsozialismus - Stadtgeschichte Wiens
Die nationalsozialistische Rassenpolitik basiert auf einer Reihe pseudowissenschaftlicher Werke über die angebliche "Ungleichheit der Menschenrassen" und die "arische Herrenrasse". Die Ideologie vom "homogenen, erbgesunden, deutschen Volkskörper" hatte den Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen zur Folge.
Die Verfolgten und mit dem Tod Bedrohten waren überwiegend Juden, Roma, Sinti und Behinderte. Bevölkerungsgruppen, die als "fremdrassige" Minderheiten wie etwa Slawen, Schwarzafrikaner, Armenier und Perser und solche, die als "asozial" eingestuft wurden, waren in vieler Hinsicht diskriminiert. In der gesamten Geschichte der NS-Rassenpolitik bildeten Jüdinnen und Juden, herabgestuft als "jüdische Rasse" oder auch "Gegenrasse", das primäre Feindbild.
Nürnberger Rassengesetze
Am 24. Februar 1920 verkündete die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) in München ihr Programm. Punkt 4 des 25-Punkte-Programms lautete: "Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein." Am 15. September 1935 wurden in Deutschland die Nürnberger Rassengesetze verkündet. Sie bestanden aus dem Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (Blutschutzgesetz) und dem Reichsbürgergesetz.
Das Blutschutzgesetz beinhaltete das Verbot der Eheschließung von Juden und Nichtjuden sowie des außerehelichen Geschlechtsverkehrs. Das Reichsbürgergesetz legte in § 2(1) fest, dass "Reichsbürger nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes" sei. In der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 wurde definiert, wer als Voll-Jude, Mischling 1. Grades oder 2. Grades eingestuft wurde.
Mit dem Einmarsch der Deutschen Wehrmacht und der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Österreich am 12. März 1938 setzte auch hier die "Legalisierung" der Verfolgungsmaßnahmen ein. Am 20. Mai 1938 wurden die Nürnberger Rassengesetze auf österreichischem Staatsgebiet eingeführt.
Rassenpolitik im Nationalsozialistischen Wien
Das Rassenpolitische Amt und das Gauamt für Sippenforschung waren im "Gau Wien" mit der "Propaganda" und Durchführung der Rassengesetze betraut. Diese Ämter verfügten über ein Heer von parteitreuen und -loyalen Beamten. Sie bereiteten Entscheidungen über Leben, Tod und Vertreibung vor.
Die Abteilung für "Erb- und Rassenpflege des Wiener Hauptgesundheitsamtes" war im Zuge eines selektiven und sozialen Rassismus und einer erbbiologischen Auslese Wegbereiter für das Wegsperren und die Ermordung der Juden und Behinderten, für die Erfassung und Deportation der Roma und Sinti, für die Ausschließung der "Asozialen" von der sozialen Fürsorge, für Zwangssterilisierungen, Abtreibungen, Eheverbote und Internierungen in Arbeitslager.
Vertreibung und Ermordung der Juden
Die lückenlose Vertreibung der Juden aus dem öffentlichen Leben und der gesamten Wirtschaft Wiens erfolgte durch wilde "Arisierungen" der Wiener Bevölkerung und durch geordneten, "legalen" Vermögensentzug ab dem Novemberpogrom. Beim Novemberpogrom brannten in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 42 Synagogen in Wien.
Im Oktober 1941 wurde im gesamten nationalsozialistischen Machtbereich, so auch in Österreich, die Auswanderung der Juden gestoppt. Die sogenannte "Endlösung" war beschlossen. Im 2. Wiener Gemeindebezirk wurden Sammellager für die zu deportierenden Juden eingerichtet. Züge zu je 1.000 Personen verließen Wien vom Aspangbahnhof Richtung Generalgouvernement Polen. Die Deportierten wurden in Konzentrationslagern systematisch ermordet.
Verfolgung der Roma und Sinti
Die in Wien lebenden Roma und Sinti wurden registriert und in Bruckhaufen im 21. Wiener Bezirk interniert. Sie wurden in Auffanglager in den Bundesländern gebracht und von dort in das Ghetto von Lódz und das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert und ermordet.
Weiterführende Informationen
- Gedenkstätte für den deportierten Nachbarn am Aspangbahnhof: 5,2 MB PDF
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