Systematische Ermordung - Kindermord am Spiegelgrund
Die meisten Kinder wurden von der Kinderübernahmestelle und anderen Heimen oder Krankenanstalten, unter anderem der Wiener Universitätskinderklinik, in die Anstalt eingewiesen. Größere Transporte kamen auch aus Gugging, dem Kinderheim Pressbaum und dem Kinderheim St. Josef in Frischau bei Znaim. Ärztinnen und Ärzte vom Spiegelgrund unternahmen aber auch eigene Selektionsreisen. Dabei suchten sie städtische und private Kinderheime und Anstalten auf, um Fälle für die Kinderfachabteilung zu suchen. Den Eltern wurde die Transferierung von einer Anstalt in die andere mit der luftgefährdeten Lage der Heilanstalt erklärt.
Einweisungsgründe
Konkrete Einweisungsgründe werden selten genannt. Nicht alle ermordeten Kinder litten unter "unheilbaren Krankheiten" oder Missbildungen. Langsames Lernen oder „Verhaltensauffälligkeit“ genügten manchmal schon. Beschrieben werden in der Familienanamnese meist nur die ungünstigen Verhältnisse.
Zu kleine und nicht behindertengerechte Wohnungen, die alleinige Belastung der Mutter mit der Pflege, der Kriegsdienst des Vaters und der gesellschaftliche Druck sind die häufigsten Angaben. Oft waren die Mütter, die für den Lebensunterhalt aufkommen mussten, einfach überfordert. Vor allem in Wien erfolgte die Transferierung in die Kinderfachabteilung zum Zwecke der Verschleierung über den Weg der Ersteinweisung in andere Heime.
Diagnose entscheidet über Leben und Tod
Ein in der Kinderfachabteilung erstelltes Gutachten entschied über das weitere Leben des Kindes. 1941 hieß dieses noch ärztlicher Befund und enthielt eine psychologische Beurteilung. "Der Idiot kommt in eine Bewahranstalt und der Antisoziale in ein Konzentrationslager für Minderjährige. Beide sind für den Heilpädagogen nur bis zur Stellung der Diagnose interessant" meinte Dr. Erwin Jekelius anlässlich seines Antrittsvortrages bei der Gesellschaft für Heilpädagogik.
Um der Beurteilung wissenschaftliche Seriosität zu verleihen, wurde sie in mehrere Kategorien von "nicht bildungsfähig und nicht arbeitsverwendungsfähig" bis zu "erziehbar" eingeteilt. Die "Gewissenhaftigkeit" bei der Diagnose war für die "Rassenhygieniker" die Legitimation des medizinischen Urteils, das über Leben und Tod entschied.
Meldung nach Berlin
Die Diagnose war gemäß Runderlass des Reichsministeriums des Innern vom 18. August 1939 bei Fällen von "Idiotie sowie Mongolismus", Fehlbildungen des Kopfes oder Missbildungen von Gliedmaßen oder bei Lähmungen nach Berlin zu melden. Während Säuglinge und Kleinkinder schon wenige Tage nach der Einlieferung gemeldet wurden, wurden Jugendliche länger beobachtet. Bei einer "positiven" Diagnose wurden sie in Jugend- oder Lehrlingsheime eingewiesen oder den Eltern zurückgegeben.
Entscheidend für den ständigen und endgültigen Verbleib in der Nervenklinik waren in den meisten Fällen die Diagnosen "bildungsunfähig oder arbeitsunfähig", auch wenn sich dahinter ehrgeiziges Interesse an medizinischer Forschung verbarg. Getroffen wurde diese Entscheidung von den Ärztinnen und Ärzten Dr. Ernst Illing, Dr.in Marianne Türk, Dr.in Margarethe Hübsch und Dr. Heinrich Gross. Von den gemeldeten Kindern überlebten jene, die als "arbeitsverwendungsfähig" beurteilt waren, jene, die von den Eltern abgeholt wurden und jene, die im Urlaub geflohen waren. Die Ermordung der "lebensunwerten" Kinder erfolgte oft, bevor eine Antwort aus Berlin eingetroffen war.
Tötung nach gleichem Muster
Die Tötungen verliefen meistens nach dem gleichen Muster. Nach Erstellung des ärztlichen Gutachtens und einer eventuellen Meldung begann eine Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustandes mit schlechter Nahrungsaufnahme, Gewichtsverlust, Schnupfen, Katarrh, Lungenentzündung und hohem Fieber, bis schließlich der Tod eintrat. Viele Kinder verloren im Laufe ihres Aufenthaltes an Gewicht, wodurch die Anfälligkeit für Infektionen stieg. Kinder, die lachen und spielen konnten, wurden zu apathischen Pflegefällen gemacht und dann getötet. Unterernährung und Unterkühlungen waren qualvoll. Herbeigeführt wurde der Tod meist durch Verabreichung einer Überdosis von Veronal oder Luminal.
Frau Dr.in Türk meinte dazu: "Ich will noch bemerken, dass sich in keiner Krankengeschichte etwas von Euthanasie befindet, nirgends ein Hinweis in dieser Richtung aufscheint, da wir aus leicht begreiflichen Gründen dies gar nicht tun durften. Insofern erscheint dort, wo tatsächlich Euthanasie vorgekommen ist, die Krankengeschichte als verfälscht auf. In sehr vielen Fällen war die unmittelbare Todesursache eine Lungenentzündung, die im Zuge der Schlafmittelvergiftung aufgetreten ist. In der Krankengeschichte scheint natürlich nur Lungenentzündung auf." Die Todesmeldungen an die Eltern enthielten die "offizielle" Todesursache und den Hinweis, dass das Kind durch einen "sanften Tod erlöst" worden wäre. Diese Legende zerschlug eine Mutter 1946, die von einem von Schmerzen verzerrten und entstellten Gesicht ihres Sohnes sprach. An die 800 Kinder wurden "Am Spiegelgrund" ermordet.
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