Aufarbeitung der Vorgänge - Kindermord am Spiegelgrund
Die Verfolgung von nationalsozialistischen Verbrechen fand nach 1945 vor dem Volksgericht statt. Mehrere Personen aus der Anstalt "Am Spiegelgrund" wurden wegen "vollbrachten Meuchelmordes" und "begangener Quälerei und Misshandlungen" angeklagt. Von den über 90 angestellten Personen wurden nur wenige vor Gericht gestellt. Anstaltsleiter Dr. Ernst Illing wurde zum Tod durch den Strang, Dr.in Marianne Türk zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und die Krankenpflegerin Anna Katschenka zu acht Jahren schweren Kerkers verurteilt.
Dr. Erwin Jekelius wurde durch die russische Besatzungsmacht auf der Flucht gefangen und starb 1952 in einem Lager. Die ebenfalls in der Anstalt tätige Dr.in Margarete Hübsch wurde freigesprochen. Dr. Heinrich Gross war seit seiner Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft 1947 auf der Flucht. 1948 wurde er in der Steiermark verhaftet und 1950 wegen Beihilfe zum Totschlag an Kindern zu zwei Jahren schweren Kerkers verurteilt. Das weiter geführte Verfahren nach Abbüßung der zwei Jahre wurde 1951 eingestellt.
Der "Fall Gross"
Auslöser für die Auseinandersetzung der historischen und medizingeschichtlichen Forschung mit dem Thema der Kindereuthanasie war ein Gerichtsgutachten aus dem Jahr 1975, das Dr. Heinrich Gross über Friedrich Zawrel erstellte. Dieser war in seiner Kindheit in der Erziehungsanstalt "Am Spiegelgrund" gewesen. Nach mehr als 30 Jahren hatte Friedrich Zawrel den dort in der NS-Zeit tätigen Arzt als seinen Peiniger wiedererkannt.
Durch einen Artikel im Kurier vom 18. Dezember 1978 wurde Dr. Werner Vogt von der Arbeitsgemeinschaft Kritische Medizin auf den "Fall Gross" aufmerksam. Seither begann er den Fall verstärkt in die Öffentlichkeit zu bringen. Erst 1999 wurde gegen den Gerichtsgutachter Gross Anklage wegen Beteiligung am Mord erhoben. 2002 wurde das Verfahren wegen "Verhandlungsunfähigkeit" auf unbestimmte Zeit vertagt. Heinrich Gross starb am 15. Dezember 2005 im 91. Lebensjahr.
Missbrauch der sterblichen Überreste
Nicht die Tötung der Kinder, sondern der weitere Missbrauch der Opfer unter dem Deckmantel der wissenschaftlichen Forschung bis in die 1970er-Jahre wurde damals aufgedeckt. In einem Keller der Pathologie der Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof" wurden die sterblichen Überreste wie Köpfe oder Gehirne von über 400 Kindern für Forschungszwecke aufbewahrt. Aus den Präparaten entnommene histologische Schnitte fanden sich 1998 in großer Zahl in der Nachfolgeinstitution des Ludwig-Boltzmann-Instituts zur Erforschung der Missbildungen des Nervensystems, angesiedelt im Pavillon B der Heil- und Pflegeanstalt.
Hier war das von Heinrich Gross und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angelegte Forschungsmaterial für wissenschaftliche Publikationen der Jahre 1954 bis 1978 untergebracht. Andere Präparate wurden in den Kriegsjahren und in den 1950er-Jahren von Heinrich Gross zur Forschung an das Neurologische Institut der Universität Wien und an das Max-Planck Institut für Hirnforschung in Gießen weitergereicht. Im Jahre 2001 wurden weitere Präparate auf dem Dachboden des Ludwig-Boltzmann-Instituts gefunden. Die sterblichen Überreste (Feuchtpräparate, histologische Schnitte, Paraffinblöcke) von mehr als 600 Kindern wurden im April 2002 in einem Ehrengrab der Stadt Wien am Wiener Zentralfriedhof begraben.
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