Voraussetzungen - Leitfaden für Subventionen der Kulturabteilung (MA 7)
- Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Wien.
- Die eingereichten Projekte müssen Wien-Bezug haben.
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
- Für Höhe und Umfang der Förderung ist die budgetäre Situation maßgebend.
- Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderabrechnungen.
Kriterien für Wissenschafts- und Kunstförderung
Grundsätzlich gefördert werden Projekte oder Institutionen,
- die sich durch hohe Qualität und Professionalität sowohl im künstlerischen als auch im administrativ-organisatorischen Bereich auszeichnen,
- die durch innovative Ansätze zur künstlerischen Weiterentwicklung der Kunst beitragen beziehungsweise bedeutende Traditionen in der Geschichte der Kunst aufnehmen und zeitgemäß weiterführen,
- die einen möglichst unverwechselbaren, ästhetisch konsequenten Ausdruck hervorbringen und auf entschiedene Weise Entwicklungen der Gegenwart reflektieren,
- die eine Auseinandersetzung mit neuen medialen Ausdrucksformen suchen und Spartengrenzen überschreiten,
- die eine geeignete Anwendung der Prinzipien des Gender Mainstreamings erwarten lassen,
- die einen bedeutsamen Beitrag zur Konsolidierung bestehender und der Erschließung neuer Publikumsschichten leisten, insbesondere auch jüngerer Zuschauerinnen und Zuschauer und von Gruppen der Gesellschaft, die in der gegenwärtigen Publikumsstruktur unterrepräsentiert sind,
- die durch ihre Zielsetzungen und ihr Profil zur Steigerung des allgemeinen Interesses an der Kunst beitragen,
- die der kulturellen und sozialen Vielfalt einer modernen Großstadt Rechnung tragen,
- die in der Wahl ihrer Orte städtebauliche Entwicklungen berücksichtigen und Angebote in kulturell bislang wenig versorgten Stadtgebieten schaffen,
- die mit und durch ihre künstlerische Arbeit im Bereich der Kunst prägnante Anknüpfungspunkte für Austausch, Verbreitung und Vernetzung auf internationaler Ebene liefern und somit zum positiven internationalen Ansehen Wiens beitragen und
- die zur Vielfalt der Ausdrucksmöglichkeit in der Wiener Kulturlandschaft beitragen.
Spezielle Kriterien für Wissenschaftsförderung
Bei Förderungen im Bereich der Wissenschaft sollen die Vorhaben grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Projekte sollen als aktuelle wissenschaftliche und relevante Vorhaben erkennbar sein. Aus den eingereichten Unterlagen muss ersichtlich sein, dass sich die Förderungswerberinnen und Förderungswerber auf dem aktuellen Stand der Erkenntnisse, der Fragestellungen und Methoden ihres Faches befinden.
- Projekte sollten sich mit aktuellen und innovationsträchtigen Fragen beschäftigen.
- Die zu fördernden Projekte sollen - wenn es die wissenschaftliche Disziplin erlaubt - einen Bezug zu konkreten Wiener Problemen oder Wiener Forschungsfragen haben. In ihnen soll Wien als Forschungsgegenstand oder als Ort der Entwicklung wichtiger Forschungstraditionen eine bedeutende Rolle spielen.
- Auch unkonventionelle Projekte, die interessante neue und originelle Perspektiven auf Probleme und Fragen eröffnen und die an ihren Gegenstand völlig unorthodox herangehen, können gefördert werden. Das Kriterium, das inhaltlich und methodisch unkonventionelle Projekte erfüllen müssen, besteht darin, dass Projektwerberinnen und Projektwerber glaubwürdig vermitteln können, dass sie mit ihrer Person (auch mit dem eingesetzten Zeitaufwand) konsequent hinter einer Sache stehen.
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
Kontaktformular
