Ansuchen um Bau- und Investitionskosten - Leitfaden für Subventionen der Kulturabteilung (MA 7)
Einem Ansuchen um einen Bau- und Investitionskostenzuschuss müssen zusätzlich folgende Beilagen angeschlossen werden:
- Die "Allgemeinen Bedingungen für die Gewährung von Bau- und Investitionskostenzuschüssen" sind zu unterfertigen und gemeinsam mit dem Ansuchen zu übermitteln. (Unterlagen werden auf Wunsch gefaxt oder zugesandt.)
- Vorzulegen ist eine Grobkostenaufstellung des gesamten Projektes mit zugrundeliegender Dokumentation (Pläne, Skizzen, Fotos, et cetera). Weiters muss eine detaillierte Kostenaufstellung für die bei der Kulturabteilung (MA 7) beantragten Mittel mit Anboten vorgelegt werden. Falls die Arbeiten bereits durchgeführt wurden, sind diese mit Rechnungen zu belegen. Die Beilage der Anbote kann entfallen, wenn die Kostenaufstellung von einer beziehungsweise einem dazu Befähigten oder Befugten (zum Beispiel Architektenbüro, Ziviltechnikerin oder Ziviltechniker beziehungsweise Baumeisterin oder Baumeister) erstellt wurde.
- Beschreibung des Projektes
- Finanzierungsplan
- Vereinstatuten und aktueller Vereinsregisterauszug
Formulare
- Unterlagen für Subventionseinreichungen
- Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Bau- und Investitionskostenzuschüssen: 28 KB PDF
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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