Auszahlung von Fördermitteln - Leitfaden für Subventionen der Kulturabteilung (MA 7)

  • Die Förderung wird erst ausbezahlt, nachdem sich die Förderungswerberin beziehungsweise der Förderungwerber mit den Bedingungen mittels Retournierung eines firmenmäßig unterfertigten Exemplars des Zusagebriefes einverstanden erklärt hat.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt - wie im Verständigungsbrief festgehalten - nach Bedarf. Dieser ist der Kulturabteilung (MA 7) schriftlich bekannt zu geben. Subventionsbeträge in größerem Ausmaß (ab 50.000 Euro) werden grundsätzlich nur in Tranchen beziehungsweise nach Nachweis der Liquiditätserfordernisse ausbezahlt.
  • Bei größeren Projekt- beziehungsweise Betriebssubventionen ist mit dem Fachreferat regelmäßiger Kontakt zu halten.
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Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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