Ansuchen - Leitfaden für Subventionen der Kulturabteilung (MA 7)
- Die Einreichunterlagen müssen im Original vorliegen.
- Ein Ansuchen muss schriftlich eingebracht werden, die Übermittlung kann persönlich, per Post oder Fax erfolgen.
Es muss verpflichtend folgende Unterlagen enthalten:- Ein vollständig und korrekt ausgefülltes und unterfertigtes Subventionsformular der Kulturabteilung (MA 7) (Dieses wird auf Wunsch gefaxt oder zugesandt). Es ist darauf zu achten, dass das Ansuchen nur von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution unterschrieben wird.
- Eine detaillierte Kostenkalkulation und einen Finanzierungsplan
- Vereinsstatuten (bei erstmaliger Einreichung beziehungsweise allfälligen Änderungen) und aktueller Vereinsregisterauszug beziehungsweise aktueller Firmenbuchauszug
- Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, kann das Ansuchen geprüft und bearbeitet werden.
- Wenn im Fall einer positiven Entscheidung die Höhe der in Aussicht genommenen Förderung vom eingereichten Subventionswunsch abweicht, benötigt die Kulturabteilung ein erneutes Ansuchen. In diesem Fall ist eine angepasste Kalkulation vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Durchführung des Vorhabens auch mit der geringeren Förderung möglich wäre.
Formulare
Subventionsansuchen und Kostenkalkulation als Download: Unterlagen für Subventionseinreichungen
Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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