Förderung von Freien Gruppen im Bereich Off-Theater und Tanz - Förderungsarten

A. Produktionskostenzuschüsse (Einzelprojekte)

Voraussetzung für die Einreichung ist eine bereits fachliche Erprobung der für den künstlerischen Bereich Verantwortlichen im Theaterbetrieb.

B. Ein- bis zweijährige Förderungen

Auf Empfehlung des Kuratoriums können Projektreihen und längerfristige Arbeitsprozesse über ein bis zwei Jahre gefördert werden. Der Aufbau oder Erhalt von Strukturen oder Spielbetrieben von Gruppen kann hier unterstützt werden. Diese Förderungen sollen Gruppen erhalten, die mit einem entsprechenden Jahresprojekt um Förderung ansuchen und deren bisherige künstlerische Leistungen und/oder kontinuierliche Ensemblearbeit eine solche Empfehlung des Kuratoriums veranlassen. Freie Gruppen sind Kunstschaffende, die sich unabhängig von etablierten Bühnen zu Produktionsgemeinschaften (in Vereinsform) zusammenschließen und Projekte verwirklichen wollen. Entscheidend für die Förderung ist die Qualität und Originalität des Vorhabens und die professionelle Qualifikation der am Projekt beteiligten Künstlerinnen und Künstler. Professionalität wird vorausgesetzt sowohl in der künstlerischen Arbeit als auch in der organisatorischen Durchführung. Die eingereichten Projekte sollen der internationalen Entwicklung der zeitgenössischen Darstellenden Kunst Rechnung tragen. Innovation, experimentelle Arbeit und eigenständige Form sind erwünscht. Folkloristischer Tanz oder klassisches Ballett im Bereich Tanz finden beispielsweise keine Berücksichtigung.

Bewertung

Zur Entscheidungsfindung über die Vergabe von Projektförderungen im Bereich Off-Theater und Tanz hat der Subventionsgeber ein Kuratorenkollegium eingesetzt.

Aufgaben des Kuratoriums

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Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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