Förderung von Freien Gruppen im Bereich Off-Theater und Tanz

Ablauf einer Förderung

  • Die Förderungswerberin beziehungsweise der Förderungswerber reicht ihr beziehungsweise sein Projekt in zweifacher Ausfertigung mit den verlangten Unterlagen (Adresse, Telefonnummer, Bankkonto des Vereins) innerhalb der vorgesehenen Fristen bei der Kulturabteilung der Stadt Wien ein.
  • Die Kulturabteilung der Stadt Wien bestätigt der Förderungswerberin beziehungsweise dem Förderungswerber schriftlich den Eingang des Ansuchens.
  • Die Kulturabteilung der Stadt Wien übermittelt die Projektunterlagen an das zuständige Kuratorium für Off-Theater und Tanz.
  • Die Empfehlungen des Kuratoriums werden der Stadt Wien mitgeteilt, die die endgültige Förderungsentscheidung trifft.
  • Die Kulturabteilung der Stadt Wien teilt der Förderungswerberin beziehungsweise dem Förderungswerber die Förderungsentscheidung mit: Einreichfristen
  • Die zugesagte Förderung wird der Förderungswerberin beziehungsweise dem Förderungswerber nach Maßgabe der Erfordernisse von der Kulturabteilung der Stadt Wien auf das Vereinskonto überwiesen.
  • Informationen an das Kuratorium und die Kulturabteilung der Stadt Wien den Arbeitsfortschritt am jeweiligen Projekt betreffend sind erwünscht. Sollten sich einschneidende Änderungen im Projekt (Spielort, Termin, Stück, oder ähnliches) ergeben, sind das Kuratorium und die Kulturabteilung der Stadt Wien davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Stadt Wien behält sich entsprechende Schritte vor.
  • Mit der Annahme der Förderung verpflichtet sich der Verein, bei allen mit der geförderten Produktion verbundenen Druckwerken das Signet "Wien-Kultur" zu verwenden.
  • Die Förderungsempfängerin oder der Förderungsempfänger muss die zur Verfügung gestellte Förderung innerhalb einer entsprechenden Frist der Kulturabteilung der Stadt Wien gegenüber mit Originalbelegen mindestens in Förderungshöhe widmungsgemäß abrechnen. Die Frist beträgt im Normalfall drei Monate nach Projektende. Bei einjährigen Förderungen endet die Frist sechs Monate nach Ablauf der Förderung, bei zweijähriger Förderung ist zusätzlich nach einem Jahr ein Zwischenbericht erforderlich. Weiters ist je ein Exemplar sämtlicher mit der Produktion verbundener Drucksorten (Plakate, Programme und ähnliches sowie Kopien der Rezensionen) der Kulturabteilung der Stadt Wien zur Verfügung zu stellen.
  • Ebenfalls vorzulegen sind Angaben über Besucherzahlen, Auslastung, Gesamtkosten und Einnahmen der Produktion, entsprechend dem von der Kulturabteilung der Stadt Wien übermittelten Formblatt.
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Kulturabteilung (Magistratsabteilung 7)
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