Kirchen und Religionsgemeinschaften

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich haben die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dies bedeutet, dass sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Neben religiösen Aufgaben sind das auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben, deren Erfüllung der Staat fördert, da sie eine Unterstützung des Gemeinwohls bedeuten.

Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften

Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften sind seit dem Jahr 1998 einfache Rechtspersönlichkeiten. Sie haben das Recht, sich als "staatlich eingetragen" zu bezeichnen. Nach einer zwanzigjährigen Existenz - davon mindestens zehn Jahre als Bekenntnisgemeinschaft nach dem Gesetz - kann eine gesetzliche Anerkennung bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgen.

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