Gemeindevermittlungsämter
Gemeindevermittlungsämter sind in jedem Wiener Gemeindebezirk zum Vergleichsversuch zwischen streitenden Parteien in Zivilrechtsangelegenheiten (Geldforderungen und Ansprüche über bewegliche Sachen, Streitigkeiten über Grenzen unbeweglicher Güter, Streitigkeiten über Dienstbarkeit der Wohnung und Besitzstreitigkeiten) und zum Sühneversuch in Ehrenbeleidigungsangelegenheiten (§§ 111 bis 117 StGB) und Ehrenkränkungssachen nach dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung eingerichtet. Das Gemeindevermittlungsamt kann kostspielige Prozesse vermeiden.
Rechtsgrundlage
Die Aufgaben der Gemeindevermittlungsämter leiten sich aus dem Gesetz über die Gemeindevermittlungsämter ab.
Kontakt
Der Sitz der Gemeindevermittlungsämter ist jeweils das Büro der Bezirksvorsteherin beziehungsweise des Bezirksvorstehers. Kontakt zum Gemeindevermittlungsamt kann über das Büro der Bezirksvorstehung aufgenommen werden.
wien.at-Redaktion
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