Patientenrechte
Die Patientenrechte in Wiener Krankenanstalten sind in § 17a des Wiener Krankenanstaltengesetzes festgelegt. Die wichtigsten Patientenrechte sind:
- Recht auf rücksichtsvolle Behandlung
- Recht auf ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen
- Recht auf Vertraulichkeit
- Recht auf fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege
- Recht auf Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risken
- Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung
- Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte beziehungsweise auf Ausfertigung einer Kopie
- Recht des Patienten oder einer Vertrauensperson auf medizinische Informationen durch eine oder einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztin oder Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art
- Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt
- Recht auf Kontakt mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeiten im Fall nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten
- Recht der zur stationären Versorgung aufgenommenen Kinder auf eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume
- Recht auf religiöse Betreuung und psychische Unterstützung
- Recht auf vorzeitige Entlassung
- Recht auf Ausstellung eines Patientenbriefes
- Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden
- Recht auf Sterbebegleitung
- Recht auf würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen
Die Organisations- und Behandlungsabläufe in der Krankenanstalt sind nach den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten auszurichten.
Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat dafür zu sorgen, dass die Patientinnen und Patienten über ihre Rechte und deren Durchsetzung in der Krankenanstalt schriftlich informiert werden.
In jeder Krankenanstalt ist den Patientinnen und Patienten eine Person oder Stelle bekannt zu geben, die ihnen für Informationen, Anregungen oder Beschwerden zur Verfügung steht.
Der Rechtsträger der Krankenanstalt hat die Patientinnen und Patienten über die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft zu informieren.
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
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