Wiener Heimkommission
Die Wiener Heimkommission wurde gemäß § 29 des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes (WWPG), LGBl. für Wien Nummer 15/2005, eingerichtet. Die Mitglieder der Wiener Heimkommission sind unabhängig und weisungsfrei.
Aufgaben
- Unterstützung und Beratung des Magistrats in Heimangelegenheiten
- Regelmäßige Beurteilung der Betreuungs- und Pflegestandards der Heime und jährlicher Bericht darüber an den Magistrat
- Empfehlungen in grundsätzlichen Fragen der Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner
- Vorschläge zur Förderung der Rechte und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner bei allen wichtigen, die Rechte und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner betreffenden Angelegenheiten
- Regelmäßig Sprechtage in den Wohn- und Pflegeheimen
- Beratung und Auskünfte über Rechte von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern
- Beschwerden, Anliegen und Lob
Wer kann sich an die Wiener Heimkommission wenden?
- Bewohnerinnen und Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen
- Angehörige
- Vertrauenspersonen
- gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter
Berichte der Wiener Heimkommission
- Bericht der Wiener Heimkommission über ihre Tätigkeit 2010: (2 MB PDF)
- Bericht der Wiener Heimkommission über ihre Tätigkeit 2009: (2,9 MB PDF)
- Bericht der Wiener Heimkommission über ihre Tätigkeit 2008: (770 KB PDF)
Kontakt
Sie erreichen die Wiener Heimkommission persönlich entweder bei einem Sprechtag in Ihrem Wohn- und/oder Pflegeheim oder direkt in der Geschäftsstelle der Wiener Heimkommission.
- Wiener Heimkommission
- 5., Schönbrunner Straße 108 / Eingang Sterkgasse
- Fahrplanauskunft
- Telefon: 0800 203 131 (kostenlose Telefonnummer)
- Fax: +43 1 4000-82510
- E-Mail: heimkommission@wpa.wien.gv.at
- Öffnungszeiten: werktags, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr oder nach Vereinbarung
Ein Behindertenparkplatz steht von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Der Zugang ist barrierefrei.
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
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