Wiener Heimkommission

Die Wiener Heimkommission wurde gemäß § 29 des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes (WWPG), LGBl. für Wien Nummer 15/2005, eingerichtet. Die Mitglieder der Wiener Heimkommission sind unabhängig und weisungsfrei.

Aufgaben

  • Unterstützung und Beratung des Magistrats in Heimangelegenheiten
  • Regelmäßige Beurteilung der Betreuungs- und Pflegestandards der Heime und jährlicher Bericht darüber an den Magistrat
  • Empfehlungen in grundsätzlichen Fragen der Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Vorschläge zur Förderung der Rechte und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner bei allen wichtigen, die Rechte und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner betreffenden Angelegenheiten
  • Regelmäßig Sprechtage in den Wohn- und Pflegeheimen
  • Beratung und Auskünfte über Rechte von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern
  • Beschwerden, Anliegen und Lob

Wer kann sich an die Wiener Heimkommission wenden?

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen
  • Angehörige
  • Vertrauenspersonen
  • gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter

Berichte der Wiener Heimkommission

  • Bericht der Wiener Heimkommission über ihre Tätigkeit 2010: (2 MB PDF)
  • Bericht der Wiener Heimkommission über ihre Tätigkeit 2009: (2,9 MB PDF)
  • Bericht der Wiener Heimkommission über ihre Tätigkeit 2008: (770 KB PDF)

Kontakt

Sie erreichen die Wiener Heimkommission persönlich entweder bei einem Sprechtag in Ihrem Wohn- und/oder Pflegeheim oder direkt in der Geschäftsstelle der Wiener Heimkommission.

Ein Behindertenparkplatz steht von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Der Zugang ist barrierefrei.

Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
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