Finanzielle Hilfe bei medizinischen Schadensfällen
In Wien stehen für Entschädigungen bei Medizinschäden für Patientinnen und Patienten zwei Fonds zur Verfügung.
Wiener Härtefonds
Der Wiener Härtefonds kann nur von Wienerinnen und Wienern (Wohnsitz in Wien), die in einem Spital der Gemeinde Wien behandelt wurden, in Anspruch genommen werden.
Freiwilliger Wiener Härtefonds
Wiener Patientenentschädigungsfonds
Der Wiener Patientenentschädigungsfonds kann auch von Nicht-Wienerinnen und Wienern in Anspruch genommen werden. Er soll Medizinschäden, die sich in öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalten Wiens ereignet haben, abdecken.
Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft steht für Anfragen zum Patientenentschädigungsfonds zur Verfügung. Nach Prüfung Ihres Vorbringens und der Möglichkeit einer außergerichtlichen Schadensregulierung kann bei Erfüllung der Richtlinien ein entsprechender Antrag durch die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft an den Beirat des Patientenentschädigungsfonds eingebracht werden.
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
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